Lieferung und Instandhaltung von 550 leistungsstarken Notebooks für den Prüfungsaußendienst

Status
Offen
Angebotsfrist
13.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
1.650.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesamt für Finanzen
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
10.09.2026
Bekanntmachungsnummer
623488-2026
Verfahrensnummer
230cd534-9627-4282-8352-87a623141c1b
CPV-Codes
30213500 · Taschencomputer; 72120000 · Beratung bei der Wiederherstellung nach Hardwareversagen

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Kurzbeschreibung

Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Finanzen, beschafft 550 Notebooks mit erhöhten Hardwareanforderungen für den Prüfungsaußendienst. Zum Auftrag gehören außerdem Zubehör, Instandhaltung und weitere Leistungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,65 Millionen Euro; die Leistung ist der Region Erfurt (NUTS-Code DEG01) zugeordnet, und Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) schreibt einen Vertrag über die Lieferung von 550 Notebooks für den Prüfungsaußendienst mit erhöhten Hardwareanforderungen (Performance) inkl. Instandhaltung sowie Zubehör und weiteren Leistungen aus.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · TLF-IT-26-0111.650.000 EUR

    Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) schreibt einen Vertrag über die Lieferung von 550 Notebooks für den Prüfungsaußendienst mit erhöhten Hardwareanforderungen (Performance) inkl. Instandhaltung sowie Zubehör und weiteren Leistungen aus.

    Frist: 13.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

(1) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen. (2) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. (3) Der Bieter erklärt für sein Unternehmen, dass - dieses nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen aa) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland bb) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe aa zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50% cc) durch das Handeln des Bieters im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben aa und/oder bb zutrifft, - die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und - er bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. (4) Die Eigenerklärung zum ThürVgG gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 ist der Vergabestelle mit der Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen

19 Dateien laut Portal · Stand 10.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
00_TLF-IT-26-011_AzA_VgV.docx.pdfSonstiges137 KB
01_TLF-IT-26-011_Verfahrensbedingungen_VgV.docx.pdfSonstiges386 KB
02_TLF-IT-26-011_Leistungsbeschreibung mit Kriterienkatal.docxLVLeistungsverzeichnis141 KB
03_TLF-IT-26-011_Preisblatt.docxSonstiges111 KB
04_TLF-IT-26-011_ EVB-IT Vertrag.docxVertragsbedingungen82 KB
05_TLF-IT-26-011_Fbl_Information_DSGVO.docx.pdfSonstiges201 KB
06_TLF-IT-26-Fbl_EVB_Auftragnehmer_Sicherheit_Geheimhaltung.pdfSonstiges130 KB
07_TLF-IT-26-011_Fbl_Bieterfragen.docxSonstiges110 KB
08_TLF-IT-26-011_Fbl_Angebotsschreiben_VgV.docxAnschreiben40 KB
09_TLF-IT-26-011_Fbl_Eigenerklärung_ThürVgG_§8Abs.1S.1.docxFormular114 KB
10_TLF-IT-26-011_Fbl_Erklärungen_Nachweise_Eignung_VgV.docxFormular102 KB
11_TLF-IT-26-011_Fbl_Einsatz_Dritter_Nachunternehmer.docxSonstiges97 KB
12_TLF-IT-26-011_Fbl_NU_Eigenerklärung_ThürVgG_§8Abs.1S.1.docxFormular114 KB
13_TLF-IT-26-011_Fbl_Verpflichtungserklärung.docxFormular97 KB
14_TLF-IT-26-011_Fbl_NUErkl_vertrauliche_Informationen.docx.pdfSonstiges134 KB
15_TLF-IT-26-011_Fbl_Bietergemeinschaftserklärung.docxFormular100 KB
16_TLF-IT-26-011_Fbl_Gesamtschuldnerische Haftung_VgV.docxSonstiges94 KB
17_TLF-IT-26-011_Anlage 1 Mengengerüst Notebooks.pdfSonstiges401 KB

Anforderungen

(1) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen. (2) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. (3) Der Bieter erklärt für sein Unternehmen, dass - dieses nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen aa) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland bb) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe aa zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50% cc) durch das Handeln des Bieters im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben aa und/oder bb zutrifft, - die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und - er bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. (4) Die Eigenerklärung zum ThürVgG gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 ist der Vergabestelle mit der Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

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