Fragen und Antworten Katalog

Lieferung von 2.100 fabrikneuen iPads der neuesten Generation mit Schutzhüllen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 16:40 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Antwortenkatalog

Vergabestelle:Stadt Gera Maßnahme:Lieferung iPads mit Zubehör Amt für Digitalisierung und IT Vergabe:Lieferung iPads mit Zubehör Vergabe-Nr:26 VgV 014

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Inhaltsverzeichnis

[ID: 105779] Preisanpassungsklausel [ID: 105772] Bieterfragen [ID: 105731] Schutzhülle [ID: 105468] Schutzhülle [ID: 105352] Preisanpassungsklausel [ID: 105250] Preiserhöhung [ID: 105249] Nachfolgemodell [ID: 105254] Ergänzung zur Antwort auf Bieterfrage 105234 [ID: 105234] Erforderlichkeit des gleichzeitigen Ladens und der Nutzung von USB-C-Kopfhörern [ID: 105236] Maximale Abmessungen / Kompatibilität mit vorhandenen Ladeschränken [ID: 105235] Smart Connector und zusätzlicher USB-C-Anschluss / Wettbewerbsbeschränkung [ID: 105197] LB 26 VgV 014, Anforderung Schutzhülle mit Tastatur

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Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren

lfd. Nummer A-12

Frage: Betreff: »[ID: 105779] Preisanpassungsklausel« Inhalt: »Ist der Auftraggeber bereit eine dynamische Preisanpassungsklausel für alle in den Vergabeunterlagen genannten Produkten (Hardware und Software) zu akzeptieren, wenn es seitens der Hersteller / Lieferanten zu einer Preisanpassung kommen sollte, die der Bieter während der Angebotsphase nicht vorhersehen konnte? Eine gängige Regelung in Vergabefahren ist eine Kopplung an die Herstellerlistenpreise. In diesem Fall würde der gleiche angebotene Rabattsatz auf die angebotenen Produkte auch auf die neuen Hersteller Listenpreise angewendet werden. Dies ist eine für beide Seiten transparente Vorgehensweise.«

Antwort: Betreff: »AW: Preisanpassungsklausel« Inhalt: »

Die Vergabe wurde am 14.09.2026 aufgehoben.

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lfd. Nummer A-11

Frage: Betreff: »[ID: 105772] Bieterfragen« Inhalt: »Wir bitte um Beantwortung der anhängenden Bieterfragen.«

Antwort: Betreff: »AW: Bieterfragen« Inhalt: »

Die Vergabe wurde am 14.09.2026 aufgehoben.

«

lfd. Nummer A-10

Frage: Betreff: »[ID: 105731] Schutzhülle« Inhalt: »Unsere Bieterfrage finden Sie im Anhang.«

Antwort: Betreff: »AW: Schutzhülle« Inhalt: »

Die Vergabe wurde am 14.09.2026 aufgehoben.

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lfd. Nummer A-9

Frage: Betreff: »[ID: 105468] Schutzhülle« Inhalt: »Unsere Bieterfrage befindet sich im Anhang, da die Zeichen im Textfeld nicht ausreichen.«

Antwort: Betreff: »AW: Schutzhülle« Inhalt: »

Vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Ausführungen zur vorgeschlagenen USB-C-basierten Lösung. Eine Änderung der Leistungsbeschreibung hinsichtlich der geforderten Schnittstelle ist nicht vorgesehen.

Das in der Leistungsbeschreibung genannte Produkt „Logitech Rugged Combo 4c, QWERTZ deutsch“ ist ausdrücklich als Referenzmodell mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ angegeben. Eine Beschränkung auf diesen Hersteller ist damit nicht beabsichtigt. Produkte anderer Hersteller können angeboten werden, sofern sie sämtliche in der Leistungsbeschreibung festgelegten funktionalen, qualitativen und konstruktiven Anforderungen in gleichwertiger Weise erfüllen.

Die Anforderung an den Smart Connector ist dabei nicht isoliert zu betrachten, sondern Bestandteil des für den vorgesehenen mehrjährigen schulischen Einsatz festgelegten Nutzungs- und Schutzkonzepts.

