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Leistungsbeschreibung
Lieferumfang: Lieferung von 4 Stück Buschholzhacker auf Anhängerfahrgestell in 2 Losen
Auftraggeber: Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Ost
Datum: September 2026
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1. Allgemeine Beschreibung der Leistung
1.1 Auszuführende Leistung Los 1:
Lieferung von 3 Stück Buschholzhacker mit Dieselmotor, verbaut auf einem Tandemanhänger-
Fahrgestell, Motorleistung mind. 40KW, möglicher zu häckselnder Holzdurchmesser mind. 200mm,
Stützlast max. 100 kg, zulässiges Gesamtgewicht max. 2.500 Kg.
Los 2:
Lieferung von 1 Stück Buschholzhacker mit Dieselmotor, verbaut auf einem Einachsanhänger-
Fahrgestell, Motorleistung max. 19 kW, möglicher zu häckselnder Holzdurchmesser mind. 200 mm,
Stützlast max. 100 kg, zulässiges Gesamtgewicht max. 1.800 Kg.
Die Geräte sind im komplett betriebsbereiten Betriebszustand auszuliefern. Sämtliche (Neben) Kosten
der Lieferung, wie bspw. für Überführung, Abladung am Lieferort, Versicherung und ggf. notwendige
An- und Umbauten für den Transport und für die Ersteinweisung vor Ort (gemäß Punkt 3.2.3) sind im
Angebot einzukalkulieren.
Verwendungszweck:
Die Geräte müssen für den Einsatz im Straßenbetriebsdienst, hauptsächlich zur Grünpflege in
unwegsamen Gelände, an baulichen Anlagen, auf Park- und Rastanlagen und im Straßenrandbereich
der Bundesautobahn geeignet sein.
Zum Lieferumfang gehören alle für den sicheren Betrieb notwendigen Zubehörteile.
1.2 Ausgeführte Leistungen und Vorarbeiten
-entfällt-
1.3 Mindestanforderungen für Nebenangebote -entfällt-
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2. Beschreibung des Ortes der Leistungserbringung
2.1 Lage (Adresse der Liefer- bzw. Leistungsstelle) Los 1:
- Autobahnmeisterei Weißenfels, Autobahnsiedlung 7, 06686 Lützen
- Autobahnmeisterei Leipzig, Auenhainer Str. 1, 04463 Großpösna
- Autobahnmeisterei Döbeln, Gadewitz 28, 04720 Großweitzschen-Gadewitz
Los 2:
- Autobahnmeisterei Wernigerode, Halberstädter Str. 23, 38855 Wernigerode
2.2 Erreichbarkeit Die Erreichbarkeit richtet sich nach den allgemeinen Geschäftszeiten der Autobahnmeistereien. Die
Anlieferung hat während der regulären Arbeitszeiten der Meistereien (Montag bis Donnerstag von
06:30 Uhr bis 15:00 Uhr / Freitag von 06:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zu erfolgen.
Der Termin der Anlieferung muss beim Auftraggeber mind. 72h vorher angekündigt werden.
2.3 Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten -entfällt-
2.4 Lager- und Arbeitsplätze -entfällt-
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3. Angaben zur Ausführung
3.1 Verkehrssicherung im Bereich der Aufbau-/ Liefer- bzw. Leistungsstelle
- entfällt –
3.2 Ablauf der Leistungserbringung
3.2.1 Lieferung
Die Geräteauslieferung hat im Jahr 2026 am Erfüllungsort, gemäß Punkt 2.1, zu erfolgen.
Mit Auslieferung sind folgende Unterlagen und Dokumenten in deutscher Sprache beizulegen:
• Sämtliche Unterlagen für die Fahrzeugzulassung (ZLB-Teil II, Gutachten, CoC-Papiere, usw.);
• Betriebs- / Bedienungsanleitung (Papierform + digital);
• Wartungsanleitung (Papierform + ggf. digital);
• Ersatzteilliste, ggf. mit separaten Elektro- und Hydraulikplänen (digital);
3.2.2 Abnahme
Die Abnahme des Lieferumfangs erfolgt vom Auftraggeber am Erfüllungsort.
Vom Auftragnehmer sind Lieferumfang und Funktion nachzuweisen.
Die Abnahme ist durch eine gegenseitig unterschriebenes Abnahmeprotokoll zu dokumentieren.
3.2.3 Einweisung
Der Auftragnehmer führt bei Übergabe des Lieferumfangs eine Einweisung durch.
Die Einweisung hat den Ansprüchen der Betriebssicherheitsverordnung zu entsprechen.
Sie ist Bestandteil des Leistungsumfanges und ist schriftlich zu dokumentieren.
