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A 04 Leistungsbeschreibung
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62-2026-635-EA
Lieferung u. Montage loser Schulausstattung - GSB & Hort
Leistungsbeschreibung
Stadt Regensburg, Vergabeamt – Stand 6. November 2025 Seite 1 von 11
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A 04 Leistungsbeschreibung
I. Leistungsbeschreibung
Wichtiger Hinweis: Alle in dieser Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen müssen erfüllt werden. Es sind zwingend alle (Einzel)-Positionen im Leistungsverzeichnis (Preisblatt / Preisabfrage) zu bepreisen und ausschließlich in der beschriebenen Form und ohne Abweichungen anzu- bieten. Abweichend bzw. abgeändert angebotene Positionen führen zum Ausschluss aus der Wertung. Bei Unklarheiten oder Einwänden sind baldmöglichst Bieterfragen über die Vergabeplattform vergabe.bayern.de zu stellen.
1 Gegenstand der Ausschreibung
Aufgrund des Modernisierungsbedarfes der Schulanlagen am Sallerner Berg (GSB, SFZ + 3fach TH) wurde eine umfassende Generalsanierung inkl. Erweiterungsbau und zeitweiser Auslagerung der Schülerinnen und Schüler geprüft und als unwirtschaftlich eingestuft. Im Zuge dessen werden die verschiedenen Schulbereiche in 2 Bauabschnitten im Bestand neu gebaut, so dass im 1. BA der Abbruch der bestehenden Schulturnhalle, sowie der Neubau der GSB inkl. Hort stattfinden. Im 2. BA das SFZ + SVE, die 3fach TH, sowie die gemein- same Mensa.
Die folgende Ausschreibung umfasst die lose Möblierung für die GSB sowie den Hort.
2 Umfang der Leistung
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dieser Leistungsbeschreibung und den beschriebenen Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis.
Sämtliche Positionen sind zu bepreisen und ausschließlich in der beschriebenen Form und ohne Abweichungen anzubieten. Bei ca.-Angaben ist eine maximale Toleranz-Abweichung von 5% einzuhalten.
Die Ausschreibung wird in folgende Lose unterteilt:
Los 1: Standardmöbel (Stühle, Tische, Sideboards, Schränke) Stühle: Schüler-, Lehrer- und Mehrzweckstühle, Hocker, Tische: Schülereinzel- und -doppel-, PC-, Mehrzwecktische in verschiedenen Größen, eckig und rund, Lehrertische, Besprechungs- u. Lounge-Tische Sideboards: mobil, in verschiedenen Größen und Aufteilungen, mit Flügeltü- ren, offenen Regaleinheiten, Kunststoffkästen (Aufbewahrungssysteme) ver- schiedener Größe u. Farbe, Rollcontainer
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Los 2: Loungemöbel Verschiedene Loungemöbel, Sofas, 2-Sitzer, Sitzsäcke rund u. eckig, Sitzho- cker in versch. Größen, Teppiche rund u. eckig
Los 3: Tafeln Doppelpylonen-Klapp- und –Doppelschiebetafeln mit Lineatur, Langwandta- feln, Zeichengeräte, analoge Whiteboards, magnetische Präsentationsleisten, Flipcharts mit Whiteboard Oberfläche
Los 4: Stahlmöbel / Werkbänke Stahl- u. Steckregale, Stahlschränke, Papier- u. Werkzeugschränke, Werk- bänke (2-Sitzer), Werkbankauflagen, Bandstahlhocker
3 Ausführungsfrist / Vertragslaufzeit
3.1 Ausführungsfrist:
Mit der Leistung ist spätestens am „schnellstmöglich nach Bemusterung“ zu beginnen. Die Leistung ist spätestens am 10.01.2027 (bzw. schnellstmöglich nach Ablauf des Abrufzeitrau- mes) zu vollenden.
Der Umzug der neuen Grundschule am Sallerner Berg sowie des Hortes ist nach derzeiti- gem Stand, kurz vor den Weihnachtsferien ´26 geplant. (Durchführung Umzug in KW 51 – 14.12. – 18.12.2026; Inbetriebnahme nach Winterferien am 10.01.2027)
Die Lieferung und Montage der angebotenen Schulausstattung soll schnellstmöglich nach Beauftragung bzw. nach Abruf der jeweiligen Leistung, nach Möglichkeit, vor diesem geplan- ten Umzugszeitraum, ansonsten bis spätestens KW 1 ´27 bzw. nach Abruf stattfinden.
