B_Anlage 6.5 Güteprüfpflichtige Produkte.pdf

Lieferung und Herstellung von Stahltrog- und Y-Stahlschwellen inkl. Transport

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Richtlinie

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Güteprüfpflichtige Produkte

Oberbaumaterial

Ausgabe – 02.06.2025

Fachautor: FE.EI 141 | Peter Splettstößer | Tel.: +49 160 9747 9634 gültig ab: 02.06.2025

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Inhaltsverzeichnis

Teil 1: Allgemeine Regelungen Abschnitt Thema Seite 1 Zweck 3 2 Allgemeine Hinweise 3 3 Qualitätsfähigkeit des Auftragnehmers 3 4 Prüfstufen 4 5 Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) 5 6 Quality Engineering (QE) Methoden 6 7 Besondere Fertigungsverfahren 8 8 Regelüberwachung 8 9 8D Report 9 10 Dokumentation und Konformitätsnachweise 10 11 Kennzeichnung 11 12 Verzeichnis der Abkürzungen 13

Alle Änderungen im Teil 1 wurden mit einem Randbalken links gegenüber der vorherigen Version vom 01.03.2024 gekennzeichnet.

Teil 2: Festlegung des Mindestumfangs der qualitätssichernden Maßnahmen an Bauteilen, Komponenten und Systemen

1 - 9 Strukturebene Produktgruppen/Produkte 13 - 25

Alle Änderungen im Teil 2 wurden mit „² “ im jeweiligen Feld gegenüber der vorherigen Version vom 01.03.2024 und dem Randbalken für die jeweilige Zeile gekennzeichnet.

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Teil 1: Allgemeine Regelungen

1 Zweck Die Liste güteprüfpflichtiger Produkte regelt den Mindestumfang der Grundlage qualitätssichernden Maßnahmen der Deutschen Bahn AG (DB AG) für die aufgeführten Produkte. Die getroffenen Regelungen gelten sowohl für die Beschaffung dieser Produkte durch die Deutsche Bahn AG und deren verbundenen Unternehmen als auch für die Beschaffung dieser Produkte durch Auftragnehmer (AN)/Unterauftragnehmer (UAN) im Rahmen von Aufträgen der Deutschen Bahn AG und deren verbundene Unternehmen. Die Liste güteprüfpflichtiger Produkte besteht aus Bestandteile

  • Teil 1: Allgemeine Regelungen
  • Teil 2: Festlegung des Mindestumfangs der qualitätssichernden Maßnahmen an Bauteilen, Komponenten und Systemen Diese Liste gilt für die Beschaffung von Bauteilen, Komponenten und Umfang Systemen für Neubau- sowie Instandhaltungsmaßnahmen von/an Ober- baumaterialien.

2 Allgemeine Hinweise Den Produkten werden nach Aspekten der Komplexität und Sicherheits- Prüfstufen/ relevanz die Prüfstufen P I und P II zugeordnet. Aus der Zuordnung der Qualitätsfähig- Produkte in die P I/P II und der Bewertung der Qualitätsfähigkeit des AN keit des AN

  • Q1, Q2 bzw. Q3 - ergeben sich Art und Umfang der von der Qualitäts- sicherung der Deutschen Bahn AG sowie der vom AN durchzuführenden Qualitätssicherungsmaßnahmen. Neue Produkte, die nicht im Teil 2 aufgeführt, aber mit den aufgeführten Neue Produkte Produkten vergleichbar sind, werden sinngemäß die entsprechenden QS-Maßnahmen zugeordnet. Handlungsgrundlage sind die vertraglich vereinbarten Regelungen (z. B. Handlungs- EVB, DIN, EN, UIC, DBS, Zeichnungen, Checklisten, Lastenhefte). grundlage

3 Qualitätsfähigkeit des Auftragnehmers Die Qualitätssicherung des Einkaufs der DB AG bewertet die Qualitäts- Qualitätsfähig- fähigkeit des AN und stuft den AN in die Kategorie Q1, Q2 bzw. Q3 ein. keit des AN Diese Einstufung ist in der Regel für ein Jahr gültig und kann bei Bedarf Aktualisierung aktualisiert werden. Die Aktualisierung erfolgt auf Basis der Bewertung der Qualitätsdaten (z.B. Reklamationen, Produktbewährung, Qualitäts- daten) und/oder anhand des Ergebnisses eines Audits. Eine Änderung der Einstufung ist bei Veränderungen der Qualitätsfähig- Änderung keit des AN oder seiner UAN bzw. der Qualität der Produkte und Leistungen jederzeit möglich.

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Nicht eingestufte AN der Deutschen Bahn AG werden wie AN der Kate- Nicht einge- gorie Q3 behandelt. stufte AN

4 Prüfstufen Der Umfang der Maßnahmen zur Qualitätssicherung ergibt sich grund- Umfang legend aus nachfolgenden Tabellen.

Tabelle 1: QS - Maßnahmen bei Produkten der Prüfstufe I

Produkte mit PrüfstufeEinstufung des ANQS - Maßnahmen
IQ1Deutsche Bahn AG prüft im Sinne der Produkt- prüfung Stichproben der Lieferungen. Lieferung mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1/ QS-Zei- chen/ U-EBA-Zeichen/ CE-Kennzeichen und Lie- ferfreigabe/ Prüfbescheinigung durch die DB AG.
Q2Deutsche Bahn AG prüft jede Lieferung. Lieferung mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1/ QS-Zei- chen/ U-EBA-Zeichen/ CE-Kennzeichen und Lie- ferfreigabe/ Prüfbescheinigung durch die DB AG.
Q3Sperrung des AN

