LV Unimog und Anbaugeräte.pdf

Lieferung eines Mehrzweckgeräteträgers mit Winterdienst- und Pflegeanbaugeräten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 10:20 (Europe/Berlin)

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Lieferung eines Mehrzweckgeräteträgers einschließlich

Aufbaustreuer, Schneepflug, Front-Kombinationsmähgerät

und Leitpfostenreinigungsgerät

  1. Mehrzweckgeräteträger

1.1 Massen (Gewichte)

Die technischen Lastwerte des beschriebenen Fahrzeuges müssen folgende

Einsatzfälle im Winterdienst bis min. 60 km/h gewährleisten:

• Vorbauschneepflug und Feuchtsalzstreumaschine gemäß den nachfolgenden

Anforderungen

Einsatzfall a)

Streumaschine aufgebaut, beladen, 8.300 kg max. Masse

Einsatzfall b)

Streumaschine aufgebaut, beladen, 8.300 kg max. Masse, Schneepflug angebaut,

angehoben, 850 kg max. Masse, Schwerpunkt 800 mm vor der Anbauplatte

Einsatzfall c)

Streumaschine aufgebaut, leer, ca. 1.300 kg Leermasse, Schneepflug angebaut,

angehoben, 850 kg max. Masse, Schwerpunkt 800 mm vor der Anbauplatte

Masseangaben / Nachweise:

Angabe Fahrzeug Einsatzfall a) Einsatzfall b) Einsatzfall c)

Vorderachse (VA) .......... kg .......... kg .......... kg .......... kg

Hinterachse (HA) .......... kg .......... kg .......... kg .......... kg

Gesamt .......... kg .......... kg .......... kg .......... kg

Zulässige Gesamtmasse ca. 16.500 kg und Mindestnutzlast min. 9.000 kg ohne

Ladepritsche sind einzuhalten.

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Zusätzliche Angaben:

Angabe Wert

Leermasse Fahrzeug* .......... kg

Zulässige Gesamtmasse .......... kg

Schwerpunkt Streuer nach Vorderachse .......... mm

Höchstgeschwindigkeit im Winterdienst .......... km/h

  • Für die Leermasse ist die Fahrzeugleermasse ohne Ladepritsche

(Kugelpunktaufnahme), betriebsbereit mit allen Betriebsstoffen einschließlich

gefülltem Kraftstofftank, zuzüglich einer Masse von 75 kg für den Fahrer anzusetzen.

Bedingungen/Auflagen bei der Gewährleistung der geforderten Belastungsfälle

Vorderachse (VA)

• Leermasse: .............. kg

• zulässige Gesamtmasse: .............. kg

• Einsatzfall a): .............. kg

• Einsatzfall b): .............. kg

• Einsatzfall c): .............. kg

• Schwerpunkt Streuer nach VA: .............. mm

• Höchstgeschwindigkeit im Winterdienst: .............. km/h

Hinterachse (HA)

• Leermasse: .............. kg

• zulässige Gesamtmasse: .............. kg

• Einsatzfall a): .............. kg

• Einsatzfall b): .............. kg

• Einsatzfall c): .............. kg

• Schwerpunkt Streuer nach VA: .............. mm

• Höchstgeschwindigkeit im Winterdienst: .............. km/h

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Gesamt

• Leermasse: .............. kg

• zulässige Gesamtmasse: .............. kg

• Einsatzfall a): .............. kg

• Einsatzfall b): .............. kg

• Einsatzfall c): .............. kg

• Schwerpunkt Streuer nach VA: .............. mm

• Höchstgeschwindigkeit im Winterdienst: .............. km/h

Bedingungen/Auflagen:

• z. B. Belastungsfall a): Ausgleichsmasse 500 kg an Anbauplatte erforderlich,

um zulässige HA-Last einzuhalten.

Der rechnerische Nachweis der Masseangaben ist dem Angebot beizulegen.

Weitere Anforderungen:

• freie Vorderachslast (Schneefräse) min. 2.800 kg

• Anhängelast mit Anhängerbremsanlage bei ZAA min. 9.500 kg –

tatsächlich: .......... kg

• Anhängelast mit Anhängerbremsanlage bei DAA min. 20.000 kg –

tatsächlich: .......... kg

Die angegebenen zulässigen Massen und Anhängelasten sind in den

Fahrzeugpapieren einzutragen, evtl. Berechnungen sind beizufügen.

1.2 Abmessungen

• Fahrzeughöhe ohne RKL max. 3.000 mm – tatsächlich: .............. mm

• Fahrzeuglänge: .............. mm

• Radstand 3.300–3.400 mm – tatsächlich: .............. mm

• Überhang vorn: .............. mm

• Überhang hinten: .............. mm

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1.3 Antriebsstrang

1.3.1 Motor

• umweltfreundlicher Dieselmotor, min. Abgasnorm Euro 6 –

tatsächlich: ...................

• Leistung mind. 210 kW – tatsächlich: .............. kW

• Drehmomentplateau von Motordrehzahl .............. bis Motordrehzahl ..............

• max. Drehmoment: .............. Nm

• Leerlaufdrehzahl: .............. min⁻¹

• Nenndrehzahl: .............. min⁻¹

• Anordnung der Zylinder und Anzahl: ..............

• Hubraum: .............. cm³

• Luftansaugung winterdiensttauglich (umschaltbar oder hochgelegt) –

Ausführung: ..............

• Das Kühlsystem ist winterdiensttauglich auszuführen. Das Kühlsystem ist so

auszuführen, dass bei bestimmungsgemäßem Winterdiensteinsatz eine

ausreichende Kühlleistung gewährleistet ist und eine

funktionsbeeinträchtigende Verschmutzung bzw. Vereisung des Kühlers durch

geeignete technische Maßnahmen verhindert bzw. minimiert wird. Der Kühler

ist vor mechanischer Beschädigung zu schützen.

• Lüfterumkehrfunktion zur Kühlerreinigung vom Fahrersitz aus bedienbar –

..............

• Abgasanlage mit Berührungsschutz hinter Fahrerhaus hochgezogen.

Art der Ausführung: ............................................................

• Kraftstofffilter, beheizt

• Kraftstoffbehälter als Kombitank mind. 190 l, verschließbar – tatsächlich:

.............. l

1.3.2 Kupplung

• Fahrkupplung Bauart: ....................................

• Zapfwellenkupplung Bauart: ....................................

• Kupplungsbetätigung automatisch (2-Pedal-Bedienung): ..............

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1.3.3 Getriebe

• zuschaltbarer hydrostatischer Fahrantrieb 0–50 km/h vorwärts/rückwärts

• vollsynchronisiertes Getriebe mind. 8 Vorwärtsgänge, 4–6 Rückwärtsgänge

• Verteilergetriebe mit sperrbarem Längsdifferential mit permanentem

Allradantrieb, während der Fahrt zu- und abschaltbar

• Transportgeschwindigkeit bis min. 80 km/h

1.4 Achsen

• Differentialsperre Hinterachse – lastschaltbar

• Differentialsperre Vorderachse – lastschaltbar

• Stabilisatoren für beide Achsen

1.5 Federung

• Vorder- und Hinterachse gefedert

• Stoßdämpfer

1.6 Bereifung

Niederquerschnittsreifen entsprechend den technisch erforderlichen Achs- und

Nutzlasten für den Winterdiensteinsatz.

Vorderachse:

385/65 R22,5, für die geforderten Achslasten und den bestimmungsgemäßen

Winterdiensteinsatz geeigneter Reifen, geeignet für die Montage von Schneeketten;

Fabrikat/Profil oder gleichwertig.

Ist: ....................................................................................

Hinterachse:

385/65 R22,5, für die geforderten Achslasten und den bestimmungsgemäßen

Winterdiensteinsatz geeigneter Reifen, geeignet für die Montage von Schneeketten;

Fabrikat/Profil oder gleichwertig.

Ist: ....................................................................................

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Das Fahrzeug ist zusätzlich an der Hinterachse mit vom Fahrer aus zuschaltbaren

Rotationsketten für den Winterdiensteinsatz auszurüsten.

Hersteller und Typ der Rotationsketten: ....................................................

Die Einsatzmöglichkeit von Schneeketten ist bei der Winterbereifung zu

gewährleisten.

