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- Landesbetrieb - Außenstelle Hannover Podbielskistr. 166 30177 Hannover
Leistungsbeschreibung
- Technischer Teil -
(Teil B)
Vergabeverfahren
AZ: 045-RV-WUE/2026-03.332
„Rahmenvereinbarung über mobile statische
Radlastwaagen (Wiegesystem)“
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Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 2 von 6 Leistungsbeschreibung
Urheberrecht:
Die nachfolgende Leistungsbeschreibung einschließlich sämtlicher Anlagen ist urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für die Erstellung eines Angebotes für das Logistik Zentrum Niedersachsen verwendet wer- den.
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Jede Verwertung außerhalb der Zulässigkeit nach dem Urheberschutzgesetz ist ohne ausdrückliche Zu- stimmung des Logistik Zentrums Niedersachsen rechtswidrig und strafbar.
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Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 3 von 6 Leistungsbeschreibung
Allgemein:
Die Polizei Niedersachen benötigt bei Kontrollen von Großraum- und Schwertransporten mobile und statische Radlastwaagen für die amtliche Vermessung von Rad-, Achs-, Teil- sowie Gesamtlas- ten an luftbereiften Fahrzeugen, inklusive Zubehör. Dies ist notwendig um die Einhaltung der zu- lässigen Achslasten und des Gesamtgewichts zu überprüfen.
Es wird Achse für Achse gewogen, um die tatsächliche Achslast (Tonnen pro Achse) zu ermitteln.
Die Messungen haben geeicht zu erfolgen. Abweichungen von der Transporterlaubnis oder den Achslastvorgaben führen zu sofortigen Maßnahmen wie u.a. Untersagung der Weiterfahrt und Bußgeldern (teilweise im fünfstelligen Bereich). Besonders im Fokus stehen die Achslasten, da diese maßgeblich für Schäden an Brücken und Fahr- bahnen verantwortlich sind.
Unmittelbar nach Zuschlag wird eine Abnahme von 10 Wiegesystemen durch die Zentrale Polizei- direktion Niedersachsen (ZPD) garantiert. Weitere 9 Wiegesysteme kommen als mögliche Abnahmemenge durch Flächenbehörden der Poli- zei Niedersachsen in Frage.
Rechtsvorschriften:
Bei einer mobilen Radlastwaage handelt es sich um eine nicht-selbsttätige Waage im Sinne der EU- Richtlinie 2014/31/EU. Sie fällt unter den Anwendungsbereich Artikel 1 (2) Buchstabe c). Eine mobile, statische Radlastwaage ist für die Zwecke der Polizei mindestens der Genauigkeits- klasse IIII (Grobwaage) zuzuordnen. Für das Inverkehrbringen ist eine Konformitätsbewertung erforderlich. Die Konformitätsvermutung nach Kapitel 3 der Richtlinie, Artikel 12 ff. verweist auf den Anhang I. In dem Anhang 1 wird auf die Terminologie der Internationalen Organisation für das gesetzliche Messwesen (OIML) verwiesen. Für nicht selbsttätige Waagen verweist die OIML auf die Empfehlung R76.
Zudem muss die Konformitätserklärung nach Art. 13 a) der RiLi 2014/31/EU vorgelegt werden.
Eichfähigkeit:
Für repressiv eingesetzte Messysteme der Polizei ist für die Verwendung nach MessEG/MessEV im Bereich nicht selbsttätiger Waagen eine Eichung vorgeschrieben. Eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) ist zwingend erforderlich.
Wiegesystem:
Ein Wiegesystem besteht aus den Wiegeplatten, Ausgleichsmatten, Auswerteeinheit, Einmesseinrichtung, sowie den erforderlichen Unterlagen / Dokumenten / Bescheinigungen.
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Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 4 von 6 Leistungsbeschreibung
Mindestanforderungen an die Wiegeplatten:
- Die Radlastwaage muss die Anforderungen der OIML R76 erfüllen. Dies ist durch einen ge- eigneten Nachweis (z.B. Zertifikat und/oder EU-Baumusterprüfbescheinigung) nachzuwei- sen.
- Messbereich der Radlastwaage beträgt 0-10t, es ist eine Teilung von 50 kg anzubieten.
- Die Waage muss überlastgeschützt sein.
- Der gesamte Wagenkörper muss komplett überfahrbar sein.
