Leistungsbeschreibung GW-L1 Los 1 Fahrgestell.pdf

Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs GW-L 1 mit Fahrgestell und Aufbau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 08:56 (Europe/Berlin)

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Los 1 – Fahrgestell

EU-weite Ausschreibung zur Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges

Auftraggeber: Stadt St. Blasien, Am Kurgarten 11, 79837 St.Blasien

Vergabeverfahren: Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV i. V. m. § 97 ff. GWB

Vergaberegime: GWB, VGV, VOL B

  1. Gegenstand der Ausschreibung

Die Stadt St. Blasien beabsichtigt die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges im Rahmen eines EU- weiten offenen Vergabeverfahrens. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt:

• Los 1: Lieferung des Fahrgestells (Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung)

• Los 2: Herstellung und Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus inkl. Ladebordwand

Gegenstand des vorliegenden Loses 1 ist die Lieferung eines neuen, einsatzgerechten und handelsüblichen Fahrgestells für ein Feuerwehrfahrzeug. Das Fahrgestell muss vollständig fahrbereit, abgenommen und zur Überführung an den Aufbauhersteller (Los 2) bereit sein. Alle Fahrgestellanforderungen des Aufbauherstellers die nicht im Los 1 aufgeführt sind, müssen im Auftragsklärungsgespräch mit Auftraggeber und Anbieter Los 2 abgestimmt werden.

Das Fahrgestell dient als technische Basis für einen feuerwehrtechnischen Gerätewagen-Logistik (GW-L Kommentiert [TS1]: GW-L1

  1. der Freiwilligen Feuerwehr St. Blasien. Das Fahrzeug wird im anspruchsvollen Mittelgebirgsgelände hat gelöscht: bzw. vergleichbares Logistikfahrzeug des Schwarzwaldes eingesetzt und muss daher neben dem Straßenbetrieb auch für den Geländeeinsatz geeignet sein.

1.1 Allgemeine Angebotsbedingungen

• Die nachstehenden allgemeinen Punkte zum Leistungsverzeichnis gelten mit Abgabe eines Angebotes in vollem Umfang als anerkannt. • Die Angebote, alle Unterlagen ( Bedienungsanleitungen, Warnhinweise, Pflege- und Wartungsanweisungen, usw. ), Beschriftungen am Fahrzeug und Aufbau sowie der die Leistung betreffende Schriftverkehr ist ausschließlich in deutscher Sprache auszuführen. Vorführungen müssen in deutscher Sprache erfolgen. 1

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• Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten, Funktionen und Beschaffenheit des jeweiligen Gerätes / Fahrzeuges eindeutig hervorgehen. Sofern Ausnahmegenehmigungen notwendig werden, ist vom Auftragnehmer im Anschreiben auf die jeweilige Position der Leistungsbeschreibung hinzuweisen. • Die Angebote sind auf den beigefügten Blättern dieses Leistungsverzeichnisses abzugeben. Sie müssen mit einer Endsumme abschließen. Die Angebotspreise sind Festpreise für den Ausführungszeitraum und müssen eventuelle Nebenkosten enthalten. • Im Leistungsverzeichnis ist verbindlich vorzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt bzw. innerhalb welcher Frist, die geforderte Leistung erbracht werden kann. Die Fristen werden Vertragsbestandteil. • Die im Leistungsverzeichnis angeführten Positionen stellen das Mindestanforderungsprofil dar und sind entsprechend mit den angefragten Daten vollständig auszufüllen oder mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten. Sofern einzelne Positionen mit „nein“ beantwortet werden, ist im Einzelfall zu konkretisieren, auf welche Art und Weise die hierfür geforderte Leistung erbracht wird oder warum möglicherweise darauf verzichtet werden kann ( z.B. andere technische Lösung ). Bei unbeantworteten Positionen steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob das Angebot bewertet wird. • Diese Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen gemäß § 29 VgV und gilt zusammen mit dem beigefügten Leistungsverzeichnis Los 1 (Pos. 2.2–2.114) sowie den Bewerbungs- und Vertragsbedingungen. Bei Widersprüchen zwischen Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis gilt die Leistungsbeschreibung als übergeordnetes Dokument.

  1. Normative Grundlagen und anzuwendende Vorschriften

Das zu liefernde Fahrgestell muss in seiner Gesamtheit den nachfolgend aufgeführten Regelwerken, Normen und Vorschriften in der jeweils zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Fassung entsprechen. Bei Widersprüchen zwischen den Anforderungen aus Regelwerken gilt die jeweils strengere Anforderung. Abweichungen sind schriftlich zu begründen und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.

