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EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung)
Seite 1 von 10 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 000179-01 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Vertrag über den Kauf von Hardware
Inhaltsangabe
1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 2 1.1 Vertragsgegenstand 2 1.2 Vertragsbestandteile 2 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 3 3 Kauf von Hardware 3 4 Lieferung 5 5 Instandhaltung 5 5.1 Art und Umfang der Instandhaltungsleistungen 5 5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) 5 5.1.2 Sonstige Instandhaltungsleistungen 6 5.2 Beginn / Dauer 6 5.3 Kündigung von Instandhaltungsleistungen 6 5.4 Vergütung 6 5.5 Preisanpassung 6 5.6 Dokumentation 7 6 Servicezeiten 7 7 Fälligkeit und Zahlung 7 7.1 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung für den Kauf der Hardware 7 7.2 Fälligkeit und Zahlung der Instandhaltungspauschale 7 8 Rechnungsadresse 7 9 Ansprechpartner 8 10 Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale 8 11 Mängelhaftung (Gewährleistung) 8 12 Garantien 8 12.1 Auftragnehmergarantien 8 12.2 Herstellergarantien 8 13 Hotline 8 14 Teleservice* 9 15 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn 9 16 Abweichende Vertragsstrafenregelungen 9 17 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 9 18 Erfüllungsort und Lieferort 9 19 Entsorgung der Hardware durch den Auftragnehmer 9 20 Sonstige Vereinbarungen 10
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom 17.03.2016
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Seite 2 von 10 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 000179-01 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Vertrag über den Kauf von Hardware
zwischen
Klinikum Nürnberg AöR Prof.-Ernst.-Nathan-Str. 1 90419 Nürnberg
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: 000179-01
— im Folgenden „Auftraggeber“ genannt —
und
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer:
— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt — wird folgender Vertrag geschlossen:
1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages
1.1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des EVB-IT Kaufvertrages ist der Kauf von Hardware ggf. mit vorinstallierter* Betriebssystemsoftware und, soweit vereinbart, Instandhaltung der Hardware nach der Lieferung.
Lieferung von Apple iPads inkl. Hülle, Apple Pencil und Ladestationen
1.2 Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile: 1.2.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 10 und den folgenden Anlagen:
| Anlagen | |||
|---|---|---|---|
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
| 1 | 2 | 3 | 4 |
| 1 | Leistungsverzeichnis | ||
| 2 | EVB-IT Kauf AGB | ||
| 3 | AEB KN Allg. Einkaufsbed. des Klinikums Nürnberg_VSt | ||
| 4 | VOL-B Allg. Vertragsbed. für die Ausf. v. Leistungen |
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Seite 3 von 10 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 000179-01 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
| 5 | DVB-Kh Datenschutz und Wahrung von Geschäftsgeheim- nissen | ||
|---|---|---|---|
| 6 | L 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen | ||
| 7 | L 654 BVB Rahmenvereinbarung V 1.0 | ||
| 8 | L 655 Zusätzliche Vertragsbedingungen Rahmenvereinba- rung V 1.0 |
Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge 1-8. 1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf-AGB) sowie, soweit • Instandhaltung vereinbart ist, die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Instandhaltung von Hardware (EVB-IT Instandhaltungs-AGB), • die Hardware mit vorinstallierter* Betriebssystemsoftware gekauft wird, gelten für diese Software die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmal- vergütung Typ A (EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)), jeweils einschließlich der dort einbezogenen Muster und in der bei Versand der Vergabeunterlagen gel- tenden Fassung, 1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die EVB-IT Kauf-AGB, EVB-IT Instandhaltungs-AGB und EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftrag- nehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Kauf- AGB, in den EVB-IT Instandhaltungs-AGB oder in den EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) widersprechen, sind sie ausge- schlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT AGB zugelassen ist. Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen für vorinstallierte* Betriebssystemsoftware erfolgt ausschließlich nach Maß- gabe der Nummer 3, d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und insbesondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in der Tabelle aus Nr. 1.2.1 aufgelistet werden. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verste- hen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen
Kauf von Hardware inklusive vorinstallierter* Betriebssystemsoftware und Aufstellung* Instandhaltungsleistungen sonstige Leistungen
3 Kauf von Hardware Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber folgende Hardware, ggf. einschließlich vorinstallierter* Betriebssystemsoft- ware:
