421 GIS II_VE 03.16 LV Innentüren Aluminium_2026.09.09.pdf

Lieferung und Montage von Aluminiuminnentüren für einen Schulneubau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 16:21 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Angebotsaufforderung

Bauvorhaben Neubau / Erweiterungsbau - Gymnasium im Schloss Schlossplatz 13, 38304 Wolfenbüttel

Auftraggeber: Stadt Wolfenbüttel Fachbereich Gebäude Abteilung Hochbau und Versorgungstechnik Stadtmarkt 3-6, 38300 Wolfenbüttel

Gewerk Innentüren Aluminium

LV-Bezeichnung 421 GIS II_VE 03.16 LV Innentüren Aluminium_2026.09.09


Angebotssumme

Angebotssumme netto: __________________________ EURO

zuzüglich 19,0 % Mehrwertsteuer: __________________________ EURO

Angebotssumme Brutto: __________________________ EURO

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Projekt: Neubau Erweiterungsbau Gymnasium im Schloss, Schlossplatz 13, 38304 Wolfenbüttel

LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkungen / Vertragstexte 3

16 GEWERK INNENTÜREN ALUMINIUM 25

16.1 Titel Baustelleneinrichtung u. besondere Leistungen 25

16.2 Titel Verglaste Aluminium-Innentürelemente 28

16.3 Titel Stahlblech-Innentüren inkl. U-Zarge 43

16.4 Titel Stundenlohnarbeiten 45

Zusammenstellung (Ebene 2) 46

Zusammenstellung 47

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Projekt: Neubau Erweiterungsbau Gymnasium im Schloss, Schlossplatz 13, 38304 Wolfenbüttel

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)

0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE / DER BAUMASSNAHME

0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen

Die Baustelle befindet sich auf dem Gelände Schule Gymnasium im Schloss,Schlossplatz 13, 38304 Wolfenbüttel. Es stehen begrenzt abgezäunte Parkplätze auf der Parkplatzfläche vor der Schule bzw. dem Gelände der Schule zur Verfügung. Die westliche Zufahrt ist die Feuerwehrzufahrt, die ständig freigehalten werden muss. Auf dem benachbarten Schulgelände ist während der Schulzeiten dauerhaft mit Betrieb zu rechnen. Die Sicherheit der Schulkinder und des Lehrpersonales hat höchste Priorität.

0.1.2 Wasser-, Energie- und Abwasseranschlüsse

Baustromversorgung

Auf dem Baugelände ist ein Baustromhauptverteiler im Außenbereich aufgestellt für die Entnahme von Dreh- und Wechselstrom, max. 230/400V, 32A, des weiteren werden auf den Etagen bauseits Unterverteilerkästen je nach Baufortschrift für Beleuchtung und Werkzeuge aufgestellt. Die Baustromversorgung wird bauseits eingerichtet. Alle weiterführenden Leistungen sind im Umfang des AN und in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Abrechnung Kosten des Verbrauchs siehe Formblatt 214, Besondere Vertragsbedingungen, Punkt 10.7. Der AN ist aufgefordert, Baustrom sparsam und energiesparend zu benutzen.

Bauwasserversorgung

Das Bauwasser ist bereits auf dem Baugrundstück vorhanden und wird dem AN zur Verfügung gestellt. Abrechnung Kosten des Verbrauchs siehe Formblatt 214, Besondere Vertragsbedingungen, Punkt 10.7.

0.1.3 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen

Sicherheits- und Schutzmaßnahmen für Montage- und Schweißarbeiten nach BG Bau sind einzuhalten. Für die Baummaßnahme ist ein SiGeKo eingesetzt. Der SiGeKo erstellt einen SiGe-Plan und führt unangekündigte Kontrollen vor Ort durch. Die Mängel werden der Bauleitung mittels Bericht angezeigt und sind umgehend zu beseitigen. In unregelmäßigen Abständen wird eine große Begehung mit Gewerbeaufsicht und BG Bau durchgeführt.

Zusammen mit der Projekt- und Objektüberwachung erstellt der SiGeKo eine Baustellenordnung. Diese ist einzuhalten.

0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG

0.2.1 Besondere Erschwernisse während der Ausführung

Die Baumaßnahme erfolgt bei laufendem Betrieb angrenzender Gebäude. Demzufolge müssen grundsätzlich die Beeinträchtigungen infolge Staubentwicklung, Lärm und Erschütterungen auf das unvermeidbare Mindestmaß reduziert werden. Zum Bestandgebäude GIS I ist der Neubau, Atrium zu Bestandtreppenhaus, grundsätzlich verschlossen.

0.2.2 Besondere Anforderungen an Maschinen und Geräte

Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Lärmimmission der Baugeräte und Baumaschinen durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen auf ein Mindestmaß zu beschränken.

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

0.2.3 Bauprodukte (Baustoffe und Bauteile usw.)

Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn der Nachweis über deren Eignung gemäß DIN 18299 erbracht ist.

  1. Allgemeine Vorbemerkungen

03.1 Allgemein Bei der Ausführung aller Arbeiten sind nachfolgende Bemerkungen und auch Hinweise in den einzelnen Titeln zu beachten.

03.3 Bauleitung des Auftragnehmers / Fachpersonal Spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung hat der AN schriftlich einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und zur Verfügung des AG, bzw. dessen Vertreter zu halten. Die Benennung des Firmenbauleiters hat zwei Wochen vor Arbeitsbeginn zu erfolgen. Der Firmenbauleiter ist Ansprechpartner der Bauleitung und verantwortlich für die fachtechnische Ausführung sowie auch für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften im Fachbereich des AN. Der Firmenbauleiter muss täglich auf der Baustelle anwesend sein und hat an den Baustellenbesprechungen teilzunehmen. Der Firmenbauleiter darf nur aus wichtigem Grund ausgetauscht werden. Aus triftigem Grund kann der AG jedoch den sofortigen Austausch fordern. Ein Wechsel des Firmenbauleiters ist rechtzeitig mit entsprechender Begründung anzumelden. Der Firmenbauleiter, dessen Vertreter oder der Bauführer müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift fließend mächtig sein.

03.4 Koordinationsgespräche / Baubesprechungen Alle Auftragnehmer unterliegen der Koordinationspflicht. Dies schließt die Pflicht zur Teilnahme an den entsprechenden Baubesprechungen ein. Der Auftragnehmer hat zu den Baubesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, (in der Regel wöchentlich) für die Dauer der Arbeiten einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Der Besprechungstermin wird vom Auftraggeber festgelegt.

03.5 Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich bzw. auf Anforderung zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung der Leistung von Bedeutung sein können. Insbesondere sind Angaben zu folgenden Punkten zu machen:

  • Datumsangabe
  • Arbeitsbeginn und -ende
  • Witterung, Temperatur, Niederschlag/Sonne
  • Arbeitskräfteeinsatz (Berufsgruppen, Anzahl, Dauer) und ausgeführte Tätigkeiten; getrennt nach vom AN erbrachter Leistung und vom Nachunternehmer erbrachter Leistung)
  • Eingang von Baustoffen und Bauteilen, inkl. Foto der Materialien
  • Geräteeinsatz, mit Angaben über Ursache eines etwaigen Ausfalls
  • ausgeführte Arbeiten, Bauablauf
  • besondere Ereignisse wie z.B. Schadensfälle, Unfälle etc. Das Bautagebuch ist wöchentlich unaufgefordert vorzulegen.

03.6 Baureinigung Die Baustelle ist laufend in einem sauberen und ordentliche Zustand zu halten. Täglich hat eine grobe und regelmäßig zu den Wochenenden eine gründliche Reinigung („besenrein“) zu erfolgen. Dies beinhaltet auch die Baustellenzufahrt und betroffene Außenbereiche. Kommt der Auftragnehmer der Säuberung nicht nach, so wird der Auftraggeber diese Arbeiten auf Kosten des Auftragnehmers durch einen Dritten ausführen lassen. Die anfallenden Kosten hierfür werden spätestens bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht.

03.7 Bauschild und Werbemittel Der Auftraggeber errichtet ein Bauschild für die Baumaßnahme.

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

Eigene Firmenschilder oder Werbemittel auf oder in der Nähe der Baustelle sind vom AG nicht erwünscht.

04.2 Termin der Ausführung siehe Formblatt 214, Besondere Vertragbedingungen.

05.0 Anforderungen für Gebäudezertifizierung nach dem Bewertungssystem Deutsche Gesell- schaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) und dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen (QNG)

Vorbemerkung: Der Bauherr beabsichtigt das Bauvorhaben mit dem Deutschen Gütesiegel für Nachhaltiges Bauen (DGNB) in der Güteklasse Silber mit einem Gesamterfüllungsgrad > 50% zertifizieren zu lassen. Zusätzlich sollen Fördermittel aus dem BEG-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ beantragt und das Projekt somit mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude „Plus“ (QNG Plus) zertifiziert werden.

Hierzu wird das Bauwerk vom Bauherrn bei der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB / www.dgnb.de) zur Zertifizierung angemeldet, als Nachweis des erreichten Qualitätsstandards eine umfangreiche Dokumentation erstellt und durch einen bei der DGNB akkreditierten Auditor nach Abnahme des Bauvorhabens bei der DGNB zur Zertifizierung eingereicht.

Der Auftragnehmer hat an dem DGNB- und den QNG-Zertifizierungsprozess mitzuwirken, alle aus der Zertifizierung relevanten Anforderungen zu erfüllen und die entsprechende Dokumentation zu erstellen. Zur Erfüllung ist die Abstimmung mit dem DGNB Auditor und den Projektbeteiligten erforderlich, unter anderem durch die Teilnahme an Workshops zur Besprechung DGNB- und QNG-relevanter Punkte.

Hierzu sind folgende Maßnahmen unbedingt umzusetzen und nachzuweisen.

05.01. Materialeinsatz Die Rohstoffgewinnung und Verarbeitung bestimmter Werkstoffgruppen soll nachweislich anerkannten ökologischen und sozialen Standards entsprechen. Es gilt grundsätzlich, dass nur Bauprodukte der Kostengruppen KG 300 und KG 500 der DIN 276 positiv bewertet werden können, deren sämtlichen (100% Masseanteil) Primär- und Sekundärrohstoffe

  • frei von Kinder- und Zwangsarbeit gewonnen, abgebaut oder hergestellt wurden und
  • bei denen ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung ausgeschlossen werden kann. Der Masseanteil kann auf 95% reduziert werden, wenn ausgeschlossen werden kann, dass die Rohstoffe Zinn, Tantal, Gold und Wolfram aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten im Produkt enthalten sind oder wenn diese im Produkt eingesetzten Rohstoffe aus Recyclingmaterial bestehen. Weitere Hinweise liefert die am 8. Juni 2017 in Kraft getretene EU-Verordnung zur „Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“.

Damit sind vor allem folgende Rohstoffgruppen gemeint:

Holz und Holzwerkstoffe (Als Mindestanforderung für eingebaute Holz und Holzwerkstoffe gilt vor allem, dass keine aus unkontrolliertem Abbau in tropischen, subtropischen und borealen Klimazonen gewonnenen Hölzer verwendet werden dürfen. Wenn nicht anders mitgeteilt, müssen mindestens 70% der verbauten Hölzer, Holzprodukte und/ oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen und sind entsprechend FSC-/PEFC-zertifiziert. Der Nachweis erfolgt über ein FSC- / PEFC- Zertifikat sowie Lieferschein oder Rechnung des Lieferanten (Nennung der CoC-Zertifizierungsnummer sowie des Namens des zu zertifizierenden Projektes). Auf dem Lieferdokument muss, sofern vom jeweiligen Standard gefordert, der Zertifizierungsstatus der nachzuweisenden Position vermerkt sein (z. B. FSC oder PEFC zertifiziert).)

Naturstein (Es dürfen ausschließlich Natursteine verwendet werden, die frei von Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

der Nachweis erfolgt über die CE-Kennzeichnung, Fairstone- oder XertifiX-Zertifikat,…)

Beton (Wenn nicht anders mitgeteilt, muss mindestens 30% der Masse des im Hoch- und Tiefbau verwendeten Betons, der verwendeten Erdbaustoffe und Pflanzensubstrate (Gesamtmasse) einen erheblichen Recyclinganteil haben. Zusätzlich ist die Verwendung von CSC-Beton / -Zement bzw. die Verwendung von Recyclingbeton zu prüfen. Der Nachweis des CSC-Betons / -Zements erfolgt über ein offizielles CSC-Zertifikat sowie über den Lieferschein des Lieferanten mit der Nennung der CSC-Zertifikatsnummer und den Namen des zu zertifizierenden Projektes.)

Kork (Der Nachweis erfolgt über ein FSC-Zertifikat sowie Lieferschein oder Rechnung des Lieferanten (Nennung der CoC-Zertifizierungsnummer sowie des Namens des zu zertifizierenden Projektes). Auf dem Lieferdokument muss, sofern vom jeweiligen Standard gefordert, der Zertifizierungsstatus der nachzuweisenden Position vermerkt sein (z. B. FSC oder PEFC zertifiziert).)

Metalle (Auflistung der Recyclingquote / Herstellerdeklaration über den Sekundärrohstoffanteil / der Recyclingquote)

Glas (Auflistung der Recyclingquote/ Herstellerdeklaration über den Sekundärrohstoffanteil / der Recyclingquote)

Auch die Rückbaufreundlichkeit und wie in der vorigen Auflistung erkennbar die Recyclingfreundlichkeit ist bei der Materialauswahl bzw. Wahl der möglichen Bauteilaufbauten zu berücksichtigen. Rückbaufähige Baukonstruktionen sowie kreislauffähige Baustoffe / -produkte (besonderes von den Herstellern, die einen Abfallrücknahme-Service garantieren) sind vorzuziehen. Wiederverwendete und wiederverwendbare Bauteile sowie vermiedene Bauteile (z.B. Verzicht einer Abhangdecke im Bürobereich, Sichtbeton, usw.) werden über zwei Circular Economy Boni eigens belohnt.

Des Weiteren sind alle eingesetzten risikoreichen Material- und Stoffgruppen vor deren Einsatz zu bewerten. Berücksichtigt werden derzeit unter anderem folgende Produkte bzw. Bestandteile von Rezepturen):

  • Halogenierte und teilhalogenierte Kältemittel und Treibmittel
  • Schwermetalle
  • Stoffe, die unter die Biozid-Verordnung (528/2012/EG) fallen
  • Stoffe, die unter die POP-Verordnung (850/2004/EG) fallen
  • Gefahrstoffe gemäß CLP-Verordnung (1272/2008/EG)
  • Organische Lösungsmittel und Weichmacher
  • Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC nach REACH (1907/2006/EG))

Insbesondere bei der Verwendung von halogenierten Kältemitteln ist ausschließlich der Einsatz natürlicher Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 Tab. 4 sowie als zukunftssicher bis 2030 eingestufte Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 Tab. 3 zulässig.

Entsprechend der gewählten Qualitätsstufe 3 der Kriterienmatrix der DGNB und den Vorgaben aus dem QNG-Anforderungskatalog „Schadstoffvermeidung in Baumaterialien“ Anhangdokument 313 sind die für dieses Bauvorhaben zugelassenen Bauprodukte und materialien zu entnehmen.

Die nutzungsbedingten Aspekte wie Reinigungsfreundlichkeit bzw. Toleranz gegen Verschmutzungen, Dauerhaftigkeit, Instandhaltungsfreundlichkeit aber auch deren Recycling- und Rückbaufähigkeit sind zu optimieren und zu benennen.

Eine Wiederverwendungsfähigkeit oder die Nutzung von Recycling- / Sekundärmaterialien wird explizit gefordert.

Zum Materialeinsatz siehe auch weitere Anmerkungen auf Positionsebene.

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

05.1.1. Baustelle/Bauprozess: Während der Bauphase soll der Verbrauch von Energie und Ressourcen minimiert werden. Ziel ist es, die Auswirkung auf die Umwelt zu reduzieren und gleichzeitig die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen. Es sind die folgenden Aspekte zu beachten und einzuhalten:

05.1.1a. Abfallarmut Ziel ist die Abfallvermeidung und Fraktionierung der Reststoffe auf der Baustelle als Voraussetzung für ein späteres hochwertiges Recycling. Es liegt ein Abfallvermeidungskonzept vor oder es wird ein Abfallvermeidungskonzept erstellt.

  • Alle Maßnahmen erfolgen unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).
  • Die am Bauprozess Beteiligten werden bezüglich der Abfallvermeidung durch die Bauleitung geschult. Die Schulungsprotokolle werden an den Auftraggeber (AG) sowie den zuständigen DGNB Auditor übergeben.
  • Baustoffe bzw. -abfälle werden mindestens in
  • mineralische Abfälle,
  • Wertstoffe,
  • gemischte Baustellenabfälle,
  • Problemabfälle und
  • gefährliche Abfälle (z. B. asbesthaltige) getrennt und sind in hierzu eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen. Die fachgerechte Trennung und Entsorgung ist durch den NU nachzuweisen.
  • Die Bauleitung kontrolliert die korrekte Materialtrennung sowie die korrekte Nutzung der Sammelstellen.
  • Die Einhaltung der o.g. Anforderungen wird durch Begehungsprotokolle, (Bautages-) Berichte oder andere geeignete Kontrollen erfolgen.
  • Falls ein Logistikunternehmen eingebunden wird, so ist dieses bezüglich der Abfalltrennung allen am Bauprozess Beteiligten weisungsbefugt. Es wird ein Konzept zur Abfallvermeidung für die Baustelle ausgearbeitet, welches einzuhalten ist. Die Bauausführenden werden entsprechend geschult. Die Einhaltung wird kontrolliert und protokolliert.

05.1.1b. Lärmarmut Der durch die Bauprozesse verursachte Lärm muss dauerhaft unterhalb des Grundgeräuschpegels der Umgebung liegen. Unter Verweis auf das Bundes- Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) ist der Schutz der Nachtruhe sicherzustellen.

  • Von 20:00 bis 7:00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Nachtruhe gestört wird.
  • An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird.
  • Der Grundgeräuschpegel ist einzuhalten.
  • Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass geräuscharme Verfahren bzw. Maschinen eingesetzt werden sowie nachzuweisen, dass diejenigen, die er einsetzt, unter dem Grundgeräuschpegel liegen.
  • Geräuschintensive Arbeiten sind dem Bauleiter vor Durchführung bekanntzugeben.
  • Die Einhaltung wird durch Messungen kontrolliert (pro Baumaschine mind. 1 Messung durch Fachgutachter) oder ist andersartig nachzuweisen (Einsatz lärmarmer Maschinen gemäß RAL-UZ 53). Es wird ein Lärmvermeidungskonzept für die Baustelle ausgearbeitet, welches einzuhalten ist. Die Bauausführenden werden entsprechend geschult. Die Einhaltung wird kontrolliert und protokolliert.

05.1.1c. Staubarmut Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) sind Staubemissionen möglichst zu vermeiden bzw. zu vermindern. Folgende Anforderungen sind zu erfüllen. Sie unterliegen der Kontrolle und Dokumentation durch den Bauleiter.

  • Maschinen und Geräte werden bzw. sind mit einer wirksamen Absaugung versehen.
  • Stäube werden an der Entstehungsstelle möglichst vollständig erfasst und gefahrlos entsorgt.
  • Ausbreitung auf unbelastete Gebiete wird verhindert (soweit technisch möglich).
  • Ablagerung wird vermieden.
  • Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren werden zu deren Beseitigung eingesetzt.
  • Einrichtungen zum Abscheiden und Erfassen von Stäuben entsprechen dem Stand der Technik.

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

  • Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft.
  • Durch diese Maßnahmen werden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
  • Die Bauleitung kontrolliert und dokumentiert Maschinen und Geräte sowie deren korrekten Einsatz. Es wird ein Konzept zur Staubvermeidung für die Baustelle ausgearbeitet, welches einzuhalten ist. Die Bauausführenden werden entsprechend geschult. Die Einhaltung wird kontrolliert und protokolliert.

05.1.1d. Bodenschutz Boden und Grundwasser sollen vor schädlichen Bodeneinträgen geschützt werden. Dafür sind die folgenden Anforderungen zu erbringen und deren Einhaltung zu dokumentieren.

  • Der Boden darf nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert werden.
  • Stoffe, die mit R-Sätzen R 50 bis R 59 gekennzeichnet sind, sollen nach Möglichkeit nicht eingesetzt werden, anderenfalls ist deren Anlieferung und Verwendung binnen Wochenfrist im Vorhinein der Bauleitung anzuzeigen und durch diese freigeben zu lassen. Die Lagerung in einem dichten Behältnis ist durch den NU per Fotodokumentation nachzuweisen.
  • Der Boden wird vor schädlichen mechanischen Einflüssen geschützt (zum Beispiel unnötige Verdichtungen oder eine Vermischung von unterschiedlichen Bodenschichten).
  • Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist einzuhalten. Es wird ein Konzept für den Bodenschutz für die relevanten Baustelleneinrichtungen wie Container und Baumaschinen erstellt, siehe Anlage Konzept Bodenschutz. Die Bauausführenden werden entsprechend geschult. Die Einhaltung wird kontrolliert und protokolliert.

05.1.2. Haftung Ein Verstoß gegen die folgenden Mindestanforderungen kann, auch bei Vorgaben, die im Range unter Gesetzen stehen, dazu führen, dass das Bauvorhaben nicht zertifiziert wird.

Die Verweigerung der Zertifizierung durch die DGNB lässt dabei für den Auftraggeber aufgrund der mit seinem Auftraggeber/dem Bauherrn getroffenen Vereinbarungen erhebliche finanzielle Nachteile (z.B. aus Schadensersatzansprüchen) entstehen. Insbesondere geht es um

  • Verwendung von Baustoffen und Bauprodukten, die gemäß DGNB- und QNG-Anforderungen ausgeschlossen sind, sowie von Substanzen, die nicht in den eingesetzten Produkten enthalten sein dürfen bzw. deren Menge oder mögliche Freisetzung minimiert und beschränkt ist (siehe hierzu auch Angaben im LV).
  • Bei einer Überschreitung von Innenraumluftqualitätsgrenzen, wegen eines nicht freigegebenen Materialeinsatzes.
  • Zu beachten ist insbesondere, dass die Verwendung von Montageschäumen verboten ist.
  • Verwendung von nicht einheimischen Hölzern, wie tropischen, subtropischen oder borealen Hölzern, die nicht FSC- zertifiziert sind und Verwendung von heimischen Hölzern, die nicht nach PEFC- oder FSC zertifiziert sind (siehe hierzu auch Angaben im LV).
  • Verwendung von nicht freigegebenen Kältemitteln gemäß AMEV Kälte 2017 Tab.3 und 4 (siehe Anmerkung unter Punkt 1 Materialeinsatz)

In Anbetracht der hohen wirtschaftlichen Bedeutung, die die erfolgreiche Zertifizierung des Bauvorhabens für den Auftraggeber hat, steht der NU dem AG über die Mängelhaftung hinausgehend dafür ein, dass die von ihm zur Erbringung seiner Leistungen verwendeten Baustoffe oder Bauprodukte keine Stoffe oder Substanzen beinhalten, die ganz oder teilweise die angestrebte Zertifizierung durch die DGNB verzögern und/ oder verhindern. Er wird daher insbesondere Leistungen, die unzulässige Stoffe oder Substanzen beinhalten, jederzeit unverzüglich auf seine Kosten durch solche ersetzen, die keine Stoffe oder Substanzen beinhalten, die einer Zertifizierung durch die DGNB im Wege stehen.

05.1.3. Dokumentationspflichten Für alle Schichten der wesentlichen Bauteile sind sämtliche verwendeten Baustoffe, Bauprodukte und Materialien zu dokumentieren. Alle Unterlagen werden durch den Auftraggeber in einem Gebäudehandbuch zusammengefasst.

Dazu sind insbesondere die folgenden vom NU im Rahmen seiner Leistungen unaufgefordert vor Ausführung beizubringenden Unterlagen max. 2 Wochen nach Beauftragung spätestens jedoch 2 Wochen vor Einbau einzureichen:

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

  • exakte Produktbeschreibung,
  • Produktdatenblatt,
  • Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen und Rezepturbestandteilen,
  • Sicherheitsdatenblatt, aktuelle Fassung
  • Umweltproduktdeklaration,
  • Wartungsanleitungen,
  • Inspektionsanleitungen,
  • Betriebsanleitungen
  • Pflegeanleitungen
  • Entsorgungsanleitungen

Sämtliche Dokumente sind beim AG spätestens nach entsprechender Aufforderung unverzüglich zur Prüfung und Bewertung einzureichen. Sie müssen frei von Schutzrechten Dritter sein und dürfen vom AG für die Baumaßnahme uneingeschränkt verwendet werden (einschließlich der Weitergabe an seinen Auftraggeber/den Bauherren). Ein Zurückbehaltungsrecht des NU an den Unterlagen ist ausgeschlossen.

05.1.4. Unerwünschte Stoffe Es ist sicher zu stellen, dass alle zur Ausführung kommenden Materialen, Baustoffe, Hilfs- und Verlegewerkstoffe frei von gesundheitsschädlichen Stoffen sind.

Dies gilt insbesondere für:

  • Asbest
  • Kadmium
  • Zinn
  • Quecksilber
  • Blei (z. B. in Schalldämmung, Regenabfallrohre etc.)
  • Radioaktivität (Radon, z. B. in Granit etc.)

sowie insbesondere für Produkte mit nachstehender GISCODE-Einstufung:

  • DD 1/2 (Polyurethansiegel)
  • PU 30/50/60 (Polyurethansysteme, gesundheitsschädlich)
  • RE 2,5/4/5/6/7/8/9 4 9 (Epoxidharzsysteme, sensibilisierend bis giftig und Krebs erzeugend)
  • BBP 30-70 (Bitumenmassen, gesundheitsschädlich)
  • Verlegewerkstoffe: D 6/7; RU 4; S 1 S 6
  • Öle/ Wachse: Ö 60/70

Für alle anderen Stoffe, für die in Gesetzen, Normen und Regelwerken, sowie in der internationalen Fachliteratur („state of the art“) Grenzwerte festgelegt bzw. empfohlen sind, werden diese nicht überschritten. Dies sind insbesondere:

  • Chlor-Kohlenwasserstoffe
  • Pentachlorphenol (PCP)
  • Phosphorsäureester
  • Polychlorierte Biphenole
  • Formaldehyd
  • Isocyanat
  • Vinylchlorid
  • Phenol
  • Styrol
  • Toluol
  • Xilol
  • Benzol

05.1.5. Umsetzung eines Gründaches: Es liegt eine Analyse der Möglichkeiten einer Dachbegrünung (Analyse der Gründacheignung) mit Feststellung des Gründachflächenpotentials vor. Wenn nicht anders angegeben, sind mindestens 50% des festgestellten

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

Gründachflächenpotentials als Gründach genutzt.

05.6. Anlagen energieeffizientes und nachhaltiges Bauen - DGNB-Zertifizierung

Anforderungen für energetisches und nachhaltiges Bauen nach Bundesförderung für ökologische und energieeffiziente Gebäude (DGNB), Qualitätsstufe 3. Für den Neubau ist eine entsprechende-Förderung beantragt. Als Nachweis des energieeffizienten Neubaues wird im Rahmen der BEG-Begleitung des Bauvorhabens eine umfangreiche Dokumentation von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) erstellt, die vom EEE nach Abnahme des Bauvorhabens beim Fördermittelgeber eingereicht wird.

Der Auftragnehmer hat an dem Prozess zur Erlangung der Effizienzhaus-Stufe bzw. der erfolgreichen Umsetzung der BEG-Einzelmaßnahmen mitzuwirken, alle relevanten Anforderungen aus der BEG-Förderung zu erfüllen und die entsprechenden Dokumente an den EEE zu übergeben. Zu den Dokumenten zählen u. a. Herstellernachweise, technische Datenblätter, Fachunternehmererklärungen oder auch Rechnungen über die förderfähigen Leistungen. Eine Abstimmung mit dem EEE und den Projektbeteiligten zu förderrelevanten Punkten ist erforderlich. Vorgaben zu Umfang und Form der bereitzustellenden Dokumente sowie zu Terminen werden seitens des EEE bekannt gegeben.

05.6.1 Die unten aufgeführten Unterlagen werden dem Bieter/ AN zur Angebotserstellung als pdf-Datei übergeben sind z.T. bereits bei Angebotsabgabe unterschrieben dem Angebot beizulegen und gelten im Auftragsfall als Vertragsbestandteil. Alle hierzu anfallende Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

  • ZTV_Bauprodukte_DGNB_240829
  • QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr-14.09.2023

05.6.2 Die unten aufgeführten Unterlagen werden dem Bieter / AN nach Angebotserstellung, jedoch vor Auftragsvergabe übergeben und gelten im Auftragsfall als Vertragsbestandteil und sind dann auszufüllen und unterschrieben dem Auftrag beizulegen. Alle hierzu anfallende Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

  • Eigenerklärung Abfall.
  • Verpflichtungserklärung Unternehmen Nachhaltigkeit_200120
  • Unterweisungsnachweis GiS
  • Folgeanweisungen GiS
  • Maschinenliste
  • Herstellerdeklaration Mindestanforderung Vorlage (mit der Schlussrechnung unterschrieben vorzulegen)
  • Produktdeklarationsliste zur Info (Excel-Liste, auszufüllen vom späteren Auftragnehmer)
  • ENV1.3 Materialdeklaration Vorlage zur Info (Excel-Liste, auszufüllen vom späteren Auftragnehmer)
  1. ZTV BAUSTELLENEINRICHTUNG

1.1.00 Allgemeines Die beschriebene Baustelleneinrichtung umfasst alle für die fachgerechte Herstellung der nachfolgend beschriebenen Leistungen erforderlichen Baumaschinen, Geräte usw.,.in der Anlieferung, Vorhaltung, Unterhaltung, Standfestigkeit und Abtransport. Der AN sorgt selbst für den Verschluss und die Bewachung.

Das Gebäude wird außenseitig bauseits mit einem Fassaden-Arbeits- und Schutzgerüst der Standgruppe 4 eingerüstet. Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich zu überprüfen und ggf. schriftlich zu bestätigen, dass die Gerüste in ordnungsgemäßem, sauberen und vollständigem Zustand ist. Verunreinigungen des Gerüstes durch den AN sind unverzüglich zu beseitigen. Alle für den AN erforderlichen Mannschaftsunterkünfte, Materiallagercontainer usw. die zur Durchführung der

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

eigenen Arbeiten erforderlich sind, sind in die Einheitspreise bzw. die Kosten der Baustellung einzukalkulieren.

1.2.00 Ausführung Öffentlicher Grund, Zu- und Vorfahrten sowie die Erschließungsstraßen sind von Verschmutzungen freizuhalten, ggf. sofort zu säubern.

  1. ZTV METALLBAU- UND VERGLASUNGSARBEITEN

2.0.1 Systembeschreibung Die Angaben der formalen Profilabmessungen (Bautiefen und Ansichtsbreiten) und der Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen. Abweichungen von den gemachten Angaben werden in den jeweiligen Positionsbeschreibungen aufgeführt. Gegebenenfalls aus statischen Gründen verstärkte Profile werden in der Systembeschreibung nicht genannt. Vom Auftraggeber gewünschte formale Profilabmessungen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung zu einem statischen Nachweis.

Alle Positionen sind als komplette, in sich geschlossene und voll funktionsfähige Leistungen anzubieten. Notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung schriftlich dem Angebot beizufügen.

2.1 Werkstoffe

2.1.1 Werkstoff Aluminium Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der Legierung EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden. Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) zu verwenden. Der AN hat sicherzustellen, dass die von ihm angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von Lieferanten stammen, die der A/U/F Initiative, Recycling im Bausektor, angehören, oder einen gleichwertigen schlüssigen Recyclingprozess (PRP) nachweisen können. Es ist sicherzustellen, dass Produktionsabfälle und demontierte Elemente (Sanierungsbau) aus Aluminium dem Verwertungsprozess, für die Herstellung von Fenster- und Fassadenprofilen, zurückgeführt werden. Die relevante CO2-Einsparung findet immer in der Herstellung statt, z.B. durch den verringerten Energieaufwand, der für die Herstellung der Profile benötigt wird. Bei der Belieferung steht im Vordergrund, dass bestellte Profile möglichst effizient und mit kurzen Transportwegen ihr Ziel erreichen. Um das zu gewährleisten, ist es zulässig nach der Herstellung der Profile in der Lagerhaltung und Auslieferung nicht mehr zwischen verschiedenen Materialgüten z.B. mit unterschiedlich hohen Anteilen an Primär- oder Recycling-Aluminium zu unterscheiden. Es ist dann durch externe Nachweise sicherzustellen, dass der Hersteller stets eine ausreichende Menge der Aluminium-Profile herstellt, die der hier beschriebenen Güte entspricht. Der Embodied Carbon Footprint bzw. GWP-Wert von 3,84 kg pro kg Aluminium-Profil darf nicht überschritten werden. Der Recyclinganteil und der GWP-Wert müssen durch einen entsprechenden Nachweis gemäß ISO 14025 und EN 15804 erbracht werden. Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v.g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.

2.1.2 Werkstoff Stahl/Edelstahl Stahlteile (Anker-, Unterkonstruktionen, geschweißte Konstruktionen, etc.) sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt auszuführen. Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen, sowie das Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen hat entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen. Verankerungselemente und -mittel, die einem Korrosionsangriff ausgesetzt und für Wartungen nicht zugänglich sind, z. B. Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen von vorgehängten Fassaden (Kaltfassaden), sowie alle Verbindungsteile sind grundsätzlich aus rostfreiem Edelstahl herzustellen. Als Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente dürfen, ohne besonderen Korrosionsschutznachweis

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

gemäß DIN 18516-1, nur nichtrostende Stähle bzw. Stähle gemäß der allgemeine bauaufsichtlichen Zulassung "Z-30.3-6" vom 22. April 2014 der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei, verwendet werden. Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung stehende Bauteile, besonders wenn sie legiert sind, in uneingeschränkter Festigkeit zu keiner Spannungskorrosion oder anderweitiger interkristalliner oder auch anderweitig wirksam werdender Zersetzung im Alterungsprozess neigen.

2.1.3 Verbindungsmittel Verbindungselemente wie Beschläge, Schrauben, Bolzen o.ä. müssen mindestens korrosionsgeschützt sein. Bei ständiger Feuchtebelastung müssen sie aus nichtrostendem Stahl mindestens der Qualität der Werkstoff.-Nr. 1.4201 bestehen.

2.1.4 Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen.

2.1.5 Dichtstoffe für die Verglasung Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften DIN 18545 und dem Verwendungszweck entsprechen. Sie müssen nach DIN 52452 mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Weiter müssen Dichtstoffe alterungsbeständig und soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind gegen diese beständig sein.

2.1.6 Dichtprofile Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile (APTK/EPDM) müssen DIN 7863 bzw. der EN 12365 entsprechen. Für andere Werkstoffe ist die Eignung mit dem Angebot nachzuweisen. Die Dichtprofile müssen mit den angrenzenden Stoffen verträglich sein, sie müssen alterungsbeständig und soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind gegen diese beständig sein.

2.2 Ausführung

2.2.1 Profilauswahl Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft- und formschlüssig miteinander verbunden sind. Die Profile müssen die auftretenden Beanspruchungen gemäß DIN EN 1990 nach DIN EN 1991 inkl. der zugeordneten nationalen Anhängen sicher abtragen. Die dabei zwischen Innen- und Außenschalen auftretenden Schubkräfte müssen vom Verbund zuverlässig übertragen werden. Die vom System-Hersteller angegebenen wirksamen Trägheitsmomente (Ix) sind, unter Berücksichtigung der DIBT Richtlinie für thermisch getrennte Profile, für die Auswahl zu berücksichtigen. Das Prinzip der Wärmedämmung ist für die gesamte Konstruktion einzuhalten. Alle Verbundprofile der Fenster- und Türsysteme sind mindestens als Dreikammersystem (zwei Hohlprofile plus Verbundzone) auszuführen. Der Verbund der Profile muss ohne zusätzliche Abdichtung wasserdicht und wasserbeständig sein. Der Falzgrund der Profile muss absolut glattflächig ausgebildet sein (auch die Verbundzone), so dass anfallende Feuchtigkeit immer in die tiefste, außenliegende Ebene (Rinne) des Falzes abgeführt wird, ohne dass hierfür zusätzliche Drainagekanäle hergestellt werden müssen. Die Belüftung des Falzgrundes bei Isolierverglasungen muss nach den Richtlinien der Isolierglas-Hersteller erfolgen.

2.2.2 Profilverbindungen Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf eine einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu achten. Auch an den T-Stößen ist das Einsickern von Wasser in die Konstruktion - durch entsprechende Füllstücke mit dauerelastischer Abdichtung - zu verhindern. Bei wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben.

2.2.3 Flügeldichtungen Die Dichtungen müssen auswechselbar sein.

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

2.2.4 Beschläge Sind nicht systemgebundene Beschlagteile vorgesehen, müssen diese unter Beachtung der gültigen DIN-Normen ausgewählt werden. Die für die jeweilige Öffnungsart einzusetzenden Beschläge in ihrer Grundausstattung sind unter Berücksichtigung der Lastannahmen/Gewichte/Größen und der zu erreichenden Öffnungsweite nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen. Alle Beschlagteile sind aus nichtrostenden Materialien herzustellen und müssen justierbar sein. Inkl. der erforderliche Zusatzteile wie zusätzliche Verriegelungen, Scherenbefestigungen, Eigenanschlag und Bänder.

Für die jeweiligen Anforderungen der Türen, sind die einzusetzenden Türbänder und Beschläge in ihrer Grundausstattung in den Leistungspositionen beschrieben. Die Ausführung und die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers vorzusehen. Die Stulpbleche der einzusetzenden Schlösser und die Schließbleche müssen aus Edelstahl bestehen.

Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Dichtstücke, Befestigungszubehör und Fußpunktabdichtungen werden in den folgenden Beschreibungen nicht besonders erwähnt; diese Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern.

Einbruchhemmung gemäß DIN EN 1627, Widerstandsklasse siehe Leistungsbeschrieb.

2.3.1 Verglasung Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der Verglasung in Bauelementen dar. Die in den Positionsbeschreibungen angegebenen Abmessungen beziehen sich auf die Außenmaße der Bauelemente. Die Kosten für die Ermittlung der Glasmasse sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht. Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und Klotzungsbrücken. Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Glas-Herstellers zu ermitteln. Technische Richtlinien des Instituts des Glashandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar (IGH) DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen Richtlinie VE-06/01: Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim Die Verglasungen sind gemäß den „Glasbemessungs- und Konstruktionsregeln“ nach DIN 18008-1 bis -5 und DIN 18545 „Anforderungen an Glasfalze und Verglasungssysteme“ unter Berücksichtigung der EN 12488 (Verklotzung) auszuführen. Die Glaskanten der beschriebenen Gläser sind nach DIN 1249-11, auszuführen.

2.3.2 Einscheibensicherheitsglas: Sollte es, bedingt durch die ausgeschriebene Konstruktionsart / Anwendung erforderlich sein, dass eine ESG- oder ESG-H-Scheibe als Außenscheibe einer Isolierglaseinheit in einer Vertikalfassade eingesetzt werden muss, ist der Auftraggeber vom Auftragnehmer in schriftlicher Form über das Risiko einer "Spontanbruch-Gefahr" bei diesen Erzeugnissen aufzuklären. Bei Verwendung von ESG bzw. ESG-H im Außenbereich ist der Verwendungszweck und die Einbauart schriftlich mit dem Glaslieferanten abzuklären.

2.3.4 Glashalteleisten Über die Befestigung der Glashalteleisten ist bei vorgefertigten Dichtprofilen ein gleichmäßiger Anpressdruck über die gesamte Länge sicherzustellen. Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu stoßen und müssen austauschbar sein. Die Vorgaben des Systemgebers müssen eingehalten werden. Werden Glashalteleisten auf der Außenseite

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

angebracht, müssen die sich ergebenden Fugen gegen eindringende Feuchtigkeit abgedichtet werden. (Glasleiste in EG, Bewegungsraum, gerundet, Radius mind. 10 mm)

2.3.5 Verglasungen Glastypen - Anforderungen

GT 205b Schalldämm-2-fach-Glas Bewertetes Schalldämmmaß Rw dB (bezogen auf das Gesamtelement) für Türen und bodengebundene Verglasungen bei Zugangsmöglichkeit des öffentlichen Personenverkehrs

Glasaufbau: Glasart außen VSG Glasart innen VSG

  • mit thermisch verbessertem Randverbund

Technische Daten: Gesamtenergiedurchlässigkeit g: < 65 % U-Wert Ug: 1,1 W/m²K Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.

GT 511 F30 Brandschutzglas nach DIN 4102, Monoglas Dicke gesamt: mind. 16 mm

GT 512 F60 Brandschutzglas nach DIN 4102, Monoglas Dicke gesamt: mind. 25 mm

GT 574 F90 Brandschutzglas nach DIN 4102, Monoglas Dicke gesamt: mind. 37 mm

GT 704 VSG Einschalig Glasdicke nach Erfordernissen

2.4 Baukörperanschlüsse - Innenelemente Die Ausbildungen der Anschlüsse der Innenelemente ist gemäß den nachfolgenden Beschreibungen vorzunehmen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus dem Schallschutz gerecht werden. Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 enthalten. Der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M, Stand 2024-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 8, Seite 41 ist zu berücksichtigen.

Bei Öffnungen mit größeren Spannweiten, auskragenden Bauteilen usw., sind größere Bauwerksbewegungen im Bereich der Anschlüsse zu erwarten.

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

A 404 Anschluss Brandschutzelemente F30 - Verglasungen und T30 Türen

Die Eignung des Feuerschutzabschlusses zur Erfüllung der Anforderungen des Brandschutzes ist in Verbindung mit folgenden Wänden/Bauteilen nachgewiesen. Bei der Verwendung sind die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beachten.

Wände aus Mauerwerk nach DIN 1053-1, Dicke > 115 mm, Steinfestigkeitsklasse mindestens 12, Normalmörtel der Mörtelgruppe > II.

Wände aus Beton nach DIN 1045-1, Dicke > 100 mm, Festigkeitsklasse mindestens C 12/15.

Wände aus Porenbeton- Block- oder Plansteinen nach DIN 4165 Teil 3, Dicke > 150 mm, Festigkeitsklasse 4.

Wände aus bewehrten - liegenden oder stehenden - Porenbetonplatten, Dicke > 150 mm, sofern für diese eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt, Festigkeitsklasse 4.4.

Montagewände in Ständerbauweise (Höhe < 5 m) mit beidseitiger Beplankung aus Gipskarton- Feuerschutzplatten, Dicke > gemäß Zulassung T Bauteil und Ständerwerk, mindestens der Feuerwiderstandsklasse F30, Benennung (Kurzbezeichnung) F30-A, nach DIN 4102-4 Tabelle 48.

bekleidete Stahlstützen und/oder -träger - mindestens der Feuerwiderstandsklasse F30, Benennung (Kurzbezeichnung) F30-A nach DIN 4102-4

bekleidete Holzstützen und/oder -träger - mindestens der Feuerwiderstandsklasse F30, Benennung (Kurzbezeichnung) F30-B nach DIN 4102-4

Die Anschlüsse der Brandschutzelemente müssen hinsichtlich der mechanischen Festigkeit und der dauerhaften Abdichtung mit dauerelastischen Dichtungsmasse bei sinngemäßer Anwendung der DIN 18540 Teil 1 fachgerecht ausgeführt werden.

Ausführung gemäß der Zulassung, Detailplanung, sowie statischen und konstruktiven Erfordernissen.

A 408 Anschluss Brandschutzelemente F90 - Verglasungen und T90 Türen

Die Eignung des Feuerschutzabschlusses zur Erfüllung der Anforderungen des Brandschutzes ist in Verbindung mit folgenden Wänden/Bauteilen nachgewiesen. Bei der Verwendung sind die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beachten.

Wände aus Mauerwerk nach DIN 1053-1 oder DIN EN 1996-1-1, Dicke 115 mm, Steindruckfestigkeitsklasse mind. 12, Mörtelklasse 5 (DIN 2000-412) oder Mörtelgruppe 2 (DIN V 18580)

Wände aus Beton bzw. Stahlbeton, Dicke 140 mm, mindestens Festigkeitsklasse C12/15 nach DIN 1045

Feuerbeständige Montagewände aus Gipskarton-Feuerschutzplatten mit Ständer und Riegeln aus Stahlblechprofilen F90-A nach DIN 4102-4, Wanddicke 125 mm

Feuerbeständige Montagewände aus Gipskarton-Feuerschutzplatten mit Ständer und Riegeln aus Holz (40 x 80 mm) F90-A nach DIN 4102-4, Wanddicke 130 mm

Wände aus Porenbeton aus Porenbeton-Block- bzw. -Plansteinen nach DIN 4165, Festigkeitsklasse G4 bzw. GP4, Wanddicke 150 mm

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

Wände aus bewehrten - liegenden und stehenden - Gasbetonplatten nach DIN 4166 oder allgemein bauaufsichtlicher Zulassung, Rohdichtklasse 0,55, Mörtelgruppe 2 bzw. 3, Wanddicke 150 mm

Brandschutzverglasung der Feuerwiderstandsklasse F90

Anschluss an bekleidete Stahlstützen und / oder Stahlträger mind. Feuerwiderstandsklasse F90-A nach DIN 4102-4

Ausführung gemäß der Zulassung, Detailplanung, sowie statischen und konstruktiven Erfordernissen.

A 430 Anschluss Innenelemente

Sämtliche Anschlüsse sind beidseitig umlaufend mit Wandanschlusswinkeln und beidseitiger dauerelastischer Versiegelung auszuführen.

AU 221 Anschluss unten (T30-Türen) Metallschwelle

Die Höhe des Fußbodenaufbaues beträgt im EG ca. 24 cm, in den OGs ca. 23 cm.

Die Fußpunkte der Türen sind gemäß DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" sowie MBO § 50 auszuführen.

Der untere Türabschluss ist mit einer Türabdichtung auszustatten, die sich beim Schließvorgang automatisch auf eine bodenbündig eingebaute Metallschwelle absenkt.Schwelle in der Bautiefe des Türsystems und in der Breite des Türelements.

Unterhalb der Türschwelle ist eine aufgeständerte, verzinkte Stahlrohrkonstruktion anzubringen, um die Türanlage abzustützen. Die Hohlräume und Unebenheiten im Bereich der Schwelle sind mit 1000° -Wolle fachgerecht auszustopfen.

Ausführung gemäß der Zulassung, Detailplanung, sowie statischen und konstruktiven Erfordernissen.

AU 223 Anschluss unten (T90-Türen) Metallschwelle

Die Höhe des Fußbodenaufbaues beträgt im EG ca. 24 cm, in den OGs ca. 23 cm.

Die Fußpunkte der Türen sind gemäß DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" sowie MBO § 50 auszuführen.

Der untere Türabschluss ist mit einer Türabdichtung auszustatten, die sich beim Schließvorgang automatisch auf eine bodenbündig eingebaute Metallschwelle absenkt.Schwelle in der Bautiefe des Türsystems und in der Breite des Türelements.

Unterhalb der Türschwelle ist eine aufgeständerte, verzinkte Stahlrohrkonstruktion anzubringen, um die Türanlage abzustützen. Die Hohlräume und Unebenheiten im Bereich der Schwelle sind mit 1000° -Wolle fachgerecht auszustopfen.

Ausführung gemäß der Zulassung, Detailplanung, sowie statischen und konstruktiven Erfordernissen.

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

2.5 Oberflächenbehandlung, Farb-Beschichtung (Pulver) Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss mit GSB International und/oder QUALICOAT gütegesicherten Pulver auf Polyesterbasis in einer Schichtdicke von mindestens 50 µm / bzw. nach Vorgaben des Nasslackherstellers, erfolgen. Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International ("Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium", Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) oder des Gütezeichens der QUALICOAT (Verband für die Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6, 90403 Nürnberg) sein. Alle Oberflächen mit "Feinstruktur".

2.5.1 Farbbestimmung:

Alle Blend- und Flügelrahmenbauteile, beidseitig, pulverbeschichtet, frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen, RAL 7048, Perlmausgrau. Grundsätzlich sind alle Oberflächen der Aluminium-Fenster- und Türrahmenbauteile, insbesondere der Deckschalen, vom gleichen Beschichter, d. h. im gleichen Farbton auszuführen.

2.6. Systembeschreibungen

2.6.1 Nicht wärmegedämmtes Aluminium Tür- und Trennwand-System mit 65 mm Grundbautiefe

Konstruktionsmerkmale Die Konstruktion ist außen und innen flächenbündig. Die Abdichtung im Fußpunkt (Sockel) erfolgt durch eine sich - beim Schließen der Tür - automatisch absenkende Dichtung.Je nach Anforderung können auch eine Bodenschwelle und eine Lippendichtung eingesetzt werden.

Das System ist mit rechteckigen Glasleisten auszustatten. Die Montage der Glasleisten erfolgt mittels toleranzausgleichenden Kunststoffhaltern.

Profilbautiefen: Blendrahmen, Pfosten, Riegel 65 mm Pfosten mit Statik außen 125 mm Flügelrahmen und Sockel 65 mm

Profilansichtsbreiten: Blendrahmen seitlich, oben 69 mm Blendrahmen / Sockel, unten 106 mm Pfosten 94 mm Pfosten mit Statik außen 94 mm Riegel 94 mm

Flügelrahmen (nach außen öffnend) 98 mm Flügelrahmen (nach innen öffnend) 73 mm Flügelprofil unten 142 mm

Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf Gehrung gefertigten Flügelprofil auszuführen.

2.6.2.0 Brandschutztüren in der Innenanwendung

Die nachfolgend beschriebenen Brandschutz-Konstruktionen sind zulassungspflichtige Bauteile. Diese bauaufsichtliche Zulassung muss erteilt sein.

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

Die Angaben aus dem Genehmigungsantrag und die Auflagen aus dem Zulassungsbescheid sind bei der Bauausführung zu berücksichtigen und zu befolgen. Eine Ausfertigung des Zulassungsbescheides muss dem Auftraggeber zusammen mit den Ausführungszeichnungen vorgelegt werden. Feuerschutzabschlüsse sind gemäß Bauordnung der Länder überwachungspflichtige Bauteile. Hersteller von Feuerschutzabschlüssen müssen sich von einer - durch das DIBt - anerkannten Überwachungsstelle überwachen und zertifizieren lassen. Die Kennzeichnung erfolgt durch ein Typenschild. Der Firmenname oder die Firmenkennzahl ist aus dem Typenschild ersichtlich.

2.6.2.1 Thermisch getrenntes Aluminium-System für Feuerschutzabschlüsse T30 / F30 nach DIN 4102 und DIN 18095, mit 90 mm Grundbautiefe, gemäß Zulassungsbescheide Die Bauteile können wahlweise in T-Verbinder, Elementbauweise, gemischter Bauweise und Wechselprofil Bauweise ausgeführt werden.Die Art ist nach den baulichen Gegebenheiten / Anforderungen festzulegen.

Konstruktionsmerkmale 3-Kammer-Aluminium-Hohlprofilen. Funktionsnut zur klemmbaren Befestigung der Beschläge (Schlösser, Sicherungsbolzen, E-Öffner, Montageanker, Rollenklemmband, verdeckt liegendes Band). Es dürfen nur geprüfte, in der Zulassung aufgeführte Brandschutzgläser eingesetzt werden. Die Verglasungen sind mit Systemprofilen einseitig im System anzuordnen. Im Falzbereich der Blend- / Flügelrahmen werden beschichtete Funktionsblenden zur Abdeckung des Falzraumes eingeklickt. Die Abdichtung der Brandschutzgläser erfolgt mit äußeren und inneren EPDM- Dichtungen. Die Abdichtung im Fußpunkt (Sockel) erfolgt durch eine sich - beim Schließen der Tür - automatisch absenkende Dichtung. Die feuerhemmenden Türen sind rauchdicht nach DIN 18095 auszuführen.

Nach- und Umrüstbarkeit Eine nachträgliche Um- und Nachrüstung - jederzeit, flexibel, im laufenden Betrieb, ohne Türausbau - ist zu gewährleisten. Folgende nachträglichen Änderungen und Ergänzungen müssen, ohne Verlust der Zulassung und ohne weiteren Nachweis, möglich sein: Anbringen von verdeckt liegenden Magnet- und Schließkontakten Verdeckt liegende Kabelführungen im Blend- und Flügelrahmen Umrüstung von Einfach- zu Mehrfachverriegelungen (oder umgekehrt) Nachrüstung von E-, A-Öffnern, Motorschlössern, Blockschlössern, Türüberwachungen Flexibler Austausch und Wechsel auf andere Bandarten (Rollentür-, Aufsatz-, verdeckt liegende Bänder)

Profilbautiefen: Blendrahmen, Pfosten, Riegel 90 mm Pfosten (verstärkt) 150 mm Flügelrahmen und Sockel 90 mm

Profilansichtsbreiten: Blendrahmen 67 mm Tür-Blendrahmen 73 mm Pfosten 92 mm Riegel 82 / 92 / 150 mm

Flügelrahmen (nach außen öffnend) 109 mm Flügelrahmen (nach innen öffnend) 84 mm Flügelsockel 142 mm

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

2.6.2.2 Thermisch getrenntes Aluminium-System für Feuerschutzabschlüsse T90 / F90, nach DIN 4102 und DIN 18095, mit 90 mm Grundbautiefe, gemäß Zulassungsbescheid

Die Bauteile können wahlweise in T-Verbinder, Elementbauweise und gemischte Bauweise ausgeführt werden. Die Art ist nach den baulichen Gegebenheiten / Anforderungen festzulegen.

Konstruktionsmerkmale 3-Kammer-Aluminium-Hohlprofilen. Funktionsnut zur klemmbaren Befestigung der Beschläge (Schlösser, Sicherungsbolzen, E-Öffner, Montageanker, Rollenklemmband, verdeckt liegendes Band). Es dürfen nur geprüfte, in der Zulassung aufgeführte Brandschutzgläser eingesetzt werden. Im Falzbereich der Blend- / Flügelrahmen werden beschichtete Funktionsblenden zur Abdeckung des Falzraumes eingeklickt. Die Abdichtung der Brandschutzgläser erfolgt mit äußeren und inneren EPDM-Dichtungen. Die Abdichtung im Fußpunkt (Sockel) erfolgt durch eine sich - beim Schließen der Tür - automatisch absenkende Dichtung. Die feuerhemmenden Türen sind rauchdicht nach DIN 18095 auszuführen.

Nach- und Umrüstbarkeit Eine nachträgliche Um- und Nachrüstung - jederzeit, flexibel, im laufenden Betrieb, ohne Türausbau - ist zu gewährleisten. Folgende nachträglichen Änderungen und Ergänzungen müssen, ohne Verlust der Zulassung und ohne weiteren Nachweis, möglich sein: Anbringen von verdeckt liegenden Magnet- und Schließkontakten Verdeckt liegende Kabelführungen im Blend- und Flügelrahmen Umrüstung von Einfach- zu Mehrfachverriegelungen (oder umgekehrt) Nachrüstung von E-, A-Öffnern, Motorschlössern, Blockschlössern, Türüberwachungen Flexibler Austausch und Wechsel auf andere Bandarten (Rollentür-, Aufsatz-, verdeckt liegende Bänder)

Profilbautiefen: Blendrahmen, Pfosten, Riegel 90 mm Pfosten (verstärkt) 150 mm Flügelrahmen und Sockel 90 mm

Profilansichtsbreiten: Blendrahmen 67 mm Tür-Blendrahmen 73 mm Pfosten 92 mm Riegel 92 mm

Flügelrahmen (nach außen öffnend) 109 mm Flügelrahmen (nach innen öffnend) 84 mm Flügelsockel 142 mm

2.6.2.3 Thermisch getrenntes Aluminium-System für Feuerschutzabschlüsse T60 / F60, nach DIN 4102 und DIN 18095, mit 80 mm Grundbautiefe, gemäß Zulassungsbescheid

wie 2.6.2.2 jedoch mit 80 mm Bautiefe

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Vorbemerkungen / Vertragstexte

2.7 Beschläge aus Edelstahl

2.7.1 Tür-Beschläge, Edelstahl

Die Türbeschläge sind in der Grundausstattung in den nachfolgenden Vorbemerkungen beschrieben, die Spezifikationen werden in der Leistungsposition definiert. Die Beschläge für die Brandschutzelemente T-30 sind nach dem Zulassungsbescheid des Herstellers einzusetzen.

Schließfunktion von Notausgangs- und Paniktüren

1- flg. Türen

"B": -Umschaltfunktion-, Grundstellung: Beide Türdrücker sind angekoppelt, Tür begehbar. Schaltstellung: Durch Schlüssel- / Profilzylinderbetätigung wird der bandseitige Türdrücker abgekoppelt. Nach Betätigung der Antipanikfunktion bleibt der Türdrücker auf Bandseite abgekoppelt.

"E" -Wechselfunktion-, Grundstellung: Die Tür ist auf der Bandseite nur mit Schlüssel zu öffnen. Schaltstellung: Auf der Bandgegenseite kann die Tür über den Drücker, auch im abgeschlossenen Zustand, immer geöffnet werden.

2- flg. Türen

Teilpanik: Schließfunktion "B" -Umschaltfunktion-, Die Antipanik-Funktion kann nur vom Gangflügel ausgelöst werden. Grundstellung: Beide Türdrücker sind angekoppelt, Tür begehbar. Schaltstellung: Durch Schlüssel- / Profilzylinderbetätigung wird der bandseitige Türdrücker abgekoppelt. Nach Betätigung der Antipanikfunktion bleibt der Türdrücker auf Bandseite abgekoppelt.

Vollpanik: Schließfunktion "B" -Umschaltfunktion-, Die Antipanik-Funktion kann vom Stand- und Gangflügel ausgelöst werden. Standflügel: Beide Türflügel werden bei Betätigung entriegelt. Gangflügel: Nur der Gangflügel wird entriegelt. Grundstellung: Beide Türdrücker sind angekoppelt, Tür begehbar. Schaltstellung: Durch Schlüssel- / Profilzylinderbetätigung wird der bandseitige Türdrücker abgekoppelt. Nach Betätigung der Antipanikfunktion bleibt der Türdrücker auf Bandseite abgekoppelt.

Die Beschläge der Brandschutzelemente T-30 und T-90 sind entsprechend den Vorgaben des zugehörigen Zulassungsbescheids einzusetzen.

Türbänder für Standard Türen (Innenbereich)

Rollentürbänder Vierteilige Edelstahl-Rollentürbänder mit einer Abmessung von 22 x 200 mm, für Flügellasten bis 150 kg.

Konstruktionsmerkmale Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen werden.

Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935: Klasse 4 Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4 Bandklasse nach DIN EN 1935: Klasse 13 Mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400: Klasse 6

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

Vorbemerkungen / Vertragstexte

Türbänder für Brandschutztüren T30 (Innenbereich)

Rollentürbänder, T30 Vierteilige Edelstahl-Rollentürbänder mit einer Abmessung von 22 x 200 mm, für Flügellasten bis 220 kg.

Konstruktionsmerkmale Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen werden.

Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935: Klasse 4 Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4 Bandklasse nach DIN EN 1935: Klasse 13 Mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400: Klasse 8

Türbänder für Brandschutztüren T90 (Innenbereich)

Rollentürbänder, T90 Vierteilige Edelstahl-Rollentürbänder mit einer Abmessung von 22 x 200 mm, für Flügellasten bis 220 kg.

Konstruktionsmerkmale Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen werden.

Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935: Klasse 4 Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4 Bandklasse nach DIN EN 1935: Klasse 13 Mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400: Klasse 8

Betätigung nach DIN EN 179

Gangflügel innen (Drücker) Standard und EN 179 Türdrücker, gekröpft, Edelstahl

Standflügel innen (Drücker) EN 179 Türdrücker, gekröpft, Edelstahl

Gangflügel außen (Drücker) Türdrücker, gekröpft, Edelstahl

Betätigung 2 flg. Türen Gangflügel innen: Türdrücker, Edelstahl

Betätigung 2 flg. Türen Standflügel: Verdeckt liegender Falztreibriegel (TP)

Betätigung 2 flg. Türen Gangflügel außen (Funktion E): Türknauf, Edelstahl

Betätigung außen mit Drücker = RC Anforderung nur in Anlehnung oder EH 01

Betätigung innen mit Drücker + RC Türdrücker 45° nach oben geneigt und Rückholfeder, gemäß DIN 18273 nach DIN EN 179, Edelstahl. Türdrücker nach Prüfbericht

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Projekt: Neubau Erweiterungsbau Gymnasium im Schloss, Schlossplatz 13, 38304 Wolfenbüttel

LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

Vorbemerkungen / Vertragstexte

Beschreibung Türdrücker: Die angebotenen Produkte (Standart- und Panikdrücker nach DIN EN 179) müssen aus einer Produktion stammen, die gemäß ISO 14 025 sowie EMAS bzw. DIN EN ISO 14 001 und einem Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 zertifiziert ist. Die entsprechenden Zertifikate sind vorzulegen. Gekröpfter Türdrücker für Rahmentüren mit und ohne Anforderungen, Griffform Design L--Form, rund, nach Wahl des AG Klassifizierungsschlüssel nach EN 1906: mit Kurzschildrosetten, Schraublochabstand 50 mm, für Senkschrauben M5, mit unsichtbarer Befestigung und Hochhaltemechanismus 8 mm Vierkantloch Edelstahl rostfrei, Werkstoff 1.4301, fein matt, bzw. Aluminium, matt, (Griff und Rosetten ohne Firmenlogo, neutral)

Die Türdrücker bei Brandschutzelementen T-30 / T-90, sind nach dem Zulassungsbescheid einzusetzen.

Türschlösser:

Antipanik Riegel - Fallenschloss

Ausführung mit 9 mm Drückernuss 1-tourig mit und ohne Wechsel Stulp, INOX Riegel und Falle vernickelt Schließplatten, Falleneinlaufteil Vorgerichtet für Profilzylinder

Zusatzfunktionen optional (Ausgewählte Funktionen werden in den Positionen aufgeführt) E-Öffner, Kabelset, Kabelübergang und Netzteil Fallenfeststellung (bei Panikfunktion E) nicht bei Brand und Rauchschutztüren

Antipanik Riegel - Fallenschloss mit oberer Verriegelung

Einbruchhemmung bis Widerstandsklasse RC 2

Ausführung mit 9 mm Drückernuss 1-tourig mit Wechsel Stulp, INOX Riegel und Falle vernickelt Schließplatten, Falleneinlaufteil Vorgerichtet für Profilzylinder

Zusatzfunktionen optional (Ausgewählte Funktionen werden in den Positionen aufgeführt) E-Öffner, Kabelset, Kabelübergang und Netzteil Fallenfeststellung (bei Panikfunktion E) nicht bei Brand und Rauchschutztüren

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

Vorbemerkungen / Vertragstexte

Verriegelung Standflügel

Verriegelungen Standflügel Verdeckt liegender Falztreibriegel (TP) Treibriegelschloss (Gegenkasten) mit Antipanikfunktion (VP) mit Schaltschloss Befestigungs- und Verriegelungsplatte, Bodenbuchse und Befestigungsmaterial, Treibriegelstangen, Falleneinlaufteile, Mitnehmer, Treibstangenführung.

Beschläge Türen Zubehör

Türschließer mit Gleitschienen und integrierter Schließfolgeregelung für barrierefreie Türen nach DIN 18040 bis Flügelbreite 1250 mm bei max. 47 Nm Öffnungsmoment Zwei Stück oben liegende Türschließer nach DIN EN 1154, mit Gleitschienen und integrierter Schließfolgeregelung. Schließablauf, Endanschlag und Öffnungsdämpfung hydraulisch kontrolliert und einstellbar, Schließkraft stufenlos einstellbar. Schließergröße, entsprechend der Türflügelbreite und Verkleidung.

Türschließer mit Gleitschienen, Schließfolgeregelung und Feststellung mit Elektro-Haltemagnete für Brand- und Rauchschutztüren inkl. Rauchschaltzentrale. Zwei Stück oben liegende Türschließer nach DIN EN 1154 mit Gleitschiene. Schließablauf, Endanschlag und Öffnungsdämpfung hydraulisch kontrolliert und einstellbar, Schließkraft stufenlos einstellbar. Schließergröße, entsprechend der Türflügelbreite. Aufgesetzte sichtbare Schließfolgeregelung 1 Stück Elektro-Haltemagnete mit Anker für Gangflügel (Typ nach Einbausituation), 24 V DC, Feststellpunkt bis 180° möglich, Rauchschaltzentrale mit Netzteil und mit Anschlussmöglichkeiten für zusätzliche Rauchmelder, inkl. eines Handtaster zur Auslösung.

Rauchmelder Rauchmelder für die Sturz- und Deckenmontage mit Zulassung für Feststellanlagen an Brand- und Rauchschutztüren.

Magnetschalter-Set - VDS C zur elektronischen Öffnungsüberwachung von Türen.

Ausführung

  • Schließer, mit Sabotageschleife und Fremdfeldkontakt
  • Falzmaß der Tür von 15 mm - 17 mm
  • Inklusive Zuleitung, Länge 6 m
  • Montageort: Profilintegriert
  • Montageart: Dübelmontage

VdS- Zulassungen Öffnungsüberwachung Klasse C (Nr. G 10 70 80)

Türstopper, Bodenmontage Türstoppers aus Edelstahl mit eingearbeitetem Gummipuffer zur Bodenmontage. Höhe 25 mm, Durchmesser 60 mm Vor der Montage sind Gewicht des Türblattes, der Auftreffwinkel, Höhe der Türunterkante sowie die Festigkeit des Bodens zu prüfen. Die Befestigungsart ist auf die Anforderungen abzustimmen. Inklusive Zubehör und aller erforderl. Verbindungs-/Befestigungsmittel.

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

Vorbemerkungen / Vertragstexte

Türstopper, Wandmontage Türstoppers aus Edelstahl mit aufgesetztem Gummipuffer zur Wandmontage. Länge gem. Leistungsbeschrieb; Pufferdurchmesser 42 mm; Befestigungsrosette Durchmesser 45 mm Vor der Montage sind Gewicht des Türblattes, der Auftreffwinkel, Höhe der Türunterkante sowie die Festigkeit der Wand zu prüfen. Die Befestigungsart ist auf die Anforderungen abzustimmen. Inklusive Zubehör und aller erforderl. Verbindungs-/Befestigungsmittel.

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OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

16 GEWERK INNENTÜREN ALUMINIUM

16.1 Titel Baustelleneinrichtung u. besondere Leistungen

16.1.0010 Baustelleneinrichtung

Baustelle für den gesamten Umfang der hier ausgeschriebenen Leistungen aller Titel mit sämtlichen Werkzeugen und Montagegeräten aller Art nach den behördlichen Bestimmungen und den UVV's der Berufsgenossenschaft einrichten, für die Dauer der Baumaßnahme vorhalten und räumen. Geländeflächen auf OK Terrain, auf denen sich Baustelleneinrichtungen befunden haben, sind in den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Ein Arbeits- und Schutzgerüst als Fassadengerüst ist bauseits vorhanden. Alle erforderlichen Innengerüste, bis zu einer lichten Rohbauraumhöhe von 4,30 m, als Rollgerüste o.ä., sind in diese Position einzukalkulieren.

Leistung einschließlich aller erforderlicher Sicherungsmaßnahmen wie z.B. Maßnahmen zur Sicherung von Personen gegen Absturz bzw. Hineintreten in Öffnungen in Böden, Decken und Dachflächen sind gem. UVV und dem SiGe-Plan vorzusehen und vorzuhalten (auch für andere Unternehmer). Diese Leistungen sind mit in diese Baustelleneinrichtungsposition einzurechnen.

Den AN hat seine Baustelleneinrichtungen vorab mit dem SiGeKo und der Bauleitung des AG abzustimmen. Die Anmerkungen des SiGeKo sind zu beachten.

1 psch ...................... ..............................

16.1.0020 Verlängerung Vorhaltung Baustelleneinrichtung

Zusätzliche Verlängerung der Vorhaltung der vor beschriebenen Baustelleneinrichtung bei Verlängerung der Bauzeit, unverschuldet durch den AN.

5 Wo ...................... ..............................

16.1.0030 Konstruktionszeichnung - Ausführungsplanung

Nach Auftragserteilung und Klärung aller Einzelheiten sind vom Auftragnehmer Ausführungs- und Detailzeichnungen von allen voneinander abweichenden Positionen dieses Leistungsverzeichnisses innerhalb von 12 Werktagen anzufertigen. Den Positionsplänen sind die dazugehörenden Schnittzeichnungen und Details übersichtlich zuzuordnen. Gemäß VOB/C müssen aus den Zeichnungen Konstruktion, Maße, Bauanschlüsse, Befestigung, erforderlichen Raster-, Montage- und Dübelsetzpläne, Einbau und Einbaufolge erkennbar sein. Örtl. Aufmaße sind eigenverantwortlich zu nehmen. Für die Montage der Boden- und Wand-Türstopper ist ein gesonderter Montageplan in Abstimmung herzustellen, welcher vor Montage der Stopper zur Freigabe vorzulegen ist. Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die Zeichnungen vom Auftraggeber, Architekten, und Statiker geprüft und für die Fertigung freigegeben sind.

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OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Grundsätzlich sind alle Darstellungen in 1-facher Papier-Ausfertigung und als digitale DWG- und PDF-Datei, zu liefern. Eine Prüfzeit von 5 Werktagen seitens des Beauftragten des Auftraggebers ist bei der Plandisposition einzukalkulieren. Änderungen in der Werkplanung sind kostenfrei in die Zeichnungen des AN zu übernehmen.

Nach erfolgter Genehmigung durch Architekt, Bauherr und Statiker sind die relevanten Unterlagen in 2-facher Papier-Ausfertigung dem Prüfingenieur zur bautechnischen Prüfung vorzulegen.

1 psch ...................... ..............................

Dokumentation Der AN hat für alle Elemente, Einbauteile, Produkte usw., die erforderlichen Vorschriften, etc., in deutscher Sprache dem AG detailliert und übersichtlich zu übergeben. Zusätzlich ist vom AN eine Auflistung der Einbauteile, Materialien, usw. zu erstellen. Übergabe der vollständigen Dokumentation an den AG vor Abnahme der Bauleistungen, jedoch mind. 2 Kalenderwochen vor Stellung der Schlussrechnung des AN.

Dabei ist die folgende Struktur einzuhalten:

  1. Abschnitt: BETRIEBSANSCHRIFT
  • Name, Adresse, Telefon, am Bau beteiligte Firmen (Nachunternehmer)
  1. Abschnitt: ERKLÄRUNGEN
  • Fachunternehmererklärung
  • Fachbauleitererklärung
  • Errichtererklärung
  • Zulassungserklärungen
  • Konformitätserklärungen
  • Erklärungen (z.B. Fachbetrieb für …)
  • Sonstiges
  1. Abschnitt: TECHNISCHE UNTERLAGEN
  • Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter
  • Herstellererklärungen
  • Technische Datenblätter
  • Zulassungen

16.1.0040 Dokumentation

Dokumentation erstellen und dem AG bzw. der Objektüberwachung übergeben, in Papierform sowie in digitaler Form gem. Vorbemerkungen.

  • in Papierform 1-fache Ausfertigung in Standardordnern, Format A4, Farbe schwarz, Rückenbreite ca. 80 mm (breit) bzw. ca. 52 mm (schmal), mit Rückenschild computerbeschriftet und aufgeklebt, Beschriftung Rücken- schild nach Vorgabe des AG, größere Blattformate nach DIN gefaltet, Ausdruck 1:1, einzelne Abschnitte mit Deckblatt und Einlageblättern mit entsprechend be- schrifteten Reitern (Bezeichnung des Inhaltes und Nummer) getrennt
  • in digitaler Form im Dateiformat PDF und auf einer Plattform oder Cloude Seite 26

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

nach Angabe des AG mit identischer Struktur.

1 psch ...................... ..............................

Summe 16.1 Titel Baustelleneinrichtung u. besondere Leistungen ..............................

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

16.2 Titel Verglaste Aluminium-Innentürelemente

16.2.0010 Alu-Tür-Element, ca. 3320 mm x 3555 mm, EG, Tür-Nr. 32-V0.5-3, Windfang

Alu-Innentür-Element Windfang / Flur 4 System mit Nicht wärmegedämmtes Aluminium Tür- und Trennwand-System mit 65 mm Grundbautiefe, mit Anschluss an nachstehendem Alu-Innentürelement.

Abmessung: ca. 3320 x 3555 mm zuzügl. Blendrahmen-Verbreiterung links Einbauort: EG, 32-V0.5-3, Foyer (Windfangtür) - Flur 4 Oberflächen: pulverbeschichtet, RAL 7048, perlmausgrau mit Feinstruktur. frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen,

Aufteilung nach beiliegender Detail: 421-701-DT-36100-020-5-02 Rohrrahmen-Türen Windfang EG 1 St. Türflügel, 2-flg., Lichte Durchgangsweite 1800 mm Schloss: Einsteckschloss mit Falle-Riegel Betätigung Gangflügel, innen: Türdrücker gekröpft Betätigung Gangflügel, außen: Türdrücker gekröpft Betätigung Standflügel, innen: Türdrücker, Falztreibriegel Betätigung Standflügel, außen: ohne Türschließer: 2 St. Türschließer mit Gleitschiene und integrierter Schließfolgeregelung, mech. Türfeststeller für beide Flügel Verglasung: GT 704 2 St. Festfelder Seitenteil und Oberlicht über Tür Verglasung: GT 704 2 St. Bodentürstopper

Anschlüsse: A 430 Blendrahmenverbreiterung seitlich links: 45 mm

Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Ausführung und Montage gemäß ZTV, sowie gem. den statischen und konstruktiven Erfordernissen.

1 St ...................... ..............................

16.2.0020 Alu-Tür-Element, ca. 3320 mm x 3555 mm, EG, Tür-Nr. 32-V0.5-4, Windfang

Alu-Innentür-Element Windfang / Flur 4 System mit Nicht wärmegedämmtes Aluminium Tür- und Trennwand-System mit 65 mm Grundbautiefe, mit Anschluss an vor beschriebenem Alu-Innentürelement.

Abmessung: ca. 3320 x x3555 mm zuzügl. Blendrahmen-Verbreiterung 1 x rechts Einbauort: EG, 32-V0.5-4, Foyer (Windfangtür) - Flur 4

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Oberflächen: pulverbeschichtet, RAL 7048, perlmausgrau mit Feinstruktur. frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen,

Aufteilung nach beiliegender Detail: 421-701-DT-36100-020-5-02 Rohrrahmen-Türen Windfang EG 1 St. Türflügel, 2-flg., Lichte Durchgangsweite 1800 mm Schloss: Einsteckschloss mit Falle-Riegel Betätigung Gangflügel, innen: Türdrücker gekröpft Betätigung Gangflügel, außen: Türdrücker gekröpft Betätigung Standflügel, innen: Türdrücker, Falztreibriegel Betätigung Standflügel, außen: ohne Türschließer: 2 St. Türschließer mit Gleitschiene und integrierter Schließfolgeregelung mech. Türfeststeller für beide Flügel Verglasung: GT 704 2 St. Festfelder Seitenteil und Oberlicht über Tür Verglasung: GT 704 2 St. Bodentürstopper

Anschlüsse: A 430 Blendrahmen-Verbreiterung seitlich rechts: 45 mm

Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Ausführung und Montage gemäß ZTV, sowie gem. den statischen und konstruktiven Erfordernissen.

1 St ...................... ..............................

16.2.0030 Alu-Brandschutz-Element, ca. 2500 mm x 3790 mm, EG, Tür-Nr. 32-0.6-1, Sammlung

Alu-Brandschutzr-Element T30 RS / F30, FUR Sammlung / Flur 4 System mit Thermisch getrenntes Aluminium-System für Feuerschutzabschlüsse T 30 / F 30, nach DIN 4102 und DIN 18095 mit 90 mm Grundbautiefe. nach DIN 4102 und DIN 18095 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw 37 dB für das Gesamtelement

Abmessung: ca. 2500 x 3790 mm Einbauort: EG, 32-0.06-1 Oberflächen: pulverbeschichtet, RAL 7048, perlmausgrau mit Feinstruktur. frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen,

Aufteilung nach beiliegender Detail: 421-701-DT-36101-020-5-01 RR_Tür Sammlungsraum EG (fh+r+s) 1 St. Türflügel, 2-flg., Teilpanik, nach außen öffnend (EN 179) abschließbar; Panikfunktion B, auswärts öffnend Lichte Durchgangsweite Gangflügel 900 mm Schloss: Einsteckschloss mit Falle-Riegel

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Betätigung Gangflügel, innen: Türdrücker gekröpft Betätigung Gangflügel, außen: Türdrücker gekröpft Betätigung Standflügel, innen: Türdrücker, Falztreibriegel Betätigung Standflügel, außen: ohne Türschließer: 2 St. Türschließer mit Gleitschiene und integrierter Schließfolgeregelung Verglasung: GT 511 1 St. Festfelder Oberlicht über Tür Verglasung: GT 511 2 St. Bodentürstopper

Anschlüsse: A 404, seitl. in bauseitige Trockenbauwand mit beidseitiger Rechteck-Stahlrohrverstärkung Fußpunkt Tür, AU221

Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Ausführung und Montage gemäß ZTV, sowie gem. den statischen und konstruktiven Erfordernissen.

1 St ...................... ..............................

16.2.0040 Alu-Brandschutz-Element, ca. 2175 mm x 3110 mm, 1.OG, Tür-Nr. 32-1.02-1, Sammlung

Alu-Brandschutzr-Element T30 RS / F30, Sammlung / Flur 1 (Atrium) System mit Thermisch getrenntes Aluminium-System für Feuerschutzabschlüsse T 30 / F 30, nach DIN 4102 und DIN 18095 mit 90 mm Grundbautiefe. nach DIN 4102 und DIN 18095 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw 37 dB für das Gesamtelement

Abmessung: ca. 2175 x 3110 mm Einbauort: 1.OG, 32-1.02-1 Oberflächen: pulverbeschichtet, RAL 7048, perlmausgrau mit Feinstruktur. frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen,

Aufteilung nach beiliegender Detail: 421-701-DT-36102-020-5-01 RR-Türen Sammlung I 1.+2.OG (fh+r+s) 1 St. Türflügel, 2-flg., Teilpanik (EN 179) abschließbar; Panikfunktion B, einwärts öffnend Lichte Durchgangsweite Gangflügel 900 mm Schloss: Einsteckschloss mit Falle-Riegel Betätigung Gangflügel, innen: Türdrücker gekröpft Betätigung Gangflügel, außen: Türdrücker gekröpft Betätigung Standflügel, innen: Türdrücker, Falztreibriegel Betätigung Standflügel, außen: ohne Türschließer: 2 St. Türschließer mit Gleitschiene und integrierter Schließfolgeregelung barrierefrei

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Verglasung: GT 511 1 St. Festfelder Oberlicht über Tür Verglasung: GT 511 2 St. Bodentürstopper

Anschlüsse: A 404, seitl. in bauseitige Trockenbauwand mit beidseitiger Rechteck-Stahlrohrverstärkung Fußpunkt Tür, AU221

Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Ausführung und Montage gemäß ZTV, sowie gem. den statischen und konstruktiven Erfordernissen.

1 St ...................... ..............................

16.2.0050 Alu-Brandschutz-Element, ca. 2175 mm x 3200 mm, 2.OG, Tür-Nr. 32-2.02-1, Sammlung

Alu-Brandschutzr-Element T30 RS / F30, Sammlung / Flur 1 (atrium) System mit Thermisch getrenntes Aluminium-System für Feuerschutzabschlüsse T 30 / F 30, nach DIN 4102 und DIN 18095 mit 90 mm Grundbautiefe. nach DIN 4102 und DIN 18095 Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw 37 dB für das Gesamtelement

Abmessung: ca. 2175 x 3200 mm Einbauort: 2.OG, 32-2.02-1 Oberflächen: pulverbeschichtet, RAL 7048, perlmausgrau mit Feinstruktur. frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen,

Aufteilung nach beiliegender Detail: 421-701-DT-36102-020-5-01 RR-Türen Sammlung I 1.+2.OG (fh+r+s) 1 St. Türflügel, 2-flg., Teilpanik, (EN 179) Lichte Durchgangsweite Gangflügel 900 mm abschließbar; Panikfunktion B, einwärts öffnend Schloss: Einsteckschloss mit Falle-Riegel Betätigung Gangflügel, innen: Türdrücker gekröpft Betätigung Gangflügel, außen: Türdrücker gekröpft Betätigung Standflügel, innen: Türdrücker, Falztreibriegel Betätigung Standflügel, außen: ohne Türschließer: 2 St. Türschließer mit Gleitschiene und integrierter Schließfolgeregelung barrierefrei Verglasung: GT 511 1 St. Festfelder Oberlicht über Tür Verglasung: GT 5114 2 St. Bodentürstopper

Anschlüsse: A 404, seitl. in bauseitige Trockenbauwand mit

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

beidseitiger Rechteck-Stahlrohrverstärkung Fußpunkt Tür, AU221

Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Ausführung und Montage gemäß ZTV, sowie gem. den statischen und konstruktiven Erfordernissen.

1 St ...................... ..............................

16.2.0060 Alu-Tür-Element, ca. 2200 mm x 2500 mm, 1.+2.OG, Tür-Nr. 32-1/2.07-1, Sammlung 2

Alu-Tür-Element, Sammlung 2 / Flur 3 System mit Nicht wärmegedämmtes Aluminium Tür- und Trennwand-System mit 65 mm Grundbautiefe. Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw 37 dB für das Gesamtelement

Abmessung: ca. 2200 x 2500 mm Einbauort: 1.OG, 32-1.07-1 und 2.OG 32.2.07.1 Oberflächen: pulverbeschichtet, RAL 7048, perlmausgrau mit Feinstruktur. frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen,

Aufteilung nach beiliegender Detail: 421-701-DT-36103-020-5-01 RR-Türen Sammlung II 1.+2.OG.pdf 1 St. Türflügel, 2-flg., Teilpanik, nach außen öffnend (EN 179) Lichte Durchgangsweite Gangflügel 900 mm Funktion: B Schloss: Einsteckschloss mit Falle-Riegel Betätigung Gangflügel, innen: Türdrücker gekröpft Betätigung Gangflügel, außen: Türdrücker gekröpft Betätigung Standflügel, innen: Türdrücker, Falztreibriegel Betätigung Standflügel, außen: ohne Verglasung: GT 205b 2 St. Bodentürstopper

Anschlüsse: umlaufend A430, seitl. in bauseitige Trockenbauwand mit beidseitiger Rechteck-Stahlrohrverstärkung

Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Ausführung und Montage gemäß ZTV, sowie gem. den statischen und konstruktiven Erfordernissen.