Die genauen Ausführungszeiträume werden je nach Bauverlauf und in Absprache mit dem Amt für Schulen vereinbart.
Der konkrete Liefertermin (mit Datum und Uhrzeitspanne für die jeweilige Lieferung) ist recht- zeitig (mindestens 2 Wochen vor Lieferung) mit dem Amt für Schulen schriftlich per E-Mail zu vereinbaren.
Da die neuen Ausstattungsgegenstände produktionsbedingt Gerüche freisetzen, ist eine ent- sprechende Zeit zum Auslüften der Räumlichkeiten bei der Festlegung des Liefertermins ein- zuplanen.
An diesem Termin müssen die gelieferten Möbel / Zimmerausstattung, soweit erforderlich, in gebrauchsfertigem Zustand aufgebaut werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Dienstleistungen bis spätestens 3 Monate nach Vertragsschluss (Beauftragung) abzurufen (Abrufzeitraum).
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Der Abruf muss in Textform unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von mindestens 20 Werktagen (Mo. – Fr.) vor dem gewünschten Leistungsbeginn erfolgen. Erfolgt der Abruf nicht innerhalb des in Absatz 1 genannten Zeitraums, entfällt die Leistungs- pflicht des Auftragnehmers, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Verlänge- rung. Die Vergütungsansprüche des Auftragnehmers für bereits bereitgestellte, nicht mehr abrufbare Ressourcen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Verschiebt der Auftraggeber einen bereits verbindlich abgerufenen Termin kurzfristig, ist er zum Ersatz nachgewiesener, vergeblicher Aufwendungen und Ausfallzeiten des Auftragneh- mers verpflichtet.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung sowohl durch den Auftragnehmer also auch durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Übrigen gelten die Bestim- mungen des BGB.
3.2 Lieferort
Grundschule am Sallerner Berg / Hort, Hunsrückstraße 55, 93057 Regensburg Anlieferung über Baustellenzufahrt Hunsrückstraße (siehe Plan).
Der Neubau der GSB inkl. Hort befindet sich aktuell in der Fertigstellung und soll, nach der-
zeitigem Stand, nach den Weihnachtsferien ´26 in Betrieb genommen werden.
Der sich derzeit im Bau befindende Erweiterungsbau besteht nach Fertigstellung aus einem Hauptbau mit 4 Ebenen: Unter-, Erd-, 1 und 2. Obergeschoss.
Es befinden sich Aufzüge für alle Ebenen vor Ort (Kabinengröße: 1,40m x 1,10m). Die Ver-
bringung der beauftragten Möbel mithilfe der Aufzüge ist durch den Auftragnehmer zu prüfen
bzw. auch davon abhängig, ob diese bis zur Lieferung der Möbel die Freigabe zur Nutzung
erhalten. Das Anbringen eines Außenaufzuges ist vom Bieter selbst vor Ort zu prüfen. Hier-
für kann ein Termin zur Besichtigung während der Angebotsphase vereinbart werden.
Eine entsprechende Terminvereinbarung ist formlos möglichst frühzeitig auf der Vergabe- plattform www.vergabe.bayern.de mit der Angabe von Terminvorschlägen (Datum und Uhr- zeitspanne) zu beantragen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Objektbesichtigung in den letzten sechs Arbeitstagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht mehr ermöglicht werden kann.
Fragen, die Einfluss auf das Vergabeverfahren haben, werden vor Ort nicht beantwortet. Diese sind ausschließlich über www.vergabe.bayern.de zu stellen.
Die gepflasterten Bereiche zu den Eingängen „GSB“ sowie „HORT sind so weit fertiggestellt
und können zum Vertragen der Möbel genutzt werden.
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Falls weitere Bilder des IST-Zustandes der örtlichen Gegebenheiten benötigt werden, kön-
nen diese gerne im Rahmen einer Bieterfrage abgefragt und an alle Interessenten zur besse-
ren Einschätzung verteilt werden.
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4 Angebotspreise
Die Angebotspreise müssen beinhalten
-
Aufmaß vor Ort sowie Überprüfen der örtlichen Gegebenheiten,
-
Herstellung,
-
Verpackung und Versicherung,
-
Lieferung frei Verwendungsstelle (Anlieferung, Entladung u. Transport innerhalb des Neubaus),
-
Auspacken der gelieferten Produkte und Prüfen auf Vollständigkeit,
-
gebrauchsfertige Aufstellung durch fachkundiges Personal nach Anweisung incl. Montage aller dafür benötigten Teile (auch bei zerlegter Anlieferung der Möbelstücke entstehen keine Mehrkosten),
-
Anpassung der Tischhöhen der Schülertische an die Schülerstuhlgrößen,
-
Reinigung der Ausstattungsgegenstände, soweit Verschmutzungen vorhanden sind,
-
Zurücknahme und Abtransport des Verpackungsmaterials (siehe Beiblatt Entsorgung von Transportverpackungen).
5 Garantie/Nachlieferungsgarantie
5.1. Garantie Für alle angebotenen Produkte wird eine Garantie von mindestens 3 Jahren gewährt, die alle Mängel umfasst, die ihre Ursache im Material, in der Verarbeitung oder in der Konstruktion haben.
5.2. Nachlieferungsgarantie Um auch eine evtl. spätere Ergänzung der Schuleinrichtung in der gleichen äußeren Ansicht und Ausführung (Farben etc.) zu ermöglichen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, dass nur Schulmöbelprogramme angeboten werden, welche mind. 5 Jahre lang, gerechnet ab Datum der schriftlichen Auftragserteilung, serienmäßig hergestellt werden.
- Anforderungen an die lose Möblierung / Zimmerausstattung
Die folgenden Vorgaben gelten für alle Positionen des Leistungsverzeichnisses, es sei denn es wird direkt in der Position des Leistungsverzeichnisses etwas Anderes beschrieben. Zwingend vorgeschrieben ist eine Gesamteinrichtung, in der die einzelnen Einrichtungsge- genstände in Form, Farben und Materialien einander entsprechen, d. h. aus einer Serie auf- einander abgestimmt sind, um eine zusammenhängende und durchgängige Möblierung der einzelnen Bereiche zu gewährleisten. Alle Oberflächen der Schränke und Tische müssen frei von störenden Reflexionen und Spie- gelungen sein. Der Reflexionsgrad muss zwischen 0,2 und 0,5 liegen und darf die Werte von 0,15 nicht unterschreiten und 0,75 nicht überschreiten. Flächen dürfen nicht glänzen. Sie müssen matt oder seidenmatt sein. Alle Schrankanlagen über 1,90 m Höhe sind wandseitig gegen Umstürzen zu sichern.
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6.1 Materialien
- Formaldehyd: Die einzelnen Gegenstände dürfen 0,05 ppm (= 0,06 mg/m³) nicht überschreiten (vgl. geforderte Nachweise).
- Die Stoßflächen (Rückseiten etc.) müssen mit lösungsmittelfreiem Leim verleimt sein.
- Alle verwendeten Materialien, Holzbeizungen und Lacke müssen toxikologisch unbe- denklich sein (wasserlöslich, formaldehydfrei).
- Lacke: Soweit Lacke zum Einsatz kommen, sind Lacke nach RAL UZ 12 A zu ver- wenden.
- Tropenhölzer: Bei Spanplatten, Tischlerplatten etc. dürfen keinerlei tropische Hölzer verwendet sein.
- Die angebotenen Produkte dürfen keine PVC-Bestandteile oder Bestandteile, die un- ter Verwendung von FCKW hergestellt werden, enthalten.
- Als Trägerplatten dürfen nur Dreischicht-Güte-Feinspanplatten melaminharz-be- schichtet eingesetzt werden. Alle Kanten müssen die Platten sauber umschließen. Plattenmaterialien müssen beidseitig melaminharzbeschichtet sein. Die sichtbaren Kanten sind allseitig mit einem Umleimer zu beschichten.
Empfehlung WHO: Schulmöbel sollen nach Einbringung in den Raum mit normaler Möblierung eine Luftkonzent- ration entsprechend der WHO von 0,02 mg/m³ Raumluft (Formaldehyd) und 0,2 mg/m³ Raumluft (TVOC, flüchtige organische Verbindungen) nicht überschreiten. Bei geschlossener Raumsituation dürfen diese Schulmöbel auch keine sonstigen, gefähr- lichen Schadstoffe (z. B. Holzschutzmittel, Weichmacher) absondern.
6.2 Bestimmungen
-
Die angebotene Schulmöbeleinrichtung muss den derzeit gültigen einschlägigen Bestimmungen/ Sicherheitsregeln und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
-
Stahlteile müssen mit dem Symbol der Recyclingfähigkeit gekennzeichnet sein.
-
Für das Möbelprogramm müssen das Prüfzeichen GS für „Geprüfte Sicherheit“ sowie die geforderten Zertifikate und Siegel gemäß Ziffer 7.2 nachgewiesen werden
-
Die Schulmöbel müssen einer Prüfung nach folgenden aktuellen Normen (od. gleich- wertig) unterzogen sein:
-
DIN EN 1729-1 Möbel - Stühle und Tische für Bildungseinrichtungen - Teil 1: Funktionsmaße
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DIN EN 1729-2 Möbel - Stühle und Tische für Bildungseinrichtungen - Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
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DIN EN 14073-2 Büromöbel - Büroschränke - Sicherheitstechnische Anforderung
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DIN EN 14074 Prüfverfahren für die Bestimmung der Festigkeit und Dauerhaltbarkeit beweglicher Teile
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- DIN 4554 Büromöbel - (ausgenommen Sitzmöbel) Anforderungen und Prüfung
- DIN 4102-1-B1 Schwere Entflammbarkeit von Archivschränken oder Polster- möbeln
6.3 Beschreibung zum Farbkonzept Die Möblierung des Plattendekors von Tischen, Schränken und Sideboards ist grundsätzlich in Weiß, ähnlich RAL 9010, zu halten (Es sei denn, in der jeweiligen Position anders aufge- führt und beschrieben.), Gestelle aus Stahl müssen pulverbeschichtet und sehr belastbar sein. Gestellfarben müssen ohne Aufpreis in mehreren Standardfarben verfügbar sein (lichtgrau, ähnlich 7035, oder weißaluminium, ähnlich RAL 9006 oder weiß RAL 9010). Eine genaue Farbauswahl erfolgt nach Auftragsvergabe. Die Standard-Schülerstühle werden jeweils zu 50% in Rot u. Gelb lackierter Holzsitzschale gefertigt.
Nach der Auftragserteilung und vor Produktion der Möbel wird mit der Schulleitung und dem Amt für Schulen ein Termin vereinbart, um die Farbdekore auszuwählen und endgültig fest- zulegen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor der Auftragserteilung Musterstücke auf der Baustelle aufzustellen.
6.4 Beschreibung zu den Schränken, Regalen, Sideboards (die übrigen Möbelstücke sind im Leistungsverzeichnis beschrieben)
6.4.1 Schrankkorpus, Mittel- und Trennwände Aus Dreischicht-Feinspanplatten, Dicke 19 mm, mit RAL-Gütezeichen nach DIN 68765, Oberflächen beidseitig kunststoffbeschichtet (Melaminharz) nach RAL-Farbfächer, Anforde- rungen entsprechend DIN 4554, kratz- und abriebfest, beständig gegen Feuchtigkeit nach DIN 53799. Vorderseite mit ABS-Kunststoffkante, Dicke 2,5 mm, farbgleich mit Oberfläche. Alle Holz-Schnittkanten, auch auf den Rückseiten der Schrankbauplatten, durch Furnier oder ABS-Kanten, Dicke 2,5 mm, farbgleich mit Oberfläche, geschlossen.
Schrankdeckel, Schrankboden, Schrankrückwand und Konstruktionsböden in die Seiten ein- gedübelt und verleimt. Mit Reihenlochbohrung, 5 mm Durchmesser, Lochabstand (Raster) 32 mm für die Sicher- heitsbodenträger. Schrankaußenseiten durchgehend bis zum Fußboden, mit 4 Transportschutzkappen. Sockel- vorderstück korpusbündig durch Dübelverbindung mit dem Korpus fest verleimt, Sockelhin- terstück 30 mm zurückspringend und ebenfalls durch Dübelverbindung mit dem Korpus ver- leimt. Korpusunterkanten mit ABS-Kanten, Dicke 2,5 mm, farbgleich mit Oberfläche. Die Schränke sind mit Sichtrückwand (mind. 8 mm) anzubieten. Die Rückwände müssen 4- seitig eingenutet, verleimt u. verwindungsstark sein. Korpus verdübelt und fest verleimt (große Stabilität).