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Seite 4 von 10 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 000179-01 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr. ggf. einschließlich Bezeichnung von vo- rinstallierter* Betriebssystemsoftware | Menge | EX P1 | Liefertermin | Ge wF 3 | Kaufpreis | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelpreis | Gesamtpreis | |||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
| 1 | iPad Air 13" (M2) Modelljahr 2024 | (350- 600 Stück ) | Innerhalb 2 Wochen nach Auf- tragser- teilung | |||||
| 2 | Apple Pencil Pro für iPad Air 13" Modelljahr 2024 (M2) | (350- 600 Stück ) | Innerhalb 2 Wochen nach Auf- tragser- teilung | |||||
| 3 | Schutzhülle für iPad Air 13" (M2) | (350- 600 Stück ) | Innerhalb 2 Wochen nach Auf- tragser- teilung | |||||
| 4 | Ladestation für mehrere iPad Air 13" (M2) | (90- 200 Stück ) | Innerhalb 2 Wochen nach Auf- tragser- teilung | |||||
| Zwischensummen Vergütung | ||||||||
| Gesamtvergütung für den Kauf |
1 US = unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = unterliegt Exportkontrollvorschriften 2 Gewährleistungsfrist in Monaten, falls abweichend von Ziffer 7.2 EVB-IT Kauf-AGB bzw. Ziffer 7.1 EVB-IT Über- lassung-AGB (Typ A) 3 „j“ in Spalte 9 = Aufstellung vereinbart, „n“ = keine Aufstellung vereinbart
Es gelten bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen vorinstallierten* Betriebssystemsoftware gemäß Nummer 3 lfd. Nr. in der folgenden Rangfolge: • Rechteregelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. , • Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A), • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. . Die jeweiligen Nut- zungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegen- stehen noch diese beschränken.
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4 Lieferung Die Lieferung umfasst gemäß Ziffer 1.2 der EVB-IT Kauf-AGB soweit vereinbart auch die Vorinstallation* von Betriebs- systemsoftware gemäß Nummer 3, Spalte 2 und/oder die Aufstellung* der Hardware. Die Lieferung aus Nummer 3, lfd. Nr. 1-4 erfolgt an folgende Lieferadresse(n): Klinikum Nürnberg AöR Prof.-Ernst.-Nathan-Str. 1 90419 Nürnberg zu den nachstehenden Zeiten: Mo-Fr 08:00 -15:00 Uhr. Weitere Vereinbarungen zu Anlieferung und Aufstellung* gemäß Anlage Nr. . Weitere Vereinbarungen zur Vorinstallation* der Betriebssystemsoftware gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsver- zeichnis.
5 Instandhaltung
5.1 Art und Umfang der Instandhaltungsleistungen
5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung)
5.1.1.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen* der Hardware aus Nummer 3 gemäß Ziffer 2.1 EVB-IT Instand- haltungs-AGB zu beseitigen. Ausgenommen hiervon ist die Hardware aus Nummer 3 lfd. Nr. 3-4. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. Anlage 01 Leistungsverzeichnis.
5.1.1.2 Störungsmeldung Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 12.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsverzeichnis 2. 2. 4. 1. Die Störungsmeldung erfolgt an (z.B. Postanschrift, Telefon, Fax, E-Mail oder Anlage Nr.):
5.1.1.3 Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* Es werden für die Hardware gemäß Nummer 3 lfd. Nr. 1 folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:
Bedingungen gem. Wartungsvertrages "AppleCare for Enterprise" über 36 Monate (technischer Support Mo-Fr von 08-18 Uhr, Vor-Ort-Reparaturen, Zugriff auf eine dedizierte AppleCare Account Managerin/Manager, Ersatzgeräte für beschädigte oder defekte Produkte)
| Störungsklasse | Reaktionszeit* in Stunden | Wiederherstellungszeit* in Stunden |
|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 |
| Betriebsverhindernde Störung* | ||
| Betriebsbehindernde Störung* | ||
| Leichte Störung* |
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung innerhalb der in Nummer 6 des Vertrages oder Ziffer 5.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB für die Störungsbeseitigung vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die Reaktionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*.Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung* erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 5.1.1.2 erlangen können.
Abweichend von Ziffer 11.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird bei Überschreitung von Reaktions- und/oder
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Seite 6 von 10 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 000179-01 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
Wiederherstellungszeiten keine Vertragsstrafe geschuldet.
5.1.2 Sonstige Instandhaltungsleistungen Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. 1 Leistungsverzeichns (Punkt 2. 2. 4. 1 Abschluß eines Wartungsvertrages "AppleCare for Enterprise" über 36 Monate (technischer Support Mo-Fr von 08-18 Uhr, Vor-Ort-Reparaturen, Zugriff auf eine dedizierte AppleCare Account Managerin/Manager, Ersatzgeräte für beschädigte oder defekte Produkte)) konkret beschriebenen sonstigen Instandhaltungsleistungen.