Tabelle 2: QS - Maßnahmen bei Produkten der Prüfstufe II

Produkte mit PrüfstufeEinstufung des ANQS - Maßnahmen
IIQ1Deutsche Bahn AG akzeptiert vollständige Prü- fung durch den Hersteller. Regelüberwachung des AN durch die DB AG. Lieferung mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1/ QS-Zei- chen/ U-EBA-Zeichen/ CE-Kennzeichen.
Q2Deutsche Bahn AG prüft im Sinne der Produkt- prüfung Stichproben der Lieferungen. Lieferung mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1/ QS-Zei- chen/ U-EBA-Zeichen/ CE-Kennzeichen und Lie- ferfreigabe/ Prüfbescheinigung durch die DB AG.
Q3Sperrung des AN

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5 Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) Die Herstellerbezogene Produktqualifikation ist ein Instrument der Qua- Grundlage litätssicherung der Deutschen Bahn AG und basiert in der Regel auf An- forderungen aus nationalen und internationalen bahnspezifischen Nor- men und Regelwerken. Ziel der HPQ ist, sicherzustellen, dass spezielle Produkte nur von sol- Ziel chen Herstellern geliefert werden, die nachgewiesen haben, dass sie die Anforderungen an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Prozessfähigkeit er- füllen können. Die HPQ wird von Herstellern für spezifische Fertigungs- verfahren (z.B. Gießen, Schmieden) verlangt, die direkt oder indirekt an die Deutsche Bahn AG liefern. Die speziellen Produkte sind in Teil 2 dieses Dokumentes gekennzeichnet. Die Gültigkeit der HPQ beträgt in der Regel 3 Jahre. Eine HPQ ist erneut Gültigkeit durchzuführen

  • bei Produktionsverlagerung
  • bei Änderung von Produktionsverfahren oder Prozessabläufen
  • bei indirekten Lieferanten nach Ablauf der 3 Jahre Gültigkeit
  • spätestens nach 6 Jahren bei direkten Lieferanten (nach 3 Jahren kann eine einmalige Verlängerung erfolgen, wenn auf Basis eines Vertrages Lieferungen erfolgt sind und sich die Voraussetzungen auf deren Basis die Erteilung der HPQ erfolgt ist nicht verändert haben). Die Fertigungsverfahren sind bei der Qualitätssicherung Infrastruktur Fertigungs- in den Stammdaten der Hersteller gemäß der jeweils gültigen Techni- verfahren schen Lieferbedingung hinterlegt und werden dann in der HPQ-Ur- gemäß DBS kunde mit aufgeführt.

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6 Quality Engineering (QE) Methoden Um die Qualitätsplanung des AN während der gesamten Produktentste- Grundlage hung zu unterstützen, werden im Folgenden, Anforderungen der DB AG zu Quality Engineering Methoden beschrieben. QE-Methoden sollen prüfende Qualitätssicherungsmaßnahmen wie HPQ und Regelüberwa- chung flankieren und diese durch ihren präventiven Ansatz ergänzen. Ziel der QE-Maßnahmen ist es, die Überführung von Anforderungen in Ziel Produktmerkmale abzusichern und die Lieferqualität güteprüfpflichtiger Produkte durch präventive Qualitätssicherung und Bewertung der Kon- struktions- und Herstellprozesse angemessen zu steuern. AN mit Entwicklungsverantwortung sind verpflichtet, geplante Maßnah- Qualitätsplanung men zur Absicherung der Produkt- und Prozessqualität während der (QE-Plan) Entwicklung in einem QE-Plan zu dokumentieren. Die Auswahl geeig- neter Maßnahmen und Komponenten soll nach einem risikobasierten Ansatz erfolgen. Verpflichtende Ergebnisse der Produkt- und Prozessentwicklung des FMEA AN sind Konstruktions- und Prozess-FMEA nach DIN EN 60812 in de- nen der Fortschritt der Risikominimierung zu dokumentieren ist. Für die Durchführung sind mindestens die Vorgaben nach dem aktuellen AIAG & VDA-FMEA-Handbuch anzuwenden. Die Gleichwertigkeit von FMEA auf Basis anderer als der genannten Normen ist vom AN nachzuweisen. Für die Bewertung der Bedeutung eines Fehlers ist ergänzend zu den vorgenannten Normen der folgende Katalog zu verwenden:

Tabelle 3: Fehler Bedeutung

1Sehr gering, sehr geringe Funktionsbeeinträchtigung, nur durch Fachpersonal erkennbar
2-3Gering, geringe Funktionsbeeinträchtigung der Kompo- nente, Beseitigung bei der nächsten Instandhaltung, Funkti- onseinschränkung von Bedien- und Komfortsystemen
4-6Mäßig, Funktionsfähigkeit der Komponente eingeschränkt, sofortige Entstörung nicht zwingend erforderlich, Funktions- einschränkung von wichtigen Bedien- und Komfortsystemen, Alternative möglich
7-8Hoch, Funktionseinschränkung der Komponente stark ein- geschränkt, sofortige Entstörung zwingend erforderlich, Funktionseinschränkung wichtiger Teilsysteme, Langsam- fahrt, Zug bleibt stehen
9-10Sehr hoch, Sicherheitsrisiko, Nichterfüllung gesetzlicher Vorschriften, unverhältnismäßig hoher Aufwand beim Ersatz im Fall des Versagens, im Schadensfall und bei Instandhal- tungsarbeiten

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In der Konstruktions-FMEA ist die Instandhaltbarkeit und Verfügbarkeit Instandhaltbarkeit im Betrieb nach DIN EN 50126 zu berücksichtigen. & Verfügbarkeit Der AN ist verpflichtet eine Prozess FMEA vor Serienstart durchzufüh- Interne Fertigungs- ren und diese als eine der Voraussetzungen zur internen Fertigungsfrei- freigabe gabe zu dokumentieren. Die Dokumentation der QE- Maßnahmen ist ständig auf aktuellen Stand Fortschreibung zu halten, insbesondere sind dabei Felddaten, Versuchsergebnisse so- wie interne und externe Reklamationen zu berücksichtigen. Darüber hin- aus wird in folgenden Fällen eine Überarbeitung von Konstruktions- und Prozess FMEA erforderlich:

