Lieferung von drei vollelektrischen Kleinalarmfahrzeugen

Status
Offen
Angebotsfrist
23.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Flughafen München GmbH
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
17.08.2026
Bekanntmachungsnummer
615494-2026
Verfahrensnummer
0e6a309b-9a51-49e6-b82c-160fe5571239
CPV-Codes
34144210 · Feuerwehrfahrzeuge; 34144900 · Elektrofahrzeuge

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Kurzbeschreibung

Die Flughafen München GmbH beschafft drei vollelektrische Kleinalarmfahrzeuge für den Flughafen München. Optional kann ein Vollunterhaltsvertrag für die Fahrzeuge mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen werden; hierfür besteht keine Abruf- oder Mindestabnahmeverpflichtung. Die Ausschreibung betrifft die Region München und sieht eine Angebotsfrist bis zum 23. September 2026, 10:00 Uhr, vor.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Lieferung von drei (3) vollelektrischen Kleinalarmfahrzeugen und optionaler Abschluss eines Vollunterhaltsvertrags für die gelieferten Fahrzeuge mit einer Laufzeit von fünf (5) Jahren ohne Abruf- oder Mindestabnahmeverpflichtung.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · 2026-1005028_Flughafen München_Kleinalarmfahrzeuge vollelektrisch

    Lieferung von drei (3) vollelektrischen Kleinalarmfahrzeugen und optionaler Abschluss eines Vollunterhaltsvertrags für die gelieferten Fahrzeuge mit einer Laufzeit von fünf (5) Jahren ohne Abruf- oder Mindestabnahmeverpflichtung.

    Frist: 23.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB Eigenerklärung des Bieters, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · 2026-1005028_Flughafen München_Kleinalarmfahrzeuge vollelektrisch

s. Vergabeunterlagen
70 %
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20 %

Vergabeunterlagen

9 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
2026-1005028 - Formblatt Bieterfragen.docxFormular156 KB
2026-1005028_Angebot.docxSonstiges182 KB
2026-1005028_Eigenerklärung Erfüllungs-Auftragsverbot Russlandsanktionen.docxFormular172 KB
2026-1005028_Eigenerklärung_Eignung.docxFormular192 KB
2026-1005028_Kleinalarmfahrzeuge vollelektrisch_Vergabeunterlagen.pdfSonstiges4,6 MB
20260904_2026-1005028_06_Anforderungskatalog.V2.xlsxSonstiges57 KB
20260904_2026-1005028_07_Preisblatt.V2.xlsxSonstiges18 KB
Anlagen.zipSonstiges1,9 MB
Erlaubte und geblockte Office-Dokumentenformate.pdfSonstiges319 KB

Anforderungen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB Eigenerklärung des Bieters, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.09.2026Berichtigung 1Verlängerung folgender Fristen: -Frist für die Einreichung von Fragen bis zum 11.09.2026 -Frist für die Angebotsabgabe bis zum 23.09.2026 (12 Uhr)
Vergleichbare Verfahren16vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag10 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
RTRapid Technic GmbHMöckmühl1011.09.20268,1 Mio. €steigend
WKWilmers Kommunaltechnik GmbHDeggenhausertal / Mennwangen1011.09.20268,1 Mio. €steigend
AGAgria-Werke GmbHSchmallenberg-Bad Fredeburg1011.09.20268,1 Mio. €steigend
NAN-ERGIE AGNürnberg1024.08.2026840 Tsd. €steigend
MTMAN Truck & Bus Deutschland GmbHMünchen1003.08.2026 - steigend
SGschwingel.tec GmbHSt. Wendel1020.07.2026 - steigend
HNHenne Nutzfahrzeuge GmbHKirchheim bei München1010.07.2026 - steigend
APAutohaus Peter GmbHNordhausen1009.06.20265,8 Mio. €steigend
AWAdolf Würth GmbH & CO.KGKünzelsau1009.06.20265,8 Mio. €steigend
VAVolkswagen Automobile Berlin GmbHPotsdam1020.10.2025 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (6) · Berlin (3) · Nordrhein-Westfalen (3) · Baden-Württemberg (2) · Hessen (1)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Waldbrandtanklöschfahrzeuge Typ Brandenburg mit AllradantriebMetallbau und Fahrzeughandel Friedrich GmbH & Co. KGMinisterium des Innern und für Kommunales des Landes BrandenburgPotsdam, Deutschland
    20,8 Mio. €
    11.08.2025noch 35 Monate11.08.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Flughafen München GmbH

Aktiv seit 2026 · 9 Verfahren
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Verfahren pro Jahr9Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 9 seit 2026Spitze KW 34 · 2026 · 3

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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