TEK_08b_Eigenerklärung zu Ausschlussgruenden & Eignung_V2.docx

Lieferung von Haushaltsgroßgeräten im Rahmenvertrag

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 20:53 (Europe/Berlin)

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(Einzutragen ist der Name/Anschrift des Bieters, Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder des Nachunternehmers)

A. Zwingende Ausschlussgründe

Ich erkläre/Wir erklären, dass

weder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wobei sich diese Erklärung nur auf die Verurteilung oder Festsetzung beziehen, die in den fünf Jahren vor Versand der Bekanntmachung erfolgt ist, oder bei der ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist, wegen einer Straftat nach:

  • § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  • § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
  • § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
  • § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  • § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  • § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
  • § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
  • den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
  • Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  • den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b, 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

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(Datum, Unterschrift, Stempel)1)

Ich erkläre/Wir erklären, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.

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(Datum, Unterschrift, Stempel)1)

B. Fakultative Ausschlussgründe

Ich erkläre/Wir erklären, dass

  • das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in den drei Jahren vor Versand der Bekanntmachung im vorliegenden Vergabeverfahren nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
  • das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und seine Tätigkeit nicht eingestellt hat,
  • das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
  • das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
  • ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens nicht besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
  • keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
  • das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
  • das Unternehmen nicht in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
  • das Unternehmen
      • weder versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen noch
      • versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
      • fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

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(Datum, Unterschrift, Stempel)1)

Mir/Uns ist bekannt, dass gemäß § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden soll, wenn es wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 Euro belegt worden ist. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.

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(Datum, Unterschrift, Stempel)1)

Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gemäß § 98c des Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen können, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 Euro rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.

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(Datum, Unterschrift, Stempel)1)

Mir/Uns ist bekannt, dass gemäß § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) Bewerber bis zu einer Dauer von drei Jahren von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 des GWB ausgeschlossen werden sollen, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach § 8 Absatz 1 Nummer  2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Absatz 1 oder 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht.

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(Datum, Unterschrift, Stempel)1)

Ich/Wir erkläre(n) hiermit,

  • dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten unserem/meinem Unternehmen zuzurechnen ist,
  • dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss meines/unseres Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.

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(Datum, Unterschrift, Stempel)1)

Mir/Uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu meinem/unserem Ausschluss von diesem und künftigen Vergabeverfahren sowie zur Kündigung eines etwaig erteilten Auftrags führen kann.

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(Datum, Unterschrift, Stempel)1)

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber verlangen kann, dass mein/unser Unternehmen die vorstehenden Erklärungen von Unterauftragnehmern zu fordern hat und diese vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen sind.

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(Datum, Unterschrift, Stempel)1)

Ich/Wir erfülle(n) die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung betreffen.

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(Datum, Unterschrift, Stempel)1)

Ich erkläre/Wir erklären, dass mir/uns nicht bekannt ist, dass im Gewerbezentralregister oder Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.

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(Datum, Unterschrift, Stempel)1)

C. Eignungskriterien

  1. Referenzangaben

Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über die Lieferung von weißer Ware untergliedert nach Name der Einrichtung, Zeitraum der Leistungserbringung, Gesamtvolumen in EUR p.a., netto und einer Kurzbeschreibung des Auftrages/Projektes. Die referenzierte Leistung sollte entweder für eine Krankenhauseinrichtung erbracht worden sein oder ein Projekt mit vergleichbarem Gesamtvolumen in EUR p.a. (netto) betreffen oder im selben Gewerk erbracht worden sein. Es sind mindestens 1 jedoch empfohlen höchstens 2 Referenzen anzugeben. Es können auch mehr Referenzen angegeben werden.

Referenzangaben für zu wertende Leistung:

Einrichtung:
Ggf. Ansprechpartner:
Ggf. Funktion:
Ggf. Telefon:
Zeitraum der Leistungserbringung:
Gesamtvolumen in EUR p.a., netto:

Kurzbeschreibung des Auftrages / Projektes:

Leistungserbringer:

(Einzel)Bieter

Mitglied der Bietergemeinschaft: ______________________________________

Andere Leistungserbringer (Nachunternehmer, Eignungsleihe): _________________________________________________________________

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(Datum, Unterschrift, Stempel)1)

  1. Angaben zum Umsatz

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.

Umsatz innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (in EUR netto)
Jahr: ____________Jahr: ____________Jahr: ____________
(a) Gesamtumsatz(a) Gesamtumsatz(a) Gesamtumsatz
(b) Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages, der Gegenstand der Vergabe ist(b) Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages, der Gegenstand der Vergabe ist(b) Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages, der Gegenstand der Vergabe ist

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(Datum, Unterschrift, Stempel) 1)

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß § 1 Absatz 1 Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ab dem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dem Bundesamt für Statistik bestimmte Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.

Der Auftraggeber ist mit der Einführung von Anforderungen an EU-weit vergebene Aufträge (eForms) verpflichtet, in den Vergabebekanntmachungen die Größe des Unternehmens anzugeben. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 10a Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780.

Die in Nr. 14 anzugebenen Daten werden benötigt, um diese rechtlichen Pflichten zu erfüllen.

  • Der Auftraggeber ist mit der Einführung von Anforderungen an EU-weit vergebene Aufträge (eForms) verpflichtet, die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer in den Vergabebekanntmachungen des Unternehmens anzugeben. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 10a Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780. Die anzugebenen Daten werden benötigt, um diese rechtlichen Pflichten zu erfüllen.

Unter Nr. 15 ist vom Unternehmen die Wirtschafts-Identifikationsnummer anzugeben.

Da die Wirtschafts-Identifikationsnummer noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere eindeutige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE124356789) oder ein Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten "keine Angabe" eingetragen werden.

  • Der Auftraggeber ist mit der Einführung von Anforderungen an EU-weit vergebene Aufträge (eForms) verpflichtet, die Nationalität der Eigentümer in den Vergabebekanntmachungen des Unternehmens anzugeben. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 10a Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780. Die anzugebenen Daten werden benötigt, um diese rechtlichen Pflichten zu erfüllen.

Unter Nr. 16 ist vom Unternehmen die Staatsangehörigkeit (bzw. Staatsangehörigkeiten) des(der) wirtschaftlichen Eigentümer(s) des Unternehmens anzugeben, die sich aus dem Eintrag in dem jeweiligen zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register ergeben/ergibt. Wenn das Unternehmen nicht in einem entsprechenden Register eingetragen ist, z.B. bei einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, kann auf Informationen aus anderen Quellen zurückgegriffen werden.

Größe des Wirtschaftsteilnehmers

[ ] Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz)

[ ] Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz)

[ ] Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz)

[ ] Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz)

Angabe der nationalen Identifikation des Unternehmens

[ ] Wirtschafts-Identifikationsnummer:

oder

[ ] D-U-N-S-Identifikationsnummer:

oder

[ ] Handelsregisternummer:

oder

[ ] Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

oder

[ ] Andere Identifikationsnummer:

oder

[ ] Keine (nur zulässig bei natürlichen Personen):

Nationalität des Eigentümers

Das Unternehmen ist börsennotiert.

Ja: [ ] Nein: [ ]

Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en) des bzw. der Eigentümer(s):

Die Eigenerklärung wurde unterzeichnet von: (Vorname, Name der natürlichen Person in Textform)

Ort, DatumName des Vertretungsberechtigten in Textform (§ 126b BGB)
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