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| Vergabenummer: TEK2606038 | Anlage 2 Leistungsbeschreibung | |
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1 Inhaltsverzeichnis
ABSCHNITT A: LEISTUNGSUMFANG ............................................................................................................. 2
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Rahmenvereinbarung zur Lieferung von weißer Ware ............................................................ 2
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Vivantes Standorte ...................................................................................................................... 3
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Beauftragung zur Rahmenvertragsvereinbarung .................................................................... 4
ABSCHNITT B: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN ................................................................................ 4
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Versicherungsschutz des AN ..................................................................................................... 4
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Ansprechpartner ......................................................................................................................... 4
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Vergütung/Zahlung ...................................................................................................................... 5
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Laufzeit ......................................................................................................................................... 5
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Beendigungsmanagement ......................................................................................................... 5
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Schriftform/Nebenabreden ......................................................................................................... 6
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Salvatorische Klausel ................................................................................................................. 6
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ABSCHNITT A: LEISTUNGSUMFANG
1. Rahmenvereinbarung zur Lieferung von weißer Ware
Der Auftraggeber (AG genannt) beabsichtigt mit einem oder mehreren Auftragsnehmern (AN genannt) einen Rahmenvertrag (RV genannt) für die Lieferung von weißer Ware (Elektro- Herde, Kühlschränke, Tiefkühlschränke und –Truhen, Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler u.ä.) auf Abruf an den Standorten der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH über ein offenes Verfahren zu schließen.
Grundlage zum Abschluss der Rahmenvereinbarung sind die im TEK_04_Preisspiegel_ TEK2606038 durch die Bieter angegebenen Epk Material. Auf Grundlage der bepreisten Produkte (oder qualitativ vergleichbaren Produkte) in der Registerkarte Epk Material wird der gesamte Katalog des Bieters bezuschlagt. Sowohl die Preise in der Registerkarte Epk Material, als auch der gesamte Online-Katalog sind inkl. Lieferung frei Verwendungsstelle zu kalkulieren. Eine kostenfreie Altgerätmitnahme ist je nach Bedarf zu leisten.
Alle Registerkarten im Dokument TEK_04_Preisspiegel_TEK2606038 sind vollständig auszufüllen. Fehlende Angaben können dazu führen, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen wird.
Die Beschaffungsobergrenze wird für die Vertragslaufzeit auf 1.300.000,00 Euro netto festgesetzt.
Es ist beabsichtigt Einzelmaßnahmen nach Abschluss des Rahmenvertrages in Form Miniwettbewerben zu vergeben.
Ein Anspruch auf tatsächliche Beauftragung besteht nicht.
Beauftragung mit Miniwettbewerb:
a. Bei einer geschätzten Auftragssumme bis 10.000 € netto pro Auftrag kann der AG direkt einen AN beauftragen.
b. Bei einer geschätzten Auftragssumme ab 10.000 € netto bis max. 50.000 € netto holt der AG mindestens drei Angebote von Rahmenvertragspartnern ein. Der jeweilige AN mit dem preiswertesten Angebot erhält den Auftrag.
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2. Vivantes Standorte
| KFH | Klinikum im Friedrichshain | Landsberger Allee 49 | ||||||
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| KHD | Klinikum Kaulsdorf | Myslowitzer Str. 45 | ||||||
| HUK | Humboldt-Klinikum | Am Nordgraben 2 | ||||||
| KMV | Krankenhaus des Maßregelvollzugs | Olbendorfer Weg 70 | ||||||
| KSP | Klinikum Spandau | Neue Bergstraße 6 | ||||||
| AVK | Auguste-Viktoria-Klinikum | Rubensstraße 125 | ||||||
| IWK | Ida-Wolf-Krankenhaus | Juchaczweg 21 | ||||||
| KAU | Klinikum Am Urban | Dieffenbachstraße 1 | ||||||
| KNK | Klinikum Neukölln | Rudower Straße 48 | ||||||
| WBK | Vivantes Wenckebach-Klinikum | Wenckebachstraße 23 | ||||||
| HTE | Haus Teichstrasse | Teichstraße 44 | ||||||
| HSO | Haus Sommerstrasse | Sommerstraße 25 c | ||||||
| HJK | Haus John F. Kennedy | Alt-Wittenau 90 - 90a | ||||||
| HJH | Haus Jungfernheide | Schweiggerweg 2-12 | ||||||
| HSE | Haus Seebrücke | Am Maselakepark 20 | ||||||
| HEH | Haus Ernst-Hoppe | Lanzendorfer Weg 30 | ||||||
| HHK | Haus Dr. Herrmann-Kantorowicz | Schönwalder Str. 50-52 | ||||||
| HWD | Haus Wilmersdorf | Berkaer Str. 31-35 | ||||||
| HLE | Haus Leonore | Leonorenstraße 17 - 33 | ||||||
| HIW | Haus Ida-Wolff | Juchaczweg 21 | ||||||
| HWE | Haus Weidenweg | Weidenweg 42 | ||||||
| HJZ | Haus Jahreszeiten | Büschingstraße 29 | ||||||
| HFP | Haus Franckepark | Götzstraße 20a | ||||||
| HBZ | Haus Britz | Buschkrugallee 139 | ||||||
| HRS | Haus Rhinstraße | Rhinstraße 105 | ||||||
| HDS | Haus Danziger Straße | Danziger Straße 245 | ||||||
| KSO | Haus Sommerstrasse Kurzzeitpflege | Sommerstraße 25 c | ||||||
| HRK | Haus Rhinstraße Kurzzeitpflege | Rhinstraße 105 | ||||||
| KIW | Haus Ida-Wolff Kurzzeitpflege am Standort AVK | Rubensstraße 125 | ||||||
| GJF | Haus John F. Kennedy Gerontopsychiatrie | Alt-Wittenau 90 - 90a | ||||||
| HKD | Haus Kaulsdorf | Münsterberger Weg | ||||||
| HSR | Haus St. Richard | Schudomastraße 16 | ||||||
| HLA | Haus Lentzeallee | Lentzeallee 2-4 |
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3. Beauftragung zur Rahmenvertragsvereinbarung
Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt nach Maßgabe dieses Vertrages zu den festgelegten Einheitspreisen aus TEK_04_Preisspiegel_TEK2606038. Die jeweiligen Einzelaufträge müssen im Zweifel mit einer gewissen Dringlichkeit im laufenden Klinikbetrieb ausgeführt werden.
Nach Abschluss des Vertrages wird eine OCI-Schnittstelle des Auftragnehmers an den Auftraggeber übermittelt. Der Auftragnehmer schließt den elektronischen Warenkorb des Auftraggebers an sein Bestellsystem an.
ABSCHNITT B: BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
4. Versicherungsschutz des AN
4.1 Der AN hat ausreichende Versicherungen zur Deckung seiner Haftung aus dieser
Beauftragung und im Zusammenhang mit der Erbringung der geschuldeten
Leistungen, insbesondere gegen alle Haftpflicht- und Unfallschäden abzuschließen
und aufrechtzuerhalten.
4.2 Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:
EUR 1 Mio für Personen und Sachschäden (inkl. Leitungs- und Bearbeitungsschäden) EUR 1 Mio für Vermögensschäden
Die Deckungssummen sind 2-fach jahresmaximiert.
5. Ansprechpartner
5.1 Der AG benennt für den Auftrag folgende Ansprechpartner:
• Kaufmännischer Ansprechpartner ist
Nils Bruchmann Tel. 030/130 114953
• Fachlicher Ansprechpartner ist
jew. Technischer Standortleitung oder
Einrichtungsmanager
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6. Vergütung/Zahlung
6.1 Allgemein
Der AN erhält für seine vertraglich geschuldeten Leistungen die in
TEK_04_Preisspiegel_ TEK2606038 definierten Preise. Erbringt der AN darüber
hinausgehende Leistungen, hat er nur dann einen Anspruch auf Vergütung, wenn eine
dahingehende Beauftragung zu Grunde liegt. Nebenleistungen, Aufwendungen sowie
Zeitaufwand werden nur gesondert vergütet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Die Vergütungen sind Nettovergütungen, denen die Mehrwertsteuer in jeweils
geltender gesetzlicher Höhe hinzugerechnet wird.
Wird das Vertragsverhältnis aus Gründen beendet, die vom AN zu vertreten sind, sind
nur die bis dahin erbrachten, mangelfreien, in sich abgeschlossenen und
nachgewiesenen Einzelleistungen des AN zu vergüten, dies jedoch nur insoweit
sämtliche etwaigen Schadensersatzforderungen des AG vollständig ausgeglichen
wurden.
7. Laufzeit
7.1 Dieser Vertrag beginnt zum 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von 2 Jahren
(Festlaufzeit), Er endet damit mit Ablauf des 31.12.2028.
7.2 Es wird automatisch ein zweimaliges Optionsrecht jeweils für einen Zeitraum von
einem weiteren Jahr nach Ablauf der Festlaufzeit ausgeführt. Dieses automatische
Optionsrecht kann nur schriftlich spätestens 3 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit des
Vertrages gegenüber dem AN gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang
der Kündigung beim AN entscheidend.
8. Beendigungsmanagement
8.1 Der AN hat auch nach Vertragsbeendigung bzw. Beendigung einzelner
Komponenten/Mengen oder Leistungspakete zu marktüblichen Konditionen
Nachfolgepersonal in ausreichendem Umfang einzuweisen, gleichgültig ob es sich
hierbei um Mitarbeiter des AG oder eines Dritten handelt. Ferner ist er verpflichtet,
seine Leistungen für eine mit dem AG vereinbarte Laufzeit, höchstens jedoch für
2 Monate zu den vereinbarten Konditionen weiter zu erbringen und dabei
gegebenenfalls ein Nachfolgeunternehmen in die Leistungsprozesse einzuweisen, so
dass eine reibungslose und störungsfreie Übergabe bzw. Wechsel des AN
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gewährleistet ist. Hierbei hat er seine Erfahrungen und sein gesammeltes Know-how in
Bezug auf die Objekte und deren Besonderheiten an den Nachfolgedienstleister
weiterzugeben und das dafür bisher eingesetzte Personal einzusetzen. Der AG erklärt
rechtzeitig vor Vertragsende bzw. Ende einzelner Leistungskomponenten schriftlich, ob
er und für welchen Zeitraum sowie in welchem Umfang er von diesem Recht Gebrauch
machen wird. Als rechtzeitig in diesem Sinne gilt eine Erklärung bis 3 Monate vor
Vertragsbeendigung bzw. Beendigung einzelner Komponenten/Mengen oder
Leistungspakete bzw. bei kürzerer Kündigungsfrist mit dem Zeitpunkt der Kündigung.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung erfolgt die Erklärung ebenfalls mit der
Kündigung.
8.2 Erbringt der AN seine Leistung im Beendigungsfalle nicht bis zum Ende der
Vertragslaufzeit bzw. bis zum Ende der mit dem AG vereinbarten Laufzeit und muss
der AG daraufhin dem nachfolgenden Dienstleister eine zusätzliche Vergütung für die
vorzeitige Leistungsaufnahme bzw. aufwändigere Einarbeitung zahlen, so stellt der AN
den AG in Höhe der aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung bzw. der nicht
erbrachten nachvertraglichen Leistungserbringung dem AG entstehenden
marktüblichen Kosten frei.
8.3 Hat der AG an Mitarbeiter des AN Hausausweise, Zutrittsmittel oder sonstige Ausweise
ausgegeben, so sind diese sämtlich bei Vertragsbeendigung zurückzugeben.
8.4 Der AN ist verpflichtet, gesammelte Daten, Auswertungen, Statistiken u.a., die er im
Zusammenhang mit seinen geschuldeten Leistungen gesammelt hat bzw. ihm
zugänglich waren und er im Rahmen seiner Leistungserbringung verwendet hat, dem
AG in einem mit dem AG abgestimmten Datenformat, komplett zu übergeben.
9. Schriftform/Nebenabreden
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch hinsichtlich der
Aufhebung dieser Bestimmung. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Leistungsbeschreibung sowie anderer
Grundlagen der Beauftragung ganz oder teilweise nichtig sein, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der Grundlagen der Beauftragung
davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich jedoch, die nichtige Bestimmung durch
eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis Gleichkommende zu ersetzen.