| Firma/Bieter | Vergabe-Nr. |
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Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA) Stand:02.06.2023 Für den Fall der Übertragung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags auf Nachunternehmer verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, dem öffentlichen Auftraggeber bei Angebotsabgabe die Nachunternehmer schriftlich zu benennen. Dies gilt entsprechend für die nachträgliche Beauftragung oder den Wechsel eines Nachunternehmers. Ich erkläre/Wir erklären nach § 14 Abs. 2 TVergG LSA eine Beauftragung von Nachunternehmern und/ oder Verleihern erfolgt nur, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die ich/wir selbst einzuhalten verspreche/versprechen. Ich werde/Wir werden die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer und/oder Verleiher sicherstellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachweisen. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns nach § 14 Abs. 4 TVergG LSA für den Fall der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer,
- bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,
- Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
- bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und bei der Weitergabe von Dienstleistungen Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen und
- den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind. Soll die Ausführung eines Teils des öffentlichen Auftrags über die Erbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden, so werde ich/werden wir vor der Auftragserteilung auch die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise und Erklärungen nach § 16 Abs. 1 TVergG LSA vorlegen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass die Nichtabgabe oder verspätete Abgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung nach § 8 Abs. 4 TVergG LSA führt bzw. nach § 8 Abs. 5 TVergG LSA i. V. m. § 16 TVergG LSA führen kann. Soweit eine Benennung von Nachunternehmern nach Auftragserteilung zulässig ist, werde ich/werden wir die erforderlichen Nachweise und Erklärungen nach § 16 Abs. 1 TVergG LSA bei der Benennung vorlegen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass bei Verstößen meinerseits/unsererseits gegen die Verpflichtungen in dieser Erklärung zu Vertragsstrafe, fristlosen Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach § 18 TVergG LSA führen.
Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel
Sofern die Verpflichtungserklärung in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel übermittelt wird:
Ort, Datum Name der/des Erklärenden in Textform (Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in Druckbuchstaben)
Firmenname
024 030 PDF 06.23