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Lieferung und Errichtung einer Netzersatzanlage für ein Rathaus

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 16:52 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Hilfreiche Hinweise für eine fehlerfreie Angebotsabgabe

Immer wieder kommt es durch vermeidbare Fehler zu Ausschlüssen von Angeboten. Die Vergabestelle möchte Ihnen daher Hinweise geben, die Sie bei der Angebotsabgabe berücksichtigen sollten. Die Aufzählung ist nicht abschließend!

• Bevor Sie Ihr Angebot erstellen, lesen Sie die Vergabeunterlagen sorgfältig und voll- ständig durch. • Bestehen Zweifel oder Fragen zu den Vergabeunterlagen, setzen Sie sich bitte umgehend über das Kommunikationmodul im Vergabemarktplatz oder per E- Mail mit der Vergabestelle in Verbindung. Die Vergabestelle ist zur Auskunftserteilung verpflichtet und muss Kenntnisse, die sich aus der Anfrage ableiten, auch an alle anderen Bieter weiterreichen. • Es wird empfohlen, dem Angebot kein zusätzliches Angebots-/Begleitschreiben bei- zufügen, sondern ausschließlich die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Verwenden Sie für das Angebot die Vordrucke VVB 213 bzw. VVB 633! • Sofern die Datei „Leistungsverzeichnis.xls.“ den Vergabeunterlagen beigefügt ist, beachten Sie bitte die einzelnen Tabellenblätter! Im ersten Tabellenblatt steht das Deckblatt. In den weiteren Tabellenblättern erscheint das Leistungsverzeichnis ggf. mit Losunterteilung. • Das Angebot muss ALLE geforderten Preisangaben erhalten. • Das Angebot muss ALLE geforderten Hersteller- und Fabrikatsangaben erhalten. • Bitte prüfen Sie vor Abgabe des Angebotes die sachliche und rechnerische Richtig- keit. • Wenn Sie Änderungen an Ihren Einträgen vornehmen, zeichnen Sie diese bitte ab. Es können nur Änderungen akzeptiert werden, die zweifelsfrei sind. • Das Angebot muss alle geforderten Nachweise, Erklärungen und/oder Muster enthal- ten (siehe Aufforderungsschreiben). • Änderungen an den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Aus- schluss Ihres Angebotes. • Geben Sie nur Nebenangebote ab, wenn diese ausdrücklich zugelassen sind. Unzulässige Nebenangebote führen zum Ausschluss Ihres Angebotes. • Bitte stellen Sie sicher, dass das Angebot rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist bei der zuständigen Vergabestelle eingeht. Verspätet eingegangene Angebote können nicht gewertet werden.

Elektronische Angebotsabgabe:

Bei der Abgabe eines elektronischen Angebotes ist die Textform gemäß § 126b BGB ausrei- chend. Dabei müssen Sie im Angebotsassistenten bei der Abgabe Ihres elektronischen Angebotes nur Ihren Firmennamen mit Rechtsform und den Namen der Person angeben, die das Angebot abgibt. Ein Angebotsvordruck VVB 213 bzw. VVB 633 muss nicht zusätzlich ausgefüllt und unterschrieben werden. Bitte beachten Sie unseren “Leitfaden elektronisches Vergabeverfahren für Unternehmen“ sowie die Videotutorials auf der Seite www.landkreis-harburg.de/vergabestelle.

Weitere Informationen finden Sie auf www.landkreis-harburg.de/vergabestelle

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