  • Konstruktionsänderungen
  • Produktionsverlagerung
  • Änderung von Produktionsverfahren oder Prozessabläufen Die Wirksamkeit der QE-Methoden und die daraus resultierenden Maß- Wirksamkeits- nahmen sind durch jährliche interne Audits des AN zu überprüfen. prüfung QE-Plan, Konstruktions- und Prozess-FMEA sind der Deutschen Bahn Einsichtnahme AG auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen. Die Prüfung des QE-Plans sowie der Konstruktions- und Prozess-FMEA Erstmalige Prü- erfolgt durch die Deutsche Bahn AG. Eine erstmalige Prüfung der Pro- fung zess-FMEA erfolgt spätestens vor Serienfertigung, zum Beispiel zur HPQ oder Erstmusterprüfung. Der AN ist verpflichtet, seine UAN anhand von risikobasierten Kriterien Unterauftrag- zu bewerten. Für UAN, die einen erheblichen Anteil am Erfolg des End- nehmer produktes tragen und das Produkt des UAN im Teil 2 der LgP aufgeführt ist, gelten die Punkte (1) - (10) analog. Die Anwendung der Punkte (1)- (10) bei den verantwortlichen UAN ist vom AN zu überprüfen. Einer der Punkte 7 (1)-7 (3) oder eine neue Ausschreibung führt zu so- Übergangsfrist fortiger Anwendung der Forderungen dieser Richtlinie. Eine Konstruktions-FMEA ist nur für neu entwickelte Produkte, welche nach dem 31.12.2018 von der DB Netz AG zugelassen werden, gefordert. Eine wesentliche Aufgabe der Qualitätssicherung ist die Überwachung Messmittel von Prüfkriterien. Für die Vergleichbarkeit von Mess- und Prüfergebnis- sen sind geeignete Mess- und Prüfmittel erforderlich. Eine Kalibrierung erfolgt durch entsprechende Verfahren und Institutionen. In der Qualitätssicherung aller eisenbahnspezifischen und genormten Anforderungen Mess- und Prüfmittel sind die allgemeinen Anforderungen an die Kom- an Prüflabore petenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien nach DIN ISO 17025 maß- geblich.

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7 Besondere Fertigungsverfahren Besondere Fertigungsverfahren sind in den jeweiligen Normen und Technische Technischen Lieferbedingungen (DBS) der Deutschen Bahn AG gere- Lieferbedingun- gelt. gen (DBS)

8 Regelüberwachung Zur Sicherung der Qualitätsinteressen der Deutschen Bahn AG werden Regelüberwa- alle AN mit Produkten der Prüfstufe II und der Q1-Einstufung sowie be- chung bei AN stehendem Liefervertrag durch die Qualitätssicherung der DB AG über- wacht. Im Rahmen dieser Regelüberwachungen werden Produkt- und/oder Prozessaudits durchgeführt. Die Audits können auch in Form von unangekündigten Kontrollen erfolgen. Werden im Rahmen der Regelüberwachung Qualitätsrisiken oder Qua- Mängel & Gül- litätsmängel festgestellt, so kann dies eine Veränderung der Q -Einstu- tigkeit fung und/oder den Entzug der HPQ zur Folge haben. Die unmittelbaren Auswirkungen auf die bestehenden Liefer- und Leis- tungsverträge werden vom Einkauf nach Vorliegen der Ergebnisse ge- prüft und entsprechende Maßnahmen veranlasst. Für UAN, die güteprüfpflichtige Produkte gemäß dieser Liste an AN der Regelüberwa- DB AG liefern, hat der jeweilige AN die definierte Anzahl an Regelüber- chung bei UAN wachungen durchzuführen/durchführen zu lassen (siehe „Leitfaden zur Regelüberwachung“ im Lieferantenportal des Einkaufs). Die Planung der RÜ und deren Ergebnisse (inklusive Feststellungen und Maßnah- men) sind im Rahmen der Bewertung der Qualitätsfähigkeit oder im Rahmen der Regelüberwachung des AN gegenüber der Deutschen Bahn AG nachzuweisen. Soweit Risiken und/oder Mängel bei UAN festgestellt worden sind, wer- Mängel den in Abstimmung mit dem Einkauf und der Qualitätssicherung des AN die Auswirkungen auf die Q-Einstufung eines oder mehrerer AN sowie die weiteren Maßnahmen bei dem UAN festgelegt. Den hieraus entstehenden Mehraufwand der Deutschen Bahn AG trägt der AN.

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9 8D Report (1) Im Rahmen von Reklamationen wird ein 8D Report zwischen dem AN Grundlagen und der DB AG ausgetauscht. Der Prozess umfasst die folgenden Ele- mente: D1: Teamfestlegung D2: Fehlerbeschreibung D3a: Sofortmaßnahmen DBAG D3b: Sofortmaßnahmen Lieferant D4: Fehlerursachen D5: mögliche Abstellmaßnahmen D6: Umgesetzte Abstellmaßnahmen D7: Vorbeugemaßnahmen D8: Dokumentation, Lessons Learned (2) (D1) Abhängig vom Charakter des Problems muss ein interdisziplinäres Umsetzung Team mit ausreichenden Produkt- und Prozesskenntnissen benannt werden. (D2) Die Beschreibung des Fehlers soll auf Fakten beruhen. (D3) Zur unmittelbaren Abwendung weiteren Schadens sind, wenn er- forderlich, sowohl beim AN (bzw. seinen UAN) wie auch bei der DB AG Sofortmaßnahmen zu ergreifen (z.B. Sperrung des Materials oder 100 % Prüfungen). (D4) An Hand von Daten und Fakten sind wahrscheinliche Ursachen des Fehlers durch den AN (UAN) zu analysieren. (D5) Die Auswahl von Abstellmaßnahmen zur Beseitigung der Fehlerur- sache obliegt dem AN. Basierend auf der Ursachenanalyse sind Maß- nahmen zu identifizieren, die den Fehler im Sinne der DB AG dauerhaft beheben und keine unerwünschten Nebenwirkungen entstehen lassen. Vor der Umsetzung einer Maßnahme muss deren Wirksamkeit überprüft werden. Dabei sollen Fehlervermeidung und Fehlerentdeckung im Vor- dergrund stehen. (D6) Entsprechend der unter D5 nachgewiesenen Wirksamkeit sind Ab- stellmaßnahmen festzulegen, die das Wiederauftreten des Fehlers zu- verlässig verhindern. Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen ist über einen angemessenen Zeitraum zu überwachen. Nach Beweis der Wirksamkeit können noch laufende Sofortmaßnahmen wie zusätzliche Prüfungen zurückgefahren werden.