2 St ...................... ..............................

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

16.2.0070 Alu-Fenster-Element, ca. 2050 mm x 2500 mm, 1.+2.OG, Sammlung II

Alu-Fenster-Element, bodengleich, Sammlung 2 / Flur 3 System mit Nicht wärmegedämmtes Aluminium Trennwand-System mit 65 mm Grundbautiefe. Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw 37 dB für das Gesamtelement

Abmessung: ca. 2050 x 2500 mm Einbauort: 1. + 2.OG, neben 32-1.07-1/32-2.07-1 Oberflächen: pulverbeschichtet, RAL 7048, perlmausgrau mit Feinstruktur. frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen,

Aufteilung nach beiliegender Detail: 421-701-DT-36103-020-5-01 RR-Türen Sammlung II 1.+2.OG 1 St. Festfeld Verglasung: GT 205b

Anschlüsse: umlaufend A430, seitl. in bauseitige Trockenbauwand mit beidseitiger Rechteck-Stahlrohrverstärkung

Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Ausführung und Montage gemäß ZTV, sowie gem. den statischen und konstruktiven Erfordernissen.

2 St ...................... ..............................

16.2.0080 Alu-Brandschutz-Element, ca. 2300 mm x 3110 mm, 1.OG, Tür-Nr. 32-T1.1, TRH 1

Alu-Brandschutz-Element T30 RS / F30, TRH 1 / Flur 3 System mit Thermisch getrenntes Aluminium-System für Feuerschutzabschlüsse T 30 / F 30, nach DIN 4102 und DIN 18095 mit 90 mm Grundbautiefe. nach DIN 4102 und DIN 18095

Abmessung: ca. 2300 x 3110 mm inkl. Blendrahmen-Verbreiterung rechts Einbauort: 1.OG, 32-T1.1 Oberflächen: pulverbeschichtet, RAL 7048, perlmausgrau mit Feinstruktur. frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen,

Aufteilung nach beiliegender Detail: 421-701-DT-36104-020-5-01 Rohrrahmentür TRH 1-2.OG.pdf 1 St. Türflügel, 2-flg., Vollpanik, nach außen öffnend (EN 179) Lichte Durchgangsweite 1800 mm Funktion: B Schloss: Einsteckschloss mit Falle-Riegel inkl. Kabelübergang inkl. Anschlussleitung Betätigung Gangflügel, innen: Türdrücker gekröpft Betätigung Gangflügel, außen: Türdrücker gekröpft

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Betätigung Standflügel, innen: Türdrücker, Treibriegelschloss Betätigung Standflügel, außen: ohne Türschließer: 2 St. Türschließer mit Gleitschiene und integrierter Schließfolgeregelung barrierefrei, Feststellung mit Elektro-Haltemagnet Ansteuerung über Handtaster, mit Schließverzögerungsfunktion Zubehör: 2 St. Decken-Rauchmelder Verglasung: GT 511 1 St. Festfeld: Oberlicht über Tür Verglasung: GT 511 2 St. Bodentürstopper

Anschlüsse: A 404, 1 x seitl. in bauseitige Stahlrohrstütze mit Brandschutzbekleidung Fußpunkt Tür, AU221 Blendrahmen-Verbreiterung rechts: ca. 32 mm

Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Ausführung und Montage gemäß ZTV, sowie gem. den statischen und konstruktiven Erfordernissen.

1 St ...................... ..............................

16.2.0090 Alu-Brandschutz-Element, ca. 2260 mm x 3200 mm, 2.OG, Tür-Nr. 32-T2.1, TRH 1

Alu-Brandschutz-Element T30 RS / F30, TRH 1 / Flur 3 System mit Thermisch getrenntes Aluminium-System für Feuerschutzabschlüsse T 30 / F 30, nach DIN 4102 und DIN 18095 mit 90 mm Grundbautiefe. nach DIN 4102 und DIN 18095

Abmessung: ca. 2260 x 3200 mm inkl. Blendrahmen-Verbreiterung rechts zuzügl. Blendrahmen_Verbreiterung oben Einbauort: 2.OG, 32-T2.1 Oberflächen: pulverbeschichtet, RAL 7048, perlmausgrau mit Feinstruktur. frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen,

Aufteilung nach beiliegender Detail: 421-701-DT-36104-020-5-01 Rohrrahmentür TRH 1-2.OG.pdf 1 St. Türflügel, 2-flg., Vollpanik, nach außen öffnend (EN 179) Lichte Durchgangsweite 1800 mm Funktion: B Schloss: Einsteckschloss mit Falle-Riegel inkl. Kabelübergang inkl. Anschlussleitung Betätigung Gangflügel, innen: Türdrücker gekröpft Betätigung Gangflügel, außen: Türdrücker gekröpft Betätigung Standflügel, innen: Türdrücker, Treibriegelschloss Betätigung Standflügel, außen: ohne

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Projekt: Neubau Erweiterungsbau Gymnasium im Schloss, Schlossplatz 13, 38304 Wolfenbüttel

LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Türschließer: 2 St. Türschließer mit Gleitschiene und integrierter Schließfolgeregelung barrierefrei, Feststellung mit Elektro-Haltemagnet Ansteuerung über Handtaster, mit Schließverzögerungsfunktion Zubehör: 2 St. Decken-Rauchmelder Verglasung: GT 511 1 St. Festfeld: Oberlicht über Tür Verglasung: GT 511 2 St. Bodentürstopper

Anschlüsse: A 404, 1 x seitl. in bauseitige Stahlrohrstütze mit Brandschutzbekleidung Fußpunkt Tür, AU221 Blendrahmen-Verbreiterung rechts: ca. 32 mm Blendrahmen-Verbreiterung oben: ca. 60 mm

Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Ausführung und Montage gemäß ZTV, sowie gem. den statischen und konstruktiven Erfordernissen.

1 St ...................... ..............................

16.2.0100 Alu-Brandschutz-Fenster-Element, ca. 2290 mm x 3110 mm, 1.OG, TRH 1

Alu-Brandschutz-Fenster-Element, bodengleich, TRH 1 / Flur 3 System mit Thermisch getrenntes Aluminium-System für Feuerschutzabschlüsse F 60, nach DIN 4102 und DIN 18095 mit 80 mm Grundbautiefe. nach DIN 4102 und DIN 18095

Abmessung: ca. 2290 x 3110 mm zuzügl. Blendrahmen-Verbreiterung oben Einbauort: 1.OG, neben 32-T1.1 Oberflächen: pulverbeschichtet, RAL 7048, perlmausgrau mit Feinstruktur. frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen,

Aufteilung: Teilung: waagerecht 1 x in Brüstungshöhe in 2 Felder senkrecht 1 x mittig in 2 Felder Verglasung: 4 x GT 512

Anschlüsse: A 404, 1 x seitl. in bauseitige Stahlrohrstütze mit Brandschutzbekleidung Blendrahmen-Verbreiterung oben: ca. 60 mm

Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen.

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Projekt: Neubau Erweiterungsbau Gymnasium im Schloss, Schlossplatz 13, 38304 Wolfenbüttel

LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Ausführung und Montage gemäß ZTV, sowie gem. den statischen und konstruktiven Erfordernissen.

1 St ...................... ..............................

16.2.0110 Alu-Brandschutz-Fenster-Element, ca. 2290 mm x 3200 mm, 2.OG, TRH 1

Alu-Brandschutz-Fenster-Element, bodengleich, TRH 1 / Flur 3 System mit Thermisch getrenntes Aluminium-System für Feuerschutzabschlüsse F 60, nach DIN 4102 und DIN 18095 mit 80 mm Grundbautiefe. nach DIN 4102 und DIN 18095

Abmessung: ca. 2290 x 3200 mm zuzügl. Blendrahmen-Verbreiterung oben Einbauort: 2.OG, neben 32-T2.1 Oberflächen: pulverbeschichtet, RAL 7048, perlmausgrau mit Feinstruktur. frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen, Aufteilung: Teilung: waagerecht 1 x in Brüstungshöhe in 2 Felder senkrecht 1 x mittig in 2 Felder Verglasung: 4 x GT 512

Anschlüsse: A 404, 1 x seitl. in bauseitige Stahlrohrstütze mit Brandschutzbekleidung Blendrahmenverbreiterung oben: ca. 60 mm

Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Ausführung und Montage gemäß ZTV, sowie gem. den statischen und konstruktiven Erfordernissen.

1 St ...................... ..............................

16.2.0120 Alu-Tür-Element, ca. 1895 mm x 3110 mm, 1.OG, Tür-Nr. 32-1.10, Sammlung 3

Alu-Innentür-Element Flur 2 / Sammlung 3 System mit Nicht wärmegedämmtes Aluminium Tür- und Trennwand-System mit 90 mm Grundbautiefe, mit Anschluss an nachstehendem Alu-Innentürelement. Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw 37 dB für das Gesamtelement

Abmessung: ca. 1895 x 3110 mm Einbauort: 1.OG, 32-1.10 Oberflächen: pulverbeschichtet, RAL 7048, perlmausgrau mit Feinstruktur. frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen,

Aufteilung nach beiliegender Detail: 421-701-DT-36105-020-5-00 RR-Türen Sammlungsraum III 1 St. Türflügel, 2-flg.,

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Teilpanik, nach außen öffnend (EN 179) Lichte Durchgangsweite Gangflügel 900 mm Funktion: B Schloss: Einsteckschloss mit Falle-Riegel Betätigung Gangflügel, innen: Türdrücker gekröpft Betätigung Gangflügel, außen: Türdrücker gekröpft Betätigung Standflügel, innen: Türdrücker, Treibriegelschloß Betätigung Standflügel, außen: ohne Verglasung: GT 205b 1 St. Festfelder Oberlicht über Tür Verglasung: GT 205b 2 St. Bodentürstopper

Anschlüsse: A 430, seitl. in bauseitige Trockenbauwand mit beidseitiger Rechteck-Stahlrohrverstärkung

Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Ausführung und Montage gemäß ZTV, sowie gem. den statischen und konstruktiven Erfordernissen.

1 St ...................... ..............................

16.2.0130 Alu-Tür-Element, ca. 1893 mm x 3192 mm, 2.OG, Tür-Nr. 32-2.10, Sammlung 3

Alu-Innentür-Element Flur 2 / Sammlung 3 System mit Nicht wärmegedämmtes Aluminium Tür- und Trennwand-System mit 90 mm Grundbautiefe, mit Anschluss an nachstehendem Alu-Innentürelement. Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Rw 37 dB für das Gesamtelement

Abmessung: ca. 1893 x 3192 mm Einbauort: 2.OG, 32-2.10 Oberflächen: pulverbeschichtet, RAL 7048, perlmausgrau mit Feinstruktur. frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen,

Aufteilung nach beiliegender Detail: 421-701-DT-36105-020-5-00 RR-Türen Sammlungsraum III 1 St. Türflügel, 2-flg., Teilpanik, (EN 179) abschließbar; Panikfunktion B, innenwärts öffnend Lichte Durchgangsweite Gangflügel 900 mm Funktion: B Schloss: Einsteckschloss mit Falle-Riegel Betätigung Gangflügel, innen: Türdrücker gekröpft Betätigung Gangflügel, außen: Türdrücker gekröpft Betätigung Standflügel, innen: Türdrücker, Falztreibriegel Betätigung Standflügel, außen: ohne Verglasung: GT 205b

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

1 St. Festfelder Oberlicht über Tür Verglasung: GT 205b 2 St. Bodentürstopper

Anschlüsse: A 430, seitl. in bauseitige Trockenbauwand mit beidseitiger Rechteck-Stahlrohrverstärkung

Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Die schalltechnischen Anforderungen zwischen Rahmen und Baukörper sind nach DIN 4109 einzuhalten. Ausführung und Montage gemäß ZTV, sowie gem. den statischen und konstruktiven Erfordernissen.

1 St ...................... ..............................

16.2.0140 Abbruch Alu-Pfosten-Riegel-Fassade TRH GIS I

Vorhandene äußere Pfostenriegelfassade im Treppenhaus des Bestandsgebäudes GIS I über 3 Geschosse, isolierverglast, komplett einschl. verglaster 2-flügliger Eingangstür mit Bodenschienen im EG, sowie aller Leibungsblechverkleidungen, Randwinkel, aller Montagemittel usw. abbrechen. Fassade senkrecht mit 3 Pfosten 2-geteilt und 9 waagerechten Riegeln 9-geteilt. Abbruch Abschnittsweise, unmittelbar vor Montage des nachstehend beschriebenen Türelemente Pos. 10.2.150 bis 10.2.170. Sämtl. Abbruchmaterialien sind nach den Baustoffen zu sortieren, zu laden und einschl. aller anfallender Transport- und Kipp-/Deponiegebühren zu Lasten des AN abzufahren und einer Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. Beschlagsteile sind auszubauen und nach Abstimmung mit dem Hausmeister der Schule, zur Wiederverwendung einzulagern.

28 m² ...................... ..............................

16.2.0150 Alu-Brandschutz-Element, ca. 2260 mm x 3675 mm, EG, Tür-Nr. 32-ST0.1-1, TRH GIS I

Alu-Brandschutzr-Element EG, T90 RS / F90, Atrium / TRH GIS I System mit Thermisch getrenntes Aluminium-System für Feuerschutzabschlüsse T 90 / F 90, nach DIN 4102 und DIN 18095 mit 90 mm Grundbautiefe. nach DIN 4102 und DIN 18095

Abmessung: ca. 2260 x 3675 mm inkl. 1-seitige Blendrahmen-Verbreiterung Einbauort: EG, 32-ST0.1.1 Oberflächen: pulverbeschichtet, RAL 7048, perlmausgrau mit Feinstruktur. frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen,

Aufteilung nach beiliegender Detail: 421-701-DT-36107-020-5-00 RR-Türen GIS I (fb+r+s) 1 St. Türflügel, 2-flg., Vollpanik, nach außen öffnend (EN 179)

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Lichte Durchgangsweite 1760 mm Funktion: B Schloss: Einsteckschloss mit Falle-Riegel mit oberer Verriegelung inkl. Kabelübergang inkl. Anschlussleitung Betätigung Gangflügel, innen: Türdrücker gekröpft Betätigung Gangflügel, außen: Türdrücker gekröpft Betätigung Standflügel, innen: Türdrücker, Treibriegelschloss Betätigung Standflügel, außen: ohne Türschließer: 2 St. Türschließer mit Gleitschiene und integrierter Schließfolgeregelung barrierefrei und 1 St. Feststellung mit Elektro-Haltemagnet Ansteuerung über Handtaster mit Schließverzögerungsfunktion Zubehör: 2 St. Decken-Rauchmelder Verglasung: GT 574 1 St. Festfelder Oberlicht über Tür Verglasung: GT 574

Anschlüsse: 3-seitig A 408 Fußpunkt Tür, AU 223 Blendrahmen-Verbreiterung rechts: ca. 32 mm

Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Ausführung und Montage gemäß ZTV, sowie gem. den statischen und konstruktiven Erfordernissen.

1 St ...................... ..............................

16.2.0160 Alu-Brandschutz-Element, ca. 2260 mm x 2995 mm, 1.OG, Tür-Nr. 32-ST1.1-1, TRH GIS I

Alu-Brandschutz-Element 1.OG, T90 RS / F90, Atrium / TRH GIS I System mit Thermisch getrenntes Aluminium-System für Feuerschutzabschlüsse T 90 / F 90, nach DIN 4102 und DIN 18095 mit 90 mm Grundbautiefe. nach DIN 4102 und DIN 18095

Abmessung: ca. 2260 x 2995 mm inkl. 1-seitige Blendrahmen-Verbreiterung Einbauort: EG, 32-ST0.1.1 Oberflächen: pulverbeschichtet, RAL 7048, perlmausgrau mit Feinstruktur. frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen,

Aufteilung nach beiliegender Detail: 421-701-DT-36107-020-5-00 RR-Türen GIS I (fb+r+s) 1 St. Türflügel, 2-flg., Vollpanik, nach außen öffnend (EN 179) Lichte Durchgangsweite 1760 mm Funktion: B Schloss: Einsteckschloss mit Falle-Riegel mit

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

oberer Verriegelung inkl. Kabelübergang inkl. Anschlussleitung Betätigung Gangflügel, innen: Türdrücker gekröpft Betätigung Gangflügel, außen: Türdrücker gekröpft Betätigung Standflügel, innen: Türdrücker, Treibriegelschloss Betätigung Standflügel, außen: ohne Türschließer: 2 St. Türschließer mit Gleitschiene und integrierter Schließfolgeregelung barrierefrei und 1 St. Feststellung mit Elektro-Haltemagnet Ansteuerung über Handtaster mit Schließverzögerungsfunktion Verglasung: GT 574 1 St. Festfelder Oberlicht über Tür Verglasung: GT 574

Anschlüsse: 3-seitig A 408 Fußpunkt Tür, AU 223 Blendrahmen-Verbreiterung rechts: ca. 32 mm

Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Ausführung und Montage gemäß ZTV, sowie gem. den statischen und konstruktiven Erfordernissen.

1 St ...................... ..............................

16.2.0170 Alu-Brandschutz-Element, ca. 2260 mm x 3090 mm, 2.OG, Tür-Nr. 32-ST2.1-1, TRH GIS I

Alu-Brandschutz-Element 2.OG, T90 RS / F90, Atrium / TRH GIS I System mit Thermisch getrenntes Aluminium-System für Feuerschutzabschlüsse T 90 / F 90, nach DIN 4102 und DIN 18095 mit 90 mm Grundbautiefe. nach DIN 4102 und DIN 18095

Abmessung: ca. 2175 x 3090 mm inkl. 1-seitige Blendrahmen-Verbreiterung Einbauort: EG, 32-ST0.1.1 Oberflächen: pulverbeschichtet, RAL 7048, perlmausgrau mit Feinstruktur. frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen,

Aufteilung nach beiliegender Detail: 421-701-DT-36107-020-5-00 RR-Türen GIS I (fb+r+s) 1 St. Türflügel, 2-flg., Vollpanik, nach außen öffnend (EN 179) Lichte Durchgangsweite 1800 mm Funktion: B Schloss: Einsteckschloss mit Falle-Riegel mit oberer Verriegelung inkl. Kabelübergang inkl. Anschlussleitung Betätigung Gangflügel, innen: Türdrücker gekröpft

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Betätigung Gangflügel, außen: Türdrücker gekröpft Betätigung Standflügel, innen: Türdrücker, Treibriegelschloss Betätigung Standflügel, außen: ohne Türschließer: 2 St. Türschließer mit Gleitschiene und integrierter Schließfolgeregelung barrierefrei und 1 St. Feststellung mit Elektro-Haltemagnet Ansteuerung über Handtaster mit Schließverzögerungsfunktion Verglasung: GT 574 1 St. Festfelder Oberlicht über Tür Verglasung: GT 574

Anschlüsse: 3-seitig A 408 Fußpunkt Tür, AU 223 Blendrahmen-Verbreiterung rechts: ca. 32 mm

Alle Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen. Ausführung und Montage gemäß ZTV, sowie gem. den statischen und konstruktiven Erfordernissen.

1 St ...................... ..............................

16.2.0180 Aluminium-Leibungsbleche, Leibungsbreite ca. 30,5 cm

Gekantete Aluminium-Leibungs-Bekleidungsbleche zu vor beschriebene Türelemente Pos. 10.2.150 bis 10.2.170 komplett herstellen und gem. Detailzeichnung sowie Ausführungsplanung des An in der Bestandleibung des Bestandgebäudes verdeckt, einschl. aller aller Montagemittel, kraftschlüssig montieren. Breite der zu bekleidenden Leibung: ca. 30,5 cm Ausführung siehe. Detail 421-701-DT-36107-020-5-01 RR-Türen TRH GIS I Aluminiumbleche, Materialdicke 2,5 mm, endbeschichtet, Pulverbeschichtung wie Türelemente RAL 7048, perlmausgrau, mit Feinstruktur, frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen, Herstellung ggf. aus 2-teiligen Blechen, je Geschoss 2 x, d.h. insgesamt 6 St. Leibungsbekleidungen.

20 m ...................... ..............................

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

16.2.0190 Inbetriebnahme und Abnahmeprüfung der Feststellanlagen

Kosten für die Inbetriebnahme und die Abnahmeprüfung der Feststellanlagen

Nach dem betriebsfertigen Einbau der Feststellanlagen am Anwendungsort sind deren einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation durch eine Abnahmeprüfung festzustellen. Die Abnahmeprüfung darf nur von autorisierten Fachkräften oder von Fachkräften einer dafür benannten Prüfstelle durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Abnahmeprüfung in unmittelbarer Nähe des Abschlusses an der Wand Schild in der Größe 105 mm x 52 mm mit der Aufschrift Feststellanlage Abnahme durch .... (Firmenzeichen sowie Monat und Jahr der Abnahme) dauerhaft anzubringen.

Dem Betreiber ist über die erfolgreiche Abnahmeprüfung eine Bescheinigung auszustellen; sie ist durch den Betreiber aufzubewahren.

1 psch ...................... ..............................

16.2.0200 Jährliche Prüfung und Wartung der Feststellanlagen

Kosten für die in Abständen von maximal zwölf Monaten erforderliche Prüfung der Feststellanlagen auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung.

Die jährliche Prüfung Wartung darf nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden.

Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der jährlichen Prüfung und Wartung sind aufzuzeichnen.

Diese Aufzeichnungen sind durch den Betreiber aufzubewahren.

5 St ...................... ..............................

Summe 16.2 Titel Verglaste Aluminium-Innentürelemente ..............................

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

16.3 Titel Stahlblech-Innentüren inkl. U-Zarge

Vorbemerkung Brandschutz-Innentüren, T 90-1-FSA Stahl-Feuerschutztür mit Umfassungszarge, geprüft nach EN 1634-1, zugelassen nach DIN 4102, Rauchdicht nach DIN 18095, mit Sonderausführung "Einbau in größerer Höhe" für den Einbau in innere Trockenbau-Brandschutzwände

Einflügeliges Türelement. Flächenbündiges Türblatt, verzinkt, grundiert und endbeschichtet, Türblattdicke ca. 65 mm, 4-seitig gefälzt, Blechdicke 1,0 mm, mit Sicherungszapfen. Stahl-Umfassungszarge, 2-teilig, grundiert und endbeschichtet, mit unterem Bodenwinkel, Blechdicke 2,0 mm, mit 4-seitiger Dichtung und zusätzlicher Bodendichtung. vollständig mit Mineralwolle A1, mit RAL-Gütezeichen, nicht brennbar, hinterstopft. Beschläge gem. ZTV 2.7

Zarge und Türblatt pulverbeschichtet, RAL 7048, Perlmausgrau, frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen, unter Berücksichtigung der Qualitätsstufe 3 des DGNB Kriteriums ENV1.2 "Risiken für die lokale Umwelt" und des QNG-Anforderungskatalogs Anhangdokument 313 "Schadstoffvermeidung in Baumaterialien"

16.3.0010 T90-RS-Stahltür 1-flg. mit U-Zarge, ca. 70/201/12,5 cm, Nr. 29-1.24

Stahl-Brandschutzinnentür/klappe mit Stahlumfassungszarge, T90-1 RS, gem. Beschreibung und Zeichnung komplett herstellen, liefern und fachgerecht montieren.

Anforderung T90-1, Rauchdicht nach DIN 18095 Baurichtmaß (BxH): ca. 700 mm x 2010 mm Einbau: Trockenbauwand mit Stahlverstärkungsstützen Wanddicke: ca. 12,5 cm Einbauort: Innenelement, 1.OG, 29-1.24, 29-1-25 2.OG, 29-2.24 und 29-2.25 Detail: 421-701-DT-36200-020-5-02 Detail HZ Tür Nr. 29-1.24 Oberflächen Zarge u. Türblatt: pulverbeschichtet, RAL 7048, Perlmausgrau mit Feinstruktur, frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen, unter Berücksichtigung der Qualitätsstufe 3 des DGNB Kriteriums ENV1.2 "Risiken für die lokale Umwelt" und des QNG-Anforderungskatalogs Anhangdokument 313 "Schadstoffvermeidung in Baumaterialien"

Beschläge gem. ZTV 2.7

1 St 1-flg. Tür nach DIN EN 179 Antipanik, Funktion: E, auswärts öffnend Schloss: PZ-Einsteckschloss mit Falle-Riegel Einfachverriegelung mit Wechsel Innen Drücker, Edelstahl Außen fester Knauf, Edelstahl

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

Obentürschließer mit Gleitschiene

4 St ...................... ..............................

16.3.0020 T30 RS Stahltür 1-flg. mit U-Zarge, ca. 88,5/226/10,0 cm, Nr. 29-2.29

Brandschutz-Stahlinnentür T30-1 RS, dichtschließend, mit Umfassungszarge für den Einbau in Trockenbauwände komplett herstellen, liefern und fachgerecht montieren.

Einflügeliges Türelement. Flächenbündiges Türblatt, verzinkt, grundiert und endbeschichtet, Türblattdicke ca. 50 mm, 3-seitig gefälzt, Blechdicke 1,0 mm, Stahl-Umfassungszarge, 2-teilig, grundiert und endbeschichtet, mit 3-seitiger Dichtung Zarge mit Mineralwolle A1, mit RAL-Gütezeichen, nicht brennbar, hinterstopft Zarge und Türblatt pulverbeschichtet, RAL 7048, Perlmausgrau, mit Feinstruktur, frei von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen, unter Berücksichtigung der Qualitätsstufe 3 des DGNB Kriteriums ENV1.2 "Risiken für die lokale Umwelt" und des QNG-Anforderungskatalogs Anhangdokument 313 "Schadstoffvermeidung in Baumaterialien"

Baurichtmaß (BxH): ca. 88,5 / 226 cm Einbau: Trockenbauwand mit Stahlverstärkungsstützen Wanddicke: ca. 10,0 cm Einbauort: Innenelement, 2.OG, 29-2.29 Detail: 421-701-DT-36204-020-5-01 Detail ELT BMA 27-2.29 (fh+d+s)

Beschläge gem. ZTV 2.7

1 St 1-flg. Tür nach DIN EN 179 Teilpanik, Funktion: E, auswärts öffnend Schloss: PZ-Einsteckschloss mit Falle-Riegel Einfachverriegelung mit Wechsel Innen Drücker, Edelstahl Außen fester Knauf, Edelstahl Obentürschließer mit Gleitschiene

1 St ...................... ..............................

Summe 16.3 Titel Stahlblech-Innentüren inkl. U-Zarge ..............................

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR

16.4 Titel Stundenlohnarbeiten

Stundenlohnarbeiten

Für unvorhergesehene Arbeiten zum besonderen Nachweis und nur nach besonderer Auftragserteilung durch die Bauleitung. Lohnzettel sind werktäglich zur Anerkennung durch die Bauleitung dieser vorzulegen. Vorarbeiter-/Polierstunden werden nur nach besonderer Auftragserteilung durch die Bauleitung vergütet.

16.4.0010 Vorarbeiter, einschl. aller Zuschläge

Vorarbeiter, einschl. aller Zuschläge

4 h ...................... ..............................

16.4.0020 Facharbeiter, einschl. aller Zuschläge.

Facharbeiter, einschl. aller Zuschläge.

8 h ...................... ..............................

16.4.0030 Helfer, einschl. aller Zuschläge.

Helfer, einschl. aller Zuschläge.

4 h ...................... ..............................

Summe 16.4 Titel Stundenlohnarbeiten ..............................

Summe 16 GEWERK INNENTÜREN ALUMINIUM ..............................

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

OZ Zusammenstellung (Ebene 2) Summe EUR

16.1 Titel Baustelleneinrichtung u. besondere Leistungen ..............................

16.2 Titel Verglaste Aluminium-Innentürelemente ..............................

16.3 Titel Stahlblech-Innentüren inkl. U-Zarge ..............................

16.4 Titel Stundenlohnarbeiten ..............................

Summe 16 GEWERK INNENTÜREN ALUMINIUM ..............................

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LV-Bezeichnung: VE 03.16 LV Innentüren Aluminium

OZ Zusammenstellung Summe EUR

16 GEWERK INNENTÜREN ALUMINIUM ..............................

Summe Zusammenstellung: ..............................

Summe netto: ..............................

zzgl. 19% MwSt: ..............................

Summe inkl. MwSt: ..............................

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung