E12 Betriebs- oder Berufshaftpflicht_F.pdf

Lieferung von Büromöbeln für die Landesverwaltung Brandenburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 01:09 (Europe/Berlin)

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E 12 Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung

Erklärung zur Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung

Wir erklären, dass wir als Bieter über eine gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens

• 1.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie • 1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden absichert.

Die Obergrenze für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist dabei auf jeweils mindestens 1.000.000,00 Euro (oder höher) festgesetzt.

Wir erklären, dass wir als Bieter für den Fall des beabsichtigten Zuschlags eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens

• 1.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden sowie • 1.000.000,00 € für Vermögensschäden abschließen werden.

Die Obergrenze für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist dabei auf jeweils mindestens 1.000.000,00 Euro (oder höher) festgesetzt.

Der Nachweis der Versicherung erfolgt auf Anforderung vor dem Zuschlag. Sofern der Nachweis des Versicherungsschutzes nach Verstreichen einer gesetzten Frist zur Vorlage des bestehenden Versicherungsschutzes nicht erfolgt, wird kein Zuschlag erteilt und das Angebot ausgeschlossen.

Bei Bietergemeinschaften werden hinsichtlich der geforderten Deckungssumme alle Mitglieder der Bewerber- / Bewerbergemeinschaften insgesamt betrachtet.


Datum Unterschrift in Textform nach § 126b BGB

Seite 1 von 1 Stand: 06/2026

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