Das Bedienpersonal ist mindestens in folgenden Punkten zu unterweisen:
• Bedienung und Betrieb;
• Handhabung aller Bedienelemente.;
• Störmeldungen deuten / Schlussfolgerungen ziehen;
• Wartung und Pflege;
• Erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln;
• Vorhandene Gefährdungen beim Betrieb, der Pflege/ Wartung, einschließlich der damit verbundenen Gefährdungen durch und für die Arbeitsumgebung; • ggf. weitere Punkte, die für den sicheren Einsatz und Betrieb und die Bedienung/ Pflege/ Wartung der Maschine wichtig sind;
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Das Werkstattpersonal ist mindestens in folgenden Punkten zu unterweisen:
• alle Punkte wie beim Bedienpersonal
• Fehlersuche und Störmeldungen deuten,
• ggf. weitere Punkte, die für eine sichere Wartung/ Instandhaltung und Reparatur wichtig
sind;
3.3 Stoffe und Teile
- entfällt –
3.4 Angaben zur Abrechnung Für jeden Abruf/Einzelauftrag ist eine gesonderte Rechnung zu stellen.
Sammelrechnungen sind nicht zulässig.
Die Rechnungen sind digital zu versenden:
Die Rechnungsanschrift lautet:
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Ost
Magdeburger Straße 51
06112 Halle (Saale)
Der Auftragnehmer hat auf der Rechnung zwingend folgendes einzutragen:
Auftragsnummer, Auftragsdatum, Lieferort
3.5 Prüfungen Musterbereitstellung/Vorführung
Auf Anforderung der ausschreibenden Stelle sind innerhalb der Zuschlagsfrist vom Bieter
Musterbereitstellungen zu gewährleisten. Die Vorstellung erfolgt im Zuständigkeitsgebiet der
Niederlassung Ost (Sachsen-Anhalt/ Sachsen/ Thüringen) und ist vom Bieter kostenlos
durchzuführen. Das Vorführgerät muss im Wesentlichen die Anforderungen der
Leistungsbeschreibung erfüllen, d.h. Baumuster etc. muss mit den Anforderungen der
Leistungsbeschreibung übereinstimmen.
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3.6 Technische Anforderungen Die Geräte müssen für den Einsatz im Straßenbetriebsdienst, hauptsächlich zur Grünpflege in
unwegsamen Geländen, an baulichen Anlagen, auf Park- und Rastanlagen und im
Straßenrandbereich der Bundesautobahn geeignet sein und der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Die Allgemeinen technischen Anforderungen und spezifischen Anforderungen sind
Mindestanforderungen, welche die Geräte zwingend erfüllen müssen.
Die Nichterfüllung eines der genannten Kriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
4. Ausführungsunterlagen
4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen • Anlage 1- Angabe zu Garantie- und Gewährleistungsansprüchen
- Verzeichnis örtlicher Vertragshändler /Vertragswerkstäten
4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende oder zu beschaffende Ausführungsunterlagen Dem Angebot sind folgende Unterlagen in deutscher Sprache beizulegen:
• Prospektmaterial, einschließlich Daten- und Maßblatt
• gültiger Nachweis über das CE – Zeichen / EG-Konformitätserklärung
• Nachweis über ein GS – Abnahme bzw. Zertifikat zum Nachweis des GS - Prüfzeichen
• gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder eine Präqualifikation der Fertigungs- bzw. Herstellerfirma; • ausgefülltes Leistungsverzeichnis je Los; • Anlage 1 Angaben zu: o Garantie- und Gewährleistungsansprüchen o Verzeichnis örtlicher Vertragshändler /Vertragswerkstäten
Mit Fahrzeugauslieferung sind folgende Unterlagen und Dokumenten in deutscher Sprache
beizulegen:
• Sämtliche Unterlagen für die Fahrzeugzulassung (ZLB-Teil II, Gutachten, CoC-Papiere, usw.);
• Betriebs- / Bedienungsanleitung (Papierform + digital);
• Wartungsanleitung (Papierform + ggf. digital);
• Ersatzteilliste, ggf. mit separaten Elektro- und Hydraulikplänen (digital);
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5. Ergänzende Vertragsbedingungen
Einzuhaltende Vorschriften und Richtlinien
Die Ausführung und der Lieferumfang müssen, falls in der Leistungsbeschreibung nicht
abweichend gefordert, nachfolgend aufgeführten Vorschriften und Richtlinien in der jeweils gültigen
Fassung entsprechen.
Einzuhaltende Vorschriften im Rahmen der CE-Zertifizierung werden hier nicht vollständig genannt.
Für deren Beachtung ist der Bieter selbstständig zuständig.
Bezeichnung Kurzbezeichnung/Nummer
• StVZO Straßenverkehrszulassungsordnung
• StVO Straßenverkehrsordnung
• ProdSG Produktsicherheitsgesetzt
• BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
• 2006/42/EG Maschinenrichtlinie
• 71/320 EWG EG-Richtlinie Bremsen
• BlmSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
• DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
• DGUV Vorschrift 71 Fahrzeuge
• DGUV R113-015 Sicherheitsregeln für Hydraulikschlauchleitungen
• DIN EN 13524 Maschinen für den Straßenbetriebsdienst – Sicherheitsanforderungen
• DIN EN 13525 Forstmaschinen - Buschholzhacker - Sicherheit
• DIN 30710 Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten
• DIN 70010 Systematik der Straßenfahrzeuge Steckvorrichtung zwischen Zugfahrzeugen und Anhängern – Maße und Polbelegung
• VDI 2700 ff Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen