7-Vertragsunterlagen_Leichtmüllverdichter_2026-015.docx

Leichtmüllverdichter (Fahrgestell und Aufbau) für die Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 11:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Vergabe-Nr.: 2026-015

Vertragsunterlagen

(Allgemeine Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung)

Teil I. Allgemeine Vertragsbedingungen 2

1.1. Art und Umfang der Leistungen 2

1.2. Vertragsbestandteile 2

1.3. Ansprechperson Vor-Ort/Überwachung der Anlieferung durch die Auftraggeberin 2

1.4. Anlieferungsorte 2

1.5. Beratungsleistungen 2

1.6. Preise 3

1.7. Änderung der Leistung 3

1.8. Ausführung der Leistung 3

1.9. Unterauftragnehmer 3

1.10. Kündigung aus wichtigem Grund 4

1.11. Wettbewerbsbeschränkungen 4

1.12. Abnahme / Gefahrenübergang 4

1.13. Bedarfspositionen 5

1.14. Lieferscheine / Rechnungen 5

1.15. Umsatzsteuer-ID 5

1.16. Zahlungen 5

1.17. Sprache 5

1.18. Salvatorische Klausel 6

1.19. Schriftform, anwendbares Recht, Gerichtsstand 6

Teil II. Leistungsbeschreibung 7

2.1. Allgemeine Anforderungen 8

2.2. Beschreibung des Leichtmüllverdichters 10

  1. Allgemeine Vertragsbedingungen
    1. Art und Umfang der Leistungen

Gegenstand dieses Vertrags ist Lieferung und gebrauchsfertige Inbetriebnahme des in diesen Vertragsunterlagen beschriebenen Leichtmüllverdichter für den Fuhrpark der Entsorgungs-Betriebe der der Stadt Ulm (EBU). Das Fahrzeug soll in Ulm und dessen Ortsteile eingesetzt werden.

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesen Vertragsunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung Teil II dieser Vertragsunterlagen und den in Ziff. 1.2. genannten Dokumenten.

    1. Vertragsbestandteile

Die nachfolgenden Unterlagen werden wesentliche Vertragsbestandteil und gelten bei Widersprüchen in der Reihenfolge der nachfolgenden Aufzählung:

  • die Vertragsunterlagen bestehend aus den Seiten 1 - 14
  • das ausgefüllte Preisblatt mit den darin geforderten Angaben
  • das Angebot des Auftragsnehmers mit den Anlagen 1-2
  • die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen – VOL Teil B (VOL/B) in der bei Versand der Unterlagen gültigen Fassung

Weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

    1. Ansprechperson Vor-Ort/Überwachung der Anlieferung durch die Auftraggeberin

Die Ansprechpersonen Vor-Ort lautet:

Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (EBU)

Fuhrpark Herr Koch Tel.: +49 731/166-3690 E-Mail: w.koch@ebu-ulm.de

Die Überwachung obliegt der Auftraggeberin. Diese hat die jeweilige Ansprechperson Vor-Ort mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur von den Ansprechpersonen Vor-Ort bzw. von den Vertretungen getroffen werden.

    1. Anlieferungsorte

Die genaue Terminierung und die Lieferadresse sind mit der unter 1.3 genannten Ansprechperson Vor-Ort (Herr Koch) abzustimmen.

    1. Beratungsleistungen
      1. Ansprechperson

Für die Abwicklung und Betreuung des Vertrags ist eine verantwortliche Ansprechperson zu benennen. Die Kontaktdaten der Ansprechperson ergeben sich aus Anlage 1 zum Angebot. Etwaige Änderungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Der Austausch der Ansprechperson bedarf der vorherigen Information der Auftraggeberin.

      1. Schulung vor Ort

Das zuständige Fahrpersonal der Auftraggeberin ist bei der Übergabe Leichtmüllverdichters durch den Hersteller / Auftragnehmer in die Bedientechnik und Nutzung Leichtmüllverdichters ausführlich einzuweisen.

