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Lieferung von Haushaltsgroßgeräten im Rahmenvertrag

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 20:53 (Europe/Berlin)

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Vergabenummer: TEK2606038Anlage 2 Leistungsbeschreibung
CPV: 39711000-9 39713000-3Lieferung von weißer WareSeite 1 / 6

1 Inhaltsverzeichnis

ABSCHNITT A: LEISTUNGSUMFANG ............................................................................................................. 2

  1. Rahmenvereinbarung zur Lieferung von weißer Ware ............................................................ 2

  2. Vivantes Standorte ...................................................................................................................... 3

  3. Beauftragung zur Rahmenvertragsvereinbarung .................................................................... 4

ABSCHNITT B: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN ................................................................................ 4

  1. Versicherungsschutz des AN ..................................................................................................... 4

  2. Ansprechpartner ......................................................................................................................... 4

  3. Vergütung/Zahlung ...................................................................................................................... 5

  4. Laufzeit ......................................................................................................................................... 5

  5. Beendigungsmanagement ......................................................................................................... 5

  6. Schriftform/Nebenabreden ......................................................................................................... 6

  7. Salvatorische Klausel ................................................................................................................. 6

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ABSCHNITT A: LEISTUNGSUMFANG

1. Rahmenvereinbarung zur Lieferung von weißer Ware

Der Auftraggeber (AG genannt) beabsichtigt mit einem oder mehreren Auftragsnehmern (AN genannt) einen Rahmenvertrag (RV genannt) für die Lieferung von weißer Ware (Elektro- Herde, Kühlschränke, Tiefkühlschränke und –Truhen, Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler u.ä.) auf Abruf an den Standorten der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH über ein offenes Verfahren zu schließen.

Grundlage zum Abschluss der Rahmenvereinbarung sind die im TEK_04_Preisspiegel_ TEK2606038 durch die Bieter angegebenen Epk Material. Auf Grundlage der bepreisten Produkte (oder qualitativ vergleichbaren Produkte) in der Registerkarte Epk Material wird der gesamte Katalog des Bieters bezuschlagt. Sowohl die Preise in der Registerkarte Epk Material, als auch der gesamte Online-Katalog sind inkl. Lieferung frei Verwendungsstelle zu kalkulieren. Eine kostenfreie Altgerätmitnahme ist je nach Bedarf zu leisten.

Alle Registerkarten im Dokument TEK_04_Preisspiegel_TEK2606038 sind vollständig auszufüllen. Fehlende Angaben können dazu führen, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen wird.

Die Beschaffungsobergrenze wird für die Vertragslaufzeit auf 1.300.000,00 Euro netto festgesetzt.

Es ist beabsichtigt Einzelmaßnahmen nach Abschluss des Rahmenvertrages in Form Miniwettbewerben zu vergeben.

Ein Anspruch auf tatsächliche Beauftragung besteht nicht.

Beauftragung mit Miniwettbewerb:

a. Bei einer geschätzten Auftragssumme bis 10.000 € netto pro Auftrag kann der AG direkt einen AN beauftragen.

b. Bei einer geschätzten Auftragssumme ab 10.000 € netto bis max. 50.000 € netto holt der AG mindestens drei Angebote von Rahmenvertragspartnern ein. Der jeweilige AN mit dem preiswertesten Angebot erhält den Auftrag.

