Zusätzliche Vertragsbedingungen_02-2025.pdf

Lieferung und Installation von Sanitär-, Heizungs- und Kälteanlagen für Gebäude 1271

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 23:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

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Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand 02/2025)

  1. Der Auftragnehmer/AN verpflichtet sich, das Landestariftreuegesetz (LTTG) in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten und nur Nachunternehmer zu beauftragen, die sich ihrerseits verpflichten, das LTTG gleichermaßen zu beachten, soweit die Regelungen des LTTG nicht übergeordneten Gesetzen entgegenstehen.
  2. Die Angebotspreise sind Festpreise für fertige Arbeit. Sie umfassen u. a. auch alle Lieferungen frei Baustelle, Hilfs- und Nebenleistungen, Transportkosten, Sicherungsmaßnahmen, Werkzeugstellung, Klein- und Befestigungsmaterial usw. Lohn- und Material-preiserhöhungen werden nicht anerkannt.
  3. Durch Abgabe des Angebotes erklärt der Auftragnehmer, dass er sich vorher über die örtlichen Verhältnisse unterrichtet hat.
  4. Die Produktdatenblätter der zum Einsatz kommenden Materialien sind, auf Verlangen der Auftraggeberin, vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.
  5. Stromführende Geräte müssen über VDE-, TÜV- oder GS-Sicherheitszeichen sowie das CE-Konformitätszeichen verfügen.
  6. Die Arbeitsschutzrichtlinien für das Personal von Fremdfirmen bei der Durchführung von Auftragsarbeiten auf dem Gelände und in den Gebäuden der Johannes Gutenberg-Universität sind Vertragsbestandteil. Mit Annahme des Auftrags erklärt der Auftragnehmer seine Mitarbeiter entsprechend eingewiesen zu haben.
  7. Arbeiten, die nicht im Angebot enthalten sind, dürfen ohne schriftlichen Zusatzauftrag der Auftraggeberin nicht ausgeführt werden. Dies gilt insbesondere auch für Stundenlohnarbeiten, die täglich mit bestätigtem Stundenzettel zu belegen sind.
  8. Die Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften sind einzuhalten. Wird dies durch den Auftragnehmer unterlassen, haftet dieser im Falle einer Fehlalarmierung der Berufsfeuerwehr für sämtliche Kosten, insbesondere für den entstandenen Schaden.
  9. Forderungsabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin wirksam.
  10. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, wird als Gerichtsstand Mainz vereinbart.

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Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand 02/2025)

Gilt nur bei Bauleistungen:

  1. Vor Beginn der Baumaßnahmen muss sich der Auftragnehmer bei dem, im Auftragsschreiben angegebenen, Ansprechpartner der durchführenden Einrichtung im Dezernat Bau- und Liegenschaftsmanagement melden.
  2. Die Baustelle ist nach Beendigung der übernommenen Leistungen zu räumen und besenrein, dem Ansprechpartner der durchführenden Einrichtung im Dezernat Bau- und Liegenschaftsmanagement, zu übergeben. Die Abfuhr des Schuttes ist, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, mit den Einheitspreisen abgegolten.
  3. Die vorhandenen Absturzsicherungen an den Gebäuden (Sekuranten) dürfen in keinem Fall zur Sicherung von Gütern und Personen genutzt werden. Hierzu ist eine besondere Freigabe der Auftraggeberin notwendig. Bitte kontaktieren Sie bei Sicherungsbedarf den zuständigen Gebäudeansprechpartner bei PBM1 (https://www.verwaltung.immobilien.uni-mainz.de/zustaendigkeiten-und- baugebiete/).
  4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich vor Beginn der Arbeiten bei der Auftraggeberin (Tel.: 06131/39-25658 oder 39-23311) Informationen über evtl. Brandmelde- anlagen im Bauausführungsbereich einzuholen. Eine Abschaltung von BMA’s ist i. d. R zwei Arbeitstage vor Beginn der eigentlichen Arbeiten schriftlich zu be- antragen. Abschaltformular abrufbar unter: https://www.verwaltung.technik.uni-mainz.de/files/2021/11/2021-Antrag-auf- Brandmelderabschaltung.pdf
  5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, nur solche Stoffe bei der Durchführung der Arbeiten zu verwenden und zu berechnen, die in seinem uneingeschränkten Eigentum stehen.
  6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die bei der Durchführung der Arbeiten gemachten Bodenfunde vor- und frühgeschichtlicher Zeit zu melden und abzuliefern.
  7. Die folgenden baulichen und technischen Standards, welche auf der JGU Homepage unter https://www.verwaltung.uni-mainz.de/blm/klm/vergabestelle/download-center/ hinterlegt sind, sind zu berücksichtigen und werden im Ausführungsfall Vertragsbestandsteil:

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Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand 02/2025)

Standards für Baumaßnahmen an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

☐ Einführung zum Standard für Baumaßnahmen an der Johannes Gutenberg- Universität Mainz

☐ Anlage 2 Bauübergabe und Baubestandsdokumentation

☐ Anlage 4 KG400 Bauwerk – Technische Anlagen

☐ Anlage 5 KG500 Außenanlagen

☐ Anlage 6 Technische Anschlussbedingungen (TAB) des Fernwärme- und Fernkältenetzes

☐ Anlage 7 Planungs- und Ausführungsrichtlinien für die Automationstechnik inkl. der MSR- Feldebene und der Visualisierung der Gebäude- technik

☐ Anlage 9 Barrierefreiheit auf dem Campus

☐ Anlage 12 CAD-Standard


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