Eigenerklärung zur Eignung
608765.01 Sanitär, Heizung & Kälte - Biochemie
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Abgabemöglichkeiten der Teilnahmeanträge / Angebote
Über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz
- elektronisch in Textform
- mit fortgeschrittener Signatur (nur bei Angebotsabgabe)
- mit qualifizierter elektronischer Signaturkarte (nur bei Angebotsabgabe)
Die Übermittlung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.
Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.
Erläuterungen zum Verfahren
Teilnahmeregel
Es ist das folgende nachzuweisen:
- das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bescheinigungen und sonstige Nachweise
Die nachfolgenden Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Ein aktueller Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
- Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 2.000.000,00 Euro für Personenschäden sowie 1.000.000,00 Euro für sonstige Schäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderte Mindestdeckungssumme erhöht wird. In diesem Fall ist die Bescheinigung des Haftpflichtversicherers vor Erteilung des Auftrags nachzureichen.
Die nachfolgenden Nachweise sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – noch nicht mit dem Angebot – vorzulegen:
Zu „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“
- Auszug aus dem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates.
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkassen oder eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Behörden des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers / Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist)
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt eine derartige Bescheinigung ausstellt)
- Soweit zutreffend einen rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan
Zu „Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“
Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Zu „Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“
Die Ausführung der vorstehend zu den Referenzleistungen geforderten Eigenerklärungen sind durch Bescheinigungen Dritter zu bestätigen.
Unteraufträge und Eignungsleihe
Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und / oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag zu benennen sowie die entsprechenden Anlagen einzureichen.
Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden:
Fall 1 „Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe“
Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen:
- Anlage „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer“
- Ein aktueller Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Sie nutzen diesen Fall, wenn Sie sämtliche Eignungsanforderungen bereits selbst als Bewerber oder Bewerbergemeinschaft nachweisen können und wenn feststeht, dass Sie gleichwohl auf Ressourcen anderer Unternehmen für bestimmte Leistungsteile zugreifen wollen.
Fall 2 „Unterauftragnehmer inkl. Eignungsleihe“
Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmers mit Eignungsleihe bezogen auf die technische und / oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen:
- Anlage „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer inkl. Eignungsleihe“
- Ein aktueller Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
- „Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ (Teil dieses Dokuments“
Sie nutzen diesen Fall, wenn Sie die Eignungsanforderungen zur beruflichen und / oder technischen Leistungsfähigkeit nicht bereits selbst als Bewerber oder Bewerbergemeinschaft nachweisen können und dies durch Hilfe eines Unterauftragnehmers erreichen wollen. Das Unternehmen, welches die Eignung leiht, ist bei Erhalt der hier ausgeschriebenen Leistung zwingend als Unterauftragnehmer einzusetzen.
Fall 2 „Eignungsverleih“
Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und / oder finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen:
- Anlage „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“
- Ein aktueller Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
- „Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ (Teil dieses Dokuments“
Sie nutzen diesen Fall, wenn Sie die Eignungsanforderungen zur wirtschaftlichen und / oder finanziellen Leistungsfähigkeit nicht bereits selbst als Bewerber oder Bewerbergemeinschaft nachweisen können und dies durch Hilfe eines Unterauftragnehmers erreichen wollen. Das Unternehmen, welches die Eignung leiht, ist bei Erhalt der hier ausgeschriebenen Leistung nicht zwingend als Unterauftragnehmer einzusetzen. Das Unternehmen wird jedoch in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt.
Genereller Hinweis zur Eignungsleihe:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch konzernverbundenes / konzernangehöriges Unternehmen zu verstehen ist. Zudem ist die Eignungsleihe auch erforderlich, um in Hinblick auf die Auswahl der Bewerber anhand objektiver Kriterien Ressourcen anderer Unternehmen zugerechnet zu erhalten.
Angaben zum Bewerber
| Firmenname | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Postanschrift | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Ansprechpartner | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Telefon | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Telefax | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| PQ-Nummer / AVPQ-Nummer | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
Hinweis: Sofern Sie eine PQ-Nummer / AVPQ-Nummer hinterlegt haben, müssen Sie bei der Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie bei der Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nicht zwingend eine Angabe in diesem Dokument hinterlegen, sofern alle geforderten Angaben im PQ-Verzeichnis bzw. AVPQ-Verzeichnis hinterlegt sind.
| Ist der Einsatz eines Unterauftragnehmers und / oder eines „Anderen Unternehmens“ (Eignungsleihe) geplant? | [ ] Ja | [ ] Nein |
Ich / Wir bewerbe(n) uns / nehme(n) teil als
Wählen Sie ein Element aus.
im Namen der einzelnen Gemeinschaftsmitglieder
| Name des Bewerbers | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Mitglied der | Wählen Sie ein Element aus. |
| Land | Deutschland |
| Name der Berufsgenossenschaft / Berufsvertretung / Innung bzw. des Verbandes / Versicherungsträgers | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, können stattdessen den für sie zuständigen Versicherungsträger angeben.
Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Teilnahmebedingungen:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto, wenn in dem jeweiligen Geschäftsjahr ein Umsatz erwirtschaftet wurde. Eine Geschäftstätigkeit von mindestens 3 Geschäftsjahren ist nicht gefordert. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft anzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften werden bei der Ermittlung des durchschnittlichen jährlichen Umsatzes die Jahresumsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert. Bei Umsätzen, die innerhalb einer ARGE erbracht wurden, darf nur der auf die eigene Leistung entfallende Umsatzanteil in die anzugebenden Jahresumsätze einbezogen werden.
Will ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer eigenen Eignung bzgl. der „wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ die Kapazitäten anderer / dritter Unternehmen in Anspruch nehmen, d. h. auf deren Eignungsnachweise verweisen – „Eignungsleihe“ (Fall 3) -, sind die vorstehend genannten Angaben vollständig von den anderen / dritten Unternehmen, auf die der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der eigenen Eignung verweist, abzugeben / vorzulegen.
Als Mindestbedingung muss ein durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz von
mind. 1.500.000,00 Euro, netto
vorliegen, ansonsten wird der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
Beläuft sich der durchschnittliche jährliche Umsatz auf einen geringeren Betrag, wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Dies trifft nur dann zu, sofern ein Mindestumsatz ausdrücklich angegeben ist.
Die Nettojahresumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betragen:
| Name des Bewerbers oder eines Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft (soweit zutreffend) und / oder Name des anderen / dritten Unternehmens auf dessen wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit verwiesen wird (soweit zutreffend): | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Geschäftsjahr | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | Nettoumsatz in EUR | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Geschäftsjahr | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | Nettoumsatz in EUR | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Geschäftsjahr | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | Nettoumsatz in EUR | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Teilnahmebedingung:
| Mindestzahl der Referenzen, welche der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften angeben muss / müssen. * Abschluss der Leistungserbringung nicht älter als 5 Jahre * Auftragssumme der zugrundeliegenden Bauleistung – mind. 500.000 € netto * Errichten von Sanitärräumen in Gebäuden (Mind. 2 Referenzen) * Errichtung von Heizungsanalgen in Gebäuden (Mind. 2 Referenzen) | 3 |
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die vorstehend geforderte Anzahl von wertungsfähigen Referenzen angibt.
Der Bewerber bzw. für die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft der bevollmächtigte Vertreter erklärt, dass er für alle angegebenen Referenzleistungen als verantwortlicher Vertragspartner mit den Leistungen beauftragt war (die Leistungen müssen nicht selbst erbracht worden sein).
Die folgenden Nachweise / Zertifikate sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
keine
| Referenznummer: 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| Name des Bewerbers oder eines Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft (soweit zutreffend) oder Name des anderen / dritten Unternehmens auf dessen technische / berufliche Leistungsfähigkeit verwiesen wird (soweit zutreffend): | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| Hinweis: Alle Felder (Mindestinhalte) müssen ausgefüllt werden, sonst kann die Referenz nicht gewertet werden. | ||
| Referenzbezeichnung: | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| Bezeichnung des Auftraggebers: (Die Anschrift und der Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggeber mit Telefonnummer sind erst auf gesondertes Verlangen zu benennen) | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | |
| Zeitpunkt des Beginns und des Abschlusses (soweit abgeschlossen) der Leistungserbringung: (Monats- und Jahresangabe) (Es werden nur solche bereits begonnenen oder abgeschlossenen Referenzleistungen gewertet, die entweder noch andauern oder bei denen der Abschluss der Leistungserbringung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.) | Beginn der Leistungserbringung: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. [ ] Abschluss der Leistungserbringung Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. [ ] Andauernd | |
| Auftragssumme der zugrundeliegenden Bauleistung in € (Mind. 500.000,00 € netto) [netto, ohne Umsatzsteuer] | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Erbrachte Leistungen / Eigenschaften: Angabe, ob nachfolgende Leistungen ausgeführt wurden oder folgende Eigenschaften bei dem Referenzobjekt vorliegen. | ||
| Mindestanforderung erfüllt? | ||
| 1. | Errichten von Sanitärräumen in Gebäuden Diese Leistung / Eigenschaft muss bei 2 Referenzen vorliegen. | [ ] Ja [ ] Nein |
| 2. | Errichten von Heizungsanlagen in Gebäuden Diese Leistung / Eigenschaft muss bei 2 Referenzen vorliegen. | [ ] Ja [ ] Nein |
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
- Ich / Wir erkläre(n), dass
- keine Person, deren Verhalten[1] mein / unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen meinem / unserem Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach[2]:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahr-nehmung),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
- mein / unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein / unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nach gekommen ist, dass ich / wir mich / uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
- Ich/ Wir erkläre(n), dass
- mein / unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen - insbesondere auch nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Aufenthaltsgesetz, dem Mindestlohngesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - verstoßen hat,
- mein / unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenz verfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und seine Tätigkeit auch nicht eingestellt hat,
- mein / unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens [3] infrage gestellt wird,
- mein / unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für die öffentliche Auftraggeberin tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- mein / unser Unternehmen nicht bereits in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war oder dass dadurch keine Wettbewerbsverzerrung resultiert,
- mein / unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und - dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- mein / unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen und keine Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
- mein / unser Unternehmen nicht versucht hat oder versuchen wird, die Entscheidungsfindung der öffentlichen Auftraggeberin in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die das Unternehmen unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
- mein / unser Unternehmen keine irreführenden oder unzutreffenden Erklärungen im Vergabeverfahren abgegeben hat oder abgeben wird.
Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns, die vorstehenden Erklärungen zu 1. bis 2. sowie die Erklärung bzgl. des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auch von Unterauftragnehmern (Nachunternehmern) zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.
Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Ich / Wir erkläre(n), dass ich / wir meine (n) / unsere(n) Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz oder satzungsmäßigen Sitz im Inland habe(n) und in der Regel mindestens 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftige(n), wobei im Ausland entsandte Arbeitnehmer nicht erfasst sind.
[ ] Ja [ ] Nein (Sofern „Nein“ erklärt wird, sind keine weiteren Angaben erforderlich.)
Ich / Wir erkläre(n), dass kein Ausschlussgrund gemäß § 22 LkSG in Verbindung mit § 24 LkSG und § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt.
[ ] Ja
[ ] Nein (Sofern „Nein“ erklärt wird, liegen die Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB liegen bei.)
Hinweis:
Sofern Sie sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, können Sie auch Nachweise dafür erbringen, dass Sie ausreichende Maßnahmen getroffen haben, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weisen Sie nach, dass Sie einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung beizufügen.
Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Artikel 5k
Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
- russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
- juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
- natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Ich erkläre/ Wir erklären, dass keine der o. g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf mich/ uns sowie meine/ unsere, für diese(n) Auftrag/ Konzession, eingesetzten Lieferanten oder Unterauftragnehmern zutreffen. Des Weiteren verpflichte(n) ich mich / wir uns, auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vorzunehmen (z. B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o. g. Ausschlussgründe verstoßen.