    1. Preise

Die in den Preisblättern angegebenen Preise beinhalten insbesondere folgende Leistungen:

  • Herstellung und Verpackung
  • Lieferung frei Verwendungsstelle (Anlieferung, Entladung und Transport bis zum angegeben Bestimmungsort) und Abnahme
  • Montagearbeiten (falls erforderlich)
  • Beseitigen (Abtransport + Entsorgung) des Verpackungsmaterials
  • Schulung vor Ort entspr. Ziff. 1.6.2.
  • ggfs. Zollanmeldung (Lieferant = Schuldner)

Bei der Preisermittlung sind die Bestimmungen der Verordnung PR 30/53 über die Preise über öffentliche Aufträge vom 21.11.1953 (VO PR 30/53) in der jeweils gültigen Fassung mit den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) anzuwenden. Die vereinbarten Preise sind auf den preisrechtlich zulässigen Preis anzupassen, sofern sie zu Lasten der Stadt Ulm gegen das Höchstpreisprinzip der VO PR 30/53 verstoßen.

      1. Einheitspreise

Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungsziffer (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.

      1. Festpreise

Bei dem im Preisblatt angebotenen Preis handelt es sich um einen Festpreis für die Grundlaufzeit des Rahmenvertrags.

    1. Änderung der Leistung

Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, hat er dies der Auftraggeberin unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - schriftlich mitzuteilen.

Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.

Auf Verlangen sind geeignete Nachweise vorzulegen (ggf. auch Kalkulationen).

    1. Ausführung der Leistung

Die Auftraggeberin kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.

    1. Unterauftragnehmer

Die Einschaltung weiterer Unterauftragnehmer als derjenigen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens benannt wurden, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin entsprechend den Bestimmungen des § 4 Nr. 4 Satz 1 VOL/B. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen oder solchen Teilleistungen, au die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist.

Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig und leistungsfähig und zuverlässig sind und bei denen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.

Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschl. Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekannt zu geben. Beabsichtigt der Auftragnehmer, Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung gemäß § 4 Nr. 4 Satz 1 VOL/B einzuholen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.

Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Unterauftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, die Auftraggeberin hat zuvor schriftlich zugestimmt; die vorstehenden Absätze gelten entsprechend.

    1. Kündigung aus wichtigem Grund

Die Vertragspartner sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für die Auftraggeberin liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Auftragnehmer gegen seine Verpflichtungen aus § 4 Nr. 4 Satz 1 VOL/B verstößt;
  • der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten der Auftraggeberin mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehende Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solche Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden;
  • vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Erklärungen im Angebot abgegeben hatte;
  • wiederholt, auch nach Ablauf einer ihm zur Abhilfe gesetzten angemessenen Frist oder trotz Abmahnung, gegen wesentliche Vertragsverpflichtungen verstößt, insbesondere wenn die Liefertermine nicht eingehalten werden und Mängel nicht ordnungsgemäß beseitigt werden.

Ein wichtiger Grund für beide Vertragspartner liegt insbesondere vor, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftragnehmers eintritt, die dazu führt, dass nach begründeter Auffassung der Auftraggeberin die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheint.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die außerordentliche Kündigung.

Die Kündigung bedarf stets der Schriftform.

    1. Wettbewerbsbeschränkungen

Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist die Auftraggeberin gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.

Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine solche Abrede getroffen hat, ist er der Auftraggeberin zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 15 v. H. der Netto-Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn der Auftragnehmer hat den Abschluss der unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung nicht zu vertreten. Der Auftragnehmer ist zum Nachweis berechtigt, dass der Auftraggeberin kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Weitergehende Ansprüche der Auftraggeberin bleiben unberührt.

    1. Abnahme / Gefahrenübergang

Leistungen, die eine Montage/einen Aufbau erfordern werden förmlich abgenommen.

Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf die Auftraggeberin über

  • bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
  • bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
    1. Bedarfspositionen

Sind im Leistungsverzeichnis für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung trifft die Auftraggeberin nach Auftragserteilung. Bis dahin steht eine vereinbarte Bedarfsposition noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Beauftragung bzw. der Geltendmachung des Optionsrechts durch die Auftraggeberin.

