[Seite 1]
Stadtreinigung und Infrastruktur Fachdienst Straßenunterhaltung
Leistungsbeschreibung
| Projekt | : | 2026-004 | Taumittel | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LV | : | 1 | Taumittel | ||||||||||||||||||
| Ordnungszahl | Leistungsbeschreibung | Menge | M E | Einheitspreis | Gesamtbetrag | ||||||||||||||||
| in EUR | i n EUR |
- Leistungsbeschreibung -
| Lieferung von Streu | - | b zw. | T ausalz Natriumchlorid | ( | N aCI | ) | f ür den |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Osnabrücker ServiceBetrieb |
Rahmenvertrag 2 026 bis 2 028 + o ptionale Verlängerung um 1 Jahr
Öffentliche Ausschreibung
Seite: 1 von 1 2
[Seite 2]
Stadtreinigung und Infrastruktur Fachdienst Straßenunterhaltung
Leistungsbeschreibung
| Projekt | : | 2026-004 | Taumittel | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LV | : | 1 | Taumittel | |||||||||||||||||||
| Ordnungszah | l | Leistungsbeschreibung | Menge | M E | Einheitspreis | Gesamtbetrag | ||||||||||||||||
| in EUR | i | n EUR | ||||||||||||||||||||
| Stichwort | - | u nd Abkürzungsverzeichnis |
| Auftragnehmer | Unternehmen , | welches den Zuschlag bekommt | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bieter | Unternehmen , | welches konkret ein Angebot abgegeben hat | |||||
| AN | Auftragnehme | r | |||||
| NaCl | Natriumchlorid | ||||||
| OSB | Osnabrücker ServiceBetrieb | ||||||
| UVgO | Unterschwellenvergabeordnung |
| Anmerkung : | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| In der Leistungsbeschreibung wird aus Gründen der Vereinfachung der Begriff Salz bzw | . | ggf. | N aCl | |||||||
| verwendet | . | D amit ist immer das Tau | - | b zw | . | Streusalz Natriumchlorid aus Steinsalz gemein | t. |
| Der Osnabrücker ServiceBetrieb | ( | n achfolgend OSB | ) | i st ein Eigenbetrieb der Stadt Osnabrück | . | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Das Angebot der Dienstleistungen reicht von Abfallentsorgung | , | G rünflächen | - | & | ||||||||||||
| Straßenunterhaltung | , | S traßenreinigung | , | Winterdienst | , | P lanung | & | Bau von | ||||||||
| Grünanlagen | / Spielplätzen bis hin zum Betrieb eines Krematoriums und den Unterhalt der | |||||||||||||||
| städtischen Friedhöfe. |
.
| Diese Aufgaben werden an drei Hauptstandorten durch ca | . | 500 | Mitarbeiter erbracht | . | Z usätzlich | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| unterhält der OSB ein Abfallwirtschaftszentrum | , | drei Recyclinghöfe und | 1 5 | |||||||
| Grünabfallsammelplätze | , | die sich strategisch und geografisch über die Stadt Osnabrück verteilen |
Seite: 2 von 1 2
[Seite 3]
Stadtreinigung und Infrastruktur Fachdienst Straßenunterhaltung
Leistungsbeschreibung
| Projekt: | 2026-004 | T | aumittel | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LV | : | 1 | T | aumittel | ||||||||||||||
| Ordnungszahl | Leistungsbeschreibung | Menge | M | E | Einheitspreis | Gesamtbetrag | ||||||||||||
| in EUR | i | n EUR | ||||||||||||||||
| 1. | Z iel der Ausschreibung |
| Im Rahmen der Straßenreinigung ist der OSB im Stadtgebiet Osnabrück für den Winterdienst auf den | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verkehrswegen zuständig. | D er Winterdienst in der Stadt wird mit dem Tau | - | b z | w . | Streusalz Natriumchlorid | ||
| ( NaCI | ) ( | nachfolgend Salz ) | d urchgeführt |
| Die ausgeschriebene Menge ist der geschätzte Bedarf bei einer Laufzeit von drei Jahren | . | Es besteht keine | |
|---|---|---|---|
| Abnahmeverpflichtung. | D ie Bearbeitung durch den OSB erfolgt mittels Abrufen von Teilmengen je nach | ||
| Bedarf und Winterverhältnissen . |
| Es ist vorgesehen | , | die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter vorzunehmen. | A ls Vergabekriterium gilt zu | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 100% | die Preisdarstellung | . D ie Details zur Preisfindung sind in Punkt 5 | aufgeführt . |
| Der Vertragsstart ist am | 1. | N ovember 2 | 02 | 6 und läuft bis zum | 3 1 | . | A ugust 2 | 028 . | Der Vertrag verlängert sich | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| um ein Jahr | , | w enn nicht seitens des OSB schriftlich gekündigt wird . |
- B eschaffenheit und Anforderungen des Salzes
| Die Beschaffenheit des Salzes für den Winter | - | u nd Sommerbezug muss grundsätzlich den Anforderungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| der DIN EN | 1 6811-1:2016-10 | und dem Nationalen Anhang NA entsprechen. | Darüber hinaus sind die | |||||
| Sollwerte der Produktbeschreibung des Auftragnehmers | ( nachfolgend AN | ) s | owie die nachfolgenden | |||||
| „ Zusätzlichen Anforderungen | " | einzuhalten . |
| Der OSB akzeptiert für die Anlieferung nur | Steinsalze | mit einem NaC | l - | Gehalt | ≥ | 9 7% | Massenante | il . | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Alternative Produkte ( | zum Beispiel synthetisches Sal | z ) | werden nicht akzeptiert und führen zum | |||||||
| Ausschluss von der Ausschreibung. |
| Für die Beurteilung zur Eignung des Salzes ist vom Bieter die Produktbeschreibung aus Anlage I ausgefüllt | ||
|---|---|---|
| ( ausschließlich digital | ) | vorzulegen. |
| Die Lieferung hat immer aus derselben, | d em OSB bekanntzugebenden Lieferstätte zu erfolge | n. | Ein Wechsel |
|---|---|---|---|
| der Lieferstätte durch den AN bedarf der Zustimmung des OSB und ist schriftlich anzuzeigen |
| Die Produktbeschreibung( | - en | ) | w ird | / werden bei Auftragserteilung Bestandteil des Vertrages | . D | ie Daten der | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Produktbeschreibung | ( - | en) | s ind anhand eines Prüfberichtes eines akkreditierten Prüfinstitutes zu belegen | . | ||||||||
| Der Prüfbericht ist mit Preisabgabe vorzulegen und darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als | 1 2 | |||||||||||
| Monate sein | ( es gilt das Datum der Ausstellung | ) . |
| In der DIN EN | 16811-1 | sind für die Ermittlung des NaCI- | Gehaltes zwei unterschiedliche Prüfverfahren | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| enthalten | . | Im Streitfall wird für die Bestimmung des NaCI | ||||||
| Methode | ( | potentiometrische Titration gemäß Anhang C . 1 | der DIN EN | 16811 | - 1 | ) angewendet. |
Seite: 3 von 1 2
[Seite 4]
Stadtreinigung und Infrastruktur Fachdienst Straßenunterhaltung
Leistungsbeschreibung
| Projekt | : | 2026-004 | Taumittel | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LV: | 1 | Taumittel | |||||||||||||||||||||
| Ordnungszahl | Leistungsbeschreibung | Meng | e | M E | Einheitsprei | s | Gesamtbetra | ||||||||||||||||
| in EUR | i n EU | ||||||||||||||||||||||
| Da die Salzbeschaffenheit einen wesentlichen Einfluss auf die Streustoffverteilung hat | , | werden aufgrund der | |||||||||||||||||||||
| gesammelten Erfahrungen verschiedene Anforderungen an das Streusalz über die DIN EN | 1 6811-1:2016-10 | ||||||||||||||||||||||
| und dem nationalen Anhang NA hinaus wie nachfolgend beschrieben. |
Das Salz ist mit nachfolgender Körnung zu liefern Kornklasse F ( f eines Salz )
gesamten e werden
die
| Im Rahmen der Qualitätssicherung des Straßenwinterdienstes ist sicherzustellen | , | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ausschreibungszeitraum die Qualität des Salzes nur geringe Toleranzen aufweist | . | ||||
| auf das angebotene Produkt eingestellt | . Um eine aufwendige | , | w irtschaftlich nicht zu vertretende | ||
| Neujustierung der Streugeräte während der laufenden Winterdienstperioden zu vermeide | n, | ||||
| Korngrößenverteilung während des gesamten Lieferzeitraumes annähernd gleichbleiben. |
| Das bedeutet | , | die in der Produktbeschreibung vom AN angegebenen Massenanteile für die | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Korngrößenverteilung innerhalb der Sieblinie müssen mit geringen Schwankungen eingehalten werde | n . | Die | |||||||||
| produktionsbedingten Toleranzen ( | 2% | Massenanteil für Überkorn/ | G rößtkorn | ) | dürfen nicht überschritten und | ||||||
| auch nicht | häufig | in der gesamten Bandbreite ausgenutzt werden . |
auch nicht häufig in der gesamten Bandbreite ausgenutzt werden .
