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Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
- Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
gemäß Nr.1 d. Datenblatts
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
gem. Nr.11 des Datenblatts
- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:
• Durchführung von Vergabeverfahren, insb.: o Bereitstellen von Vergabeunterlagen o Beantwortung von Bieterfragen o Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen o Abfrage und Überprüfung der Eignung o Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen • Pflege einer Bieterkartei • Dokumenten- und Vertragsmanagement • Vertragsabwicklung • Erfüllen datenschutzrechtlicher Verpflichtungen • Führen sachdienlicher Kommunikation
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Absatz 1 Buchstaben b, c und e DSG- VO sowie die einschlägige Norm des Landesdatenschutzgesetztes nach Nr.22 des Daten- blatts.
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit erforderlich – weitergegeben an:
• Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem. § 150a GewO • Bundeskartellamt zur Einholung von Auskünften aus dem Wettbewerbsregister • Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von Ausschlussgründen • Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen • Dienstleister wie Rechtsanwälte oder Vergabeplattformen, die den Verantwortlichen bei der Abwicklung des Verfahrens unterstützen
- Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Or- ganisation zu übermitteln.
- Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Datenschutzhinweise
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Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Gem. § 8 Abs. 4 VgV sind Vergabeunter- lagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags/der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags. Unterlagen, deren Archivwür- digkeit verneint worden ist, werden in der Regel zehn Jahre nach Abschluss des jeweiligen Vorgangs datenschutzgerecht vernichtet.
- Betroffenenrechte
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
• Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Aus- kunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Ein- schränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenver- arbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stel- le, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwer- derecht bei dem Landesbeauftragen gemäß Nr.21 des Datenblatts.
- Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung mit einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht be- rührt.
- Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann das Vergabeverfahren nicht erfolgreich durchge- führt und/oder der Vertrag nicht abgewickelt werden.