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Lieferung von Büromöbeln für die Landesverwaltung Brandenburg

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Teil A V-26/0376 Rahmenvereinbarung über Lieferung von Büromöbeln für die unmittelbare und mittelbare Landesverwaltung Brandenburg

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Teil A - Allgemeiner Teil

Version 1.0 vom 28.08.2026

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Teil A V-26/0376 Rahmenvereinbarung über Lieferung von Büromöbeln für die unmittelbare und mittelbare Landesverwaltung Brandenburg

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INHALT

  1. Ausgangslage .............................................................................................................................................................. 3

  2. Angebot ......................................................................................................................................................................... 3

  3. Bindefrist ...................................................................................................................................................................... 4

  4. Losaufteilung .............................................................................................................................................................. 4

  5. Nebenangebote ......................................................................................................................................................... 4

  6. Unklarheiten und Fragen ....................................................................................................................................... 5

  7. Geheimhaltung .......................................................................................................................................................... 5

  8. Einschlägige Vergabe und Vertragsordnung .................................................................................................. 5

  9. Angebotsbewertung ................................................................................................................................................ 6

9.1. Methodik ...................................................................................................................................................................... 6

9.2. Eignungskriterien ...................................................................................................................................................... 7

9.3. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (Zuschlagskriterien) ....................................................... 7

  1. Leistungsumfang ..................................................................................................................................................... 10

10.1. Auftragsvolumen ........................................................................................................................................... 10

10.2. Höchstgrenze .................................................................................................................................................. 10

  1. Leistungsanforderungen...................................................................................................................................... 11

11.1. Lieferstatistik ................................................................................................................................................... 11

11.2. Bestellverfahren............................................................................................................................................. 11

11.3. Lieferung ........................................................................................................................................................... 11

11.4. Darstellung der Lieferkontinuität ........................................................................................................... 12

11.5. Qualitätssicherung/Gewährleistung ...................................................................................................... 13

11.6. Randsortiment und Bedarfsänderungen............................................................................................. 13

11.7. Verpackung/Kennzeichnung/Entsorgung ............................................................................................ 14

11.8. Lieferkettensorgfaltspflicht ....................................................................................................................... 14

  1. Prüfungs- und Rügeobliegenheiten ................................................................................................................. 14

  2. Rechtsbehelfsbelehrung ...................................................................................................................................... 15

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  1. Ausgangslage

Der Zentraldienst der Polizei ist eine dem Ministerium des Innern und für Kommunales nachge- ordnete Einrichtung des Landes Brandenburg und zugleich Zentralstelle und Serviceeinrichtung für das Beschaffungswesen (ZfB).

Für alle Behörden, Einrichtungen und Betriebe der unmittelbaren Landesverwaltung sowie für wei- tere Geschäftsbereiche des Landes Brandenburg (Justiz, Landtag und Landesrechnungshof, Lan- desbeauftragte etc.) sind wir zentraler Ansprechpartner rund um das Beschaffungswesen.

Auch Landkreise, kreisfreie Städte, Ämter, Gemeinden/Gemeindeverbände sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts (Labore, Planungsgemeinschaften, Kammern, Verbände, Stiftungen, Hochschulen/Universitäten etc.) der mittelbaren Landesverwaltung können die Leis- tungen der ZfB nach Abschluss einer Servicevereinbarung in Anspruch nehmen. Dies gilt ebenfalls für Dienststellen des Landes Berlin sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Sitz im Land Bran- denburg. Im Folgenden zusammenfassend „Bedarfsstellen“ genannt.

Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit von zunächst 24 Monaten zu beauftragen. Optional ist eine zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate möglich. Die Maximaldauer des Vertrages beträgt 48 Monate.

  1. Angebot

Die Abgabe des Angebotes einschließlich aller Unterlagen und Dokumente erfolgt in deutscher

Sprache bis zum

29.09.2026.2026, 12.00 Uhr.

Es ist lediglich die Übermittlung als elektronisches Angebot über den Vergabemarktplatz Bran- denburg zugelassen mittels:

• einfacher Signatur (Textform gem. § 126b BGB) oder • qualifizierter elektronischer Signatur oder • fortgeschrittener elektronischer Signatur

Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.