2.1 Feuerwehrtechnische Normen

• DIN EN 1846-1 – Feuerwehrfahrzeuge, Teil 1: Nomenklatur und Bezeichnungen

• DIN EN 1846-2 – Feuerwehrfahrzeuge, Teil 2: Allgemeine Anforderungen – Sicherheit und Leistung

• DIN EN 1846-3 – Feuerwehrfahrzeuge, Teil 3: Fest eingebaute Ausrüstung – Sicherheit und Leistung

• DIN 14555-21 - Rüstwagen und Gerätewagen - Teil 21: Gerätewagen Logistik GW-L1

• DIN 14502-2 / E DIN 14502-2 – Feuerwehrfahrzeuge, Teil 2: Allgemeine technische Anforderungen

• DIN 14502-3 – Feuerwehrfahrzeuge, Teil 3: Technische Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge mit Aufbauten

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• DIN 14572

2.2 Straßenverkehrs- und Zulassungsrecht

• StVZO – Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der jeweils gültigen Fassung

• StVG – Straßenverkehrsgesetz

• EU-Verordnung 2018/858 – Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen

• EU-Verordnung 2019/2144 – Typgenehmigungsanforderungen (inkl. Fahrerassistenzsysteme, Abgasnorm)

• EG-Richtlinie 2003/97/EG – Einrichtungen für indirekte Sicht (Spiegel)

• ECE R 14 – Verankerung von Sicherheitsgurten

• ECE R 17 – Sitze, ihre Verankerung und Kopfstützen

2.3 Unfallverhütung und Arbeitssicherheit

• DGUV Vorschrift 70 – Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge

• DGUV Vorschrift 3/4 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

• UVV Feuerwehr GUV-V C53

2.4 Weitere technische Normen (Auswahl)

• DIN EN 13889 – Schäkel aus Stahl (Schäkel an Bergungsösen)

• DIN 14572 – Abgasschlauch für Feuerwehrfahrzeuge (Quellenabsaugung)

• DIN 76051 – Unterlegkeile

• BWB-TL 2610-0004 – Technische Lieferbedingungen Bereifung

• TR BOS – Technische Richtlinie Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Vorrüstung Digitalfunk)

hat gelöscht: 2.5 Vergaberechtliche Grundlagen¶ 3. Allgemeine Anforderungen an das Fahrgestell GWB §§ 97, 121 – Grundsätze der Vergabe, Leistungsbeschreibung¶ 3.1 Fahrzeugtyp und Einsatzzweck VgV §§ 31, 32 – Leistungsbeschreibung und Technische Anforderungen¶ EU-Richtlinie 2014/24/EU – Vergabe öffentlicher Aufträge¶ Das Fahrgestell muss für den Einsatz als Feuerwehrfahrzeug geeignet sein. Es muss den besonderen Anforderungen des Feuerwehrdienstes, insbesondere hinsichtlich Zuverlässigkeit, Wartungsfreundlichkeit, Geländegängigkeit und Sicherheit – in vollem Umfang entsprechen. Das Fahrzeug ist für den kombinierten Straßen- und Geländebetrieb in topografisch anspruchsvollem Gelände (Schwarzwald) ausgelegt.

3.2 Fahrzeugzustand

Das Fahrgestell ist als Neufahrzeug zu liefern. Vorführ-, Demonstrations- oder Gebrauchtfahrzeuge werden nicht akzeptiert. Sämtliche Bauteile und Systeme müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. 3

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3.3 Gesamtmasse

Die tatsächliche technisch zulässige Gesamtmasse (GzGM) darf maximal 16.000 kg betragen. Der Auftragnehmer hat im Angebot die technisch mögliche Gesamtmasse unter der LV Pos. 2.13 anzugeben. Es ist diejenige Lastvariante zu wählen, die unter Berücksichtigung der vollständigen Beladung des fertigen Feuerwehrfahrzeuges, den sichersten Fahrbetrieb auch im Gelände gewährleistet. Dies gilt insbesondere für die Auslegung der Vorderachse. Der Radstand muss zwischen 3800 mm und 4300mm betragen und muss der Gesamtlänge angepasst sein. Der tatsächliche Radstand ist unter der LV Pos. 2.1 anzugeben. Die maximale Länge ist auf 8000 mm begrenzt.

