631DE TVERGG Angebotsaufforderung UVgO
Name und Anschrift der Vergabestelle Vergabeart Name Öffentliche Ausschreibung Name Forts. Beschränkte Ausschreibung Straße, Nr. PLZ, Ort ohne TNW mit TNW Land Verhandlungsvergabe Name und Anschrift des Unternehmens ohne TNW mit TNW Name Vorbehalt Zuschlag Erstangebot Name Forts.
Straße, Nr. Ende der Angebotsfrist: Uhr PLZ, Ort
Land Ende der Bindefrist:
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots - LD (UVgO, TVergG)
gemäß UVgO i.V.m. TVergG-LSA, Liefer- und Dienstleistungen
Vergabenummer Für die Maßnahme
Für die Leistung
A Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: Bekanntmachung (Veröffentlichung auf der Vergabeplattform www.evergabe-online.de) 631 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Teil dieser Formblattsammlung) 632 Bewerbungsbedingungen (Teil dieser Formblattsammlung) 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote 227 Zuschlagskriterien
B Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Anlagen LB Leistungsbeschreibung, Pläne, sonstige Anlage (Teile der Leistungsbeschreibung) 634 Besondere Vertragsbedingungen (Teil dieser Formblattsammlung) 635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Teil dieser Formblattsammlung) 241 Abfall 244 Datenverarbeitung TVergG.17+18 Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 17 und 18 TVergG LSA
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C Anlagen, die von jedem Bieter mit dem Angebot einzureichen sind (siehe auch 3.1): 633 Angebotsschreiben LV Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm (Teile der Leistungsbeschreibung) BAV Bieterangaben / Bieterangabenverzeichnis (Teile der Leistungsbeschreibung) 124 Eigenerklärung zur Eignung (nicht präqualifizierte Bieter, BieGe) 235 Nachunternehmerleistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (soweit zutreffend) 234 Bieter- / Arbeitsgemeinschaft BieGe (soweit zutreffend)
D Anlagen, die auf gesondertes Verlangen vom Bestbieter einzureichen sind (siehe auch 3.2): TVergG.11 Eigenerklärung Tariftreue und Entgelt § 11 TVergG LSA (Bieter, BieGe, NUN) TVergG.14 Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz § 14 TVergG LSA (Bieter, BieGe) 124 Eigenerklärung zur Eignung (nicht präqualifizierte NUN) 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (NUN)
1 Wir beabsichtigen, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Kommunikation und fehlende Unterlagen (Angebotsabgabe siehe Punkt 7)
2.1 Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt: elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de. auf andere Weise (schriftlich / Textform), über Vergabestelle (siehe Briefkopf) siehe 2.3
2.2 Es gibt Unterlagen, die nicht als Anlage beigefügt werden konnten (siehe Leistungsbeschreibung). Diese können an der unter 2.3 genannten Stelle eingesehen werden. Downloadlink Anlagen:
2.3 Stelle:
Straße: Fax: PLZ / Ort: E-Mail:
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3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 30.000 Euro für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 6) einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern (§ 6 (1) WRegG).
3.1 Unterlagen, die von jedem Bieter mit dem Angebot einzureichen sind (siehe auch C): Für die Zuschlagswertung die Nachweise entsprechend Bekanntmachung Punkt 12 PQ / ULV - Nachweis / Angabe der Präqualifizierung (präqualifizierte Bieter, BieGe)
3.2 Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen vom Bestbieter einzureichen sind (siehe auch D): Zur Beurteilung der Eignung die Nachweise entsprechend Bekanntmachung Punkt 11 PQ / ULV - Nachweis / Angabe der Präqualifizierung (präqualifizierte NUN) Nachweise gemäß Formblatt 124 (nicht präqualifizierte Bieter, BieGe, NUN) (z.B. Referenzen, Angabe zu Arbeitskräften, Berufsregister, Gewerbeanmeldung, Bescheinigung in Steuersachen)
3.3 Nachforderung Bestbieter und Ausschluss (§8 TVergG LSA): Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreu- und Vergabegesetz Sachsen- Anhalt verpflichtend vorzulegenden Erklärungen u. Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist (3 - 10 Kalendertage) vorlegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, von nachrangigen Bietern parallel nachzufordern.
