Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdf

Lieferung und Installation von Sanitär-, Heizungs- und Kälteanlagen für Gebäude 1271

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 23:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

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Aufforderung zur Angebotsabgabe

Eröffnungs-/Einreichungstermin Datum: 14.09.2026 Uhrzeit: 09:55 Uhr

Zuschlagsfrist endet am: 02.11.2026

Voraussichtliche Ausführungstermine:

Beginn: 06/2027 Ende: 01/2028

Angebot für: 608765.01: Sanitär, Heizung & Kälte - Biochemie

Zur Vollständigkeit Ihres Angebots gehören:

• Angebotsschreiben, • Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis sowie den geforderten Erklärungen • Eignungsnachweise zur Eignung • Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (soweit zutreffend) • Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer inkl. Eignungsleihe (soweit zutreffend) • Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (soweit zutreffend) • Antrag auf Fahrerlaubnis (soweit zutreffend)

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05.08.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

  1. Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten

Leistungen zu vergeben. Die Leistung wird vergeben im Namen der

Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Saarstr. 21, 55122 Mainz

und auf Rechnung der

Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Dezernat Bau- und

Liegenschaftsmanagement, Ackermannweg 9, 55128 Mainz.

  1. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind spätestens

bis zum Ablauf der Bieterfragefrist 08.09.2026 über den Vergabemarktplatz Rheinland-

Pfalz (http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/) einzureichen. Fragen und Hinweise, die

nicht rechtzeitig eingegangen sind, werden ggf. nicht beantwortet.

  1. Vorlage von Nachweisen / Angaben für den Bieter und die von ihm verpflichteten

Unternehmen. Zum Nachweis sind vorzulegen / anzugeben:

• die Namen von vorgesehenen Unterauftragnehmern und einen Nachweis der

tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit auf die Unterauftragnehmer, der durch das

Formblatt „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer“ erfolgen muss.

Vorlage von Nachweisen / Angaben für den Bieter und die von ihm verpflichteten

Unternehmen. Zum Nachweis sind - erst auf Verlangen der Auftraggeberin -

vorzulegen / anzugeben:

• Sicherheitsauskunft

• Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223

• Produktdatenblätter benannter Fabrikate

• Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im

Anschluss wieder verschlossen)

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  1. Es gelten die beigefügten Angebots-, Vergabe- und Vertragsbedingungen.

  2. Der Bieter hat ein verbindliches Angebot abzugeben. Die zur Angebotsabgabe

übermittelten Vergabeunterlagen sind verbindlich und zwingend einzuhalten.

  1. Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsbedingungen und der Leistungs-

beschreibung sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

Wenn ein Bieter seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder vergleich-

bare Bedingungen verwendet, wird dies als Abänderung der Vertragsbedingungen und

der Leistungsbeschreibung gewertet und führt zum Ausschluss des Angebotes.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass beigefügte Unterlagen, Prospekte o. ä. keine

dem Angebot widersprechenden Angaben enthalten dürfen.

  1. Wettbewerbsbeschränkende Abreden

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an

einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen

Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit

Unternehmen verbunden ist.

  1. Vor-Ort-Begehungen

☒ Ob eine Vor-Ort-Begehung möglich ist, kann als Bieterfrage erfragt werden.

☐ Bitte wenden Sie sich bzgl. der Terminkoordination, für die Vor-Ort-

Begehung, an:

Name: ___________________________________________________

E-Mail: ___________________________________________________

Telefon: __________________________________________________

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  1. Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten

☐ Ja ☒ Nein

Der Umfang der Lose ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

Wenn ja, müssen die Angebote der Lose wie folgt eingereicht werden:

☐ ein Los ☐ mehrere Lose ☐ alle Lose

Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:

Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: _____

Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält,

falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist, als der angegebenen

Höchstzahl an Losen:

Sofern ein Bieter in mehreren Losen das wirtschaftlichste Angebot vorlegt, erfolgt die

Zuschlagserteilung auf der Grundlage einer Rangfolge, die den wirtschaftlichen

Abstand zu anderen Angeboten berücksichtigt

  1. In Bezug auf Nebenangebote gilt:

☒ Nebenangebote werden nicht zugelassen

☐ Nebenangebote sind für die Gesamtleistung zugelassen:

Nebenangebote ohne gleichzeitige Abgabe eines wertungsfähigen Hauptangebotes

werden von der Wertung ausgeschlossen.

  1. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt; Zuschlagskriterium ist:

☒ 100 % Preis

☐ Preis- und Qualitätskriterien gem. Vergabeunterlagen

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Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus

von 15 Prozent eingeräumt.

Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso

wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der

Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für

Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.

  1. Vertraulichkeit / Geheimschutz

Mit Abgabe des Angebots bestätige/n ich/wir, dass alle im Verfahren involvierten

Personen auch über das Vergabeverfahren hinaus, der Verschwiegenheitspflicht

unterliegen. Dies gilt insbesondere für die mir / uns überlassenen Informationen /

Daten. Ich / Wir werde/n dafür Sorge tragen, dass alle im Verfahren involvierten

Personen sich an die Verschwiegenheitspflicht halten werden.

  1. Kennzeichnung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Teile des Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, müssen

von den Bietern deutlich gekennzeichnet werden. Denn die Auftraggeberin ist im Falle

der Einleitung eines Nachprüfungsverfahren dazu verpflichtet, die Vergabeakten der

Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 4 GWB). Soweit

hierin keine Kenntlichmachung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch die

Bieter erfolgt ist, kann die Vergabekammer gegebenenfalls von einer Zustimmung auf

Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 Satz 2 GWB).

  1. Das Angebot muss elektronisch über die Vergabeplattform mittels qualifizierter

Signaturkarte, fortgeschrittener Signatur oder „elektronisch in Textform“ abgegeben

werden.

Die Übermittlung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail,

wird nicht anerkannt.

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  1. Antrag auf Einfahrerlaubnis / Campusplan

Der „Antrag auf Einfahrerlaubnis“ ist in der erforderlichen Anzahl bis spätestens zwei

Wochen nach der Zuschlagserteilung von demjenigen Bieter auszufüllen und zu

stellen, der den Zuschlag erhält. Weiterhin liegt den Vergabeunterlagen ein

„Campusplan“, zur besseren Übersicht für den Bieter, anbei.

  1. Hinweise zum LTTG (Landestariftreuegesetz)

Das Landestariftreuegesetz (LTTG) regelt die Tariftreue und die Mindestentgelte bei

öffentlichen Aufträgen in Rheinland-Pfalz. Es ist am 1. März 2011 in Rheinland-Pfalz

in Kraft getreten. Das Gesetz dient einer fairen öffentlichen Ausschreibungspraxis. Es

wirkt Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegen, die durch den

Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, und mildert Belastungen für die sozialen

Sicherungssysteme. Öffentliche Auftraggeber dürfen danach öffentliche Aufträge nur

an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten das festgesetzte Mindestentgelt

bezahlen und sich tariftreu verhalten. Nähere Informationen können dem Merkblatt

Tariftreue (Anlage „Merkblatt LTTG“) entnommen werden.

Soweit Tarifverträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für

allgemeinverbindlich erklärt sind, werden Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen

verpflichtet, ihren Mitarbeitern das danach mittels Tarifvertrags festgelegte Entgelt zu

zahlen.

Soweit Tariftreue nicht gefordert werden kann, gilt seit dem 1. Januar 2019, dass

öffentliche Aufträge in Rheinland-Pfalz nur an Unternehmen vergeben werden, die sich

bei Angebotsabgabe verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung

mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)

zu zahlen.

  1. E-Rechnung

Ab dem 1. April 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) für alle

Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Rheinland-Pfalz verpflichtend.

Mit Abgabe eines Angebotes verpflichtet sich der Bieter / Auftragnehmer gemäß den

Anforderungen ab dem 01.04.2025 ausschließlich E-Rechnungen einzureichen.

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  1. Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Auftraggeberin verarbeitet im Rahmen des hiesigen Verfahrens personen-

bezogene Daten zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens. Einzelheiten dazu

kann der Bewerber der Anlage „Information und Einverständniserklärung nach

DSGVO“ entnehmen.

  1. Abfrage von Einträgen im Wettbewerbsregister

Die Auftraggeberin fragt gemäß § 6 Absatz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes

(WRegG) vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde ab, ob im Wett-

bewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der Zuschlag erteilt

werden soll, gespeichert sind.

Sollten Sie sich an der Vergabe nicht beteiligen wollen, bitten wir um entsprechende

Benachrichtigung.

Freundliche Grüße

Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Vergabestelle des Bau- und Liegenschaftsmanagements

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