3.4 Qualitätssicherung

Der Auftragnehmer muss nachweisen, dass sein Fertigungs- und Qualitätssicherungsprozess den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 (aktuell gültige Fassung) entspricht. Ein entsprechendes Zertifikat oder eine gleichwertige Nachweisführung ist dem Angebot beizufügen. Für das Fahrgestell muss es in einem Radius von max. 50 km von 79837 St. Blasiens eine geeignete und vom Fahrzeuglieferant hat formatiert: Schriftart: Fett anerkannte Vertragswerkstatt geben.

3.5 Technische Unterlagen

Dem Angebot sind beizufügen:

• Ausführliches technisches Datenblatt zum angebotenen Motor (LV Pos. 2.11)

• Technische Beschreibung zum angebotenen Federungs- und Antiwanksystem (LV Pos. 2.38)

• Alle Maßangaben (Wendekreis, Achsbreite, Gesamtmasse, Tankinhalt, Motorleistung) hat gelöscht: angebotenen

• Eine Leistungs- und Energiebilanz des Fahrgestells über Lichtmaschine, Batterien und Verbraucher

• Firmenname und Adresse der nächsten geeigneten und vom Fahrzeuglieferant anerkannte Vertragswerkstatt

  1. Technische Anforderungen an das Fahrgestell

4.1 Antrieb und Getriebe

Das Fahrgestell ist mit einem permanenten Allradantrieb (4×4) auszustatten, der mit entsprechenden Geländeuntersetzungen für den sicheren Geländebetrieb ausgestattet sein muss.

Das Wandler-Vollautomatikgetriebe (Fabrikat Allison oder ZF oder gleichwertig) muss über eine manuelle Schaltmöglichkeit sowie eine Schaltstrategiewahl (voreingestellte Fahrprogramme) verfügen.

4.1.1 Differenzialsperren

Das Fahrzeug ist mit folgenden Sperrsystemen auszurüsten:

• Manuell zuschaltbare Differenzialsperren vom Fahrerplatz aus für Hinterachse und Vorderachse sowie das Ausgleichsgetriebe zwischen den Achsen

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• Differenzialsperre vorne mit akustischem Warnsummer

• Differenzialsperre hinten

• Längsdifferenzialsperre

• Elektronisches Verteilergetriebesperrenmanagement: Das System überwacht permanent Fahrgeschwindigkeit, eingelegten Gang, aktive Sperren sowie die Zahn-auf-Zahn-Stellung und legt Sperren nur dann ein, wenn der aktuelle Fahrzustand dies zulässt.

4.1.2 Höchstgeschwindigkeit und Parametrierung

Die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit muss durch eine geeignete Gesamtübersetzung auf mindestens 90 km/h und maximal 100 km/h begrenzt sein. Die Parametrierung aller relevanten Fahrzeugsysteme ist für den Feuerwehrbetrieb auszulegen.

4.1.3 Wendekreis

Der Wendekreis des angebotenen Fahrgestells ist in der LV Pos. 2.7 anzugeben. Der Wendekreis darf einen Höchstwert von ≤ 22.000 mm nicht überschreiten.

4.1.4 Wegfahrsperre

Eine Wegfahrsperre ist nicht vorzusehen (Entfall).

4.2 Motor und Abgasanlage

4.2.1 Motorleistung und Abgasnorm

Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor mit einer Nennleistung von mindestens 235 kW auszustatten. Die angebotene Leistung ist im Angebot anzugeben. Der Motor ist in Behördenausführung zu liefern und muss der Abgasnorm Euro 6e bzw. EURO VI gemäß der aktuell gültigen EU-Verordnung entsprechen. Eine Geräuschdämmung ist vorzusehen.

4.2.2 Abgasnachbehandlung und Regeneration

Die Abgasnachbehandlung ist so auszuführen, dass der Feuerwehreinsatz nicht beeinträchtigt wird:

Automatische Regeneration:

• Darf im Stand nicht erfolgen

• Muss jederzeit unterbrochen werden können

• Darf keine Leistungsreduzierung oder Drehzahlschwankungen verursachen

Manuelle Regeneration:

• Muss jederzeit möglich sein, auch vor Erreichen der ersten Warnstufe

• Muss beim Einlegen einer Fahrstufe automatisch deaktiviert werden

• Muss jederzeit unterbrechbar sein

4.2.3 Additiv (z. B. AdBlue®)

Falls zur Erfüllung der geforderten Abgasnorm ein Additiv erforderlich ist, gilt: 5

