Kapitel D EVB_IT_Erstellungsvertrag.pdf

Lieferung einer schlüsselfertigen Public-Key-Infrastruktur für die Polizei NRW

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 14:19 (Europe/Berlin)

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Erstellungsvertrag

Vertrag über die Erstellung bzw. Anpassung von Software

Inhaltsangabe 1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages ................................................................................ 4

1.1 Vertragsgegenstand4

1.2 Vergütung5

1.3 Vertragsbestandteile5

2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen6

2.1 Leistungen bis zur Abnahme6

2.2 Leistungen nach der Abnahme6

3 Systemumgebung* beim Auftraggeber und Beistellungen des Auftraggebers6

4 Leistungen des Auftragnehmers7

4.1 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf)7 4.1.1 Abweichende Lizenzbedingungen7

4.1.2 Bereitstellung und Installation* der Standardsoftware*8

4.2 Anpassung von Software* auf Quellcodeebene8

4.3 Customizing* von Software*8

4.3.1 Leistungsumfang8

4.3.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen8 4.3.3 Vergütung8

4.4 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer9

4.4.1 Leistungsumfang9 4.4.2 Vergütung10

4.4.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware11 4.4.4 Bereitstellung und Installation der Individualsoftware*11

4.5 Schulung12

4.5.1 Art und Umfang der Schulungen12

4.5.2 Schulungsunterlagen12

4.5.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen12

4.6 Dokumentation12

4.7 Software Bill of Materials (SBOM)*13

4.8 Sonstige Leistungen (z.B. Datenmigration)13

4.8.1 Leistungsumfang13

4.8.2 Vergütung13

5 Pflege13 5.1 Arten von Pflegeleistungen13

5.1.1 Störungsbeseitigung13

5.1.2 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*)14

5.2 Beginn / Dauer der Pflege14

5.3 Kündigung der Pflegeleistungen14

5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Pflegeleistungen15

5.4.1 Vergütung15

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Erstellungsvertrag

5.4.2 Zahlungsfristen für Pflegeleistungen15

5.5 Sonstige Regelungen zu Pflegeleistungen15

5.5.1 Abnahme der Pflegeleistungen15

5.5.2 Dokumentation der Pflegeleistungen15

6 Weitere Leistungen nach der Abnahme der Werkleistungen15

6.1 Weiterentwicklung und Anpassung15

6.2 Sonstige Leistungen16 6.2.1 Leistungsumfang16

6.2.2 Vergütung16

7 Zusätzliche Regelungen für Open Source Software*16

8 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand17

8.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand17

8.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand17

8.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)17

8.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)17

8.2.3 Während sonstiger Zeiten17

8.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen17 8.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten18

8.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten18

8.4.2 Reisezeiten18

8.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand18

8.6 Preisanpassung für Pflegeleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind18

9 Termin-, Leistungs- und Zahlungsplan18 10 Kommunikation19

10.1 Ansprechpartner19

10.2 Störungs- bzw. Mängelmeldung19

10.2.1 Form der Störungs- bzw. Mängelmeldung19

10.2.2 Adresse für Störungs- bzw. Mängelmeldung19

11 Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice*20

11.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*20

11.2 Servicezeiten20

11.3 Hotline21

11.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests)21

12 Weitere Pflichten des Auftragnehmers21 12.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers21

12.2 Kopier- oder Nutzungssperre*21

12.3 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge*21

13 Mitwirkung des Auftraggebers21

14 Abnahme21

14.1 Gegenstand der Abnahme21

14.2 Testdaten22

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Erstellungsvertrag

14.3 Funktionsprüfung22

15 Mängelhaftung (Gewährleistung)22

15.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel22

15.2 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung22

16 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn23

17 Vertragsstrafen bei Verzug23

18 Weitere Vereinbarungen23 18.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes*23

18.1.1 Übergabe des Quellcodes*23

18.1.2 Hinterlegung des Quellcodes*23

18.2 Haftpflichtversicherung23

18.3 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit23

18.4 Kündigungsrecht des Auftraggebers24

18.5 Sonstige Vereinbarungen24

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Erstellungsvertrag

Vertrag über die Erstellung bzw. Anpassung von Software

zwischen

dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW

Schifferstraße 10, 47059 Duisburg,

dieses vertreten durch den Direktor des LZPD NRW, ebenda

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: ZA 4.2/1001955063/Kie

„Auftraggeber“

und

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____

„Auftragnehmer“

wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages

1.1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des EVB-IT Erstellungsvertrages ist die Beschaffung von Lieferung einer schlüsselfertigen PKI-Lösung auf Basis von Hardware-Appliances zur manuellen und automatisierten Bereitstellung von digitalen Zertifikaten für den internen Einsatz bei der Polizei NRW.

Höchstwert

Der vom Auftraggeber nach aktueller Rechtsprechung des EuGH (Urt. V. 17.06.2021, C-23/20) anzugebende Höchstwert dieser vorliegenden Rahmenvereinbarung beträgt 500.000,00 Euro netto über die maximale Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung (vgl. Ziff 5.2 und 5.3 dieses EVB-IT Erstellungsvertrages). Bei Erreichen des Höchstwertes endet der Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.


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Erstellungsvertrag

1.2 Vergütung ☒ Der Pauschalfestpreis* beträgt _____. (Siehe hierzu auch Ziff. 4.4.1 und 4.4.2)

☐ Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden1.

☐ Es wird kein Pauschalfestpreis* vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausgewiesen.

☐ Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich darüber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung in Anlage Nr. _____.

1 Die gesonderte Vergütung ergibt sich z.B. für die Pflege aus Nummer 5.4.1.

Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.

Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

1.3 Vertragsbestandteile Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 25 und den folgenden Anlagen:

Anlage Nr.BezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten
01Leistungsbeschreibung des offenen Verfahrens zum Zeichen ZA 4.2/1001955063/Kie (Kapitel B)9
02Angebot des Auftragnehmers vom […] inklusive des Preisblatts (Kapitel C) zum Ausschreibungsverfahren ZA 4.2/1001955063/Kie
03die Antworten auf etwaige Bieterfragen im Verfahren ZA 4.2/1001955063/Kie
Muster 1Störungsmeldeformular
Muster 2Leistungsnachweis
Muster 3Änderungsverfahren
Muster 4Nutzungsmatrix

☒ Es gelten die Anlagen in vorgenannter Rangfolge.

Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummer 4.1.1, d.h. sie gelten, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in der Tabelle aus Nr. 1.3.1 aufgelistet werden, ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und bei Anwendbarkeit der Nummer 4.1.1.1 in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in obiger Tabelle aufgelistet werden; allerdings gelten für Standardsoftware* bzw. Teile von Standardsoftware* (Softwarekomponenten), die Open Source Software sind, die vom Rechteinhaber vorgegebenen Lizenzbedingungen und die Nummer 4.1.1.2.

1.3.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung bzw. Anpassung von Software* (EVB-IT Erstellungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung,

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Erstellungsvertrag

1.3.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

Die EVB-IT Erstellungs-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.

Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Erstellungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Erstellungs-AGB zugelassen ist.

Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert.

2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen

2.1 Leistungen bis zur Abnahme ☐ Anpassung von Software* auf Quellcodeebene; die

☐ anzupassende Software* wird durch den Auftragnehmer überlassen

☐ anzupassende Software* wird vom Auftraggeber beigestellt

☐ Customizing* von Software*; die

☐ zu customizende Software wird durch den Auftragnehmer überlassen

☐ zu customizende Software* wird vom Auftraggeber beigestellt ☒ Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer

☐ Schulung

☐ Sonstige Leistungen: _____

2.2 Leistungen nach der Abnahme ☒ Pflege (Störungsbeseitigung und/oder Lieferung neuer Programmstände*)

☒ Weiterentwicklung und Anpassung

☐ Sonstige Leistungen _____

3 Systemumgebung* beim Auftraggeber und Beistellungen des Auftraggebers ☐ Die Systemumgebung* beim Auftraggeber ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

☐ Die Beistellungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

☐ Der Auftraggeber stellt folgende Software* bei

Lfd. Nr.Bezeichnung der Software*Übergabe im Quellcode* (ja/nein)Übergabe der
Software* erfolgt
gemäß Anlage Nr.

☐ Der Auftraggeber verschafft dem Auftragnehmer an der Software* gemäß lfd. Nr. _____ die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Bearbeitungsrechte gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Der Auftragnehmer erklärt, an der Software* gemäß lfd. Nr. _____ über die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Bearbeitungsrechte selbst zu verfügen.

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Erstellungsvertrag

4 Leistungen des Auftragnehmers

4.1 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf)

Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware*, die Gegenstand der Anpassungsleistungen des Auftragnehmers ist, gegen Einmalvergütung auf Dauer überlassen:

Lfd. Nr.ProduktbezeichnungMengeEXP¹AnzahlZu liefernde Version²Abweichende Nutzungsrechte gemäß Anlage Nr.³Einzelpreis⁴Gesamtpreis⁴
und -beschreibung,erlaubter
Produkt-Nr.Sicherungskopien

Summe der Gesamtpreise _____

FußnoteErläuterung
1US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften
2A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen
3Die hier bezeichnete Anlage ist entweder eine Nutzungsrechtsmatrix gemäß Muster 4 oder eine vom Auftraggeber selbst erstellte Rechteregelung, keinesfalls bezieht sie sich aber auf Lizenzbedingungen des Herstellers der Standardsoftware*. In der Nutzungsrechtsmatrix erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 2.1.1 EVB-IT Erstellungs-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. In der vom Auftraggeber selbst erstellten Rechteregelung (in der Regel die Leistungsbeschreibung) legt der Auftraggeber den Mindestumfang an Rechten fest, den er an der Standardsoftware* erwerben will (z.B. Volumenlizenz, keine OEM-Lizenz etc.), wenn er die Nutzungsrechtsmatrix nicht nutzt. Die Nutzungsrechtsregelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.1.1.1). Von den Nutzungsrechtsregelungen in Bezug auf Open Source Software* darf in der Anlage nicht abgewichen werden.
4Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer den Anteil der Standardsoftware* an dem Pauschalfestpreis* anzugeben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.

4.1.1 Abweichende Lizenzbedingungen

4.1.1.1 Bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* oder Softwarekomponente Nummer 4.1 gelten folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge: (cid:1) Nutzungsrechtsmatrizen oder sonstige Rechteregelungen des Auftraggebers (s.a. Nummer 4.1, Spalte 7), (cid:1) Ziffer 2.1.1 EVB-IT Erstellungs-AGB, (cid:1) die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege – aus den gemäß Nummer 5.1.2 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

Die Nutzungsrechtsregelungen in Bezug auf die Überlassung von Software* oder Softwarekomponenten, die Open Source Software* sind,bleiben unberührt und haben stets Vorrang.

4.1.1.2 Regelungen für Open Source Software*: ☐ Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber als Open Source Software* zur Verfügung gestellt.

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Erstellungsvertrag

☐ Zusätzlich weisen die vorgenannten Lizenzbedingungen der Open Source Software* die weiteren Eigenschaften auf ☐ Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber unter der folgenden Lizenz zur Verfügung gestellt, die den Anforderungen an Open Source Software* entspricht: _____. ☐ Die Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber ausschließlich unter Geltung von durch openCode* freigegebenen Lizenzen zur Verfügung gestellt. ☐ Die Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber ausschließlich unter Geltung von Lizenzen gemäß „Open Source Lizenzliste“ (verfügbar unter evb-it.gov.de) zur Verfügung gestellt. ☐ Hinsichtlich der Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. _____, wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 2.1.1.4 EVB-IT Erstellungs-AGB): _____.

4.1.2 Bereitstellung und Installation* der Standardsoftware* Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: _____ ☐ Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Standardsoftware* gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. _____ zu installieren.

4.2 Anpassung von Software* auf Quellcodeebene

Die Anpassung der Software* auf Quellcodeebene erfolgt gemäß folgender Tabelle:

Lfd. Nr.Lfd. Nr. ausAnpassungsleistungen ggf. Verweis auf AnlageÜbernahme der Anpassungen in den Standard (Ja/Nein)Zeitpunkt derVergütung (nur eintragen, wenn nicht im Pauschalfestpreis* enthalten)
Nummer 3Übernahme in den
bzw.Standard. Nur
Nummereintragen, wenn
4.1abweichend von
Ziffer 2.2.1 EVB-IT
Erstellungs-AGB

4.3 Customizing* von Software*

4.3.1 Leistungsumfang ☐ Das Customizing* der Software* gemäß Nummer _____ lfd. Nr. _____ erfolgt gemäß Anlage Nr._____.

4.3.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen ☐ Abweichend von Ziffer 2.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB werden gem. Anlage Nr. _____ für die dort genannten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart. ☐ Abweichend von Ziffer 2.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehenden Materialien Bearbeitungsrechte eingeräumt.

Die Nutzungsrechtsregelungen gemäß Ziffer 2.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB in Bezug auf vorbestehende Materialien, an denen Rechte, wie an Open Source Software* eingeräumt werden, bleiben von den vereinbarten Abweichungen unberührt.

4.3.3 Vergütung ☐ Das Customizing* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

☐ Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für das Customizing* beträgt _____ Euro.

☐ Die gesonderte Vergütung für das Customizing* beträgt pauschal _____ Euro.

☐ Die Vergütung für das Customizing* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7

☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.

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Erstellungsvertrag

4.4 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer

4.4.1 Leistungsumfang ☒ Der Auftragnehmer erstellt folgende Individualsoftware*:

Lfd. Nr.Bezeichnung der Individualsoftware*Vergütungsanteil
am Pauschalfestpreis*
für die Erstellung von Individualsoftware*
1Eine schlüsselfertige PKI-Lösung auf Basis von Hardware-Appliances zur manuellen und automatisierten Bereitstellung von digitalen Zertifikaten, gemäß Leistungsbeschreibung (Kapitel B), Anlage 01

Gesamtsumme der Vergütungsanteile _____

☒ Die Individualsoftware* enthält folgende vorbestehende Teile*:

Lfd. Nr.Lfd. Nr. aus NummerBezeichnung der vorbestehenden Teile*Übergabe nur im
4.4.1, Tabelle 1Objektcode*
Ja/Nein
1Einsatz im Netzwerk Die Administration des Systems sowie aller darauf angebotenen Dienste müssen über das interne Netzwerk der Polizei NRW bereitgestellt werden.
2Getrennte Schnittstelle zur Administration und zur Zertifikatsbereitstellung Die Administration von Geräten erfolgt über ein separates Netzwerk, das System muss daher über einen separaten Netzwerkanschluss für die Administration verfügen.
3Einsatz im geschlossenen Netzwerk Inbetriebnahme, Lizenzierung, Updates und Support müssen ohne Zugang zum Internet bzw. Cloudsystemen möglich sein.
4Kapazität / Leistung Erstellung und Verwaltung von mindestens 1.000.000 Digitalen Zertifikaten muss möglich sein.
5Manuelle Bereitstellung von Zertifikaten Das System muss die Bereitstellung von Zertifikaten über ein Self-Service-Portal ermöglichen.

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Erstellungsvertrag

Lfd. Nr.Lfd. Nr. aus NummerBezeichnung der vorbestehenden Teile*Übergabe nur im
4.4.1, Tabelle 1Objektcode*
Ja/Nein
6Automatische Bereitstellung von Zertifikaten Automatisierte Bereitstellung von Zertifikaten über folgende Protokolle muss möglich sein: -SCEP -EST -ACME -CMP -MSAE
6Hochverfügbarkeit Das System muss technische Funktionen zur Ausfallsicherheit bieten, sodass alle Dienste bei Ausfall einer Komponente weiterhin zur Verfügung stehen.
7HSM Das System muss über ein Hardware Security Modul (HSM) mit 8 Zertifikatsslots verfügen.
8Post-Quanten Kryptografie Das System und das HSM müssen moderne Algorithmen unterstützen, die die Post-Quanten Kryptografie (PQC) erfordert.

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen im Zusammenhang mit den verwendeten vorbestehenden Teilen* im Laufe der Erstellung rechtzeitig vorher schriftlich informieren. Sollte der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zusätzliche oder andere vorbestehende Teile* in die Individualsoftware* einsetzen, so bestehen für diese vorbestehenden Teile* die Rechte gemäß Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB, jedoch werden keinesfalls ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt. Die ggf. für eine Verbreitung und Unterlizenzierung sämtlicher vorbestehenden Teile* zu zahlende Vergütung erhöht sich hierdurch nicht. Setzt der Auftragnehmer hingegen keine oder nur solche vorbestehenden Teile* ein, die Open Source Software* sind, entfällt die Vergütung.