Das Angebot enthält folgende Teile:

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✓ Angebotsschreiben* ✓ Leistungsverzeichnis (in bearbeitbarer Form)* ✓ Kriterienkatalog (in bearbeiteter Form)* ✓ Bepreister Katalog des Randsortimentes* ✓ Nachweise, Kataloge, Zertifikate etc. gemäß Vergabeunterlagen Teile B und D (siehe Krite- rienkatalog – Anlagenübersicht) ✓ Eigenerklärungen und Nachweise gemäß Vergabeunterlagen Teil B und E ✓ Darstellung der Lieferkontinuität (vgl. Pkt. 11.1) ✓ und ggf. Prospekte und Bedienungsanleitungen

Mit * gekennzeichnete Bestandteile des Angebotes sind wertungsrelevant und von der Nachfor- derung ausgeschlossen

Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Angebots, der im Zweifelsfall vom Bieter nachzuwei- sen ist. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich geändert oder zurückgezo- gen werden. Schuldhaft verspätete Angebote werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter und deren Bevollmächtigte nehmen an der Angebotsöffnung nicht teil.

An zu erstellenden Mustern, Dokumentationen, Protokollen und Berichten erwirbt der Auftragge- ber das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungs- recht. § 37 UrhG ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  1. Bindefrist

Die Bieter müssen sich an die von ihnen eingereichten Angebote bis zum 28.12.2026 gebunden halten.

  1. Losaufteilung

Die Vergabe sieht keine Losteilung vor.

  1. Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

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  1. Unklarheiten und Fragen

Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Auftragsgegenstand stellen Sie bitte bis spätestens 21.09.2026 über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg unter

https://vergabemarktplatz.brandenburg.de

Ihre Fragen werden gegenüber allen Bietern gleichlautend und anonymisiert beantwortet.

Bitte stellen Sie die Fragen ausnahmslos über den genannten Kommunikationsweg; die Antwort erfolgt ebenfalls auf diesem Weg. Fragen, die nicht bis zum o.g. Termin bzw. nicht in deutscher Sprache vorliegen, werden nach den Anforderungen der aktuell geltenden Rechtsprechung beant- wortet.

Enthalten die Vertragsunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten oder Unstimmigkeiten, wei- sen Sie die Vergabestelle bitte unverzüglich und vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hin.

Auch bei Problemen, die einer Angebotsabgabe entgegenstehen, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Bieterkommunikation.

  1. Geheimhaltung

a) Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, ver- vielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich bei dem Dritten um einen im Angebot benannten Sub- oder Sub-Subunternehmer handelt. b) Bieter, die den Auftrag nicht erhalten oder die kein Angebot abgeben, müssen sämtliche Un- terlagen (einschließlich gezogener Kopien) auf Verlangen zurückgeben. c) Alle Angebotsunterlagen der Bieter werden vertraulich behandelt.

  1. Einschlägige Vergabe und Vertragsordnung

Der Auftraggeber führt ein offenes Verfahren nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und des Brandenburgischen Vergabegesetztes (BbgVerG) durch.

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  1. Angebotsbewertung

9.1. Methodik

Im Folgenden wird die Methodik der Prüfung und Wertung der Angebote beschrieben.

Die Bewertung der Bieter bzw. seines Angebotes erfolgt in mehreren Stufen (Reihenfolge gem. § 42 Nr. 3 VgV nicht zwingend):

• formale Prüfung, • Prüfung der Eignung der Bieter • Angemessenheit der Preise • fachliche Bewertung/Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß §§ 56 ff. VgV. Basis für Prüfung und Wertung ist das schriftliche Angebot.

Alle Anforderungen an den Bieter bzw. sein Angebot sind als Kriterien festgelegt worden und in nachstehende Typen unterteilt:

• Ausschlusskriterien (A-Kriterien) • Bewertungskriterien (B-Kriterien) • Informationskriterien (I-Kriterien)

Ausschlusskriterien:

Als Ausschlusskriterien sind Kriterien bezeichnet, die unbedingt zu erfüllen sind, d. h. die dahin- ter-stehenden Anforderungen sind unverzichtbar. Diese Kriterien sind in den Vergabeunterlagen mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet.

Fehlende Eintragungen oder die Nichterfüllung von A-Kriterien führen zum Ausschluss des Angebotes!

Bewertungskriterien:

Alle Bewertungskriterien sind mit dem Buchstaben „B“ gekennzeichnet und bezeichnen Kriterien, deren Anforderungen differenzierte Beantwortungen zulassen.

Fehlende Eintragungen bei B-Kriterien führen nicht zum Ausschluss des Angebotes, aber zu einer schlechteren Bewertung.

