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Formular 324 EU + Vordrucke 1 bis 5 + Preisblatt Angebotsschreiben
| Name bzw. Firmenbezeichnung des Bieters | Ort, Datum | |
|---|---|---|
| Anschrift | ||
| Kontaktstelle | ||
| Telefon | Telefax | |
| E-Mail-Adresse |
Geschäftszeichen des Unternehmens
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Handels-/Vereinsregisternummer
Registergericht
Geschäftszeichen der Vergabestelle
Vergabe-Nr. der Vergabestelle
MFP-FINT-2026-133 Angebot
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Ultraschallanlage mit rotierendem Ultraschallsystem
[Hinweis an die Bieter: Das hiesige Dokument besteht aus insgesamt 12 Seiten.]
Anfrage zur Abgabe eines Angebotes vom 05.09.2026
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Formular 324 EU + Vordrucke 1 bis 5 + Preisblatt Angebotsschreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ausführung der beschriebenen Leistung wird hiermit zu den eingesetzten Preisen und zu den dort genannten Konditionen angeboten. Wir halten uns bis zum Ablauf der Bindefrist lt. o. g. Angebotsanfrage an dieses Angebot gebunden.
Sofern sich der angebotene Preis auf Grund einer Prüfung nach der Verordnung PR Nr. 30/53 als unzulässig erweist, gilt für einen Auftrag der preisrechtlich zulässige Preis.
Dem Angebot liegen die in der o. g. Anfrage zur Abgabe eines Angebotes übersandten Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen sowie die sonstigen dort genannten Bedingungen zugrunde. Bestandteile meines/unseres Angebots sind insbesondere:
-
die Leistungsbeschreibung in deutscher Ausgabe,
-
das ausgefüllt beigefügte Preisblatt,
-
die Angaben in dem Vordruck 5
-
der geltende Vertrag inklusive Anlagen,
-
die vom Auftraggeber während des Vergabeverfahrens erteilten Auskünfte.
☐ Mein/Unser Unternehmen ist in folgender Datenbank präqualifiziert:
☐ https://amtliches-verzeichnis.ihk.de Angabe der Registrierungsnummer: ________________
☐ www.pq-verein.de Angabe der Registrierungsnummer: ________________
☐ ______________ Angabe der Registrierungsnummer: ________________
Die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Dokument 1.00 – 321 EU_Anfrage_Angebot) unter Ziff. 8 und in Dokument 325 genannten Angebotsunterlagen sind mit Ausnahme der in einer der o. g. Datenbanken hinterlegten Nachweise beigefügt.
☐ Wir beabsichtigen, die Leistungen im Rahmen einer Bietergemeinschaft zu erbringen. Das ausgefüllte Formular 531 EU ist beigefügt.
☐ Ich/Wir beabsichtige(n), Leistungen an Unterauftragnehmer bzw. im Rahmen der Eignungsleihe weiterzugeben.
☐ Ich/Wir beabsichtige(n) Auftragsteile an andere Unternehmen zu vergeben (Unteraufträge nach § 36 VgV). Das ausgefüllte Formular 532 EU ist beigefügt.
☐ Ich/Wir beabsichtige(n) in Bezug auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe nach § 47 VgV) in Anspruch zu nehmen. Die ausgefüllten Formulare 532 EU und 533 EU sind beigefügt.
☐ Ich/Wir bin/sind bevorzugte Bieter als Werkstatt für behinderte Menschen oder Blindenwerkstatt. Der Nachweis ist beigefügt.
☐ Kartellerklärung
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Wir gehören einer Vereinbarung/einem Kartell gem. §§ 2, 3 GWB an. Folgende Firmen sind beteiligt:
Raum für Erläuterungen:
Angaben zur Einordnung des Unternehmens als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zur Erhebung von statistischen Daten nach der Vergabestatistikverordnung:
Mein/unser Unternehmen gilt als KMU (bei Bietergemeinschaft bitte für das federführende Unternehmen angeben):
☐ Ja ☐ Nein.
Wenn „Ja“ angekreuzt:
☐ Kleinstunternehmen.
☐ Kleines Unternehmen.
☐ Mittleres Unternehmen.
Erläuterung:
Die Definitionen sind angelehnt an Artikel 2 des Anhangs zur Empfehlung 2003/361/EG (Amtsblatt der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003). Informationen zur Berechnung der Beschäftigtenzahlen bzw. der finanziellen Schwellenwerte sind unmittelbar der v. g. Empfehlung zu entnehmen.
