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Bezeichnung der Bauleistung:
| NLO_C1 | Beschaffungen der NLO C1 |
|---|---|
| NLO C1 Busch holzhacker | Lieferung von Buschholzhackern auf Anhängerfahrgestell Los 1 und Los 2 |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)
Besondere Vertragsbedingungen
1 Vergütung
Besondere Bedingungen: Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet, wenn keine andere Berechnungsart (z. B. durch Pauschalsumme, nach Stundenlohnsätzen, nach Selbstkosten) vereinbart ist.
2 Ausführungsfristen
2.1 Beginn der Ausführung Spätestens ............ Werktage nach Aufforderung; Spätestens am ............ (Datum) Frühestens ............ × Spätestens 5 Werktage nach Zuschlagserteilung Frühestens am ............, × Spätestens am 02.11.2026 (Datum) Sonstiges:
Hinweis Auslieferung und Abrechnung in 2026
2.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.: Spätestens ............ Werktage nach ............ Einzelfristen für 2.2.1 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.2 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.3 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.4 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.5 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ Sonstiges:
2.3 Vollendung der Ausführung nach Datum × Spätestens am 31.12.2026 (Datum) Einzelfristen für Sonstiges: Auslieferung und Abrechnung in 2026
3 Abnahme
Die Leistung ist förmlich abzunehmen
HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 1
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× Ja Nein
4 Vertragsstrafen
4.1 Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Beginn Vollendung Einzelfrist der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen.
4.2 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.
5 Mängelansprüche
Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für Mängelansprüche der Ergänzenden Vertragsbedingungen bzw. des § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, sondern für mind. 24 Monate auf das Ger=ä t2 o Jdaehrr nea ch Angebot AN
für mind. 84 Monate gegen Durc=h r7o sJtauhnrge oder nach Angebot AN
6 Rechnungen
Alle Rechnungen und beizufügenden Unterlagen (Wiege- und Lieferscheine etc.) sind zweifach einzureichen; davon abweichend:
– Abschlagsrechnungen fach
– Teilschlussrechnungen fach
– Schlussrechnung fach
– Unterlagen fach
Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen: Für jeden Abruf/Einzelauftrag ist eine gesonderte Rechnung zu stellen. Sammelrechnungen sind nicht zulässig.
7 Sicherheitsleistungen
Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt:
Ja × Nein
HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 2