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Informationskriterien:

Informationskriterien sind mit dem Buchstaben „I“ gekennzeichnet und dienen ausschließlich zur Information.

Sie finden keinen Eingang in die Bewertung.

9.2. Eignungskriterien

Der Auftraggeber stellt an die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Gesetzestreue des Bieters hohe An-forderungen. Die Beurteilung der Eignung der Bieter erfolgt anhand der mit dem Angebot ein- gereichten Erklärungen und Nachweise (Eigenerklärung E4). Fehlende Erklärungen und Nachweise werden nachgefordert.

Gefordert werden drei vergleichbare Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre.

9.3. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (Zuschlagskriterien)

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt gemäß der Bestangebots-Quotienten-Me- thode

anhand folgender Kriterien.

• Preis 40 % • Leistung 60 %

Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.

Preis (P) Kernsortiment

Sämtliche Einheitspreise werden zur Ermittlung des Angebotspreises auf zwei Nachkommastellen gerundet.

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Bei den im „Leistungsverzeichnis“ vorzunehmenden Preisangaben sind sämtliche Ihnen zur Erfül- lung der Leistungsanforderungen notwendigerweise entstehenden Kosten, die mit der Einhal- tung der Vertragsbedingungen und für die Erbringung von nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich genannten Leistungen einhergehen, in die Einheitspreise einzurechnen

Die Preise sind in die Vergabeunterlage Teil D – Leistungsverzeichnis einzutragen.

Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 10 Punkte. Darüber liegende Angebote wer- den interpoliert. Die erreichte Punktzahl wird mit 40 (Gewichtung in %) multipliziert.

Die Leistungskriterien teilen sich wie folgt:

• Rabatt 35% • Ökologische Nachhaltigkeit 25% • Qualität/Funktionalität 40%

Rabatt (R)

Rabatt Randsortiment

Der Bieter hat in der Vergabeunterlage Teil D anzugeben, in welcher Höhe er dem Auftraggeber einen Rabatt auf weitere nicht vom Kernsortiment umfasste Produkte der angebotenen Produkt- linien gewährt (siehe Vergabeunterlage Teil B Leistungsbeschreibung).

Der Bieter mit dem höchsten Rabattsatz erhält 10 Punkte. Darunterliegende Angebote werden interpoliert. Die erreichte Punktzahl wird mit 35 (Gewichtung in %) multipliziert.

Ökologische Nachhaltigkeit (Ö)

Zur Bewertung des Kriteriums „ökologische Nachhaltigkeit“ werden folgende Unterkriterien an- hand der eingereichten Zertifikate beurteilt:

Anteil an recycelbaren Materialien 50 %

Anteil verbauter recycelter Materialien 50 %

Die maximal erreichbare Punktzahl pro Unterkriterium beträgt 10 Punkte.

Der Bieter mit dem höchsten Prozentsatz erhält in den jeweiligen Unterkriterien 10 Punkte. Die weiteren Angebote werden pro Unterkriterium linear interpoliert.

Die erreichte Gesamtpunktzahl wird mit 25 (Gewichtung in Prozent) multipliziert.

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Qualität/Funktionalität (Q)

Zur Bewertung des Kriteriums „Qualität und Garantie“ werden folgende Unterkriterien anhand ei- ner Bemusterung sowie den eingereichten Angebotsunterlagen beurteilt:

Qualität 50 %

Funktionalität 50 %

Das Unterkriterium „Qualität“ wird anhand einer Bemusterung von vom Auftraggeber ausgewähl- ten Produkten beurteilt.

Der Ort und die Verfahrensweise werden nach Eingang der Angebote zeitnah bekannt gegeben. Die bei der Bemusterung verwendeten Bemusterungsprotokolle werden als Anlage beigefügt.

Die maximal erreichbare Punktzahl pro Unterkriterium beträgt 10 Punkte. Die Berechnung der Ge- samtpunktzahl für die Qualität ergibt sich aus dem jeweiligen Bemusterungsprotokoll. Die er- reichte Punktzahl wird mi 40 (Gewichtung in %) multipliziert.

