HVA_L_StB_Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Lieferung von Buschholzhackern auf Anhängerfahrgestell

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 05:56 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

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Bezeichnung der Bauleistung:

NLO_C1Beschaffungen der NLO C1
NLO C1 Busch holzhackerLieferung von Buschholzhackern auf Anhängerfahrgestell Los 1 und Los 2

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)

Besondere Vertragsbedingungen

1 Vergütung

Besondere Bedingungen: Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet, wenn keine andere Berechnungsart (z. B. durch Pauschalsumme, nach Stundenlohnsätzen, nach Selbstkosten) vereinbart ist.

2 Ausführungsfristen

2.1 Beginn der Ausführung Spätestens ............ Werktage nach Aufforderung; Spätestens am ............ (Datum) Frühestens ............ × Spätestens 5 Werktage nach Zuschlagserteilung Frühestens am ............, × Spätestens am 02.11.2026 (Datum) Sonstiges:

Hinweis Auslieferung und Abrechnung in 2026

2.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.: Spätestens ............ Werktage nach ............ Einzelfristen für 2.2.1 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.2 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.3 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.4 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.5 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ Sonstiges:

2.3 Vollendung der Ausführung nach Datum × Spätestens am 31.12.2026 (Datum) Einzelfristen für Sonstiges: Auslieferung und Abrechnung in 2026

3 Abnahme

Die Leistung ist förmlich abzunehmen

HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 1

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× Ja Nein

4 Vertragsstrafen

4.1 Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Beginn Vollendung Einzelfrist der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen.

4.2 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.

5 Mängelansprüche

Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für Mängelansprüche der Ergänzenden Vertragsbedingungen bzw. des § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, sondern für mind. 24 Monate auf das Ger=ä t2 o Jdaehrr nea ch Angebot AN

für mind. 84 Monate gegen Durc=h r7o sJtauhnrge oder nach Angebot AN

6 Rechnungen

Alle Rechnungen und beizufügenden Unterlagen (Wiege- und Lieferscheine etc.) sind zweifach einzureichen; davon abweichend:

– Abschlagsrechnungen fach

– Teilschlussrechnungen fach

– Schlussrechnung fach

– Unterlagen fach

Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen: Für jeden Abruf/Einzelauftrag ist eine gesonderte Rechnung zu stellen. Sammelrechnungen sind nicht zulässig.

7 Sicherheitsleistungen

Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt:

Ja × Nein

HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 2

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