- Die statischen Radlastwaagen verfügen über eine EU-Zulassung/EU- Baumusterprüfbescheinigung und werden nach dem Konformitätsbewertungsverfahren ausschließlich geeicht ausgeliefert.
- Die Radlastwaagen durchlaufen nach dem Einschalten einen Selbsttest.
- Die Bauhöhe der Wiegeplatte muss 17mm betragen.
- Die Waagen haben die messtechnischen und technischen Anforderungen gem. DIN EN 45501, Genauigkeitsklasse mindestens IIII zu erfüllen.
- Das maximale Eigengewicht einer Wiegeplatte ist ≤ 30,0 kg.
- Die Wiegeplatten müssen über ein rostfreies Gehäuse verfügen, das strahlwasserdicht ist (mindestens Schutzart IP 65 (EN 60529 / DIN 40050).
- Die Einsatztemperatur der Radlastwaagen umfasst mindestens den Bereich von -20°C bis +60°C.
- Die durchgehende aktive Wiegefläche muss mindestens 2700mm lang sein (Aufgeteilt durch mehrere Waagen), um die Verwiegung von Pendelachsen und überbreiten Fahrzeu- gen zu ermöglichen. Die Länge darf nicht 4500mm überschreiten.
- Die aktive gesamte Wiegefläche darf max. 470 mm breit sein um in die bereits vorhandenen Ausfräsungen zu passen und mindestens 380mm breit sein.
- Eine Sicherheitseinrichtung muss den zulässigen Verwendungsbereich (Temperatur) auto- matisiert sicherstellen, um eine rechtliche Angreifbarkeit auszuschließen.
- Eine automatische Abschaltung bei Überschreiten des Messbereiches (Temperatur) muss vorhanden sein.
- Die Waage muss zum Verwiegen von Pendelachssystemen geeignet sein.
- Die Energieversorgung über eingebaute Akkumulatoren (Akkus) muss mindestens für einen 12 Stunden-Betrieb ausreichen. Die Spannungsversorgung ist über eine 12V Gleichspan- nungsquelle als auch über ein 230 Wechselspannungsnetz möglich. Es muss jeweils ein La- dekabel für 12 V Gleichspannung mit KFZ-Ladestecker sowie ein Ladekabel für das 230 V Wechselspannungsnetz mitgeliefert werden. Der Schutz der Akkus vor Überladung sowie Schutz vor totaler Entladung, z. B. durch Selbstabschaltung, ist zu gewährleisten.
- Die Wiegeeinheit (Waagen und Auswerteeinheit) muss kabellos betrieben werden können.
Als Zubehör zur Wiegeeinheit sind zwingend passend zur Radlastwaage Höhenausgleichsmatten aus rostfreiem Material anzubieten. Die Mattenanzahl ist so zu konfigurieren, dass das 200x der Bauhöhe der Waage entspricht. Der gesamte Wiegebereich in Breite vor und hinter der Waage ist auszugleichen. Das Gewicht der einzelnen Matten darf 25kg nicht überschreiten.
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Digitaler Neigungsmesser mit Laserstrahl und Einmessvorrichtung
Für die Einrichtung eines Messplatzes müssen die hierfür notwendigen Voraussetzungen vorher festgestellt, bzw. überprüft werden (Gerichtsverwertbarkeit). Die Messstelle ist mithilfe Neigungs- messers und Einmessvorrichtung vorher zu prüfen (Neigung / Nivellierung).
Als Zubehör muss ein System zu Überprüfung der Nivellierung des Messplatzes entsprechend der Vorgaben des Waagenherstellers pro Wiegeeinheit angeboten werden.
Dabei liegen folgende Anforderungen vor:
- Die Neigung des Messplatzes muss direkt am Display digital abgelesen werden können.
- Der Neigungsmesser muss kalibrierbar sein.
- Stromversorgung: herausnehmbare Batterien oder herausnehmbarer Akku mit einer Be- triebsdauer von min. 10h.
- Das Gerät darf die Lasersicherheitsklasse 2 gemäß der Norm DIN EN 60825-1:2008-05 nicht überschreiten.
- Das Gerät hat das CE-Zeichen gemäß den Normen EN 61326:1997, EN 55022, EN 61000-4- 2/-3.
- Das Gerät muss ohne weitere Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt werden.
