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LK- L StB-Aufforderung 1 (04/17)*
Baudienststelle: Landkreis Emsland 49716 Meppen, Der Landrat
- Fachbereich Straßenbau - Az.:/Nr. Kipper. KSM Dör. LK EL 26/35
Vergabeart
_______________________________________________ Öffentliche Ausschreibung
_______________________________________________ Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
_______________________________________________ Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
_______________________________________________ Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
Ablauf der Angebotsfrist
Datum 22.09.2026 Uhrzeit 11.30
Bindefrist endet am: 03.11.2026
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Vergabeverfahren gemäß Unterschwellenvergabeverordnung und dem Niedersächsischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb
Bezeichnung der Leistung Lieferung von 1 Zweiachs Dreiseitenkipper, für die Kreisstraßenmeisterei Dörpen, Landkreis Emsland
Anlagen:
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
- HVA L-StB -Bewerbungsbedingungen
- Information zum Datenschutz
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
- Leistungsbeschreibung
- Besondere Vertragsbedingungen
- Weitere Besondere Vertragsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
- HVA L-StB-LK Angebotsschreiben
- Leistungsbeschreibung – Kurzfassung -
- HVA L-StB Eigenerklärung zur Eignung
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- HVA L-StB –Verpflichtungserklärung (liegt nicht bei, wird erst bei Bedarf zur Verfügung gestellt)
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LK- L StB-Aufforderung 2 (04/17)*
1 Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung des Landkreises Ems- land zu vergeben.
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt:
Elektronisch über die Vergabeplattform
in Textform unter nachtstehender Adresse
Landkreis Emsland, Fachbereich Recht, Ordeniederung1, 49716 Meppen
e-mail: ausschreibungen@emsland.de
3 Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen: 3.1 Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind –zusätzlich zu den in den Bewerbungsbedin- gungen genannten – mit dem Angebot einzureichen:
3.2 Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind –zusätzlich zu den in den Bewerbungsbedin- gungen genannten – auf gesonderter Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
technische Daten
3.3 Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in beigefüg- ten Vordruck Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien:
4 Losweise Vergabe vorbehalten:
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los; maximale Anzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: Zugehörige Regelung zur Auswahl der Lose:
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
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LK- L StB-Aufforderung 3 (04/17)*
Nebenangebote sind zugelassen (s. auch Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen)
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Leistungsbereiche
mit Ausnahme nachfolgend genannter Leistungsbereiche
unter folgenden weiteren Bedingungen:
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
Nebenangebote, die Nachlässe mit Bedingungen enthalten sind nicht zugelassen.
Zusätzlich zu Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt:
Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Ausführungsbeschreibung Abschnitt 1.3 er- füllen.
6 Angebotswertung:
Kriterien für die Wertung der Haupt- – und ggf. Nebenangebote gemäß § 43 UVgO
Zuschlagkriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssumme wird ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen unter Berücksichti- gung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Weiterhin werden berücksichtigt:
Preis und weitere Zuschlagskriterien gemäß Anlage Vordruck Gewichtung der Zuschlagskri- terien
7 Angebote können abgegeben werden
schriftlich
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch in Textform
elektronisch mit qualifizierter Signatur
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LK- L StB-Aufforderung 4 (04/17)*
8 Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle da- von umgehend zu unterrichten (entfällt bei öffentlicher Ausschreibung).
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterschreiben und mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum vorgenannten Ablauf der Angebotsfrist an
Landkreis Emsland, Fachbereich Recht, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, einzusenden oder dort ab- zugeben (Zimmer 633). Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und dem beigefügten Etikett zu kenn- zeichnen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu ver- sehen.
Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen (pdf-Format) bis zum Ablauf der Angebots- frist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
9 Stelle an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabe- stimmungen wenden kann:
Allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht : ----
(Unterschrift)
Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig
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HVA L-StB-Bewerbungsbedingungen1 (04/17)
Bewerbungsbedingungen
für die Vergabe von Leistungen im Straßen- und Brückenbau Ausgabe: April 2017
Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsauf- träge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO)“.