Ich bin mir/ Wir sind uns bewusst, dass eine falsche Angabe der vorstehenden Erklärungen
- den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zur Folge hat und
- nach Vertragsschluss die Auftraggeberin zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und
- Ordnungswidrigkeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach dem Außenwirtschaftsrecht nach sich ziehen kann.
Eigenerklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Der Bewerber / Bieter hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgeset-zes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftrags-vergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen.
Der Bewerber / Bieter erklärt hierzu folgendes:
Die Beschäftigten meines/unseres Unternehmens werden vollständig / teilweise vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfasst.
Ich / Wir verpflichte/n mich / uns,
- meinen / unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den ich / wir / mein / unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist.
– Tariftreueerklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTTG –;
- meinen / unseren Beschäftigten, die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz keine Anwendung findet (vgl. z. B. § 2 Abs. 4 Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe), bei der Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung zu zahlen.
– Mindestentgelterklärung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG –.
Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bewerber / Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen;
- Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
- im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunterneh-men, Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und der öffentlichen Auftraggeberin Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen.
Dies gilt nicht, falls ein Bewerber / Bieter beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind;
- vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese der Auftraggeberin auf deren Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch die Auftraggeberin hinzuweisen.
Eigenerklärung Mindestlohn
Der Bewerber / Bieter hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgeset-zes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftrags-vergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen.
Der Bewerber / Bieter erklärt hierzu folgendes:
Ich / Wir verpflichte/n mich / uns,
- meinen / unseren Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung zu zahlen.
Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bewerber / Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen;
- Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
- im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunterneh-men, Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und der öffentlichen Auftraggeberin Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen.
Dies gilt nicht, falls ein Bewerber / Bieter beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind;
- vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese der Auftraggeberin auf deren Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch die Auftraggeberin hinzuweisen.
Datenschutz-Einverständniserklärung
Mit Abgabe der Eigenerklärung zur Eignung erkläre ich mich/ wir uns damit einverstanden, dass die von mir / uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können.
Vertraulichkeit / Geheimschutz
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags bestätige / n ich / wir, dass alle im Verfahren involvierten Personen auch über das Vergabeverfahren hinaus, der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Dies gilt insbesondere für die mir / uns überlassenen Informationen / Daten.
Ich / Wir werde / n dafür Sorge tragen, dass alle im Verfahren involvierten Personen sich an die Verschwiegenheitspflicht halten werden.
Übersicht „anderer Unternehmen“
(Unteraufträge, Eignungsleihe)
Hinweis: Nennen Sie hier bitte alle Unternehmen, die Sie als Unterauftragnehmer und / oder Eignungsverleiher einsetzen.
| Technische / Berufliche Eignungsleihe? | [ ] Ja | [ ] Nein |
| Wirtschaftliche / Finanzielle Eignungsleihe? | [ ] Ja | [ ] Nein |
| Unterauftragnehmer? | [ ] Ja | [ ] Nein |
| „Anderes Unternehmen“ | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Art und Umfang der durch das „andere Unternehmen“ zu erbringende Leistungen Hinweis: Bei Wirtschaftlicher / Finanzieller Eignungsleihe muss dieses Feld nicht befüllt werden. | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
Übersicht Bewerber- / Bietergemeinschaft
| Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft Hinweis: Bitte tragen Sie den vollständigen Firmennamen ein. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | Bevollmächtigtes Mitglied? [ ] Ja [ ] Nein |
Unterschriftenblatt des Teilnahmeantrags
Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Klicken oder tippen Sie, um ein Datum einzugeben.
Ort Datum
Unterschrift des Bewerbers bzw. des bevollmächtigten Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft
Anlagen:
[ ] Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung
[ ] Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer inkl. Eignungsleihe
[ ] Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
- Das Verhalten einer rechtskräftigen verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. ↑
- Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. ↑
- Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. ↑