Anl B.03_Preisblatt.docx

Lieferung elektrischer Energie für 91 Lieferstellen 2027–2028 mit Verlängerungsoption 2029

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 11:12 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Wir bieten die Lieferung von elektrischer Energie für den Lieferzeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2028 mit der Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr für die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse gemäß vorliegender Ausschreibung wie folgt an:

Lieferjahr 2027

Energiepreis2027 = K1 + X1*DE Baseload2027 + Y1*DE Peakload2027 ct/kWh

mit: Konstante K1 = XX,XXX ct/kWh

Basefaktor X1 = XX,XXX

Peakfaktor Y1 = XX,XXX

Lieferjahr 2028

Energiepreis2028 = K2 + X2*DE Baseload2028 + Y2*DE Peakload2028 ct/kWh

mit: Konstante K2 = XX,XXX ct/kWh

Basefaktor X2 = XX,XXX

Peakfaktor Y2= XX,XXX

Für den Preis das optionale Lieferjahr 2029 gilt der § 5(3) der Anlage D.01.

Die Preiskonstanten K verstehen sich als Dienstleistungsentgelt des Auftragnehmers und decken sämtliche Kosten für Strukturierung, Kundenbetreuung, Abrechnung, Grünstromzertifikate, Margen, Nebenkosten und sonstige kostenrelevante Faktoren ab.

Die Preisfixierung für die Lieferjahre 2027 und 2028 erfolgt jeweils in drei strukturgleichen, horizontalen Tranchen. Das genaue Vorgehen erfolgt gemäß Ziffer 1.3 der Leistungsbeschreibung.

Der Energiepreis versteht sich zzgl. der folgenden Preisbestandteile:

  • Kosten für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung
  • Konzessionsabgabe
  • KWKG-Umlage gem. § 26 Absatz 1 KWKG
  • Aufschlag für besondere Netznutzung
  • Offshore-Netzumlage gem. § 17 f EnWG
  • Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz
  • sowie der auf den Gesamtbetrag zu entrichtenden Umsatzsteuer.

Alle genannten Preiskomponenten verstehen sich in der jeweils während des Lieferzeitraums maßgebenden Höhe.

Die Preiskonstanten sind jeweils als Einzelpreis in ct/kWh und ohne zzgl. Preisbestandteile abzugeben. Basefaktor und Peakfaktor sind als Zahlenwerte und nicht als Prozentwerte anzugeben. Sämtliche Preisangaben sind auf drei Nachkommastellen zu beschränken. Die jeweils abgegebenen Preiskomponenten (K, X, Y) sind Festpreise. Mit diesen Festpreisen werden alle Leistungen abgegolten, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages erforderlich sind. Der Auftragnehmer trägt das Preisrisiko hinsichtlich aller Umstände, die zwischen der Abgabe des Angebotes und dem Beginn der Vertragslaufzeit eintreten und in seiner Risikosphäre liegen, insbesondere hinsichtlich aller Umstände, die er bei Angebotsabgabe kannte oder hätte kennen müssen.

Einzelheiten der Preisbewertung bzw. der Bildung der Wertungssumme ergeben sich aus dem Dokument "Wertungsmatrix", welches als Anlage zu den Bewerbungsbedingungen geführt wird.

Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote, für deren Wertung Preisangaben fehlen, von der Wertung auszuschließen.

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Name des Unternehmens

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Vor- und Nachname des Unterzeichners

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Ort und Datum

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