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbe- werbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabestel- le vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestel- le bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenan- satz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzu- fügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingung als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Ver- tragsinhalt.
4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle be- stimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen.
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuwei- sen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforder- lich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Ergänzenden Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaf- fenheit dieser Leistung zu machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
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HVA L-StB-Bewerbungsbedingungen 2 (04/17)
6 Bietergemeinschaften
6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter be- zeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete in Schrift- oder Textform bzw. fort- geschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7 Unterauftragnehmer
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfül- lung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leis- tungsfähigkeit Unterauftragnehmern zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die dafür vorgesehenen Teilleis- tungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm im Falle der Eignungsleihe die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Na- men, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese entsprechend dem Um- fang der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist mit der „Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eig- nungsleihe“ abzugeben.
Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eig- nungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
8 Eignung (Öffentliche Ausschreibung, Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb)
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern im Rahmen einer Eignungsleihe sind auf gesondertes Verlangen die Eig- nungsnachweise auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragneh- mer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genann- ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abge- fasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
9 Bevorzugte Bewerber
Bieter, die als „Bevorzugte Bewerber“ berücksichtigt werden wollen, müssen dies im Angebot erklären und auf Verlangen den Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen rechtzeitig vor Auftragserteilung führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den Anteil nach- zuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
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LK StB-Information Datenschutz 1 (08/19)*
Bezeichnung der Leistung: Lieferung von 1 Zweiachs Dreiseitenkipper, für die Kreisstraßenmeisterei Dörpen, Landkreis Emsland
(Wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Information Datenschutz
Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Der Schutz Ihrer Personen bezogenen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben.
- Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?
Verantwortlicher: Herr Michael Stüwe-Surmann
Telefon: 05931/44-1567
E-Mail-Adresse: michael.stuewe-surmann@emsland.de
Internet-Adresse:
Sie erreichen unsere(n) Datenschutzbeauftragte(n) unter:
Verantwortlicher: Herr Bernhard Otten
Telefon: 05931/44-4016
E-Mail-Adresse: datenschutz@emsland.de
Internet-Adresse:
- Welche Quellen und Daten nutzen wir?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir – soweit für die Erbringung unserer Dienstleistung erforder- lich – personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (Handels- und Ver- einsregister, Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister, Presse, Internet) zulässigerweise gewinnen oder die uns von anderen Behörden des Bundes und der Länder oder von sonstigen Dritten (z.B. Auskunfteien) berechtigt übermittelt werden. Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse und IP). Wir speichern Personen bezogene Daten z.B. im Zusammenhang mit Bedarfserhebun- gen, Beschaffungsaufträgen, Angeboten, Ihren Fragen welche Sie z.B. über Webformulare oder per E-Mail an uns senden, Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverkehr), Dokumentationsdaten (z.B. über Fragen und Antworten zu unseren Vergabe- verfahren).
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LK StB-Information Datenschutz 2 (08/19)*
- Wofür verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welchen Gesetzes (Zweck der Verarbei- tung)?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c und e, Abs. 3 DSGVO und des wie folgt:
a) Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der fiskali- schen Bedarfsdeckung für Behörden und andere staatliche Organisationen. Die Zwecke der Da- tenverarbeitung richten sich in erster Linie nach den konkreten Produkten (z.B. Bedarfserhebung, Abfragen und Analysen unter Behördenkunden künftig auch u. U. mittels des Bedarfserhebungs- tools; Durchführung von Vergabeverfahren zur Durchführung von vorvertraglichen und vertragli- chen Maßnahmen, und der Abwicklung von Rahmenvereinbarungen im Rahmen des E- Procurements). Die weiteren Einzelheiten zu den Datenverarbeitungszwecken können Sie den maßgeblichen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen entnehmen.
b) Wahrung berechtigter Interessen
Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Erfüllung rechtlicher Pflichten oder zur Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegender Auf- gaben, insbesondere zur:
- Prüfung und Optimierung von Verfahren zur Bedarfsanalyse zwecks direkter Kundenanspra- che,
- Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten,
- Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
- Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
- Videoüberwachungen zur Wahrung des Hausrechts, für Zutrittskontrollen,
- Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten.
c) Aufgrund Ihrer Einwilligung
Die Zusendung unseres Newsletters über Neuerungen bei der e-Vergabe oder Informationen über zukünftige Vergaben in von Ihnen ausgesuchten Produktbereichen beruht auf Ihrer Einwilligung.
d) Aufgrund gesetzlicher Vorgaben
Zudem unterliegen wir als öffentlicher Auftraggeber rechtlichen Verpflichtungen, das heißt gesetz- lichen Anforderungen (z. B. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Vergabeverordnungen, Wettbewerbsregistergesetz, Steuergesetze). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem die Identitätsprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten.
- Wer bekommt Ihre Daten?
Ihre Daten bekommen nur die für die Bearbeitung zuständigen Personen und diejenigen, die ein berechtigtes Interesse durch ihre Beteiligung darlegen können. So bekommen insbesondere bei Beschaffungen nur Personen bei dem Bedarfsträger und der Vergabestelle Angebote zur Kennt- nis. Außerdem können zuständige Datenschutzbeauftragte, Vorgesetzte, Qualitätsmanager, Innen- revisoren, Nachprüfstellen, Vergabekammern, Rechnungs- und Preisprüfer sowie Angehörige der Rechnungshöfe in erforderlichem Umfang Einblick in Ihre Daten bekommen. Auch von uns einge- setzte Auftragsverarbeiter können zu diesem Zweck Daten erhalten. Soweit Ihre Daten im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses verarbeitet werden, wird auch der Auftragsverarbeiter zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.
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LK StB-Information Datenschutz 3 (08/19)*
- Werden Ihre Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt?
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der Union) durch uns findet nicht statt.
- Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unse- rer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass einige un- sere Geschäftsbeziehungen auf Jahre angelegte Dauerschuldverhältnisse sind. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden sie regelmä- ßig gelöscht, es sei denn, deren - befristete - Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwe- cken: Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO). Die dort vorgege- benen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. In Fällen der Beschaffung im Zusammenhang mit EU-geförderten Programmen beträgt die Aufbewah- rungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Ablauf des Förderprogramms. Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sowie § 257 Abs. Nr. 1 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Abschluss der Beschaffung. Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.
- Welche Datenschutzrechte haben Sie?
a) Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft betreffend der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbe- zogenen Daten.
b) Recht auf Berichtigung
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
c) Recht auf Löschung
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen.
e) Recht auf Widerspruch
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/ Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.
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LK StB-Information Datenschutz 4 (08/19)*
f) Recht auf Unterrichtung
Es besteht ein Recht auf Unterrichtung, an welchen Empfänger Informationen weitergeleitet wur- den, die berichtigt worden sind, die gelöscht wurden oder deren Verarbeitung eingeschränkt wur- de.
g) Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Übertragung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag be- ruht und mit Hilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
h) Recht auf Widerruf
Es besteht ein Recht eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten zu widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der Datenschutzgrundverordnung, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, wird davon nicht berührt.
i) Recht auf Beschwerde
Es besteht ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
- Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten?
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung ist es erforderlich, dass Sie diejenigen personenbezoge- nen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhe- bung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, Verträge mit Ihnen zu schließen oder diese auszuführen. Sollten Sie uns notwendige Infor- mationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, dürfen wir die von Ihnen gewünschte Ge- schäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen.
- Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt?
Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir elektronische Unterstüt- zung, aber grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie - sofern es gesetzlich vorge- geben ist - hierüber gesondert informieren.
- Änderung des Zwecks der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling). Wir setzen Profiling beispielsweise in Fällen von Teilnahmewettbewerben bei der Vergabe von Dienstleistungen von Beraterteams, Dozenten und Coaching ein. Wenn der Zweck der Verarbeitung der Daten durch uns geändert werden soll, werden Sie vorher darüber informiert.