ungen
| Mit den Toleranzen werden lediglich gegebenenfalls auftretende und nicht vermeidbare | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| produktionstechnische Ausreißer berücksichtigt . | Bei einer | häufige | n Überschreitung der geforderten | |||||
| Mindestanforderungen bis zu den eingeräumten Toleranzgrenzen behält sich der OSB vor | , | |||||||
| nicht abzunehmen bzw | . | e inen Preisabzug nach Maßgabe der Preisabzugsregeln vorzunehmen | . | Die | ||||
| Berechnung zum Preisabzug ist für die Bieter in der Anlage II aufgeführt. |
| Eine | häufige | Überschreitung liegt vor | , | wenn bei 5 | durchgeführten Kontrollprüfungen bei mehr als einer | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kontrollprüfung die Sollwerte nur unter Einbeziehung der zulässigen Toleranzen eingehalten werden | . D | er | |||||
| OSB behält sich zudem das Recht vor , | bei dauerhaften Schlechtleistungen nach Ablauf des jeweiligen | ||||||
| Bezugszeitraumes den Rahmenvertrag für Teil I zu kündigen. |
2.1 Anhaftende Feuchte
| Steinsalze werden bergmännisch gewonnen | , | s ind im Regelfall sehr trocken und neigen daher zu | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Staubbildung bei der Einlagerung ; | wie auch bei der Beladung der Streumaschinen. | H ierdurch kommt es nich | |||||||||||
| nur zu Wehverlusten | , | sondern es ist auch eine unnötige Belastung für die im Umfeld befindlichen Personen | |||||||||||
| wie auch von Fahrzeugen und Maschinen gegeben | . | D aher wird eine bestimmte Mindestfeuchte gefordert | |||||||||||
| Zur Vermeidung bzw | . | ||||||||||||
| mindestens | 0 ,2% | bis | 0 ,6% | Massenanteil für die Hallen | - | und Silolagerung anzuliefern. |
Seite: 4 von 1 2
[Seite 5]
Stadtreinigung und Infrastruktur Fachdienst Straßenunterhaltung
Leistungsbeschreibung
| Projekt: | 2026-004 | Taumittel | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LV: | 1 | Taumittel | ||||||||||||||||
| Ordnungszahl | Leistungsbeschreibung | Menge | M E | Einheitspreis | Gesamtbetrag | |||||||||||||
| in EUR | i n EUR | |||||||||||||||||
| 2.2 | Beschreibung der Rieselfähigkeit |
| Die Rieselfähigkeit des Salzes muss sichergestellt werden | . | E s muss über einen Zeitraum von | 3 | Jahren bei | |||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| trockener Lagerung ( | Schutz vor Niederschlagswasser vorausgeset | zt) i | n einem rieselfähigen und in | ||||||||||||||||||||||||
| Streumaschinen gemäß DIN EN | 15597-1 | brauchbaren Zustand bleiben | . B ei der Anlieferung ist daher eine | ||||||||||||||||||||||||
| Auslaufrate von | 45% | ( gemessen mit der Auslaufbox nach Sonntag ) | s icherzustellen | . | Im Verlauf der Lagerung | ||||||||||||||||||||||
| ( bis zu 3 | Jahre nach Anlieferung | ) | d arf das Salz unter den natürlichen Umfeld | - | Bedingungen der Lagerung | ||||||||||||||||||||||
| ( Eintrag von Luftfeuchte aus der umfließenden Luftschicht | , | L uftfeuchte- | und Temperaturschwankungen | , | |||||||||||||||||||||||
| Temperaturen unter 0 | °C) | innerhalb des Lagerhaufwerks eine Auslaufrate von | 3 0% | als Grenzwert ( | gemessen | ||||||||||||||||||||||
| mit der Auslaufbox nach Sonntag | ) | n icht unterschreiten. | Der Grenzwert wird zur Bewertung herangezogen | , | |||||||||||||||||||||||
| wenn es zu Verfestigungen im Lager bzw . | im Streumaschinenbehälter bei der Ausbringung kommt. | Bei | |||||||||||||||||||||||||
| Feststellung einer eingeschränkten Rieselfähigkeit ist die Rieselfähigkeit wiederherzustellen bzw | . d | as | |||||||||||||||||||||||||
| vorhandene Material auszutauschen | . | B ei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien kann gegebenenfalls | |||||||||||||||||||||||||
| auch eine Preisminderung zur Anwendung kommen | . |
Auf Verlangen können im Rahmen des Ausschreibungsprozesses für das angebotene Salz Ergebnisse zur Bestimmung der Rieselfähigkeit nachgefordert werden .