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• Bei leerem Additivtank darf es weder zur Leistungsreduzierung noch zur Schädigung des Motors kommen

• Das Befüllen des Additivtanks muss direkt aus handelsüblichen Additivgebinden sowie aus Additivzapfpistolen (Pkw und Lkw) möglich sein

4.2.4 Abgasrohr

Das Endrohr der Abgasanlage ist auf der Fahrerseite nach außen zu führen. Es muss möglich sein, ohne Adapter einen Abgasschlauch nach DIN 14572 (mitfahrende Quellenabsaugung) anzuschließen.

4.3 Kraftstoffversorgung und AdBlue®-Anlage

4.3.1 Kraftstoffbehälter

Der Kraftstoffbehälter (Serienausführung) muss einen Mindestinhalt von 125 Litern aufweisen und muss die Sicherstellung eines mindestens zweistündigen Fahr- und Arbeitsbetriebes unter Volllast gewährleisten. Die angebotene Tankkapazität ist im Angebot anzugeben.

Der Tankeinfüllstutzen ist in Fahrtrichtung links anzuordnen und muss leicht zugänglich sein. Ein Befüllen mit der LKW-Zapfpistole sowie aus einem Metall-Kanister ohne Aufsatz muss uneingeschränkt möglich sein. Der Einfüllstutzen ist abschließbar auszuführen (Gleichschließung mit Zündschlüssel).

4.3.2 AdBlue®-Behälter

Soweit motorseitig erforderlich, ist ein AdBlue®-Behälter vorzusehen. Der angebotene Tankinhalt ist anzugeben. Der Einfüllstutzen muss in Fahrtrichtung links, unmittelbar neben dem Dieseltankstutzen angeordnet sein, leicht zugänglich, und ein Befüllen mit AdBlue®-Zapfpistole sowie aus Kanistern ohne Aufsatz ermöglichen. Der Verschluss ist abschließbar auszuführen (Gleichschließung mit Zündschlüssel, soweit möglich).

4.4 Bereifung und Schneeketten

4.4.1 Bereifung

Das Fahrzeug ist mit einem S+G-Profil (Straße und Gelände) mit Schneeflocken-Symbol (M+S/Alpin- Kennzeichnung) zu bereifen, z. B. Continental HDC oder gleichwertig. Die Reifen dürfen bei Auslieferung nicht älter als 1 Jahr sein, müssen schlauchlos montiert sein und der BWB-TL 2610- 0004 entsprechen.

Die Achsbreite vorne und hinten muss gleich sein. Die tatsächliche Breite außen am Rad (VA/HA) ist im Angebot anzugeben.

4.4.2 Schneeketten

Beizuliefern sind zwei Sätze Schneeketten (4 Stück), Typ RUDmatic Maxi oder gleichwertig, passend für die montierten Reifen des Fahrgestells.

4.4.3 Reifendrucküberwachung und Reifenfüllung

Das Fahrzeug ist mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) auszurüsten. Ein Reifenfüllanschluss muss vorhanden sein; beizuliefern ist ein Reifenfüllschlauch (20 m) mit Manometer.

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4.5 Fahrwerk, Lenkung und Bremsen

4.5.1 Federung und Stabilisatoren

Das Fahrgestell ist mit Blattfederung an der Vorderachse und Luftfederung an der Hinterachse auszustatten. Die Luftfederung muss eine Antiwankregelung oder ein gleichwertiges System umfassen. Eine aussagekräftige technische Beschreibung des angebotenen Systems ist dem Angebot beizufügen. An Vorder- und Hinterachse sind verstärkte Stabilisatoren vorzusehen. Eine digitale Achslastanzeige (ALM) für die luftgefederten Achsen mit Anzeige im Kombiinstrument ist zu integrieren.

4.5.2 Lenkung

Das Fahrzeug ist mit einer Servolenkung auszustatten. Das Lenkrad muss in Höhe und Neigung verstellbar sein.