-
Kleinstunternehmen (weniger als zehn Personen und Jahresumsatz/-bilanz weniger als 2 Mio. Euro)
-
Kleines Unternehmen (weniger als 50 Personen und Jahresumsatz/-bilanz weniger als 10 Mio. Euro
-
Mittleres Unternehmen (weniger als 250 Personen und Jahresumsatz weniger als 50 Mio. Euro bzw. Jahresbilanzsummer weniger als 43 Mio. Euro.
Ich/wir erkläre/n, dass mein/unser Angebot die von der Vergabestelle auf dem Deutschen Vergabeportal ggf. zur Verfügung gestellten aktualisierten Vergabeunterlagen sowie diesbezüglichen Informationen berücksichtigt.
Ich/Wir bin/sind mir/uns bewusst, dass wissentlich falsche Erklärungen den Ausschluss von dieser und von weiteren Ausschreibungen zur Folge haben können.
Hinweis:
Mit der elektronischen Abgabe des Angebotes auf dem Vergabemarktplatz NRW gilt dieses als unterschrieben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen. Sofern die Vergabestelle ausnahmsweise die Abgabe des Angebotes in Schriftform zugelassen hat, muss das Angebot hier unterschrieben werden.
Unterschrift(en) /ggf. zusätzlich Firmenstempel
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[Hinweis an die Bieter: Bitte nehmen Sie die Vordrucke und das Preisblatt auf
den folgenden Seiten zur Kenntnis und füllen Sie diese vollständig aus. Bitte
fügen Sie den Vordrucken keine selbsterstellten Angebote bei.]
Vordruck 1: Unternehmensdarstellung / Firmenprofil
□ Einzelbieter □ Bevollmächtigte Vertreter einer Bietergemeinschaft □ Mitglied einer Bietergemeinschaft □ Nachunternehmer des Bieters / der Bietergemeinschaft □ Sonstiges eignungsverschaffendes Unternehmen
| Firmenname und Adresse: | |
|---|---|
| Ansprechperson für das Vergabeverfahren: | |
| Kontaktdaten (Telefon/Fax/E-Mail): | |
| Internetadresse: | |
| Rechtsform: | |
| Hauptsitz des Unternehmens: | |
| Zuständige Niederlassung im Auftragsfall: |
Ausfüllhinweise
Der Vordruck ist von allen an dem Angebot beteiligten Unternehmen (siehe Kopf des Vordrucks) mit dem Angebot abzugeben. Der Vordruck darf zu diesem Zweck kopiert werden.
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Vordruck 2: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123,
124 GWB
Name des erklärenden Unternehmens: __________________________
Hiermit erklären wir, dass
in Bezug auf unser Unternehmen keine zwingenden Ausschlussgründe i.S.d. § 123 Abs.1 und Abs. 4 GWB vorliegen,
in Bezug auf unser Unternehmen keine fakultativen Ausschlussgründe i.S.d. § 124 GWB vorliegen.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
(Sollte es Ihnen nicht möglich sein, diese Erklärung abzugeben, erläutern Sie bitte in einer Anlage, warum gleichwohl, etwa aufgrund einer sog. Selbstreinigung i.S.d. § 125 GWB die erforderliche Eignung zur Durchführung des Auftrags gegeben ist)
Ort, Datum Unterschrift/Name
Ausfüllhinweise
Bei einem Angebot durch eine Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Die Erklärung ist außerdem von allen vorgesehenen Nachunternehmern abzugeben.
Im Hinblick auf die vorstehend geforderten Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB wird auf folgenden Text der §§ 123, 124 GWB verwiesen:
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
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- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
- das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
- die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
§ 124 Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
- der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
- eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
- das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.
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Vordruck 3: Erklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 VO (EU)
Nr. 833/2014
Eigenerklärung
zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt
geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates
vom 18. Dezember 2023
- Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
-
Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
-
Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Personen oder Unternehmen im vorgenannten Sinne als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung über die Vergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot gilt diese vom Bewerber bzw. Bieter als unterschrieben.
Dies gilt auch für Bewerber-/Bietergemeinschaften durch Angabe der jeweiligen Mitglieder der Gemeinschaft in Form von Name, Vorname oder Unternehmensbezeichnung.
-
Name, Vorname oder Unternehmensbezeichnung
Sofern in Ausnahmefällen die Abgabe auf dem Postweg zugelassen wird, ist die Eigenerklärung hier zu unterschreiben.
