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Aufforderung zur Angebotsabgabe
Eröffnungs-/Einreichungstermin Datum: 14.09.2026 Uhrzeit: 09:55 Uhr
Zuschlagsfrist endet am: 02.11.2026
Voraussichtliche Ausführungstermine:
Beginn: 06/2027 Ende: 01/2028
Angebot für: 608765.01: Sanitär, Heizung & Kälte - Biochemie
Zur Vollständigkeit Ihres Angebots gehören:
• Angebotsschreiben, • Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis sowie den geforderten Erklärungen • Eignungsnachweise zur Eignung • Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (soweit zutreffend) • Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer inkl. Eignungsleihe (soweit zutreffend) • Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (soweit zutreffend) • Antrag auf Fahrerlaubnis (soweit zutreffend)
Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite 1 von 7 Gültig ab 01.02.2025 In Anlehnung an VHB 211, 211 EU, 611, 611 BU, 611 EU, 631, 631 EU, 227, 216, 338 Version 1.0 Erstellt von KLM4
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05.08.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
- Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten
Leistungen zu vergeben. Die Leistung wird vergeben im Namen der
Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Saarstr. 21, 55122 Mainz
und auf Rechnung der
Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Dezernat Bau- und
Liegenschaftsmanagement, Ackermannweg 9, 55128 Mainz.
- Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind spätestens
bis zum Ablauf der Bieterfragefrist 08.09.2026 über den Vergabemarktplatz Rheinland-
Pfalz (http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/) einzureichen. Fragen und Hinweise, die
nicht rechtzeitig eingegangen sind, werden ggf. nicht beantwortet.
- Vorlage von Nachweisen / Angaben für den Bieter und die von ihm verpflichteten
Unternehmen. Zum Nachweis sind vorzulegen / anzugeben:
• die Namen von vorgesehenen Unterauftragnehmern und einen Nachweis der
tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit auf die Unterauftragnehmer, der durch das
Formblatt „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer“ erfolgen muss.
Vorlage von Nachweisen / Angaben für den Bieter und die von ihm verpflichteten
Unternehmen. Zum Nachweis sind - erst auf Verlangen der Auftraggeberin -
vorzulegen / anzugeben:
• Sicherheitsauskunft
• Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
• Produktdatenblätter benannter Fabrikate
• Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im
Anschluss wieder verschlossen)
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-
Es gelten die beigefügten Angebots-, Vergabe- und Vertragsbedingungen.
-
Der Bieter hat ein verbindliches Angebot abzugeben. Die zur Angebotsabgabe
übermittelten Vergabeunterlagen sind verbindlich und zwingend einzuhalten.
- Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsbedingungen und der Leistungs-
beschreibung sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Wenn ein Bieter seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder vergleich-
bare Bedingungen verwendet, wird dies als Abänderung der Vertragsbedingungen und
der Leistungsbeschreibung gewertet und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass beigefügte Unterlagen, Prospekte o. ä. keine
dem Angebot widersprechenden Angaben enthalten dürfen.
- Wettbewerbsbeschränkende Abreden
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an
einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen
Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit
Unternehmen verbunden ist.
- Vor-Ort-Begehungen
☒ Ob eine Vor-Ort-Begehung möglich ist, kann als Bieterfrage erfragt werden.
☐ Bitte wenden Sie sich bzgl. der Terminkoordination, für die Vor-Ort-
Begehung, an:
Name: ___________________________________________________
E-Mail: ___________________________________________________
Telefon: __________________________________________________
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- Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten
☐ Ja ☒ Nein
Der Umfang der Lose ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Wenn ja, müssen die Angebote der Lose wie folgt eingereicht werden:
☐ ein Los ☐ mehrere Lose ☐ alle Lose
Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: _____
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält,
falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist, als der angegebenen
Höchstzahl an Losen:
Sofern ein Bieter in mehreren Losen das wirtschaftlichste Angebot vorlegt, erfolgt die
Zuschlagserteilung auf der Grundlage einer Rangfolge, die den wirtschaftlichen
Abstand zu anderen Angeboten berücksichtigt
- In Bezug auf Nebenangebote gilt:
☒ Nebenangebote werden nicht zugelassen
☐ Nebenangebote sind für die Gesamtleistung zugelassen:
Nebenangebote ohne gleichzeitige Abgabe eines wertungsfähigen Hauptangebotes
werden von der Wertung ausgeschlossen.
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt; Zuschlagskriterium ist:
☒ 100 % Preis
☐ Preis- und Qualitätskriterien gem. Vergabeunterlagen
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Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus
von 15 Prozent eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso
wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der
Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für
Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
- Vertraulichkeit / Geheimschutz
Mit Abgabe des Angebots bestätige/n ich/wir, dass alle im Verfahren involvierten
Personen auch über das Vergabeverfahren hinaus, der Verschwiegenheitspflicht
unterliegen. Dies gilt insbesondere für die mir / uns überlassenen Informationen /
Daten. Ich / Wir werde/n dafür Sorge tragen, dass alle im Verfahren involvierten
Personen sich an die Verschwiegenheitspflicht halten werden.
- Kennzeichnung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Teile des Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, müssen
von den Bietern deutlich gekennzeichnet werden. Denn die Auftraggeberin ist im Falle
der Einleitung eines Nachprüfungsverfahren dazu verpflichtet, die Vergabeakten der
Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 4 GWB). Soweit
hierin keine Kenntlichmachung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch die
Bieter erfolgt ist, kann die Vergabekammer gegebenenfalls von einer Zustimmung auf
Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 Satz 2 GWB).
- Das Angebot muss elektronisch über die Vergabeplattform mittels qualifizierter
Signaturkarte, fortgeschrittener Signatur oder „elektronisch in Textform“ abgegeben
werden.
Die Übermittlung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail,
wird nicht anerkannt.
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- Antrag auf Einfahrerlaubnis / Campusplan
Der „Antrag auf Einfahrerlaubnis“ ist in der erforderlichen Anzahl bis spätestens zwei
Wochen nach der Zuschlagserteilung von demjenigen Bieter auszufüllen und zu
stellen, der den Zuschlag erhält. Weiterhin liegt den Vergabeunterlagen ein
„Campusplan“, zur besseren Übersicht für den Bieter, anbei.
- Hinweise zum LTTG (Landestariftreuegesetz)
Das Landestariftreuegesetz (LTTG) regelt die Tariftreue und die Mindestentgelte bei
öffentlichen Aufträgen in Rheinland-Pfalz. Es ist am 1. März 2011 in Rheinland-Pfalz
in Kraft getreten. Das Gesetz dient einer fairen öffentlichen Ausschreibungspraxis. Es
wirkt Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegen, die durch den
Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, und mildert Belastungen für die sozialen
Sicherungssysteme. Öffentliche Auftraggeber dürfen danach öffentliche Aufträge nur
an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten das festgesetzte Mindestentgelt
bezahlen und sich tariftreu verhalten. Nähere Informationen können dem Merkblatt
Tariftreue (Anlage „Merkblatt LTTG“) entnommen werden.
Soweit Tarifverträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für
allgemeinverbindlich erklärt sind, werden Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen
verpflichtet, ihren Mitarbeitern das danach mittels Tarifvertrags festgelegte Entgelt zu
zahlen.
Soweit Tariftreue nicht gefordert werden kann, gilt seit dem 1. Januar 2019, dass
öffentliche Aufträge in Rheinland-Pfalz nur an Unternehmen vergeben werden, die sich
bei Angebotsabgabe verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung
mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)
zu zahlen.
- E-Rechnung
Ab dem 1. April 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für alle
Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Rheinland-Pfalz verpflichtend.
Mit Abgabe eines Angebotes verpflichtet sich der Bieter / Auftragnehmer gemäß den
Anforderungen ab dem 01.04.2025 ausschließlich E-Rechnungen einzureichen.
Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite 6 von 7 Gültig ab 01.02.2025 In Anlehnung an VHB 211, 211 EU, 611, 611 BU, 611 EU, 631, 631 EU, 227, 216, 338 Version 1.0 Erstellt von KLM4
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- Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Auftraggeberin verarbeitet im Rahmen des hiesigen Verfahrens personen-
bezogene Daten zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens. Einzelheiten dazu
kann der Bewerber der Anlage „Information und Einverständniserklärung nach
DSGVO“ entnehmen.
- Abfrage von Einträgen im Wettbewerbsregister
Die Auftraggeberin fragt gemäß § 6 Absatz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes
(WRegG) vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde ab, ob im Wett-
bewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der Zuschlag erteilt
werden soll, gespeichert sind.
Sollten Sie sich an der Vergabe nicht beteiligen wollen, bitten wir um entsprechende
Benachrichtigung.
Freundliche Grüße
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Vergabestelle des Bau- und Liegenschaftsmanagements
Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite 7 von 7 Gültig ab 01.02.2025 In Anlehnung an VHB 211, 211 EU, 611, 611 BU, 611 EU, 631, 631 EU, 227, 216, 338 Version 1.0 Erstellt von KLM4