2.3 Wasserunlösliche und hydrophobe Bestandteile
| Das Salz wird am Standort des OSB zur Herstellung von NaCl- | L ösungen verwendet | . | D ie im Salz enthaltenen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| unlöslichen Bestandteile müssen aus technischen | ( | Funktion der Löseanlagen | ) | und wirtschaftlichen Gründen | ||||
| ( Reinigungsaufwand ) | g eringgehalten werden. |
Es wird daher ein Maximalgehalt von 2,5% Massenanteil wasserunlöslicher Bestandteile gefordert.
| In den Salzen dürfen keine wasserabweisenden | ( | hydrophobierende | n ) o | der sonstigen Bestandteile vorhanden | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| sein | , | die den Tauvorgang verzögern. |
- P rüfungen des Materials
| Mit dem Angebot und | / o der bei erheblichen Änderungen des Produktes , | i nsbesondere einem Wechsel der | ||
|---|---|---|---|---|
| Gewinnungsstätte | , | i st jeweils neu durch den Bieter vorzulegen: |
| | die Produktbeschreibung laut Anlage I | ( | sofern abweichend von der vorliegenden | |
|---|---|---|---|---|
| Produktbeschreibung | ) , |
die chemische und Siebanalyse für Auftausalz ( Datenblatt ) ,
das Sicherheitsdatenblatt
| | Der OSB behält sich das Anfordern einer Musterlieferung ( c | a. 1 | kg | ) | i n einem luftdicht | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| verschlossenen | , | durchsichtigen Behälter vor . |
Seite: 5 von 1 2
[Seite 6]
Stadtreinigung und Infrastruktur Fachdienst Straßenunterhaltung
Leistungsbeschreibung
| Projekt: | 2026-004 | Taumittel | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LV | : | 1 | Taumittel | |||||||||||||||||
| Ordnungszahl | Leistungsbeschreibung | Menge | M E | Einheitspreis | Gesamtbetra | |||||||||||||||
| in EUR | i n EU | |||||||||||||||||||
| Der OSB führt nach eigenem Ermessen Kontrollprüfungen bei dem gelieferten Salz durch. | Er informiert den | |||||||||||||||||||
| AN über die von ihm beabsichtigte Durchführung einer Kontrollprüfung im Rahmen der telefonischen | ||||||||||||||||||||
| Avisierung durch den AN | ( im Regelfall | 2 Stunden vor geplanter Anlieferung | ) . |
| Der AN stellt durch organisatorische Maßnahmen sicher | , | d ass er oder ein Erfüllungsgehilfe bei der | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Probenahme zugegen ist, | diese ordnungsgemäß nach DIN EN | 1 6811-1 | , | ||||||||||||
| autorisiert ist | , | d ie entsprechenden Probenahme | - | Protokolle rechtsverbindlich zu unterschreiben | . | Der für den | |||||||||
| AN bestimmte Probenteil wird ihm bzw. | d em Erfüllungsgehilfen direkt übergebe | n. | |||||||||||||
| regelkonform durch den AN oder seinen Erfüllungsgehilfen | . | Notwendige technische Hilfsmittel für die | |||||||||||||
| Probenahme werden durch den OSB am Ort der Probenahme zur Verfügung gestellt. |
| Die Feststellung des Feuchtegehaltes des Salzes ist Bestandteil der Kontrollprüfung und wird vor der | |||
|---|---|---|---|
| Entladung gemeinsam durchgeführ | t. | D ie Kosten für die Durchführung der Kontrollprüfung trägt der OSB | . D e |
| mögliche Mehraufwand ist seitens des AN in die Einheitspreise einzurechnen |
- M engen und Informationen zur Anlieferung
| Die Menge verteilt sich über einen Zeitraum von maximal drei Jahren | . | Der Abruf der Mengen erfolgt in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Teilmengen an die unter Punkt | 4 .1 | genannte Anschrift | . | D er Zeitpunkt der Abnahme im Rahmen der |
Vertragszeiträume ist sehr stark von den Winterverhältnissen und den damit verbundenen Aufgaben abhängig .
| Der konkrete Verbrauch im Stadtgebiet unterliegt starken Schwankungen | . | Somit sind bei der Circa- | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abweichungen nach oben bzw . | u nten möglich | . | |||||
| Jahren | . | E s besteht kein Anspruch auf Abnahme der in der Leistungsbeschreibung genannten Menge . | Der A |
kann sich nicht auf einen stetigen Abruf verlassen und muss seine Leistungsausführung entsprechend den vertraglichen Vorgaben ausrichten. D ie Bieter haben dieses zu berücksichtigen.
| Die jeweils benötigten Teilmengen werden durch den OSB je nach Bedarf abgerufen | ( per Fax oder E- | Mail) . | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Der AN sollte den Abruf innerhalb von 2 | 4 | Stunden bestätigen | . | Der Auftragnehmer verpflichtet sich | , | die jeweil | ||||||||||||||||
| abgerufene Menge innerhalb | von | 3 | Kalendertagen nach Zugang des Abrufs, | spätestens bis zum Ablauf | ||||||||||||||||||
| des | 3 | Kalendertages , | vollständig an die im Abruf angegebene Lieferstelle anzuliefer | n. | Der Tag des Zugang | |||||||||||||||||
| des Abrufs wird bei der Berechnung der Lieferfrist nicht mitgerechnet | . | D ie Lieferfrist beginnt am auf den | ||||||||||||||||||||
| Zugang des Abrufs folgenden Kalendertag | . | Die Lieferfrist umfasst sämtliche Kalendertage, | ||||||||||||||||||||
| Samstagen | , | Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen am Lieferort. |
| Der Auftragnehmer hat seine Betriebsorganisation | , | L agerhaltung | , | Transportkapazitäten und sonstige Logistik | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| so einzurichten | , | dass die vorstehende Lieferfrist auch an Samstagen | , | Sonntagen und gesetzlichen | ||||
| Feiertagen eingehalten werden kann . |
h at die Anlieferung innerhalb bruf konkrete Anlieferzeiten
| Soweit im jeweiligen Abruf keine abweichenden Lieferzeiten angegeben sind | |
|---|---|
| der unten genannten Annahmezeiten zu erfolgen | . |
| oder ein Anlieferzeitfenster vorgeben. |
Seite: 6 von 1 2
[Seite 7]
Stadtreinigung und Infrastruktur Fachdienst Straßenunterhaltung
Leistungsbeschreibung
| Projekt | : | 2026-004 | Taumittel | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LV: | 1 | Taumittel | |||||||||||||||||
| Ordnungszahl | Leistungsbeschreibung | Menge | M E | E | inheitspreis | Gesamtbetrag | |||||||||||||
| in EUR | i n EUR | ||||||||||||||||||
| 4.1 | Weitere Informationen zur Anlieferung |
Die Anlieferung des Salzes hat an der folgenden Anschrift des OSB zu erfolgen :
Betriebsgelände OSB Salzhalle Hafenringstraße 12 49090 Osnabrück .
| Der OSB hat als Lagerstätte eine Salzhalle | . | Die Anlieferung ist mittels Walkin | g- | Floor | -L adeflächen oder | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kipper ( | Kippsattel nur mit hinterer Entladung und | / o der Hinterkippe | r ) | möglich. | S ilofahrzeuge können am | ||||
| Standort nicht entladen werden |
Die Anlieferzeiten beim OSB sind wie folgt:
montags bis freitags in der Zeit von 0 7:00 bis 15:00 Uhr
| alternative Anlieferzeiten | ( | während der Winterdienstsaison | ) | sind möglich sie bedürfen aber |
|---|---|---|---|---|
| der Rücksprache mit den Verantwortlichen des OSB. |
| Der Zeitpunkt der Anlieferung muss ca. | z wei Stunden vor dem Eintreffen an der Entladestelle telefonisch | ||
|---|---|---|---|
| angezeigt werden | . | Die Ansprechpartner des OSB werden im Rahmen der Abrufe mitgeteilt. |
| Für die Erreichbarkeit des Standortes , | bezogen auf Verkehrslage | , | Witterung und Verkehrsbeschränkungen in | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| den Wintermonaten | , | übernimmt der OSB keine Gewähr | . | Der AN hat entsprechende zeitliche Reserven für | |||
| die Anfahrt zu berücksichtigen. |
| Die Anlieferung des Materials hat imme | r Frei Haus Betriebsgelände OSB | zu erfolgen | . A lle weiteren | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| anfallenden Nebenkosten für die Bieter | ( u . | a. | d as Abladen bei Anlieferung durch LKW mit | ||||
| Schubbodeneinrichtung etc | .) | sind entsprechend einzukalkulieren |
4.2 Verzug
| Die Lieferfrist ist als verbindliche Vertragsfrist vereinbart | . | N ach Ablauf der vorgenannten Lieferfrist gerät der | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Auftragnehmer | , | soweit er die Verzögerung zu vertreten hat | , | ohne weitere Mahnung i n | Verzug. |
| Die gesetzlichen Vorschriften über den Schuldnerverzug bleiben im Übrigen unberührt . | Insbesondere tritt kein | |||
|---|---|---|---|---|
| Verzug ein , | s olange die Leistung infolge eines Umstands ausbleibt | , | den der Auftragnehmer nicht zu vertreten | |
| hat |
4.3 Vertragsstrafe und Lieferverzug
| Für den Fall der schuldhaften Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist wird eine Vertragsstrafe gemäß § | 1 1 | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VOL | / B vereinbart | . | D ie Vertragsstrafe beträgt für jeden Werktag des Verzugs | 1/12 | % (= | 0 ,08333 | %) | des | |||||
| Wertes desjenigen Teils der Leistung des konkreten Einzelabrufs | , | ||||||||||||
| deshalb nicht genutzt werden kann | . | A ls Werktage gelten Montag bis Samsta | g, | s oweit es sich nicht um einen | |||||||||
| gesetzlichen Feiertag am Lieferort handelt |
Seite: 7 von 1 2
[Seite 8]
Stadtreinigung und Infrastruktur Fachdienst Straßenunterhaltung
Leistungsbeschreibung
| Projekt | : | 2026-004 | T aumittel | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LV: | 1 | T aumittel | ||||||||||||||||||||
| Ordnungszahl | Leistungsbeschreibung | Menge | M E | Einheitspreis | Gesamtbetrag | |||||||||||||||||
| in EUR | i n EUR | |||||||||||||||||||||
| Die Berechnung der Vertragsstrafe beginnt mit dem auf den Ablauf der vereinbarten Lieferfrist folgenden | ||||||||||||||||||||||
| Werktag und endet mit dem Tag | , | an dem der von der Verzögerung betroffene Teil der Leistung vollständig | ||||||||||||||||||||
| geliefert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde |
| Die Vertragsstrafe wird für den jeweiligen Einzelabruf auf insgesamt | 5,0 | % | des Netto | - | Wertes des verspätet | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| gelieferten Leistungsteils | begrenzt. | Die Begrenzung auf 5 | ,0 | % | g ilt unabhängig davon | , | w ie viele Werktage | |||||
| sich der Auftragnehmer mit der Lieferung des betreffenden Leistungsteils in Verzug befindet. |
4.4 Geltendmachung der Vertragsstrafe
| Der Auftraggeber kann Ansprüche aus einer verwirkten Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung bzw | . | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Endabrechnung des jeweiligen Einzelabrufs geltend mache | n. | I m Übrigen gelten die Bestimmungen des | ||||
| § | 1 1 | VOL | / B . |
4.5 Nachfrist und Ersatzbeschaffung
| Liefert der Auftragnehmer die abgerufene Menge nicht innerhalb der vereinbarten Lieferfrist vollständig | , | ist | |||
|---|---|---|---|---|---|
| der Auftraggeber berechtigt , | dem Auftragnehmer grundsätzlich eine kurze | , | d en Umständen nach | ||
| angemessene Nachfrist zur vollständigen Lieferung zu setzen |
| Die Nachfrist soll regelmäßig | 24 | bis 4 | 8 Stunden | betragen. | D ie Länge der Nachfrist richtet sich insbesondere | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nach der Dringlichkeit des konkreten Bedarfs | , | d er Witterungslage und der drohenden Beeinträchtigung der | |||||
| Verkehrssicherheit. |
| Eine Nachfristsetzung ist entbehrlich, | wenn aufgrund besonderer Dringlichkeit eine sofortige | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ersatzbeschaffung erforderlich ist | . | Dies ist insbesondere der Fall bei akuter Winterglätte | , | Blitzeis, | |
| erheblichem Schneefall oder einer sonstigen unmittelbar drohenden Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, |
bei der ein weiteres Abwarten auf die Lieferung des Auftragnehmers dem Auftraggeber nicht zumutbar ist .
4.6 Recht zur Ersatzbeschaffung ( Deckungskauf )
| Verstreicht die gesetzte Nachfrist erfolglos oder ist eine Nachfristsetzung aufgrund besonderer Dringlichkei | ||
|---|---|---|
| entbehrlich, | ist der Auftraggeber berechtig | t, |
| ganz oder teilweise bei einem Dritten zu beschaffen . |
Der Auftraggeber ist dabei berechtigt , die für die Aufrechterhaltung des Winterdienstes erforderliche Menge kurzfristig anderweitig zu beschaffen .
