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Managementhandbuch der Berliner Wasserbetriebe

Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Arbeiten von Fremdfirmen auf Betriebsgeländen der BWB Revisionsstand: 2

Freigabedatum: 07.04.2016

Hinweise zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für

Auftragnehmer

................................................................................................................................................

  1. Vorwort ............................................................................................................................ 2

  2. Grundsätze ...................................................................................................................... 2

  3. Allgemeine Verhaltensregeln ......................................................................................... 3

  4. Koordinierung von Arbeiten ........................................................................................... 4

  5. Verkehrsordnung auf dem Betriebsgeländen bzw. auf den Baustellen der

Berliner Wasserbetriebe ................................................................................................. 4

  1. Absicherung des Arbeitsbereiches bzw. der Baustelle................................................ 5

  2. Betriebseigene Arbeitsmittel der Berliner Wasserbetriebe .......................................... 5

  3. Arbeitsmittel des Auftragnehmers ................................................................................. 5

  4. Arbeiten mit hohem Gefährdungspotenzial .................................................................. 6

  5. Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen .......................... 7

  6. Verhalten bei Unfällen, Notfällen oder Bränden ........................................................... 7

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Managementhandbuch der Berliner Wasserbetriebe

Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Arbeiten von Fremdfirmen auf Betriebsgeländen der BWB Hinweise zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Auftrag- nehmer

  1. Vorwort

Die folgenden Hinweise gelten für die von den Berliner Wasserbetrieben beauftragten Auf-

tragnehmer. In den nachfolgenden Ausführungen haben die Berliner Wasserbetriebe sicher-

heitsrelevante Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen und Unternehmen der Ber-

linwasser Gruppe (Auftragnehmer und die von ihnen beauftragten Nachauftragnehmer) auf

den Betriebsgeländen der Berliner Wasserbetriebe.

Der Inhalt soll dem Auftragnehmer ein Leitfaden für ein einheitliches Handeln zur Durchset-

zung des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes sein. Zweck dieser präventiven Maß-

nahmen ist die Vermeidung von Personen- und Sachschäden bei der Ausführung der Arbei-

ten für die Berliner Wasserbetriebe.

Daher sind nachfolgende Sicherheitshinweise durch den Auftragnehmer zur Kenntnis zu

nehmen und die beigefügte Verpflichtungserklärung (Anlage) an die vertragsschließende

Organisationseinheit der Berliner Wasserbetriebe unterzeichnet zurückzusenden.

  1. Grundsätze

Diese „Hinweise zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Auftragnehmer“ sind Vertragsbe-

standteil und somit verbindlich. Gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Auftragnehmer

verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu treffen

und diese auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Ge-

gebenheiten anzupassen. Sämtliche Regelungen gelten auch für eingesetzte Nachauftrag-

nehmer. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese hierüber zu unterrichten und dies zu do-

kumentieren.

Darüber hinaus sollte sich der Auftragnehmer, bevor er die Arbeit innerhalb der Betriebsan-

lagen der Berliner Wasserbetriebe aufnimmt, über die gesetzlichen und berufsgenossen-

schaftlichen Vorschriften, die für seine Arbeiten maßgeblich sind, informieren. Werden für

den Auftragnehmer relevante Gesetze oder Vorschriften durch behördliche Vorgaben kon-

kretisiert (Genehmigungen, Anordnungen etc.), ist er verpflichtet, diese einzuhalten.

Verstöße gegen die Sicherheitshinweise und Vorschriften können zu einem Baustopp oder

zu einem Verweis vom Betriebsgelände der Berliner Wasserbetriebe führen!

................................................................................................................................................ Revisionsstand: 2 / Freigabedatum: 07.04.2016 Seite 2 von 7

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Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Arbeiten von Fremdfirmen auf Betriebsgeländen der BWB Hinweise zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Auftrag- nehmer

  1. Allgemeine Verhaltensregeln

Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass seine Beschäftigten

 während des Aufenthaltes auf Geländen der Berliner Wasserbetriebe ihre Zugehörig-

keit zum jeweiligen Auftragnehmer nachweisen können (z. B. Firmenausweis).

 sich bei Arbeitsbeginn unmittelbar zur Arbeitsstelle bzw. Tagesunterkunft begeben

und unmittelbar nach Arbeitsschluss die Betriebsanlage bzw. das Betriebsgelände

der Berliner Wasserbetriebe auf kürzesten Weg wieder verlassen.

 sich, auf dem Betriebsgelände der Berliner Wasserbetriebe, nicht außerhalb der fest-

gelegten Bereiche (Arbeitsstelle, Kantine, Toilette) aufhalten.

 Tätigkeiten außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit, sowie an Samstagen, Sonntagen

und Feiertagen mit dem Standortverantwortlichen abstimmen.

 für Arbeiten auf dem Betriebsgelände der Berliner Wasserbetriebe die Aufenthaltszei-

ten zeitnah erfassen und bei den Berliner Wasserbetrieben dokumentieren (das Ver-

fahren der Erfassung und Dokumentation ist je nach Bereich oder Projekt festzule-

gen).

 die Sicherheitskennzeichen sowie Sicherheitshinweise in den Betriebsanlagen und

auf den Betriebsgeländen der Berliner Wasserbetriebe beachten und die vorge-

schriebene persönliche Schutzausrüstung tragen.

 auf Sauberkeit und Ordnung auf dem Betriebsgelände, in den Betriebsanlagen und

auf den Verkehrswegen sowie in Räumlichkeiten der Berliner Wasserbetriebe achten.

 Genehmigungsunterlagen jederzeit auf der Baustelle vorhalten.

 Befahrerlaubnisse, Erlaubnisscheine und Betriebsanweisungen beachten.

 das Rauchverbot bei den Berliner Wasserbetrieben strikt einhalten.

 keine alkoholischen Getränke oder andere berauschende Mittel während der Arbeits-

zeit einschließlich der Pausen konsumieren und bei Beginn der Arbeit nicht unter de-

ren Einfluss stehen.

 keine Waffen jeglicher Art mit sich führen (Ausnahmen müssen vertraglich vereinbart

werden, z.B. das Mitführen von Schusswaffen bei der Beauftragung von Geldtrans-

portunternehmen).

 eigene Fahrzeuge und fahrbare Arbeitsmaschinen nur benutzen, soweit dies zur Auf-

tragserfüllung erforderlich ist.

................................................................................................................................................ Revisionsstand: 2 / Freigabedatum: 07.04.2016 Seite 3 von 7

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Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Arbeiten von Fremdfirmen auf Betriebsgeländen der BWB Hinweise zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Auftrag- nehmer

 Fahrzeuge sowie Krane und Flurförderzeuge nur fahren bzw. bedienen, wenn sie von

Auftragnehmer hierzu schriftlich beauftragt sind und über die gültigen Befähigungs-

nachweise verfügen.

 die entsprechenden Befähigungsnachweise für das Bedienen der für die Arbeiten er-

forderlichen Arbeitsmittel (z. B. Flurförderzeuge, Krane) besitzen und auf Verlangen

vorweisen können.

  1. Koordinierung von Arbeiten

Ist zur Vermeidung von gegenseitigen Gefährdungen ein Koordinator eingesetzt worden,

stimmt dieser die Sicherheitsmaßnahmen der unterschiedlichen Gewerke aufeinander ab.

  1. Verkehrsordnung auf dem Betriebsgeländen bzw. auf den Baustel-

len der Berliner Wasserbetriebe

Auf den Betriebsgeländen der Berliner Wasserbetriebe gelten die Regelungen der Straßen-

verkehrsordnung. Falls vor Ort nichts anderes angegeben ist, ist die Höchstgeschwindigkeit

für alle Kraftfahrzeuge auf den Betriebsgeländen der Berliner Wasserbetriebe auf 10 km/h

eingeschränkt.

Die Personenbeförderung auf Fahrzeugen ohne zugelassene Sitzgelegenheit ist verboten.

Alle Verkehrs- und Hinweiszeichen sind zu beachten. Fahrzeuge, die widerrechtlich abge-

stellt sind, können zu Lasten des Fahrzeugeigentümers abgeschleppt werden. Bei groben

Verstößen gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung bzw. bestehende Sicher-

heitsgebote kann die Erlaubnis zum Befahren der Betriebsgelände bzw. der Baustellen der

Berliner Wasserbetriebe entzogen werden. Fremdfirmenfahrzeuge dürfen grundsätzlich auf

den Betriebsgeländen der Berliner Wasserbetriebe nicht über Nacht abgestellt werden.

Ausnahmen sind mit dem, dem Auftragnehmer benannten, Standortverantwortlichen der Ber-

liner Wasserbetriebe abzustimmen. Fahrzeuge von Fremdfirmen dürfen nur für Material-

transporte oder aus betriebsbedingten Gründen die Betriebsanlagen der Berliner Wasserbe-

triebe befahren. Bei der Einfahrt wird ein Passierschein ausgestellt. Die Fahrzeuge sind auf

den gekennzeichneten Parkplätzen abzustellen.

................................................................................................................................................ Revisionsstand: 2 / Freigabedatum: 07.04.2016 Seite 4 von 7

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Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Arbeiten von Fremdfirmen auf Betriebsgeländen der BWB Hinweise zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Auftrag- nehmer

  1. Absicherung des Arbeitsbereiches bzw. der Baustelle

Arbeitsstellen, Baustellen, Ausschachtungen, Gruben, Kanäle, Bodenöffnungen etc. sind bei

Beginn der Arbeiten und während der gesamten Bau- und Montagezeit vorschriftsmäßig ab-

zusichern. Wird der normale Verkehrsablauf behindert, so ist durch vorschriftsmäßige Kenn-

zeichnung rechtzeitig auf die Gefahrenstelle hinzuweisen.

Jede Baustelle auf Betriebsstraßen oder -plätzen, insbesondere unmittelbar an Gebäuden,

darf nur nach vorheriger Abstimmung zwischen Auftragnehmer und dem Standortverantwort-

lichen der Berliner Wasserbetriebe eingerichtet werden. Baustellen sind nachts vorschrifts-

mäßig zu beleuchten.

Bei Arbeiten über bestehenden Arbeitsstellen, Verkehrsflächen etc. sind zum Schutz gegen

herabfallende Gegenstände und Baustoffe Schutzdächer zu erstellen oder die Gefahrenzone

entsprechend zu sichern. Arbeitsstellen mit Absturzgefahr sind besonders zu kennzeichnen

und zu sichern. Vor Beginn von Tiefbauarbeiten hat sich der Auftragnehmer über die Lage

der Strom führenden Kabel, Wasser-, Gas- und sonstigen Leitungen bzw. Kabel zu informie-

ren und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen zu treffen. Nach

Beendigung der Arbeiten ist eine Endkontrolle durchzuführen. Hierbei ist insbesondere da-

rauf zu achten, dass betroffene sicherheitstechnische Einrichtungen und Abdeckungen oder

Absperrungen in ordnungsgemäßem Zustand bzw. vorhanden sind und der Arbeitsbereich

sich in einem sicheren Zustand befindet.

  1. Betriebseigene Arbeitsmittel der Berliner Wasserbetriebe

Der Gebrauch von betriebseigenen Arbeitsmitteln der Berliner Wasserbetriebe ist nicht er-

laubt. Ausnahmen (z. B. Portalkrane oder anlagenspezifische Arbeitsmittel) sind nur mit

schriftlicher Genehmigung des Standortverantwortlichen, der den Auftrag überwacht, zuläs-

sig oder wenn dies in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt und eine Einweisung durch-

geführt wurde.

  1. Arbeitsmittel des Auftragnehmers

Die vom Auftragnehmer bei den Berliner Wasserbetrieben eingesetzten Arbeitsmittel (Werk-

zeuge, Maschinen, Fahrzeuge und Geräte) müssen den geltenden Vorschriften und Normen

entsprechend beschaffen sein, betrieben und regelmäßig geprüft werden. Die Prüfung ist in

geeigneter Form nachzuweisen (z. B. Prüfplakette am Gerät). Ebenso sollten, Arbeitsmittel

(Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge und sonstige Geräte) deutlich als Eigentum des Auf-

................................................................................................................................................ Revisionsstand: 2 / Freigabedatum: 07.04.2016 Seite 5 von 7

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Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Arbeiten von Fremdfirmen auf Betriebsgeländen der BWB Hinweise zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Auftrag- nehmer

tragnehmers gekennzeichnet sein. Die zur Durchführung der Bau- oder Montagemaßnahme

notwendigen Speisepunkte für die elektrische Energieversorgung müssen durch den Auf-

tragnehmer gestellt und betrieben werden. Der Anschluss dieser Speisepunkte an die Elekt-

roanlagen der Berliner Wasserbetriebe darf nur mit Zustimmung der zuständigen verantwort-

lichen Elektrofachkraft der Berliner Wasserbetriebe erfolgen. Die zuständige verantwortliche

Elektrofachkraft der Berliner Wasserbetriebe legt die zu verwendende Anschlussstelle fest.

  1. Arbeiten mit hohem Gefährdungspotenzial

Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln mit hohem Gefährdungspotenzial, bei Arbeiten mit

hoher Gefährdung bzw. in Bereichen mit hoher Gefährdung, ist der Einsatz von Personal mit

besonderer Fachkunde erforderlich. Daher sind durch den Auftragnehmer für solche Tätig-

keiten nur Personen einzusetzen, die die spezifischen Gefährdungen kennen, hierüber un-

terwiesen sind, über die gültigen Befähigungsnachweise verfügen und die entsprechenden

Schutzmaßnahmen zuverlässig umsetzen bzw. unter fachlicher Anleitung umsetzen können.

Zu solchen Arbeiten, Arbeitsmitteln bzw. Arbeitsbereichen gehören u. a.:

 Abbruch- und Sanierungsarbeiten

 Alleinarbeit

 Arbeiten auf Leitern, Gerüsten und Hubarbeitsbühnen

 Arbeiten in engen Räumen (z. B. Schächte)

 Arbeiten in EX-Bereichen (z. B. umschlossene Räume von abwassertechnischen An-

lagen, Faulgasbehälter, Lagerräume mit extrem- und leicht entzündbaren Stoffen)

 Arbeiten mit Absturzgefahr

 Arbeiten mit Gefahrstoffen (z. B.: Beschichtungsstoffe, Dämmstoffe, Lösungsmittel)

 Arbeiten mit Hochdruckstrahlgeräten

 Arbeiten mit Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen (z. B. Abwasser, Klärschlamm)

 Arbeiten mit radioaktiv belasteten Filtermaterialien bzw. in radonbelasteten Filterräu-

men

 Arbeiten oder Aufgrabungen an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen, Leitun-

gen oder Oberleitungen

 Arbeiten unter Atemschutz

 Arbeiten unter Lärm

................................................................................................................................................ Revisionsstand: 2 / Freigabedatum: 07.04.2016 Seite 6 von 7

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Arbeits- und Gesundheitsschutz bei Arbeiten von Fremdfirmen auf Betriebsgeländen der BWB Hinweise zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Auftrag- nehmer

 Bedienen von Flurförderzeugen, Kranen, Baumaschinen, Kettensägen, Bolzensetz-

werkzeugen

 gegenseitige Gefährdungen

 Heißarbeiten (z. B. Schweißen, Arbeiten mit Flüssiggas, Trennschleifen)

 Tiefbauarbeiten (Arbeiten in Gruben und Gräben)

  1. Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen

Die technische Sicherheit der durch den Auftragnehmer bei den Berliner Wasserbetrieben

eingesetzten Arbeitsmittel (Werkzeuge, Maschinen, Fahrzeuge und Geräte) ist zu gewähr-

leisten. Vor Beginn der Arbeiten sind durch den Auftragnehmer, anhand der Gefährdungsbe-

urteilung und Einweisung, die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen und umzuset-

zen. Bei Arbeiten mit hohem Gefährdungspotenzial (wie unter Ziffer 9. genannt) kann es er-

forderlich sein, einen Sicherungsposten zur Alarmierung / Rettung einzusetzen. Für einige

Arbeiten sind Erlaubnisscheine erforderlich (z. B. Schweißerlaubnisschein, Befahrerlaubnis-

schein). Diese sind vom Auftragnehmer und dem Standortverantwortlichen der Berliner

Wasserbetriebe kurz vor Beginn der Arbeiten auszufüllen und den Personen, die die Arbei-

ten durchführen, zur Kenntnis zu geben.

  1. Verhalten bei Unfällen, Notfällen oder Bränden

Auf dem Betriebsgelände ist die örtliche Brandschutzordnung zu beachten. Der Auftragneh-

mer hat sich und seine Beschäftigten über die vor Ort vorhandenen Notrufeinrichtungen,

Feuerlöscher, Flucht- und Rettungsmöglichkeiten. Bei Unfällen oder Ereignissen, die den

Einsatz von Rettungskräften erfordern, ist unverzüglich ein Notruf abzusetzen (Tel.: 112).

Anschließend sind der Standortverantwortliche sowie Projekt- bzw. Bauleiter der Berliner

Wasserbetriebe zu informieren. Die Unfallstelle darf nicht verändert werden, wenn dies der

Personenrettung nicht entgegensteht. Bei allen anderen Unfällen oder gefährdenden Ereig-

nissen ist der Standortverantwortliche zu informieren.

................................................................................................................................................ Revisionsstand: 2 / Freigabedatum: 07.04.2016 Seite 7 von 7

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