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Bewerbungsbedingungen
zur Ausschreibung von Stromlieferungen
- Allgemeines 1.1. Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle und der den Zu- schlag erteilenden Stelle
- Auftraggeber (Vergabestelle) und Zuschlag erteilende Stelle Nr.1 d. Datenblatts
- Kontaktstelle Nr.2 d. Datenblatts 1.2. Verfahrensart Es findet ein offenes Verfahren gemäß § 141 Abs. 1 GWB i.V.m. § 15 VgV / § 14 SektVO statt.
- Leistungsgegenstand 2.1. Art und Umfang der Leistung Die Auftraggeberin beabsichtigt, folgende Leistungen zu vergeben: Belieferung der Abnahmestellen der Vergabestelle mit elektrischer Energie für den Zeit- raum gemäß Nr.3 d. Datenblatts. Die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungs- beschreibung mit Anlagen und den Allgemeinen Bestimmungen.l
2.2. Ort der Leistungserbringung Die Lieferungen erfolgen an den/die in Nr.4 d. Datenblatts genannten Ort/Orte.
-
Vertragsdauer/Leistungszeitraum Lieferbeginn ist entsprechend das in Nr.5 d. Datenblatts genannte Datum, Lieferende ist Das in Nr.6 d. Datenblatts genannte Datum, jeweils 24:00 Uhr. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
-
Vergabeunterlagen Das mit den Vergabeunterlagen versandte Angebotsschreiben ist zwingend zu verwen- den. Die Vergabeunterlagen enthalten:
- Datenblatt
- Angebotsschreiben,
- Bewerbungsbedingungen,
- Leistungsbeschreibung mit Anlagen 1 bis 3
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Vergabegesetz gemäß der Nr.7 d. Datenblatts.
- Erklärung zu Russland-Sanktionen
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- Unklarheiten, Aufklärung, Kommunikation Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Voll- ständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die Kontaktstelle vor der Ange- botsabgabe unverzüglich darauf hinzuweisen.
Nachfragen, Rügen und Hinweise auf Unklarheiten sind ausschließlich über die Platt- form „Deutsche e-Vergabe“ an die Kontaktstelle zu übermitteln. Die Kontaktstelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte unverzüglich über die Plattform „Deutsche e-Vergabe“ erteilen. Bieter, die sich über die Plattform „Deutsche e-Vergabe“ registriert haben, werden über die Plattform informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunter- lagen verfügbar sind. Fragen und Antworten werden den Bietern anonymisiert über die Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu infor- mieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
- Angebote 6.1. Allgemeines Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist bei der Plattform eingegangen sein. Das Angebot muss vollständig sein. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben,
- Eigenerklärung zur Eignung gem. Angebotsschreiben,
- ausgefüllte Preisblätter (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung),
- unterschriebene Eigenerklärung / Russland Sanktionen. Das Angebot muss die in den Preisblättern eingetragenen Preise und sämtliche in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben, Unterlagen und Erklärungen enthalten. Für das Angebot ist das von der Vergabestelle versandte Angebotsschreiben zu verwen- den. Soweit Erklärungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden.
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6.2. Angebotsfrist und -form
| Angebote sind bis zum Stichtag gemäß | ||
|---|---|---|
| Nr.8 | d. Datenblatts, 12:00 Uhr | |
| in Textform mit Hilfe elektronischer Mittel über die Vergabeplattform „Deutsche e- | ||
| Vergabe“ zu übermitteln. Die rechtzeitige Zustellung des Angebotes liegt ausschließlich | ||
| im Verantwortungsbereich des Bieters. Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist die | ||
| Zeitangabe über „Deutsche e-Vergabe“. | ||
| Angebote, die per Post, per Fax oder E-Mail eingereicht werden, sind nicht zugelassen. | ||
| Angebote, die vorab per E-Mail an die Kontaktstelle übermittelt wurden, werden ausge- | ||
| schlossen. | ||
| Angebote, die nicht formgerecht über „Deutsche e-Vergabe“ oder nicht fristgerecht ein- | ||
| gehen, werden ausgeschlossen. | ||
| Nebenangebote sind nicht zugelassen. |
6.3. Sprache Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
6.4. Änderungen am Angebot Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Etwaige Än- derungen bzw. Berichtigungen des Angebotes durch den Bieter sind vor Ablauf der An- gebotsfrist in gleicher Form wie das Angebot einzureichen.
6.5. Änderungen an den Vergabeunterlagen Änderungen und Ergänzungen an den Inhalten der Vergabeunterlagen sind unzulässig. Abweichungen des Angebotes von den Vergabeunterlagen haben nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV den Ausschluss des Angebotes zur Folge.
