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Anlage über die Anwendung der Stand 19.2.2020
Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen
Auftragswesen des Bundes
Nach Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes vom 4. April 2017 für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rech-VO) ist die Bw Bekleidungsmanagement GmbH (BwBM) ab dem 27.11.2019 dazu verpflichtet, empfangsbereit für eingehenden elektronische Rechnungen zu sein. Rechnungen müssen seitens der Auftragnehmer über das von der Bundesdruckerei bereitgestellte Portal eingestellt werden.
Ab dem 27.11.2020 sind alle Auftragnehmer gemäß dieser Verordnung dazu verpflichtet, alle Rechnungen elektronisch über das bereitgestellte Portal der Bundesdruckerei an die BwBM zu versenden (außer Rechnungsbetrag < 1.000 €, dann postalisch).
Alle Rechnungen, die außerhalb dieses Portals versendet werden, muss die BwBM strikt ablehnen.