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2. Vivantes Standorte

KFHKlinikum im FriedrichshainLandsberger Allee 49
KHDKlinikum KaulsdorfMyslowitzer Str. 45
HUKHumboldt-KlinikumAm Nordgraben 2
KMVKrankenhaus des MaßregelvollzugsOlbendorfer Weg 70
KSPKlinikum SpandauNeue Bergstraße 6
AVKAuguste-Viktoria-KlinikumRubensstraße 125
IWKIda-Wolf-KrankenhausJuchaczweg 21
KAUKlinikum Am UrbanDieffenbachstraße 1
KNKKlinikum NeuköllnRudower Straße 48
WBKVivantes Wenckebach-KlinikumWenckebachstraße 23
HTEHaus TeichstrasseTeichstraße 44
HSOHaus SommerstrasseSommerstraße 25 c
HJKHaus John F. KennedyAlt-Wittenau 90 - 90a
HJHHaus JungfernheideSchweiggerweg 2-12
HSEHaus SeebrückeAm Maselakepark 20
HEHHaus Ernst-HoppeLanzendorfer Weg 30
HHKHaus Dr. Herrmann-KantorowiczSchönwalder Str. 50-52
HWDHaus WilmersdorfBerkaer Str. 31-35
HLEHaus LeonoreLeonorenstraße 17 - 33
HIWHaus Ida-WolffJuchaczweg 21
HWEHaus WeidenwegWeidenweg 42
HJZHaus JahreszeitenBüschingstraße 29
HFPHaus FranckeparkGötzstraße 20a
HBZHaus BritzBuschkrugallee 139
HRSHaus RhinstraßeRhinstraße 105
HDSHaus Danziger StraßeDanziger Straße 245
KSOHaus Sommerstrasse KurzzeitpflegeSommerstraße 25 c
HRKHaus Rhinstraße KurzzeitpflegeRhinstraße 105
KIWHaus Ida-Wolff Kurzzeitpflege am Standort AVKRubensstraße 125
GJFHaus John F. Kennedy GerontopsychiatrieAlt-Wittenau 90 - 90a
HKDHaus KaulsdorfMünsterberger Weg
HSRHaus St. RichardSchudomastraße 16
HLAHaus LentzealleeLentzeallee 2-4

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3. Beauftragung zur Rahmenvertragsvereinbarung

Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt nach Maßgabe dieses Vertrages zu den festgelegten Einheitspreisen aus TEK_04_Preisspiegel_TEK2606038. Die jeweiligen Einzelaufträge müssen im Zweifel mit einer gewissen Dringlichkeit im laufenden Klinikbetrieb ausgeführt werden.

Nach Abschluss des Vertrages wird eine OCI-Schnittstelle des Auftragnehmers an den Auftraggeber übermittelt. Der Auftragnehmer schließt den elektronischen Warenkorb des Auftraggebers an sein Bestellsystem an.

ABSCHNITT B: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

4. Versicherungsschutz des AN

4.1 Der AN hat ausreichende Versicherungen zur Deckung seiner Haftung aus dieser

Beauftragung und im Zusammenhang mit der Erbringung der geschuldeten

Leistungen, insbesondere gegen alle Haftpflicht- und Unfallschäden abzuschließen

und aufrechtzuerhalten.

4.2 Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:

EUR 1 Mio für Personen und Sachschäden (inkl. Leitungs- und Bearbeitungsschäden) EUR 1 Mio für Vermögensschäden

Die Deckungssummen sind 2-fach jahresmaximiert.

5. Ansprechpartner

5.1 Der AG benennt für den Auftrag folgende Ansprechpartner:

• Kaufmännischer Ansprechpartner ist

Nils Bruchmann Tel. 030/130 114953

• Fachlicher Ansprechpartner ist

jew. Technischer Standortleitung oder

Einrichtungsmanager

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6. Vergütung/Zahlung

6.1 Allgemein

Der AN erhält für seine vertraglich geschuldeten Leistungen die in

TEK_04_Preisspiegel_ TEK2606038 definierten Preise. Erbringt der AN darüber

hinausgehende Leistungen, hat er nur dann einen Anspruch auf Vergütung, wenn eine

dahingehende Beauftragung zu Grunde liegt. Nebenleistungen, Aufwendungen sowie

Zeitaufwand werden nur gesondert vergütet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

Die Vergütungen sind Nettovergütungen, denen die Mehrwertsteuer in jeweils

geltender gesetzlicher Höhe hinzugerechnet wird.

Wird das Vertragsverhältnis aus Gründen beendet, die vom AN zu vertreten sind, sind

nur die bis dahin erbrachten, mangelfreien, in sich abgeschlossenen und

nachgewiesenen Einzelleistungen des AN zu vergüten, dies jedoch nur insoweit

sämtliche etwaigen Schadensersatzforderungen des AG vollständig ausgeglichen

wurden.

