Lieferung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln und Medizinprodukten für Justizvollzugseinrichtungen Sachsen-Anhalt

Status
Offen
Angebotsfrist
28.09.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
2.750.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Justizvollzugsanstalt Halle
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
25.08.2026
Bekanntmachungsnummer
585321-2026
Verfahrensnummer
3180f0f8-654b-4c2e-a2ae-6c000e05b50d
CPV-Codes
33000000 · Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte; 33140000 · Medizinische Verbrauchsartikel; 33600000 · ArzneimittelMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt sucht einen Lieferanten für die Versorgung von vier Justizvollzugseinrichtungen (Jugendanstalt Raßnitz, Justizvollzugsanstalten Burg, Halle und Volkstedt) mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie administrativen und Beratungsleistungen. Der Vertrag läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 mit einem geschätzten Gesamtwert von 2,75 Millionen Euro. Die Leistungen umfassen auch die Bereitstellung von antiviralen Arzneimitteln und Impfstoffen für Pandemie-Fälle sowie die Entsorgung von Arzneimitteln.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Vertragsapotheke stellt der Jugendanstalt Raßnitz und den Justizvollzugsanstalten Burg (samt der Einrichtung zum Vollzug zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrung), Halle und Volkstedt folgende Leistungen zur Verfügung: a. Lieferung und Entsorgung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln in entsprechender Anwendung von § 4 (apothekenpflichtige Arzneimittel) Absatz 1, 2 und 3 Arzneimittel-Richtlinie/AM-RL, b. Lieferung von Medizinprodukten (§ 2 Verordnung zur Regelung der Abgabe von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Abgabeverordnung – (MPAV)), c. Administrative Leistungen, d. Information und Beratung (§ 20 Apothekenbetriebsordnung – (ApBetrO)). Die Pflicht zur Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln umfasst auch eine ausreichende Grundbevorratung mit antiviralen Arzneimitteln und die Bereitstellung von Impfstoffen zur Versorgung der Gefangenen im Falle einer Pandemie.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Lieferung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln sowie Medizinprodukten an die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.20302.750.000 EUR

    Die Vertragsapotheke stellt der Jugendanstalt Raßnitz und den Justizvollzugsanstalten Burg (samt der Einrichtung zum Vollzug zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrung), Halle und Volkstedt folgende Leistungen zur Verfügung: a. Lieferung und Entsorgung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln in entsprechender Anwendung von § 4 (apothekenpflichtige Arzneimittel) Absatz 1, 2 und 3 Arzneimittel-Richtlinie/AM-RL, b. Lieferung von Medizinprodukten (§ 2 Verordnung zur Regelung der Abgabe von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Abgabeverordnung – (MPAV)), c. Administrative Leistungen, d. Information und Beratung (§ 20 Apothekenbetriebsordnung – (ApBetrO)). Die Pflicht zur Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln umfasst auch eine ausreichende Grundbevorratung mit antiviralen Arzneimitteln und die Bereitstellung von Impfstoffen zur Versorgung der Gefangenen im Falle einer Pandemie.

    Frist: 28.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung 124 LD nachzuweisen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Sanktionen gg. Russland“ auszufüllen und als Teil des Angebotes einzureichen. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Die Abgabe der Anlage „Eigenerklärung Sanktion Russland“ ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren. Ein Verstoß führt zum Ausschluss. Das Nachfordern von Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist nicht ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen

18 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
Fragen-Antworten-Katalog_(Stand_04.09.2026).pdfSonstiges173 KB
VHB_124_LD_Eigenerklärung_zur_Eignung.pdfFormular56 KB
VHB_234_Erklärung_Bietergemeinschaft.pdfFormular66 KB
VHB_235_Verzeichnis_Leistungen_Kapazitäten_anderer_UN.pdfSonstiges58 KB
VHB_236_Verpflichtungserklärung_anderer_UN.pdfFormular49 KB
VHB_631_EU_Aufforderung.pdfSonstiges152 KB
VHB_632_EU_Bewerbungsbedingungen_VgV.pdfAnschreiben24 KB
VHB_634_Besondere_Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen32 KB
VHB_635_Zusätzliche_Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen19 KB
01_Teil A_Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben412 KB
02_Teil_B_Leistungsbeschreibung_Preisblatt_bes. Vertragsbedingungen.pdfLVLeistungsverzeichnis386 KB
03_Angebotsschreiben.docxAnschreiben54 KB
04_Vertragsentwurf.pdfVertragsbedingungen250 KB
05_Eigenerklärung_Sanktionen_Russland.pdfFormular98 KB
06_Referenzliste.pdfSonstiges154 KB
07_Unternehmensdarstellung.pdfSonstiges127 KB
08_Datenschutzhinweise.pdfSonstiges123 KB

Anforderungen

Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe ist per Eigenerklärung 124 LD nachzuweisen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Sanktionen gg. Russland“ auszufüllen und als Teil des Angebotes einzureichen. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Die Abgabe der Anlage „Eigenerklärung Sanktion Russland“ ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren. Ein Verstoß führt zum Ausschluss. Das Nachfordern von Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist nicht ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

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Justizvollzugsanstalt Halle

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