4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich für eine beliebige Anzahl an Losen nur für alle Lose (alle Lose müssen abgegeben werden) nur für ein Los für eine maximale Anzahl von Losen. Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält (bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los). Ggf. Höchstzahl und weitere Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als die Höchstzahl:
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht. 5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) –ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten – für die gesamte Leistung Nebenangebote nur für nachfolgend genannte Bereiche
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Nebenangebote, mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche
unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
6 Angebotsauswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Bekanntmachung Punkt 12 / Anlage Zuschlagskriterien
Vorbehalt Zuschlag auf Erstangebot (bei Verhandlungsvergaben) Wir behalten uns gemäß § 12 Abs. 4 Satz 2 UVgO das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen..
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis als Werkstatt für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
7 Zugelassene Angebotsabgabe schriftlich: Vergabestelle, siehe Briefkopf. Folgende Stelle: Stelle:
Straße: PLZ: Ort:
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das Formblatt 633 (Angebotsschreiben) zu (cid:88)(cid:81)(cid:87)(cid:72)(cid:85)(cid:86)(cid:70)(cid:75)(cid:85)(cid:72)(cid:76)(cid:69)(cid:72)(cid:81) und zusammen mit den Anlagen gemäß Punkt C und 3.1, in einem verschlossen Umschlag mit dem Schriftzug „Angebot“ u. der Vergabenummer, vor Ende der Angebotsfrist, an die o.g. Anschrift zu senden / dort abzugeben.
elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de: in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel (cid:37)(cid:72)(cid:76)(cid:3)(cid:72)(cid:79)(cid:72)(cid:78)(cid:87)(cid:85)(cid:82)(cid:81)(cid:76)(cid:86)(cid:70)(cid:75)(cid:72)(cid:85)(cid:3)(cid:36)(cid:81)(cid:74)(cid:72)(cid:69)(cid:82)(cid:87)(cid:86)(cid:129)(cid:69)(cid:72)(cid:85)(cid:80)(cid:76)(cid:87)(cid:87)(cid:79)(cid:88)(cid:81)(cid:74)(cid:3)(cid:76)(cid:81)(cid:3)(cid:55)(cid:72)(cid:91)(cid:87)(cid:73)(cid:82)(cid:85)(cid:80)(cid:3)(cid:80)(cid:88)(cid:86)(cid:86)(cid:3)(cid:71)(cid:72)(cid:85)(cid:3)(cid:49)(cid:68)(cid:80)(cid:72)(cid:3)(cid:71)(cid:72)(cid:86)(cid:3)(cid:37)(cid:76)(cid:72)(cid:87)(cid:72)(cid:85)(cid:86)(cid:3)(cid:79)(cid:72)(cid:86)(cid:69)(cid:68)(cid:85)(cid:3)(cid:86)(cid:72)(cid:76)(cid:81)(cid:3)(cid:11)(cid:93)(cid:17)(cid:3)(cid:37)(cid:17)(cid:3) (cid:39)(cid:85)(cid:88)(cid:70)(cid:78)(cid:69)(cid:88)(cid:70)(cid:75)(cid:86)(cid:87)(cid:68)(cid:69)(cid:72)(cid:81)(cid:12)(cid:17) Dies können der Name des Unternehmens, der Bietergemeinschaft oder der beauftragten Person sein. (cid:39)(cid:68)(cid:86)(cid:3)(cid:41)(cid:82)(cid:85)(cid:80)(cid:69)(cid:79)(cid:68)(cid:87)(cid:87)(cid:3)(cid:25)(cid:22)(cid:22)(cid:3)(cid:11)(cid:36)(cid:81)(cid:74)(cid:72)(cid:69)(cid:82)(cid:87)(cid:86)(cid:86)(cid:70)(cid:75)(cid:85)(cid:72)(cid:76)(cid:69)(cid:72)(cid:81)(cid:12)(cid:3)(cid:76)(cid:86)(cid:87)(cid:3)(cid:93)(cid:88)(cid:86)(cid:68)(cid:80)(cid:80)(cid:72)(cid:81)(cid:3)(cid:80)(cid:76)(cid:87)(cid:3)(cid:71)(cid:72)(cid:81)(cid:3)(cid:36)(cid:81)(cid:79)(cid:68)(cid:74)(cid:72)(cid:81)(cid:3)(cid:74)(cid:72)(cid:80)(cid:108)(cid:137)(cid:3)(cid:38)(cid:3)(cid:88)(cid:81)(cid:71)(cid:3)(cid:22)(cid:17)(cid:20)(cid:3)bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die (cid:57)(cid:72)(cid:85)(cid:74)(cid:68)(cid:69)(cid:72)(cid:83)(cid:79)(cid:68)(cid:87)(cid:87)(cid:73)(cid:82)(cid:85)(cid:80)(cid:3)(cid:90)(cid:90)(cid:90)(cid:17)(cid:72)(cid:89)(cid:72)(cid:85)(cid:74)(cid:68)(cid:69)(cid:72)(cid:16)(cid:82)(cid:81)(cid:79)(cid:76)(cid:81)(cid:72)(cid:17)(cid:71)(cid:72)(cid:3)zu übermitteln.
Es wird empfohlen, das Angebotsschreiben als einzelne / separate Datei hochzuladen sowie nicht eingescannt, nicht in einem Unterverzeichnis und nicht als ZIP-Archiv gepackt.
7a Mindeststundenentgelt
Es ist der Tariflohn gemäß gültigen Tarifvertrag am Ausführungsort zu zahlen, jedoch mindestens vergabespezifisches Mindeststundenentgelt.
8 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 24 TVergG): Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale) Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Leipziger Str. 58, 39112 Magdeburg
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632 Bewerbungsbedingungen LD / UVgO Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzuläs- sigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforder- ten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer an- zugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote 4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
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632 Bewerbungsbedingungen LD / UVgO
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflus- sen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzel- preisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
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634 Besondere Vertragsbedingungen LD
Vergabenummer Maßnahme
Leistung
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur
mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftrag- ten Architekten/Ingenieur getroffen werden.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle
Ort Gebäude Raum
3 Ausführungsfristen
Anlieferung Ende der Ausführung folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
4 Vertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen
für jede vollendete Woche v.H. für jeden Werktag v.H. desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) be- grenzt.
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5 Rechnungen (§15) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
-fach und zugleich bei -fach einzureichen.
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Vergabenummer: 634 Besondere Vertragsbedingungen LD 6 Sicherheitsleistung (§18) 6.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungs- und Män- gelansprüchebürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bun- des (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungs- wesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deut- schem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für un- bestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwi- schen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftli- chen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
7 Zahlungsbedingungen (§ 17) Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
8 - frei -
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingun- gen". Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: "Keine".
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635 Zusätzliche Vertragsbedingungen LD Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Art und Umfang der Leistungen (§ 1) Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Et- waige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Änderung der Leistung (§ 2 Nr. 3) 2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - schriftlich mitteilen.
2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.
3 Ausführungsunterlagen (§ 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
4 Ausführung der Leistung (§ 4) Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
5 Holzprodukte (§ 4) 5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Leistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnach- weises oder durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jewei- lige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im je- weiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen.
6 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2), Antikorruptionsklausel 6.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlun- gen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäft- lichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
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635 Zusätzliche Vertragsbedingungen LD
6.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 6.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungs- summe verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
6.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 6.1 b oder 6.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
6.4 Die Ziffern 6.1b und 6.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“1handelt.
6.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
7 Güteprüfung (§12 Nr. 2) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragneh- mer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
8 Abnahme (§ 13) 8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
8.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
9 Mängelansprüche (§ 14) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
10 Rechnungen (§§ 15 und 17) 10.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeit- punkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leis- tung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuer- betrag nicht erstattet. 10.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16) Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten. Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert wer- den. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
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635 Zusätzliche Vertragsbedingungen LD 12 Zahlungen (§ 17) 12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
12.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
13 Überzahlungen (§ 17) 13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftrag- nehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
13.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befin- det er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
14 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 19) Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließ- lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15 Herstellungsbedingungen Soweit Stoffe oder sonstige Textilwaren, ungebrauchter Naturstein, Tee, Kaffee, Kakao, Blumen, Spielwaren oder Sportbälle in der Leistungsbeschreibung als Gegenstand der Leistung aufgeführt sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, nur solche Waren zu liefern oder zu verwenden für die er die Einhaltung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards nachweisen kann. Die Mindeststandards ergeben sich aus den in § 13 Abs. 1 Satz 2 TVergG LSA genannten Übereinkommen. Die Verpflichtung bezieht sich auf die Lieferkette bis zur Produktfertigstellung. Die Verpflichtung gilt nur für Waren, die in einem Staat oder Gebiet gewonnen oder hergestellt wurden, der oder das in der für den Zeitpunkt der Angebotsabgabe maßgeblichen DAC-List of ODA Recipients der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) aufgeführt ist.
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