    1. Lieferscheine / Rechnungen
      1. Lieferscheine

Die Lieferscheine sind in 1-facher Ausfertigung, jedoch mit einer Unterschrift der Bedarfsstelle an die Auftraggeberin zu senden.

Die Unterzeichnung eines Lieferscheins bestätigt lediglich die räumliche Verbringung des Leichtmüllverdichters in den Einflussbereich der Auftraggeberin, nicht aber dessen Vollständigkeit oder Mangelfreiheit.

      1. Rechnungen

Rechnungen sind in 1-facher Ausfertigung bei der Auftraggeberin einzureichen.

In jeder Rechnung sind die Positionen wie in der Leistungsbeschreibung dargestellt auszuführen. Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen und am Schluss mit dem derzeit gültigen Steuersatz zu belegen.

Abschlagszahlungen werden nicht geleistet.

    1. Umsatzsteuer-ID

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer der Stadt Ulm / Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm lautet DE 1470 39924und ist bei der Rechnungsstellung zu berücksichtigen

Es werden nur gesetzeskonforme Rechnungen akzeptiert, die die Pflichtangaben

  • gemäß § 14, 14a des deutschen Umsatzsteuergesetzes (für inländische und für Nicht-EU-Unternehmen) und
  • gemäß Art. 226 RL 2006/112/EG (für EU-Unternehmen).

enthalten.

    1. Zahlungen

Alle Zahlungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Leistungserbringung und Eingang einer ordnungsgemäßen, insbesondere prüfbaren Rechnung bargeldlos in Euro geleistet.

Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisungen von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.

Die Zahlung setzt die erfolgreiche Lieferung an die Lieferadresse, sowie die Aushändigung der geforderten Unterlagen an die Auftraggeberin voraus.

    1. Sprache

Alle Unterlagen und Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigung muss vom Konsulat beglaubigt sein.

    1. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt, soweit Treu und Glauben dem nicht zwingend entgegenstehen. In einem solchen Fall ist die Bestimmung durch die Vertragspartner so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche und rechtliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

    1. Schriftform, anwendbares Recht, Gerichtsstand

Der Vertrag enthält alle getroffenen Vereinbarungen. Weitere schriftliche oder mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ulm. Die Auftraggeberin ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Auftragnehmers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

  1. Leistungsbeschreibung

2.1. Allgemeine Anforderungen 8

2.1.1. Einschlägige Bestimmungen und Vorschriften 8

2.1.2. Liefer- und Leistungsumfang 8

2.1.3. Lieferzeit 8

2.1.4. Recycling 8

2.1.5. Service und Wartung 9

2.2. Beschreibung des Leichtmüllverdichters 10

2.2.1. Technische Beschreibung Fahrgestell 10

a) Abmessungen, Gesamtgewicht und sonstige allgemeinen Angaben 10

b) Motor 10

c) Getriebe 10

d) Lenkung 10

e) Reifen 11

f) Fahrgestell 11

g) Elektrische Ausstattung 12

2.2.2. Technische Beschreibung Aufbaubehälter und Lifter 12

a) Sammelbehälter 12

b) Sicherheitseinrichtung 13

c) Ausstoßschild 13

d) Hydraulik 13

e) Bedieneinheit 14

f) Elektrische Anlage 24Volt 14

Für alle in der Leistungsbeschreibung mit absoluten Werten und Angaben (Mindest-/Maximal-/Festangaben) vorgegebenen Anforderungen und Ausstattungen sind keine Änderungsvorschläge zugelassen.

Für alle sonstigen Anforderungen und Ausstattungen sind Änderungsvorschläge zugelassen, für die jedoch die Bedingung gilt, dass die mit Circa-Werten oder -Angaben vorgegebenen Anforderungen und Ausstattungen um max. 20 % unter- oder überschritten werden dürfen.

Bei den rot markierten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen und damit um Ausschlusskriterien, diese sind nachfolgend mit der Abkürzung AK gekennzeichnet.

In der Leistungsbeschreibung sind zudem technische Bewertungskriterien enthalten. Diese sind nachfolgend mit der Abkürzung BW gekennzeichnet. Die Nichterfüllung dieser Kriterien führt nicht zum Ausschluss des Angebots, sollten diese jedoch mit angeboten werden, erhält das Angebot mehr Punkte vgl. Ziff. 5.3.2.3 des Leitfadens.