Dabei gilt folgende Skalierung: Bewertungsskala
1-3 Punktegeringer Erfüllungsgrad; die geforderten Funktionen sind nur im geringen Maße vorhanden / schlechte nachvollziehbare Darstellung
4-7 Punktedurchschnittlicher Erfüllungsgrad; die geforderten Funktionen sind teilweise vorhanden / durchschnittlich nutzbare Darstellung
8-10 Punktehoher Erfüllungsgrad; die geforderten Funktionen sind vollständig vorhan- den; ggf. über die Mindestanforderungen hinausgehende Funktionen vor- handen / umfangreiche und detaillierte Darstellung

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  1. Leistungsumfang

10.1. Auftragsvolumen

Als Richtwerte für die Ausschreibung werden nachfolgende Nettoumsätze der Haushaltsjahre 2023 – 2025 benannt.

in € (netto)202320242025
Tische1.344.217,-1.560.349,-612.828,-
Schränke733.213,-731.725,-305.990,-

Die o. g. Volumina und die angegebenen Abrufmengen sind lediglich ein Anhaltspunkt für die An- gebotserstellung und –kalkulation. Sie begründen keine Abnahmeverpflichtung des Auftrag- gebers.

Sämtliche dem Auftragnehmer entstehenden Kosten für die Einhaltung der Vertragsbedingungen und zur Erbringung von nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung genannter Leistungen, die zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung notwendig sind, sind in die Einheitspreise einzurech- nen.

Eine abschließende Festlegung des voraussichtlichen Auftragsvolumens ist wegen der Natur der Beschaffung, insbesondere wegen des nicht exakt vorhersehbaren Kauf-/Abrufverhaltens, nicht möglich.

10.2. Höchstgrenze

Über den Schätzwert hinaus wird folgende Höchstgrenze – nachfolgend in Form des Höchstwertes ausgewiesen – benannt:

Der Höchstwert beläuft sich auf

  • 12.600.000 € (netto) für das gesamte Sortiment

Ø Auftragswert der Jahre 2023 – 2025 (siehe Pkt. 10.1) = Schätzwert x 4 Jahre + ca. 50%

Ist der vorgenannte Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung mit Ablauf des Monats, in dem der Höchstwert erreicht wird. Grundlage für die Ermittlung des Höchstwertes ist die Liefer- statistik (siehe Pkt. 10.4).

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  1. Leistungsanforderungen

11.1. Lieferstatistik

Der Auftragnehmer gewährleistet eine monatliche Statistik über die gelieferten Produkte je Los. Jeweils zum 3. Werktag des Monats ist dem Auftraggeber der Umsatz des vorangegangenen Mo- nats, nach Dienststellen und Artikeln geordnet (s. Anlage Lieferstatistik-Muster), per Excel-Datei bereitzustellen.

11.2. Bestellverfahren

Die in der Ausschreibung enthaltenen Artikel des Kernsortiments werden im elektronischen Wa- renhaus des ZDPol gelistet und implementiert. Deshalb sind vom Bieter Artikeldaten und Beschrei- bungen in Form einer Excel-Aufbereitung (siehe Anlage) gefordert. Beschreibungen des Artikels werden im Longtext der Katalogaufbereitung eingefügt.

Sollte es spezielle, allgemein gültige Informationen zur Artikelgruppe geben, können diese in Word aufbereitet und dann als HTML-Datei abgespeichert übergeben werden. Diese Zusatzinformatio- nen können ebenfalls an den Auftraggeber übermittelt werden.

Informationen zum Ausfüllen der Excel-Tabelle sind in den einzelnen Spaltenköpfen dargestellt. Ausfüllhinweise sind als Anlage beigefügt. Sind während der bestehenden Vertragsdauer Preis- und Artikelanpassungen notwendig, ist die Tabelle vom Bieter zu aktualisieren.

Weiterhin sind dem Auftraggeber zum Artikel gehörige Bilder eines festgelegten Formats (1.000x1000 Pixel) in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Gültige Dateiformate für Bilddateien umfassen JPG und PNG.

Der Bieter hat nach Zuschlagserteilung schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 3 Wochen, seine Artikel als Katalogdaten in dem als Anlage beigefügten Excel Template aufzubereiten. Alle Artikel müssen zwingend bebildert werden.

11.3. Lieferung

Der Lieferzeitraum ist in dem Tabellenblatt „Kriterienkatalog“ anzugeben. Der Auftragnehmer ge- währleistet die Lieferung innerhalb des angebotenen Zeitraums nach Abruf. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf die Einhaltung der zugesicherten Lieferfristen.

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber und dessen Kunden unverzüglich zu unterrichten, wenn und sobald ihm Umstände zur Kenntnis gelangen, die wahrscheinlich zu einer Überschreitung des

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Liefertermins führen werden. In diesem Fall hat der Auftragnehmer einen ersatzweisen Lieferter- min zu nennen. Maßgeblich für den Eintritt des Verzuges ist in jedem Fall der ursprüngliche Liefer- termin.

Teillieferungen sind grundsätzlich nicht erwünscht.

Der Auftragnehmer gewährleistet die Lieferung an die Bedarfsstelle bis zur angegebenen Lieferad- resse. Beschäftigte der Bedarfsstellen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, bei der Anlieferung, beim Entladen und Tragen behilflich zu sein. Es ist zu berücksichtigen, dass nicht in allen Bedarfs- stellen Aufzüge zum Transport zur Verfügung stehen.

Die Bedarfsstellen sind nur montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags bis 14.00 Uhr zur Annahme der Lieferung verpflichtet.

Potenzielle Anlieferoptionen der Bedarfsstellen sind:

• Option 1: Dienststellen der Bedarfsstellen • Option 2: weitere Adressen in Berlin-Brandenburg • Option 3: Adressen außerhalb Berlin-Brandenburg

Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Lieferungen an Dienststellen der Landesverwaltung erfolgen wird. In ausgewählten Einzelfällen kann die Lieferung an weitere Adressen notwendig werden.

Die Lieferoptionen 1 und 2 sollen im Rahmen des Angebotspreises abgedeckt werden.

Da Lieferoption 3 nur in seltenen Einzelfällen auftritt, ist in diesen Fällen eine individuelle Abspra- che zwischen Bedarfsstelle und Auftragnehmer zutreffen.

Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizulegen.

Wird falsche oder defekte Ware geliefert, erfolgt nach Wahl des Auftraggebers unverzüglich eine kostenfreie Ersatzlieferung oder Gutschrift.

11.4. Darstellung der Lieferkontinuität

Der ZDPol bietet für die Dienststellen der Brandenburger Landesverwaltung eine elektronische Bestellplattform an, über die je nach Bedarf die Artikel bestellt werden.

Als weiterer Nachweis zur Eignung des Bieters (vgl. Kriterienkatalog Vergabeunterlage Teil D), hier speziell der technischen Leistungsfähigkeit, wird dieser aufgefordert, darzustellen, wie er in geeig- neter Weise die Lieferkontinuität auf der Grundlage von Bestellungen, die ihm vom ZDPol als au- tomatisiert zugehende Warenhausbestellungen zur Verfügung gestellt werden, garantiert.

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Die Darstellung der Lieferkontinuität soll eine möglichst ausführliche Beschreibung der betriebs- internen Vorgangsbearbeitung bis zur Zustellung der Ware enthalten. Insbesondere sollen die zeit- liche Abwicklung und auch der Umgang zur Bewältigung absehbarer Lieferverzögerungen erläutert werden.

11.5. Qualitätssicherung/Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet für den gesamten Vertragszeitraum die Qualitätssicherung der angebotenen Artikel.

Er ist verpflichtet, durch entsprechende Fertigungskontrollen die mit dieser Leistungsbeschrei- bung vorgegebenen und mit seinem Angebot zugesicherten Qualitätsmerkmale während des ge- samten Vertragszeitraumes zu erfüllen und auf Anforderung zu belegen.

Die Verjährungszeit für Mängelansprüche beträgt mindestens 24 Monate. Die Verjährung beginnt mit Anlieferung der Artikel beim Auftragnehmer.

11.6. Randsortiment und Bedarfsänderungen

Die abzuschließende Rahmenvereinbarung wird neben der Lieferung des Kernsortiments (siehe Vergabeunterlage Teil D) auch ein sogenanntes Randsortiment umfassen.

Über das Kernsortiment hinaus soll es den Bedarfsstellen möglich sein weitere gleichartige, nicht im Kernsortiment enthaltene, Büromöbel (z. B. weitere Farben, Dekore, andere Abmessungen oder Designlinien) über den Auftragnehmer beschaffen können. Aus diesem Grund wird ein einheitli- cher Rabattsatz für alle im Randsortiment enthaltenen Büromöbel abgefragt. Der Preis, für den ein Rabatt gewährt wird, ist im Kriterienkatalog genau zu definieren (z. B. auf Grundpreis, Staffelpreis, etc.).

Das Randsortiment ist dem Angebot zur Prüfung beizulegen (bspw. Katalog, Preislisten) bzw. der ausschreibenden Stelle durch Zugang per Datei oder Datenträger verfügbar zu machen.

