BVB Verhaltenskodex LkSG.pdf

Lieferung netzunabhängiger Stromversorgungen mit und ohne Löscheinrichtung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 17:49 (Europe/Berlin)

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Vergabenummer: Kurzbezeichnung:

Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Verhaltenskodex für

Geschäftspartner in Lieferantenfunktion

Seit dem 01.01.2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), welches Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten durch Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten gesetzlich verpflichtet. Neben dem eigenen Geschäftsbereich des Unternehmens beziehen sich die Sorgfaltspflichten auch auf das Handeln des unmittelbaren Geschäftspartners in Lieferantenfunktion. In § 6 Absatz 4 LkSG ist als eine Sorgfaltsplicht vorgesehen, dass Unternehmen Präventionsmaßnahmen gegenüber unmittelba- ren Geschäftspartnern in Lieferantenfunktion verankern müssen. Um dem LkSG umfassend Wirkung zu verschaffen, sind in § 22 bis 24 LkSG Sanktionsmechanismen geregelt. Danach drohen bei Verstößen gegen die Verankerung von gesetzlich vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen gegenüber den un- mittelbaren Geschäftspartnern in Lieferantenfunktion Bußgelder, Zwangsgelder und der Ausschluss von der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und zur Verhinderung von Sanktionen haben die Berliner Was- serbetriebe den Verhaltenskodex für Geschäftspartner in Lieferantenfunktion (vgl. Anlage) verabschie- det. Hierzu wird das Folgende vereinbart:

  1. Den als Anlage beigefügten Verhaltenskodex für Geschäftspartner in Lieferantenfunktion haben wir gelesen und zur Kenntnis genommen.

  2. Wir als unmittelbarer Geschäftspartner in Lieferantenfunktion verpflichten uns gegenüber den Berliner Wasserbetrieben, den als Anlage beigefügten Verhaltenskodex für Geschäfts- partner in Lieferantenfunktion und die dort erläuterten Erwartungen, Anforderungen und Kontrollmechanismen über die Pflichten aus den entsprechenden Lieferverträgen hinaus, stets einzuhalten.

  3. Uns ist bewusst, dass bei einem Verstoß gegen den als Anlage beigefügten Verhaltensko- dex für Geschäftspartner in Lieferantenfunktion, sich die Berliner Wasserbetriebe das Recht vorbehalten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, welche in letzter Konsequenz auch bis zur Aussetzung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung - einschließlich aller zu- gehöriger Lieferverträge - führen können.

Stand 11/2022

Verhaltenskodex für Geschäftspartner in Lieferantenfunktion der Berliner Wasserbetriebe

  1. Präambel

Die Berliner Wasserbetriebe als größter Wasserver- und Abwasserentsorger Deutschlands legen ein besonderes Augenmerk gleichermaßen auf ein ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiges Management des Wasserkreislaufs. Es werden dabei die ökonomischen Ziele mit der Verantwortung für Natur und Mensch verknüpft. Verantwortungsvolles Handeln ist das Kernelement in der Geschäftstätigkeit der Berliner Wasserbetriebe.

Die Berliner Wasserbetriebe bekennen sich zu einer ethischen, rechtmäßigen · und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Dieses Verhalten wird auch von allen Geschäftspartnern in Lieferantenfunktion (nachfolgend „Lieferant" genannt) erwartet.

Der Verhaltenskodex für Geschäftspartner in Lieferantenfunktion stützt sich auf alle einschlägigen externen rechtlichen Vorschriften, wozu auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zählt, sowie auf internationale übereinkommen wie:

• die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen • die 10 Prinzipien des UN Global Compact • die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen • die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen • die Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen • die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labor Organisation, ILO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit • die Menschenrechtspakte der UNO.

Er beschreibt demnach die wesentlichen Anforderungen, welche die Berliner Wasserbetriebe an ihren Lieferanten, deren Beschäftigte und die Lieferkette stellen. Es wird erwartet, dass sich der Lieferant mit den Anforderungen des vorliegenden Verhaltenskodex identifiziert und alle notwendigen Maßnahmen trifft, um diese zu erfüllen. Die Berliner Wasserbetriebe erwarten, dass die Lieferanten die menschenrechtsbezogenen und umweltrechtbezogenen Themen entlang der Lieferkette angemessen adressieren.