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(D7) Um Wiederholungen des aufgetretenen/ ähnlicher Fehler auszu- schließen, sind durch den AN (bzw. seine UAN) Vorbeugemaßnahmen wie z.B. Aufnahme des Fehlers in Konstruktions- und/oder Prozess- FMEA, Anpassung von Richtlinien, Arbeitsanweisungen und internen Prozessen, Prüfung weiterer Fertigungslinien oder verwandter Prozesse auf Robustheit gegen den aufgetretenen Fehler zu ergreifen. (D8) Im Sinne eines Lesson Learned werden die wichtigsten Erkennt- nisse aus dem 8D dokumentiert. Ein 8D Report kann nur durch entspre- chend autorisiertes Personal und mit dem Einverständnis des Kunden DB AG geschlossen werden. (3) – bleibt frei - (4) Der in der Anlage zur Richtlinie befindliche Vordruck 120.0381V30 „Leit- Vordruck faden & Formular 8D-Report“ ist zur Erstellung des 8D Reports intern zu verwenden (siehe auch Prozessportal DB InfraGO AG: LN24-01-07). Im Lieferantenportal ist ebenso ein separater externer Leitfaden abgelegt.

10 Dokumentation und Konformitätsnachweise Für Produkte und Komponenten gemäß der Liste „Güteprüfpflichtige Abnahmeprüf- Produkte Oberbaumaterial“ Teil 2, hat der Lieferant grundsätzlich eine zeugnis Dokumentation/ einen Konformitätsnachweis in Abhängigkeit von der Prüfstufe des Produktes (PI oder PII) und seiner Einstufung (Q1 oder Q2) für jede Lieferung bzw. Teillieferung zu dokumentieren. Die Konfor- mitätsnachweise sind vom Lieferanten mindestens 10 Jahre aufzube- wahren. Nachweis für Produkte der Prüfstufe I:

  • als Q1-Lieferant: Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 und Lieferfreigabe/ Prüfbescheinigung der DB AG
  • als Q2-Lieferant: Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 und Lieferfreigabe/ Prüfbescheinigung der DB AG

Nachweis für Produkte der Prüfstufe II:

  • als Q1-Lieferant: Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204
  • als Q2-Lieferant: Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 und Lieferfreigabe/ Prüfbescheinigung der DB AG Diese Konformitätsnachweise dienen der Deutschen Bahn AG bzw. dem EBA und der Industrie als Nachweis, dass die vereinbarten Quali- tätssicherungsmaßnahmen durchgeführt wurden und die Produkte hin- sichtlich Qualität den Anforderungen entsprechen. Des Weiteren sollen die Identifizierung und eindeutige Zuordnung von Produkten und Kom- ponenten bei Mängelanzeigen sichergestellt werden.

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Für folgende Komponenten des Gleises sind durch den Lieferanten TSI-Konformi- TSI–Konformitätserklärungen beizustellen: täts-erklärungen

  • Schienen, Gleis- und Weichenschwellen, Weichen und Kreuzungen und komplette Schienenbefestigungssysteme

11 Kennzeichnung Beginnend mit dem 01.01.2022 wird das QS-Zei- QS-Zeichen chen eingeführt.

Es bescheinigt, dass der Lieferant und/oder Hersteller die Herstell- und Lieferbedingung- gen der in der Produktliste aufgeführten Produkte der Deutschen Bahn AG erfüllt und durch den Bereich Qualitätssicherung Beschaffung überwacht wird.

Es wird im Zusammenhang mit der HPQ und/oder Qualitätseinstufung dem Lieferanten zugeschickt und ist mindestens auf dem Lieferschein anzubringen. Es kann zusätzlich auch auf der Verpackung oder dem Produkt angebracht werden. Ein Versenden der 3.1 - Zeugnisse auf die Baustellen ist bei Anwendung des QS-Zeichens nicht erforderlich. Im Bedarfsfall sind die 3.1-Zeug- nisse jedoch dem Auftraggeber bzw. dem Nutzer der Anlagen zuzuschi- cken oder Einsicht in die Unterlagen zu gewähren.

Auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift BAU des U – EBA – Eisenbahnbundesamtes (EBA) ist das U-EBA-Zei- Zeichen chen auf dem Bauprodukt, der Verpackung oder dem Lieferschein anzubringen und somit zu bestäti- gen, dass das von ihm gelieferte Bauprodukt den Ei- senbahnspezifischen Bauregellisten des EBA, der Zulassung oder der Zustimmung im Einzelfall ent- spricht. Dies gilt für alle Produkte, die das EBA nach 1994 zugelassen hat.

Für Gleisschotter sind die Regelungen für die CE - Kennzeichnung CE – nach DIN EN 13 450 zu beachten. Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach Kennzeichnung DIN EN 10 204 wird hierdurch ersetzt.

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Verwendung des CE - Kennzeichens: (betrifft nur Schotter) C E - Muster

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12 Verzeichnis der Abkürzungen

AIAG Automotive Industry Action Group

AN Auftragnehmer

DB AG Deutsche Bahn AG

DBS Deutsche Bahn Standard

DIN Deutsche Institut für Normung e.V.