In die gelb hinterlegten Felder ist die genaue Konfiguration des angebotenen Modells einzutragen bzw. die Einhaltung der genannten Anforderungen über die Felder zu bestätigen ("ja") oder zu verneinen ("nein").

    1. Allgemeine Anforderungen
      1. Einschlägige Bestimmungen und Vorschriften

Zum Zeitpunkt der Auslieferung und Inbetriebnahme müssen das angebotene Fahrzeug und der Aufbau den neuesten einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften, wie z. B. EG-Richtlinien, StVZO, DIN, DIN-EN, GUV, Gerätesicherheitsgesetz, EG-Maschinenrichtlinie, Aufbaurichtlinien der Fahrgestell- und Aufbauhersteller, Einbauvorschriften und -vorgaben der Gerätehersteller etc. entsprechen.

      1. Liefer- und Leistungsumfang

Soweit nicht ausdrücklich in diesen Vertragsunterlagen bestimmt, gilt folgende Festlegung:

  • Mit der Lieferung vom Fahrzeug sind die Fahrzeugbriefe an die Auftraggeberin auszuhändigen.
  • Sämtliche aufgeführten Ausstattungen sind im Lieferumfang enthalten und müssen komplett betriebsbereit montiert werden.
  • Der gesamte Leistungsumfang ist ausschließlich in fabrikneuem Zustand auszuliefern.
  • Eine Auflistung der beinhalteten Baugruppen ist dem Angebot als Anlage 2 gesondert beizulegen.
  • Im Lieferumfang sind folgende Schriften und Prüfgeräte in deutscher Sprache enthalten:
  • 2 Satz Bedienungsanleitungen
  • 2 Zündschlüssel
      1. Lieferzeit

Die Lieferung des Leichtmüllverdichters hat schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung, jedoch bis spätestens Ende April 2027, an die Auftraggeberin zu erfolgen.

Bitte kreuzen Sie Ihre Lieferzeit an der entsprechenden Stelle an:

[ ] Lieferung in weniger als </=3 Monaten (= 80 Punkte)

[ ] Lieferung in 4 Monaten (= 60 Punkte)

[ ] Lieferung in 5 Monaten (= 40 Punkte)

[ ] Lieferung in 6 Monaten (= 20 Punkte)

[ ] Lieferung in mehr als 6 Monaten (= 0 Punkte)

      1. Recycling

Die im Fahrzeug eingesetzten Materialien und Stoffe sollen bei der Außerbetriebnahme des Fahrzeugs wiederverwertbar sein.

Der Fahrzeuglieferant soll die von ihm gelieferten Materialien und Stoffe ggf. bei einer Außerbetriebnahme zurücknehmen.

      1. Service und Wartung
        1. Ersatzteile
  • Für den Lieferservice für Standard-Verschleiß- und -Ersatzteile

[ ] wird eine Lieferzeit von maximal 48 h gewährleistet (AK) 0 Punkte

[ ] wird eine Lieferzeit von maximal 24 h gewährleistet (BW) 40 Punkte

tats.:       h

Sonstige Ersatzteile in Sonderausführung müssen so zeitnah wie möglich zur Verfügung gestellt werden. Bei wiederholten unverhältnismäßig langen und nicht zumutbaren Lieferzeiten, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, nach schriftlicher Abmahnung die Rechnungen gemäß § 11 VOL/B zu kürzen.

  • Die Ersatzteilversorgung muss für mindestens 10 Jahre gewährleistet sein (AK)

tats.:       Jahre

        1. Service (BW)

Der nächstgelegene autorisierte Servicepartner des Lieferanten ist zu benennen. Die Fachkompetenz des Servicepartners ist auf Anforderung nachzuweisen.

Die Entfernung von/zur Auftraggeberin (EBU, Bauhoferstr. 9 in 89077 Ulm) beträgt

[ ] </= 20 km 40 Punkte

[ ] ab 20 bis 50 km 20 Punkte

[ ] > 50 km 0 Punkte

tats.:

        1. Wartungsarbeiten (BW)

Die Wartungsarbeiten laut Herstellervorschrift können, ohne Beeinträchtigung der aufgeführten Garantie und Kulanz, durch die Entsorgungs-Betriebe Ulm-Fuhrpark selbst durchgeführt werden.

[ ] ja 40 Punkte

[ ] nein 0 Punkte

        1. Gewährleistung / Garantie (AK)

Mindestens 12 Monate Vollgarantie ab Lieferung auf sämtliche Bauteile ohne Einschränkung.

[ ] ja

[ ] nein (Achtung: Ausschlusskriterium)

    1. Beschreibung des Leichtmüllverdichters
      1. Technische Beschreibung Fahrgestell

Angebotenes Modell:

        1. Abmessungen, Gesamtgewicht und sonstige allgemeinen Angaben
AnforderungIm Angebot enthaltenKriterium
Fahrgestelltragfähigkeitca. 4.200 kgkgAK
Radstandca. 3.400 mmmmAK
Zulässiges Gesamtgewichtca. 8.550 kgkgBW
Vorderachse zul.ca. 3**.100 kg**kgAK
Hinterachse zul.ca. 6.000 kgkgAK
        1. Motor
AnforderungIm Angebot enthaltenKriterium
AntriebsartElektro[ ] ja / [ ] neinAK
Ladekapazität ACca. 22 kW[ ] ja / [ ] neinBW
Ladekapazität DCca. 104 kW[ ] ja / [ ] neinBW
        1. Getriebe
AnforderungIm Angebot enthaltenKriterium
1-Gang Automatikvorhanden[ ] ja / [ ] neinAK
Nebenantriebvorhanden[ ] ja / [ ] neinAK
        1. Lenkung
AnforderungIm Angebot enthaltenKriterium
Anordnunglinks[ ] ja / [ ] neinAK
Lenkradbeheizt[ ] ja / [ ] neinBW
Freisprecheinrichtungkann vom Lenkrad aus bedient werden[ ] ja / [ ] neinBW
        1. Reifen
AnforderungIm Angebot enthaltenKriterium
schlauchlosvorhanden[ ] ja / [ ] neinBW
Schneeflockensymbolvorhanden[ ] ja / [ ] neinAK
M&Sausgewiesen[ ] ja / [ ] neinAK
        1. Fahrgestell
AnforderungIm Angebot enthaltenKriterium
Korrosionsschutzvorhanden[ ] ja / [ ] neinAK
Unterbodenschutzauf Wachsbasis[ ] ja / [ ] neinBW

Fahrerhaus außen

AnforderungIm Angebot enthaltenKriterium
Zentralverriegelungvorhanden[ ] ja / [ ] neinBW
Windschutzschreibebeheizt[ ] ja / [ ] neinBW
Rückspiegelbeheizt und elektrisch verstellbar[ ] ja / [ ] neinBW

Fahrerhaus innen

AnforderungIm Angebot enthaltenKriterium
Fahrersitz-Komfortsitz -mit Lendenwirbelstütze[ ] ja / [ ] nein [ ] ja / [ ] neinAK
Klimaanlagevorhanden[ ] ja / [ ] neinAK
Fensterheberelektrisch[ ] ja / [ ] neinBW
Schonbezügeauf allen Sitzen montiert[ ] ja / [ ] neinBW
Gummifußmattenvorhanden für Fahrer und Beifahrer[ ] ja / [ ] neinBW
Fahrtenschreiberdigital[ ] ja / [ ] neinBW

Beleuchtung

AnforderungIm Angebot enthaltenKriterium
LED-Tagfahrlichtvorhanden[ ] ja / [ ] neinAK
LED-Rundumkennleuchtenauf dem Fahrerhaus[ ] ja / [ ] neinBW

Lackierung

AnforderungIm Angebot enthaltenKriterium
LackierungFarbe weiß[ ] ja / [ ] neinBW
        1. Elektrische Ausstattung
AnforderungIm Angebot enthaltenKriterium
Radiomit Freisprecheinrichtung über Bluetooth[ ] ja / [ ] neinAK
Batterienwartungsfrei[ ] ja / [ ] neinBW
Plus-Abschaltungmit elektromagnetischem Batterietrennschalter[ ] ja / [ ] neinBW
Sicherungenals Automaten wo möglich[ ] ja / [ ] neinBW
Aufbauschnittstellehinter dem Fahrerhaus[ ] ja / [ ] neinAK
Müllautomaticmit Neutralschaltung[ ] ja / [ ] neinBW
Geschwindigkeitsbegrenzung für RückwärtsfahrtVmax 30 km/h[ ] ja / [ ] neinAK
Abbiegeassistenzsystemvorhanden[ ] ja / [ ] neinBW
Buchse zur Stromversorgungeines Laptops[ ] ja / [ ] neinBW
Anfahrhilfevorhanden[ ] ja / [ ] neinBW
      1. Technische Beschreibung Aufbaubehälter
        1. Sammelbehälter
AnforderungIm Angebot enthaltenKriterium
Behältervolumenca. 7 m³AK
Sammelbehälter Breiteca. 2.000 mmmmBW
Flüssigkeitsablauf2“ Kugelhahn[ ] ja / [ ] neinBW
Ladewanneca. 0,8 m³tats.       BW
Stirnwand erhöhtca. 200 mmtats.       mmBW
Ladewannemin. 4 mm dickem Stahl[ ] ja / [ ] neinAK
Hydraulische Heckteil- Verriegelungvorhanden[ ] ja / [ ] neinBW
Ladewerkauf Gleitklötzen[ ] ja / [ ] neinBW
Lackierungwie Fahrgestell[ ] ja / [ ] neinAK
Warnmarkierungvorhanden[ ] ja / [ ] neinAK
        1. Sicherheitseinrichtung
AnforderungIm Angebot enthaltenKriterium
Rückraumüberwachungsanlagevorhanden[ ] ja / [ ] neinAK
Trittbretter* 2 hochklappbare * Überwachung bei Rückwärtsfahrt * Begrenzung bei vorwärtsfahrt auf 30km/h[ ] ja / [ ] nein [ ] ja / [ ] nein [ ] ja / [ ] neinBW
Akustisches Warnsignalbei Rückwärtsfahrt[ ] ja / [ ] neinBW
Not-Halt Tastervorhanden[ ] ja / [ ] neinBW
A-Schild vorne und hintenvorhanden[ ] ja / [ ] neinAK
Handwascheinrichtungvorhanden[ ] ja / [ ] neinBW
        1. Ausstoßschild
AnforderungIm Angebot enthaltenKriterium
Teleskop-Zylinderdoppeltwirkend[ ] ja / [ ] neinBW
Abdichtung Ausstoßschildzum Sammelkasten[ ] ja / [ ] neinBW
        1. Hydraulik
AnforderungIm Angebot enthaltenKriterium
Doppelpumpevorhanden[ ] ja / [ ] neinBW
Öltank* -mit Filter * -ca.140 l * -mit Rücklaufsystem * -Absperrhahn[ ] ja / [ ] nein [ ] ja / [ ] nein [ ] ja / [ ] nein [ ] ja / [ ] neinBW
Steuerblöckevorhanden[ ] ja / [ ] neinBW
        1. Bedieneinheit
AnforderungIm Angebot enthaltenKriterium
für Ladewerksteuerung-hinten rechts -mit Drucktaster[ ] ja / [ ] nein [ ] ja / [ ] neinAK
zusätzliche Bedieneinheit-Not-Stop -Signal[ ] ja / [ ] nein [ ] ja / [ ] neinBW
        1. Elektrische Anlage 24Volt
AnforderungIm Angebot enthaltenKriterium
Aufbausteuerungmit Diagnoserechner[ ] ja / [ ] neinAK
im Arbeitsbereich des FahrersTFT Farbdisplay[ ] ja / [ ] neinBW
Drehzahlanhebungautomatisch[ ] ja / [ ] neinBW
Bei Betätigung der Not-Halt TasteWarnsignal im Fahrerhaus[ ] ja / [ ] neinBW
Umfeld Beleuchtungvorhanden[ ] ja / [ ] neinBW
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