4.7 Ersatz der Mehrkosten
zu
| Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die durch eine berechtigte Ersatzbeschaffung entstehenden | |
|---|---|
| erforderlichen und unmittelbar durch die nicht rechtzeitige Lieferung verursachten Mehrkosten | |
| erstatten, | s oweit der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. |
Seite: 8 von 1 2
[Seite 9]
Stadtreinigung und Infrastruktur Fachdienst Straßenunterhaltung
Leistungsbeschreibung
| Projekt: | 2026-004 | T | aumittel | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LV | : | 1 | T | aumittel | |||||||||||||||
| Ordnungszahl | Leistungsbeschreibung | Menge | M E | Einheitsprei | s | Gesamtbetrag | |||||||||||||
| in EUR | i n EUR | ||||||||||||||||||
| Hierzu gehören insbesondere: |
| die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem erforderlichen höheren Einkaufspreis | |
|---|---|
| des Drittanbieters , |
zusätzliche Transport - u nd Logistikkosten,
sonstige unmittelbar durch die Ersatzbeschaffung verursachte und erforderliche Kosten .
| Der Auftraggeber ist berechtig | t , | fällige Gegenforderungen aus der Ersatzbeschaffung mit fälligen | ||
|---|---|---|---|---|
| Zahlungsansprüchen des Auftragnehmers aufzurechnen | , | soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür | ||
| vorliegen |
4.8 Verhältnis von Vertragsstrafe und Schadensersatz
Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatzanspruchs bleibt dem Auftraggeber vorbehalten .
Die verwirkte Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen der durch eine Ersatzbeschaffung entstandenen Mehrkosten .
Die Geltendmachung der Vertragsstrafe für den Zeitraum bis zur vollständigen Lieferung des verspätet gelieferten Leistungsteils bleibt von der Durchführung einer Ersatzbeschaffung unberührt.
| Eine Vertragsstrafe wird jedoch nicht zusätzlich zu demselben Schaden verlangt, | s oweit sie auf den |
|---|---|
| entsprechenden Schadensersatzanspruch anzurechnen ist. |
4.9 Teilmengen
| Soweit der Auftragnehmer nur einen Teil der abgerufenen Menge fristgerecht liefert | , | gilt die Lieferpflicht |
|---|---|---|
| hinsichtlich der restlichen Menge als nicht erfüllt. |
| Die Vertragsstrafe und gegebenenfalls der Anspruch auf Ersatz der durch eine Ersatzbeschaffung | |
|---|---|
| entstehenden Mehrkosten beziehen sich in diesem Fall nur auf die jeweils verspätet bzw . | n icht gelieferten |
| Mengen. |
- P reisdarstellung als Zuschlagskriterium
| Eine Preisanpassung des Rahmenvertrages für die ersten beiden Jahre ist nicht vorgesehen | . | Die Preise sind | |||
|---|---|---|---|---|---|
| als verbindlich zu kalkulieren | . | Details für die Möglichkeit zur Nutzung einer Preisgleitklausel für den dritten | |||
| Bezugszeitraum finden sich unter Punk | t 7. |
Seite: 9 von 1 2
[Seite 10]
Stadtreinigung und Infrastruktur Fachdienst Straßenunterhaltung
Leistungsbeschreibung
| Projekt | : | 2026-004 | T | aumittel | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LV | : | 1 | T | aumittel | |||||||||||||||
| Ordnungszahl | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis | Gesamtbetrag | ||||||||||||||
| in EUR | i | n EUR | |||||||||||||||||
| 5.1 | Berechnung der Wirtschaftlichkei |
| Aufgrund möglicher unterschiedlicher Eigenschaften beim Salz wird eine Preisvergleichsrechnung | ||||
|---|---|---|---|---|
| durchgeführt | . | Die Berechnungsmethode des Vergleichspreises ist der Anlage | 3 | zu entnehmen . |
5.2 Tatsächliche Abrechnung durch den AN
| Die ermittelten Vergleichspreise und der Mittelwert stellen | ausschließlich | die Grundlage zur Berechnung des |
|---|---|---|
| Gesamtpreises für die Angebotsauswertung dar . |
| Für die Beauftragung | , | A nlieferung durch den AN und Rechnungsstellung gelten ausschließlich die vom Bieter | |
|---|---|---|---|
| hinterlegten Netto | -E inzelpreise im Preisblatt je Teil. |
| Die Abrechnung der Mengen durch den AN erfolgt auf Grundlage der ausgestellten | , v | om OSB |
|---|---|---|
| unterzeichneten Lieferscheine. |
6 . Anforderung an den wirtschaftlichsten Bieter
| Mit der Abgabe des Angebotes durch den Bieter wird bestätigt , | d ass die genannten Mengen dieser |
|---|---|
| Beschreibung über den gesamten Vertragszeitraum im vom OSB definierten Turnus verbindlich | |
| angeliefert werden können. |
| Zum Nachweis der Lieferfähigkeit müssen auf Verlangen während der Prüfungsphase der Angebote | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| entsprechende Ursprungszeugnisse | , | Herstellergarantien | , | L ager | - | u nd Transportverträge vorgelegt werden | . | ||||||
| Insbesondere muss eine Nachlieferung des Materials im definierten Vertragszeitraum für den Winterbezug | |||||||||||||
| innerhalb von | drei Werktagen | nach Anforderung sichergestellt sein. | Bieter | , | |||||||||
| ausreichende Liefersicherheit belegen können | , w | erden von der Ausschreibung ausgeschlossen. |
- V ertragslaufzeit
| Der Rahmenvertrag beginnt am | 01 | . | November 2 | 026 | und endet nach einer Laufzeit von | 22 | Monaten am | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.08.2028 | . | Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr | , | wenn nicht seitens des OSB schriftlich bis spätestens | ||||||||||
| zum | 1 5 | . | M ai | 2 028 | gekündigt wird . |
| Eine Preisanpassung für die ersten beiden Jahre ist nicht vorgesehe | n. | Die Preise sind als verbindlich zu |
|---|---|---|
| kalkulieren. |
| Für das dritte Jahr kann der Preis einmalig durch den AN angepasst werden | . | D iese ist aber nur unter der | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Voraussetzung statthaft | , d | ass er nachweisen kann , | dass sein Zulieferer | / der Produzent ihm gegenüber die | |||||||
| Einstandspreise wirksam erhöht hat bzw | . | die Rohstoffpreise/ | Gehaltskosten gestiegen sind | . |
| Entsprechende Nachweise sind mit der Preisanpassung vorzulegen. | E ine Prüfung der Preisanpassung durch | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| den OSB wird vorbehalte | n. | Die schriftliche Anzeige der Preisanpassung durch den AN beim OSB hat bis | |||||||
| spätestens zum | 1 | 5. | A pril | 2 028 | vorzuliegen | . | E ine spätere Anzeige wird nicht gewertet . |
Die Preisanpassungsforderung bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Parteien .
Seite : 10 von 12
[Seite 11]
Stadtreinigung und Infrastruktur Fachdienst Straßenunterhaltung
Leistungsbeschreibung
| Projekt | : | 2026-004 | Taumittel | |||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LV | : | 1 | Taumittel | |||||||||||||||||||||||||
| Ordnungszahl | Leistungsbeschreibung | Menge | M E | Einheitspreis | Gesamtbetrag | |||||||||||||||||||||||
| in EUR | i n EUR | |||||||||||||||||||||||||||
| Bei einer mehr als | 5 | - | prozentigen Steigerung des Netto | - | Einzelpreises gegenüber dem Ausgangspreis behält | |||||||||||||||||||||||
| der OSB sich das Recht vor | , | d en Vertrag um den dritten Bezugszeitraum nicht zu verlängern | / | zu kündigen. |
- A uskünfte für Rückfragen
| Rückfragen zu der Ausschreibung sind ausschließlich an den Fachdienst | 30-5 | Öffentliche Aufträge | zu richten. |
|---|---|---|---|
| Für die Kontaktaufnahme ist die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu nutzen. |
S eite: 1 1 von 12
[Seite 12]
Stadtreinigung und Infrastruktur Fachdienst Straßenunterhaltung
Leistungsbeschreibung
| Projekt | : | 2026-004 | T | aumittel | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LV | : | 1 | T | aumittel | |||||||||||||||||
| Ordnungszahl | Leistungsbeschreibung | Menge | M E | Einheitspreis | Gesamtbetrag | ||||||||||||||||
| in EUR | i n EUR |
- T aumittel
1.10 .
| Natriumchlorid | ( NaC | I) - | S teinsalz nach den Anforderungen der DIN | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EN | 1 6811-1:2016-10 | , d em Nationalen Anhang NA und der | |||
| Leistungsbeschreibung | |||||
| Kornklasse F | ( f | eines Salz ) |
3 .000,000 t o ......................... .........................
S umme 1. T aumittel .........................
S umme LV 1 Taumittel .........................
Z uzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus . ........................ EUR
i n Höhe von 1 9,00 % ......................... EUR
......................... E UR
Seite : 12 von 12