1.7 Bremsen

• Bremse nach UN/ECE-Regelung Nr. 13 (Nutzfahrzeug mit ALB)

• Bremsanlage lastabhängig

• ABS abschaltbar

• Lufttrockner beheizt

• Anhängerbremsanlage Druckluft 2-Leiter – Anschlüsse als Duomatik

1.8 Lenkung

• Wechsellenkung für Rechts-/Links-Betrieb

• Servolenkung – elektrohydraulisch

1.9 Fahrerhaus

• hydraulisch kippbar

• Seitentür links und rechts mit Tiefsichtfenster

• Rückwandfenster

• luftgefederter Fahrersitz, höhen- und längsverstellbar, mit Lendenwirbelstütze

und Heizung, belüftet

• luftgefederter Beifahrersitz, höhen- und längsverstellbar, mit

Lendenwirbelstütze und Heizung, belüftet

• Heizung/Lüftung mit Frisch- und Umluft

• Klimaanlage, automatisch geregelt

• Pollenfilter

• Kennzeichenhalter auf dem Dach (Höhe des Blendschutzes beachten)

• Sonnenblendschutz an Frontscheibe

• Automatik-Sicherheitsgurte für beide Sitze

• Kopfstützen, höhenverstellbar oder im Sitz integriert, für beide Sitze

• Ablagekästen/Ablagefächer

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• Kleiderhaken hinter den Sitzen

• Kunststoff-/Gummifußboden

• Wartungs-/Betriebsstundenzähler

• Dauerstromsteckdose 12 V / 15 A

• 3-polige Steckdose mit folgender Belegung: 24 V +, 24 V – und ein

geschwindigkeitsabhängiges Signal

• Außentemperaturanzeige

• Windschutzscheibe aus Verbundglas, beheizbar

• Außenspiegel alle beheizbar

• Weitwinkelspiegel links beheizbar

• Außenspiegel rechts elektrisch verstellbar

• Rampenspiegel

• Leseleuchte für Fahrer und Beifahrer

• Kabeldurchführung an der Fahrerhausrückwand 50 × 100 mm

• Steinschlagschutzgitter vor Kühler

• Scheibenwischer an Frontverglasung, mind. 3-stufig mit Intervall, ohne

Einschränkung der Arbeitssicht

• Monitor für Kamerasystem von beiden Seiten gut einsehbar

• Monitor für Zentralbediensystem mit Touchscreen, Größe ca. 10"

1.10 Geräteantrieb

1.10.1 Frontzapfwelle

• mechanisch angetrieben, unter Last schaltbar

• Mindestdauerleistungsabnahme am Zapfwellenstummel: 160 kW

• 1 ¾" Keilwelle, 6-teilig

• Zapfwellendrehzahl 1.000 min⁻¹ bei ca. 90 % der Motornenndrehzahl

• Drehrichtung (gesehen in Fahrtrichtung) rechtsdrehend

• Zapfwellenbetätigung unabhängig vom Fahrantrieb

1.10.2 Hydraulikanlage

Arbeits- und Kommunalhydraulik nach DIN EN 15431 für Stellbewegungen und

Dauerverbraucher. Hydraulikkupplungen nach ISO 7241-1A/ISO 5675.

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Anforderungen Kommunal-/Arbeitshydraulik:

• Zweikreishydraulik: 1. Kreis 30 l/min, 2. Kreis 55 l/min. Fördervolumen:

....................

• Umschaltbarkeit der Kreise 1 + 2 einschließlich Summenschaltung:

....................

• Arbeitsdruck Kreis 1: 200 bar, Kreis 2: 240 bar – ....................

• 1. Kreis mit 4-zellig, doppeltwirkend, vollproportional, Anschlüsse vorn:

....................

• Anschlüsse für Zelle 1 + 2 hinten: ....................

• 1. Kreis mit separater Rücklaufleitung vorn: ....................

• Ventilzellensteuerung elektrisch: ....................

• Steuerung einer Schwimmstellung für den 1. Kreis: ....................

• Entlastungssteuerung von 0–100 % für den 1. Kreis, 1. Zelle: ....................

• Betätigung aller Hydraulikfunktionen im Fahrerhaus: ....................

• Druckleitung für Dauerverbraucher (Kreis 2) vorn, mittig und hinten:

....................

• separate Rücklaufleitung vorn, mittig und hinten: ....................

• Ventilsteuerzellen über Joystick vom Fahrersitz und Beifahrersitz bedienbar:

....................

• Anzeige von Leistung und Zustand der Anlage im Zentralbediensystem:

....................

• Korrosionsschutz: Hydraulikleitungen und korrosionsgefährdete

Hydraulikelemente sind mit Farbgebung vor Korrosion zu schützen. Die

Verpressungen an Hydraulikschläuchen nur mit farblosem Lack.

1.11 Elektrische Anlage

• Bordnetzspannung

• Batteriehauptschalter

• Batterien 2 × 12 V, verstärkt, mind. 135 Ah, tatsächlich: .................... Ah

• Lichtmaschine, verstärkt, mind. 125 A, tatsächlich: .................... A

• Anhängesteckdose 24 V, 15-polig

• Anhängesteckdose 12 V, 13-polig

• ABS-Anhängersteckdose

• Steckdose 24 V/7-polig für Pflugbeleuchtung

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• 2 Doppelblitzleuchten links und rechts am Fahrerhausdach

• Die Sichtbarkeit gemäß den Forderungen des Merkblattes

Winterdienstfahrzeuge ist zu gewährleisten.

• Windschutzscheibe beheizbar

• Digitalradio mit Verkehrsfunk

• Telefonfreisprecheinrichtung (Bluetooth) im Radio integriert

• Radio muss vom Fahrer leicht erreichbar sein

• 24-V-Steckdose im Fahrerhaus mit Geschwindigkeitssignal

• 12-V-Wandler, Kabel, Zubehör

• Funkentstörung

• Rückfahrsignal bei Rückwärtsfahrt

• Winterdienstbeleuchtung in LED-Ausführung, hochgesetzte, umschaltbare

Zusatzscheinwerfer (höhenverstellbar), mit Fern- und Abblendlicht, Standlicht,

Blinkleuchten

• Arbeitsscheinwerfer (LED) nach hinten auf dem Fahrerhausdach

• Zusatz-LED-Scheinwerfer für Fernlicht am Dachbügel montiert

• Front-Fahrbeleuchtung in LED-Ausführung

• Drehzahlmesser

• Betriebsstundenzähler

• Rückfahrkamera, Anzeige über Monitor im Fahrerhaus

1.12 Spezielle Anforderungen zum Fahrwerk/Geräteanbau

• Universelle elektronische Schnittstelle nach EN 16330: ....................

• Sicherheitsausstattung nach GSR-C: ....................

• Zusatzkamera für Anbaugeräte mit Magnetfuß, Kameraanschlüsse vorn und

hinten, Anzeige über Monitor im Fahrerhaus: ....................

• Anhängekupplung mit großem Maul für Anhängelasten siehe 1.1: ....................

• Bolzen-Ø 38 mm, Höhe über Boden max. 1.000 mm

• Frontanbauplatte nach EN 15432-1, Typ F1/C: ....................

• Pritschenhilfsrahmen mit Kugelpunkten für den Geräteanbau ausgelegt:

....................

• Ladepritsche als Drei-Seiten-Kipper mit Schnellentriegelung (werkzeuglos)

des Kippzylinders: ....................

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• Mindestabmessungen der Ladepritsche L × B × H in mm = 2.600 × 2.200 ×

400: ....................

• Warnanlage an der Heckbordwand montiert, LED-Blinkpfeil umschaltbar,

Links-Rechts-Kreuz, 2 LED-Vorwarnleuchten, Bedienpult im Fahrerhaus (LED-

Warnanlage mit den beschriebenen Funktionen; Fabrikat und Typ vom Bieter

anzugeben): ....................

1.12.1 Kompatibilität mit vorhandenen Arbeitsgeräten des Auftraggebers

Der angebotene Mehrzweckgeräteträger muss für die Weiterverwendung der beim

Auftraggeber bereits vorhandenen Arbeitsgeräte geeignet sein.

Die vorhandenen Arbeitsgeräte umfassen insbesondere:

Frontanbaugeräte:

• Kombinationsmähgerät für den Einsatz mit Mähkorb, Baumstumpffräse,

Rinnenbürste, Wildkrautbürste, Grabensohlenreinigungsgerät oder

Banketträumgerät

• Vorbaukehrmaschine (Mustang)

Heckanbaugerät:

• Schachtkuli (Sinkkastenreinigungsgerät) von Dautel

Die erforderlichen mechanischen, hydraulischen und elektrischen Schnittstellen des

angebotenen Fahrzeuges sind so auszuführen, dass die bestimmungsgemäße

Weiterverwendung der vorhandenen Arbeitsgeräte ermöglicht wird.

Der Bieter hat die Kompatibilität mit den vorhandenen Arbeitsgeräten im Angebot zu

bestätigen.

1.13 Lackierung

• Aufbau RAL 2011, orange

• Fahrgestell – Serien-RAL: ....................

1.14 Sonstiger Lieferumfang/Zubehör

• Reifenfüllschlauch

• Feuerlöscher (2 kg)

• Wagenheber

• Bordwerkzeug

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• Werkzeugbox am Fahrzeug montiert / Größe und Montageort nach

Platzverhältnissen

• Sicherheitskennzeichnung aller Fahrzeugseiten gem. DIN 30710

• Warndreieck

• Verbandtasche mit Unfallwärmedecke

• Warnlampe (Handlampe)

• Unterlegkeile

• Korrosionsschutz des kompletten Fahrzeuges (ohne orange Flächen,

Schlauchleitungen und Abgasanlage) mit Dinitrol 3650 und Dinitrol 4942 RAL

7000 oder gleichwertiger Art – tatsächlich: ....................................................

