65.107.26 Besondere Vertragsbedingungen.pdf

Lieferung und Aufbau von 95 elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen und 60 Bürodrehstühlen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 08:32 (Europe/Berlin)

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Besondere Vertragsbedingungen

Vergabenummer: 65.107.26 Vergabetitel: Lieferung und Aufbau von 95 elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen und 60 Bürodrehstühlen

  1. Überwachung der Anlieferung

Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat dafür den Architekten/Ingenieur _________________________________________ mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber selbst bzw. von dem beauftragen Architekten/Ingenieur getroffen werden.

  1. Anlieferungs- bzw. Annahmestelle und Ort der Ausführung

Objektname Stadt Witten – Amt für Gebäudemanagement Straße Annenstraße 111b PLZ, Ort 58453, Witten

  1. Ausführungsfristen

Mit der Ausführung ist zu beginnen am 02.11.2026

Die Ausführung ist zu beenden am 30.11.2026

Folg. Fristen sind verbindliche Vertragsfristen ___________________

  1. Vertragsstrafe

Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter Pkt. 3 genannten Frist als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges zu zahlen:

für jede vollendete Woche ________ Prozent für jeden Werktag ________ Prozent

Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt __________ Prozent der Nettoauftragssumme begrenzt.

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  1. Rechnungen

Rechnungen sind in einfacher Ausführung beim Auftraggeber einzureichen.

  1. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung

Auf Sicherheit der Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Nettoauftragssumme 250.000,00 € beträgt, ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 3 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

  1. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche

Auf eine Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet. Die Höhe der Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme.

  1. Sicherheitsleistung durch Bürgschaften

Wird die Sicherheit durch eine Bürgschaft geleistet, ist dafür das einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden.

Für die Vertragserfüllung ist dies das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ und für die Mängelansprüche ist dies das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“.

Sollte eine Vorauszahlung vereinbart werden, so ist hierfür das Formblatt „Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“ zu benutzen.

  1. Zahlungsbedingungen

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und der Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf _________ Tage.

Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist (§ 17 VOL/B)

  1. Technische Spezifikationen

Soweit in dem Leistungsverzeichnis auf technische Spezifikationen (wie zum Beispiel nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, so werden auch ohne den

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ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig“ immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.

  1. Werbung

Nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers ist Werbung auf der Baustelle zulässig.

  1. Weitere Besondere Vertragsbedingungen
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