- Das Auge ist bei zufälligem, kurzzeitigem Hineinsehen in den Laserstrahl durch den Lid- schlussreflex geschützt. Der Neigungsmesser mit Laser muss also augensicher sein.
- Laserwarnschilder der Klasse sind gut sichtbar am Gerät angebracht.
- Geforderte min. Auflösung: 0,1° / o,1%
- Geforderte min. Genauigkeit Neigung: bei 0° und 90° = ±0,1°, bei 1°-89° = ±0,2°
- Geforderte min. Genauigkeit Laser: ± 0,5mm/1m
- Geforderte Neigungsanzeige in °
- Geforderte Neigungsanzeige in %
- Geforderte Anzeige in mm/m
Bedienungsanleitung/Gebrauchsanweisung (GA):
Die Bedienungsanleitung/Gebrauchsanleitung (GA) muss alle für die Bedienung des Gerätes notwendigen Funktionen verständlich erklären, sowie bebildert und in deutscher Sprache verfasst sein. In der EU ist für das Inverkehrbringen eine Bedienungsanleitung vorgeschrieben. Die Verwen- dung erfolgt in Deutschland. Die Verwender sprechen grundsätzlich Deutsch.
Die GA muss folgende Themengebiete beinhalten:
- Gerätebeschreibung / Produktinformation
- Inbetriebnahme des Geräts
- Umgang mit dem Gerät zur Durchführung korrekter Messungen
- Wartung und Pflege des Geräts
- Fehlerquellen und -beseitigung
- Technische Daten
- Die vom Hersteller vorgegebenen Sicherungspunkte / Sicherungsmarken müssen Bildhaft dargestellt werden (Dokument).
Jedes Gerät/Jede Waage ist mit einem Exemplar der GA in Papierform auszustatten.
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Bei Änderungen der GA ist ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit die neue gedruckte Version den Geräten beizufügen und dem Auftraggeber unaufgefordert einmalig im PDF-Format unter Auflistung der Änderungen an die E-Mail-Adresse verkehrstechnik@zpd.polizei.niedersachsen.de zu übermitteln. Im Falle der Zuschlagserteilung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und örtlich uneingeschränkte Nutzungsrecht sowie das Vervielfältigungsrecht für die jeweils aktuelle GA.
Produkt-/Datenblatt zur den angebotenen Radlastwaage und Zubehör. Das Produkt-/Datenblatt der Radlastwaagen muss mindestens folgende Angaben beinhalten:
- Messbereich(e), Teilwert, Fehlergrenze und Maximallast
- Einsatztemperatur
- Geräteschutzart
- Abmessungen und Gewicht
Die Produkt-/Datenblätter sind mit Abgabe des Angebots im PDF-Format zu übermitteln. Im Falle der Zuschlagserteilung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und örtlich uneingeschränkte Nutzungsrecht sowie das Vervielfältigungsrecht für die Produkt-/Datenblätter, welche mit dem bezuschlagten Angebot eingereicht wurden.
Schulung:
Der Auftragnehmer muss dem Fachpersonal der Polizei Niedersachsen in einer Schulung die nöti- gen Fähigkeiten vermitteln, d.h. fach- und sachgerechten Umgang mit der Wiegeeinheit. Die Teilnehmer (Multiplikatoren) sind nach dieser Schulung befähigt und ermächtigt, eigenständig Anwender sowie weitere Multiplikatoren in der korrekten Anwendung des Messgeräts zu schulen. Hierfür ist ein Zertifikat auszustellen, welches die entsprechenden Befugnisse ausweist. Die Schu- lung ist für 15 Teilnehmer vorzubereiten. Es sind Schulungsunterlagen (schriftlich und elektronisch) in ausreichender Zahl und in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen, an denen dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzungsrecht sowie das Vervielfältigungsrecht einzuräumen ist. Die Schulungen sind gemäß Vertragslage nach genauer Terminabsprache mit dem Auftragnehmer beim Auftraggeber an einem Standort in Niedersachsen abzuhalten. Die Kosten der Schulung sind in dem Angebotspreis zu inkludieren.
Support:
Ein Support muss durch eine festgelegte Ansprechperson und Vertretung in deutscher Sprache per Telefon und E-Mail gewährleistet sein. Werkstags Mo-Fr 9-15 Uhr. Die Personen sind nach Zuschlag inkl. Kontaktdaten zu benennen.