Ort, Datum Unterschrift
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Hinweis:
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 lautet wie folgt:
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen wie des Vorhabens Paks II und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können, d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, oder e) soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union. (3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
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Formular 324 EU + Vordrucke 1 bis 5 + Preisblatt Angebotsschreiben
Vordruck 4: Referenz über vergleichbares Projekt
Es gelten ausschließlich die Angaben auf diesem Vordruck. Firmenprospekte und Werbematerial werden nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der besonderen Mindestanforderungen an die Referenzlage wird auf die Bekanntmachung verwiesen.
Bitte beachten Sie, dass mindestens 1 Referenz einzureich ist, die allesamt jeweils mindestens sämtliche der folgenden Anforderungen erfüllen müssen:
- Referenz hat eine Ultraschallanlage mit einer rotierenden Ultraschall-Walze nach individuellen Kundenanforderungen zum Gegenstand;
- Referenz ist seit 09/2021 erbracht worden bzw. wird seit 09/2021 erbracht. Es reicht aus, wenn ein Teil der Leistungserbringung, z.B. das Projektende seit 09/2021 erfolgt ist.
Der Vordruck ist nach Bedarf zu kopieren und mehrfach einzusetzen.
Im Falle eines Angebots einer Bewerbergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen. Referenznummer: _____ (Vordruck 4 ist mindestens einmal auszufüllen und einzureichen)
| Projektbezeichnung: | |||
|---|---|---|---|
| Auftragnehmer (bei | |||
| Bewerbergemeinschaften das / die | |||
| Unternehmen, das / die die Leistung erbracht | |||
| hat / haben): | |||
| Referenzgeber, Anschrift, Abteilung und Ansprechpartner, Telefonnummer, E- Mail-Adresse | |||
| Referenz hat eine Ultraschallanlage mit rotierendem Ultraschall-System nach Kundenanforderungen zum Gegenstand (Mindestanforderung) | Ja, die Referenz hatte eine Ultraschallanlage mit rotierender Ultraschall-Walze als Liefergegenstand. Nein | ||
| Leistungszeitraum (Monat/Jahr – Monat/Jahr bzw. laufend): (Es werden nur solche Referenzen berücksichtigt, die seit 09/2021 erbracht wurden/werden. Es reicht aus, wenn ein Teil der Leistungserbringung, z.B. das Projektende seit 09/2021 erfolgt ist.) (Mindestanforderung) | Beginn (MM/JJJJ):……………………….. Ende bzw. Auslieferung (MM/JJJJ):…………………….. | ||
| Auftragsvolumen in Euro (netto) | Das Referenzprojekt umfasste ein Auftragsvolumen in Höhe von …………………….. EUR (netto). | ||
| Beschreibung des Leistungsumfangs und Zusammenfassung der technischen Schlüsselparameter |
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Formular 324 EU + Vordrucke 1 bis 5 + Preisblatt Angebotsschreiben
Vordruck 5: Angaben zur Ultraschallanlage (Mindestanforderungen)
Wir sichern zu, dass die von uns angebotene Ultraschall-Anlage mit rotierender Ultraschall-Sonotrodenwalze sämtliche der in der Leistungsbeschreibung aufgestellten Anforderungen erfüllt. Hierzu erklären wir:
| Die Ultraschallanlage kann bahnförmige | Ja (Mindestanforderung) Nein | ||
|---|---|---|---|
| Materialien mit mindestens einer Breite | |||
| von 400 mm bis 500 mm verarbeiten. Die | |||
| Ultraschallwelle hat eine Einwirkung über | |||
| eine Breite von mindestens 400 bis 500 | |||
| mm. | |||
| Die Anlage besitzt einen Hauptantrieb und 2 Sonotrodenantriebe. Die Antriebe befinden sich rechts, wenn man in Laufrichtung schaut. | Ja (Mindestanforderung) Nein | ||
| Die Anlage besitzt zwei rotierende Ultraschallsysteme mit 20 KHz und max. je 4 KW Leistung. | Ja (Mindestanforderung) Nein | ||
| Beide Sonotrodenwalzen bekommen | Ja (Mindestanforderung) Nein | ||
| jeweils zwei Gegenwalzen: eine | |||
| Gegenwalze mit einer Wolframcarbid | |||
| Beschichtung und eine Magnetwalze, die | |||
| mit einem Stahlblech als Gegenwalze | |||
| verwendet wird (Stahlblech nicht Teil der | |||
| Ausschreibung) | |||
| Die Anlage muss eine Geschwindigkeit von mindestens 0,5 m/min bis 30 m/min fahren können. | Ja (Mindestanforderung) Nein | ||
| Der Druck ist von 0 bis 20 kN einstellbar. | Ja (Mindestanforderung) Nein | ||
| Der Anpressdruck der Sonotrodenwalze | |||
| wird mit einem Proportional-Druckventil | |||
| eingestellt. | |||
| Die Amplitude ist zwischen 50% und 100% einstellbar. | Ja (Mindestanforderung) Nein | ||
| Der Einlauf der Sonotrode ist mit einer | Ja (Mindestanforderung) Nein | ||
| Blechführung von mindestens 10cm | |||
| ausgestattet. Das bahnförmige Material | |||
| wird über das Blech in die erste | |||
| Sonotrode eingeführt. | |||
| Die Anlage kann Grammaturen von mindestens 30 g/m² bis 250 g/m² verarbeiten. | Ja (Mindestanforderung) Nein |
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Formular 324 EU + Vordrucke 1 bis 5 + Preisblatt Angebotsschreiben
| Das Gerüst der Anlage ist mit einer der | Ja (Mindestanforderung) Nein | ||
|---|---|---|---|
| folgenden Farben ausgestattet: RAL 000 | |||
| 70 00 Leichtgrau, 000 750 00 | |||
| Marmorgrau, 000 80 00 Nebelgrau, 110- | |||
| 4, 110-6, 7035 Lichtgrau, 7047 Telegrau | |||
| 4, 820-1 oder 9006. | |||
| Die Anlage wird mit einem Schaltschrank ausgestattet. | Ja (Mindestanforderung) Nein | ||
| Die Anlage hat ein Bedienpult mit Monitor für eigenständige Steuerung. | Ja (Mindestanforderung) Nein | ||
| Die Anlage besitzt einen Anschluss mit der | Ja (Mindestanforderung) Nein | ||
| sie ansteuerbar ist per MODBUS TCP | |||
| (RJ45) -Protokoll (sogenannte Slave- | |||
| Betrieb) | |||
| Die Anlage besitzt ein Eingriffschutzblech mit Öffnungsspalt für die Durchführung von bahnförmige Materialien vor Einzug der Sonotrode als Sicherheitsmaßnahme. | Ja (Mindestanforderung) Nein | ||
| Die Antriebsriemen sind sicherheitstechnisch geschützt. | Ja (Mindestanforderung) Nein |
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Formular 324 EU + Vordrucke 1 bis 5 + Preisblatt Angebotsschreiben
Preisblatt
Der Angebotspreis fließt zu 100% in die Angebotsbewertung ein.
I. Ausfüllhinweise und Allgemeines
Es gelten ausschließlich die Angaben auf diesem Vordruck (bitte sehen Sie davon ab, selbsterstellte Angebote/Preisblätter einzureichen).
Die vom Bieter angegebenen Netto-Pauschalen umfassen je Position alle Kosten der in den Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung (insbesondere den vertraglichen Regelungen und der Leistungsbeschreibung) beschriebenen und geforderten bzw. vom Bieter angebotenen Leistungen für die gesamte Vertragsdauer bis einschließlich 2 Jahr nach Inbetriebnahme der Ultraschallanlage. Alle anfallenden Auslagen, Gebühren und Nebenkosten (z.B. für Anfahrt, Lieferungen, etwaige Übernachtungskosten etc.) sind von den Pauschalen abgedeckt. Reise- und Anfahrtszeiten werden nicht gesondert vergütet (dies gilt insb. sowohl in Bezug auf die Lieferung des Gerätes als auch für die Entsendung von Personal im Falle einer notwendigen Wartung vor Ort).
Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit sind nicht vorgesehen.
Bitte füllen das Preisblatt vollständig aus (Netto-Pauschalen, Mehrwertsteuer, Brutto-Pauschalen).
II. Preisblatt (Mindestanforderungen): Ultraschallanlage mit rotierenden Ultraschall-Sonotroden.
| Pos. | Leistungen | Einheit | Preis |
|---|---|---|---|
| 1 | Erbringung aller ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den Mindestanforderungen in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (inklusive Lieferkosten und Abladen der Anlage am Lieferstandort, Aufbau und Inbetriebnahme, Durchführung und Dokumentation von Werksabnahme und Standortabnahme | Pauschale (EUR, netto) | |
| 2 | Mehrwertsteuer | ……..% | |
| 3 | Bruttopauschale (Nettopauschale zzgl. Mehrwertsteuer) |
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