EBA Eisenbahn - Bundesamt

EN Europäische Norm

EVB Ergänzende Vertragsbedingungen

FMEA (engl.) Failure Mode and Effects Analysis (Fehlerzu- standsart- und -auswirkungsanalyse) oder Fehlermöglichkeits- und -einflussanalyse

HPQ Herstellerbezogene Produktqualifikation

IOG Ingenieurzeichnung - Oberbau – Gleise

IOW Ingenieurzeichnung - Oberbau – Weichen

LgP Liste güteprüfpflichtiger Produkte

P I Prüfstufe 1

P II Prüfstufe 2

QE Qualitätseinstufung

QS Qualitätssicherung

RÜ Regelüberwachung

DBS Technische Lieferbedingung

TSI Technische Spezifikationen für die Interoperabilität

UAN Unterauftragnehmer

UIC (frz.) Union International des Chemins de Fer (Internationaler Eisenbahnverband)

VDA Verband der Automobilindustrie

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Struk- tur- ebeneProduktgruppen/ProdukteMitgeltende UnterlagenHPQPrüf- stufeAnzahl RÜ/ JahrDoku- men- tationHersteller- kenn- zeichenWaren- gruppeBemerkungen
1Schienen
1.1Gleisschienen (Vignolschienen ab 46 kg/m)
1.1.1Gleisschienen (Vignolschienen ab 46 kg/m, naturhart)DBS 889.2541XII2APZ 3.1X10710010
1.1.2Gleisschienen (Vignolschienen ab 46 kg/m, kopfgehärtet)DBS 889.2541XII2APZ 3.1X10710010
1.1.3Gleisschienen (Vignolschienen ab 46 kg/m, Sondergüte)DBS 889.2541XII2APZ 3.1X10710010
1.2Schienen für Weichen und Kreuzungen
1.2.1Schienen für Weichen und Kreuzungen (naturhart)DBS 889.2542XII2APZ 3.1X10710030
1.2.2Schienen für Weichen und Kreuzungen (kopfgehärtet)DBS 889.2542XII2APZ 3.1X10710030
1.2.3Schienen für Weichen und Kreuzungen (Sondergüte)DBS 889.2542XII2APZ 3.1X10710030
1.3RadlenkerschienenDBS 889.2543XII2APZ 3.1X10710030
1.4Abbrennstumpfgeschweißte Schienen (im Werk)DBS 889.2551XII2APZ 3.1X10710020
1.5Aufgearbeitete Schienen (im Werk)DBS 889.2551XII2APZ 3.1X10770010
1.6Schienenübergänge (im Werk)DBS 889.2551XII2APZ 3.1X10710020
1.7Gefräste Schienen (Neulagenfräsen im Werk)DBS 889.2551XII2APZ 3.1X10710020
1.8RillenschienenEN 14 811X****--APZ 3.1X10710010****HPQ für Gleisschienen erforderlich

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Struk- tur- ebeneProduktgruppen/ProdukteMitgeltende UnterlagenHPQPrüf- stufeAnzahl RÜ/ JahrDoku- men- tationHersteller- kenn- zeichenWaren- gruppeBemerkungen
2Schienenverbindungsmittel
2.1Laschenschrauben/AnkerschraubenDBS 889.0024XII2APZ 3.1X10750010
2.2Bundmuttern/MutternDBS 889.0024XII2*APZ 3.1X10750010*ggf. beim Schraubenlieferanten
2.3Laschenschrauben mit Muttern (hochfest), Ankerschrauben (hochfest)DBS 889.0024X**II2APZ 3.1X10750010**gleiche Herstellerkennzeichen
2.4Stoßzwischenlagen für IsolierstößeDBS 889.0280XII2APZ 3.1X10750020
2.5Isolierstöße (werksgefertigt)DBS 889.0256XII2APZ 3.1X***10710010***Firmenschilder
2.6Isolierstöße (Bausatz)DBS 889.0256XII2APZ 3.1X10710010
2.7Laschen/LaschenkerneDBS 889.0025 DBS 889.0125 DBS 889.0126XI I2APZ 3.1X10750010
2.8Notlaschenverbindungen/ SchraubzwingenDBS 889.0125 DBS 889.0126XII2APZ 3.1X10750010
2.8.3Bügel für Notlaschenverbindungen/ SchraubzwingenDBS 889.0125XII2APZ 3.1X10750010
DBS 889.0126
2.9Aluminothermische SchweißportionenDBS 889.0248XII2APZ 3.1X10710040
2.10Einmaltiegel mit Aluminothermischen SchweißportionenDBS 889.0248XII2APZ 3.1X10710040
2.11Formen für Aluminothermische SchweißungenDBS 889.0248XII2APZ 3.1X10710040
2.12²Kleber/Hinterfüllmörtel für Isolierstöße²DBS 889.0256----X10710010Freigabe durch Fachstelle Schienentechnik erforderlich

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Organisation und ManagementsystemeTeil 2: Festlegung des Mindestumfangs der qualitätssichernden Maßnahmen an Bauteilen, Komponenten und SystemenQualität
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Struk- tur- ebeneProduktgruppen/ProdukteMitgeltende UnterlagenHPQPrüf- stufeAnzahl RÜ/ JahrDoku- men- tationHersteller- kenn- zeichenWaren- gruppeBemerkungen
SchienenbefestigungenIIz.B. Stützpunkte, Päckchen
3.1Winkelführungsplatten/ Führungsplatten aus KunststoffDBS 889.0280XII2APZ 3.1X10750020
3.2SchwellenschraubenDBS 889.0024XII2APZ 3.1X10750010
3.3Hakenschrauben und Muttern
3.3.1HakenschraubenDBS 889.0024XII2APZ 3.1X10750010
3.3.2Muttern für HakenschraubenDBS 889.0024X*II2*APZ 3.1X10750010*ggf. beim Schraubenlieferanten
3.4FederringeDBS 889.0006XII2APZ 3.1X10750010
3.5Spannelemente aus Federstahl
3.5.1SpannklemmenDBS 889.0127XII2APZ 3.1X10750010
3.5.2Spannclips/SpannnägelDBS 889.0127XII2APZ 3.1X10750010
3.5.3SpannbügelDBS 889.0127XII2APZ 3.1X10750010
DBS 889.0125
3.5.4Drahtformfedern/SpannfedernDBS 889.0125XII2APZ 3.1X10750010
3.5.5DrehfedernDBS 889.0125XII2APZ 3.1X10750010
3.5.6SchraubenfedernIOG 30.7004-II-APZ 3.1-10750010
3.5.7BlattfedernDBS 889.0127XII2APZ 3.1X10750010
3.6KlemmplattenDBS 889.0025 DBS 889.0125 DBS 889.0126XI I2APZ 3.1X10750010
3.7RippenplattenDBS 889.0025 DBS 889.0125 DBS 889.0126XII2APZ 3.1X10750010ggf. Schweißen
3.7.4Klemmteile/DistanzstückeDBS 889.0125XII2APZ 3.1X10750010

