Rechtsamt Zentrale Vergabestelle
Kreis Steinfurt | Tecklenburger Str. 10 | 48565 Steinfurt Steffi Höing | Cornelia Maag B692 0 25 51 69-1290
Vergabestelle@kreis-steinfurt.de
Sprechzeiten Montag – Donnerstag von 08:00 – 16:30 Uhr und Freitag von 08:00 – 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Mein Zeichen: 30-01-59-05-32-197-EU 10.09.2026
Vergabe-Nr: Angebotsfrist endete: 30-01.59.05-32-197-EU Datum: 08.10.2026 Vergabeart: Uhrzeit: 10:30 Uhr Offenes Verfahren Bindefrist endet am: 09.11.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Lieferung und Ausbau von 14 Krankentransportwagen (KTW) DIN EN 1789 Typ A2 mit optional weiteren KTW
Anlagen: Zum Verbleib beim Bieter Bewerbungsbedingungen Hinweise zur Angebotsabgabe und Vergabeunterlagen Information nach DSGVO Allgemeine Zusätzliche Vertragsbedingungen Leistungsbeschreibung Bewertungsmatrix
Angebotsunterlagen (bitte zurücksenden) Angebotsschreiben Bieterfragebogen Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Eigenerklärung zu EU Sanktionen NRW ggf. zurückzusenden Eigenerklärungen zum Einsatz von Unterauftragnehmern und Eig- nungsleihe
Kreis Steinfurt | Der Landrat Kreissparkasse Steinfurt Steuernummer Tecklenburger Str. 10 IBAN DE06 4035 1060 0000 0003 31 311 / 5873 / 0032 FA ST 48565 Steinfurt BIC WELADED1STF Tel. 02551 69-0 USt-IdNr. Volksbank im Münsterland eG DE 124 375 892 www.kreis-steinfurt.de IBAN DE74 4036 1906 4340 3002 00 BIC GENODEM1IBB
ggf. zurückzusenden Eigenerklärung zu Subventionen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Kreis Steinfurt beabsichtigt, die Lieferung und den Ausbau von 14 Krankentransportwagen (KTW) DIN EN 1789 Typ A2 mit optional weiteren KTW zu vergeben. Grundlage sind die Ver- fahrensbestimmungen der Vergabeordnung, die Bestimmungen der VOL/B und die beiliegen- den Vergabeunterlagen. Die im Angebotsschreiben unter der lfd. Nr. 3 aufgeführten Bedingun- gen werden Bestandteil des Vertrages.
Bitte beachten Sie, dass eigene Liefer-, Zahlungs- oder Allgemeine Geschäftsbedingun- gen nicht Bestandteil des Vertrages werden. Soweit Sie eigene Produktdatenblätter und sonstige Anschreiben beifügen, achten Sie bitte darauf, dass auf keine eigenen Bedin- gungen verwiesen wird. Das Angebot muss verbindlich sein, unverbindliche Angebote dürfen ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Eignungsanforderungen keine
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Nachweis Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 Prüfbericht nach DIN EN1789:2024, Ziff. 4.4.11 / 5.3 für das angebotene Fahrzeug. Der im Prüfbericht zugrunde gelegte Ausbau darf als Musterausbau vom angebotenen Aus- bau abweichen, sofern er diesem hinsichtlich der prüfungsrelevanten Eigenschaften mindestens gleichwertig ist oder ein nachweislich ungünstigeres Szenario („Worst Case“) abbildet. Im Zweifelsfall ist die Gleichwertigkeit beziehungsweise die Abdeckung des angebotenen Ausbaus durch eine Bescheinigung eines anerkannten, unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen Servicekonzept für den Kreis Steinfurt Technische Zeichnungen (Rohentwurf) als Seitenansichten, Draufsicht, Heckansicht, Frontansicht als Außen- und Innenansichten inkl. Maßangaben Gewichtsbilanz gem. Anforderung im LV Konfiguration Basisfahrzeug inkl. Ausstattungscodes
Auf gesonderte Aufforderung vorzulegende Unterlagen keine
Nach Auftragserteilung vorzulegende Unterlagen UDS-Einbauprotokoll Gebrauchsanweisung Ausbau Antennenmessprotokolle, Antennenplan, Antennenleitungsplan Für jedes Fahrzeug ist vor der Abnahme ein fahrzeugbezogener Prüfbericht über die Erstprüfung der vollständig eingebauten 230-V-Elektroinstallation nach DIN VDE 0100- 600 unter ausdrücklicher Berücksichtigung der DIN VDE 0100-717 vorzulegen. Der Prüf- bericht muss sämtliche durchgeführten Sicht-, Funktions- und Messprüfungen ein- schließlich der jeweiligen Messwerte, Prüfergebnisse und eingesetzten Prüfgeräte ent- halten. Die Prüfung und Dokumentation sowie die Einhaltung beider Normen müssen durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Die besonderen Anforderungen der DIN VDE 0100-
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717 müssen im Prüfbericht oder in einer ergänzenden Prüfliste einzeln und nachvollzieh- bar dokumentiert werden. Ein separates Prüfprotokoll ist nicht erforderlich, sofern diese Anforderungen vollständig in den Prüfbericht nach DIN VDE 0100-600 aufgenommen wurden. Zusätzlich sind die vollständigen Stromlaufpläne, Stromkreisverzeichnisse und eine Er- richterbestätigung nach § 5 Absatz 4 DGUV Vorschrift 3 vorzulegen Konformitätserklärung über Einhaltung DIN EN 1789:2024 (Dokumentenvorlage nach DIN EN 1789:2010) für jedes einzelne Fahrzeug Alle anderen Nachweise gem. EN 1789: Innengeräuschpegel, Prüfung abgerundeten Kanten und Radius im Patientenraum, Verfahren zur Verifizierung der Spezifikationen des Patientenraums, Verfahren zur Spezifizierung des Ladebereichs, Verfahren zur Ve- rifizierung der Maße des Patientenraums, Prüfung der Lüftungsanlage, Heizungstest, Kühlanlagentest, Innenbeleuchtung, Infusionshaltevorrichtung, ergonomischer Freiraum Hinweise für die vorbeugende Instandhaltung des Ausbaues gem. EN 1789, Ziff. 6.3.10 Prüfprotokoll DGUV V70 (§ 57 Abs. 2) Konformitätserklärung der Sauerstoffanlage nach MDR Prüfprotokoll Dichtigkeitsprüfung Sauerstoffanlage nach EN1789
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Hierbei werden die folgenden Kri- terien zugrunde gelegt: 50 % Preis 5 % Lieferzeit 35 % Fahrgestell, Ausbau 10 % Service, Garantie
Zu Fahrgestell, Ausbau zählen:
- Konstruktion und Ausbau
- Abblendlichtschaltung
- Tragestuhlsitzplatz
- Winkel Beladerampe
- Gurt Betreuersitz
- Motor Start Stopp System
- Telefonfreisprecheinrichtung bei aktiver Motorweiterlaufschaltung
- Ergänzende Fahrrichtungsanzeiger vorne
- Anzahl Lautsprecher Warnanlage
- Art der Warnanlage (Integral oder Lichtbalken) Zu Service, Garantie zählen:
- Garantielänge Basisfahrzeug & Ausbau
- Servicekonzept Weitere Hinweise zur Wertung ergeben sich aus dem beigefügten Dokument „KTW ST 2026 Bewertungsmatrix“.
Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und von Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer aner- kannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfol- gend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
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Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebo- tenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Zahlungsbedingungen, Vertragsstrafen, Sicherheitsleistungen Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung für jedes Fahr- zeug einzeln nach mängelfreier Abnahme und Anlieferung Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert Vertragsstrafen werden vereinbart. Der Auftragnehmer haftet für fristgerechte Erledigung des Auftrages. Im Falle des Ver- zuges beträgt die Vertragsstrafe für jeden Werktag Verzug 0,083 v. H. des Wertes des noch ausstehenden Teiles der Leistung. Die Vertragsstrafe ist auf 5 v. H. der Gesamt- vergütung begrenzt. Eine entsprechende Vertragsstrafe kann der Auftraggeber auch dann fordern, wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung von Mängeln in Verzug gerät. Dies gilt auch für Auf- tragserweiterungen. Der Anspruch auf Vertragsstrafe erlischt nicht bereits mit vorbehalt- loser Annahme der Erfüllung, sondern erst mit der Schlusszahlung.
Die Gesamtleistung ist in Lose aufgeteilt: Ja, der Umfang der Lose ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Das Angebot kann sich erstrecken auf: ein Los. mehrere Lose. die Gesamtleistung. Nein
Nebenangebote sind zugelassen Ja Nein
Im Übrigen wird auf Folgendes hingewiesen:
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen In- formationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausge- schlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.
Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, können Sie Ihr Angebot elektronisch über den Vergabemarktplatz Westfalen unter www.evergabe.nrw.de abgeben. Nähere Informatio- nen hierzu können Sie dem beigefügten Vordruck „Hinweise zur Form der Angebotsabgabe“ entnehmen. Eine Anleitung zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie auf der Homepage des Kreises Steinfurt unter dem Link Anleitung zur elektronischen Angebotsabgabe.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 01.10.2026, 10:00 Uhr bei dem umseitig genannten Auftraggeber anzufordern. Fragen zur Ausschreibung senden Sie bitte über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes.
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Bis zum Ende der Angebotsfrist können Sie Ihr Angebot elektronisch oder per Telefax zurück- ziehen. Danach sind Sie bis zum Ablauf der umseitig genannten Bindefrist an Ihr Angebot gebunden.
Beschwerdestelle Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Str. 9 48147 Münster Tel. +49 2514111691 Fax +49 2514112165 E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätes- tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunter- lagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist in- nerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabever- fahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichti- gung Ihres Angebotes.
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
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