6.6. Verpflichtung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenbur- gischen Vergabegesetz
Bei der Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmen oder der Beauftragung ei- nes Verleihers von Arbeitskräften hat der Auftragnehmer die Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderun- gen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz VOL 07-02 des Vergabehandbuchs VOL Bbg zum Vertragsgegenstand zu machen und die Vereinbarungen bis zum tatsäch- lich ausführenden Unternehmen seinem Angebot beizufügen oder bei späterem Einver- ständnis mit der Weitervergabe nachzureichen. Dem Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften ist dieselbe Verpflichtung aufzuerlegen. In den Bezeichnungen zur
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Kennzeichnung der Beteiligten im Vordruck VOL 07-02 rückt der in einer Kette von Wei- tervergaben dem öffentlichen Auftraggeber nähere Nachunternehmer in die Position des im Vordruck so bezeichneten eigenen Auftraggebers ein.
- Eignung Im Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
- Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Der Nachweis gilt mit Vorliegen einer Anzeige gem. § 5 EnWG oder den Eintrag in die BNetzA-Liste Lieferanten von Haushaltskunden oder Genehmigung nach § 3 EnWG 1998 und Erklärung zu Mindestumsatz und Referenzkunden der öffentlichen Hand als erbracht. Der Auftrag kann von folgenden Erklärungen und Nachweisen abhängig gemacht wer- den, die vom Bieter auf Anforderung nachzureichen sind:
- Referenzen zum Nachweis der energiewirtschaftlichen Betätigung innerhalb der letz- ten 3 Jahre;
- Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Bieters, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist;
- Nachweise über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich Stromlieferungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
-
Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über ihre Mitglieder mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der benannte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt und alle Mitglieder der Bieter- gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung muss dem Angebotsschreiben als An- lage beigefügt sein.
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Preise Alle Angebotspreise sind in Eurocent je kWh (mit 3 Nachkommastellen) anzugeben. Alle Preise sind jeweils „netto“, d.h. ohne Angabe der Umsatzsteuer anzugeben, sofern sich aus dem Preisblatt / den Preisblättern nichts anderes ergibt.
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Rücknahme von Angeboten Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote ausschließlich über die „Deutsche e-Vergabe“ zurückgezogen werden.
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- Zuschlagsfrist
Die eingegangenen Angebote werden unmittelbar nach Ende der Angebotsfrist geöffnet und ausgewertet. Unmittelbar im Anschluss daran, wenige Stunden nach Ende der Angebotsfrist, werden die Bieter per E-Mail und per Telefax über den beabsichtigten Zuschlag informiert. Diese Information setzt die Frist des § 134 GWB in Gang.
Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Die Zu- schlagsfrist endet am: Stichtag gemäß Nr.9 d. Datenblatts
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Zuschlagskriterien Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, d.h. das Angebot mit dem nied- rigsten Preis. Bewertet wird der Energiepreis gem. Preisblatt. Maßgeblich ist die Summe der voraussichtlichen Gesamtkosten, ggf. unterschieden nach SLP und RLM bzw. nach Lieferjahren (Energiepreis-gesamt). Der Bieter mit dem niedrigsten Energiepreis-gesamt erhält den Zuschlag. Die Reihung der weiteren Bieter (2 – n) erfolgt nach dem Energiepreis-gesamt in aufsteigender Rei- henfolge (Rang 2 = Bieter mit zweit-niedrigstem Energiepreis-gesamt; Rang n = Bieter mit höchstem Energiepreis-gesamt). Wenn mehrere Angebote mit identischen niedrigsten Energiepreisen-gesamt vorliegen, erfolgt ein Auslosungsverfahren.
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Kosten Für die Erstellung und Bearbeitung des Angebots werden keine Kosten erstattet.
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Bestimmung über nicht berücksichtigte Angebote Nicht berücksichtigte Bieter werden über die Ablehnung ihres Angebotes, den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, die Gründe der vorge- sehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den frühesten Zeitpunkt des Ver- tragsschlusses in Textform informiert (§ 134 GWB).
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Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an ei- ner unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
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Veröffentlichung Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot, sein Name und der maßgebliche Ange-
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botspreis nach dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1150/2009 vorgegebenen Mus- ter dem Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften bekannt gegeben wird.
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Datenschutz Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbe- zogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und nicht berücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
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Nachprüfungsstelle Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die Vergabekammer gem. Nr.10 d. Datenblatts wenden.
Wir weisen darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht binnen der in § 160 Abs. 3 GWB ge- nannten Fristen bei der Vergabestelle gerügt wird. Wir weisen ferner darauf hin, dass jeder Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens da- mit rechnen muss, dass an einem solchen Verfahren Beteiligte im Rahmen des Akten- einsichtsrechts (§ 165 Abs. 1 GWB) Kenntnis von seinem Angebot mit allen Bestandtei- len erlangen. Daher liegt es im Interesse eines jeden Bieters, bereits in den Angebots- unterlagen auf wichtige Gründe hinzuweisen, die die Vergabekammer veranlassen könnten, Einsicht in die Akten zu versagen (§ 165 Abs. 2 GWB) und diese in den Ange- botsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabri- kations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner diesbezügli- chen Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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