4.4.2 Vergütung ☐ Die gesonderte Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* beträgt pauschal _____ Euro.

☐ Die Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7

☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen. ☒ Die Erstellung der Individualsoftware* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

Bei Verwendung vorbestehender Teile* durch den Auftragnehmer, die keine Open Source Software sind,* gem. Nummer 4.4.1 gilt Folgendes: ☐ Die Vergütung für das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* insgesamt an beliebige Dritte beträgt insgesamt _____ Euro. ☒ Die Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist mit der Vergütung für die Individualsoftware* abgegolten.

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Erstellungsvertrag

4.4.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware*

4.4.3.1 Open Source Software*

Gemäß Ziffer 2.1.2.1 Absatz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB ist die Individualsoftware* inklusive aller vorbestehenden Teile als Open Source Software* zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich bzw. abweichend davon gilt folgendes. Die Bereitstellung der ☐ Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen erfolgen. ☐ Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen, die keinen Copyleft*-Effekt haben, erfolgen (sog. permissive Lizenzen, z.B. MIT- oder Apachelizenz > Version 1.0). ☐ Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen mit Copyleft*-Effekt zur Verfügung gestellt werden (sog. reziproke Lizenzen, z.B. GNU GPL oder LGPL). ☐ Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter der/den folgenden Lizenz(en) zur Verfügung gestellt werden, die den Anforderungen an Open Source Software* entspricht: _____.

☒ Abweichend von Ziffer 2.1.2.1 Absatz 2ff. EVB-IT Erstellungs-AGB muss die Bereitstellung der Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. 1 unter Verschaffung von ausschließlichen Nutzungsrechten erfolgen.

Die Regelungen gemäß Ziffer 2.3 EVB-IT Erstellungs-AGB bleiben von den vereinbarten abweichenden Nutzungsrechten unberührt.

4.4.3.2 Keine Bereitstellung als Open Source Software* ☐ Abweichend von Ziffer 2.1.2.1 Absatz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird die Individualsoftware* nicht als Open Source Software (sondern als sog. proprietäre Software) zur Verfügung gestellt; es gelten daher ausschließlich Absätze 2ff. der Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB. Zudem gelten die Regelungen mit folgenden Maßgaben. Für die ☐ Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ wird ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. ☐ Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ wird das Recht zur gewerblichen Verwertung, also insbesondere auch zur Unterlizenzierung, Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken an beliebige Dritte gewährt. ☐ Für die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ gelten vorrangig vor den Regelungen in Ziffer 2.1.2.1 Absätze 2ff. EVB-IT Erstellungs-AGB die Regelungen zu den Nutzungsrechten aus Anlage Nr. _____.

Sonderregelungen für vorbestehende Teile* vorgenannter Individualsoftware* ☐ Das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist ausgeschlossen.

☐ Abweichend von Ziffer 2.1.2.1 Absatz 2ff. EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftraggeber zur gewerblichen Verbreitung und Unterlizenzierung vorbestehender Teile* der Individualsoftware* in Verbindung mit der Individualsoftware* selbst an beliebige Dritte berechtigt. ☐ Die Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware* ist in Anlage Nr. _____ geregelt. ☐ Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 2.1.2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. _____.

4.4.4 Bereitstellung und Installation* der Individualsoftware*

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung: Mit Abschluss der Bereitstellung.

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Erstellungsvertrag

☐ Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Individualsoftware* zu installieren. ☐ bei openCode* mit allen dafür notwendigen Bestandteilen und entsprechend deren Anforderungen.

4.5 Schulung

4.5.1 Art und Umfang der Schulungen ☐ Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart:

Lfd.Anzahl der SchulungenArt derInhalt der SchulungSchulungstage pro SchulungOrt²MaximaleBetrag pro Schulung³Gesamtpreis³
Nr.SchulungAnzahl
(NZ/AD/MP/S)1Teilnehmer
pro
Schulung

Summe der Gesamtpreise _____

FußnoteErläuterung
1NZ = Nutzerschulung AD = Administratorenschulung MP = Multiplikatorenschulung S = sonstige Schulung
2Von Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB abweichender Ort der Schulung
3Sofern im Pauschalfestpreis* enthalten, keine Angabe notwendig

☐ Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Nr. _____.

4.5.2 Schulungsunterlagen

☐ Art und Umfang der Schulungsunterlagen ergeben sich ergänzend zu Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB aus Anlage Nr. _____.

4.5.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen ☐ Die in Nummer 4.5.1 vereinbarte Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. ☐ Die Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. _____ bis _____ ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

4.6 Dokumentation ☐ Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ist die Dokumentation in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: _____. ☐ Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Erstellungs-AGB sind folgende Teile der Dokumentation: _____ bis zum _____ zu liefern.

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Erstellungsvertrag

☐ Abweichend von Ziffern 4.5 und 5.5 EVB-IT Erstellungs-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen im Rahmen der Pflege oder der Mängelbeseitigung an den Dokumentationen erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern. ☒ Abweichend von Ziffer 5.6 EVB-IT Erstellungs-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. ☐ Die Anwenderdokumentation ist zusätzlich als kontextsensitive “Online-Hilfe” in der Software* abzulegen. ☒ Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. 1.

4.7 Software Bill of Materials (SBOM)* ☐ Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software Bill of Materials (SBOM)* gemäß BSI TR-03183-2 für die nach diesem Vertrag überlassene bzw. erstellte Software* ☐ im Format SPDX ☒ im Format CycloneDX

zur Verfügung.