1.15 Einzureichende Unterlagen

Folgende Dokumente müssen in deutscher Sprache mitgeliefert werden:

• Betriebsanleitung, 1-fach

• Wartungsanleitungen

• Zulassungsbescheinigung Teil II

• Serviceheft

• Prüfbuch für das Fahrzeug

  1. Aufbaustreuer

Streumaschine ca. 4,0 m³ für MZG mit Feuchtsalzeinrichtung zum Ausbringen von

Streustoffen für die Glättebekämpfung im Winterdienst zur Herstellung der

Verkehrssicherheit.

ALB- und ABZ-Nachweise sind dem Angebot beizufügen und bei Lieferung mit zu

übergeben.

Nachweise sind in Wort bzw. Bild dem Angebot ohne gesonderte Aufforderung

beizufügen.

Die genannten technischen Anforderungen stellen funktionale Mindestanforderungen

dar. Gleichwertige Lösungen sind zulässig.

Fabrikat: ....................................................

Typenbezeichnung: ....................................................

Angebot Behälternutzinhalt in m³: ....................................................

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2.1 Detailbeschreibung Streuer

Beschreibung Ja Nein

Einkammerstreumaschine ☐ ☐

Behälternutzinhalt an die zulässige Achsbelastung/Gesamtgewicht (mit ☐ ☐ Schneepflug in Transportstellung) des Trägerfahrzeuges angepasst

Elektronische Überwachung des Streugutfüllstandes im ☐ ☐ Streugutvorratsbehälter

Sicherheitsaufstiegsleiter und Leiterpodest in V2A nach UVV ☐ ☐

Antrieb über die Kommunalhydraulik des Fahrzeuges ☐ ☐

Bauausführung in Edelstahl V2A, lackiert in RAL 2011 ☐ ☐

Voll wegeabhängige Streuung bei Vor- und Rückwärtsfahrt ☐ ☐

Geforderte Streubreite min. 3,00 bis 12,00 m ☐ ☐

Solezugabe bereits oben im Fallrohr für optimale Durchmischung von Salz ☐ ☐ und Sole

Streustoffzuführung zum Streuteller mittels nichtrostendem Rohr ☐ ☐

Angabe zum Material des Rohres: ....................................................

Weitere Anforderungen:

• automatischer SOLL-IST-Vergleich (oder gleichwertige Regeltechnik) der n-1

des Streutellers mit automatischer Regulierung

• Durchmesser des Streutellers ca. 600 bis 760 mm

Forderung: Ausführung in Edelstahl, V2A

Angebot: .................... mm

• Streustoffförderung: Dosierförderschnecke mit Abdeckkeil in V2A zur

Gewichtsentlastung der Dosierförderschnecke und grammgenauen Dosierung

der Streustoffe

• Dosieranforderung für Salz: 5 bis 40 g/m² bei automatischer Reduzierung der

Trockenstoffmenge um 30 % beim Einsatz der Feuchtsalztechnologie

• Dosieranforderung für abstumpfende Streustoffe: 50 bis min. 300 g/m²

• automatisierte Feuchtsalz-%-Regulierung in Abhängigkeit der vorgewählten

Streudichte (g/m²) und der Fahrgeschwindigkeit

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Kombiniert mit:

• km/h-abhängiger Streubildnachführung

• km/h-abhängiger Streubildstabilisierung

• optimalste Durchmischung von Salz und Sole über die gesamte Streubreite

von ca. 3,00 bis 12,00 m

• homogenes Streubild mit definierter Rechts- und Linksbündigkeit

• keine Bestreuung der Straßennebenanlagen (Straßenbegleitgrün) mit

Taustoffen im Winterdiensteinsatz bei ständig wechselnden

Fahrgeschwindigkeitszuständen

• Einhaltung der geforderten Streubreiten bis mind. 60 km/h

• Messgerät mit Klapphalterung an der Streumaschine (abnehmbar) für

berührungslose Messung der Fahrbahnoberflächentemperatur per

Infrarottechnologie und nachgeschalteter automatischer und optimaler

Streudichteregulierung (g/m²) an der Streumaschine mit klappbarer Halterung

oder gleichwertig

• Das Messverfahren muss die Gehäuse-Temp.-Kompensation gewährleisten

(Beschreibung beifügen)

• Streumaschine muss der TLG-Prüfung A und B unterzogen werden können

(Zertifikat beifügen)

• optische Störanzeige für Förderschnecke, Streuteller und Solepumpe am

Bedienpult im Fahrerhaus

• Solevolumen (Liter) dem Trockenstoffvorrat angepasst, Angebot gemäß FS 30

Technologie: .................... Liter

• Angebot, max. technisch möglich: .................... Liter

• 2"-Feuchtsalzanschluss, Ausführung Trockenkupplung

• Behälter aus schlagfestem PE-Werkstoff mit Schwallwänden

• Behälterentlüftung, hinten unten an der Streumaschine montiert

• optische Füllstandkontrolle (Soletankfüllstand)

• automatischer Befüll-Stopp (1 × Grenzwertgeber)

• trockenlaufgeschützte Solepumpe

• Sole-Rückschlagventil, Soleleitung dauerhaft befüllt

• automatische Regelung auf Basis eines Soll-Ist-Vergleichs oder gleichwertiger

Regelstrategie

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• elektronische Streukontrolle am Streustoffverteiler mit Anzeige am Bedienpult

im Fahrerhaus; Überwachung des Streuens: gefordert, berührungsloses

Verfahren

• Streubild-Fernverstellung (vom Fahrerhaus zu bedienen)

• Stellmotor nicht unmittelbar dem Salzsprühnebel ausgesetzt

• automatische Streubildnachführung (oder gleichwertiges Verfahren) in

Abhängigkeit der gewählten Streubreiten (Beschreibung beifügen)

• Verstellung des Streubildes am oberen Drehkranz des Streustoffverteilers

• Standentleerung, Notstreuung und Störungsbetrieb

• Kommunikation Streumaschine-Bedieneinheit/-pult per kabelloser

Kommunikation Unimog (z. B. Funk oder gleichwertige drahtlose

Technologie), Schnittstelle UE6

• komplette Streumaschinen-Elektronik unter Verarbeitung des Wegesignals

des Trägerfahrzeuges integriert im kompakten Bedienpult und ergonomisch

installiert im Fahrerhaus

• Streumaschine komplett unter Beachtung der Schwerpunktlage zum Chassis

(ALB) auf Kugelpunktrahmen montiert und zum vielfachen Aufnehmen und

Absetzen ausgelegt

• Befestigung gemäß § 22 StVO „Ladungssicherung“

• Auf- und Absetzvorrichtung: System, 4-Fuß-Absetzvorrichtung

• beladenes Abstellen der Streumaschine

• Schlaucharmaturen und Hydraulikverschraubungen mit Zi/Ni-Beschichtung für

dauerhaften Korrosionsschutz

• zusätzliche Hydraulikölfilterung an Streumaschine

• Blasenspeicher im Hydrauliksystem

• Abdecksieb gemäß GS, Maschenweite 40 × 40 mm

• 2-teiliges Klappdach, über Zugleine von unten bedienbar

• 1 Rundumkennleuchte LED Comet Doppelblitz

• Arbeitsscheinwerfer, montiert auf Streuteller, in LED-Ausführung

• PVC-Schürze, montiert am Fahrzeugrahmen

• Schild „Winterdienst“

• Sicherheitskennzeichnung nach DIN 30710

• Lackierung RAL 2011 (kommunalorange)

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• Bedieneinheit/-pult als kompakte, modular aufrüstbare und ergonomische

Einheit

• dem Fahrpersonal beste Bediensicherheit sowie Komfort für die Einstellung

der erforderlichen Parameter (Streubreite, Streudichte etc.)

• Schloss und Schlüssel als Hauptschalter für „EIN/AUS“

• sichere Trennung von der Netzspannung des Trägerfahrzeuges durch

abschließbares Bedienpult

• Farbdisplay, Touchscreen, min. 7" mit integrierter Tastatur zur Bedienung und

Erfassung der jeweiligen Betriebszustände (Streudichte, Streubreite, FS EIN

bzw. AUS usw.)

• Rückfahrkamerasystem, Anzeige im Bedienpult

• Anfahrschutz für Rückwärtsfahrprozesse, basierend auf Radartechnologie

(Beschreibung beifügen)

• Speicherung und Displayanzeige für Betriebsstunden, Streukilometer,

ausgebrachte Verbrauchsmengen: Salz, Sole, Splitt, unterteilt in Tages-,

Saison- und Gesamtzähler

• Funktionsüberwachung im Klartext (Fehleranzeige)

• Sprachrückmeldung per Lautsprecher für vom Bedienpersonal durchgeführte

Bedienvorgänge

• Restreichweitenanzeige für Feststoff als auch Sole

• Die Streumaschine muss zwingend in das beim Auftraggeber vorhandene

Daten-Management-System von Küpper-Weisser integriert werden können.

