Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern
Die Eigenerklärung ist vom Bieter, bei Bietergemeinschaften durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer (Nachunternehmer / Subunternehmer) ist bei Abgabe des Angebotes nicht erforderlich. Das Formblatt ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen.
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Name des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft
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Es ist beabsichtigt, folgende Teile des Auftrags durch einen Unterauftragnehmer erbringen zu lassen:
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Es wird zugesichert, dass im Falle der Auftragserteilung nur Unterauftragnehmer eingesetzt werden, die die nachstehenden Bestimmungen erfüllen:
Es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor.
Es liegen keine fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor.
Die sich aus § 128 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ergebenden Verpflichtungen, insbesondere zur Zahlung von Abgaben und Sozial- versicherungsbeiträgen, werden erfüllt.
Der eingesetzte Unterauftragnehmer verfügt für den durch ihn zu erbringenden Leistungs- teil über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie über die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
(Ort/Datum) (Name der erklärenden, natürlichen Person)