gültig ab: 02.06.2025

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Struk- tur- ebeneProduktgruppen/ProdukteMitgeltende UnterlagenHPQPrüf- stufeAnzahl RÜ/ JahrDoku- men- tationHersteller- kenn- zeichenWaren- gruppeBemerkungen
3.8Isoliereinlagen/Isolierwinkel
3.8.1IsoliereinlagenDBS 889.0280XII2APZ 3.1X10750020
3.8.2IsolierwinkelDBS 889.0280XII2APZ 3.1X10750020
3.9Starre Zwischenlagen, Zwischenplatten
3.9.1Starre ZwischenlagenDBS 889.0280XII2APZ 3.1X10750020
3.9.2Starre ZwischenplattenDBS 889.0280XII2APZ 3.1X10750020
3.10Elastische Kunststoffzwischenlagen und Zwischenplatten
3.10.1Elastische KunststoffzwischenlagenDBS 889.0235XII2APZ 3.1X10750020
3.10.2Elastische ZwischenplattenDBS 889.0235XII2APZ 3.1X10750020
3.11Höhenausgleichsplatten
3.11.1Höhenausgleichsplatten (Kunststoff)DBS 889.0280XII2APZ 3.1X10750020
3.11.2Höhenausgleichsplatten (Metall)DB-XII2APZ 3.1X10750010
Zeichnungen³
3.12Spurhalter für GleiseDB-XII2APZ 3.1X10750010Schweißen
Zeichnungen³
3.13Wanderschutz für GleiseDB-XII2APZ 3.1X10750010
Zeichnungen³
3.14Dübel
3.14.1Dübel (Kunststoff)DBS 889.0280XII2APZ 3.1X10750020
3.14.2Dübel (Metall)IOG 50.5000XII2APZ 3.1X10750010

gültig ab: 02.06.2025

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Struk- tur- ebeneProduktgruppen/ProdukteMitgeltende UnterlagenHPQPrüf- stufeAnzahl RÜ/ JahrDoku- men- tationHersteller- kenn- zeichenWaren- gruppeBemerkungen
SchwellenIIz.B. Schwellensätze
4.1Holzschwellen (getränkt)DBS 889.0144XII2APZ 3.1X10720010
4.2Stahlschwellen, Gussschwellen
4.2.1TrogschwellenDB-XII2APZ 3.1X10720030Schweißen
Zeichnungen³
4.2.2Y-StahlschwellenDB-XII2APZ 3.1X10720030Schweißen
Zeichnungen³
4.2.3Hohlschwellen
4.2.3.1Kabeltrogschwellen/GleisgeräteträgerDBS 889.0025XII2APZ 3.1X10720030ggf. Schweißen
(unbesohlt)DBS 889.0126
4.2.3.1.5Kabeltrogschwellen/Gleisgeräteträger (besohlt)DBS 889.1452XII2APZ 3.1X10720030
4.2.3.2Verschlussschwellen (unbesohlt)DBS 889.0126XII2APZ 3.1X10720030
DB-
Zeichnungen³
4.2.3.3Verschlussschwellen (besohlt)DBS 889.1452XII2APZ 3.1X10720030
4.2.4StahlbrückenschwellenDB-XII2APZ 3.1X10720030Schweißen
Zeichnungen³
4.3SpannbetonschwellenII
4.3.1Spannbetonschwellen neu (Gleise, unbesohlt)DBS 889.0143XII6APZ 3.1X10720020
4.3.2Spannbetonschwellen neu (Gleise, besohlt)DBS 889.1452XII6APZ 3.1X10720020
4.3.3Spannbetonschwellen neu (Weichen, unbesohlt)DBS 889.0143XII6APZ 3.1X10720021
4.3.4Spannbetonschwellen neu (Weichen, besohlt)DBS 889.1452XII6APZ 3.1X10720021
4.3.5Spannbetonschwelle (Gleise, aufgearbeitet)DBS 889.0146XII4APZ 3.1X10770020

gültig ab: 02.06.2025

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Struk- tur- ebeneProduktgruppen/ProdukteMitgeltende UnterlagenHPQPrüf- stufeAnzahl RÜ/ JahrDoku- men- tationHersteller- kenn- zeichenWaren- gruppeBemerkungen
4.4Kunststoffschwellen²
4.4.1Kunststoffschwellen (Gleise)TechnischeXII1APZ 3.1X10720050
Anweisung
4.4.2Kunststoffschwellen (Weichen)TechnischeXII1APZ 3.1X10720050
Anweisung
4.4.3Kunststoffschwellen (Brücken)TechnischeXII1APZ 3.1X10720050
Anweisung
4.5Elastische SchwellensohlenDBS 889.1451XII2APZ 3.1X10750020
4.6SicherungskappenIOG 80.0001XII2APZ 3.1X10750010Schweißen
bis
IOG 80.0003
4.7SchwellenankerIOG 80.0100XII2APZ 3.1X10750010Schweißen
bis
IOG 80.0102
4.8Feste Fahrbahn (FF)
4.8.1FF-FertigteilplattenDBS 889.0143XII1APZ 3.1X21110100
4.8.2FF-SchallabsorberplattenDiverse DINXII1APZ 3.1X21110100
4.8.3FF-BefahrbarkeitsbelägeDiverse DINXII1APZ 3.1X21110100
4.8.4FF-SchwellenDiverse DINXII1APZ 3.1X21110100
4.8.5ZSX-Schwellen²DBS 889.0143XII1APZ 3.1X10720020Zwei mit einem Kreuzanker verbundene B90-Schwellen

gültig ab: 02.06.2025

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Struk- tur- ebeneProduktgruppen/ProdukteMitgeltende UnterlagenHPQPrüf- stufeAnzahl RÜ/ JahrDoku- men- tationHersteller- kenn- zeichenWaren- gruppeBemerkungen
Weichen/Weichenkomponenten/IIz.B. Weichenverlegepläne
Kreuzungen/Schienenauszüge
5.1WeichenDBS 889.0120XII2APZ 3.1X10740040Schweißen
5.1.1ZungenvorrichtungsbereichII
5.1.1.1ZungenumschmiedungenDBS 889.0122XII2APZ 3.1X10740010
5.1.1.2ZungenvorrichtungenDBS 889.0120XII2APZ 3.1X***10740010***Firmenschilder
5.1.1.3Zungen für EinzelauswechslungDBS 889.0120XII2APZ 3.1X10740010
5.1.1.4Backenschienen für EinzelauswechslungDBS 889.0120XII2APZ 3.1X10740010
5.1.2Zwischenschienenbereich
5.1.2.1Zwischenschienen/Flügelschienen/ Fahrschienen (Knieschienen)DBS 889.0120-II2APZ 3.1X10710030HPQ für Walzprofil (siehe 1.1 und 1.2)
5.1.2.2RadlenkerleistenDBS 889.0120XII2APZ 3.1X10740010HPQ für Walzprofil (siehe 1.3)
5.1.3HerzstückeII
5.1.3.1Herzstückblöcke/-spitzen (Schmiederohlinge) (wärmebehandelt, bainitisiert)DBS 889.0125 DBS 889.0142XII2APZ 3.1X10740010Vergütung
5.1.3.2Herzstücke, mit feststehender Spitze (komplett)DBS 889.0142XII2APZ 3.1X10740010
5.1.3.3Herzstücke, wärmebehandelt, mit feststehender Spitze (komplett)DBS 889.0142XII2APZ 3.1X***10740010***Firmenschilder, Vergütung
5.1.3.4Herzstücke, wärmebehandelt, mit beweglicher Spitze (komplett)DBS 889.0142XII2APZ 3.1X***10740010***Firmenschilder, Vergütung
5.1.3.5bainitische Herzstücke mit feststehender Spitze (komplett)DBS 889.0141XII2APZ 3.1X***10740010***Firmenschilder, Vergütung
5.2KreuzungenDBS 889.0120XII2APZ 3.1X10740040(siehe 5.1.1, 5.1.2, 5.1.3)
5.3SchienenauszügeDBS 889.0120XII2APZ 3.1X10740040(siehe 5.1.1.)

gültig ab: 02.06.2025

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Struk- tur- ebeneProduktgruppen/ProdukteMitgeltende UnterlagenHPQPrüf- stufeAnzahl RÜ/ JahrDoku- men- tationHersteller- kenn- zeichenWaren- gruppeBemerkungen
5.4Weichenkleineisen
5.4.1Futterstücke²DBS 889.0125 DBS 889.0126XII2APZ 3.1X10750010ggf. Schweißen
5.4.2Wanderschutzelemente für WeichenDBS 889.0126XII2APZ 3.1X10750010
5.4.3.1Schienenstützen (Bockstützen)/ Doppelstützwinkel/StützböckeDBS 889.0125XII2APZ 3.1X10750010ggf. Schweißen
5.4.3.2Zungenstützen/StützknaggenDBS 889.0125 DBS 889.0126XII2APZ 3.1X10750010
5.4.3.4StützplattenDBS 889.0125 DBS 889.0126XII2APZ 3.1X10750010
5.4.4²Grundplatten, Unterlagsplatten²DBS 889.0025 DBS 889.0125 DBS 889.0126²XII2APZ 3.1X10750010Nicht zu verwechseln mit 5.5.3!²
5.4.4.1Grundplatten ohne besondere AnforderungDBS 889.0025-II-APZ 3.1X10750010
5.4.5²Gleitstuhlplatten/Gleitplatten/ Zungenwurzelplatten²DBS 889.0125 DBS 889.0126XII2APZ 3.1X10750010ggf. Schweißen
5.4.5.3²Gleitstühle²DBS 889.0125---APZ 3.1X10750010Komponente zur Fertigung von
Gleitstuhlplatten
5.4.6StützbockplattenDBS 889.0125 DBS 889.0126XII2APZ 3.1X10750010ggf. Schweißen
5.4.7NiederhalterDBS 889.0125II2APZ 3.1X10750010
5.4.8SpannbuchsenDBS 889.0280XII2APZ 3.1X10750020
5.4.9SpitzengelenkplattenDBS 889.0025XII2APZ 3.1X10750010
5.4.10MittelplattenDBS 889.0025XII2APZ 3.1X10750010

gültig ab: 02.06.2025

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Struk- tur- ebeneProduktgruppen/ProdukteMitgeltende UnterlagenHPQPrüf- stufeAnzahl RÜ/ JahrDoku- men- tationHersteller- kenn- zeichenWaren- gruppeBemerkungen
5.5Weichenschrauben und -muttern/KomponentenII
5.5.1Weichenschrauben nach Iow-ZeichnungenDBS 889.0024XII2APZ 3.1X10750010
5.5.2Muttern nach Iow-ZeichnungenDBS 889.0024XII2APZ 3.1X10750010
5.5.3Unterlagen²DBS 889.0125 DBS 889.0280²XII2APZ 3.1X10750010
5.6.WeichenstellsystemeII
5.6.1Beistellvorrichtungen, Gabel-, Klammer-, HRS-, WKV-, WEV-, CKA-, EVZ-, EVH-VerschlüsseDB-XII2APZ 3.1X10740020montiert
Zeichnungen³
5.6.1.1SchieberstangenDBS 889.0025 DBS 889.0125XII2APZ 3.1X10740020
5.6.1.2²bleibt frei²-------
5.6.1.3DauerverschlüsseDBS 889.0125XII2APZ 3.1X10750010
5.6.1.4VerschlussteileII
5.6.1.4.1VerschlussklammerschraubenDBS 889.0024XII2APZ 3.1X10740020
5.6.1.4.2Verschlussstückschrauben/KlemmbrideDBS 889.0024XII2APZ 3.1X10740020
5.6.1.4.3Kloben mit GewindebolzenDBS 889.0125XII2APZ 3.1X10740020
5.6.1.4.4FührungsstückeDBS 889.0125XII2APZ 3.1X10740020
5.6.1.4.5Verschlussklammern/VerschlussklinkenDBS 889.0125XII2APZ 3.1X10740020
5.6.1.4.6VerschlussplattenDBS 889.0125XII2APZ 3.1X10740020
5.6.1.4.7VerschlussaufnahmeDBS 889.0125XII2APZ 3.1X10740020
5.6.1.4.8VerschlussstückeDBS 889.0125XII2APZ 3.1X10740020
5.6.1.4.9Zungenkloben/Herzstückkloben²DBS 889.0125 DBS 889.0126XII2APZ 3.1X10740020ggf. Schweißen
5.6.2Herzstück- und ZungenrollvorrichtungenDB- Zeichnungen³XII2APZ 3.1X10740030montiert

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5.7Schwellenverbindungsplatten
5.7.1Schwellenverbindungsplatten (unbesohlt)DBS 889.0025 DBS 889.0126XII2APZ 3.1X10750010ggf. Schweißen
5.7.2Schwellenverbindungsplatten (besohlt)DBS 889.1452XII2APZ 3.1X10750010
5.8KoppelgelenkplattenDBS 889.0126XII2APZ 3.1X10750010
5.9Hemmschuhauswurfvorrichtungen, Schienen- übergänge für Brücken, SonderkonstruktionenDB- Z e ichnungen³XII2APZ 3.1Xje nach Bauart
6Bettung
6.1²Gleisschotter (neu)II
6.1.1Gleisschotter (neu)DBS 889.0061XII4--10730010CE-Kennzeichnung,
> 6 % Liefermenge
6.1.2Gleisschotter (neu)DBS 889.0061XII2--10730010CE-Kennzeichnung, ≥ 1 %, ≤ 6 % Liefermenge
6.1.3Gleisschotter (neu)DBS 889.0061XII1--10730010CE-Kennzeichnung,
< 1 % Liefermenge
6.2²Gleisschotter (aufgearbeitet) - mobilII
6.2.1Gleisschotter (aufgearbeitet) - mobilDBS 889.0061XII4--10730030CE-Kennzeichnung,
> 6 % Liefermenge
6.2.2Gleisschotter (aufgearbeitet) - mobilDBS 889.0061XII2--10730030CE-Kennzeichnung,
≥ 1 %, ≤ 6 % Liefermenge
6.2.3Gleisschotter (aufgearbeitet) - mobilDBS 889.0061XII1--10730030CE-Kennzeichnung,
< 1 % Liefermenge

gültig ab: 02.06.2025

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6.3²Gleisschotter (aufgearbeitet) - stationärII
6.3.1Gleisschotter (aufgearbeitet) - stationärDBS 889.0061XII4--10730030CE-Kennzeichnung,
> 6 % Liefermenge
6.3.2Gleisschotter (aufgearbeitet) - stationärDBS 889.0061XII2--10730030CE-Kennzeichnung, ≥ 1 %, ≤ 6 % Liefermenge
6.3.3Gleisschotter (aufgearbeitet) - stationärDBS 889.0061XII1--10730030CE-Kennzeichnung,
< 1 % Liefermenge
6.4Gleisschotter (aufgearbeitet) - gleisgebundenDBS 889.0061XII1--10730030CE-Kennzeichnung
6.5UnterschottermattenDBS 889.0711XII2APZ 3.1X10750020
7bleibt frei
Werkseigene Fertigung und Lagerplätze²
Fertigung und Erfassung auf Lagerplätzen (für Witten, Schwandorf und Königsborn)²Alte Materialnummern zur Aufarbeitung vorgesehen (z.B. „Rph 1 5 1“) Bisher unter Strukturebene 1 – 5 abgelegt²

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9Sonstige Oberbauteile
9.1Sonstige Oberbauteile ohne APZ 3.1-----Erforderlich im SAP
(z.B. Isoliergewebe)
9.2Sonstige Oberbauteile mit APZ 3.1---APZ 3.1XErforderlich im SAP,
ggf. Herstellerzeichen
entsprechend Vorgabe
(z.B. Nordlock-Scheiben und
Sechskantschrauben oder Mut-
tern nach EN)
9.3Oberbauteile im Entwurf, in der Entwicklung-----Erforderlich für Zuordnung in
SAP durch Bauartbetreuung
und Qualitätssicherung
9.4Oberbauteile zum Sperren vorgesehen-----Im SAP-System inaktiv hinterlegt,
kann bei Bedarf
reaktiviert werden²

² Änderungen gegenüber der Produktliste vom 01.03.2024 ³ DB-Zeichnungen können sein: IOG-, IOW-, IOTKV-, IOTKSCH- und andere Bahn-Zeichnungen TB

gültig ab: 02.06.2025

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