Die Freischaltung der Streumaschine zur Datenerfassung ist

Leistungsbestandteil. Inkl. 1 GB Speicherstick

2.2 Einzureichende Unterlagen

Normen, Prüfungen und Sicherheitseinrichtungen:

• EG-Sicherheitsrichtlinien für Maschinen mit Konformitätserklärung (CE-

Zeichen)

• Rostschutzprüfung nach SS DIN 50021

• e1-(EMV-)Kennzeichnung der elektrischen Ausrüstung

• allgemein geltende arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische

Bestimmungen, insbesondere DIN EN ISO 12100

• GS-Abnahme der Arbeitssicherheit (Zertifikat beifügen)

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• retroreflektierende Rot-Weiß-Kennzeichnung nach Verkehrsblatt Heft 3/74, mit

Schild „Winterdienst“

• Konturmarkierungen gemäß UN ECE R48 bzw. 76/756 EWG

• Maschinen für den Winterdienst nach DIN EN 17106-3-1:2022-04

• Maschinen für den Winterdienst – spezifische Anforderungen für

Streumaschinen nach DIN EN 17106-3-2:2022-04

• Kommunalfahrzeug nach DIN 30702 Teil 4, Begriffe für Winterdienstfahrzeuge

• Maschinen für den Straßenbetriebsdienst nach DIN EN 17106-1:2022-04

• Maschinen für den Winterdienst – Schneepflüge nach DIN EN 17106-3-

1:2022-04

• Maschinen für den Winterdienst – Streumaschinen nach DIN EN 17106-3-

2:2022-04

  1. Mehrscharschneepflug

Der Schneepflug ist für das oben beschriebene Trägerfahrzeug vorgesehen und soll

inner- und außerorts zum Einsatz kommen.

Mit folgenden Grundanforderungen:

• hydraulische Hebe-, Senk- und Schwenkeinrichtung

• Pflugbreite 3,00 m

• Räumbreite bei Schrägstellung 2,60 m

• Geräteanbauplatte Größe 5

• Pflugbegrenzungsfahnen/-leuchten

• Schneespritzschutz

• Farbe Kommunalorange

• Randsteinabweise links und rechts

• 3 × Schneeräumleisten, Stahl-Gummi-Stahl, Kombi S50 Wave

Für den Schneepflug gelten die einschlägigen Anforderungen der DIN EN 17106-3-

1:2022-04 oder gleichwertig.

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3.1 Einzureichende Unterlagen

• Technische Beschreibung und Datenblatt des angebotenen Schneepfluges

einschließlich Angaben zu Abmessungen, Eigenmasse und Eignung für das

angebotene Trägerfahrzeug

• Betriebs- und Wartungsanleitung in deutscher Sprache

• Konformitätserklärung/CE-Nachweis

  1. Mähgerät

Kauf von 1 Front-Mähkombination bestehend aus einem Randstreifenmähgerät mit

Schlegelmähkopf mit Tastautomatik und einem Frontauslegermähgerät mit

Schlegelmähkopf zum Betrieb des hier ausgeschriebenen

Mehrzweckträgerfahrzeuges.

Antrieb der Arbeitsgeräte über Frontzapfwelle und des Auslegers über die

Hydraulikanlage vom Trägerfahrzeug.

Für das Mähgerät ist die tatsächliche Masse einschließlich erforderlicher Ausgleichs-

/Ballastgewichte sowie die Schwerpunktlage nachzuweisen.

Die Lieferung des Mähgerätes erfolgt separat im März 2028. Die Lieferung

umfasst die vollständige Montage, Inbetriebnahme, Einweisung und separate

Abnahme des Mähgerätes.

4.1 Verwendungszweck

Das Kombimähwerk ist für das Mähen seitlicher Flächen rechts und/oder links vom

Fahrzeug an Außerortsstraßen zum gleichzeitigen oder einzelnen Einsatz des

Randstreifenmähwerkes und Auslegermähwerkes im Einmannbetrieb vorgesehen.

4.2 Allgemeine Anforderungen

Die Mähmaschine ist an der Frontanbauplatte anzubauen.

Die notwendigen Befestigungsvorrichtungen, die Ausgleichsgewichte am

Fahrzeugheck und die erforderliche Vorderachsverriegelung gehören zum

Lieferumfang.

Ein Parkrahmen zur sicheren Auslegerarretierung des Frontauslegermähwerkes bei

Transportfahrten, montiert auf der Träger-Ladepritsche, ist Bestandteil der

Lieferleistung.

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4.3 Angebotsunterlagen

Dem Angebot sind folgende Unterlagen beizulegen:

• Detailbeschreibung der Lieferleistung

• Datenblatt/Maßblatt der Mähmaschine

• Reichweitendiagramme

• Nachweis der Einhaltung der Auf- und Anbauvorschriften des

Fahrzeugherstellers

• EG-Konformitätserklärung / CE-Zeichen

• GS-Prüfzeugnis

• Bericht über die Grundprüfung der Bundesanstalt für Straßenwesen

• Bedienungsanleitungen 2-fach

• Werkstatthandbücher und Ersatzteillisten

• Elektroschaltplan

• Hydraulikschaltplan

• Wartungsanleitung

4.4 Einweisung

Der Auftragnehmer führt bei Übergabe der Mähmaschine eine Einweisung durch.

Das Bedienpersonal muss in folgenden Punkten geschult werden:

• Auf- und Abbau der Mähmaschine

• Bedienung im Betrieb

• Betriebsdaten ablesen

• Störmeldungen deuten/Schlussfolgerungen ziehen

• Wartung und Pflege

• ggf. weitere Punkte, die für die Bedienung der Maschinen wichtig sind

Das Werkstattpersonal muss in folgenden Punkten geschult werden:

• alle Punkte wie beim Bedienpersonal

• Funktionsweise der Mähmaschinen und deren Steuerung

• Fehlersuche

• ggf. weitere Punkte, die für die Bedienung, Wartung und Instandhaltung der

Mähmaschinen wichtig sind

Die Einweisung ist Bestandteil des Leistungsumfanges.

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4.5 Zertifizierung

Mitlieferung der Unterlagen:

• GS-Prüfzeugnis

• Nachweis der technischen Eignung und Kompatibilität des Mähgerätes mit

dem angebotenen Trägerfahrzeug. Soweit für den sicheren und

bestimmungsgemäßen Betrieb eine Herstellerfreigabe erforderlich ist, ist diese

vorzulegen.

4.6 Technische Anforderungen – Allgemeine Anforderungen:

Zu mähendes Material: Pflanzen aller Art einschließlich strauchartiger Gewächse mit

Holzteilen bis 10 mm Durchmesser bis zu einer Höhe von 800 mm.

Schnitthöhe:

Einstellbar zwischen 40 bis 80 (ggf. 100) mm Höhe. Die eingestellte Schnitthöhe

muss durch geeignete technische Vorrichtungen gehalten werden.

Schnittqualität:

Die Pflanzen müssen an der eingestellten Schnitthöhe ±20 mm abgetrennt werden.

Geländeunebenheiten müssen durch technische Vorrichtungen weitgehend

automatisch ausgeglichen werden. Das Schnittgut muss zerkleinert/gemulcht sein.

Die zerkleinerten Teile dürfen keine Länge >100 mm aufweisen.

Mähleistung:

• Mähen von Pflanzen bis 400 mm Höhe ohne Gehölze: ≥3 km/h

• Mähen von Pflanzen bis 800 mm Höhe mit Gehölzen: ≥2 km/h

Die Angaben gelten für ein zweistreifiges Mähen und ohne Ausweichen von

Hindernissen.

Die möglichen Leistungen der angebotenen Mähmaschine sind im Blatt

Bieterangaben einzutragen. Sie gehen in die technische Bewertung des Angebotes

ein.

Die Leistungen müssen bei Lufttemperaturen von 5 bis 40 °C erreicht werden.

Für die benötigte Antriebsleistung muss eine Fahrzeugmotordrehzahl von 1.500 bis

maximal 1.700 U/min ausreichen.

[Seite 20]

Bedienung im Mähbetrieb:

Die Mähmaschine muss mit einer Person einschließlich Fahrzeugführung bedienbar

sein.

Abmessungen:

Alle geforderten geometrischen Abmessungen sind bei Stellung der Mähmaschine

auf einer ebenen horizontalen Standfläche und zur äußeren Fahrzeugkante bezogen.

Transportstellung:

In der Transportstellung müssen die Vorschriften der StVZO für das Gesamtfahrzeug

eingehalten werden. Die Arbeitsgeräte sind direkt von der Transportstellung in die

Arbeitsposition zu verschwenken (Sicherheit). Eventuelle Einschränkungen sind

durch entsprechend mitzuliefernde technische Vorrichtungen auszugleichen und zu

erläutern.

