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Lieferung von 12 HPE-Server-Bundles für eine CaaS-Umgebung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 14:31 (Europe/Berlin)

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EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung)

Seite 1 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber e-Vergabe-Nr.: 12-26-00298 (DM) Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

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Vertrag über den Kauf von Hardware

„Serverhardware für CaaS“

Inhaltsangabe

1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des EVB-IT Kaufvertrages 2 1.1 Vertragsgegenstand 2 1.2 Vertragsbestandteile 2 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 2 3 Kauf von Hardware 3 4 Lieferung 3 5 Instandhaltung - entfällt - 3 5.1 Art und Umfang der Instandhaltungsleistungen 3 5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) 3 5.1.2 Sonstige Instandhaltungsleistungen 3 5.2 Beginn / Dauer 3 5.3 Kündigung von Instandhaltungsleistungen: 3 5.4 Vergütung 3 5.5 Preisanpassung 3 5.6 Dokumentation: 3 6 Servicezeiten: 3 7 Fälligkeit und Zahlung 3 7.1 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung für den Kauf der Hardware: 3 7.2 Fälligkeit und Zahlung der Instandhaltungspauschale - entfällt - 3 8 Rechnungsadresse, Quellensteuer und Bundestariftreue 3 9 Ansprechpartner 5 10 Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale 5 11 Mängelhaftung (Gewährleistung) 5 12 Garantien – entfällt – 5 12.1 Auftragnehmergarantien 5 12.2 Herstellergarantien 5 13 Hotline - entfällt - 5 14 Teleservice* - entfällt - 5 15 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn / Haftpflichtversicherung 5 16 Abweichende Vertragsstrafenregelungen 6 17 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 6 18 Leistungs- bzw. Erfüllungsort und Lieferort, Gerichtsstand 7 19 Entsorgung der Hardware durch den Auftragnehmer - entfällt - 7 20 Sonstige Vereinbarungen 7

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom 17.03.2016 Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

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EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung)

Seite 2 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber e-Vergabe-Nr.: 12-26-00298 (DM) Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 2 von 9

Vertrag über den Kauf von Hardware

zwischen

Bundesagentur für Arbeit (BA) vertreten durch den Vorstand hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereichs Einkauf im BA-Service-Haus Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg

— im Folgenden „Auftraggeber“ genannt —

und

Bieter, der den Zuschlag erhält vertreten durch XXXXX Straße Hausnummer PLZ Ort

— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt — wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des EVB-IT Kaufvertrages 1.1 Vertragsgegenstand 1.1.1 Gegenstand dieses EVB-IT Kaufvertrages „Serverhardware für CaaS“ (e-Vergabe-Nummer: 12-26-00298), im Folgenden „EVB-IT Kaufvertrag“ genannt, ist der Kauf von Hardware 12 Server-Bundles inklusive Lieferung ge- mäß dem Leistungsverzeichnis „Serverhardware für CaaS“ (nachfolgend „LV“ genannt). 1.1.2 Dieser EVB-IT Kaufvertrag tritt mit Zuschlagserteilung (TT.MM.20JJ) in Kraft und endet mit vollständiger und vertragsgemäßer Leistungserbringung der letzten vereinbarten Lieferung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während dieser Vertragsdauer gelten die Vertragsbedingungen unverändert. Leistungen welche innerhalb der Vertragslaufzeit abgerufen werden, sind auch nach Vertragsende zu erbringen. 1.1.3 Bei den aufgeführten Mengen gemäß Nummer 1.1.1 dieses EVB-IT Kaufvertrages i. V. m. dem LV handelt es sich um Schätzmengen. Eine Abrufverpflichtung für den Auftraggeber besteht nicht. 1.2 Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile in jeweils nachfolgender Rangfolge, jeweils konkretisiert durch die Beantwortung der diesbezüglichen Bieterfragen: 1.2.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 9 und den folgenden Anlagen:

Anlagen
Anlage Nr.BezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten
1234
1Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung--
2Allgemeine Bestell- / Vertragsabwicklung--

1.2.2 das entsprechende LV (Preisblatt) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung 1.2.3 das Angebot des Auftragnehmers vom TT.MM.JJJJ auf der Grundlage des LV, einschließlich des dem Angebot beiliegenden Preisblattes 1.2.4 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf-AGB) einschließlich des dort einbezogenen Musters 1 (Störungsmeldeformular) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung, 1.2.5 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. 1.2.6 die allgemein angewandten technischen Richtlinien und Fachnormen (z. B. CE-Normen) in der zum Vertragsab- schluss gültigen Fassung 1.2.7 die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die EVB-IT Kauf-AGB stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftrag- nehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem EVB-IT Kaufvertrag Regelungen in den EVB-IT Kauf-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem EVB-IT Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn sie im Angebot aufgeführt sind. Für alle in diesem EVB-IT Kaufvertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteu- er, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht. 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen Kauf von Hardware inklusive Lieferung

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom 17.03.2016 Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

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EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung)

Seite 3 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber e-Vergabe-Nr.: 12-26-00298 (DM) Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 3 von 9 3 Kauf von Hardware 3.1 Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber die Hardware, gemäß den jeweiligen Angaben sowie den jeweili- gen Preisblattpositionen des LV.

4 Lieferung Die Lieferung aus Nummer. 3 dieses EVB-IT Kaufvertrages erfolgt zu den nachstehenden Bedingungen: 4.1 Bis zur Übergabe haftet der Auftragnehmer für sämtliche Schäden am Vertragsgegenstand während des Trans- ports einschließlich des Untergangs des Vertragsgegenstandes. 4.2 § 377 HGB findet keine Anwendung. 5 Instandhaltung - entfällt - 5.1 Art und Umfang der Instandhaltungsleistungen 5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) 5.1.1.1 Leistungsumfang 5.1.1.2 Störungsmeldung 5.1.1.3 Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* 5.1.2 Sonstige Instandhaltungsleistungen 5.2 Beginn / Dauer 5.3 Kündigung von Instandhaltungsleistungen: 5.4 Vergütung 5.5 Preisanpassung 5.6 Dokumentation: 6 Servicezeiten: gemäß Nummer 2 „Ansprüche aus Mängeln / Gewährleistung“ des LV 7 Fälligkeit und Zahlung Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Kauf-AGB gilt: a) Die Zahlungen erfolgen im Überweisungsverkehr auf ein vom Auftragnehmer mindestens in Textform zu benennen- des Konto. b) Für die Zahlung von Rechnungen gilt § 17 VOL/B. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang einer prüfbaren Rechnung im Original, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung ordnungs- gemäß erbracht wurde. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Überweisung ist der Zugang des Überweisungsauftra- ges beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. c) Die Abtretung von Forderungen gegen den Auftraggeber an Dritte ist nur in begründeten Ausnahmefällen mit schrift- licher Zustimmung des Auftraggebers statthaft. d) Im Falle der Vertragsbeendigung steht dem Auftragnehmer die Vergütung nur anteilig für bis dahin erbrachte mangel- freie Leistungen zu. Eine ohne Rechtsgrundlage erlangte Vergütung ist im Falle der Vertragsbeendigung zurückzuer- statten. Der Erstattungsanspruch ist sofort fällig. Kommt der Auftragnehmer mit der Rückerstattung in Verzug, ist der Erstattungsbetrag mit 9 Prozentpunkten über dem geltenden Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verzinsen. e) Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber im elektronischen Katalog schuldhaft Preise ausweist, die über den vertraglich vereinbarten Preisen liegen, und die Dienststellen deshalb zu höheren, von den vertraglich ver- einbarten Preisen abweichenden Preisen bestellen, haftet der Auftragnehmer für den dem Auftraggeber entstehen- den Schaden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Schaden innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber auszugleichen. Im Falle der nicht fristgerechten Zahlung ist der Be- trag mit 9 Prozentpunkten über dem geltenden Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verzinsen. f) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. 7.1 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung für den Kauf der Hardware: keine Abweichung zu Ziff. 4 EVB-IT Kauf-AGB 7.2 Fälligkeit und Zahlung der Instandhaltungspauschale - entfällt - 8 Rechnungsadresse, Quellensteuer und Bundestariftreue 8.1 Rechnungen sind unter Angabe der e-Vergabe-Nummer: 12-26-00298 und der Bestell-Nummer mit den ent- sprechenden Nachweisen des Leistungsumfangs und der vertraglich festgelegten Preise an folgende Anschrift zu richten: BA-Service-Haus Rechnungsbearbeitungsstelle (RBST) Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Anlage 1 „Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung“ zu die- sem EVB-IT Kaufvertrages. 8.2 Quellensteuer 8.2.1 Sofern der Auftraggeber, ggf. auch nachträglich, einen Steuerabzug nach § 50a Einkommensteuergesetz (EStG) für Rechnung des Auftragnehmers (Steuerschuldner) vorzunehmen hat, wird diese Abzugsteuer nach § 50a EStG an den Auftragnehmer weiterberechnet. Der Auftragnehmer erkennt an, diese Steuer zu schulden. Der Auftrag- geber ist berechtigt, zwecks Entrichtung der gemäß § 50a EStG von ihm für den Auftragnehmer zu zahlenden

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom 17.03.2016 Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

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EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung)

Seite 4 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber e-Vergabe-Nr.: 12-26-00298 (DM) Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 4 von 9 Abzugsteuer nebst darauf entfallendem Solidaritätszuschlag einen Teilbetrag der geschuldeten Vergütung in ge- setzlich geregelter Höhe (derzeit in Höhe von 15,825 % des Gesamtentgelts) einzubehalten und in Abzug zu bringen (Abzugsbetrag). Der Abzugsbetrag ist nicht zur Zahlung an den Auftragnehmer fällig. Von einem Einbe- halt des Abzugsbetrages kann ausschließlich in dem Fall abgesehen werden, wenn der Auftragnehmer dem Auf- traggeber spätestens eine (1) Woche vor Fälligkeit der Vergütung eine gültige Freistellungsbescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern vorlegt. Wird die Freistellungsbescheinigung aufgehoben oder verliert sie ihre Gültigkeit, hat der Auftragnehmer dies sofort dem Auftraggeber mindestens in Textform mitzuteilen. 8.2.2 Wird, aus welchen Gründen auch immer, dem Auftraggeber die Verpflichtung zum Steuerabzug erst nach Zah- lung der Vergütung bekannt oder ihm gegenüber festgestellt, obwohl der Auftraggeber die Abzugssteuer hätte einbehalten und an die zuständige Finanzbehörde abführen müssen, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber den gesetzlich geschuldeten Steuerbetrag einschließlich des Solidaritätszuschlags in voller Höhe unverzüglich erstatten. 8.2.3 Sofern eine Abzugsteuer unter einem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen oder einer anderen Rechts- grundlage vermieden oder reduziert werden kann, stimmen Auftraggeber und Auftragnehmer darin überein, die jeweils zielführenden und angemessenen Schritte rechtzeitig zu unternehmen, um die formalen Anforderungen für eine Befreiung, Reduktion oder Erstattung der Abzugsteuer nach § 50a EStG zu erfüllen. Zielführende und angemessene Schritte umfassen u. a. (a) die Beschaffung und die Bereitstellung einer rechtsverbindlichen Bescheinigung durch den Auftragnehmer über die steuerliche Ansässigkeit, ausgestellt durch die für den Auftragnehmer zuständige Finanzbehörde, (b) das Bereitstellen notwendiger Vollmachten durch den Auftragnehmer und (c) die Bereitstellung von Informationen durch den Auftragnehmer, die seine Berechtigung für die Inanspruch- nahme von Steuervergünstigungen aufgrund der anwendbaren Rechtsgrundlagen nachweisen. Etwaige von den Finanzbehörden erstattete Beträge stehen der Vertragspartei zu, die von der Abzugsteuer wirtschaftlich belastet wurde. 8.2.4 Ansprüche einer Vertragspartei gegen die andere Vertragspartei aus dieser Nummer 8.2 verjähren jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die steuerliche Festsetzungsfrist nach §§ 169 - 171 Abgabenordnung (AO) abgelaufen ist. 8.3 Bundestariftreue 8.3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmern für die Dauer, in der sie in Ausführung des jeweiligen Abrufes tätig sind, mindestens die Arbeitsbedin- gungen zu gewähren, die die jeweils einschlägige Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes (BTTG) festsetzt (Tariftreueversprechen). Für den Auftragnehmer folgt aus dem Tariftreueversprechen keine Ver- pflichtung, soweit und solange er nicht unter den Anwendungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 5 BTTG fällt. 8.3.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mittels geeigneter Unterlagen zu dokumentieren, dass er sein Tariftreuever- sprechen nach Nummer 8.3.1 dieses EVB-IT Kaufvertrages einhält. Die Dokumentationspflicht gilt nicht, wenn der Auftragnehmer nach § 10 Absatz 1 Satz 1 BTTG zertifiziert worden ist. 8.3.3 Die Einhaltung der Nummer 8.3 Absätze 1, 2 und 4 dieses EVB-IT Kaufvertrages wird durch die Prüfstelle Bun- destariftreue (§ 8 BTTG) kontrolliert. Im Falle einer Kontrolle durch die Prüfstelle Bundestariftreue verpflichtet sich der Auftragnehmer, ▪ die Kontrolle zu dulden, ▪ die für die Kontrolle erheblichen Auskünfte zu erteilen, ▪ die nach Nummer 8.3.2 dieses EVB-IT Kaufvertrages zu erstellenden Nachweise oder ein Zertifikat nach § 10 Absatz 1 Satz 1 BTTG sowie weitere Unterlagen auf Anforderung der Prüfstelle vorzulegen, ▪ die Datenverarbeitung über die Deutsche Rentenversicherung zu ermöglichen, ▪ auf Verlangen der Prüfstelle Bundestariftreue das Betreten der Grundstücke und der Geschäftsräume zu dulden sowie ▪ datenschutzrechtliche Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken der Kontrolle zu erfüllen, indem er diese insbesondere über die Möglichkeit von Kontrollen unterrichtet und aufklärt. Der Auftragnehmer trägt eigene durch eine Kontrolle verursachte Kosten selbst. 8.3.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, von Unterauftragnehmern (Subunternehmern) und von ihm oder von Unter- auftragnehmern beauftragten Verleihern zu verlangen und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Unterauftragnehmer (Subunternehmer) und von ihm oder von Unterauftragnehmern beauftragte weitere Verleiher ihre Pflichten nach § 4 Absatz 1 und 3 BTTG erfüllen. Die Verpflichtung nach Nummer 8.3.1 Satz 1 dieses EVB-IT Kaufvertrages gilt auch dann, wenn für den Auftragnehmer selbst keine Rechtsverordnung nach § 5 BTTG ein- schlägig ist. In Bezug auf die Unterauftragnehmer (Subunternehmer) und weiteren Unternehmen (Nachunter- nehmer) gilt Nummer 8.3.1 Satz 2 dieses EVB-IT Kaufvertrages entsprechend. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit von ihm beauftragten Unterauftragnehmern (Subunternehmern) und weiteren Unternehmen (Nachunter- nehmern) die in Nummer 8.3.3 Satz 2 dieses EVB-IT Kaufvertrages geregelten Mitwirkungspflichten und die Re- gelung zur Kostentragung nach Nummer 8.3.3 Satz 3 dieses EVB-IT Kaufvertrages zu vereinbaren und sicherzu- stellen, dass eine entsprechende Vereinbarung zwischen den von den Unterauftragnehmern (Subunternehmern) beauftragten weiteren Unterauftragnehmern oder weiteren Unternehmen (Nachunternehmern) getroffen wird. 8.3.5 Der Auftraggeber kann eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 1 Prozent des Auftragswertes des betroffenen Abrufes verlangen, wenn die Prüfstelle Bundestariftreue einen Verstoß nach § 13 BTTG festgestellt hat. Bei meh- reren durch die Prüfstelle Bundestariftreue festgestellten Verstößen kann der Auftraggeber maximal 10 Prozent

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom 17.03.2016 Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

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EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung)

Seite 5 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber e-Vergabe-Nr.: 12-26-00298 (DM) Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 5 von 9 des Auftragswertes des betroffenen Abrufes verlangen. Der Auftraggeber muss die verwirkte Vertragsstrafe nicht vor Ende der Leistungserbringung geltend machen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den EVB-IT Kaufvertrag ohne Einhaltung einer Frist ganz oder teilweise in schrift- licher Form oder Textform zu kündigen, wenn die Prüfstelle Bundestariftreue einen Verstoß nach § 13 BTTG fest- gestellt hat. 9 Ansprechpartner Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Abteilung, Telefon, E-Mail): Vertraglich: Name / Vorname (BA-Service-Haus, GB 1 – Einkauf, SG 124) Telefon-Nr.: +49 (0)911 / 179 –XXXX E-Mail: Service-Haus.Einkauf-Informationstechnik@arbeitsagentur.de Fachlich: Name / Vorname (Dst, Org.-Einheit), Telefon-Nr.: +49 (0)911 / 179 –XXXX E-Mail: Dst.Org.Einheit@arbeitsagentur.de Zuständig für rechtsverbindliche Erklärungen (z. B. Vertragsverlängerung, Kündigung, Abnahmeerklärung (ausgenom- men fachliche Abnahme), Subunternehmer-Zustimmung) des Auftraggebers ist ausschließlich der Geschäftsbereich 1 (Einkauf) des BA-Service-Hauses. Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail, o. ä.): Vertraglich: Name / Vorname Telefon-Nr.: XXXXX / XXXXX – XXXXX E-Mail: XXXXXX Fachlich: Name / Vorname Telefon-Nr.: XXXXX / XXXXX – XXXXX E-Mail: XXXXXX Wechsel der Ansprechpartner bzw. der jeweiligen Kontaktdaten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber jeweils unver- züglich mitzuteilen. 10 Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Nutzungssperren* auf. 11 Mängelhaftung (Gewährleistung) Abweichend von Ziff. 7.4 EVB-IT Kauf-AGB hat der Auftraggeber die Wahl der Art der Nacherfüllung (Beseitigung oder Neulieferung) für die Hardware aus Nummer 3 dieses EVB-IT Kaufvertrages. Im Rahmen der Mängelhaftung werden die Reaktions-/Wiederherstellungszeiten* gemäß Nummer 2 „Ansprüche aus Mängeln / Gewährleistung“ des LV vereinbart. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag nach Ablieferung der Sache. 12 Garantien – entfällt – 12.1 Auftragnehmergarantien 12.2 Herstellergarantien 13 Hotline - entfällt - 14 Teleservice* - entfällt - 15 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn / Haftpflichtversicherung Abweichend zu Ziffer 9.1 EVB-IT Kauf-AGB wird die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wie folgt vereinbart: Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist insgesamt für diesen EVB-IT Kaufvertrag auf die (Ge- samt-)Bruttosumme1 beschränkt, unabhängig davon, ob es sich um Sach- oder sonstige Schäden (Vermögens- oder Nichtvermögensschäden) handelt. Abweichend von Ziffer 9.5 EVB-IT Kauf-AGB gelten folgende Regelung zur Haftungsbeschränkung: Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, bei Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Datenschutzbestimmungen, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantiever- sprechen, soweit bzgl. letzteren nichts anderes geregelt ist. Im Fall der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeder Art durch Dritte, die im Zusammenhang mit der Beauftragung und Durchführung dieses EVB-IT Kaufvertrages stehen, gelten im Innenverhältnis der Parteien ebenfalls die Haftungsregelungen der Nummer 15 dieses EVB-IT Kaufvertrages. Dies umfasst auch Freistel- lungsansprüche jeder Art der Parteien untereinander. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für den Auftraggeber. Haftpflichtversicherung

  1. Der Auftragnehmer weist auf Verlangen des Auftraggebers nach, dass die vereinbarten Haftungshöchstsum- men gemäß Nummer 15 dieses EVB-IT Kaufvertrages durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleich- baren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.
  2. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der vertraglich geschuldeten Leistungs-

1 Die (Gesamt-)Bruttosumme dieses EVB-IT Kaufvertrages ergibt sich aus dem LV (zu-/abzüglich aller ggf. vereinbarten Vergütungserhöhungen / - verringerungen, insbesondere aufgrund von Änderungsverlangen (Change Requests)).

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom 17.03.2016 Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

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EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung)

Seite 6 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber e-Vergabe-Nr.: 12-26-00298 (DM) Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 6 von 9 pflichten und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aus diesem EVB-IT Kaufvertrag aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolg- loser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des EVB-IT Kaufvertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhal- ten am EVB-IT Kaufvertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbe- sondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt. 16 Abweichende Vertragsstrafenregelungen Ziffer 5.4 EVB-IT Kauf-AGB findet keine Anwendung. § 341 Abs. 3 BGB findet ebenfalls keine Anwendung. 16.1 Ziffer 5.3 EVB-IT Kauf-AGB gilt mit der Maßgabe, dass die Vertragsstrafe bereits ab dem ersten Kalendertag der Überschreitung geltend gemacht werden kann und pro Kalendertag 100,00 Euro beträgt. 16.2 Nach der Anlage 2 „Allgemeine Bestell- / Vertragsabwicklung“ zum EVB-IT Kaufvertrag verpflichtet sich der Auf- tragnehmer zur aktiven Teilnahme bei der Anbindung an den elektronischen Marktplatz. Soweit der Auftragneh- mer die hieraus resultierenden Verpflichtungen zur a) Abgabe des vollständig ausgefüllten Erfassungsformulars „Lieferantenstammdaten“ und/oder des Erfassungs- formulars „Bankverbindungsdaten“ innerhalb einer Frist von fünf (5) Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber oder b) Erstellung und Ablieferung eines betriebsfähigen Kataloges innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber oder c) Erstellung von ggf. notwendigen Katalog-Updates innerhalb einer Frist von sieben (7) Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber schuldhaft nicht oder teilweise nicht einhält, so ist der Auftraggeber berechtigt, für jeden Kalendertag der Termin- überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 Euro zu verlangen. 16.3 Für sämtliche nach Nummer 16.1 bis Nummer 16.2 dieses EVB-IT Kaufvertrages verwirkten Vertragsstrafen werden als Obergrenze 5 % der tatsächlich abgerufenen Brutto-Gesamtauftragssumme2 festgesetzt. 16.4 Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers in den Haftungsgrenzen der Nummer 15 dieses EVB-IT Kaufvertrages bleiben hiervon unberührt. 17 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 17.1 Datenschutz 17.1.1 Es gelten die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung; im Folgenden: DSGVO) sowie das Bundes- datenschutzgesetz (im Folgenden: BDSG) in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vom 30.06.2017 (Daten- schutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU). 17.1.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten oder Sozialdaten, die er ggf. gleich auf welche Weise verarbeitet (Nebenleistung), ausschließlich zu den im Vertragsgegenstand beschriebenen Zwecken nutzen. Jede andere Verwendung der Da- ten zu anderen Zwecken (z. B. gewerbliche Nutzung) ist unzulässig. 17.1.3 Ferner sind die Betroffenenrechte sicherzustellen, wie bei Nutzung des Internets das „Recht auf Vergessenwer- den“, das Recht auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Daten und das Recht auf Auskunft und Information. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn ein Betroffener seine Rechte nach Art. 12, 13 ff. DSGVO bei ihm geltend macht. Bei der Erfüllung der Betroffenenrechte unter- stützt und informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vollumfänglich und unverzüglich nach dessen Anforde- rungen. 17.1.4 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass nach dem Ende des Vertragsverhältnisses von ihm verarbeitete Daten gelöscht werden. Auf jederzeitiges Verlangen des Auftraggebers, spätestens jedoch nach Beendigung des Ver- tragsverhältnisses, hat der Auftragnehmer auch sonstige überlassene Unterlagen, Datenträger und Dateien zu- rückzugeben und die bei ihm gespeicherten Daten zu löschen. Insbesondere ist der Auftragnehmer in diesem Fall verpflichtet, die bei ihm gespeicherten Daten des Auftraggebers kostenlos an diesen zu übermitteln und an- schließend bei sich zu löschen. Die Löschung ist auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen. 17.1.5 Der Auftragnehmer unterrichtet von ihm eingesetzte Personen spätestens bei Beginn des Vertragsverhältnisses über das Gebot der Vertraulichkeit bei dem Umgang mit personenbezogenen Daten und verpflichtet sie auf die Einhaltung desselben. Das Gebot zur Vertraulichkeit ist die Pflicht, personenbezogene Daten nicht unbefugt zu erheben, zu nutzen oder auf andere Weise zu verarbeiten. 17.1.6 Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Kreis der von ihm eingesetzten Personen im Sin- ne dieser Regelung durch den Auftraggeber nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) verpflichtet wird. Der Auftragnehmer schafft dafür die arbeitsvertraglichen und betriebsverfassungsrechtlichen Voraussetzungen. 17.1.7 Stellt der Auftragnehmer fest, dass personenbezogene Daten oder Sozialdaten unrechtmäßig übermittelt wurden oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind (z. B. durch Diebstahl von Hardware), oder haben von ihm eingesetzte Personen gegen Datenschutzvorschriften oder die vertraglich festgelegten Da- tenschutzmaßnahmen verstoßen, hat er dies unverzüglich nach Bekanntwerden der zuständigen Datenschutz- aufsichtsbehörde und dem Auftraggeber mitzuteilen.

2 Die Brutto-Gesamtauftragssumme ist die Vergütung für alle tatsächlich bis zu dem Eintritt des die Vertragsstrafe auslösenden Ereignisses in Anspruch genommenen Leistungen (ggf. zu-/abzüglich aller vereinbarten Vergütungserhöhungen oder -verringerungen, insbesondere aufgrund von Änderungsver- langen (Change Requests)).

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom 17.03.2016 Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

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EVB-IT Kaufvertrag (Langfassung mit Instandhaltung)

Seite 7 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber e-Vergabe-Nr.: 12-26-00298 (DM) Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 7 von 9 17.1.8 Bei einem schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen gesetzliche oder vertragliche Datenschutzbestim- mungen kann der Auftraggeber diesen EVB-IT Kaufvertrag fristlos und aus wichtigem Grund kündigen. Unbe- schadet seiner weiteren gesetzlichen oder vertraglichen Rechte kann der Auftraggeber von dem Auftragnehmer zudem in diesem Fall Schadenersatz verlangen. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von Schadenersatz- ansprüchen Dritter frei, wenn der Auftragnehmer oder von ihm eingesetzte Personen schuldhaft gegen gesetzli- che oder vertragliche Datenschutzbestimmungen verstoßen.

17.2 Geheimhaltung 17.2.1 Die Parteien verpflichten sich, alle zur Kenntnis gelangenden internen Angelegenheiten der jeweils anderen Ver- tragspartei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder die ein verständiger Dritter als schützenswert und deshalb als vertraulich zu behandeln ansehen würde, auch nach der Beendigung der Vertragsbeziehungen zwi- schen den Parteien vertraulich zu behandeln und insbesondere Vorkehrungen zu treffen, dass solche Angele- genheiten anderen Personen außer den mit der Ausführung Beauftragten nicht bekannt werden. Die Gewährleis- tung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung ist auch bei Ausscheiden einzelner Mitarbeiter des Auftragnehmers sicherzustellen. 17.2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag sowie sämtliche ihm hierdurch zur Kenntnis gelangenden inter- nen Angelegenheiten, Informationen und Unterlagen sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, die von ihm mit der Ver- tragserfüllung betrauten Mitarbeiter in demselben Umfang zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Der Auftragnehmer hat geeignete Vorkehrungen zu treffen und steht dafür ein, dass solche Kenntnisse Dritten weder zugänglich ge- macht noch sonst wie bekannt werden können. Vertrauliche Informationen können hierbei auch solche Informati- onen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informatio- nen dürfen ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulich- keit gilt unabhängig davon, ob die betreffende Information ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet ist oder nicht. 17.2.3 Der Auftragnehmer wird die vertraulichen Informationen zuverlässig vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schüt- zen, mindestens jedoch in dem Umfang, wie auch seine eigenen vertraulichen Informationen. 17.2.4 Anderweitige Verpflichtungen des Auftragnehmers zu Vertraulichkeit und Geheimhaltung, insbesondere solche aufgrund gesetzlicher Geheimhaltungsvorschriften, bleiben unberührt. 18 Leistungs- bzw. Erfüllungsort und Lieferort, Gerichtsstand Erfüllungsort ist Nürnberg. Gerichtsstand ist Nürnberg, soweit gesetzlich zulässig. 19 Entsorgung der Hardware durch den Auftragnehmer - entfällt - 20 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen: 20.1 Durchführung des EVB-IT Kaufvertrages 20.1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine vertraglich geschuldeten Leistungen vertragsgerecht unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt innerhalb der vereinbarten Fristen zu erbringen. 20.1.2 Der Auftragnehmer haftet für die fachkundige Erbringung der Leistungen. Er wird bei seinen Arbeiten stets den aktuellen anerkannten Stand der Technik anwenden. 20.1.3 Der Auftraggeber beauftragt in Teilbereichen Dritte, die im Auftrag des Auftraggebers Leistungen gegenüber dem Auftragnehmer abwickeln. 20.1.4 Als vertragliche Umgangssprache ist die deutsche Sprache zu benutzen. Dazu gehören auch sämtliche schriftli- che Dokumentationen, Berichte und sonstige Schriftstücke. 20.2 Informations- und Prüfrecht des Auftraggebers Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch den Auftragnehmer sowie die Beachtung derjenigen gesetzlichen Bestimmungen, die zur vertraglichen Erfüllung durch den Auftrag- nehmer anwendbar sind, zu prüfen und entsprechende Informationen beim Auftragnehmer einzuholen. Der Auf- tragnehmer erteilt zu diesem Zweck unverzüglich alle erbetenen Auskünfte, gewährt, soweit erforderlich, Einsicht in alle den Auftrag betreffenden Unterlagen einschließlich gespeicherter Daten, fertigt auf Wunsch des Auftragge- bers Fotokopien der erforderlichen Unterlagen an und gestattet den Zutritt zu seinen Grundstücken und Betriebs- räumen während der üblichen Geschäftszeiten. Die vorstehenden Rechte bestehen nicht, soweit dadurch Be- triebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbart werden müssten oder einer Offenbarung andere rechtliche Gründe entgegenstehen. Sie stehen neben den auftragsspezifischen Fachbereichen des Auftraggebers auch der Internen Revision und dem Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen des Auftraggebers, der/dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und dem Bundesrechnungshof zu. 20.3 Beauftragung von Subunternehmern 20.3.1 Im Falle der Beauftragung von Subunternehmern hat der Auftragnehmer 20.3.1.1 den Subunternehmern auf deren Verlangen hin den Auftraggeber zu benennen; 20.3.1.2 die Subunternehmer auf die Einhaltung der sich aus dem EVB-IT Kaufvertrag ergebenden Pflichten, insbeson- dere auf die Einhaltung der Regelungen zur Geheimhaltung, zum Datenschutz sowie zum Informations- und Prüfrecht, hinzuweisen und sicherzustellen, dass die Subunternehmer diese Bestimmungen in gleicher Weise einhalten wie der Auftragnehmer selbst; 20.3.1.3 durch entsprechende vertragliche Regelungen dafür Sorge zu tragen, dass die Einräumung sämtlicher Nut- zungsrechte durch die Einschaltung von Subunternehmern nicht beeinträchtigt wird. 20.3.2 Eine Übertragung von Erfüllungsleistungen auf nicht bereits bei Zuschlagserteilung genehmigte Subunternehmer

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom 17.03.2016 Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

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Seite 8 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber e-Vergabe-Nr.: 12-26-00298 (DM) Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 8 von 9 ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung oder einer Zustimmung in Textform des Auftraggebers zulässig. Die Zustimmung (schriftlich oder in Textform) ist vom Auftragnehmer beim BA-Service-Haus, Geschäftsbereich Einkauf, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg, schriftlich oder elektronisch per Mail (Service-Haus.Einkauf- Informationstechnik@arbeitsagentur.de) einzuholen. Hierfür hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber für jeden Subunternehmer gesondert mitzuteilen: 20.3.2.1 Firma/Name, Anschrift, Telefonnummer des und Ansprechpartner bei dem Subunternehmer/s; 20.3.2.2 detaillierte und prägnante Beschreibung der Leistungen, die von dem Subunternehmer für den Auftragnehmer erbracht werden sollen; 20.3.2.3 Angabe der einschlägigen Losnummer, sofern bei einem Vergabeverfahren mit Aufteilung der Leistung in Lose Subunternehmer nicht für alle, sondern nur für bestimmte Lose für den Auftragnehmer zum Einsatz kommen sollen; 20.3.2.4 verbindliche Erklärung, dass Subunternehmer sowie ggf. weitere Subunternehmer dieser Subunternehmer von dem Auftragnehmer nur unter der Voraussetzung beauftragt werden, dass diese bei der Ausführung des Auf- trags ebenfalls alle für sie geltenden rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen einhalten werden. Die Hinweise in dem zugleich einzureichenden Formular D.2 (Erklärung zur Vergabe von Unteraufträgen) gelten ergänzend. Der Auftraggeber wird innerhalb einer angemessenen Frist das Ersuchen des Auftragnehmers prüfen und ihn über die Zustimmung, Teil-Zustimmung oder Ablehnung schriftlich oder in Textform informieren. 20.3.3 Bei der Einschaltung von Subunternehmen haftet der Auftragnehmer gleichwohl weiterhin für die ordnungsgemä- ße Gesamtabwicklung des Auftrages. Kommt ein Subunternehmer seinen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nicht nach, haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Subunter- nehmers. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich über den Ausfall eines Subunternehmers zu in- formieren. 20.3.4 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, sofern ein Subunternehmer ein weiteres Unternehmen zu beauftragen beabsichtigt. 20.4 Kündigungsrecht des Auftraggebers 20.4.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, diesen EVB-IT Kaufvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist (außerordentlich) schriftlich zu kündigen. Als Vorliegen eines wichtigen Grundes gilt für den Auftraggeber insbe- sondere: 20.4.2.1 ein Verstoß des Auftragnehmers gegen eine gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Datenschutzbestimmung (siehe Nummer 17 dieses EVB-IT Kaufvertrages); 20.4.2.2 die Nichteinhaltung einer vom Auftragnehmer gegebenen Zusicherung aus diesem EVB-IT Kaufvertrag, sofern der Auftraggeber den Auftragnehmer unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe schriftlich aufgefor- dert hat; 20.4.2.3 die Verletzung einer sonstigen wesentlichen Vertragspflicht durch den Auftragnehmer, einschließlich dem Feh- len einer zugesicherten Eigenschaft, sofern der Auftraggeber den Auftragnehmer unter Setzung einer ange- messenen Frist zur Beseitigung der Vertragsverletzung schriftlich aufgefordert hat; 20.4.2.4 die Weigerung des Auftragnehmers, sich in der beschriebenen Form an den elektronischen Markplatz anzubin- den oder den vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen geforderten Katalog in beschriebener Form für den elektronischen Marktplatz zur Verfügung zu stellen; 20.4.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle Schäden in den Haftungsgrenzen der Nummer 15 dieses EVB-IT Kaufvertrages zu ersetzen, die unmittelbar oder mittelbar durch die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund entstehen. Diese Ansprüche können gegen Restvergütungsansprüche des Auftragnehmers aufgerechnet werden. 20.4.3 Im Fall der Ausübung eines Rechts zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) durch den Auftraggeber, insbesondere gemäß Nummer 20.4.1 dieses EVB-IT Kaufvertrages, stehen dem Auftragnehmer abweichend von den gesetzlichen Regelungen grundsätzlich keine Ansprüche auf Vergütung und / oder Scha- denersatz zu. Soweit der Auftragnehmer jedoch bis zum Kündigungszeitpunkt Leistungen vertragsgemäß er- bracht hat, werden diese gemäß den vertraglichen Bestimmungen vergütet, soweit die vertraglichen und gesetzli- chen Voraussetzungen hierfür vorliegen. 20.5 Rücktritt und Antikorruptionsklausel 20.5.1 Die Parteien erklären, jeglicher Form von Korruption entgegenzuwirken. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich zur Einhaltung der Gesetze zur Unterlassung von Vorteilsge- währung und Bestechung (Korruption). Insbesondere darf der Auftragnehmer den Beschäftigten des Auftragge- bers (Amtsträger bzw. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete) weder unmittelbar noch mittelbar Vor- teile im Sinne der §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (StGB) anbieten, versprechen oder gewähren. Vorteile in diesem Sinne sind alle Zuwendungen, auf die die Beschäftigten des Auftraggebers keinen Rechtsan- spruch haben und die sie materiell oder immateriell besserstellen. Hierzu zählen auch Vorteile, die Dritten (z. B. Angehörigen oder Bekannten) zugewendet werden, wenn sie bei der/dem Beschäftigten des Auftraggebers zu ei- ner Ersparnis führen und/oder sie/ihn in irgendeiner Weise materiell oder immateriell besser stellen. Jeder An- schein einer Beeinflussung der Objektivität der Beschäftigten des Auftraggebers ist zu vermeiden. Ausdrücklich sind Einladungen zu nicht ausschließlich dienstlichen Veranstaltungen und Feiern zu unterlassen. Unterauftragnehmer (Subunternehmer) sind vom Auftragnehmer auf die Einhaltung der vorgenannten Regelun- gen vertraglich zu verpflichten. 20.5.2 Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) berechtigen den Auftraggeber zum Rücktritt von diesem EVB-IT Kaufvertrag aus wichtigem Grund. Ein Rücktritt des Auftrag- gebers von diesem EVB-IT Kaufvertrag kann daher insbesondere erfolgen, wenn 20.5.2.1 durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass der

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom 17.03.2016 Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

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Seite 9 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber e-Vergabe-Nr.: 12-26-00298 (DM) Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Seite 9 von 9 Auftragnehmer seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversiche- rung nicht nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB). 20.5.2.2 der Auftragnehmer im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Auftragnehmers infrage gestellt wird. Dabei ist das Verhalten einer rechtskräftig ver- urteilten Person dem Auftragnehmer zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Auftragnehmers Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). 20.5.2.3 der Auftragnehmer in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu über- mitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB). 20.5.3 Ein Ausschlussgrund nach Nummer 20.7.2 dieses EVB-IT-Kaufvertrages ist auch die Abgabe von Angeboten, die auf wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Sinne von § 298 StGB beruhen, und die Beteiligung an unzu- lässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des GWB, insbesondere eine Vereinbarung mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädi- gung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben) und über die Festlegung von Preisempfehlungen. 20.5.4 Die Möglichkeit der Kündigung des EVB-IT Kaufvertrages nach § 133 GWB bleibt unberührt. 20.5.5 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle Schäden zu ersetzen, die dem Auftraggeber unmittelbar oder mit- telbar durch den Rücktritt vom EVB-IT Kaufvertrag entstehen. Sofern der Auftraggeber keinen höheren Schaden nachweist, hat der Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 5 % der Brut- to-Gesamtauftragssumme2 dieses EVB-IT Kaufvertrages zu bezahlen. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden tatsächlich niedriger ist. Erbringt der Auftragnehmer diesen Nachweis, so braucht er nur den nachgewiesenen niedrigeren Schaden zu bezahlen. 20.5.6 Liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vor, weil der Auftragnehmer nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, hat der Auftragnehmer an den Auftraggeber für jede Verfehlung eine Vertragsstrafe zu zahlen, unabhängig davon, ob der Auftraggeber sein Recht auf Rücktritt von diesem EVB-IT Kaufvertrag ausübt oder nicht. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt das 50-fache des Wertes der angebotenen, versprochenen oder gewährten Geschenke oder sonstigen Vorteile, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Brutto-Gesamtauftragssumme2 dieses EVB-IT Kaufvertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Die Ver- tragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet. 20.6 Marketingklausel Der Auftragnehmer ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers und nach transparenter Darstellung des beabsichtigten Veröffentlichungsumfangs und -ortes berechtigt, den Namen des Auftraggebers, dessen Logo und die Art der konkreten Tätigkeit inner- und außerhalb der Sphäre des Auftraggebers sowie die erstellten Leis- tungen oder Auszüge daraus als Referenz zu verwenden. 20.7 Salvatorische Klausel, Schriftform 20.9.1 Falls einzelne Bestimmungen dieses EVB-IT Kaufvertrages unwirksam sein sollten oder dieser EVB-IT Kaufver- trag Lücken enthalten sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen werden die Vertragspartner unverzüglich eine Regelung treffen, die dem ge- wollten rechtlichen Ergebnis und dem wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt. Vertragslücken sind im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nach Treu und Glauben so auszufüllen, wie dies redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie die betreffende Angelegenheit im Vorhinein bedacht hätten. 20.9.2 Änderungen und Ergänzungen dieses EVB-IT Kaufvertrages, einschließlich dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann seinerseits nur schriftlich abbedungen werden.

Mit Erteilung des Zuschlags ist das Vergabeverfahren (e-Vergabe-Nummer 12-26-00298) formal beendet. Hierdurch kommt gleichzeitig der EVB-IT Kaufvertrag zwischen den Parteien zustande.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der jeweils einbezogenen EVB-IT-AGB definiert. Version 2.0 vom 17.03.2016 Die blau gekennzeichneten Passagen sind Änderungen des Basisvertrags, die im Rahmen dieser Vertragserstellung zustande gekommen sind. Die rot gekennzeichneten Passagen werden nach Zuschlagserteilung ergänzt.

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