4.5.3 Bremssystem

Das Bremssystem ist als 2-Kreis-Druckluftbremssystem auszuführen, mit folgenden Komponenten:

• Scheibenbremsen an Vorder- und Hinterachse, jeweils mit Schutz für den Off-Road-Einsatz

• Elektronisches Bremssystem (EBS)

• Antiblockiersystem (ABS) in Offroad-Ausführung

• Antriebsschlupfregelung (ASR), abschaltbar

• Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP), abschaltbar

• Vierrad-Feststellbremse

• Beheizter Lufttrockner für die Bremsanlage

• Rohrbruchsicherung für die Bremsanlage

• LKW-Notbremsassistent (abschaltbar): warnt den Fahrer vor drohenden Kollisionen und führt im Notfall einen automatischen Bremseneingriff bis zur Vollbremsung durch

4.5.4 Druckluftfüllanschluss

An der Fahrzeugfront ist ein Druckluftfüllanschluss (Abschlepp-Füllanschluss) für die Bremsanlage vorzusehen, der das Befüllen der eigenen Druckluftanlage ermöglicht. Die Füllleitung ist mit einem Filter auszustatten. Die Ausführung ist mit dem Aufbauhersteller (Los 2) abzustimmen.

4.6 Wasserdurchfahrtsfähigkeit

Das Fahrgestell muss die normativen Vorgaben zur Wasserdurchfahrtsfähigkeit nach E DIN 14502- 2 erfüllen. Eine Wasserdurchfahrtstiefe von mindestens 800 mm muss uneingeschränkt möglich sein. Motor, Kühler und Ölwanne sind durch eine stabile Schutzwanne gegen Beschädigungen im Gelände zu schützen.

4.7 Zug- und Schleppvorrichtungen

• Schleppvorrichtungen vorne und hinten zum Abschleppen des Fahrzeuges

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• Je zwei Schäkel vorne und hinten nach DIN EN 13889 in geschweifter Form, zulässige Zugkraft je Schäkel mindestens 50 kN bei geradem Zug; dauerhafte Kennzeichnung der zulässigen Zugkraft und des zulässigen Schrägzugwinkels

• Kupplungsmaul vorne mittig, mindestens 50 kN Zugkraft, mit dauerhafter Beschriftung der höchstzulässigen Zugkraft

• Anhängerkupplung am Schlussquerträger (z. B. ROCKINGER Typ 400 G 145B oder gleichwertig), mit 2-Leitung-Anhänger-Bremsanschluss und Anhängersteckdose 24 V/15-polig, Rahmenende; Adapter von 24 V/15-polig auf 12 V/13-polig, elektrisch lose; Anhängersteckdose für ABS. Die Bedienung muss unter Berücksichtigung der Ladebordwand (Los 2) leicht zugänglich sein.

4.8 Vorbereitung für Ladebordwand und Nebenantrieb (Schnittstelle Los 2)

Das Fahrgestell ist für die Aufnahme einer Hubladebordwand gemäß den Anforderungen aus Los 2 vorzubereiten. Soweit erforderlich, sind Nebenantriebe in geeigneter Übersetzung für den sicheren und geräuscharmen Betrieb der Ladebordwand vorzusehen. Ein Notbetrieb bei Ausfall des Hauptsteuerelementes ist einzuplanen. Die technischen Schnittstellen zwischen Fahrgestell und Aufbau sind mit dem Aufbauhersteller (Los 2) verbindlich abzustimmen.

  1. Elektrische Anlage und Beleuchtung

5.1 Bordnetz und Stromversorgung

• Generator mit einer Mindestleistung von 5.000 W

• 2 wartungsfreie Longlife-Batterien, 12 V, mindestens 170 Ah, geeignet für Erhaltungsladung

• Komplette Fahrgestellelektrik mit Sicherungsautomaten

• Batterietrennschalter für die Fahrzeugbatterie (24 V), manuell bedienbar, in unmittelbarer Nähe der Fahrzeugbatterie

• Unterspannungswarnschalter (optisch und akustisch) mit einstellbaren Warnschwellen für die 24-V-Fahrzeugbatterie

• Steckdosen Fahrerhaus mittig: je eine 12-V- und 24-V-Steckdose

• Zusätzliche Steckdosen 12 V / 24 V sowie USB-C in Fahrerhaus und/oder Mannschaftsraum; Anzahl und Ausführung sind im Angebot zu beschreiben

• Sämtliche Schalter, Lampen und Bedienelemente sind durch Symbole oder Aufschriften eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen; zu verwenden sind Symbole nach DIN CEN/TS 15989

5.2 Beleuchtungsanlage

• LED-Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

• LED-Tagfahrlicht

• 2 Nebelscheinwerfer in LED-Ausführung

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• 2 Nebelschlussleuchten und Rückfahrscheinwerfer (Ausführung mit Aufbauhersteller Los 2 abstimmen)

• 2 Umrissleuchten

• 2 Bremsleuchten

• Begrenzungsleuchten gemäß Normvorgabe (Abstimmung mit Los 2)

• Steinschlagschutz für Frontscheinwerfer, Gitter grob- und feinmaschig

• Schlussleuchtenkabelsatz verlängert, soweit benötigt (nach Absprache mit Aufbauhersteller Los 2)

• Warnblinkleuchte nach Norm

• LED-Leselampen im Fahrer- und Beifahrerbereich sowie im Mannschaftsraum, separat schaltbar

• Zusätzliche Arbeitsleuchten in LED-Technik an den Spiegelhaltern links und rechts zur Ausleuchtung des Hinterachsbereiches bei Rangiertätigkeit; Schaltung automatisch beim Einlegen des Rückwärtsgangs sowie zusätzlich manuell über Bedienteil im Armaturenbrett; Ausschalten manuell und bei Erreichen einer definierten Geschwindigkeitsgrenze in Vorwärtsfahrt (soweit zulässig)

5.3 Vorrüstungen (Verkabelung)

• Vorrüstung für Rundumkennleuchten (Verkabelung) auf dem Fahrerhausdach

• Vorrüstung für Tetra-Digitalfunk-Einbau (Verkabelung) im Fahrerhaus gemäß TR BOS

• Schnittstelle für Aufbauhersteller im Fahrerhaus

5.4 Informations- und Kommunikationstechnik

• DAB+-Radio mit Bluetooth-Schnittstelle für Mobiltelefon, USB-Steckdose, Außenantenne und Freisprecheinrichtung

• Fahrtenschreiber und EU-Kontrollgerät: Entfall (nicht vorzusehen)

  1. Fahrerassistenzsysteme und Sicherheitsausstattung

6.1 Spiegel und Sichthilfen

• 2 Rück- und Weitwinkelspiegel, elektrisch verstellbar und heizbar (kein Spiegelersatzsystem)

• Nahbereichs- und Anfahrspiegel rechts, gemäß EG-Richtlinie 2003/97/EG, heizbar, elektrisch verstellbar

• Rampenspiegel auf der Beifahrerseite, heizbar, elektrisch verstellbar

• Akustischer Rückfahrwarner, quittierbar: ertönt automatisch beim Einlegen des Rückwärtsgangs; nach manueller Deaktivierung (Quittierung) ertönt das Signal beim nächsten Einlegen des Rückwärtsgangs erneut automatisch 9

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6.2 Kamerasystem und Abbiegehilfe

• Abbiegehilfe mit Radarsensoren: überwacht bei Fahrgeschwindigkeiten bis 30 km/h den schwer einsehbaren seitlichen Bereich auf der Beifahrerseite

• Rückfahrkamerasystem: Kamera am Fahrzeugheck zur Überwachung des rückwärtigen Bereichs vom Fahrerarbeitsplatz aus; Platzierung und Möglichkeit zur Einbindung einer zweiten Kamera sind mit dem Aufbauhersteller (Los 2) abzustimmen

6.3 Passive Sicherheit

• Airbag für Fahrer und Beifahrer

• Windschutzscheibe aus beheiztem Verbundsicherheitsglas

• Sonnenblende vor der Frontscheibe (getönt)

• Haltegriffe im Einstiegsbereich an beiden Türen (nahe A- und B-Säule sowie Mannschaftskabine) als Einstiegshilfe

• Spritzschutzlappen im Bereich der Vorder- und Hinterräder

  1. Fahrerhaus, Besatzung und Innenausstattung

7.1 Besatzung und Sitzplätze

Das Fahrerhaus muss eine Besatzung von mindestens 1+1+4 Personen (Fahrer, Beifahrer, 4 Personen auf der Rückbank) aufnehmen können.

7.2 Sitze und Sicherheitsgurte

• Fahrersitz: luftgefedert, verstellbar in Höhe, Neigung und Längsrichtung

• Beifahrersitz: für 1 Person, Rückenlehne vollständig umlegbar (Ausführung im Angebot zu beschreiben)

• Schonbezüge für Fahrer- und Beifahrersitz

• Gummifußmatten für Fahrer- und Beifahrersitz

• Sitzbank (Rückbank): Platz für 4 Personen, jeder Sitzplatz mit eigener Rückenlehne, Kopfstütze und 3-Punkt-Sicherheitsgurt (Signalfarbe, z. B. rot); der Innenraum der Sitzbank ist als Stauraum nutzbar

• Automatiksicherheits-Dreipunktgurte in Signalfarbe und höhenverstellbare Kopfstützen an allen Sitzplätzen

• Alle Gurtsysteme müssen ECE R 14 und ECE R 17 entsprechen

7.3 Klimatisierung und Heizung

• Klimaautomatik

• Wasserzusatzheizung, Mindestleistung 4 kW, als Standheizung, gemäß DIN 14502-2

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• Vorabscheider (Zyklonfilter) für die Luftansaugung des Innenraums

7.4 Ablagefächer und Stauraum

• Ablagefächer (Kartentaschen) an beiden Einstiegstüren

• Ablagefächer über der Frontscheibe

• Ablagefächer im Armaturenbrettbereich

7.5 Instrumententafel

Die Instrumententafel muss folgende Anzeigen bereitstellen:

• Geschwindigkeit mit Kilometerstand und Tageskilometerzähler

• Drehzahl

• Tankstände der Betriebsmittel (Diesel und ggf. AdBlue®)

• Ladedruck

• Uhr und Außentemperatur

• Fehleranzeige im Zentraldisplay

• Ganganzeige und Retarderstufe

• Anzeige ggf. eingelegter Differenzialsperren

  1. Lackierung und Korrosionsschutz

• Fahrgestellrahmen: schwarz lackiert

• Stoßfänger und Kotflügel: weiß, RAL 9010

• Felgen: silber

• Fahrerhaus: feuerrot, RAL 3000

• Langzeitkonservierung, Hohlraumkonservierung und Unterbodenschutz sind vollumfänglich auszuführen

  1. Mitgeliefertes Zubehör und Dokumentation

9.1 Sicherheitsausrüstung und Bordausstattung

• Unterlegkeile nach DIN 76051, 2 Stück

• Warndreieck, 1 Stück

• Verbandkasten

• Wagenheber

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• Bordwerkzeug

9.2 Technische Unterlagen und Dokumentation

• Bedienungsanleitung in gedruckter und digitaler Form (Sprache: Deutsch)

• Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kfz-Brief)

• Werkstattunterlagen sowie vollständige elektrische, hydraulische und pneumatische Schaltpläne für das Fahrgestell

  1. Abnahme, Übergabe und Schulung

10.1 Abnahme

Die Bereitstellung des Fahrzeuges zur Abnahme ist dem Auftraggeber mindestens 2 Wochen im Voraus „schriftlich“ anzuzeigen. Die Abnahme außerhalb des Gebietes der Bunderepublik Deutschland ist auf Wunsch des Herstellers nur möglich, wenn dieser alle zusätzlichen entstehenden Kosten ( Reisekosten, Tagegelder, etc. ) übernimmt.

Das fertiggestellte Fahrzeug und dessen Aufbauten werden vor ihrer Auslieferung durch Beauftragte des Auftragsgebers an einem, mit dem Hersteller vereinbarten Ort abgenommen. Die Fahrzeugabnahme erstreckt sich über die Funktions- und Leistungsfähigkeit des gesamten Fahrzeuges, einschließlich der fest installierten und verlasteten Aggregate und Gerätschaften, sowie der Übereinstimmung zwischen Fahrzeug und Verdingungsunterlagen.

10.2 Anmeldung und Überführung zum Aufbauhersteller

Das Fahrgestell ist durch den Auftragnehmer zum Aufbauhersteller (Los 2) zu überführen. Es ist mit einer maximalen Überführungsdistanz von 500 km zu kalkulieren. Die Kennzeichenschilder werden vom Auftraggeber dem Fahrzeughersteller bereitgestellt und müssen von diesem kostenlos montiert werden. Erforderliche Unterlagen für die Fahrzeugzulassung sind spätestens 15 Werktage vor der Fahrzeugabnahme bereitzustellen und an die Feuerwehr St. Blasien zu senden.

10.3 Einweisung beim Auftraggeber

Beim Auftraggeber vor Ort ist eine Einweisung in das Fahrgestell für mindestens 12 Personen durchzuführen. Die Einweisung umfasst alle relevanten Bedienungs-, Sicherheits- und Wartungshinweise.

10.4 Gelände-Fahrsicherheitstraining

Es ist ein eintägiges Gelände-Fahrsicherheitstraining für mindestens 6 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr St. Blasien zu organisieren und durchzuführen.

  1. Bewertungskriterien und Zuschlag

Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erteilt. Die Ermittlung erfolgt anhand der nachfolgenden Zuschlagskriterien und deren Gewichtung:

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• Preis = 65 % (max. 650 Punkte) • Liefertermin = 20% (max. 200 Punkte) hat gelöscht: 20 • Garantiezeit = 15 % (max. 150 Punkte) hat gelöscht: 15

Die maximale Gesamtpunktzahl beträgt 1.000 Punkte.

11.1 Bewertungsmethode:

Preis:

Bewertungsmethode Lineare Interpolation. Das günstigste zulässige Angebot erhält die volle Punktzahl. Alle anderen Angebote werden linear dazu bewertet.

Liefertermin:

Spätester Liefertermin = 300 Kalendertage nach Auftragserteilung hat formatiert: Schriftart: Fett

Bewertungsmethode Punktestaffelung.

• Liefertermin zwischen 280 und 300 Kalendertage nach Auftragserteilung (40 Punkte)

• Liefertermin zwischen 260 und 279 Kalendertagen nach Auftragserteilung (80 Punkte) hat gelöscht: Spätester Liefertermin = 300 Kalendertage nach Auftragserteilung (50 Punkte) • Liefertermin zwischen 240 und 259 Kalendertagen nach Auftragserteilung (120 Punkte) hat gelöscht: 70 • Liefertermin Zwischen 220 und 239 Kalendertagen nach Auftragserteilung (160 Punkte) hat gelöscht: 9 • Liefertermin kleiner gleich 219 Kalendertage nach Auftragserteilung (200 Punkte) hat gelöscht: 100 Garantiezeit: hat gelöscht: 4 hat gelöscht: 6 Bewertungsmethode Punktestaffelung. hat gelöscht: 150 • Mindestgarantiezeit = 24 Monate nach Auslieferung (50 Punkte) hat gelöscht: 39

• 1 Jahr Garantiezeitverlängerung = 36 Monate nach Auslieferung (100 Punkte) hat gelöscht: Garantizietverlägerung

• 2 Jahre Garantiezeitverlängerung = 48 Monate nach Auslieferung (150 Punkte)

Die Garantiezeitverlängerung muss ohne zusätzliche Bedingungen erfolgen!

  1. Angebotsanforderungen

12.1 Pflichtangaben im Leistungsverzeichnis

• Tatsächliche Motorleistung (kW) LV- Pos. 2.11

• Typ Zwillingsbereifung der Hinterachse LV Pos. 1.5

• Zulässiges Gesamtgewicht Vorderachse (kg) LV Pos. 1.7

• Zulässiges Gesamtgewicht Hinterachse (kg) LV Pos. 1.8

• Radstand (mm) LV Pos. 2.1

• Technisch mögliche Gesamtmasse (kg) LV Pos. 2.13

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• Angebotener Kraftstofftankinhalt (l) LV Pos. 2.14

• Angebotener AdBlue®-Tankinhalt (l), soweit erforderlich LV Pos. 2.15

• Tatsächlicher Wendekreis (mm) LV Pos. 2.7

• Achsbreite vorne und hinten außen am Rad (mm) LV Pos. 2.18

12.2 Pflichtbeilagen

• Technisches Datenblatt Motor

• Technische Beschreibung Federungs-/Antiwanksystem (Pos. 2.38)

• ISO 9001-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis

• Eine Leistungs- und Energiebilanz des Fahrgestells über Lichtmaschine, Batterien und Verbraucher

• Firmenname und Adresse der nächsten geeigneten und vom Fahrzeuglieferant anerkannte Vertragswerkstatt

12.3 Preisangaben

• Alle Preise sind in Euro als Festpreise anzugeben, jeweils netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

  1. Vertragsstrafen

Die Lieferfrist beträgt den angegebenen Zeitraum in Kalendertagen aus dem Leistungsverzeichnis nach Auftragseingang. Bei einer Fristüberschreitung, die der Auftragnehmer zu verzeichnen hat, ist eine Vertragsstrafe für den Verzug in Höhe von 0,5% der Auftragssumme pro Kalendertag zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5% der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. hat gelöscht: ¶

………………………………………. ……………………………………………………... Ort, Datum Stempel, rechtsgültige Unterschrift Kommentiert [TS4]: Rechtschreibfehler

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