Die Tastatur soll über eine von der geräteseitigen USB-C-Schnittstelle unabhängige physische Schnittstelle mit dem iPad verbunden und mit Strom versorgt werden. Dadurch bleibt der USB-C-Anschluss des iPads selbst unmittelbar zugänglich und unabhängig von der Tastaturverbindung nutzbar. Eine Bluetooth-Verbindung oder ein separat aufzuladender Tastaturakku sind nicht erforderlich.

Zusätzlich fordert die Leistungsbeschreibung einen separaten USB-C-Anschluss an der Tastaturschutzhülle, über den das iPad geladen werden kann. Damit kann das iPad über die Tastaturschutzhülle geladen werden, während gleichzeitig beispielsweise kabelgebundene Kopfhörer unmittelbar am USB-C-Anschluss des iPads selbst betrieben werden. Auf diese Anforderung wird in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich hingewiesen.

Bei der von Ihnen beschriebenen Konstruktion wird dagegen der USB-C-Anschluss des iPads selbst dauerhaft durch den integrierten Connector der Tastaturschutzhülle belegt. Zusätzliche USB-C-Schnittstellen an der Hülle können zwar Lade-, Daten- und Audiofunktionen bereitstellen, stellen jedoch eine Weiterführung der bereits durch die Tastatur belegten geräteseitigen Schnittstelle dar. Dies entspricht konstruktiv nicht der geforderten voneinander unabhängigen Anbindung von Tastatur und geräteseitiger USB-C- Schnittstelle.

Neben der funktionalen Trennung ist auch die mechanische Trennung für den vorgesehenen Einsatzzweck von Bedeutung. Die Leistungsbeschreibung fordert ausdrücklich ein verstärktes Gehäuse zum Schutz gegen Sturzschäden. Bei der täglichen Nutzung durch Schülerinnen und Schüler ist mit erhöhten mechanischen Beanspruchungen durch Transport, häufige Handhabung und unbeabsichtigtes Herunterfallen der Geräte zu rechnen.

Bei der geforderten Konstruktion wird die einzige geräteseitige USB-C-Buchse nicht dauerhaft als mechanische Verbindung zwischen Tastaturschutzhülle und iPad verwendet. Damit soll vermieden werden, dass über einen dauerhaft in der USB-C-Buchse befindlichen Tastatur-Connector zusätzliche mechanische Kräfte aus der Hülle auf die USB-C- Schnittstelle des iPads übertragen werden können.

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Bei einer USB-C-basierten Tastaturschutzhülle, deren integrierter Connector dauerhaft in der USB-C-Buchse des iPads steckt, wird diese Schnittstelle hingegen selbst Bestandteil der mechanischen Verbindung zwischen Tastaturhülle und Endgerät. Zusätzliche Anschlüsse an der Hülle ändern diesen konstruktiven Unterschied nicht.

Dies ist insbesondere deshalb relevant, weil eine Beschädigung der geräteseitigen USB-C- Schnittstelle nicht lediglich die Funktion der Tastatur betreffen würde. Der USB-C- Anschluss des iPads stellt zugleich die zentrale Schnittstelle zum Laden sowie für Daten-, Audio- und weitere im Unterricht eingesetzte USB-C-Peripheriegeräte dar.

Vor dem Hintergrund der Beschaffungsmenge von insgesamt 2.100 Geräten und der vorgesehenen mehrjährigen Nutzung im schulischen Umfeld sind Robustheit, Sturzschutz sowie die Vermeidung einer zusätzlichen dauerhaften mechanischen Beanspruchung der geräteseitigen USB-C-Schnittstelle für den Auftraggeber von besonderer Bedeutung.

Ergänzend ist bei der Beurteilung der behaupteten Gleichwertigkeit auch die Eignung der Gesamtkonstruktion für den täglichen mobilen Einsatz durch Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Die von Ihnen beschriebene USB-C-Konstruktion entspricht nach unserer Marktkenntnis Produkten, die gegenüber dem in der Leistungsbeschreibung genannten Referenzmodell ein deutlich höheres Eigengewicht aufweisen. Je nach Ausführung beträgt der Unterschied rund 30 % oder mehr.

