Die Vergabeverfahrensstelle benötigt folgende Angabe:
Zählt Ihr Unternehmen zu den KMU*?
Bitte kreuzen Sie verbindlich auf dem Formblatt 213H „Angebotsschreiben“ Punkt 6 an, wenn Ihr Unternehmen zu den KMU zählt. Wir benötigen diese Angabe für statistische Zwecke. Vielen Dank!
Ihre Vergabeverfahrensstelle
*KMU-Definition der Europäischen Kommission:
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in der EU-Empfehlung 2003/361 definiert. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist.
KMU-Schwellenwerte der EU seit 01.01.2005
Zahl der Umsatz Bilanzsumme Unternehmensgröße und oder Beschäftigten €/Jahr €/Jahr kleinst bis 9 bis 2 Millionen bis 2 Millionen bis 10 klein bis 49 bis 10 Millionen Millionen bis 50 mittel bis 249 bis 43 Millionen Millionen
Diese Schwellenwerte gelten für Einzelunternehmen. Bei einem Unternehmen, das Teil einer größeren Gruppe ist, müssen je nach Höhe der Beteiligung die Mitarbeiterzahl und der Umsatz bzw. die Bilanzsumme der Gruppe mit berücksichtigt werden.
Die Abgrenzung eines KMU gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission ist wichtig für den Zugang zu Finanzmitteln und EU-Förderprogrammen, die speziell auf diese Unternehmen ausgerichtet sind.
Für statistische/empirische Analysen werden die KMU in der Regel nach der Zahl der Beschäftigten bzw. der Umsatzgröße abgegrenzt:
• Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen € Umsatz/Jahr • Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen € Umsatz/Jahr und kein kleinstes Unternehmen • Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen € Umsatz/Jahr und kein kleinstes oder kleines Unternehmen