l) Bewerbungsbedingungen EU.pdf

Lieferung mobiler statischer Radlastwaagen (Wiegesysteme)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 13:36 (Europe/Berlin)

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)2.4 LOV-BHV( 011_420 9102.70

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen

(zum Verbleib beim Bieter)

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeordnung (VgV)

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabe- Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung unterlagen Vertragsinhalt.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des 4 Nebenangebote Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor 4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestan- Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. forderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wett- die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit bewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlos- möglich, beizubehalten. sen. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob sind. und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausfüh- Unternehmen verbunden ist. rung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung 3 Angebot und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Posi- 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorge- tionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (än- gebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzuglie-dern Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder frist- (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). gerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht 3.3 Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leis- entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlos- tungsverzeichnisses ist zulässig. sen. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 5 Bietergemeinschaften

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebots- 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine abgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabe- Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, stelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. – in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im 3.5 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsäch-lich Auftragsfall erklärt ist, für einzelne Leistungspositionen geforderten Ein- – in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die heitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Ver- Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm treter bezeichnet ist, geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei de- nen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspo- – dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder sitionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungs- gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich positionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung aus- vertritt, geschlossen. – dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkom- Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen mastellen anzugeben. Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrech- nungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. 5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus hinzuzufügen. aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die – ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die 6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Abrechnungssumme gewährt werden Eignungsleihe) und Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen – an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der aufgeführt sind. Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforder- liche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder beruf- Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des liche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu be-

Modifizierter Vordruck Nr. 632 des VHB - Bund - Ausgabe 2008 - Stand April 2016

dienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistung-en/ Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabe-stelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzu-weisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflich-tungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungser-klärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.

Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Aus- schlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

7 Eignung

Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

– Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung ange- gebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) – Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis

vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigen- erklärungen (auch die der benannten anderen Unter- nehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bie-ter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teil- nahmewettbewerb nachgewiesen ist.

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