Bei der täglichen Mitführung der Geräte durch Schülerinnen und Schüler ist ein derartiger Gewichtsunterschied nicht unerheblich. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig die Anforderungen an einen umfassenden Vorder- und Rückseitenschutz, ein verstärktes Gehäuse zum Schutz gegen Sturzschäden, eine integrierte Tastatur sowie die erforderliche Stand- und Verstellfunktion erfüllt werden müssen.

Das Gewicht stellt hierbei kein eigenständiges, nachträglich eingeführtes Ausschlusskriterium dar. Der Unterschied verdeutlicht jedoch, dass eine technische Gleichwertigkeit nicht allein anhand der Funktionen „Tastatur, Laden und USB-C- Peripherie“ beurteilt werden kann. Maßgeblich ist vielmehr das für den schulischen Einsatz erforderliche Gesamtkonzept aus Funktionalität, Robustheit, Schutzwirkung, Schnittstellenkonzept und Handhabung.

Die Forderung nach dem Smart Connector beruht somit nicht allein auf der Möglichkeit einer unmittelbaren Tastaturverbindung ohne Bluetooth und ohne separat aufzuladenden Tastaturakku. Entscheidend ist vielmehr das Gesamtkonzept aus robuster Ausführung und Sturzschutz, unabhängiger Tastaturanbindung, unmittelbarer Verfügbarkeit der geräteseitigen USB-C- Schnittstelle, mechanischer Trennung zwischen Tastaturanbindung und USB-C-Buchse sowie der Möglichkeit, das iPad über einen separaten Anschluss der Hülle zu laden und gleichzeitig den USB-C-Anschluss des iPads selbst unmittelbar für Peripheriegeräte zu verwenden.

Eine USB-C-basierte Tastaturschutzhülle ist daher nicht allein deshalb als gleichwertig anzusehen, weil über zusätzliche Anschlüsse der Hülle ebenfalls gleichzeitig geladen und USB-C-Peripherie betrieben werden kann. Entscheidend für die Gleichwertigkeit ist die Erfüllung sämtlicher Anforderungen der Leistungsbeschreibung und des damit verbundenen Nutzungs- und Schutzkonzepts.

Andere Fabrikate bleiben entsprechend der Formulierung „oder gleichwertig“ zugelassen, sofern sie diese Anforderungen in gleichwertiger Weise erfüllen.

Hinsichtlich Ihrer Frage, wie unter der gegenwärtigen Vorgabe ein wirksamer Wettbewerb über die gesamte vierjährige Vertragslaufzeit gewährleistet werden soll, weisen wir darauf hin, dass es sich bei der ausgeschriebenen Beschaffung der 2.100 Tastaturschutzhüllen um eine einmalige Lieferung handelt. Eine fortlaufende Beschaffung bzw. ein wiederkehrender Abruf dieser Tastaturschutzhüllen über einen Zeitraum von vier Jahren ist nicht Gegenstand dieser Position. Die zukünftige Verfügbarkeit entsprechender Produkte über die gesamte Vertragslaufzeit ist für die vorliegende einmalige Beschaffung daher nicht maßgeblich.

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Aus den vorgenannten sachlichen und technischen Gründen wird die vorgeschlagene Änderung der Leistungsbeschreibung, nach der auch Tastaturschutzhüllen zugelassen werden sollen, welche die geräteseitige USB-C-Schnittstelle des iPads dauerhaft für die Tastaturanbindung verwenden, nicht übernommen. «

lfd. Nummer A-8

Frage: Betreff: »[ID: 105352] Preisanpassungsklausel« Inhalt: »Ist der Auftraggeber bereit eine dynamische Preisanpassungsklausel für alle in den Vergabeunterlagen genannten Produkten (Hardware und Software) zu akzeptieren, wenn es seitens der Hersteller / Lieferanten zu einer Preisanpassung kommen sollte, die der Bieter während der Angebotsphase nicht vorhersehen konnte? Eine gängige Regelung in Vergabefahren ist eine Kopplung an die Herstellerlistenpreise. In diesem Fall würde der gleiche angebotene Rabattsatz auf die angebotenen Produkte auch auf die neuen Hersteller Listenpreise angewendet werden. Dies ist eine für beide Seiten transparente Vorgehensweise.«