5.2 Beginn / Dauer Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend mit folgendem Datum: dem Tag nach der Lieferung zu dem/n in Anlage Nr. vereinbarten Zeitpunkt(en) jeweils unbefristet, mindestens jedoch für die Dauer von Monaten (Mindestvertragsdauer) für die Dauer von 36 Monaten für den/die in Anlage Nr. vereinbarten Zeitraum/Zeiträume die vereinbarten Instandhaltungsleistungen zu erbringen.
5.3 Kündigung von Instandhaltungsleistungen Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist Monat(e) zum Ab- lauf eines (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr). Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist der Auftraggeber nicht zur Teilkündigung berech- tigt. Abweichend von Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung gemäß Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB (dauerhafte Außerbetriebnahme von Hard- ware) aus Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündi- gungsrecht gem. Anlage Nr. vereinbart.
5.4 Vergütung Der Pauschalfestpreis* für die Instandhaltungsleistungen (Instandhaltungspauschale) beträgt monatlich Euro. Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für die Hardware wird eine abweichende monatliche Instandhaltungspauschale in Höhe von Euro vereinbart. Der Pauschalfestpreis* für die Instandhaltungsleistungen (Instandhaltungspauschale) bei fester Laufzeit beträgt einmalig Euro. Ausgenommen von der jeweiligen Instandhaltungspauschale sind einzelne Leistungen, die gesondert zu den in Anlage Nr. genannten Vergütungssätzen vergütet werden. Abweichend von den EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird vereinbart, dass der Pauschalfestpreis* für die Instand- haltungsleistungen (Instandhaltungspauschale) nicht die in Anlage genannten Kosten für die dort ausge- wiesenen Ersatzgegenstände* enthält. Die Instandhaltung (bei fester Laufzeit) ist mit der Gesamtvergütung für den Kauf abgegolten. Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. . 1 Leistungsverzeichns (Punkt 2. 2. 4. 1).
5.5 Preisanpassung Es wird eine Preisanpassung vereinbart für die Instandhaltungspauschale gemäß Ziffer 10.6 EVB-IT Instandhaltungs-AGB. gemäß Anlage Nr. .
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Seite 7 von 10 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 000179-01 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
5.6 Dokumentation Abweichend von Ziffer 7 EVB-IT Instandhaltungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die durchgeführten In- standhaltungsleistungen nicht in deutscher sondern in Sprache.
6 Servicezeiten
6.1 Gem. Wartungsvertrages "AppleCare for Enterprise" über 36 Monate (technischer Support Mo-Fr von 08-18 Uhr, Vor-Ort-Reparaturen, Zugriff auf eine dedizierte AppleCare Account Managerin/Manager, Er- satzgeräte für beschädigte oder defekte Produkte)
| für Störungsbeseiti- gung im Rahmen der Instandhaltung ge- mäß Nummer 5.1.1 | für sonstige Instand- haltungsleistungen gemäß Nummer 5.1.2 | für Hotline, wenn ge- mäß Nummer 13 ver- einbart | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| von | bis | von | bis | von | bis | |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
| an Arbeitstagen Mo-Do | ||||||
| an Arbeitstagen Freitag | ||||||
| an Samstagen | ||||||
| an Sonntagen | ||||||
| an Feiertagen am Erfül- lungsort |
7 Fälligkeit und Zahlung
7.1 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung für den Kauf der Hardware Die Vergütung für den Kauf ist abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Kauf-AGB fällig Tage nach . und ist abweichend von Ziffer 4.2 EVB-IT Kauf-AGB nicht 30 Tage sondern Tage nach Fälligkeit und Zu- gang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
7.2 Fälligkeit und Zahlung der Instandhaltungspauschale Die Instandhaltungspauschale ist abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals. jährlich bis zum des laufenden Jahres. einmalig je Lieferung des jeweiligen einzelnen Ipad´s im Voraus für 36 Monate. gemäß Anlage Nr. .
Die Instandhaltungspauschale ist abweichend von Ziffer 10.5 EVB-IT Instandhaltungs-AGB nicht 30 Tage son- dern Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
8 Rechnungsadresse Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten: Klinikum Nürnberg Eingangsrechnungen Postfach 910345 90261 Nürnberg
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EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung)
Seite 8 von 10 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 000179-01 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
9 Ansprechpartner Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail): wird nach Auftragserteilung ein- getragen Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail): wird nach Auftragserteilung ein- getragen
10 Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Nutzungssperren* auf. Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Nutzungssperren* auf: . Näheres siehe Anlage Nr. . Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: . Näheres siehe Anlage Nr. .