Verkehrsraum-, Freiraumbedarf bei Versetzfahrten

Gesamtbreite: ≤3,00 m

Gesamthöhe: ≤4,00 m

Gesamtlänge: ≤8,00 m

Verkehrsraum-, Freiraumbedarf beim Mähen

Gesamtbreite: ≤3,00 m

Gesamtbreite bis zum Fahrbahnrand beim Mähen des Randstreifens: ≤2,75 m

Gesamthöhe: ≤4,00 m

Gesamtlänge: ≤10,00 m

Arbeitsbereiche

Die angegebenen Maße gelten für den Betrieb rechts und/oder links vom Fahrzeug.

• Randstreifenmähgerät: mindestens 3.250 mm

• Auslegermähgerät im Kombibetrieb: mindestens 6.700 mm

[Seite 21]

4.7 Ausführungsanforderungen

Korrosionsschutz/Farbgebung:

• Alle Teile sind korrosionsgeschützt auszuführen. Bei Lackierungen sind

lösungsmittelarme Lacke zu verwenden.

• Verbindungselemente müssen aus besonders korrosionsgeschütztem Material

bestehen.

• Farbgebung in Kommunalorange RAL 2011 außer besonders

korrosionsgeschützten Materialien, Hydraulikteilen und

Verbindungselementen.

Betriebsspannung:

Die Steuer- und Regelungsanlage ist mit einer Betriebsspannung gleich 24 ± 8 V zu

betreiben.

Schutzgrad:

Die elektrische Anlage ist nach dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Stand

der Technik und unter Berücksichtigung der ISO 20653 auszuführen. Die geforderten

Schutzgrade IP66K/IP69K sind einzuhalten.

Die Bedienung muss mittels einer ergonomischen Einhandhebel-

Proportionalsteuerung im Griffbereich des Bedieners auf dem rechten Fahrerhaussitz

erfolgen. Die Installation für Rechts- oder Linkshandbetrieb muss möglich sein.

Die Demontage und Wiedermontage muss innerhalb von 30 min ohne

Spezialwerkzeuge durchführbar sein. Am Bedienpult muss ein Notstoppschalter für

das Ein- und Ausschalten der gesamten elektrischen Anlage vorhanden sein. Die

Schneidwerkzeuge müssen separat ein- und ausschaltbar sein.

Alle Bedien- und Einstellfunktionen müssen vom Bedienpult möglich sein.

Störmeldungen:

Dem Anwender sind am Bedienpult bei Störungen mindestens folgende

Ursachenmeldungen anzuzeigen:

• Hydrauliköltemperatur

Folgende Daten müssen erfasst werden:

• Betriebsstunden

Die genannten Daten müssen am Bedienpult ablesbar sein.

[Seite 22]

Verbindung Bedienpult – Mähmaschine:

Die Kabelführung hat durch die Kabeldurchführung bzw. universelle Schnittstelle EN

16330 auf geeignete Weise zu erfolgen, der Korrosionsschutz ist zu gewährleisten.

Die Durchführung sowie eventuelle Steckverbindungen müssen den Anforderungen

des Schutzgrades der DIN 40050-9 IP59K entsprechen.

Wechsel der Verschleißteile:

Verschleißteile des Schnittwerkzeuges müssen komplett innerhalb von 30–45 min

auswechselbar sein.

Wechsel mit anderen Werkzeugen:

Der Böschungsmäher muss durch Tausch des Mähkopfs gegen andere Werkzeuge

für andere Aufgaben nutzbar sein.

Der Austausch muss durch eine/zwei Person/en mit Hilfe eines Kranes realisierbar

sein.

4.8 Spezielle technische Anforderungen des Mähgerätes

Typ: Das Mähgerät muss für den in Kapitel 1 beschriebenen Mehrzweckgeräteträger

geeignet sein.

Gewichtsangaben: Zulässige Gesamtmasse des Trägerfahrzeugs: mindestens

16.500 kg

Geräteaufnahme: Frontanbauplatte EN 15432-1, Typ F1/C

Schnittstellen zum Geräteantrieb:

• Mechanisch angetriebene Frontzapfwelle, unter Last schaltbar, mit einer

Mindestdauerleistungsabgabe von 160 kW am Zapfwellenstummel und einer

Zapfwellendrehzahl von 1.000 min⁻¹

• Zweikreis-Arbeitshydraulik gemäß Ziffer 1.10.2 dieser Leistungsbeschreibung.

• Universelle elektrische Schnittstelle gemäß EN 16330 sowie die für den

bestimmungsgemäßen Betrieb des Mähgerätes erforderlichen elektrischen

Schnittstellen

[Seite 23]

Technische Anforderung Front-Kombinationsmähwerk:

Bestehend aus Randstreifenmähgerät und Frontauslegermähgerät, jeweils mit

Schlegelmähkopf, und zum Betrieb weiterer vorhandener Arbeitsgeräte der Firma

Mulag:

• Banketträumgerät

• Grabensohlenreinigungsgerät

• Baumstumpffräse

• Flächenbürste

Frontausleger mit Randstreifenmäher allgemein:

• Zum Anbau an die Frontanbauplatte des Geräteträgers

• Ausgelegt zur Ein-Mann Bedienung

• Ausgelegt für Rechts- und Linksbetrieb

• Randstreifenmähgerät demontierbar

• Reichweite des Auslegers ab Fahrzeugmitte

ohne Randstreifenmähgerät mindestens 7,0 m ................

mit Randstreifenmähgerät mindestens 6,0 m ................

• Querverschub des Auslegers hydraulisch

mindestens 1.200 mm ohne Randstreifenmähgerät ................

mindestens 800 mm mit Randstreifenmähgerät ................

• Schwenkbereich des Auslegers 190° ................

• Schnellwechselvorrichtung für Arbeitsgeräte

• Transportstellung über Fahrerhaus im Parkrahmen verriegelt

• Abstellstützen mechanisch höhenverstellbar

• hydr. Drehvorrichtung der Arbeitswerkzeuge am Ausleger montiert

• Schwenkbereich der Drehvorrichtung mind. 220° ................

• Kugelkopfanhängerkupplung am Heckballastgewicht montiert

• Hochdruckgebläse zur Straßenreinigung vorn am Grundrahmen montiert

• Antrieb des Gebläses über Gerätehydraulik

Anforderung Randstreifenmähgerät allgemein:

• Ausgelegt für Rechts- und Linksbetrieb

• Am Grundgerät des Frontauslegers montiert

[Seite 24]

Sicherheitsausstattung des Frontauslegers:

• Nothandbetätigung für alle Wegeventile

• Lasthalteventile (Rohrbruchsicherung) für die Funktion Heben/Senken

• elektrische Messerwellenein- und -ausschaltung mit Sicherheitsstopp

• Begrenzung der Messerwellennachlaufzeit auf ca. 4 sec.

• hydraulisch wirkende Anfahrsicherun

• Torsionsrahmen an der Vorderachse des Trägerfahrzeuges

• Ballastgewicht am Heck zur Einhaltung der vorgeschriebenen Achslasten

Sicherheitsausstattung des Randstreifenmähers:

• Nothandbetätigung für alle Wegeventile

• elektrische Messerwellenein- und -ausschaltung mit Sicherheitsstopp

• Begrenzung der Messerwellennachlaufzeit auf ca. 4 sec.

• Park- und Transportposition vor dem Mähgerät, zusammengeklappt

Antrieb/Steuerung-Bedienung Frontausleger:

• Antrieb der Bewegungsfunktionen über Fahrzeughydraulik

• Antrieb der Arbeitswerkzeuge über Frontzapfwelle des Trägerfahrzeuges

• Proportionalsteuerung des Auslegers mit dualer Zylinderbetätigung (CAN-Bus-

Technik)

• Steuerung inkl. Drehvorrichtung über Einhandbedienteil

• computergestützte Auflagedruckregelung des Mähkopfes

Antrieb/Steuerung-Bedienung des Randstreifenmähers:

• Antrieb der Bewegungsfunktionen über Fahrzeughydraulik

• Antrieb des Schlegelmähkopfes über Frontzapfwelle des Trägerfahrzeuges

• Tastautomatik zur Steuerung des Mähkopfes um die Hindernisse

Arbeitswerkzeug zum Randstreifenmäher:

• Randstreifenmähkopf mit Schlegelwelle inkl. Tastarm

• ca. 1.200 mm Arbeitsbreite

• geeignet zum Mulchen von Gras und Gestrüpp bis 10 mm Schnittstärke

• Mähkopfhöhe max. 300 mm

• Messerwellendrehzahl ca. 3.000 U/min

[Seite 25]

• Schleuderschutz vorn mit Kettenvorhang

Arbeitswerkzeuge zum Frontausleger:

Schlegelmähkopf mit Wegeaufnehmer für computergestützte Auflagedruckregelung:

• Schlegelmähkopf mit ca. 1.200 mm Arbeitsbreite ................

