Angaben zum Unternehmen-EU
Vergabenummer: Kurzbezeichnung:
Angaben zum Unternehmen - EU
Hinweise:
Bitte unterzeichnen Sie die Erklärung und ergänzen die Angaben an der vorgesehenen Stelle in Textform.
Der Auftraggeber ist mit der Einführung von Anforderungen an EU-weit vergebene Aufträge (eForms) verpflichtet, in den Vergabebekanntmachungen die Größe des Unternehmens anzu- geben. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 10a Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV) in Verbin- dung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780. Die in Nr. 1 anzugebenen Daten werden benötigt, um diese rechtlichen Pflichten zu erfüllen
Der Auftraggeber ist mit der Einführung von Anforderungen an EU-weit vergebene Aufträge (eForms) verpflichtet, die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer in den Vergabebekannt- machungen des Unternehmens anzugeben. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 10a Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchfüh- rungsverordnung (EU) 2019/1780. Die anzugebenen Daten werden benötigt, um diese rechtli- chen Pflichten zu erfüllen. Unter Nr. 2 ist vom Unternehmen die Wirtschafts-Identifikationsnummer anzugeben. Da die Wirtschafts-Identifikationsnummer noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere eindeu- tige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE124356789) oder ein Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten "keine Angabe" eingetragen werden.
Der Auftraggeber ist mit der Einführung von Anforderungen an EU-weit vergebene Aufträge (e- Forms) verpflichtet, die Nationalität der Eigentümer in den Vergabebekanntmachungen des Un- ternehmens anzugeben. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 10a Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780. Die anzugebenen Daten werden benötigt, um diese rechtlichen Pflichten zu erfüllen. Unter Nr. 3 ist vom Unternehmen die Staatsangehörigkeit (bzw. Staatsangehörigkeiten) des(der) wirtschaftlichen Eigentümer(s) des Unternehmens anzugeben, die sich aus dem Eintrag in dem jeweiligen zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register ergeben/ergibt. Wenn das Unternehmen nicht in einem entsprechenden Register eingetragen ist, z.B. bei einem Unterneh- men mit Sitz außerhalb der EU, kann auf Informationen aus anderen Quellen zurückgegriffen wer- den.
Angaben:
- Größe des Wirtschaftsteilnehmers ☐ Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz) ☐ Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz) ☐ Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz) ☐ Großunternehmen (über 249 Beschäftigte oder über 50 Mio. Euro Umsatz)
Stand 08/2025
Angaben zum Unternehmen-EU
2.Angabe der nationalen Identifikation des Unternehmens ☐ Wirtschafts-Identifikationsnummer: oder ☐ D-U-N-S-Identifikationsnummer: oder ☐ Handelsregisternummer: oder ☐ Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: oder ☐ Andere Identifikationsnummer: oder ☐ Keine (nur zulässig bei natürlichen Personen):
- Nationalität des Eigentümers Das Unternehmen ist börsennotiert. Ja: ☐ Nein: ☐
Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en) des bzw. der Eigentü- mer(s):
Die Erklärungen und Angaben wurden unterzeichnet von: (Vorname, Name der natürlichen Person in Textform)
Stand 08/2025