[Seite 1]
Leistungsbeschreibung zur Lieferung von Erdgas
Landkreis Neunkirchen
Lieferbeginn: 01.01.2027
[Seite 2]
Der Landkreis Neunkirchen (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) schreibt die Lieferung von Erdgas für eigene Abnahmestellen, sowie für Abnahmestellen zugehöriger Gemeinden ab dem 01.01.2027 06:00 Uhr für eine Laufzeit von 2 Jahren bis zum 01.01.2029 in einem Offenen Verfahren europaweit aus. Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem auf Grund dieser Ausschreibung erfolgreich berücksichtigten Bieter (nachfolgend auch „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber ein Liefervertrag über die Versorgung mit Erdgas gemäß der Besonderen Vertragsbedingungen/Erdgasliefervertrag zustande. Die Versorgung umfasst die Lieferung von Erdgas einschließlich Netznutzung, Messtellenbetrieb und sämtliche damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten im Rahmen eines "All-Inclusive-Vertrages".
Ziel des Vertrages ist eine sichere Versorgung zu wirtschaftlichen Bedingungen.
- Energiebedarf und Abnahmestellen
Entsprechend den in den Abnahmestellenlisten aufgeführten Daten beträgt der Gesamterdgasbedarf 6.567.335 kWh und teilt sich auf 21 SLP-Abnahmestellen auf.
Die in den Abnahmestellenlisten angegebenen Verbrauchswerte basieren überwiegend auf den Ver- brauchsdaten des Jahres 2025. Diese dienen lediglich zur Orientierung und stellen keine verbindlichen Verbrauchswerte dar.
Alle angegebenen Daten dienen lediglich zur Orientierung und stellen keine verbindlichen Verbrauchs- werte dar.
- Losaufteilung
Es erfolgt keine Aufteilung des Gesamtvolumens in Lose.
- Netzgebiete
Die Abnahmestellen liegen alle in den Netzgebieten der energis Netzgesellschaft mbH und der KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG.
- Erdgasqualität und Marktgebiete
Die an die Abnahmestellen zu liefernde Erdgasqualität ist H-Gas. Alle Abnahmestellen liegen im Markt- gebiet Trading Hub Europe GmbH (THE).
- Preisbildung
Die Beschaffung des prognostizierten Energiebedarfs erfolgt auf dem Großhandelsmarkt an den Handelstagen gemäß Handelskalender der EEX.
Seite 2 von 4
[Seite 3]
Lieferjahr 2027 und 2028:
Zwischen der Angebotsstellung durch die Bieter und dem Tag der Zuschlagserteilung liegt ein zeitlicher Abstand von mehreren Wochen. Um das damit verbundene unternehmerische Risiko zu minimieren, werden zur Angebotsabgabe Arbeitspreise (Beschaffungspreis inkl. individueller Preisaufschlag) für die Lieferjahre 2027 und 2028 durch die Bieter abgegeben, die für die Auswertung herangezogen werden. Die finalen Arbeitspreise für die Lieferjahre 2027 und 2028 werden am Tag des endgültigen Zuschlages bestimmt und gem. folgenden (EEX) börsenindizierten Formeln berechnet:
Lieferjahr 2027:
AP Final 2027 zum Zeitpunkt tNeu = AP Wertung 2027 + (THE Cal-27 tNeu - THE Cal-27 t0)
AP Wertung 2027 = AP zum Zeitpunkt t0
Lieferjahr 2028:
AP Final 2028 zum Zeitpunkt tNeu = AP Wertung 2028 + (THE Cal-28 tNeu - THE Cal-28 t0)
AP Wertung 2028 = AP zum Zeitpunkt t0
- Vertragsverlängerung (P im Preisblatt mit angeben) A
Die Ermittlung des Arbeitspreises (Beschaffungspreis inkl. individueller Preisaufschlag (P )) des jewei- A ligen Verlängerungsjahres erfolgt nach der gezogen Verlängerungsoption. Der Arbeitspreis für das Ver- längerungsjahr 2029 basiert auf dem Börsenpreis vom 15.01.2028, der Arbeitspreis für das Verlänge- rungsjahr 2030 auf dem Börsenpreis vom 15.01.2029. Fällt der Stichtag auf einen Tag, an dem keine Börsennotierung erfolgt, ist der Schlusskurs des nächstfolgenden Handelstags maßgeblich. Zzgl. ange- botener Preisaufschlag. Somit ergeben sich die folgenden Preisformeln:
Verlängerungsjahr 2029:
AP Final 2029 = THE Cal-29 t15.01.2028 + P A 2029
Die Preisbildung für das Verlängerungsjahr 2029 findet nur Anwendung, sofern keine der Vertragspar- teien von der Kündigungsmöglichkeit zum 31.12.2027 Gebrauch macht.
Verlängerungsjahr 2030:
AP Final 2030 = THE Cal-30 t15.01.2029 + P A 2030
Die Preisbildung für das Verlängerungsjahr 2030 findet nur Anwendung, sofern keine der Vertragspar- teien von der Kündigungsmöglichkeit zum 31.12.2028 Gebrauch macht.
Legende:
AP Wertung 2027 Am Stichtag abgegebener Angebotspreis für die Bewertung
Seite 3 von 4
[Seite 4]
| AP Final 2027 | Am Tag des Zuschlags berechneter finaler Arbeitspreis für das Lie- ferjahr 2027 |
|---|---|
| AP Final 2028 | Am Tag des Zuschlags berechneter finaler Arbeitspreis für das Lie- ferjahr 2028 |
| Zeitpunkt t0 | Fünften Handelstag vor dem Ende der Angebotsfrist. |
| Zeitpunkt tNeu | Tag des endgültigen Zuschlages |
| THE CAL-xx | Trade Hub Europe Settlement-Kurs (Kalenderjahr) |
Der endgültige Energie-Arbeitspreis wird auf Basis der EEX-Settlementpreise des endgültigen Zuschlagtages ermittelt, sofern der Zuschlag bis 12:00 Uhr erfolgt. Erfolgt der Zuschlag nach 12:00 Uhr, wird der finale Energie-Arbeitspreis auf Basis der EEX-Settlementpreise des folgenden Börsentages festgelegt. Sollte der Zuschlag nach dem genannten Datum erfolgen, so gilt der Preis des jeweils da- rauffolgenden Börsentages.
Seite 4 von 4