• geeignet zum Mulchen von Gras und Gestrüpp bis 20 mm Schnittstärke

• Messerwellendrehzahl ca. 1.900 U/min

• Schlagwelle mit Messerhalter (ohne Schäkel)

• ca. 12 Schlegelmesser ................

• Schleuderschutz vorn mit Kettenvorhang, hinten mit Prallgummi

• höhenverstellbare Abrollwalze

• Schnellwechselaufnahme

• Verschleißblech geschraubt

• Direktantrieb über Axialkolbenmotor, wechselbarer Einbau links/rechts

Sonstiger Lieferumfang Frontausleger mit Schlegelmähkopf:

• Systemfreigabe des Geräteträgerherstellers

• TLG-Prüfung BAST-Inzell

• GS-Abnahme, TÜV-Freigabe

• CE-Zeichen

• Bedienungs- und Ersatzteilliste (Papier und CD-ROM)

  1. Leitpfostenreinigungsgerät

Das Leitpfostenreinigungsgerät ist für den Anbau und Betrieb an dem hier

ausgeschriebenen Trägerfahrzeug vorzusehen.

Das Gerät muss für die maschinelle Reinigung von Leitpfosten und deren

unmittelbarem Umfeld im laufenden Straßenbetriebsdienst geeignet sein und einen

zuverlässigen, schonenden sowie wirtschaftlichen Reinigungsbetrieb ermöglichen.

Das Leitpfostenreinigungsgerät ist vollständig auf die technischen Gegebenheiten

und Schnittstellen des hier ausgeschriebenen Trägerfahrzeuges abzustimmen.

5.1 Allgemeine Anforderungen

Das angebotene Leitpfostenreinigungsgerät muss mindestens folgende

Anforderungen erfüllen:

[Seite 26]

• geeignet für den Anbau an das hier ausgeschriebene Trägerfahrzeug,

• Anbau an die vorhandene Frontanbauplatte gemäß EN 15432-1, Typ F1/C,

• Auslegung für den Einmannbetrieb,

• Bedienung der wesentlichen Arbeitsfunktionen vom Fahrerarbeitsplatz aus,

• geeigneter Arbeitsbereich zur Reinigung der am Straßenrand vorhandenen

Leitpfosten,

• bestimmungsgemäßer Einsatz sowohl bei der Reinigung von Leitpfosten im

rechten als auch im linken Straßenrandbereich,

• Bürstendurchmesser bzw. Bürstengröße ca. 500 mm,

• geeignete Ausführung der Reinigungsbürste für die gründliche Entfernung von

Verschmutzungen wie insbesondere Staub, Erdreich,

Straßenverkehrsablagerungen, Moos, Algen und sonstigen anhaftenden

Verschmutzungen,

• Bürstenmaterial bzw. Bürstenbestückung so ausgeführt, dass eine möglichst

schonende Reinigung der Leitpfosten und insbesondere der

retroreflektierenden Flächen gewährleistet wird,

• robuste und verschleißarme Ausführung für den regelmäßigen Einsatz im

Straßenbetriebsdienst,

• sämtliche für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen

mechanischen, hydraulischen und elektrischen Komponenten sind Bestandteil

der Lieferung,

• erforderliche Halterungen, Befestigungselemente, Hydraulikleitungen,

Hydraulikkupplungen, elektrische Leitungen und Steckverbindungen sind

vollständig mitzuliefern,

• sichere Transportstellung für den öffentlichen Straßenverkehr,

• erforderliche Sicherungs- und Verriegelungseinrichtungen für die

Transportstellung,

• Schutz gegen unbeabsichtigtes Ausschwenken, Absenken oder Bewegen des

Arbeitsgerätes während der Transportfahrt,

• An- und Abbau des Gerätes muss mit vertretbarem Zeitaufwand und ohne

Spezialwerkzeuge möglich sein,

• alle korrosionsgefährdeten Bauteile sind mit einem geeigneten

Korrosionsschutz zu versehen,

• Farbgebung, soweit technisch möglich, in RAL 2011 Kommunalorange.

[Seite 27]

5.2 Bürstenanlage

Die Reinigungsbürste muss für die maschinelle Reinigung von Leitpfosten geeignet

sein.

Folgende Mindestanforderungen sind einzuhalten:

• Bürstengröße bzw. Bürstendurchmesser: ca. 500 mm,

• geeignete Bürstenbestückung für die Reinigung von Kunststoff- bzw.

Kunststoffhohlprofil-Leitpfosten,

• ausreichende Bürstenleistung zur Entfernung auch stärker anhaftender

Verschmutzungen,

• schonende Reinigung der Leitpfostenoberfläche,

• Beschädigungen oder übermäßiger Verschleiß der retroreflektierenden

Bereiche sind durch eine geeignete Bürstenausführung und eine geeignete

Arbeitsweise zu vermeiden,

• Bürste bzw. Bürstenkopf muss für Wartungs- und Verschleißarbeiten

zugänglich sein,

• verschlissene Bürstenbestandteile müssen austauschbar sein.

Der Bieter hat im Angebot das verwendete Bürstenmaterial sowie die Ausführung

und Bestückung der Bürste zu beschreiben.

Angebotene Bürstengröße: ..................................................................

Bürstenmaterial / Bürstenbestückung: ........................................................

5.3 Bürstenantrieb

Der Antrieb der Reinigungsbürste ist so auszuführen, dass die vorhandene

Hydraulikanlage des hier ausgeschriebenen Trägerfahrzeuges bestimmungsgemäß

genutzt werden kann.

Die Drehzahl der Reinigungsbürste muss stufenlos regelbar sein, um die

Bürstengeschwindigkeit an die jeweiligen Einsatzbedingungen,

Verschmutzungsgrade und die Beschaffenheit der zu reinigenden Leitpfosten

anpassen zu können. Die Regelung der Bürstendrehzahl muss vom

Fahrerarbeitsplatz aus möglich sein.

Die angebotene Lösung muss für den dauerhaften Einsatz im Straßenbetriebsdienst

geeignet sein und eine ausreichende sowie gleichmäßige Drehbewegung der

Reinigungsbürste gewährleisten.

[Seite 28]

Der hydraulische Antrieb der Reinigungsbürste darf mittels Hydraulikmotor

erfolgen. Die Vorgaben gemäß Ziffer 5.6 hinsichtlich des Antriebs des

Bürstenauslegers bleiben hiervon unberührt.

Der Bieter hat die gewählte Antriebslösung im Angebot technisch nachvollziehbar zu

beschreiben.

Anzugeben sind insbesondere:

• Art des Bürstenantriebes,

• Kraftübertragung zwischen Antrieb und Bürste,

• erforderliche Antriebsleistung,

• erforderlicher Hydraulikvolumenstrom,

• erforderlicher Hydraulikdruck,

• Bürstendrehzahl bzw. Drehzahlbereich und Art der stufenlosen

Drehzahlregelung,

• Leistungsaufnahme,

• Art der Steuerung und Regelung der Bürstendrehzahl.

Antriebsart: ....................................................................................

Erforderliche Antriebsleistung: ............................................................

Erforderlicher Hydraulikvolumenstrom: ...................................................

Erforderlicher Hydraulikdruck: ..............................................................

Bürstendrehzahl / Drehzahlbereich: ..........................................................

Stufenlose Drehzahlregelung: ☐ Ja ☐ Nein

5.4 Hydraulische Schnittstelle

Das Leitpfostenreinigungsgerät ist vollständig auf die im Abschnitt 1.10.2

„Hydraulikanlage“ beschriebene Kommunal-/Arbeitshydraulik des hier

ausgeschriebenen Trägerfahrzeuges abzustimmen.

Die erforderlichen hydraulischen Funktionen müssen über die vorhandenen

Hydraulikschnittstellen des Trägerfahrzeuges betrieben werden können.

Hierzu gehören insbesondere:

• erforderliche Druckleitung,

• erforderliche Rücklaufleitung,

• erforderliche Hydraulikkupplungen,

• erforderliche Absperr- und Steuerungseinrichtungen,

• erforderliche Druck- und Volumenstromregelung,

[Seite 29]

• erforderliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen.

Die Hydraulikanlage des Trägerfahrzeuges darf durch den Betrieb des

Leitpfostenreinigungsgerätes nicht unzulässig belastet oder in ihrer

bestimmungsgemäßen Funktion beeinträchtigt werden.

Sämtliche für den Anschluss erforderlichen Leitungen und Kupplungen sind

Bestandteil der Lieferung.

5.5 Elektrische Schnittstelle und Steuerung

Die erforderlichen elektrischen Funktionen des Leitpfostenreinigungsgerätes sind

über die vorhandenen elektrischen Schnittstellen des hier ausgeschriebenen

Trägerfahrzeuges herzustellen.

Die elektrische Ausrüstung ist entsprechend dem zum Zeitpunkt der Lieferung

geltenden Stand der Technik auszuführen.

Alle elektrischen Komponenten müssen für den Einsatz im kommunalen

Straßenbetriebsdienst geeignet und ausreichend gegen Feuchtigkeit, Schmutz,

Korrosion und mechanische Einwirkungen geschützt sein.

Die Bedienung der für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Funktionen

muss vom Fahrerarbeitsplatz aus möglich sein.

Hierzu gehören mindestens:

• Ein- und Ausschalten des Arbeitsgerätes,

• Ein- und Ausschalten bzw. Aktivierung der Reinigungsbürste,

• Steuerung der Arbeitsbewegungen,

• erforderliche Verstellung des Arbeitsgerätes,

• Anzeige bzw. Rückmeldung relevanter Betriebszustände,

• Sicherheitsabschaltung.

Die Bedienung muss ergonomisch und für den Einmannbetrieb geeignet ausgeführt

sein.

5.6 Arbeitsbewegungen und Anpassung an den Leitpfosten

Das Leitpfostenreinigungsgerät muss eine zuverlässige Führung der

Reinigungsbürste am Leitpfosten ermöglichen.

Die Konstruktion muss so ausgeführt sein, dass unterschiedliche Positionen und

geringfügige Abweichungen der Leitpfosten von der Sollstellung sicher ausgeglichen

werden können. Die Bürste muss sich während des Reinigungsvorganges an die

[Seite 30]

Kontur des Leitpfostens anpassen können, ohne den Leitpfosten übermäßig

mechanisch zu belasten.

Eine Beschädigung des Leitpfostens oder der daran angebrachten

retroreflektierenden Einrichtungen ist durch geeignete technische Maßnahmen zu

vermeiden.

Das Arbeitsgerät muss auch bei unterschiedlichen Verschmutzungsgraden eine

gleichmäßige Reinigungswirkung gewährleisten.

Das Heben, Senken und Verschwenken der Reinigungsbürste bzw. des

Bürstenauslegers hat mittels Hydraulikzylindern zu erfolgen. Ein hydraulischer

Drehmotor für das Verschwenken des Bürstenauslegers ist nicht zulässig. Der

hydraulische Antrieb der Reinigungsbürste selbst bleibt hiervon unberührt und ist

zulässig.

Die Arbeitsbewegungen des Bürstenauslegers müssen feinfühlig und kontrolliert

ausgeführt werden können. Die erforderliche Anpassung der Bürste an die Position

und Kontur des Leitpfostens muss während des Reinigungsvorganges zuverlässig

möglich sein.

Die Konstruktion des Bürstenauslegers ist so auszuführen, dass bei

unbeabsichtigtem Kontakt mit Leitpfosten, Hindernissen oder sonstigen

Gegenständen keine unzulässigen Kräfte auf hydraulische Stellglieder, den

Bürstenausleger oder die Geräteaufnahme übertragen werden. Hierzu sind

geeignete Überlastungs-, Ausweich- oder Schutzeinrichtungen vorzusehen.

5.7 Arbeitsstellung / Transportstellung

Das Leitpfostenreinigungsgerät muss zwischen Arbeits- und Transportstellung sicher

bewegt werden können.

In der Transportstellung sind die geltenden Vorschriften für die Teilnahme am

öffentlichen Straßenverkehr einzuhalten.

Insbesondere sind:

• die zulässigen Abmessungen,

• die zulässigen Achslasten,

• die zulässige Gesamtmasse,

• die erforderlichen Sichtfelder,

• die erforderliche Beleuchtung und Kennzeichnung sowie

[Seite 31]

• die erforderlichen Sicherheitsabstände

einzuhalten.

Das Gerät muss in Transportstellung gegen unbeabsichtigte Bewegungen

mechanisch bzw. hydraulisch ausreichend gesichert werden können.

Der Bieter hat die Transportabmessungen des angebotenen Gerätes anzugeben.

Länge in Transportstellung: ................................................................

Breite in Transportstellung: .................................................................

Höhe in Transportstellung: ..................................................................

Eigenmasse des Gerätes: ........................................................................

5.8 Geräteanbau und Demontage

Der An- und Abbau des Leitpfostenreinigungsgerätes muss unter Verwendung der

vorhandenen Geräteaufnahme des hier ausgeschriebenen Trägerfahrzeuges

erfolgen können.

Die hierfür erforderlichen Anbau- und Verbindungselemente gehören vollständig zum

Lieferumfang.

Der An- und Abbau muss mit einer bzw. zwei Personen und mit vertretbarem

Zeitaufwand möglich sein.

Spezialwerkzeuge dürfen für den bestimmungsgemäßen An- und Abbau nicht

erforderlich sein.

Erforderliche Abstellstützen oder sonstige Vorrichtungen zum sicheren Abstellen des

demontierten Gerätes sind mitzuliefern.

5.9 Gewichte und Schwerpunktlage

Die tatsächliche Masse des angebotenen Leitpfostenreinigungsgerätes einschließlich

sämtlicher für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlicher Anbau-, Hydraulik-

und Verbindungskomponenten ist im Angebot anzugeben.

Zusätzlich ist die Schwerpunktlage des Gerätes in Bezug auf die Geräteaufnahme

anzugeben.

Der Bieter hat nachzuweisen, dass durch den Anbau des

Leitpfostenreinigungsgerätes die zulässigen Achslasten und die zulässige

Gesamtmasse des hier ausgeschriebenen Trägerfahrzeuges eingehalten werden.

Eigenmasse: ........................................................ kg

Schwerpunktabstand zur Geräteaufnahme: ........................ mm

[Seite 32]

5.10 Kompatibilität mit dem Trägerfahrzeug

Das angebotene Leitpfostenreinigungsgerät muss mit dem hier ausgeschriebenen

Trägerfahrzeug vollständig kompatibel sein.

Der Bieter hat insbesondere die Kompatibilität hinsichtlich folgender Punkte

sicherzustellen:

• Frontanbauplatte EN 15432-1, Typ F1/C,

• mechanische Geräteaufnahme,

• Kommunal-/Arbeitshydraulik gemäß Ziffer 1.10.2,

• elektrische Schnittstellen,

• vorhandene Bedien- und Steuereinrichtungen,

• zulässige Vorderachslast,

• zulässige Gesamtmasse,

• Schwerpunktlage,

• Transportabmessungen,

• Sichtverhältnisse,

• Straßenverkehrszulässigkeit.

Erforderliche Anpassungen oder zusätzliche Komponenten am Trägerfahrzeug, die

für den bestimmungsgemäßen Betrieb des angebotenen

Leitpfostenreinigungsgerätes erforderlich sind, sind Bestandteil der angebotenen

Leistung.

Der Bieter hat die vollständige Kompatibilität mit dem ausgeschriebenen

Trägerfahrzeug im Angebot zu bestätigen.

Kompatibilität bestätigt: ☐ Ja ☐ Nein

5.11 Sicherheit und Arbeitsschutz

Das Leitpfostenreinigungsgerät ist entsprechend den zum Zeitpunkt der Lieferung

geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen auszuführen.

Insbesondere sind geeignete technische Maßnahmen gegen:

• unbeabsichtigtes Einschalten der Reinigungsbürste,

• unbeabsichtigte Bewegungen des Arbeitsgerätes,

• Überlastung der Antriebskomponenten,

• Austritt bzw. Verspritzen von Betriebsstoffen,

• Verletzungsgefahren durch rotierende oder bewegte Bauteile

vorzusehen.

[Seite 33]

Die Reinigungsbürste und sonstige bewegte Teile sind soweit erforderlich gegen

unbeabsichtigtes Berühren zu sichern.

Eine Not- bzw. Sicherheitsabschaltung ist vorzusehen, soweit dies aufgrund der

technischen Ausführung erforderlich ist.

5.12 Korrosionsschutz und Ausführung

Das Leitpfostenreinigungsgerät ist für den ganzjährigen Einsatz im kommunalen

Straßenbetriebsdienst auszulegen.

Alle korrosionsgefährdeten Bauteile sind entsprechend zu schützen.

Besondere Anforderungen bestehen hinsichtlich des Einsatzes bei:

• Nässe,

• Schmutz,

• Streusalz,

• Spritzwasser,

• winterlichen Straßenverhältnissen.

Hydraulische und elektrische Komponenten sind entsprechend gegen die

vorgenannten Einflüsse zu schützen.

Die Farbgebung erfolgt, soweit technisch möglich, in RAL 2011 Kommunalorange.

5.13 Einzureichende Unterlagen

Dem Angebot sind folgende Unterlagen in deutscher Sprache beizufügen:

• technische Beschreibung des angebotenen Leitpfostenreinigungsgerätes,

• technisches Datenblatt,

• Maßblatt,

• Angaben zur Eigenmasse und Schwerpunktlage,

• Angabe der Bürstengröße,

• Beschreibung der Bürstenbestückung und des Bürstenmaterials,

• Beschreibung des Bürstenantriebes,

• ausdrückliche Angabe der Antriebsart,

• Angaben zum erforderlichen Hydraulikvolumenstrom und Betriebsdruck,

• Angaben zur erforderlichen Antriebsleistung,

• Angaben zur Bürstendrehzahl,

• Beschreibung der elektrischen Schnittstellen,

• Beschreibung der Bedienung und Steuerung,

[Seite 34]

• Angaben zu Arbeits- und Transportstellung,

• Nachweis der technischen Eignung und Kompatibilität mit dem hier

ausgeschriebenen Trägerfahrzeug,

• Betriebsanleitung in deutscher Sprache,

• Wartungsanleitung in deutscher Sprache,

• Ersatzteilliste,

• Konformitätserklärung bzw. CE-Nachweis.

5.14 Bieterangaben

Angabe Bieterangabe

Hersteller ................................................

Typ ................................................

Eigenmasse ................................................ kg

Bürstengröße ................................................ mm

Bürstenmaterial ................................................

Antriebsart Bürste ................................................

Hydraulikvolumenstrom ................................................ l/min

Hydraulikdruck ................................................ bar

Antriebsleistung ................................................ kW

Bürstendrehzahl ................................................ min⁻¹

Länge Transportstellung ................................................ mm

Breite Transportstellung ................................................ mm

Höhe Transportstellung ................................................ mm

Schwerpunktabstand zur Geräteaufnahme ................................................ mm

Kompatibilität mit Trägerfahrzeug ☐ Ja / ☐ Nein

Hinweis: Die allgemeinen Regelungen dieses Leistungsverzeichnisses zu Lieferung,

Montage, Inbetriebnahme, Einweisung, Abnahme, Mängelansprüchen, Unterlagen

und Preis gelten auch für das Leitpfostenreinigungsgerät. Eine gesonderte

Wiederholung dieser Regelungen erfolgt in diesem Abschnitt nicht.

[Seite 35]

  1. Mängelansprüche Geräteträger und Anbaugeräte

Zeitraum für Mängelansprüche für Geräteträger min. 24 Monate

– tatsächlich: .............. Monate

Zeitraum für Mängelansprüche für Fahrzeug-Antriebsstrang min. 24 Monate

– tatsächlich: .............. Monate

Zeitraum für Mängelansprüche auf Durchrostung min. 24 Monate

– tatsächlich: .............. Monate

Zeitraum für Mängelansprüche für den Aufbaustreuer min. 24 Monate

– tatsächlich: .............. Monate

Zeitraum für Mängelansprüche für den Schneepflug min. 24 Monate

– tatsächlich: .............. Monate

Zeitraum für Mängelansprüche für das Mähgerät min. 24 Monate

– tatsächlich: .............. Monate

Zeitraum für Mängelansprüche für das Leitpfostenreinigungsgerät min. 24 Monate

– tatsächlich: .............. Monate

Sonstige Angaben Zeitraum für Mängelansprüche:

........................................................................................................................................

........................................................................................................................................

[Seite 36]

  1. Zusammenfassung / Preise

Für die Kapitel 1 bis 4 sind die Preise jeweils einzeln aufzuschlüsseln und

darzulegen.

Pos. Gerät Hersteller Typ

1 Mehrzweckgeräteträger ................................ ................................

2 Aufbaustreuer ................................ ................................

3 Schneepflug ................................ ................................

4 Mähgerät ................................ ................................

5 Leitpfostenreinigungsgerät ................................ ................................

Angebotspreise in Euro [€]

  1. Mehrzweckgeräteträger [Netto]: ................................ €

  2. Aufbaustreuer [Netto]: ................................ €

  3. Schneepflug [Netto]: ................................ €

  4. Mähgerät [Netto]: ................................ €

  5. Leitpfostenreinigungsgerät [Netto]: ................................ €

Zusätzliche Aktionen

(Umwelt-/Altfahrzeug-Prämie; Aktionsbedingungen in der Lieferbeschreibung

erläutern):

....................................................................................

Endpreis, netto ................................ €

Mehrwertsteuer ................................ €

Endpreis, brutto ................................ €

Alle Preise sind einschließlich Überführung, Einweisung sowie aller

zulassungsrelevanten Dokumente anzugeben.

[Seite 37]

  1. Liefertermine, Montage, Einweisung und Abnahme

8.1 Lieferung Mehrzweckgeräteträger, Aufbaustreuer, Schneepflug und

Leitpfostenreinigungsgerät

Der Mehrzweckgeräteträger einschließlich Aufbaustreumaschine, Schneepflug und

Leitpfostenreinigungsgerät ist spätestens bis zum 01.09.2027 vollständig geliefert,

montiert und betriebsbereit an den Auftraggeber zu übergeben.

Die Lieferung umfasst insbesondere:

• Mehrzweckgeräteträger

• Aufbaustreumaschine

• Schneepflug

• Leitpfostenreinigungsgerät

• vollständige Erstmontage

• erforderliche Inbetriebnahme

• Probelauf

• Einweisung des Bedienpersonals

• Einweisung des Werkstattpersonals

• Übergabe der erforderlichen Unterlagen und Nachweise

8.2 Lieferung Mähgerät

Das Mähgerät ist separat bis zum 31.03.2028 zu liefern.

Die Lieferung des Mähgerätes umfasst:

• Anlieferung

• vollständige Erstmontage am vorgesehenen Trägerfahrzeug

• erforderliche Anpassungsarbeiten

• Inbetriebnahme

• Probelauf

• Nachweis der tatsächlichen Masse und Schwerpunktlage einschließlich

erforderlicher Ausgleichs-/Ballastgewichte

• Einweisung des Bedienpersonals

• Einweisung des Werkstattpersonals

• Übergabe der erforderlichen Unterlagen

• separate Abnahme des Mähgerätes

[Seite 38]

Die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Abnahme des Mähgerätes erfolgt

unabhängig von der bereits erfolgten Abnahme des Mehrzweckgeräteträgers

einschließlich Aufbaustreuer, Schneepflug und Leitpfostenreinigungsgerät.

8.3 Einweisung

Der Auftragnehmer führt bei der Übergabe des Fahrzeuges eine Einweisung durch.

Die Einweisung ist Bestandteil des Leistungsumfanges.

Die Fahrer sind mindestens in folgenden Punkten zu unterweisen:

• Funktionalität

• Handhabung spezieller Bedienelemente wie automatisierte Schaltung,

hydrostatischer Fahrantrieb, Zapfwellen, Hydrauliken

• Allradantrieb einschließlich Sperrung der Achsen

• Gerätean- und -aufbaupunkte

• Gerätebedienung über im Fahrzeug vorhandene Bedienelemente im

Zusammenhang mit Gerätelieferungen

• Belastbarkeit der Achsen, Auflastungen, Ausgleichsgewichte

• zu verwendende Betriebsstoffe

• einzuhaltende Luftdrücke

• Maßnahmen nach Fehleranzeigen im Display

Die Schlosser der Meistereien/Betriebshöfe sind mindestens in folgenden Punkten zu

unterweisen:

• Funktionalität

• zu verwendende Betriebsstoffe

• einzuhaltende Luftdrücke

• Fehlererkennung zur Entscheidung über mögliche Selbsthilfe bzw. Einweisung

in die Fachwerkstatt

Für das Mähgerät erfolgt die Einweisung entsprechend den Anforderungen nach

Abschnitt 4.4 im Rahmen der separaten Lieferung.

[Seite 39]

8.4 Abnahme

Die endgültige Abnahme des Mehrzweckgeräteträgers einschließlich

Aufbaustreumaschine und Schneepflug erfolgt durch den Auftraggeber nach

vollständiger Erstmontage bzw. Erstinbetriebnahme, erfolgreichem Probelauf und

erfolgter Einweisung des Bedien- und Werkstattpersonals.

Bei der Abnahme sind die tatsächlichen Massen und Schwerpunktlagen des

Fahrzeuges sowie der gelieferten An- und Aufbaugeräte durch geeignete Nachweise,

insbesondere Wiegekarten und Aufbau-/Achslastberechnungen, nachzuweisen.

Die Abnahme des Mähgerätes erfolgt separat im Rahmen der Lieferung im März

2028 nach vollständiger Erstmontage, erfolgreicher Inbetriebnahme, Probelauf und

Einweisung des Bedien- und Werkstattpersonals.

Bei der separaten Abnahme des Mähgerätes sind ebenfalls die tatsächliche Masse

einschließlich erforderlicher Ausgleichs-/Ballastgewichte sowie die Schwerpunktlage

durch geeignete Nachweise nachzuweisen.

  1. Lieferort / Übergabe

Die Lieferung und Übergabe erfolgt an:

Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

Kreisstraßenmeisterei

Bregenzer Straße 17

03130 Spremberg

Die Einweisung des Bedien- und Werkstattpersonals erfolgt ebenfalls am

vorgenannten Lieferort, soweit mit dem Auftraggeber nicht abweichend vereinbart.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung