Vergabeunterlagen_SID 2026-31 LaSuB.pdf

Lieferung von 600 Mini-PCs mit Zubehör und Vor-Ort-Service

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 21:30 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.sachsen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Vergabeunterlagen zum Vergabeverfahren

Lieferung von 600 Mini-PCs für das Landesamt

für Schule und Bildung

Offenes Verfahren

Az.: 11-0452/809

Vergabenummer: SID 2026-31 LaSuB

Radebeul, 28. August 2026

[Seite 2]

Inhaltsverzeichnis

1 Vergabebestimmungen ................................................................................ 4 1.1 Vergabestelle, Auftraggeber und Meilensteine des Verfahrens .................................. 4 1.2 Grundsätzliche Bestimmungen .................................................................................. 5 1.3 Angebotsfrist, Einreichungsmodalitäten ..................................................................... 5 1.4 Verspätete Angebotsabgabe ..................................................................................... 6 1.5 Aufhebung der Ausschreibung ................................................................................... 6 1.6 Aufbau, Form und Inhalt des Angebots ...................................................................... 6 1.7 Unklarheiten zum Angebot......................................................................................... 7 1.8 Änderungen, Berichtigung und Rücknahme von Angeboten ...................................... 7 1.9 Fragen zur Ausschreibung ......................................................................................... 8 1.10 Information über Nichtberücksichtigung eines Angebots ............................................ 8 1.11 Zuschlagserteilung und Bindefrist .............................................................................. 8 1.12 Vergabe in Losen ...................................................................................................... 8 1.13 Nebenangebote / weitere Hauptangebote .................................................................. 8 1.14 Verwendung der Vergabeunterlagen ......................................................................... 8 1.15 Vertraulichkeit, Datenschutz und Informationssicherheit ............................................ 8 1.16 Preisangaben ............................................................................................................ 9 1.17 Vergütung für die Bearbeitung von Angeboten ........................................................ 10 1.18 Bietergemeinschaften .............................................................................................. 10 1.19 Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen (Eignungsleihe) / sonstige Unterauftragnehmer................................................................................................. 10 1.19.1 Eignungsleihe .......................................................................................................... 10 1.19.2 Sonstige Unterauftragnehmer .................................................................................. 10 1.20 Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen ............................... 11 1.21 Schutzrechte ........................................................................................................... 11 1.22 Verarbeitung personenbezogener Daten ................................................................. 11 1.23 Nutzung der Angebotsunterlagen ............................................................................ 11 1.24 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen ................................................................ 12 1.25 Preisprüfung ............................................................................................................ 12 1.26 Abfrage Wettbewerbsregister .................................................................................. 12 1.27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge ............................................................. 12 1.28 Zuständige Vergabekammer .................................................................................... 12

2 Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ............14

3 Eignungsprüfung .........................................................................................15 3.1 Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV) ............................................................ 15 3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) ................................... 16

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 2 von 25

[Seite 3]

3.3 Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) ....................................... 16 3.4 Eignungsleihe .......................................................................................................... 17

4 Leistungsbeschreibung ..............................................................................18 4.1 Allgemeines ............................................................................................................. 18 4.2 Leistungsgegenstand............................................................................................... 18 4.2.1 Allgemeiner Leistungsgegenstand ........................................................................... 18 4.2.2 Technische Anforderungen ...................................................................................... 18 4.3 Lieferung ................................................................................................................. 18 4.4 Garantie und Service ............................................................................................... 19

5 Vertragliche Regelungen.............................................................................20 5.1 Vertragsschluss ....................................................................................................... 20 5.2 Rechnungslegung und Zahlungsmodalitäten ........................................................... 20

6 Preis-/Kostenkalkulation .............................................................................21

7 Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ........................................22

8 Prüfung und Bewertung der Angebote ......................................................23 8.1 Bewertungsmethode ................................................................................................ 23 8.2 Wertungsreihenfolge gemäß Vorgaben der §§ 56 ff. VgV ........................................ 23

9 Anlagenverzeichnis .....................................................................................25

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 3 von 25

[Seite 4]

1 Vergabebestimmungen

1.1 Vergabestelle, Auftraggeber und Meilensteine des Verfahrens Vergabestelle Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) Fachbereich 1.1 – Vergabestelle, Recht Dresdner Straße 78A 01445 Radebeul Tel.: +49 351 3264 5101 Fax: +49 351 3264 9909 E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Internet-Adresse (URL): www.sid.sachsen.de.

Auftraggeber Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) Makarenkostraße 2 08066 Zwickau

  • Nachfolgend auch Auftraggeber oder AG -

Meilensteine

Dem Vergabeverfahren liegt folgende Zeitplanung zugrunde:

MeilensteineTermin
Versand der Bekanntmachung28. August 2026
Ablauf der Angebotsfrist28. September 2026, 12:00 Uhr
Ablauf der Angebotsbindefrist28. Dezember 2026
Voraussichtliche Absendung der Information über die Nichtberücksichtigung gemäß § 134 GWB2. November 2026
Voraussichtliche Zuschlagserteilung13. November 2026
Beginn der LeistungserbringungMit Zuschlagserteilung

Tabelle 1: Planungsstand der Meilensteine des Vergabeverfahrens

Die oben aufgeführten Termine können sich verschieben. Etwaige Terminverschiebungen werden den Bietern rechtzeitig mitgeteilt.

Kommunikation:

Die Vergabeunterlagen und eventuelle Bieterinformationen stehen für einen uneingeschränk- ten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung auf der Plattform www.evergabe.sachsen.de.

Bieterfragen und Angebote sind ausschließlich über diese Plattform einzureichen. Informatio- nen werden durch die Vergabestelle ausschließlich über diese Plattform kommuniziert.

Sonstiges:

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 4 von 25

[Seite 5]

Soweit die Vergabeunterlagen keine geschlechtsneutralen Formulierungen in Bezug auf Per- sonen verwendet, sind diese grundsätzlich geschlechtsneutral gemeint.

1.2 Grundsätzliche Bestimmungen Die Vergabestelle verfährt nach den Vorschriften des GWB und der VgV in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung veröffentlichten aktuellen Fassung. Die Leistungen werden im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV vergeben. Näheres ergibt sich aus den nachfolgenden Bestim- mungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Angaben im Angebot haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die entsprechenden Angaben nachzufordern. Unzutreffende Angaben kön- nen zum Ausschluss des Bieters führen (§ 124 Abs.1 Nr. 8 GWB). Das Angebot, sämtliche beizubringende Erklärungen sowie weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in einer anderen Sprache ab- gefasst ist, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen. Vertrags- und Arbeitssprache ist deutsch. Produktblätter können in englischer Sprache abgegeben werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind nicht zugelassen. Angebote, die solche enthalten, werden grundsätzlich ausgeschlossen.

Informationen werden durch die Vergabestelle ausschließlich über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de elektronisch übermittelt. Ebenso hat sämtli- che Kommunikation zwischen Bieter und Vergabestelle über www.evergabe.sachsen.de zu erfolgen.

1.3 Angebotsfrist, Einreichungsmodalitäten

Das Angebot muss bis zum 28. September 2026, 12:00 Uhr,

bei der Vergabestelle eingegangen, d. h. auf der Plattform eVergabe.sachsen.de hochgeladen sein (Ausschlussfrist). Dabei sind die vom Auftraggeber überlassenen Anlagen zu verwenden. Das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) ist in elektronischer Form (Textform) unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der fristgerechte Eingang des elektronischen Ange- botes auf der Plattform maßgebend. Eine Abgabe von Angeboten in schriftlicher Form, per Nachricht über die Bietersoftware (Bereich Nachrichten des AI Bietercockpits 8), per E-Mail oder per Fax entspricht nicht diesen Anforderungen und führt zum Ausschluss.

Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de wird Ihnen die Bietersoftware AI Bietercockpit 8, die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Das Benutzerhandbuch für das AI Bietercockpit 8 ist unter https://www.bietercockpit.de/res/docs/AI-BC_Benutzerhandbuch.pdf;jsessio- nid=855A52A7B6FFDD6C94A5AC0C6E146D38 in der aktuell gültigen Fassung zur Ansicht eingestellt. Darüber hinaus ist das Handbuch auch jederzeit auf der Startseite des Bietercock- pits aufrufbar - unten auf der Website unter „Benutzerhandbuch“. Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter erhalten Sie unter: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=teilnahme- bedingungen.jsp&thContext=conditions

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 5 von 25

[Seite 6]

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme an dieser Ausschreibung nur über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de erfolgen kann – nicht über die Plattform unter www.evergabe.de, wo die Vergabe unter anderem gelistet ist. Im Falle von technischen Schwierigkeiten bei der Nutzung der Plattform und/oder des Bieter- cockpits wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt: Service-Hotline der AI-AG unter 09001 – BIETER (09001-243 837) kostenpflichtig

oder an E-Mail-Adresse: servicedesk@sid.sachsen.de Betreff: [eGovEVergabe] Anfrage zur zentralen Komponente E-Vergabe

1.4 Verspätete Angebotsabgabe Angebote, die verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bieter weist nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat.

1.5 Aufhebung der Ausschreibung

Ein etwaiger Verzicht auf die Auftragsvergabe gemäß § 63 VgV sowie die Gründe für diese Entscheidung werden den Bietern über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de mitgeteilt.

1.6 Aufbau, Form und Inhalt des Angebots Für die Erstellung des Angebotes gelten ausschließlich diese Vergabeunterlagen inkl. Anla- gen. Die Angaben im Angebot haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten und an den dafür vorgesehenen Stellen mit Datum und dem vollständigen Namen des Unternehmens versehen werden. Diese Angabe bestätigt die Eintragungen und ersetzt damit die bis 18.10.2018 übliche handschriftlich zu leistende Unterschrift und Firmen- stempel. Verweise, z.B. auf Broschüren, Literatur, Firmenberichte etc., können die an dieser Stelle ge- forderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen und werden nicht bewertet. Sofern auf Zertifizierungen Bezug genommen wird, sind die zugrundeliegenden Gutachten auf Anforde- rung bereitzustellen. Das Angebot muss sich inhaltlich ausdrücklich auf den jeweiligen Gliederungspunkt der Verga- beunterlagen beziehen. Verweise auf andere Stellen des Angebotes und auf Anlagen sollen soweit wie möglich vermieden werden. Werden von der Vergabestelle Vordrucke für das Angebot übersandt, sollen diese verwendet werden. Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Angebote, die solche enthalten, werden ausgeschlossen. Das Angebot muss folgende Dokumente enthalten und soll nachfolgender Gliederung zusam- mengestellt werden:

 Formloses Anschreiben mit Datum und vollständigem Namen des Ansprechpartners des Bieters,

 Vollständig ausgefüllte Anlage 1 (Preisblatt)

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 6 von 25

[Seite 7]

 Eigenerklärungen hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB einschließlich Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Russland-Sanktions- verordnung) gemäß Kapitel 2 unter Verwendung der Anlage 5. Die Anlage ist auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie eignungsverleihende Unternehmen abzu- geben.

 Eigenerklärungen / Nachweise hinsichtlich der Eignungsanforderungen gemäß Kapitel 3 unter Verwendung der Anlagen 6a, 6b und 6c

 Beantwortung der inhaltlichen Anforderungen an das Angebot gemäß Kap. 4 und Kap. 5 unter Vorlage der geforderten Unterlagen inkl. der vollständig ausgefüllten Anlage 8 (Leis- tungsanforderungen je PC) und der vollständig ausgefüllten Anlage 10 (Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen / Ausschlusskriterien)

 Folgende Anlagen sind bei Vorliegen der Voraussetzungen vollständig auszufüllen: o Anlage 2 (nur bei Angebot in Form einer Bietergemeinschaft; vgl. Kapitel 1.18), o Anlage 3 (Verpflichtungserklärung im Sinne von § 47 Absatz 1 Satz 1 VgV: nur sofern sich ein Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit an- derer Unternehmen beruft; vgl. Kapitel 1.19.1),

 Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags im Wege einer Unter- auftragsvergabe gemäß § 36 VgV an Dritte zu vergeben, sind durch Vorlage der vollständig ausgefüllten Anlage 4 (Erklärung zu Unteraufträgen gemäß § 36 VgV) folgende Angaben im Angebot zu machen: o Welche Teile des Auftrags sollen als Unterauftrag an Dritte vergeben werden? Wir weisen darauf hin, dass wir gemäß § 36 Abs. 1 S. 2 VgV sowie § 36 Abs. 5 S. 1 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, vor Zuschlagserteilung noch Angaben und Unterlagen zu Unterauftragnehmern fordern werden (vgl. Kap. 1.19.2). Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern. Ein An- spruch der Bieter hierauf besteht nicht (vgl. § 56 VgV). Angebote, die nicht die geforderten oder ggf. nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen. 0 Wir weisen darauf hin, dass unmittelbar nach Zuschlagserteilung die durch den Auftragnehmer vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anlage 7 (Vertraulichkeitsvereinbarung (vgl. Kap. 7)) beizubringen ist.

1.7 Unklarheiten zum Angebot

Unklarheiten im Angebot gehen im Zweifel zu Lasten des Bieters.

Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die von ihr benannten Angaben zur Preiser- mittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen.

1.8 Änderungen, Berichtigung und Rücknahme von Angeboten Die Rücknahme eines Angebotes und die eventuelle Neueinreichung (aufgrund von Berichti- gungen, Änderungen und Ergänzungen) können bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgenom- men werden.

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 7 von 25

[Seite 8]

1.9 Fragen zur Ausschreibung Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, welche die Preis- ermittlung beeinflussen könnten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor An- gebotsabgabe über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sach- sen.de unter Bezugnahme auf das entsprechende Vergabeverfahren darauf hinzuweisen. Te- lefonische Anfragen und Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet.

Die Vergabe ergänzende oder berichtigende Angaben sowie Antworten auf Fragen der Bieter werden rechtzeitig, spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de bekanntgegeben.

Eine kostenfreie Registrierung des Bieters auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen ist erforderlich, um die o.g. ergänzenden oder berichtigenden Angaben zu erhalten.

1.10 Information über Nichtberücksichtigung eines Angebots

Alle Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsabschluss über die Vergabeplattform des Frei- staates Sachsen www.evergabe.sachsen.de über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert.

1.11 Zuschlagserteilung und Bindefrist Der Zuschlag soll bis zum 13. November 2026 erteilt werden, kann aber auch ggf. einige Tage früher oder später erfolgen. Die Gültigkeit des Angebotes (Zuschlags-/Bindefrist) hat sich un- abhängig davon bis zum 28. Dezember 2026 zu erstrecken.

1.12 Vergabe in Losen

Die Leistung ist nicht in Lose aufgeteilt.

1.13 Nebenangebote / weitere Hauptangebote Jeder Bieter darf nur ein Hauptangebot abgeben. Nebenangebote sind nicht zugelassen und werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 6 VgV von der Wertung ausgeschlossen.

1.14 Verwendung der Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden. Jede Weitergabe oder Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist ohne die ausdrückliche Ge- nehmigung der Vergabestelle nicht statthaft. Ausgenommen davon ist die Weitergabe an Un- ternehmen, die sich im Rahmen der Ausschreibung um ein Unterauftragsverhältnis bewerben.

1.15 Vertraulichkeit, Datenschutz und Informationssicherheit

Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, die ihm innerhalb dieses Vergabeverfahrens direkt, indi- rekt oder zufällig bekannt gewordenen Informationen, Tatsachen und Vorgänge, sowie die da- raus erzielten Ergebnisse und Erkenntnisse über dieses Vergabeverfahren hinaus weder für sich selbst zu nutzen, zu verwerten, zu verwenden, zu vervielfältigen oder zugänglich zu ma- chen, noch an Dritte weiterzugeben. Eine Ausnahme für Dritte gilt nur in dem Fall, wenn der Bewerber/Bieter beabsichtigt, den Dritten als Unterauftragnehmer in dieses Vergabeverfahren mit einzubeziehen. Für diesen (möglichen) Unterauftragnehmer gelten die gleichen Geheimhaltungspflichten wie für den Be- werber/Bieter. Der Bewerber/Bieter hat die Einhaltung der Pflicht zur Geheimhaltung durch