II. Anforderungen an den Lieferanten

Der Lieferant der Berliner Wasserbetriebe hält alle einschlägigen externen rechtlichen Vorschriften sowie übereinkommen in vollem Umfang ein. Die Berliner Wasserbetriebe erwarten, dass der Lieferant die folgenden international anerkannten Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance­ Standards (ESG-Standards) befolgt.

  1. Soziale Standards

Die Berliner Wasserbetriebe erwarten, dass alle internationalen Menschenrechte beachtet werden.

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1.1 Verbot von Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel

Der Lieferant verpflichtet sich, gemäß der ILO-Konventionen Übereinkommen 29 und übereinkommen 105 sowie gemäß des UN Global Compact, jegliche Form von moderner Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel zu unterbinden und sich davon zu distanzieren. Jede Arbeit muss freiwillig sein und die Beschäftigten dürfen das Beschäftigungsverhältnis jederzeit beenden. Es darf außerdem keine inakzeptable Behandlung von Beschäftigten, wie beispielsweise sexuelle und persönliche Belästigung oder physische Härte, stattfinden.

Für die Berliner Wasserbetriebe ist keine Form moderner Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel hinnehmbar.

1.2 Verbot von Kinderarbeit

Es wird erwartet, dass der Lieferant keine Kinder unterhalb des gesetzlichen Mindestalters gemäß ILO­ Konvention übereinkommen 138 beschäftigt. Es wird außerdem gefordert, dass junge Beschäftigte unter 18 Jahren keine Nachtarbeit oder Überstunden leisten und vor Arbeitsbedingungen geschützt werden, die für ihre Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung schädlich sind. Es ist darüber hinaus zu gewährleisten, dass die Aufgaben der jungen Beschäftigten den Schulbesuch nicht beeinträchtigen.

1.3 Entlohnung und Arbeitszeiten

Der Lieferant gewährleistet, seinen Beschäftigten ein Arbeitsentgelt gemäß ILO-Konventionen übereinkommen 26 und übereinkommen 131 zu entrichten, welches den nationalen Gesetzen zu Mindestlöhnen entspricht. Jeder Beschäftigte soll einen schriftlichen Beschäftigungsvertrag erhalten, in denen die Entlohnung und Arbeitszeiten festgelegt sind. Alle Vergütungen sollen ohne Verzögerung und im Einklang des jeweils anwendbaren Gesetzes ausgezahlt werden. Lohnabzüge als Strafmaßnahme sind nicht zulässig. Die Arbeitszeiten müssen ebenfalls den geltenden Gesetzen bzw. den Branchenstandards entsprechen. Überstunden werden im jeweils rechtlichen Rahmen geleistet. Die lokalen Gesetze zu Höchstarbeitszeiten und Urlaubstagen müssen akzeptiert und eingehalten werden.

1.4 Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit

Der Lieferant verpflichtet sich, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld gemäß ILO-Konventionen . übereinkommen 155 und übereinkommen 164 zu schaffen. Es müssen alle Arbeitsschutzmaßnahmen unter Beachtung der anwendbaren Gesetze und Regelungen erfüllt werden. Der Lieferant muss sicherstellen, dass Arbeitsplätze, Maschinen, Ausstattungen und Prozesse unter seiner Kontrolle stehen und sicher für die Gesundheit der Beschäftigten sind. Es muss sich aktiv für ein schadenfreies und gesundes Arbeitsumfeld eingesetzt werden und eine offene und proaktive Gesundheits- und Sicherheitskultur gefördert werden. Alle Gefährdungen und die daraus resultierenden Gesundheitsrisiken müssen angemessen beurteilt werden und es müssen erforderliche Schutzmaßnahmen implementiert werden. Die Beschäftigten müssen außerdem in regelmäßigen Abständen in allgemeinen Sicherheitsbestimmungen unterwiesen werden.

Die Berliner Wasserbetriebe empfehlen den Einsatz eines zertifizierten Arbeitsschutzmanagement­ systems nach DIN EN ISO 45001.

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1.5 Verbot von Diskriminierung und Belästigung

Der Lieferant unterbindet jegliche Form der Belästigung und Diskriminierung gemäß der ILO­ Konventionen Übereinkommen 110, 111 und übereinkommen 159 sowie des UN Global Compact. Die Diskriminierung und Belästigung von Beschäftigten in jeglicher Form sind unzulässig. Dies gilt zum Beispiel für sexuelle Belästigung, sexuellen Missbrauch, körperliche Bestrafung, psychische oder körperliche Nötigung oder Beschimpfung mit allen Mitteln. Ungeachtet ihrer persönlichen Merkmale, einschließlich des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, Religion oder Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Überzeugung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, Schwangerschaft oder der sexuellen Orientierung muss jede Einzelperson oder Gruppe gleichbehandelt werden. Jeder Beschäftigte muss mit Respekt und Würde behandelt werden. Der Lieferant schafft ein Arbeitsumfeld, welches diesen Anforderungen entspricht.

1.6 Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

Der Lieferant verpflichtet sich, das Recht der Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit, auf Beitritt zu Gewerkschaften, auf Anrufung der Arbeitskräftevertretung oder auf Mitgliedschaft in Betriebsräten in Übereinstimmung mit den vor Ort geltenden Gesetzen gemäß der ILO-Konventionen übereinkommen 87, 98, 135 und übereinkommen 154 sowie des UN Global Compact zu respektieren. Es wird erwartet, dass sich die Beschäftigten im politischen, gewerkschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich friedlich versammeln und zusammenschließen dürfen. Hierzu gehört auch das Recht, zum Schutz ihrer Interessen Gewerkschaften zu gründen und Tarifverhandlungen zu führen. Den Beschäftigten muss es darüber hinaus möglich sein, dies mit der Unternehmensleitung offen und ohne Angst vor Repressalien oder Belästigung zu kommunizieren.

  1. Umwelt Standards

Es wird erwartet, dass negative Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt minimiert werden und pflichtbewusst mit natürlichen Ressourcen umgegangen wird. Die Berliner Wasserbetriebe empfehlen den Einsatz eines zertifizierten Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001.

2.1 Umweltgesetze

Der Lieferant verpflichtet sich, nationale und internationale Umweltstandards und -gesetze anzuerkennen und einzuhalten.

2.2 Umweltgenehmigungen

Der Lieferant holt alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen ein und befolgt die Anforderungen dieser Genehmigungen und Lizenzen.

2.3 Ressourcenverbrauch, Klimaschutz und Abfallminimierung

Der Lieferant reduziert bzw. vermeidet den Einsatz und Verbrauch von natürlichen Ressourcen, einschließlich Wasser und Energie. Er verpflichtet sich, Abfall jeglicher Art sowie Emissionen in die Luft, in das Wasser und in den Boden zu minimieren und zu überwachen.

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2.4 Gefahrstoffe und Produktsicherheit

Der Lieferant ermittelt Chemikalien oder andere Materialien, die bei ihrer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen und stellt sicher, dass bei dem Umgang mit diesen Stoffen, der Beförderung, Lagerung, Nutzung, beim Recycling oder der Wiederverwendung und bei ihrer Entsorgung die Sicherheit gewährleistet ist. Alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf gefährliche Stoffe, Chemikalien und Substanzen sind strikt zu befolgen.

2.5 Luftverschmutzung und C02-Reduktion

Der Lieferant verpflichtet sich, Emissionen aus den Betriebsabläufen (Luft- und Lärmemissionen) zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Er ist außerdem angehalten, wirtschaftliche Lösungen zu finden, um jegliche Emissionen zu minimieren.

3.Governance Standards

Die Berliner Wasserbetriebe erwarten, dass der Lieferant die Unternehmensethik wahrt und strafbare Handlungen gemäß nationaler und internationaler Corporate Governance Kodizes unterlässt.

3.1 Fairer Wettbewerb und Kartellrecht

Der Lieferant achtet den fairen und freien Wettbewerb. Des Weiteren wird erwartet, dass sich der Lieferant an die jeweils geltenden wettbewerbs-und kartellrechtlichen Vorgaben hält. Darunter fallen alle Geschäftspraktiken, die rechtswidrig den Wettbewerb einschränken, Absprachen oder andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen oder eine missbräuchliche Marktzuteilung darstellen.

3.2 Integrität, Korruptionsbekämpfung, Bestechung und Vorteilsnahme

Der Lieferant verpflichtet sich, bei allen Geschäftsaktivitäten höchste Integritätsstandards zugrunde zu legen. Der Lieferant darf sich nicht an Korruption, Bestechung, Erpressung oder Unterschlagung in jeglicher Form beteiligen oder dies tolerieren. Jede Form der mittelbaren oder unmittelbaren Bestechung bzw. Vorteilsnahme, wie beispielsweise durch die Annahme oder das Leisten von Zahlungen, die Annahme von Geschenken oder Zuwendungen, Vergnügungsreisen sowie Dienstleistungen oder Annehmlichkeiten anderer Art, sind unzulässig.

Die Berliner Wasserbetriebe dulden keine korrupten Praktiken und gehen dagegen vor. Es wird ebenfalls von dem Lieferanten erwartet, dass er sich aktiv für die Korruptions-und Betrugsprävention einsetzt und geeignete Maßnahmen implementiert, um dem vorzubeugen.

3.3 Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Es wird erwartet, dass sich der Lieferant jeglicher Form der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung enthält. Er gewährleistet, dass Finanztransaktionen nicht der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dienen und er seinen Verpflichtungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nachkommt.

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3.4 Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Lieferant verpflichtet sich, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartnern nur entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Darüber hinaus ist er verpflichtet, in angemessener Weise mit jeglichen Informationen umzugehen und diese zu schützen. Zu schützende Informationen und Daten werden sachgerecht erhoben, verarbeitet, gesichert und gelöscht. Es wird erwartet, dass die technischen Informationssysteme ausreichend gegen Cybergefahren gesichert sind und die üblichen Standards eingehalten werden.

Die Berliner Wasserbetriebe empfehlen ein zertifiziertes lnformationssicherheitsmanagementsystem nach DIN EN ISO 27001.

3.5 Materielles und geistiges Eigentum

Der Lieferant respektiert die geistigen Eigentumsrechte sowie das materielle Eigentum der Berliner Wasserbetriebe. Er schützt vertrauliche Informationen, indem er Missbrauch, Diebstahl, Betrug oder unzulässige Offenlegung verhindert.

3.5 Interessenkonflikte

Der Lieferant verpflichtet sich, Interessenkonflikte intern und gegenüber den Berliner Wasserbetrieben zu vermeiden und offenzulegen, sofern diese die Geschäftsbeziehungen beeinfl_ussen könnten. Ein Interessenkonflikt ist immer dann gegeben, wenn ein Vertreter des Lieferanten versucht, seine persönlichen Interessen oder die eines Verwandten oder Bekannten aufgrund seiner Position positiv zu beeinflussen.

4.Berichterstattung von Fehlverhalten

Wenn im Rahmen der Lieferantenbeziehung der Lieferant, seine Beschäftigten oder andere betroffenen Parteien ein Fehlverhalten oder die Missachtung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner in Lieferantenfunktion feststellen oder der Verdacht besteht, sollen diese Hinweise über das Hinweisgebersystem der Berliner Wasserbetriebe gemeldet werden. Das Hinweisgebersystem der Berliner Wasserbetriebe kann über die Homepage https://www.bwb.de/de/corporate-governance.php aufgerufen werden. Alle Meldungen werden vertraulich und auf Wunsch auch anonym behandelt. Der Lieferant hat diese Informationen an seine Beschäftigten und eigenen Lieferanten weiterzugeben. Sofern keine Weitergebe erfolgt, ist der Lieferant selbst für die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus zuständig.

III.Umsetzung der Anforderungen

Die Berliner Wasserbetriebe erwarten von ihren Lieferanten, dass sie in Bezug auf ihre Lieferkette Risiken identifizieren und angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen. Es wird außerdem erwartet, dass sich der Lieferant an die Standards und Regelungen dieses Dokuments hält und dass der Lieferant in wirksamer Weise seinen eigenen Lieferanten den Inhalt dieses Verhaltenskodex kommuniziert und weitergibt. Die Berliner Wasserbetriebe behalten sich das Recht vor, die Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführten Standards und Regelungen durch geeignete Maßnahmen, beispielsweise durch Fragebögen oder Bewertungen zu überprüfen. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass die Berliner Wasserbetriebe die Einhaltung der Grundsätze dieses Verhaltenskodex bei einem konkreten Anlass üb_ erprüfen. Die Überprüfung erfolgt dabei unter Wahrung der berechtigten

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Interessen des Lieferanten oder seiner eigenen Lieferanten sowie unter Beachtung der Rechte der Beschäftigten, insbesondere des Datenschutzes und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen.

IV. Rechtsfolgen bei Verstößen

Die hier formulierten Anforderungen sind eine wichtige Voraussetzung der Geschäftsbeziehung mit den Berliner Wasserbetrieben. Bei einem Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex behalten sich die Berliner Wasserbetriebe das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, welche in letzter Konsequenz auch bis zur Aussetzung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung - einschließlich aller zugehöriger Lieferverträge - führen können.

Berlin, 27.10.2022

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Frank Bruckmann Kerstin Oster

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