Antwort: Betreff: »AW: Preisanpassungsklausel« Inhalt: »

Da Apple aktuell die nächste Keynote für den 9. September 2026 angekündigt hat und dort weitere Informationen zu einem eventuellem Nachfolgemodell bzw. zu Preisanpassungen kommen sollten, bitte wir darum, diese noch abzuwarten. Wir gehen davon aus, dass nach der Keynote alle benötigten Informationen zu einem eventuellen Nachfolgemodell bzw. zu Preisänderungen vorliegen werden. Sollte sich Ihre Frage mit der Keynote nicht beantwortet haben, so bitten wir darum Ihre Frage unter Einbeziehung der neuen Informationslage dann erneut zu stellen.

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lfd. Nummer A-7

Frage: Betreff: »[ID: 105250] Preiserhöhung« Inhalt: »Gehen wir Recht in der Annahme, dass der von uns angebotene Rabattsatz auf die ausgeschriebenen Apple Produkte auch angewendet werden darf, wenn es nach der Angebotsabgabe zu einer Preissteigerung oder -minderung für die ausgeschriebenen und durch uns angebotenen Apple Produkte kommen sollte? Die Frage richtet sich für den Fall, dass ein Nachfolgemodell veröffentlicht wird und/oder Apple nicht vorhersehbare Preisänderungen durchführt (ohne Nachfolgemodell), die für den Bieter nicht einzukalkulieren sind.«

Antwort: Betreff: »AW: Preiserhöhung«

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Inhalt: »

Da Apple aktuell die nächste Keynote für den 9. September 2026 angekündigt hat und dort weitere Informationen zu einem eventuellem Nachfolgemodell kommen sollten, bitte wir darum, diese noch abzuwarten. Wir gehen davon aus, dass nach der Keynote alle benötigten Informationen zu einem eventuellen Nachfolgemodell bzw. zu Preisänderungen vorliegen werden. Sollte sich Ihre Frage mit der Keynote nicht beantwortet haben, so bitten wir darum Ihre Frage unter Einbeziehung der neuen Informationslage dann erneut zu stellen.

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lfd. Nummer A-6

Frage: Betreff: »[ID: 105249] Nachfolgemodell« Inhalt: »In den Vergabeunterlagen ist keine Regelung getroffen, wie zu verfahren ist, wenn das ausgeschriebene Produkt/Modell vom Hersteller abgekündigt wurde und nicht mehr lieferbar ist und im gleichen Zuge ein Nachfolgemodell veröffentlicht/angekündigt hat. Es verdichten sich die Gerüchte, dass in den kommenden Wochen ein Nachfolgemodell von Apple veröffentlicht wird, dass Ihr ausgeschriebenes Produkt ersetzen wird. Dieses ist dann nicht mehr verfügbar und kann auch nicht mehr ausgeliefert werden. Gehen wir Recht in der Annahme, dass ein Nachfolgemodell zulässig ist und angeboten werden darf, sofern dieses die technischen und funktionalen Anforderungen mindestens erfüllt bzw. übertrifft?«

Antwort: Betreff: »AW: Nachfolgemodell« Inhalt: »

Ja, solange die Mindestanforderungen erfüllt werden.

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lfd. Nummer A-5

Frage: Betreff: »[ID: 105254] Ergänzung zur Antwort auf Bieterfrage 105234« Inhalt: »Ergänzung zur Antwort auf Bieterfrage 105234«

Antwort: Betreff: »AW: Ergänzung zur Antwort auf Bieterfrage 105234« Inhalt: »

Die iPads werden als mobile Unterrichtsgeräte in unterschiedlichen Unterrichtsszenarien eingesetzt. Der USB-C-Anschluss des iPads muss dabei auch während eines erforderlichen Ladevorgangs für den direkten Anschluss von Peripheriegeräten zur Verfügung stehen. Dies betrifft insbesondere kabelgebundene USB-C-Kopfhörer sowie USB-C-Mess- und Erfassungsgeräte, beispielsweise im naturwissenschaftlichen Unterricht. Der Einsatz zusätzlicher Adapter, Hubs oder vergleichbarer Zwischenlösungen ist nicht vorgesehen. Zusätzliche lose Komponenten sollen im schulischen Betrieb insbesondere

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aufgrund des zusätzlichen Verwaltungs- und Supportaufwands sowie der Verlust- und Beschädigungsgefahr vermieden werden. Es wird nicht vorausgesetzt, dass ein paralleler Lade- und Peripheriebetrieb dauerhaft an jedem Schülerarbeitsplatz erfolgt. Die Möglichkeit muss jedoch bei Bedarf unmittelbar und ohne zusätzliche Komponenten gegeben sein.