Nach Vertragsabschluss wird der Katalog des Randsortimentes allen Bedarfsstellen in digitaler Form über das elektronische Warenhaus zur Verfügung gestellt. Die Lieferfristen für das Kernsor- timent gelten ebenfalls für das Randsortiment.

Sollte es während der Vertragslaufzeit zu Preisanpassungen kommen, bleibt der Rabattsatz für das Randsortiment hiervon unberührt. Sollte es zu einer Preisanpassung des Grundpreises des Rand- sortimentes kommen, unterliegt dies den gleichen Bedingungen wie dem Kernsortiment.

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11.7. Verpackung/Kennzeichnung/Entsorgung

Die abgerufenen Artikel sind zur Vermeidung von Transportschäden in einer geeigneten Form zu verpacken. Verpackungen sind dabei auf ein Mindestmaß zu reduzieren und unnötige Verpa- ckung/Polsterung ist zu vermeiden. Bestehen Verpackungen aus Papier oder Karton, müssen diese nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein o der die für das jeweilige Herkunftsland gelten- den Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. Auch die Einzelverpackungen der jeweiligen Arti- kel sollen möglichst umweltfreundlich und aus wiederverwertbaren Materialien beschaffen sein.

Angefallenes Verpackungs- bzw. Transportmaterial ist auf Wunsch der Bedarfsstelle kostenlos mit- zunehmen und wiederzuverwenden oder im Sinne des Kreislaufabfallwirtschaftsgesetzes zu ent- sorgen.

Der Bieter oder Hersteller (sog. „Erstinverkehrbringer“ der Artikelverpackung) muss nach dem seit 01.01.2019 geltenden Verpackungsgesetz (VerpackG) einen entsprechenden Systembeteiligungs- bzw. Li- zenzierungsvertrag mit einem behördlich festgestellten Unternehmen nachweisen und ist im LUCID Ver- packungsregister, das von der Zentralen Stelle Verpackungsregister geführt wird, mit allen wichtigen Un- ternehmensdaten zu registrieren.

11.8. Lieferkettensorgfaltspflicht

Der Bieter muss die unternehmerischen Sorgfaltspflichten aus dem seit 01.01.2023 geltenden Lie- ferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) erfüllen und auf Verlangen des Auftraggebers deren Um- setzung – die Analyse,- Management- und Maßnahmenprozesse – nachweisen, soweit die hierin aufgeführten Regelungsinhalte auf ihn zutreffen.

  1. Prüfungs- und Rügeobliegenheiten

Die Bieter sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Vergabeunterlagen unmittelbar nach dem Herunterladen von der Vergabeplattform zu prüfen. Sind die Vergabeunterlagen nach Ansicht eines Bieters unvollständig, unklar, ungenau oder verstoßen gegen vergaberechtliche Grundlage oder sonstige Rechtsvorschriften, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich auf dem unter „Kommunikation“ genannten Weg darauf hinzuweisen, um der Vergabestelle die Mög- lichkeit zu geben, auf diese Hinweise zu reagieren, ggf. Änderungen an den Vergabeunterlagen vorzunehmen und diese unter Beachtung Grundsätze der Verfahrenstransparenz und Gleichbe- handlung gegenüber den Bietern zu kommunizieren.

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Bieter haben sich regelmäßig auf dem unter Kommunikation“ beschriebenen Weg darüber zu in- formieren, ob während der Angebotsfrist durch die Vergabestelle Änderungen der Vergabeunter- lagen veröffentlicht werden. Verwendet ein Bieter für sein Angebot nicht die aktuellen, zuletzt von der Vergabestelle veröffentlichten Unterlagen, ist das Angebot zwingend auszuschließen.

Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Nähere Informationen zur Rügepflicht un- ter „Rechtsbehelfsbelehrung“.

  1. Rechtsbehelfsbelehrung

Jedes Unternehmen, dass ein Interesse am verfahrensgegenständlichen öffentlichen Auftrag hat und sich durch eine Nichtbeachtung der Vergabevorschriften durch die Vergabestelle in seinen Rechten gemäß § 97 Abs. 6 GWB verletzt sieht, hat die Möglichkeit, bis zur Erteilung des Zuschlags einen Nachprüfungsantrag schriftlich an die

Vergabekammer des Landes Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Tel.: +49 331 866 1719 / +49 331 866 1610

Fax: +49 331 866 1652

zu richten.

Der Antrag ist zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).

Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn

▪ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und ge- genüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), ▪ der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er- kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB)

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▪ der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er- kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), ▪ mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

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