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Besondere Technische Leistungsbeschreibung und
Besondere Vertragsbedingungen
Zur Ausschreibung
Errichtung einer Netzersatzanlage für das Rathaus
der Samtgemeinde Elbmarsch
Auftraggeber Ist die
Samtgemeinde Elbmarsch
Elbuferstraße 98
21436 Marschacht
Marschacht, im August 2026
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NEA – Samtgemeinde Elbmarsch
Inhalt
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Projektbeschreibung und Leistungsziel ........................................................................... 3
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Bestandssituation und technische Randbedingungen .................................................. 3
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Allgemeiner Leistungsumfang ........................................................................................... 5
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Netzersatzanlage ................................................................................................................ 5
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Kraftstoffversorgung............................................................................................................ 6
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Hauptverteilung, Netzumschaltung und PV-Vorbereitung ............................................ 6
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Abgas-, Verbrennungs- und Kühlluftsystem .................................................................... 7
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Besondere Technische Vertragsbedingungen ................................................................ 7
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Abnahme, Gewährleistung und Haftung ....................................................................... 8
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1. Projektbeschreibung und Leistungsziel
Die Samtgemeinde Elbmarsch beabsichtigt die Errichtung einer stationären Netzersatzanlage zur Sicherstellung der elektrischen Energieversorgung des Rathauses bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung. Ziel der Maßnahme ist die dauerhafte Gewährleistung der Betriebsbereitschaft der Verwaltungseinrichtungen sowie der für den Krisen- und Katastrophenschutz erforderlichen technischen Infrastruktur.
Das Rathaus übernimmt im Regelbetrieb zentrale Verwaltungsaufgaben und dient darüber hinaus im Ereignisfall als Führungs- und Koordinierungsstelle der Samtgemeinde. Die Stromversorgung kritischer Einrichtungen wie Servertechnik, Kommunikationssysteme, Alarmierungsinfrastruktur, Verwaltungsarbeitsplätze, Beleuchtung sowie weiterer betriebsnotwendiger Verbraucher ist daher auch bei länger andauernden Stromausfällen sicherzustellen.
Die Netzersatzanlage ist als vollautomatische Ersatzstromversorgung mit automatischer Netzüberwachung und Netzumschaltung auszuführen. Die Anlage muss nach Ausfall des öffentlichen Stromnetzes selbstständig starten, die erforderlichen Verbraucher automatisch übernehmen und nach Wiederkehr der Netzversorgung selbstständig zurückschalten.
Die Gesamtanlage ist so zu planen und auszuführen, dass ein sicherer und wartungsfreundlicher Betrieb über die gesamte Nutzungsdauer gewährleistet wird. Sämtliche Komponenten sind aufeinander abzustimmen und als funktionsfähiges Gesamtsystem zu errichten.
2. Bestandssituation und technische Randbedingungen
Die Bestandsaufnahme der elektrischen Infrastruktur hat ergeben, dass die vorhandene Hauptverteilung in mehreren Bauabschnitten erweitert wurde und unterschiedliche technische Generationen von Schalt- und Verteilereinrichtungen enthält.
Die derzeitige Hauptverteilung befindet sich innerhalb des Rathausgebäudes im Bereich des Sitzungssaales und bildet den zentralen Einspeise- und Verteilungspunkt für die elektrische Energieversorgung des Gebäudes. Die vorhandene Anlage besteht aus mehreren Schrankfeldern mit Zählerplätzen, Sicherungseinrichtungen, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen sowie den Einspeisungen verschiedener Unterverteilungen.
Die Anlage versorgt sowohl Verwaltungsbereiche als auch technische Einrichtungen und Kommunikationsinfrastruktur. Es sind die die Unterverteilungen UV 1.1 bis UV 1.5 über die Hauptverteilung eingespeist.
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Die vorhandene Hausanschlusssituation ist derzeit mit Hauptsicherungen von 63 A abgesichert. Die bestehende Hauptverteilung weist nur noch geringe Platzreserven auf. Die verfügbaren Einbauflächen reichen weder für die Integration einer automatischen Netzersatzumschaltung noch für die Aufnahme der zusätzlich erforderlichen Schutz-, Steuerungs- und Überwachungseinrichtungen aus.
Darüber hinaus ist die bestehende Verteilung konstruktiv nicht für die zukünftigen Anforderungen eines Ersatzstrombetriebes vorbereitet. Die Integration einer allpoligen Netztrennung, einer ATS-Umschalteinrichtung sowie einer späteren Einbindung regenerativer Erzeugungsanlagen würde umfangreiche Umbauten erfordern, die wirtschaftlich und technisch nicht sinnvoll sind.
Im Rahmen dieser Maßnahme ist die bestehende Hauptverteilung daher vollständig zurückzubauen und durch eine neue Niederspannungs-Schaltgerätekombination zu ersetzen.
Auf dem Rathausgebäude befindet sich eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von ca. 12 kWp. Die Anlage ist derzeit ausschließlich netzparallel betrieben und nicht in den Ersatzstrombetrieb eingebunden. Die neue Hauptverteilung ist so auszulegen, dass eine spätere Erweiterung um eine Ersatzstrom- oder Inselnetzfunktion der Photovoltaikanlage ohne Austausch der Schrankanlage möglich ist.
Der vorgesehene Standort der Netzersatzanlage befindet sich im Garagengebäude auf dem südöstlichen Grundstücksbereich. Die elektrische Anbindung an das Hauptgebäude erfolgt über eine neu herzustellende Kabelverbindung mit einer Länge von ca. 32 m.
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3. Allgemeiner Leistungsumfang
Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche zur betriebsfertigen Herstellung der Netzersatzversorgung erforderlichen Planungs-, Liefer-, Montage-, Prüf- und Dokumentationsleistungen.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die technische Ausführungsplanung, die Dimensionierung sämtlicher Komponenten, die Lieferung aller Anlagenteile, die Herstellung der elektrischen Verbindungen, die Inbetriebnahme der Gesamtanlage sowie die Durchführung sämtlicher erforderlicher Prüfungen.
Der Auftragnehmer trägt die Gesamtverantwortung für die technische Funktionsfähigkeit der Anlage. Dies gilt auch für Schnittstellen zwischen einzelnen Gewerken und Anlagenteilen.
Sämtliche erforderlichen Befestigungsmittel, Montagesysteme, Beschriftungen, Kennzeichnungen, Hilfskonstruktionen, Erdungsmaßnahmen, Potentialausgleichsmaßnahmen, Brandschutzmaßnahmen, Dichtungen, Kabelverschraubungen und sonstige Nebenleistungen gelten als Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Fehlende Ortskenntnisse berechtigen nicht zu Nachforderungen.
4. Netzersatzanlage
Die Netzersatzanlage ist als stationäres dieselbetriebenes Notstromaggregat in Industrieausführung zu liefern und zu montieren.
Die Anlage ist für den vollautomatischen Netzersatzbetrieb auszulegen und muss für Dauerbetrieb unter den am Standort zu erwartenden Umgebungsbedingungen geeignet sein.
Die Bemessung der Anlage hat auf Grundlage der vorliegenden Lastmessungen, der vorhandenen Verbraucherstruktur sowie der Anforderungen des Krisen- und Katastrophenschutzes zu erfolgen.
Die Netzersatzanlage ist mindestens für eine Prime-Power-Leistung von 30 kVA auszulegen. Die tatsächliche Dimensionierung ist durch den Auftragnehmer zu überprüfen und anhand einer nachvollziehbaren Lastbilanz nachzuweisen.
Das Aggregat muss über einen wassergekühlten Industriemotor, einen Synchrongenerator, elektronische Drehzahlregelung, Batteriestarteranlage sowie eine schallgedämmte Wetterschutzhaube verfügen.
Die Anlage ist für einen autonomen Betrieb von mindestens 72 Stunden auszulegen.
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Die Einhaltung der Anforderungen der TA Lärm ist nachzuweisen.
5. Kraftstoffversorgung
Die Kraftstoffversorgung ist als doppelwandige Dieseltankanlage gemäß AwSV auszuführen.
Das Tankvolumen ist so zu dimensionieren, dass die Netzersatzanlage über einen Zeitraum von mindestens 72 Stunden bei einer Last von 75 % der Nennleistung betrieben werden kann.
Der Auftragnehmer hat die Tankdimensionierung rechnerisch nachzuweisen.
Die Tankanlage ist mit Lecküberwachung, Überfüllsicherung, Füllstandsanzeige, Entlüftungseinrichtungen, Befüllanschluss, Potentialausgleich und allen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen auszurüsten.
Die gesamte Kraftstoffanlage ist nach Fertigstellung einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen.
6. Hauptverteilung, Netzumschaltung und PV-Vorbereitung
Die vorhandene Hauptverteilung ist vollständig zu demontieren und durch eine neue Niederspannungs-Schaltgerätekombination gemäß DIN EN 61439 zu ersetzen.
Die neue Hauptverteilung ist mindestens für einen Bemessungsstrom von 125 A auszulegen.
Die Schaltanlage ist als fabrikgeprüfte Schaltgerätekombination mit ausreichenden Platz-, Leistungs- und Kabelreserven auszuführen.
Es sind mindestens fünf Schrankfelder vorzusehen. Die endgültige Feldanzahl ist durch den Auftragnehmer auf Grundlage der Ausführungsplanung festzulegen.
Die Anlage ist so zu konzipieren, dass zukünftige Erweiterungen ohne Austausch der Hauptverteilung möglich bleiben.
Für spätere Erweiterungen sind mindestens ein vollständiges Reservefeld, freie Sammelschienenanschlüsse, freie Kabelräume sowie mindestens 60 freie Teilungseinheiten vorzusehen.
Die automatische Netz-/Ersatznetzumschaltung ist vollständig in die neue Hauptverteilung zu integrieren.
Die Umschaltung hat über eine motorisch betriebene ATS-Einrichtung mit mechanischer und elektrischer Verriegelung zu erfolgen.
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Eine Rückeinspeisung in das öffentliche Stromnetz ist unter allen Betriebszuständen auszuschließen.
Für Wartungs- und Störungsfälle ist eine sichere manuelle Umschaltung vorzusehen.
Die Hauptverteilung ist so vorzubereiten, dass die vorhandene Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 12 kWp zukünftig in ein Inselnetz- oder Ersatzstromkonzept integriert werden kann.
Hierfür sind entsprechende Platz-, Leistungs- und Kommunikationsreserven vorzusehen.
7. Abgas-, Verbrennungs- und Kühlluftsystem
Die Abgasanlage ist als korrosionsbeständige Edelstahlausführung zu errichten.
Der Auftragnehmer hat sämtliche erforderlichen Berechnungen zur Einhaltung des maximal zulässigen Abgasgegendruckes vorzulegen.
Die Zu- und Abluftanlage ist entsprechend den thermischen Anforderungen des Aggregates auszulegen.
Die Berechnung hat die Wärmeabgabe von Motor und Generator, die zulässigen Raumtemperaturen sowie sämtliche Druckverluste zu berücksichtigen.
Die Einhaltung der zulässigen Raumtemperaturen im Dauerbetrieb ist nachzuweisen.
8. Besondere Technische Vertragsbedingungen
Sämtliche Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Es gelten insbesondere die Anforderungen der DIN EN 61439, DIN VDE 0100, DIN VDE 0105, DIN VDE 0185, DIN VDE 0298, DIN EN ISO 8528, AwSV, DGUV Vorschrift 3, Betriebssicherheitsverordnung, Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie sowie sämtlicher einschlägiger europäischer und nationaler Vorschriften.
Alle verwendeten Komponenten müssen CE-konform sein.
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- Planungs-, Nachweis- und Dokumentationspflichten
Vor Ausführungsbeginn sind sämtliche Berechnungen und Nachweise zur Freigabe vorzulegen.
Hierzu gehören insbesondere Leistungsbilanz, Selektivitätsnachweis, Kurzschlussstromberechnung, Spannungsfallberechnung, Tankberechnung, Lüftungsberechnung, Abgasberechnung, Schallnachweise sowie sämtliche Herstellerunterlagen.
Die vollständige Revisionsdokumentation ist in deutscher Sprache sowohl digital als auch in Papierform zu übergeben.
10. Abnahme, Gewährleistung und Haftung
Die Abnahme erfolgt erst nach erfolgreichem Nachweis sämtlicher Betriebszustände der Netzersatzversorgung.
Hierzu gehören insbesondere Netzausfall, automatischer Aggregatstart, Lastübernahme, Dauerbetrieb, Netzrückkehr, Rückschaltung, Alarmmeldungen, Not- Aus-Funktion sowie sämtliche Sicherheitsfunktionen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von § 13 VOB/B mindestens 48 Monate.
Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden, die auf fehlerhafte Planung, Dimensionierung, Montage, Parametrierung oder Dokumentation zurückzuführen sind.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Auftragnehmer, dass sämtliche zur betriebsfertigen Herstellung der Gesamtanlage erforderlichen Leistungen berücksichtigt wurden. Nachforderungen aufgrund unzureichender Kalkulation, fehlender Ortskenntnisse oder nicht berücksichtigter Nebenleistungen werden ausgeschlossen, soweit diese bei fachgerechter Prüfung der Ausschreibungsunterlagen erkennbar gewesen wären.