Auf den geforderten separaten USB-C-Ladeanschluss an der Tastaturhülle wird daher nicht verzichtet. «

lfd. Nummer A-4

Frage: Betreff: »[ID: 105234] Erforderlichkeit des gleichzeitigen Ladens und der Nutzung von USB-C-Kopfhörern« Inhalt: »Als Begründung für den zwingend geforderten zusätzlichen USB-C- Anschluss an der Hülle wird ausgeführt, dass ein zeitgleicher Betrieb von Kopfhörern am USB-C-Anschluss des iPads während des Ladevorgangs möglich sein müsse. Wir bitten um Erläuterung des konkreten Anwendungsszenarios, aus dem sich diese zwingende Mindestanforderung ergibt. Nach unserer Einschätzung ist ein gleichzeitiges Laden des iPads und die Nutzung kabelgebundener USB-C-Kopfhörer während des regulären Unterrichtsbetriebs nur in begrenzten Anwendungssituationen erforderlich. Insbesondere stehen an Schülerarbeitsplätzen üblicherweise nicht flächendeckend Stromanschlüsse zur Verfügung, sodass ein dauerhafter paralleler Lade- und Kopfhörerbetrieb während der Nutzung regelmäßig nicht erforderlich erscheint. Sofern die Geräte außerhalb der aktiven Nutzung ? beispielsweise in den vorgesehenen Ladeschränken ? geladen werden, wäre es für den regulären Unterrichtsbetrieb ausreichend, wenn der USB-C-Anschluss des iPads bei montierter Tastaturhülle frei zugänglich bleibt und uneingeschränkt für kabelgebundene Kopfhörer genutzt werden kann. Da die Forderung nach einem zusätzlichen USB-C-Ladeanschluss an der Hülle den Kreis geeigneter Produkte erheblich einschränkt, bitten wir um Prüfung der Verhältnismäßigkeit dieser Mindestanforderung. Kann auf den zwingend geforderten separaten USB-C-Ladeanschluss an der Hülle verzichtet werden, sofern der USB-C-Anschluss des iPads bei montierter Tastaturhülle jederzeit frei zugänglich bleibt und insbesondere für den Anschluss von Kopfhörern genutzt werden kann? Falls nein, bitten wir um Darlegung des konkreten schulischen Anwendungsszenarios, das den zwingenden gleichzeitigen Lade- und Kopfhörerbetrieb erforderlich macht.«

Antwort: Betreff: »AW: Erforderlichkeit des gleichzeitigen Ladens und der Nutzung von USB-C-Kopfhörern« Inhalt: »

Der Anwendungsfall tritt dann ein, wenn der Akku während einer Unterrichts - oder Prüfungssituation leer ist und nachgeladen werden muss. Daher kann auf den separaten USB-C Anschluss nicht verzichtet werden, wenn Kopfhörer im Einsatz sind.

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lfd. Nummer A-3

Frage: Betreff: »[ID: 105236] Maximale Abmessungen / Kompatibilität mit vorhandenen Ladeschränken« Inhalt: »In der Leistungsbeschreibung wird ausgeführt: ?Die Deqster Hüllen sind zu dick für uns, und passen nicht mehr in der Höhe in unsere iPad Ladeschränke ? daher werden Angebote mit diesen Hüllen ausgeschlossen. Die Hüllen dürfen maximal so breit und hoch sein, wie das Referenzmodell.?