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 8 von 25

[Seite 9]

den (möglichen) Unterauftragnehmer sicherzustellen, auch für den Fall, dass ein Vertragsver- hältnis nicht begründet wird. Der Bewerber/Bieter ist ferner dafür verantwortlich, dass alle von ihm eingesetzten Mitarbeiter, einschließlich seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, dieser Verpflichtung zur Geheim- haltung nachkommen und hat dies auch sicherzustellen, wenn das Vertragsverhältnis zwi- schen ihm sowie den von ihm eingesetzten Mitarbeitern, einschließlich seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, endet. Als vertrauliche Informationen in diesem Sinne gelten insbesondere Informationen über inter- ne Belange des Auftraggebers sowie sämtliche in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form zugänglich gemachte technische und nicht technische Informationen und Materialien des Auftraggebers, seiner Geschäftspartner und seiner Kunden, die personenbezogen oder nicht öffentlich zugänglich oder nicht allgemein bekannt oder als vertraulich gekennzeichnet sind. Unerheblich ist dabei, ob Dokumente oder andere Trägermedien vom Auftraggeber, dem Auftragnehmer oder Dritten erstellt wurden, sofern sie Informationen verkörpern, die sich auf den Auftraggeber beziehen. Die Pflicht zur Geheimhaltung endet mit dem öffentlichen Bekanntwerden der Informationen. Die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung der EU sind nachweislich zu beachten. Derjenige Bewerber/Bieter, der gegen die Geheimhaltungspflicht selbst oder durch Verletzung seiner Obliegenheiten verstößt, hat dem Auftraggeber alle Schäden, die hieraus erwachsen, zu erstatten. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) fordert Nachweise zur Einhaltung des Da- tenschutzes durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (privacy by design, privacy by default). Der Bieter verpflichtet sich zur Umsetzung des Art. 25 DS-GVO. Hardware: Insbesondere sind die Werkseinstellungen, die in häufigen Fällen vom Nutzer über- nommen und nicht geändert werden, zu beachten. Dieses kann erreicht werden, wenn von vornherein bei der Entwicklung von Hardware datenschutzkonforme Voreinstellungen beach- tet werden. Software: Insbesondere sind die Aspekte der Datenminimierung, Verstecken von Daten, Da- tentrennung, Transparenz, Pseudonymisierung und Anonymisierung, Vertraulichkeit zu be- achten. Dieses kann erreicht werden, wenn von vorherein die Entwicklung von Software da- tenschutzkonform gestaltet wird. Zum Nachweis wird auf datenschutzspezifische Zertifizierungsverfahren, Siegel oder Prüfzei- chen gemäß Art. 42 DS-GVO verwiesen. Wir weisen darauf hin, dass der Auftragnehmer die Bestimmungen der „Vertraulichkeitsver- einbarung“ (Anlage 7) einhalten muss. Das Dokument ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer vollständig ausgefüllt und unterzeichnet dem Auftraggeber vorzulegen.

1.16 Preisangaben Das Angebot muss die Preise ohne Umsatzsteuer, den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Umsatzsteuersatz, die Umsatzsteuer, die Bruttopreise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Alle Preise sind durchgängig in Euro und gemäß Preis- blatt (Anlage 1) anzugeben. Skonti werden nicht bewertet. Bieter aus anderen EU-Mitglieds- staaten haben die besonderen umsatzsteuerlichen Regelungen für den innergemeinschaftli- chen Erwerb zu beachten. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgeblich.

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 9 von 25

[Seite 10]

1.17 Vergütung für die Bearbeitung von Angeboten Für die Erstellung der Angebote wird keine Vergütung gewährt.

1.18 Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften werden gemäß § 43 Abs. 2 S. 1 VgV wie Einzelbieter behandelt. Sie haben nach § 53 Abs. 9 VgV im Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benen- nen. Fehlt eine dieser Angaben, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.

Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Ver- trag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Bitte verwenden Sie die Anlage 2 (Erklärung zur Bietergemeinschaft). Die Anlage ist von jedem Mitglied vollständig auszufüllen (inkl. Zeichnung durch Angabe von Ort, Datum und des voll- ständigen Namens des an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens).

Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat Eigenerklärungen des Nichtvorliegens von Aus- schlussgründen (vgl. Kapitel 2) und hinsichtlich der Eignungsanforderungen bzw. das Stan- dardformular der EEE gesondert einzureichen.

Unzulässig ist, ein Angebot als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als Einzel- bieter zu stellen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bieterge- meinschaften beteiligt.

1.19 Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen (Eignungsleihe) / sonstige Un- terauftragnehmer

1.19.1 Eignungsleihe Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Eig- nung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe im Sinne von § 47 VgV), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehen- den Verbindungen. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat hierzu im Angebot entspre- chende Angaben zu machen.

Der Bieter hat in seinem Angebot die entsprechenden Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, zu benennen (ggf. in der EEE, Teil II, Abschnitt C).

Jedes Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter oder das Mitglied einer Bieterge- meinschaft bezieht, muss zum Nachweis, dass die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazi- täten) zur Verfügung gestellt werden, die Anlage 3 (Erklärung bei Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen) vollständig ausfüllen.

1.19.2 Sonstige Unterauftragnehmer Beabsichtigt der Bieter/ die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags im Wege einer Unterauf- tragsvergabe gemäß § 36 VgV an Dritte zu vergeben, sind entsprechende Angaben im Ange- bot zu machen:

 Welche Teile des Auftrags sollen als Unterauftrag an Dritte vergeben werden? Hierfür ist das Formblatt „Erklärung zu Unteraufträgen gemäß § 36 VgV " (Anlage 4) zu ver- wenden. Vor Zuschlagserteilung wird die Vergabestelle von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen und eine Unterauftragsvergabe vorsehen, Folgendes verlangen:

 Benennung der Unterauftragnehmer,

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 10 von 25

[Seite 11]

 Nachweis, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen,  Eigenerklärungen dieser Unterauftragnehmer zum Nichtvorliegen von Ausschluss- gründen gem. Kap. 2 der Vergabeunterlagen.

Fallen ein oder mehrere Unterauftragnehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüg- lich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen Unterauftragnehmers ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der Auftraggeber den neu benannten Unterauftrag- nehmer als geeignet anerkennt. Auch bei der Einschaltung von neuen Unterauftragnehmern haftet der Auftragnehmer als Generalunternehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwick- lung des Auftrags.

1.20 Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben die Verfahrensbeteilig- ten bei Verfahren vor der Vergabekammer u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die Verga- bekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheim- nissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Nach § 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Betriebs- oder Ge- schäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu ma- chen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen. Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des GWB haben die Bieter da- her die Möglichkeit, in ihren Angebotsunterlagen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse als sol- che deutlich zu kennzeichnen.

Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme i. S. des § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.

1.21 Schutzrechte

Die Unternehmen haben anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutz- rechte bestehen, beantragt oder erwogen werden (§ 53 Abs. 8 VgV). Macht der Bieter keine Angaben zu Schutzrechten, geht die Vergabestelle davon aus, dass keine Schutzrechte be- stehen, beantragt sind oder erwogen werden.

1.22 Verarbeitung personenbezogener Daten Die vom Bieter erbetenen personenbezogenen Angaben werden gemäß Art. 5 EU-Daten- schutzgrundverordnung im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes und zur ord- nungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens. Die Dauer der Speicherung richtet sich nach den Vorgaben über die Führung von Akten (VwV Aktenführung). Vgl. auch beiliegendes Infoblatt (Anlage 12).

1.23 Nutzung der Angebotsunterlagen

Sämtliche Angebotsunterlagen werden Eigentum der ausschreibenden Stelle. Sie werden nur zur Auswertung der Angebote und Entscheidung über den Zuschlag verwendet, sofern nicht für ein Nachprüfungsverfahren die Weitergabe an die Vergabekammer erforderlich ist. Zur Wahrung ihrer Interessen können die Bieter ihr Angebot mit dem Vermerk „vertraulich“ versehen.

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 11 von 25

[Seite 12]

1.24 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer un- zulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung und Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Ver- langen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und recht- lich mit Unternehmen verbunden ist.

1.25 Preisprüfung

Auf den Vertragspreis findet die PreisV 30/53 (Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 [BAnz. 1953 Nr. 244], die zuletzt durch Arti- kel 1 der Verordnung vom 25. November 2021 [BGBl. I S. 4968] geändert worden ist) Anwen- dung. Die Vergabestelle behält sich vor, eine Preisprüfung durchführen zu lassen. Diese er- folgt durch die zuständigen Preisprüfungsstellen.

1.26 Abfrage Wettbewerbsregister Gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG fordert der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.

1.27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot unter den Voraussetzungen des § 39 VgV sein Name und die Merkmale und Vorteile seines Angebots gegebenenfalls bekannt gegeben werden. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, ent- scheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen.

1.28 Zuständige Vergabekammer

Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist die

  1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 04107 Leipzig Telefon: (0341) 977 - 3800 Telefax: (0341) 977 - 1049 E-Mail-Adresse: vergabekammer@lds.sachsen.de Internet-Adresse (URL): www.lds.sachsen.de

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabe- vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen ge- genüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).

Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei- chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 12 von 25

[Seite 13]

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer- bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge- genüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,

  4. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Ab- satz 2 vorliegt.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffe- nen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Ver- trags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags- vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltend- machung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Ab- satz 1 begehrt wird, unstatthaft.

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 13 von 25

[Seite 14]

2 Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung um- fasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindest- lohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsen- degesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (Schwarz- ArbG), § 124 Abs. 2 GWB i.V,m. § 22 Abs.2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V,m. § 14 Abs. 1 Bundestariftreuegesetz genannten Ausschlussgründe.

Für die Erklärung soll das Formblatt Anlage 5 (Erklärung Ausschlussgründe) verwendet werden. Alternativ können die Unternehmen das Standardformular der Einheitlichen Europäi- schen Eigenerklärung (EEE) über das elektronisch ausfüllbare, exportierte und gespeicherte Online-Standardformular einreichen (siehe auch Kapitel 5).

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AEntG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) über das (Nicht-)Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern.

Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Russland- Sanktionsverordnung) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Russland-Sank- tionsverordnung besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Russland-Sanktionsverordnung unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft ist deshalb die zur Verfügung gestellte Anlage 5 (Erklärung Ausschluss- gründe) abzugeben. Angebote von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen. Der Auftraggeber hat hier keinen Ermessensspielraum.

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 14 von 25

[Seite 15]

3 Eignungsprüfung

Zur Eignungsprüfung wird um Abgabe der im Folgenden aufgeführten Angaben und Erklärun- gen gebeten. Im Falle von Widersprüchen haben die Angaben in der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU Vorrang. Zur Nachweisführung sollen die Anlagen 6a, 6b und 6c verwendet werden. Alternativ kann der Bieter (auch im Falle der Eignungsleihe) das Standardformular der Einheit- lichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) - abrufbar unter https://uea.publicprocurement.be/

  • über das elektronisch ausfüllbare, exportierte und gespeicherte Online-Standardformular ein- reichen. Die geforderten Eigenerklärungen zur Eignung reichen ggf. über den Standardkatalog der EEE hinaus. Für in der EEE nicht eintragbare Angaben ist ein gesondertes Dokument zu erstellen und dem Angebot beizufügen. Für verbundene Unternehmen (Konzerne) wird darauf hingewiesen, dass die Angaben konkret für dasjenige, rechtlich selbstständige Unternehmen (juristische Person) beizubringen sind, das als Bieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Eignungsverleiher auftritt.

3.1 Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV)

Nr.KriteriumTyp1Mindestan-
forderun-
gen
1Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsaus- übung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemein- schaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzu- geben:  Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.AErklärung muss vorlie- gen.

Zur Nachweisführung soll die Anlage 6a (Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsaus- übung) verwendet werden.

1 Typ des Kriteriums: A = Ausschlusskriterium, B = Bewertungskriterium

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 15 von 25

[Seite 16]

3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)

Nr.KriteriumTypMindestan-
forderun-
gen
2Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
2aIm Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Unternehmens mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens.AErklärung muss vorlie- gen.
2bErklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025).AErklärung muss vorlie- gen.
2cErklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungs- art, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025).AErklärung muss vorlie- gen.
2dFormlose Eigenerklärung, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit der Leistungserbringung eine ausreichende Berufshaftpflichtver- sicherungsdeckung in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personen- und Sach- schäden sowie für Vermögensschäden vorliegt. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausrei- chend sind.AErklärung muss vorlie- gen.

Zur Nachweisführung soll die Anlage 6b (Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungs- fähigkeit) verwendet werden.

3.3 Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)

Nr.KriteriumTypMindestan-
forderun-
gen
3Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
3aErklärung über die Anzahl der durchschnittlich jährlich beschäftig- ten Mitarbeiter bezogen auf die letzten drei Jahre (2023, 2024 und 2025). Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist diese Erklä- rung von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.AErklärung muss vorlie- gen.

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 16 von 25

[Seite 17]

Nr.KriteriumTypMindestan-
forderun-
gen
3bDarstellung von drei erbrachten wesentlichen und geeigneten Re- ferenzprojekten Ihres Unternehmens aus den letzten drei Jahren (Projektende darf bezogen auf den Tag der Auftragsbekanntma- chung nicht länger als 3 Jahre zurückliegen) mit vergleichbaren Lieferungen und Leistungen (Mini-PCs). Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzleistungen kurz mit folgenden Inhalten: 1. Bezeichnung des Auftragsgegenstandes 2. Erbrachte Leistungen 3. Liefer-/ Erbringungszeitpunkt 4. Auftraggeber 5. Auftragswert Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sowie bei der Einbindung eines Eignungsverleihers muss ersichtlich sein, durch welches der beteiligten Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde.ADrei Refe- renzen mit vergleichba- ren Liefe- rungen müssen ein- gereicht werden.

Zur Nachweisführung soll die Anlage 6c (Erklärung technische und berufliche Leistungsfähig- keit) verwendet werden.

3.4 Eignungsleihe Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bieterge- meinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die Unterlagen entspre- chend Kap. 2 und Kap. 3.1 eingereicht werden. Im Weiteren sind die Unterlagen / Angaben entsprechend Kap. 3.2 bis 3.3 nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bieter / die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungs- verleihers beruft.

Hinweise:

 Hinsichtlich des Nachweises einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversi- cherung ist eine Eignungsleihe unzulässig.

 Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Kap. 3.2 und 3.3) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt wer- den.

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 17 von 25

[Seite 18]

4 Leistungsbeschreibung

4.1 Allgemeines Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) die Ausschreibung zur Ersatzbeschaffung von 600 Client-PCs durch. Die Mini-PCs werden im LaSuB durch eine Microsoft System Center Configuration Manager (SCCM) Lösung verwaltet. Eine Bereitstellung von Treiberpaketen für diese Hard- und Softwaremanagementlösung ist deshalb erforderlich.

Bitte bestätigen Sie mit Ihrem Angebot ausdrücklich die Einhaltung der Anforderungen unter Nummer 4.1 (Ausschlusskriterium) in Anlage 10.

4.2 Leistungsgegenstand

4.2.1 Allgemeiner Leistungsgegenstand Der Auftraggeber fordert für alle Komponenten ausschließlich originale Neuware aus offiziell vom Hersteller autorisierten Vertriebskanälen (Distribution oder Direktbezug). Angebote mit sogenannter Graumarktware, Refurbished, Renew, Used, wiederverwertete (2. Hand) Ware oder vergleichbares, sind nicht zulässig. Dies gilt auch für das Zubehör.

Das Angebot darf sich – auch in allen Teilen – nur auf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügbare Systemkomponenten beziehen.

4.2.2 Technische Anforderungen Für die Beschaffung der Mini-PCs sind die in der Tabelle der Anlage 8 aufgeführten Leistungs- anforderungen je PC (Ausschlusskriterien) einzuhalten.

Die aufgeführten Komponenten beinhalten den Kauf einschließlich Garantieleistung und Lie- ferung an die jeweiligen Standorte des LaSuB (vgl. Anlage 9).

Die ausgefüllte Anlage 8 und ggf. zusätzliche Angaben zur jeweiligen Position auf Extraseiten sind mit dem Angebot einzureichen.

Der Bieter kann, zusätzlich zu den geforderten Komponenten, für einzelne Positionen ggf. der technischen Weiterentwicklung entsprechende höherwertige Parameter anbieten.

Bitte bestätigen Sie mit Ihrem Angebot ausdrücklich die Einhaltung der Anforderungen unter Nummer 4.2 (inkl. Nummer 4.2.1 und 4.2.2) (Ausschlusskriterium) in Anlage 10.

4.3 Lieferung Die Mini-PCs inkl. Zubehör sind innerhalb von vier Wochen ab Zuschlagserteilung an insge- samt 7 Lieferorte des LaSuB zu liefern. Teillieferungen sind möglich. Die genauen Lieferad- ressen und –kontakte sind in Anlage 9 enthalten.

Alle Lieferungen / Leistungen verstehen sich inkl. Transport in einen vom Auftraggeber be- stimmten Lagerraum. Die Lieferung hat auf Europoolpaletten oder via rollender Mehrwegver- packung (z.B. rollender Eurokiste) zu erfolgen. Das Gesamtmaß inkl. Verpackung darf die Grundfläche einer Europoolpalette nicht überschreiten. Die Gesamthöhe ist auf maximal 1,9 Meter zu begrenzen. Andernfalls hat die anliefernde Spedition vor Ort den Zustand herzustel- len, der den problemlosen Transport in den vom AG bestimmten Lagerraum ermöglicht.

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 18 von 25

[Seite 19]

Der Auftragnehmer muss die vorgesehene Lieferung rechtzeitig, d. h. mindestens 3 Arbeits- tage vorher - per E-Mail beim LaSuB ankündigen. Bei Verletzung der Ankündigungspflicht kann die Annahme der Lieferung vom LaSuB verweigert werden.

Bei Verstoß des Auftragnehmers gegen die in Punkt 4.3 vereinbarten Liefermodalitäten, ins- besondere der nicht vertragsgemäßen Konfiguration / Konfektionierung gilt ergänzend zu Zif- fer 4 der Ergänzenden Vertragsbedingungen für den abzuschließenden EVB-IT Kaufvertrag:

„Der Auftragnehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten, insbeson- dere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Erfolgt die Nacherfüllung durch Neulieferung, entfällt der Nutzungsherausgabeanspruch des Auftragnehmers. Schließt der Auftragnehmer die Mängelbehebung nicht innerhalb angemessener Frist erfolg- reich ab, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Mangel selbst oder durch einen Dritten besei- tigen zu lassen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.“

Bitte bestätigen Sie mit Ihrem Angebot ausdrücklich die Einhaltung der Anforderungen unter Nummer 4.3 in Anlage 10.

4.4 Garantie und Service Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Garantie von 60 Monaten mit Vor-Ort-Service für alle Mini-PCs zu gewähren.

Eventuell darüberhinausgehende, für den AG günstigere Garantieregelungen des Herstellers bleiben unberührt.

Die Abwicklung des Vor-Ort-Services erfolgt ausschließlich am jeweiligen Einsatzort beim Lan- desamt für Schule und Bildung.

Die geforderte Garantie mit Vor-Ort-Service beinhaltet alle Leistungen wie Material, Anfahrt- und Arbeitszeit usw. Der Auftragnehmer ist als alleiniger Vertragspartner während der Garan- tiezeit für den Vor-Ort-Service verantwortlich. Sollen die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden, ist jeder Unterauftragnehmer als sol- cher vor Zuschlagserteilung zu benennen (siehe Ziffer 1.19.2).

Für die angebotenen Geräte sind Wartung und Pflege nur durch den Auftragnehmer selbst oder nachweisbar durch ihn dafür autorisierte bzw. zertifizierte Partner zugelassen. Mit der Störungsbehebung ist innerhalb von einem Arbeitstag (Montag bis Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr) nach erfolgter Störungsmeldung zu beginnen und innerhalb der nächsten 4 Arbeits- tage abzuschließen.

Ersatzgeräte sind nur nach gleicher Bauart entsprechend der Ausschreibung zu liefern. Leih- geräte sind nicht notwendig. Die Rückholung der defekten Hardware hat für den AG kosten- neutral zu erfolgen. Falls die Leistungen durch einen vom Auftragnehmer beauftragten Dritten erbracht werden, bleibt die Gesamtverantwortung ausschließlich beim Auftragnehmer.

Defekte bzw. fehlerhafte Festplatten verbleiben bei Austausch beim AG (Festplattenver- wurf).

Notwendige Registrierungen der Garantieverlängerung/Serviceabkommen sind durch den Auftragnehmer durchzuführen und ggf. notwendige Unterlagen an den AG zu übergeben.

Bitte bestätigen Sie mit Ihrem Angebot ausdrücklich die Einhaltung der Anforderungen unter Nummer 4.4. und geben Sie einen zentraler Servicekontakt mit Adresse, Tel.-Nr., E-Mail- oder Web-Adresse für die Störungsmeldungen an (Ausschlusskriterien) in An- lage 10.

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 19 von 25

[Seite 20]

5 Vertragliche Regelungen

5.1 Vertragsschluss Im Ergebnis der Ausschreibung ist vorgesehen, den Vertrag auf Basis der Anlage 11, welche durch den Auftraggeber auf Grundlage des Vertragstyps EVB-IT Kaufvertrag in der Fassung vom 01. März 2026 (abrufbar unter: Digitale Verwaltung - Aktuelle EVB-IT) erstellt wurde, ab- zuschließen. Bestandteil des EVB-IT Kaufvertrags sind auch die ergänzenden Vertragsbedingungen – EVB- IT Kauf AGB. Bitte erklären Sie mit Ihrem Angebot ausdrücklich Ihre Bereitschaft zum Abschluss ei- nes EVB-IT Kaufvertrages gemäß Nummer 5.1 (Ausschlusskriterium) in Anlage 10.

5.2 Rechnungslegung und Zahlungsmodalitäten

Mit der Vergütung sind sämtliche Kosten, insbesondere auch Reisekosten, Nebenkosten, Ver- sandkosten, Mehraufwendungen und alle übrigen Ausgaben des Auftragnehmers abgegolten.

Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich mit einem Zahlungsziel von 30 Kalendertagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung (§ 15 i.V.m. § 17 VOL/B).

Die Rechnungsaufstellung hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

  • Angabe des Aktenzeichens, Vergabe-Nummer,
  • Datum der Lieferung mit Lieferscheinnummer,
  • Lieferadresse.

Die Lieferempfangsbestätigung des Empfängers ist der Rechnung beizulegen.

Rechnungsempfänger ist das

Landesamt für Schule und Bildung Referat 33 - Information und Kommunikation Annaberger Straße 119 09120 Chemnitz

Es besteht die Möglichkeit, elektronische Rechnungen im Standard XRechnung über die OZG- konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) zu stellen. Die dafür notwendige Leitweg-ID lautet:

  • für LaSuB: 14- 4200002LASUB02-49

Bitte bestätigen Sie mit Ihrem Angebot ausdrücklich die Einhaltung der Forderungen unter Nummer 5.2 (Ausschlusskriterium) in Anlage 10.

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 20 von 25

[Seite 21]

6 Preis-/Kostenkalkulation

Der Bieter hat für die Preis-/Kostenkalkulation das Preisblatt (Anlage 1) im Excel-Format aus- zufüllen. Die Anlage ist beschreibbar angelegt.

In das Preisblatt (Anlage 1) ist der Einzelpreis der angebotenen Mini-PCs ohne Umsatz- steuer einzutragen.

Der anzugebende Einzelpreis muss sämtliche Kosten einschließlich Konfektionierung, Lieferung in die vom AG bestimmten (Lager-) Räume, des Zubehörs, der SCCM-Treiber- pakete und der Garantieleistung von 60 Monaten enthalten.

Die Bruttopreise werden automatisch durch hinterlegte Formeln auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen und einzutragenden Umsatzsteuersatzes berechnet.

Der gültige Mehrwertsteuersatz ist in das entsprechende Feld einzutragen.

Außerdem muss der Hersteller und der Typ / das Modell der angebotenen Position einge- tragen werden.

Die weiteren Spalten werden durch das Programm automatisch ausgefüllt.

Die Anlage muss mit Ort, Datum sowie vollständigem Namen des Unternehmens versehen mit dem Angebot eingereicht werden.

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 21 von 25

[Seite 22]

7 Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Folgende Bedingungen für die Ausführung des Auftrags werden gemäß EU-Bekanntmachung gelten:

 Beibringung vollständig ausgefüllter Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 7) unmittel- bar nach Zuschlagserteilung.

 Die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt in deutscher Sprache.

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 22 von 25

[Seite 23]

8 Prüfung und Bewertung der Angebote

8.1 Bewertungsmethode Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirt- schaftlichste Angebot erteilt.

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der reinen Preiswertung gemäß Kapitel F, Nr. 4.2.2 UfAB 2018.04 (abrufbar unter Digitale Verwaltung - UfAB) wie folgt:

Bei der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots wird neben der Erfüllung der Min- destanforderungen / Ausschlusskriterien ausschließlich der Preis berücksichtigt. Maßgeblich ist der Gesamtangebotspreis brutto aus der Anlage 1 (Preisblatt).

Als Ausschlusskriterien werden Kriterien bezeichnet, die unbedingt durch die Bieter zu erfüllen sind, d. h. die dahinter stehenden Anforderungen sind für den Auftraggeber unverzichtbar. Die- se Kriterien sind in den Kriterienkatalogen mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet. Ein Nicht- erfüllen auch nur eines A-Kriteriums führt automatisch zur Nichtberücksichtigung des Angebo- tes im weiteren Verfahren.

Die Kriterien / Mindestanforderungen sind nur dann mit „ja“ zu beantworten, wenn die gefor- derten Funktionalitäten oder Eigenschaften auch tatsächlich angeboten sind. Wenn der Bieter eine solche Funktionalität oder Eigenschaft positiv bestätigt, gilt diese als angeboten.

8.2 Wertungsreihenfolge gemäß Vorgaben der §§ 56 ff. VgV Stufe 1: Formale Prüfung:

Die Angebote werden auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit überprüft.

Stufe 2: Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß Kapitel 2 und Prüfung der Eignung

Die gemäß Kapitel 2 und 3 vorzulegenden Angaben und Erklärungen werden auf Vollständig- keit und Richtigkeit überprüft.

Bieter bzw. Bietergemeinschaften, bei denen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, werden von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Bieter bzw. Bietergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, können von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Die in Kapitel 3 zur Eignungsprüfung vorzulegenden Eigenerklärungen werden gemäß § 56 VgV überprüft. Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen sowie die als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Anforderungen nicht nachweisen können, wer- den als ungeeignet für die Erbringung der Leistung angesehen und daher von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.

Bei den Eignungskriterien handelt es sich ausschließlich um Ausschlusskriterien / Mindestan- forderungen.

Stufe 3: Angemessenheit der Preise:

Gemäß § 60 VgV wird eine Prüfung der Angemessenheit der Preise durchgeführt. Wenn eine solche Überprüfung der Preise ergibt, dass ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 23 von 25

[Seite 24]

anzunehmen ist (sowohl zu niedrige als auch zu hohe Preise), so hat dies den Ausschluss des betreffenden Angebotes von der weiteren Wertung zur Folge (§ 60 Abs. 3 VgV).

Stufe 4: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes:

In der vierten Stufe werden alle Angebote der Bieter weiter betrachtet, die sich nach den Prü- fungen der Stufen 1 bis 3 qualifiziert haben.

Es erfolgt die Prüfung und Feststellung der Erfüllung aller in Kapitel 4 ff. genannten Mindest- anforderungen an die Leistung (Ausschlusskriterien).

Bei Einhaltung aller Mindestanforderungen / Ausschlusskriterien erhält dasjenige Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis brutto den Zuschlag. Sofern der Gesamtangebotspreis mehrerer Angebote identisch ist, entscheidet das Los.

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 24 von 25

[Seite 25]

9 Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Preisblatt (wird als ausfüllbare Excel-Datei bereitgestellt)

Anlage 2: Erklärung zur Bietergemeinschaft

Anlage 3: Erklärung bei Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen (Eignungsleihe)

Anlage 4: Erklärung zu Unteraufträgen gemäß § 36 VgV

Anlage 5: Erklärung Ausschlussgründe

Anlage 6a: Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Anlage 6b: Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Anlage 6c: Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Anlage 7: Vertraulichkeitsvereinbarung

Anlage 8: Leistungsanforderungen je PC (wird als ausfüllbare Excel-Datei bereitgestellt) (ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen mit den Parametern der jeweils angebotenen Geräte)

Anlage 9: Verteilerliste

Anlage 10: Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen / Ausschlusskriterien

Anlage 11: Muster EVB-IT Kaufvertrag

Anlage 12: Hinweise zum Datenschutz

Vergabeunterlagen SID 2026-31 LaSuB Seite 25 von 25

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung