Hinweise zum Datenschutz_V15_Mai 2026.pdf

Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Schwimmbadtechnik inkl. Beckenverrohrung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 13:46 (Europe/Berlin)

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Information wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die Stadt Rosenheim nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Grundsätzlich bewahrt die Stadt Rosenheim Verschwiegenheit über die ihr bei ihrer Aufgabenwahrnehmung bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten.

Im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeitet die Stadt Rosenheim Daten von Ihnen.

Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte die Stadt Rosenheim Sie nachstehend gemäß Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.

  1. Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Stadt Rosenheim, Oberbürgermeister Abuzar Erdogan, Königstr. 24, 83022 Rosenheim, E-Mail: oberbuergermeister@rosenheim.de, Telefon: (08031) 365-1000, www.rosenheim.de.

  1. Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Stadt Rosenheim, Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r, Dezernat I, Königstr. 24, 83022 Rosenheim, E-Mail: datenschutz@rosenheim.de, Tel. (08031) 365-1070.

  1. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

a) Zweck der Verarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:

• Durchführung und Dokumentation von Vergabeverfahren,

• Dokumenten- und Vertragsmanagement

• Vertragsabwicklung

• Erfüllen datenschutzrechtlicher Verpflichtungen

• Führen sachdienlicher Kommunikation

• Führen einer Bieterliste, u.a. mit abgegebenen Eigenerklärungen zur Eignung

b) Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlagen der Datenerhebung und -verarbeitung sind Art. 6 Unterabsatz 1 Buchstaben b, c und e DSGVO sowie Art. 4 Absatz 1 und 2 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) sowie vergaberechtliche (insbesondere §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)) und ggf. förderrechtliche Bestimmungen.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Das Vergabeverfahren wird über die von der Firma RIB Software GmbH betriebene Vergabeplattform „vergabe.bayern.de“ (https://www.vergabe.bayern.de/) unter dem Dach der zentralen Auftragsplattform „iTWO tender“ (https://www.meinauftrag.rib.de/public/informations) elektronisch durchgeführt und die dabei erhobenen Daten zur Durchführung des Vergabeverfahrens gespeichert.

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Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit erforderlich – weitergegeben an:

• externe Fach- oder Rechtsberater, die zur Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren beauftragt sind.

• Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen.

• Registerbehörde im Bundeskartellamt zur Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € netto.

• Erhält die Vergabestelle Kenntnis davon, dass der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer einer bei der Erfüllung der Leistungspflichten eingesetzten Arbeitnehmerin oder einem bei der Erfüllung der Leistungspflichten eingesetzten Arbeitnehmer nicht mindestens die nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz oder dem Mindestlohngesetz geltenden Mindestarbeitsbedingungen gewährt, so hat sie dies der für die Kontrolle der Einhaltung der genannten Gesetze zuständigen Stelle mitzuteilen.

• Teilnehmer an Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung (insbesondere gemäß § 62 Vergabeverordnung (VgV), § 46 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), § 30 Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), § 56 Sektorenverordnung (SektVO), § 19 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), § 19 VOB/A-EU).

• Bayerisches Vergabe- und Bekanntmachungsportal - Auftragsvergaben aus Bayern (BayVeBe), Murnaustraße 10, 65189 Wiesbaden zur Bekanntmachung des vergebenen Auftrags auf www.bayvebe.bayern.de und/oder Amt für Veröffentlichungen zur Bekanntmachung des vergebenen Auftrags im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union auf https://ted.europa.eu/de/. In der Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens werden auch Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde, veröffentlicht.

• Für die statistische Meldung nach §§ 2, 3 Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ist außerdem der Auftragswert zu übermitteln.

• Verfahrensgegner und deren Vertreter (insbesondere deren Rechtsanwälte) sowie Gerichte und andere öffentliche Behörden zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Geltendmachung und Verteidigung von Rechten (z.B. im Nachprüfungsverfahren). Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Empfänger ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Im Falle einer Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer oder der VOB-Stelle hat die Vergabestelle dieser die Vergabeakten sofort zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für das Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem zuständigen Oberlandesgericht nach § 171 GWB. In diesen Verfahren werden personenbezogene Daten ggf. auch an andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben.

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.

  1. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Rosenheim so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere verwaltungsspezifische und haushaltsrechtliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungs- oder Gewährleistungsfristen oder die Aufbewahrung aufgrund Fördermittelbestimmungen.

Insbesondere sind Vergabeunterlagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags/der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags (§ 8 Abs. 4 VgV, § 6 Abs. 2 S. 1 UVgO, § 6 Abs. 3 KonzVgV, § 8 Abs. 3 SektVO, § 20 EU VOB/A).

  1. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs bzw. Vergabeverfahrens und für den Vertragsschluss sowie die Vertragsdurchführung erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot nach den

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vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden und/oder der Vertrag nicht abgewickelt werden.

  1. Ihre Rechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

a) Recht auf Auskunft

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

b) Recht auf Berichtigung

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu. Unvollständige Daten können vervollständigt werden (Art. 16 DSGVO).

c) Recht auf Löschung

Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO). Der Anspruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden (s.u. Dauer der Speicherung).

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen (Art. 18 DSGVO).

e) Recht auf Datenübertragbarkeit

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

f) Recht auf Widerspruch

Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (Art. 21 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Rosenheim, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  1. Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen: Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München Adresse: Wagmüllerstr. 18, 80538 München Telefon: 089 212672 0 Telefax: 089 212672 50 E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de Internet: https://www.datenschutz-bayern.de Online-Meldung https://www.datenschutz-bayern.de/service/complaint.html

  1. Datenerhebung nach Artikel 14 DSGVO

Eine Informationspflicht des Verantwortlichen wegen der Erhebung von personenbezogenen Daten bei Dritten (z. B. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung nicht. Die Datenerhebung ist im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen (§§ 97ff. GWB, §§ 5, 8 VgV, §§ 3, 6 UVgO, §§ 4,6 KonzVgV, §§ 5, 8 SektVO, § 2 Abs. 6 und § 20 EU VOB/A, § 2 Abs. 4 und § 20 VOB/A).

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