11 Mängelhaftung (Gewährleistung) Abweichend von Ziffer 7.4 EVB-IT Kauf-AGB hat der Auftraggeber die Wahl der Art der Nacherfüllung (Beseiti- gung oder Neulieferung) für die Hardware aus Nummer 3 lfd. Nr. . Die Mängelmeldung im Rahmen der Mängelhaftung erfolgt abweichend von Ziffer 7.3 EVB-IT Kauf-AGB gemäß Anlage Nr. . Die Mängelmeldung im Rahmen der Mängelhaftung erfolgt an (z.B. Postanschrift, Telefon, Fax, E-Mail oder An- lage Nr.): Im Rahmen der Mängelhaftung werden die Reaktions-/Wiederherstellungszeiten* gemäß Anlage Nr. 1 Leis- tungsverzeichns (Punkt 2. 2. 4. 1). vereinbart. Für Mängelmeldungen und Reaktions-/ und Wiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung gelten die Regelungen, die in Nummer 5 für die Instandhaltungsleistungen vereinbart sind.
12 Garantien
12.1 Auftragnehmergarantien Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der vereinbarten Mängelhaftung (Gewährleistung) die in Anlage Nr. aufgeführten Haltbarkeitsgarantien (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen dieser Haltbarkeitsgarantie). die in Anlage Nr. aufgeführten Garantien (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des In- halts oder der Rechtsfolgen dieser Garantie). Für die Haftung bei der Verletzung von Garantieversprechen gelten die jeweils einschlägigen Haf- tungsbeschränkungen aus Ziffer 9 EVB-IT Kauf-AGB, Ziffer 16 EVB-IT Instandhaltungs-AGB bzw. Zif- fer 9 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) in den dort genannten Fällen.
12.2 Herstellergarantien Der Auftragnehmer erklärt, dass der Hersteller der Hardware gemäß Nummer 3 lfd. Nr. 1 eine Garantie gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsverzeichns (Punkt 2. 2. 4. 1). übernimmt.
13 Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische Unterstützung (Hotline) in deutscher Sprache, zu den in Anlage Nr. festgelegten Zeiten in englischer Sprache, zu den Servicezeiten gemäß Nummer 6, zu den Zeiten gemäß Anlage Nr. ,
während der Dauer der Instandhaltung gemäß Nummer 5
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom 17.03.2016
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Seite 9 von 10 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 000179-01 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______
gemäß Ziffer 2.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB. gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsverzeichns (Punkt 2. 2. 4. 1).. der Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) gemäß Anlage Nr. . folgenden Zeitraums: von bis gemäß Anlage Nr. .
14 Teleservice* Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Tele- servicevereinbarung gemäß Anlage Nr. erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfah- ren einsetzen: (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen.
15 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn Abweichend von Ziffer 9 EVB-IT Kauf-AGB und/oder ggf. Ziffer 16 Instandhaltungs-AGB und ggf. Ziffer 9 EVB- IT Überlassung-AGB (Typ A) gelten für die Haftungsbeschränkung die Regelungen gemäß Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 9.4 EVB-IT Kauf-AGB, ggf. Ziffer 16.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB und ggf. Ziffer 9.3 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.
16 Abweichende Vertragsstrafenregelungen Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Kauf-AGB wird die Vertragsstrafenregelung gemäß An- lage Nr. vereinbart. Für jeden Verstoß gegen Ziffer 2.4 der EVB-IT Kauf-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro ver- einbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
17 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 10 EVB-IT Kauf-AGB und ggf. Ziffer 20 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Die Parteien treffen Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. DVB-Kh Datenschutz und Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Für die Erbringung von Leistungen vor Ort wird nur Personal des Auftragnehmers eingesetzt, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
18 Erfüllungsort und Lieferort Erfüllungsort ist
Klinikum Nürnberg AöR Prof.-Ernst.-Nathan-Str. 1 90419 Nürnberg . Lieferort (falls abweichend vom Erfüllungsort) ist .
19 Entsorgung der Hardware durch den Auftragnehmer Soweit der Auftraggeber gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Kauf-AGB die Entsorgung wünscht, erfolgt diese gemäß An- lage Nr. durch (Mehrfachauswahl möglich) Beseitigung, Verwertung einschl. Recycling, Wiederverwendung. für Hardware aus Nummer 3 lfd. Nr. gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. . Die Entsorgung der Hardware aus Nummer 3 lfd. Nr. erfolgt nicht durch den Auftragnehmer.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom 17.03.2016
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20 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen: Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. .
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom 17.03.2016