Aus dieser Formulierung ist für Bieter nicht eindeutig erkennbar, welche konkrete Abmessung tatsächlich für die Kompatibilität mit den vorhandenen Ladeschränken ausschlaggebend ist. Einerseits wird auf die Dicke der Hüllen und die Höhe der Fächer hingewiesen, andererseits werden anschließend Breite und Höhe des Referenzmodells als maximale Abmessungen vorgegeben. Für die Auswahl und Prüfung gleichwertiger Produkte ist eine eindeutige Angabe der tatsächlich einzuhaltenden maximalen Außenmaße erforderlich. Die bloße Bezugnahme auf die Abmessungen eines Referenzproduktes erschwert aus unserer Sicht die belastbare Prüfung alternativer Produkte und kann den Wettbewerb unnötig einschränken, sofern nicht sämtliche Abmessungen technisch durch die vorhandenen Ladeschränke bedingt sind. Wir bitten daher um Mitteilung der tatsächlich maximal zulässigen Außenmaße der Tastaturhülle (Breite × Höhe × Tiefe/Dicke) bzw. ? sofern die Begrenzung aus den vorhandenen Ladeschränken resultiert ? der nutzbaren Innenmaße eines einzelnen Ladefachs. Bitte bestätigen Sie zudem, dass auch Produkte zugelassen werden, deren Abmessungen vom Referenzmodell abweichen, sofern die für die Unterbringung im vorhandenen Ladeschrank maßgeblichen maximalen Abmessungen eingehalten werden.«

Antwort: Betreff: »AW: Maximale Abmessungen / Kompatibilität mit vorhandenen Ladeschränken« Inhalt: »

Bisher hatten wir Hüllen mit folgenden Maßen im Einsatz, die gerade so in der Breite in den Schrank gepasst haben:

· Höhe: 256 mm

· Breite: 195 mm

· Tiefe: 20 mm

Die 195 mm sind eigentlich schon zu breit, würden aber notfalls noch gehen (man musste stellenweiße drücken um die Geräte reinzubekommen). Aus diesem Grund würden wir die oben angegebenen Maße als maximale Maße noch akzeptieren.

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Das geforderte Referenzmodell, welches auch getestet wurde, hat 187mm in der Breite und hat problemlos reingepasst. Sollte es Ihnen möglich sein, so bitten wir darum die Maße analog dem Referenzmodell anzubieten, damit es etwas leichter einzuschieben geht. Die Maße vom Referenzmodell lauten wie folgt:

· Höhe: 256 mm

· Breite: 187 mm

· Tiefe: 20 mm «

lfd. Nummer A-2

Frage: Betreff: »[ID: 105235] Smart Connector und zusätzlicher USB-C-Anschluss / Wettbewerbsbeschränkung« Inhalt: »In der Leistungsbeschreibung wird als Referenzmodell die ?Logitech Rugged Combo? benannt. Gleichzeitig werden als Mindestanforderungen sowohl die Anbindung der Tastatur über den Smart Connector ? Strom und Pairing ohne Bluetooth als auch ein separater USB-C-Anschluss an der Hülle zum Laden des iPads gefordert. Nach unserer Marktkenntnis führt gerade die Kombination dieser beiden Anforderungen zu einer erheblichen Einschränkung des Wettbewerbs, da am Markt praktisch keine alternativen, tatsächlich gleichwertigen Produkte verfügbar sind, die sowohl über eine Smart-Connector- Anbindung als auch über einen zusätzlichen USB-C-Ladeanschluss an der Hülle verfügen. Die Kombination der geforderten Merkmale führt damit faktisch zu einer sehr starken Eingrenzung auf das genannte Referenzprodukt bzw. einen äußerst begrenzten Herstellerkreis. Der mit der Smart-Connector-Vorgabe verfolgte funktionale Zweck ? insbesondere der Betrieb der Tastatur ohne Bluetooth-Pairing und ohne separat zu ladenden Tastaturakku ? kann auch durch moderne kabelgebundene USB-C-Tastaturlösungen erfüllt werden. Am Markt sind entsprechende Tastaturhüllen verfügbar, die über USB-C betrieben werden und zusätzliche USB-C-Anschlüsse bereitstellen. Hierdurch können sowohl das Laden als auch der Anschluss weiterer USB-C- Peripherie ermöglicht werden. Vor dem Hintergrund des vergaberechtlichen Gebots einer produktneutralen und wettbewerbsoffenen Leistungsbeschreibung bitten wir um Mitteilung, aus welchem sachlichen bzw. technischen Grund zwingend die Kombination aus Smart Connector und zusätzlichem USB- C-Ladeanschluss an der Hülle erforderlich ist. Wird die Leistungsbeschreibung dahingehend geöffnet, dass auch technisch und funktional gleichwertige Tastaturhüllen mit kabelgebundener USB-C-Verbindung zugelassen werden, sofern diese ohne Bluetooth-Pairing und ohne separat zu ladenden Tastaturakku betrieben werden können und zusätzliche USB-C- Anschlussmöglichkeiten zur Verfügung stellen?«

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Antwort: Betreff: »AW: Smart Connector und zusätzlicher USB-C-Anschluss / Wettbewerbsbeschränkung« Inhalt: »

Der SMART Connector wird gefordert, damit das iPad sich sofort beim Andocken mit der Hülle sofort verbindet und sich nicht umständlich mit Bluetooth Verbindungsproblemen rumgeärgert werden muss – zusätzlich soll beim gelegentlichen Abschalten der Bluetooth Funktionalität im Unterricht durch den Lehrer weiterhin die Tastatur funktionieren.

Wir wollen keine kabelgebundenen USB-C-Tastaturlösungen, sondern eine Hülle die eine Tastatur integriert und nicht ständig an&abgesteckt werden muss, wenn man das iPad im Ladewagen lädt.

Des Weiteren geht die ganze Mobilität eines iPads verloren, wenn da eine kabelgebundene Tastatur dran hängt.

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lfd. Nummer A-1

Frage: Betreff: »[ID: 105197] LB 26 VgV 014, Anforderung Schutzhülle mit Tastatur« Inhalt: »In der Leistungsbeschreibung wird für die Schutzhülle mit Tastatur ein separater USB-C-Anschluss an der Hülle gefordert, um das iPad laden und gleichzeitig einen USB-C-Kopfhörer nutzen zu können. Nach unserem Verständnis besteht der funktionale Zweck der Anforderung darin, gleichzeitiges Laden und die Nutzung eines kabelgebundenen USB-C-Kopfhörers ohne Umstecken zu ermöglichen. Wir bitten daher um Bestätigung, dass diese Anforderung auch durch einen mitgelieferten USB-C-Splitter bzw. USB-C-Adapter erfüllt werden kann, der den gleichzeitigen Anschluss von Ladegerät und USB-C-Kopfhörer am iPad ermöglicht. Die Tastatur selbst wird dabei entsprechend der Leistungsbeschreibung über den Smart Connector ohne Bluetooth und ohne separate Stromversorgung betrieben. Eine solche Lösung erfüllt nach unserem Verständnis den vorgesehenen funktionalen Zweck gleichermaßen und kann zugleich den Wettbewerb erweitern sowie eine wirtschaftlichere Beschaffung ermöglichen, ohne die Funktionalität einzuschränken. Wir bitten daher um Bestätigung, dass die Integration des zusätzlichen USB-C-Anschlusses unmittelbar in die Hülle nicht zwingend erforderlich ist und eine entsprechende Lösung mittels mitgeliefertem USB-C-Splitter bzw. USB-C-Adapter als gleichwertig und anforderungskonform angesehen wird.«

Antwort: Betreff: »AW: LB 26 VgV 014, Anforderung Schutzhülle mit Tastatur« Inhalt: »

Nein, dem stimmen wir nicht zu, da wir nicht mit zusätzlichen Adaptern arbeiten wollen. Die Gründe hierfür sind wie folgt:

  1. st das unpraktikabel, gerade für Grundschüler, die Adapter zusätzlich täglich dazwischen zu hängen;

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  1. ehleranfällig, die Adapter können verloren und kaputt gehen, gerade wenn sie tagtäglich nach jedem Ladevorgang im Koffer an- und abgesteckt werden müssen;

  2. genau der separate Anschluss der Vorteil an der Hülle ist, einen weiteren USB- C Anschluss ohne Adpater am iPad zu haben.

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