7. Laufzeit

7.1 Dieser Vertrag beginnt zum 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von 2 Jahren

(Festlaufzeit), Er endet damit mit Ablauf des 31.12.2028.

7.2 Es wird automatisch ein zweimaliges Optionsrecht jeweils für einen Zeitraum von

einem weiteren Jahr nach Ablauf der Festlaufzeit ausgeführt. Dieses automatische

Optionsrecht kann nur schriftlich spätestens 3 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit des

Vertrages gegenüber dem AN gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang

der Kündigung beim AN entscheidend.

8. Beendigungsmanagement

8.1 Der AN hat auch nach Vertragsbeendigung bzw. Beendigung einzelner

Komponenten/Mengen oder Leistungspakete zu marktüblichen Konditionen

Nachfolgepersonal in ausreichendem Umfang einzuweisen, gleichgültig ob es sich

hierbei um Mitarbeiter des AG oder eines Dritten handelt. Ferner ist er verpflichtet,

seine Leistungen für eine mit dem AG vereinbarte Laufzeit, höchstens jedoch für

2 Monate zu den vereinbarten Konditionen weiter zu erbringen und dabei

gegebenenfalls ein Nachfolgeunternehmen in die Leistungsprozesse einzuweisen, so

dass eine reibungslose und störungsfreie Übergabe bzw. Wechsel des AN

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gewährleistet ist. Hierbei hat er seine Erfahrungen und sein gesammeltes Know-how in

Bezug auf die Objekte und deren Besonderheiten an den Nachfolgedienstleister

weiterzugeben und das dafür bisher eingesetzte Personal einzusetzen. Der AG erklärt

rechtzeitig vor Vertragsende bzw. Ende einzelner Leistungskomponenten schriftlich, ob

er und für welchen Zeitraum sowie in welchem Umfang er von diesem Recht Gebrauch

machen wird. Als rechtzeitig in diesem Sinne gilt eine Erklärung bis 3 Monate vor

Vertragsbeendigung bzw. Beendigung einzelner Komponenten/Mengen oder

Leistungspakete bzw. bei kürzerer Kündigungsfrist mit dem Zeitpunkt der Kündigung.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung erfolgt die Erklärung ebenfalls mit der

Kündigung.

8.2 Erbringt der AN seine Leistung im Beendigungsfalle nicht bis zum Ende der

Vertragslaufzeit bzw. bis zum Ende der mit dem AG vereinbarten Laufzeit und muss

der AG daraufhin dem nachfolgenden Dienstleister eine zusätzliche Vergütung für die

vorzeitige Leistungsaufnahme bzw. aufwändigere Einarbeitung zahlen, so stellt der AN

den AG in Höhe der aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung bzw. der nicht

erbrachten nachvertraglichen Leistungserbringung dem AG entstehenden

marktüblichen Kosten frei.

8.3 Hat der AG an Mitarbeiter des AN Hausausweise, Zutrittsmittel oder sonstige Ausweise

ausgegeben, so sind diese sämtlich bei Vertragsbeendigung zurückzugeben.

8.4 Der AN ist verpflichtet, gesammelte Daten, Auswertungen, Statistiken u.a., die er im

Zusammenhang mit seinen geschuldeten Leistungen gesammelt hat bzw. ihm

zugänglich waren und er im Rahmen seiner Leistungserbringung verwendet hat, dem

AG in einem mit dem AG abgestimmten Datenformat, komplett zu übergeben.

9. Schriftform/Nebenabreden

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch hinsichtlich der

Aufhebung dieser Bestimmung. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Leistungsbeschreibung sowie anderer

Grundlagen der Beauftragung ganz oder teilweise nichtig sein, so bleibt die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der Grundlagen der Beauftragung

davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich jedoch, die nichtige Bestimmung durch

eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis Gleichkommende zu ersetzen.

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