Soweit die Pflege der Software* vereinbart ist, aktualisiert der Auftragnehmer die von ihm bereitgestellte Software Bill of Materials (SBOM)* für alle neuen Programmstände*, die er dem Auftraggeber nach diesem Vertrag zur Verfügung stellen muss, sofern sich aus den neuen Programmständen* Änderungen an der Software Bill of Materials (SBOM)* ergeben.

4.8 Sonstige Leistungen (z.B. Datenmigration)

4.8.1 Leistungsumfang ☒ Der Umfang der sonstigen Leistungen ergibt sich aus Anlage Nr.1

4.8.2 Vergütung ☒ Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

☐ Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die sonstigen Leistungen beträgt _____ Euro.

☐ Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal _____ Euro.

☐ Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 8

☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.

5 Pflege ☒ Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Pflege zur Störungsbeseitigung und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:

5.1 Arten von Pflegeleistungen

5.1.1 Störungsbeseitigung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen ☒ gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen.

☐ in der Software* gemäß Nummer _____ lfd. Nr. _____ gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen. ☒ gemäß Anlage Nr. Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung (Kapitel B) zu beseitigen.

Regelungen zur Störungsmeldung ergeben sich aus Nummer 9.2.

Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* im Rahmen der Störungsbeseitigung ergeben sich aus Nummer 10.

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Erstellungsvertrag

5.1.1.1 Ort der Störungsbeseitigung ☐ Die Störungsbeseitigung erfolgt durch Personal des Auftragnehmers vor Ort beim Auftraggeber.

☐ Der Auftragnehmer erbringt, soweit möglich, die in Anlage Nr. _____ vereinbarten Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Der Ort der Störungsbeseitigung ist in Anlage Nr. _____ geregelt.

5.1.2 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) ☐ Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware* zu überlassen, sobald sie am Markt verfügbar sind:

Lfd. Nr. ausPatches*, Updates*Upgrades*Releases/ Versionen*Leistung auf Anforderung des AuftraggebersLeistung
Nummer 4.1unverzüglich,
sobald verfügbar

☐ Der Auftragnehmer nimmt die Installation*, soweit möglich, mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ vor. ☐ Abweichend von Ziffer 4.2 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Programmstand* gemäß Nummer 5.1.2 lfd. Nr. _____ zu installieren*. ☐ Besondere Vereinbarung zu Installation* und Customizing* der Programmstände* gemäß Anlage Nr. _____.

Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware* Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbedingungen in Nummer 4.1.1 einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programmstände* der jeweiligen Standardsoftware* durch die für den neuen Programmstand* geltenden Nutzungsrechtsregelungen ersetzt, wobei die in Nummer 4.1.1 getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 4.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB und nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekannt gegeben werden.

5.2 Beginn / Dauer der Pflege

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Pflege beginnend mit ☐ dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist) ☒ dem Tag nach der Abnahme

☐ folgendem Datum _____

jeweils ☐ für die Dauer von _____ Monaten ☒ für die Dauer von mindestens 60 Monaten (Mindestvertragsdauer)

☐ für die in Anlage Nr. _____ vereinbarte Dauer

zu erbringen.

5.3 Kündigung der Pflegeleistungen ☐ Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Erstellungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr). ☐ Ergänzend zu Ziffer 15.2 EVB-IT Erstellungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.

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Erstellungsvertrag

5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Pflegeleistungen

5.4.1 Vergütung ☐ Die Pflege ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

Der Vergütungsanteil für die Pflege am Pauschalfestpreis* beträgt _____ Euro². ☐ Die gesonderte Vergütung für die Pflege insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal _____ Euro.

☐ Die gesonderte monatliche Vergütung für die Pflege beträgt pauschal _____ Euro.

☐ Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal _____ Euro vereinbart. ☒ Die Vergütung für die Pflege gemäß Nummer(n) 1 (hier die relevanten Nummer(n) aus Nummer 5.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 8 ☒ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.

☐ Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. _____.

² Der Auftragnehmer hat den Anteil der Pflege an dem Pauschalfestpreis* anzugeben, selbst wenn in Nummer 1.2 keine gesonderte Ausweisung von Preisanteilen vorgesehen ist. Dies allein, um die Berechnung der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 14.2 EVB-IT Erstellungs-AGB und – bei Vereinbarung einer gesonderten Ausweisung – eine Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.

5.4.2 Zahlungsfristen für Pflegeleistungen ☐ monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats)

☐ quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats) ☒ jährlich (zahlbar bis zum _____) Die Vergütung ist fällig innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung beim Auftraggeber. Die Vergütung ist auf das in der jeweiligen Rechnung genannte Konto des Auftragnehmers zu zahlen. Für den Zahlungszeitpunkt ist der Zugang des Überweisungsauftrags beim in der jeweiligen Rechnung genannten Kreditinstitut maßgeblich. Erfolgt die Zahlung der Vergütung innerhalb von 21 Tagen nach Fälligkeit, gewährt der Auftragnehmer ____% Skonto auf den jeweiligen Rechnungsbetrag. Die Rechnungen sind versehen mit der Anschrift – Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW, TD ZA 4.2, Schifferstraße 10, 47059 Duisburg – elektronisch an die E-Mailadresse TDZA42.Rech@polizei.nrw.de zu senden. ☐ einmalig zum _____

☐ gemäß Anlage Nr. _____

5.5 Sonstige Regelungen zu Pflegeleistungen

5.5.1 Abnahme der Pflegeleistungen ☐ Besondere Regelungen zur Abnahme ergeben sich aus der Anlage Nr. _____.

5.5.2 Dokumentation der Pflegeleistungen ☒ Abweichend von Ziffer 4.5 Satz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr.1 aufgeführten Umfang verpflichtet, die im Rahmen der Pflege durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.

6 Weitere Leistungen nach der Abnahme der Werkleistungen

6.1 Weiterentwicklung und Anpassung ☒ Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Werkleistung jeweils nach den Vereinbarungen in Anlage Nr. 1 weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauftragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT Erstellungs-AGB.

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Erstellungsvertrag

6.2 Sonstige Leistungen

6.2.1 Leistungsumfang ☒ Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Abnahme der Werkleistungen ergibt sich aus Anlage Nr.1.

6.2.2 Vergütung ☒ Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

☐ Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt _____ Euro. ☐ Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für die Pflege gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. ☐ Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal _____ Euro.

☐ Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 8

☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

☐ Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.

7 Zusätzliche Regelungen für Open Source Software* ☐ Der Auftragnehmer ist verpflichtet, hinsichtlich der pflegegegenständlichen Software* eine Lizenzbestandsaufnahme durchzuführen, deren Ergebnis eine vollständige Software Bill of Materials (SBOM*) ist. Die Lizenzbestandsaufnahme ist unverzüglich nach Vertragsschluss durchzuführen. ☐ Die Lizenzbestandsaufnahme ist spätestens binnen _____ Kalendertagen abzuschließen.

☐ Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme ist mit der Vergütung für die Pflege abgegolten.

☐ Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 8 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

☐ Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme erfolgt zu einem gesonderten Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro.

Die SBOM* ist gemäß Ziffer 5.7 der EVB-IT Erstellungs-AGB zu pflegen. ☐ Neue Programmstände* von Standardsoftware* bzw. Softwarekomponenten müssen stets

☐ Open Source Software* sein,

☐ Open Source Software* sein, für die ausschließlich von openCode* freigegebene Lizenzen gelten,

soweit die Parteien nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. ☐ Ist die Störungsbeseitigung oder die Überlassung neuer Programmstände* vereinbart, so setzt der Auftragnehmer den Auftraggeber über das Erscheinen neuer Programmstände* in Kenntnis und berät ihn dazu, wann ein neuer Programmstand* übernommen werden sollte. ☐ Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber neue Programmstände* von Open Source Software nur, nachdem er diese in einer von ihm bereitgehaltenen, geeigneten Testumgebung auf Funktionalität und Eignung für die Zwecke des Auftraggebers erfolgreich getestet hat. ☐ Abweichend von Satz 1 stellt der Auftraggeber eine hierfür geeignete Umgebung zur Verfügung.

☐ Der Auftragnehmer stellt die Ergebnisse der Pflegeleistungen zusätzlich zur Überlassung an den Auftraggeber auf derjenigen öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte zur Verfügung, auf der die gepflegte Software* hauptsächlich entwickelt und verwaltet wird. Die Zurverfügungstellung der Ergebnisse der Pflegeleistungen umfasst jeweils, soweit dort vorhanden, auch den ausführbaren Code, die Pflege der Doku- mentation, der Software Bill of Materials (SBOM)* und eines Verzeichnisses verwendeter Softwarekomponenten.

Zusätzlich erfolgt die Bereitstellung durch den Auftragnehmer wie folgt:

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Erstellungsvertrag

☐ auf der folgenden öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte: _____.

☐ auf openCode*

8 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand

8.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand

Lfd. Nr.Bezeichnung der PersonalkategoriePreisPreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 8.2.1 je TagPreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 8.2.2 je StundePreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 8.2.2 je TagPreisPreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 8.2.3 je Tag
innerhalb derinnerhalb der
Zeiten gemäßZeiten gemäß
NummerNummer
8.2.1 je8.2.3 je
StundeStunde

8.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand

Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht:

8.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)

WochentagUhrzeit
_____ bis _____von _____ bis _____

8.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)

WochentagUhrzeit
_____ bis _____von _____ bis _____

8.2.3 Während sonstiger Zeiten

WochentagUhrzeit
Samstagvon _____ bis _____
Sonntagvon _____ bis _____
Feiertag am Erfüllungsortvon _____ bis _____

☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

8.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ☐ Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. ☐ Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT Erstellungs-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. ☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

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Erstellungsvertrag

8.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten

8.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten ☒ Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.

☐ Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

☒ Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.

☐ Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

☒ Materialkosten werden nicht gesondert vergütet.

☐ Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

8.4.2 Reisezeiten ☒ Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.

☐ Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.

☐ Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

8.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ☐ Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.

8.6 Preisanpassung für Pflegeleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind ☐ Gemäß Ziffer 8.7 EVB-IT Erstellungs-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Pflegeleistungen gemäß Nummer(n) _____ (hier entsprechende Nummer(n) eintragen: 5.1.1 und/oder 5.1.2). ☐ Abweichend von Ziffer 8.7 EVB-IT Erstellungs-AGB wird eine Preisanpassung für Pflegeleistungen nach Maßgabe der Anlage Nr. _____ vereinbart.

9 Termin-, Leistungs- und Zahlungsplan ☒ Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:

Lfd.Bezeichnung der zu erbringenden LeistungArt desLeistungszeit (Datum oder Zeitpunkt nach Zuschlagserteilung)LeistungsortBemerkungen
Nr.Termins(einschließlich
MS1,Anschrift)
BzA2,
BzTA3,
TA4, VE5
1Erstellung und BereitstellungBzA8 Wochen nach Zu- schlagserteilung
2Paralleler ProduktivbetriebVEbis zum 01.01.2027
FußnoteErläuterung
1MS = Meilenstein
F2BzA = Bereitstellung zur Abnahme
3BzTA = Bereitstellung zur Teilabnahme

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Erstellungsvertrag

FußnoteErläuterung
4TA = Teilabnahmetermin
5VE = Vertragserfüllungstermin* (Abnahme)

☐ Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. _____. ☒ Die Zahlung erfolgt nach der Abnahme.

☐ Der Zahlungsplan ergibt sich aus Anlage Nr._____.

10 Kommunikation

10.1 Ansprechpartner

Art des KontaktsAnsprechpartner des AuftragnehmersAnsprechpartner des Auftraggebers
Name:Thomas Drecker
Position:Sachgebietsleiter
Organisationseinheit/Abteilung:Sachgebiet 23.2
Telefon:+49 (0)203 4175 23200
Fax:
E-Mail:Thomas.Drecker@polizei.nrw.de 2IT232SG.LZPD@polizei.nrw.de
Postanschrift:Schifferstr. 10 47059 Duisburg

10.2 Störungs- bzw. Mängelmeldung

10.2.1 Form der Störungs- bzw. Mängelmeldung ☐ Die Störungs- bzw. Mängelmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Erstellungs-AGB in der Regel gemäß Anlage Nr._____.

10.2.2 Adresse für Störungs- bzw. Mängelmeldung

Die Störungs- bzw. Mängelmeldung erfolgt ☐ an folgende Adresse:

Art des KontaktsKontaktdaten
Name/Firma:
Organisationseinheit/Abteilung:
☐ Postanschrift:

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Erstellungsvertrag

Art des KontaktsKontaktdaten
☐ Telefon
☐ Fax:
☐ E-Mail:
☐ Web-Adresse:

☐ gemäß Anlage Nr._____.

11 Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice*

11.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* ☒ Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:

MängelklasseReaktionszeit*Wiederherstellungszeit* in Stunden
in Stunden
Betriebsverhindernder Mangel4 Stunden24 Stunden
Betriebsbehindernder Mangel
Leichter Mangel

☒ Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. 01 Ziffer 4.3 festgelegt.

☐ Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agreement) gemäß Anlage Nr. _____.

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungs- bzw. Mängelmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten.

Ergänzend können in Nummer 16 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

11.2 Servicezeiten ☐ Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:

TagUhrzeit
_____ bis _____von _____ bis _____ Uhr
An Sonntagenvon _____ bis _____ Uhr
An Feiertagen am Erfüllungsortvon _____ bis _____ Uhr

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Erstellungsvertrag

☒ Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten gemäß Anlage Nr. 1 gemäß Ziffer 4.3 der Leistungsbeschreibung (Kapitel B).

11.3 Hotline ☐ Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:

TagUhrzeit
_____ bis _____von _____ bis _____ Uhr
An Sonntagenvon _____ bis _____ Uhr
An Feiertagen am Erfüllungsortvon _____ bis _____ Uhr

☐ Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr._____.

11.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) ☐ Ergänzend/abweichend zu/von Ziffer 16 EVB-IT Erstellungs-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht werden, festgelegt in Anlage Nr. _____.

12 Weitere Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten:

12.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ☐ Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

12.2 Kopier- oder Nutzungssperre* ☒ Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf.

☐ Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.

12.3 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* ☐ Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind, ☐ verwenden wird: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.

☐ entwickeln wird: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.

☐ In Ergänzung zu Ziffer 6.2 der EVB-IT Erstellungs-AGB erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Auftragnehmers auch auf die für die Erstellung der Werkleistungen insgesamt eingesetzten Werkzeuge*.

13 Mitwirkung des Auftraggebers ☐ Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr._____.

14 Abnahme

14.1 Gegenstand der Abnahme ☐ Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. _____.

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Erstellungsvertrag

☒ Der Auftragnehmer schuldet die zum Zeitpunkt der Bereitstellung zur Abnahme aktuellste Version der vereinbarten Software*.

Die Abnahme erfolgt, soweit die Leistung mangelfrei erbracht, das System somit fertiggestellt wurde und erfolgreiche Testläufe erfolgt sind. Für die Abnahme ist erforderlich, dass die Erstellung und Bereitstellung der Software (Ziff. 9, lfd. Nr. 1), mit erfolgreichen Abschlussberichten beendet wurde.

14.2 Testdaten ☐ Die Testdaten erstellt der Auftraggeber. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. _____. ☒ Die Testdaten erstellt der Auftragnehmer. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. _____.

14.3 Funktionsprüfung ☐ Dauer der Funktionsprüfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 11.2 EVB-IT Erstellungs-AGB): _____. ☐ Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14tägigen Frist in Ziffer 11.2 Satz 2 EVB-IT Erstellungs-AGB): _____. ☐ Abweichend von Ziffer 11.5 EVB-IT Erstellungs-AGB beträgt der Zeitrahmen für erneute Funktionsprüfungen statt 14 Tagen jeweils _____. ☐ Ort und Dauer der Funktionsprüfung(en) ergeben sich aus Anlage Nr. _____ (abweichend von Ziffern 11.2 und 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB). ☐ Die Durchführung der Funktionsprüfung für die Werksleistungen insgesamt erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Systemumgebung*: _____. ☐ Die Durchführung der Funktionsprüfung für teilabzunehmende Leistungen erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Systemumgebung*: _____. ☐ Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. _____ (abweichend von Ziffer 11 EVB-IT Erstellungs-AGB).

15 Mängelhaftung (Gewährleistung)

15.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel ☐ Es gilt Ziffer 12.3 EVB-IT Erstellungs-AGB mit der Maßgabe, dass für Sachmängel und Rechtsmängel, die nicht Rechtsmängel der Individualsoftware* sind, die Verjährungsfrist statt 24 Monate _____ Monate beträgt. ☐ Anstelle der in Ziffer 12.3 EVB-IT Erstellungs-AGB geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine _____ monatige Frist. ☐ Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

☐ Abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT Erstellungs-AGB endet die Verjährungsfrist für Mängel an Teilleistungen nicht zwei Jahre nach der Teilabnahme und frühestens neun Monate nach der Gesamtabnahme, sondern gemäß Anlage Nr. _____.

15.2 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung Die Mängelmeldung erfolgt gemäß Nummer 10.2. ☒ Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) ergeben sich aus Nummer 11. ☐ Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 12.6 EVB-IT Erstellungs-AGB), gilt nicht. ☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

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Erstellungsvertrag

16 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn ☐ Abweichend von Ziffer 14.5 EVB-IT Erstellungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.

☐ Abweichend von Ziffer 14.1 bis 14.3 EVB-IT Erstellungs-AGB gelten für die Haftung die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____.

17 Vertragsstrafen bei Verzug ☐ Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB wird im Rahmen der Erstellung die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart. ☐ Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 9 festgelegten Termine. ☐ Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB werden in Anlage Nr. _____ Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 11 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart.

18 Weitere Vereinbarungen

18.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes*

18.1.1 Übergabe des Quellcodes* ☐ Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ übergeben. ☐ Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben. ☐ Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware*, die nicht gemäß Ziffer 2.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB in den Standard übernommen werden, gemäß Anlage Nr. _____ übergeben. ☐ Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. ☐ Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

☐ Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware* gemäß Ziffer 2.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert. ☐ Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

Die Pflichten in Bezug auf die Übergabe des Quellcodes* von Open Source Software* bleiben von den vereinbarten Abweichungen nach dieser Nummer 18.1.1 unberührt.

18.1.2 Hinterlegung des Quellcodes* ☐ Es wird gemäß Ziffer 17.2 EVB-IT Erstellungs-AGB die Hinterlegung des Quellcodes* der Standardsoftware* oder Individualsoftware* (abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB) gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.

18.2 Haftpflichtversicherung ☐ Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 19.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird vereinbart.

18.3 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit ☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 20 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____. ☐ Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß Art. 28 DSGVO).

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Erstellungsvertrag

☐ Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.

18.4 Kündigungsrecht des Auftraggebers ☐ Abweichend von den gesetzlichen Regelungen und Ziffer 15.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung des Auftraggebers gemäß § 648 BGB aus Anlage Nr._____.

18.5 Vertragslaufzeit und Beendigung

18.5.1 Vertragsbeginn und -laufzeit Dieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung auf das Angebot des Auftragnehmers vom (…) in Kraft und gilt von diesem Zeitpunkt an für die Dauer von 5 Jahren. Eine Unterzeichnung des EVB-IT Erstellungsvertrags durch die Parteien erfolgt nicht.

Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zum letzten Tag der Laufzeit aus dieser Vereinbarung zu abzurufen. Für Leistungen, deren Abrufdatum innerhalb und deren Leistungszeitraum außerhalb der Laufzeit liegen, gelten somit die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung.

18.5.2 Vertragsende

Dieser Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf, spätestens nach Ablauf von vier Jahren sowie unabhängig von ihrer Laufzeit mit dem Erreichen des unter Ziffer 1.1 genannten Höchstwerts.

18.6 Sonstige Vereinbarungen ☐ Sonstige Vereinbarungen:

Abrufberechtigung Abrufberechtigt sind der Auftraggeber (LZPD NRW), sowie die derzeit 47 Kreispolizeibehörden der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen, das LKA NRW und das LAFP NRW.

Umgang mit Informationssicherheitsvorfällen

(1) Ein Informationssicherheitsvorfall liegt vor, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

(a) Unberechtigter Zutritt zu Räumlichkeiten

(b) Unberechtigter Zugang zu IT-Systemen

(c) Unberechtigte Nutzung von IT-Systemen

(d) Unberechtigte Administration von IT-Systemen

(e) Unberechtigter Zugriff auf Informationen

(f) Unberechtigte Übertragung von Informationen (g) Ausführen von nicht freigegebener Software

(h) Einsatz nicht freigegebener Hardware

(i) Umgehung von Informationssicherheitsmaßnahmen

(j) Verlust (schließt Diebstahl mit ein) oder unsachgemäße Entsorgung von IT-Systemen mit nicht flüchtigen Informationen (inklusive Speichermedien) oder Papierdokumenten mit vertraulichem Inhalt

(k) Nicht-Verfügbarkeit von Informationen oder Diensten

(2) Die Meldung eines Informationssicherheitsvorfalls muss unverzüglich in geeigneter Form durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber erfolgen:

Name: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW

Organisationseinheit: SG 22.1 IT-Leitstelle

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Erstellungsvertrag

Postanschrift: Schifferstraße 10, 47059 Duisburg

Telefon: 0203 4175-22222

E-Mail: IT-Leitstelle.LZPD@polizei.nrw.de

Bei der Meldung eines Informationssicherheitsvorfalls gilt die Maxime „Schnelligkeit vor Gründlichkeit“. Im Anschluss an die Meldung eines Informationssicherheitsvorfalles hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber schnellstmöglich einen Bericht mit weiterführenden Inhalten, IT-Feststellungen sowie einer Risikobewertung und Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zu übermitteln.

☐ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Hinweis: Da der Vertrag mit der Zuschlagserteilung Wirksamkeit erlangt, bedarf es der Unter- zeichnung dieses Vertrages nicht.

Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer

Datum, Name Datum, Name

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