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6.4.2 Deckplatte, Unterboden, Fach- und Einlegeböden Material vgl. Schrankkorpus, jedoch mind. 22 bis max. 25 mm dick. Fachböden u. Schrankinnenseite sind in den gleichen Ausführungen wie Schrankaußenseite, bei geschlossenen Schränken ggf. Stahlfachböden, gekantet und pulverbeschichtet, wahl- weise zum gleichen Preis. Höhenverstellung durch Reihenlochbohrung in den Schrankseiten, Bohrung 5 mm, Lochab- stand (Raster) ca. 30 - 35 mm. Verstellbare Einlegeböden mit Sicherheitsbodenträger aus Metall gegen unbeabsichtigtes Herausfallen aus der Lochreihe und 4 Sicherungszapfen, die ein Herausziehen des Bodens verhindern.
6.4.3 Sockel Umlaufender Sockel, Sockelhöhe ca. 5 cm bzw. soll bei allen Schränken in den Büros eine Höhe (inkl. Sockel) von 2,00 m erreicht werden, in den Vorbereitungs- und Sammlungsräu- men aufgrund der vorhandenen Platzverhältnisse 2,35 m (inkl. Sockel). Bei allen anderen Möbeln sollen Sockel von ca. 5 cm Höhe verwendet werden bzw. das Standard-Maß des Herstellers. Sockel mit verdeckten Stellfüßen zum Ausgleich von Bodenunebenheiten.] --> In dieser Ausschreibung werden grundsätzlich KEINE Sockel am ausgeschriebenen Mo- biliar benötigt! (Es sei denn in der jeweiligen Position der Leistungsbeschreibung anders be- schrieben) 6.4.4 Schranktüren (Drehtüren) Material wie Korpus, jedoch Kanten und Ecken abgerundet, Radius 3 mm. Türen mit Griff und integriertem Zylinder, matt vernickelt.
6.4.5 Schubladen mit Rollschubführung (Teilauszug) und Auszugsperre, Belastung 50 kg pro Paar.
6.4.6 Beschläge Einbohr-Zylinderbänder (Eckscharniere) aus Präzisions-Zinkdruckguss, mit Metalleinbohrtopf und sichtbarer Rolle. Öffnungswinkel 180° / 270° (freistehende Schränke). Halbschränke (Höhe ca. 1000-1200 mm) mit 2 Bändern pro Türe, Hochschränke (ab Höhe ca. 1900 mm) mit 3 Bändern pro Türe. Alle Holz-Schnittkanten, auch auf den Rückseiten der Schrankbauplatten, durch Furnier oder Kanten geschlossen.
6.4.7 Schlösser Serienmäßig mit Sicherheitszylinderschlössern und zwei Schlüsseln, einheitliches Schließ- system, Schränke mit Flügeltüren mit Zylinderschloss und 3-Punkt Drehstangen-Verriege- lung. (Es sei denn in der Position der Leistungsbeschreibung anders beschrieben bzw. finale Festlegung bei Bemusterung nach Auftragsvergabe)
6.4.8 Gleiter Grundsätzlich sind alle Tische u. Stühle mit, für Linoleumböden geeigneten, Gleitern zu ver- sehen. (Kunststoff, Filz, Teflon), je nach Härtegrad des verwendeten Bodens). Aufgrund von
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vermehrt auftretenden Fällen von Bodenschäden, die im Zusammenspiel von Verunreinigun- gen, Gleitern und der jeweiligen Bodenbeschaffenheit des betreffenden Objektes entstanden sind, wird für die ausgeschriebene Möblierung ein Wechselgleiter-System vorgeschrieben, dass einen Wechsel auf den jeweils benötigten Gleiterbelag (Kunststoff, Filz, Teflon, Mehr- komponentengleiter usw.) ermöglicht. Im EG werden passende Gleiter für geschliffenen Be- tonboden benötigt. Die genaue Zusammensetzung ist bei der Bemusterung nach Auf- tragsvergabe festzulegen. Die Gleiter sind oben oder seitlich am Gestell zu befestigen. Gleiter, die mittels Schrauben auf der Unterseite des Stuhlgestelles befestigt werden, sind, aufgrund potenzieller Bodenschäden, nicht zulässig! Die Oberflächen (Kunststoff, Filz, Mehr- komponenten oder Teflon) müssen dabei austauschbar sein!
6.4.9 Aufstellung Alle Schränke und Regale ab 197 cm Höhe müssen an der Wand befestigt werden.
II. Eignung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung Die Haftung des Auftragnehmers bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB. Der Auftragnehmer haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn bei der Erfüllung dieses Auftrags schuldhaft verursacht werden.
Er hat hierfür vor Auftragserteilung auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine Be- triebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe (Deckungssumme mit mindestens 3.000.000 Euro für Personenschäden und mindestens 500.000 Euro bei Vermögensschä- den) nachzuweisen. Sollte eine Versicherungspolice die geforderten Deckungssummen kombiniert erfüllen, genügt dies als Nachweis zur Eignung und berechtigt zur Teil- nahme am Verfahren (wird z. B. im Wortlaut der Versicherungspolice eine kombinierte Versicherungssumme in Höhe von 3.500.000,00 € für Personen-, Sach- und Vermö- gensschäden genannt, erfüllt dies die Vorgaben). Mit Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) wird bestätigt, dass im Auf- tragsfall die entsprechenden Versicherungen abgeschlossen werden (falls noch nicht vor- handen). Ein entsprechender Nachweis ist dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Bei einer automatischen Verlängerung der Haftpflichtversicherung ist der aktualisierte Ver- sicherungsschein unaufgefordert beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer muss unverzüglich sämtliche Veränderungen des Versicherungsverhältnisses schriftlich mitteilen.
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter jeder Art frei, die aus der Durchführung des Vertrages resultieren, sofern der Auftragnehmer schuldhaft gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat.
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III. Zuschlagskriterien
Die Wertung erfolgt zu 100 % nach dem Kriterium Preis.
IV. Einzureichende Unterlagen
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
• Gültiger Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Ziffer 6 „Haftung“) mit Abgabe der Eigenerklärung L124 • Formblatt 127_L127_III-27 Eigenerklärung Bezug Russland • Nachweis / Zertifikat über das Umwelt-Managementsystem DIN EN ISO 14001:2015 • Nachweis / Zertifikat über das Qualitäts-Managementsystem DIN EN ISO 9001:2015 • Nachweis, dass die angebotene Ausstattung die Einhaltung des GS-Siegels („Ge- prüfte Sicherheit“) gem. den Richtlinien des DGUV bzw. der LGA (z. B. TÜV Rhein- land AG) entspricht. TÜV-Prüfzeugnisse sind zugelassen • Nachweis EINES der erhältlichen Siegel zum Nachweis einer nachhaltigen Holzher- kunft (z. B. blauer Engel, FSC, PEFC) der angebotenen Produkte. • Prospekte oder Produkt-Datenblätter mit Bebilderung für alle angebotenen Produkte (z.B. als PDF). • Farbmuster für die Wahl der Farben/Dekore der Möbel in digitaler Form • Nachweis zu „umwelt- und gesundheitsverträgliche Produkte“ bzw. zur Einhaltung der Materialgesundheit (TÜV Süd „schadstoffgeprüft“, Level 3, Blauer Engel, Nordic Swan, EU Ecolabel oder vergleichbar)
Folgende Unterlagen sind nach Auftragserteilung und vor Ausführungs- oder Vertragsbeginn beim Auftraggeber vorzulegen:
• der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
V. Allgemeine Hinweise
Bemusterung Die Stadt Regensburg behält sich vor, dass der Bestbieter vor der Zuschlagserteilung eine
Auswahl seiner angebotenen Produkte bemustert. Diese dient der Überprüfung der Einhal-
tung der o.g. Anforderungen. Für die Bemusterung sind auf Anforderung des Auftraggebers
die angebotenen Materialien und Farbmuster (z. B. Holzoberflächen, Stoffe, Teppiche, Tisch-
platten) vorzulegen.
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