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| Lieferung/Leistung: | Lieferung von 700 Hochstämmen |
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| Vergabenummer: | 2026/093 |
Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Rheine
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
1 Überwachung der Anlieferung/Leistung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber getroffen werden.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle
Siehe Leistungsbeschreibung
3 Ausführungsfristen
03.03.2027 – 04.03.2027
4 Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen für jede vollendete Woche _____ Prozent für jeden Werktag _____ Prozent
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden
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auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
- Zahlungsbedingungen (§ 17)
Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
- Weitere Besondere Vertragsbedingungen
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