Stadt Ulm Leitfaden mit Bewerbungsbedingungen
Vergabe-Nr.: 2026-015
Leitfaden mit Bewerbungsbedingungen
- Vorbemerkung ................................................................................................................... 2 1.1. Allgemeines .................................................................................................................. 2 1.2. Mitteilung von Unklarheiten, Bieterfragen, Auskünfte, Ergänzungen & Änderungen ........ 2 1.3. Bietereigene Bedingungen ............................................................................................. 2 1.4. Vergabestelle ................................................................................................................ 2
- Angaben zu der zu vergebenden Leistung ...................................................................... 3 2.1. Gegenstand der Vergabe ............................................................................................... 3 2.2. Leistungsumfang ........................................................................................................... 3 2.3. Vergabe in Losen ........................................................................................................... 3 2.4. Nebenangebote ............................................................................................................. 3
- Form der Angebote ........................................................................................................... 3 3.1. Elektronische Übermittlung des Angebots über die Vergabeplattform ............................. 3 3.2. Nachforderung von Unterlagen ...................................................................................... 4 3.3. Angebotsschreiben ........................................................................................................ 4 3.4. Formular "Allgemeine Angaben zum Unternehmen und Eignungsnachweise" ................ 4 3.5. Bietergemeinschaften .................................................................................................... 4 3.6. Unterauftragnehmer / Eignungsleihe .............................................................................. 5 3.7. Vertragsunterlagen ........................................................................................................ 5 3.8. Technische Spezifikationen / Normen ............................................................................. 6 3.9. Schutzrechte / Kennzeichnung von Geschäftsgeheimnissen............................................. 6 3.11. Beizulegende Materialmuster/Unterlagen/Nachweise ...................................................... 6 3.12. Elektronische Übermittlung zusätzlicher Unterlagen durch den Bieter .............................. 7
- Angaben zum Vergabeverfahren und dessen Ablauf ...................................................... 7 4.1. Abgabe der Angebote ................................................................................................... 7 4.2. Berichtigung und Änderung des Angebots ..................................................................... 7 4.3. Kosten der Angebotserstellung ...................................................................................... 7 4.4. Mitteilungen und Bekanntmachungen ........................................................................... 7 4.5. Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt ............................................. 8 4.6. Einlegung von Rechtsbehelfen ....................................................................................... 8 4.7. Vergabekammer/Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ........................................ 8
- Wertung der Angebote ..................................................................................................... 8 5.1. Allgemeines zur Wertung der Angebote ......................................................................... 8 5.2. Eignungskriterien ........................................................................................................... 8 5.3. Zuschlagskriterien .......................................................................................................... 9
- Dem Angebot beizulegende Unterlagen ........................................................................ 11
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- Vorbemerkung
1.1. Allgemeines
Der Leitfaden stellt die zu beachtenden Formalitäten des Vergabeverfahrens sowie die Vorgaben der Angebotsauswertung dar. Bitte lesen Sie den Leitfaden zur Erstellung des Angebots sowie die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführten Anlagen sorgfältig durch. Darüber hinaus werden Sie gebeten, unmittelbar die Vollständigkeit der Unterlagen zu überprüfen.
Die Kommunikation mit der Vergabestelle ist ausschließlich über die in Ziff. 1.2. genannte Vergabe- plattform oder per E-Mail über vergabe-zsdb@ulm.de zu führen.
Die Ihnen vorliegenden Unterlagen dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet wer- den. Eine anderweitige Nutzung – gleich welcher Art – ist an die schriftliche Zustimmung der Vergabestelle gebunden.
Die Verfahrenssprache ist deutsch.
1.2. Mitteilung von Unklarheiten, Bieterfragen, Auskünfte, Ergänzungen & Änderungen
Sie haben alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Voll- ständigkeit zu überprüfen. Enthalten die vorliegenden Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bie- ters Unklarheiten oder ergeben sich im Rahmen der Erarbeitung des Angebots Fragen, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen, bzw. die Fragen, über die Vergabe- plattform, an die Vergabestelle zu richten.
Die Erteilung zusätzlicher Informationen für rechtzeitig erbetene Auskünfte der Bieter erfolgt bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Wir bitten deshalb darum, dass Sie bis spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ihre Fragen über das Vergabeportal ein- reichen.
Sämtliche Informationen sowie Bieterfragen und -antworten werden den Bietern über die Vergabe- plattform bekannt gemacht.
Die durch Bieterfragen erteilten Ergänzungen und Änderungen werden Gegenstand des Vergabe- verfahrens und sind im Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Sie müssen sicherstel- len, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Angebote, die die Änderungen nicht berücksichtigt haben, werden ausgeschlossen.
1.3. Bietereigene Bedingungen
Bedingungen des Bieters, die im Widerspruch zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen stehen, z.B. wenn Preise als "unverbindlich", "freibleibend" o. ä. erklärt werden, oder abweichende Regelun- gen des Bieters zur Bindefrist oder den Zahlungsbedingungen genannt werden, stellen grundsätz- lich eine unzulässige Änderung der Vergabe- und Vertragsunterlagen dar. Unzulässige Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen führen zum Ausschluss des Angebots.
1.4. Vergabestelle
Die Stadt Ulm ist Vergabestelle, Auftraggeberin sind die Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm.
Kontakt der Vergabestelle:
Stadt Ulm Telefon: +49 731/161-1123 Zentrale Steuerung und Dienste/ Fax: +49 731/161-1623 Interne Dienste - Beschaffung E-Mail: vergabe-zsdb@ulm.de Frau Stahl Frauenstraße 138 D-89073 Ulm
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Anschrift der Auftraggeberin:
Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU) Bauhoferstrasse 9 89077 Ulm
- Angaben zu der zu vergebenden Leistung
2.1. Gegenstand der Vergabe
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung der in diesen Vertragsunterlagen beschriebenen Leicht- müllverdichters für den Fuhrpark der Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU).
2.2. Leistungsumfang
Der Umfang und die Ausgestaltung der zu vergebenden Leistung bestimmen sich nach den beige- fügten Vertragsunterlagen bestehend aus den Vertragsbedingungen (Teil I) und der Leistungsbe- schreibung (Teil II) nebst sämtlichen Anlagen der Vergabeunterlagen und dem Preisblatt.
Diese sind unmittelbarer Teil und Gegenstand der Vergabeunterlagen und somit des abzugebenden Angebots
2.3. Vergabe in Losen
Es erfolgt keine Vergabe in Losen.
2.4. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Der Begriff "Nebenangebot" umfasst jede Abweichung vom geforderten Angebot. Auch Ände- rungsvorschläge sind als Nebenangebote zu betrachten.
- Form der Angebote
Bei der Abfassung des Angebots mit Anlagen ist folgendes zu beachten.
- Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Formblätter/Vordrucke zu ver- wenden.
- Änderungen und Ergänzungen an den Unterlagen sind unzulässig.
- Alle notwendigen Eintragungen an den Vergabeunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
- Das Angebot sowie sämtliche Unterlagen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
- Bei elektronischer Bearbeitung der Unterlagen darf die Formatierung nicht geändert werden. Die von der Vergabestelle übersandten Formulare sind wie nachfolgend dargestellt auszufüllen und mit dem Angebot bei der Vergabestelle abzugeben.
3.1. Elektronische Übermittlung des Angebots über die Vergabeplattform
Angebote können ausschließlich elektronisch in Textform abgegeben werden.
Für die Abgabe eines Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform iTWO eVergabe public über https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany erforderlich. Mit dem Abga- beassistenten im Bieterclient ava-sign geben Sie Ihr Angebot ab. Nutzen Sie hierbei immer die je- weils aktuelle Version des Bieterclients.
Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einem Paket gespeichert und werden beim Öffnen über den Bieterclient ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt.
Das Preisblatt (LV) muss über ava-sign geöffnet und ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie, dass die
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Makros aktiviert werden müssen, damit die Makro-Angaben in das Angebotsschreiben übernom- men werden. Die restlichen Unterlagen können ebenfalls direkt im Bieterclient ausgefüllt und ge- speichert werden, sofern die IT-relevanten Voraussetzungen vorhanden sind.
Daher überprüfen Sie bitte, ob die Daten tatsächlich gespeichert werden. Sollten Ihre Angaben in den restlichen Unterlagen nicht übernommen werden, müssen Sie diese lokal auf Ihrem PC spei- chern, ausfüllen und anschließend im Ordner "Anlagen" hochladen.
Die Angebotsabgabe über das Bietertool ava-sign erfolgt in Textform nach § 126b BGB. Daher ist das Angebot, abweichend von Ziff. 9 des Angebotsformulars, wie folgt zu kennzeichnen:
- bei natürlichen Personen (z. B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nach- name oder die Firma bzw. Geschäftsbezeichnung
- bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften die vollständige Bezeichnung des Firmen- namens. Die Kennzeichnung gilt für alle Teile des Angebots.
Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er den Leitfaden sowie die weiteren in der Auf- forderung zur Angebotsabgabe aufgeführten Dokumente erhalten, zur Kenntnis genommen und eingehend geprüft hat.
3.2. Nachforderung von Unterlagen
Die Vergabestelle behält sich vor, Bieter unter Fristsetzung im Rahmen des vergaberechtlich Zulässi- gen aufzufordern, bei Abgabe des Angebots fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, nachzureichen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch der Bieter be- steht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird sein Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
3.3. Angebotsschreiben
Im Angebotsschreiben werden die Angebotssumme brutto sowie ein evtl. angebotener Preisnach- lass aus dem Preisblatt übernommen. Das Angebotsdatum wird automatisch gefüllt, dies kann je- doch händisch geändert werden. Ebenfalls händisch ergänzt werden muss der Ort sowie die An- sprechperson nebst Kontaktdaten.
Weiter sind die Angaben im Angebotsschreiben, sofern zutreffend, auszufüllen. Unter Ziff. 4 des Angebotsschreibens können Skonti eingetragen werden.
3.4. Formular "Allgemeine Angaben zum Unternehmen und Eignungsnachweise"
Zum Nachweis der Bietereignung ist das beigefügte Formular "Allgemeine Angaben zum Unterneh- men und Eignungsnachweise" zu verwenden und die darin aufgeführten Erklärungen und Nach- weise vorzubringen. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die in der Auftragsbekanntmachung und zugleich im Formular "Allgemeine Angaben zum Unternehmen und Eignungsnachweise" an- gegebenen Nachweise.
3.5. Bietergemeinschaften
Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist zulässig. Geben mehrere Unternehmen gemeinschaftlich ein Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft gemäß § 53 Abs. 9 VgV mit ihrem Angebot die von allen Mitgliedern mit namentlicher Nennung der Unterzeichner versehene „Erklä- rung der Bietergemeinschaft" abzugeben. Fehlt eine Angabe, ist diese vor Zuschlagserteilung bei- zubringen.
Für die Abgabe des Angebots ist die namentliche Nennung des benannten bevollmächtigten Ver- treters ausreichend.
Eignung von Bietergemeinschaften:
Die Erklärungen und Nachweise sind für jeden Bieter bzw. – bei Bietergemeinschaften – jedes
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Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen.
Die im Formular "Allgemeine Angaben zum Unternehmen und Eignungsnachweise" unter B, Ziff. 4.1 aufgeführten Eignungskriterien müssen hingegen nicht von jedem Unternehmen gesondert vor- gelegt, sondern von der Bietergemeinschaft insgesamt erbracht werden.
Die Seiten zur Abgabe der Eigenerklärungen sind von Bietergemeinschaften als neue Version abzu- speichern und für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft separat abzugeben.
3.6. Unterauftragnehmer / Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, tech- nische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so ist im Formular „Allgemeine Angaben zum Unternehmen und Eignungsnachweise“ zu benennen, welche Leistung bzw. Teilleistung von anderen Unternehmen erbracht werden soll.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter im Zuge der Angebotswertung den oder die ande- ren Unternehmer zu benennen, nachzuweisen dass ihm deren erforderlichen Kapazitäten zur Ver- fügung stehen und dass diese geeignet sind. Hierfür ist die „Verpflichtungserklärung des Unterauf- tragnehmers / zur Eignungsleihe“ auszufüllen und über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übersenden.
Der Bieter darf sich nur solcher anderer Unternehmen bedienen, welche den im Rahmen der Aus- schreibung relevanten Eignungskriterien in Bezug auf die von den anderen Unternehmern zu er- bringenden Leistungen genügen.
Der Bieter muss andere Unternehmen, bei denen zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist ersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, den Austausch eines ande- ren Unternehmens innerhalb einer gesetzten Frist auch dann zu verlangen, wenn bei dem anderen Unternehmen ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt.
Nach Auftragsvergabe ist eine Beauftragung eines anderen Unternehmers grundsätzlich nur nach Mitteilung an die Auftraggeberin entsprechend § 36 Abs. 3 VgV möglich.
3.7. Vertragsunterlagen
Die Vertragsunterlagen bestehen aus den Allgemeinen Vertragsbedingungen und der Leistungsbe- schreibung.
In der Leistungsbeschreibung sind die Anforderungen an die Geräteträger mit Kehrmaschinen Auf- bau und Winterdienst Geräten detailliert beschrieben. Hierbei ist folgendes zu beachten:
-
Für alle in der Leistungsbeschreibung mit absoluten Werten und Angaben (Mindest-/Maximal- /Festangaben) vorgegebenen Anforderungen und Ausstattungen sind keine Änderungsvor- schläge zugelassen.
-
Für alle sonstigen Anforderungen und Ausstattungen sind Änderungsvorschläge zugelassen, für die jedoch die Bedingung gilt, dass die mit Circa-Werten oder -Angaben vorgegebenen Anfor- derungen und Ausstattungen um max. 20 % unter- oder überschritten werden dürfen.
-
Bei den rot markierten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen und da- mit um Ausschlusskriterien, diese sind in der Leistungsbeschreibung mit der Abkürzung AK gekennzeichnet.
-
In der Leistungsbeschreibung sind zudem technische Bewertungskriterien enthalten. Diese sind mit der Abkürzung BW gekennzeichnet. Die Nichterfüllung dieser Kriterien führt nicht zum Ausschluss des Angebots, sollten diese jedoch mit angeboten bzw. eingehalten werden, erhält das Angebot mehr Punkte (vgl. dazu auch Ziff. 5.3.2.3 dieses Leitfadens).
Die in der Leistungsbeschreibung geforderten Unterlagen sind dem Angebot als Anlage beizulegen.
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3.8. Technische Spezifikationen / Normen
Der Bieter hat in seinem Angebot mit geeigneten Mitteln nachzuweisen, dass die von ihm vorge- schlagenen Lösungen den Anforderungen der technischen Spezifikation, auf die Bezug genommen wird, gleichermaßen entsprechen.
Soweit in den Vertragsunterlagen auf deutsche Normen/Richtlinien/Standards/Zertifizierungen Be- zug genommen wird, sind auch Angebote zugelassen, die sich auf Normen beziehen, von denen in einem Mitgliedsstaat der EU anerkannt ist, dass sie gleichwertige Garantien für Sicherheit, Leis- tungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bieten.
3.9. Schutzrechte / Kennzeichnung von Geschäftsgeheimnissen
Sofern für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind, so ist dies im Angebot wahrheitsgemäß anzugeben. Ein pauschaler Hin- weis genügt nicht.
Der Bieter wird zudem aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens von einer Zustimmung zur Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte (z.B. andere Bieter) ausgehen.
3.10. Preisblatt, Anzubietendes Entgelt
Die vom Bieter anzubietenden Entgelte können dem Preisblatt im Einzelnen entnommen werden.
Das Preisblatt liegt in Form einer geschützten Excel-Datei den Vergabeunterlagen bei, dieses be- steht aus einem Tabellenblatt.
Im Preisblatt sind die entsprechenden Preise einzutragen.
3.11. Beizulegende Materialmuster/Unterlagen/Nachweise
3.11.1. Mit Abgabe des Angebots
Mit der Abgabe des Angebots sind folgende Unterlagen beizulegen:
-
Geeignetes Bildmaterial für den angebotenen Leichtmüllverdichter mit detaillierter technischer Beschreibung (Materialbeschreibung)
-
Eine Auflistung der beinhalteten Baugruppen, als Anlage 2 gekennzeichnet, vgl. Ziff. 2.1.2. der Vertragsunterlagen
3.11.2. Auf Verlangen
Auf Anforderung sind folgende Unterlagen innerhalb von 5 Arbeitstagen einzureichen:
Technische Daten, Beschreibungen, Funktionsbeschreibungen, Zeichnungen, Skizzen, Berechnun- gen, Bedienungsanleitungen u. ä.
3.11.3. Gleichwertige Produkte
Die Auftraggeberin behält sich vor, Produkte, die gleichwertig angeboten wurden zu bemustern um die Einhaltung der Anforderungen und die Kompatibilität mit vorhandenen Geräten zu prüfen.
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3.12. Datenabfrage nach § 8 SaubFahrzeugBeschG
Mit dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) werden öffentlichen Auf- traggebern verbindliche Mindestziele für emissionsarme und -emissionsfreie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge bei der Beschaffung vorgegeben. Das Gesetz gilt für Verträge über Kauf, Leasing oder Anmietung von Straßenfahrzeugen sowie bestimmte öffentliche Dienstleistungsauf- träge (insbesondere Personensonderverkehrsdienste, Siedlungsabfallentsorgung, Post- und Paketzu- stelldienste).
In Anlage Nr. 3 zum Angebot sind vom Bieter Angaben zu den eingesetzten bzw. zu beschaffen- den Fahrzeugen - unterschieden nach Fahrzeugklassen - zu machen.
3.13. Elektronische Übermittlung zusätzlicher Unterlagen durch den Bieter
Für zusätzliche, in den Vergabeunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind für die Bieter folgende Ordner vorgesehen:
Ordner Anlagen zum Angebot
Ordner Bescheinigungen
- Angaben zum Vergabeverfahren und dessen Ablauf
4.1. Abgabe der Angebote
Die Angabe eines Angebots muss elektronisch in Textform innerhalb der Angebotsfrist erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist die Abgabe eines Angebots über die Vergabeplattform nicht mehr möglich.
4.2. Berichtigung und Änderung des Angebots
Nachträgliche Berichtigungen, Änderungen oder Ergänzungen des Bieters sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist möglich. Diese müssen ebenfalls über die Vergabeplattform abgegeben werden.
Hierzu muss zunächst das bereits abgegebene Angebot zurückgezogen werden und im Anschluss ein neues Angebot abgegeben werden.
4.3. Kosten der Angebotserstellung
Für das Bearbeiten und Erstellen des Angebots wird dem Bieter keine Vergütung oder Entschädi- gung gewährt.
4.4. Mitteilungen und Bekanntmachungen
4.4.1. Mitteilungen über nicht berücksichtigte Angebote, § 134 Abs. 1 GWB
Die Zuschlagserteilung soll durch die Vergabestelle nach Möglichkeit bis 20.10.2026 erfolgen.
Die Vergabestelle informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, nach § 134 Abs. 1 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsabschluss durch die Vergabeplatt- form über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihrer Angebote sowie über den frühesten möglichen Zeit- punkt des Vertragsschlusses.
4.4.2. Bekanntmachung der Auftragsvergabe
Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zu- schlagserteilung sein Angebot und der zu zahlende Auftragspreis entsprechend dem in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 vorgegebenen Muster bekannt gegeben werden. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen.
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4.5. Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt
Die Auftraggeberin ist ab einer Auftragssumme von 50.000,00 € netto verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärungen zur Eignung entspr. § 6 WRegG eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt durchzuführen. Das bundesweite Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern elektronisch Informationen darüber zur Verfügung, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte oder anderer erheblicher Straftaten von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausge- schlossen werden kann.
4.6. Einlegung von Rechtsbehelfen
Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren unver- züglich, spätestens jedoch zehn Kalendertage, nach Erkennen gegenüber der Vergabestelle gerügt werden müssen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
Hilft die Auftraggeberin der Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht ab, so kann der betreffende Be- werber innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
4.7. Vergabekammer/Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung nach §§ 156 ff. GWB ist schriftlich an die
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe Tel: 0721 / 926-8730 Fax: 0721 / 926-3985 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Internet: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
zu richten.
- Wertung der Angebote
5.1. Allgemeines zur Wertung der Angebote
5.1.1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Bieter, die mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer oder mehrerer Bieterge- meinschaft/en oder Unterauftragnehmer – ein Angebot abgeben, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
5.1.2. Bieter mit geringerem Umsatzsteuer-/Durchschnittssatz
Bieter (z.B. land- oder forstwirtschaftliche Betriebe), die nach geringeren Umsatzsteuer-/ Durch- schnittssätzen besteuert werden, müssen eine entsprechende Erklärung des Finanzamtes auf Ver- langen der Vergabestelle vorlegen. Andernfalls werden sie in der Angebotswertung nur mit dem allgemeinen Steuersatz berücksichtigt. Der Steuersatz ist bereits mit der Angebotsabgabe anzuge- ben.
5.2. Eignungskriterien
Gemäß §§ 122 ff GWB werden die Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter überprüft. Dazu sind insbesondere die vom Bieter beizubringenden Nachweise von entscheidender Bedeutung.
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Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die im Formular „Allgemeine Angaben zum Unternehmen und Eignungsnachweise“ und in der Vergabebekanntmachung angegebenen Nachweise. Das For- mular "„Allgemeine Angaben zum Unternehmen und Eignungsnachweise“ ist zum Nachweis der Eignung zu verwenden und die darin aufgeführten Erklärungen und Nachweise vorzubringen.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form einer gültigen Präqualifizierung oder Einheitlichen Eu- ropäischen Eigenerklärung (EEE) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Kann ein geforderter Nachweis aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage einer geeigneten Erklärung erbracht werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Unterlagen gem. §§ 44 bis 49 VgV bestätigen zu lassen.
5.3. Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird gemäß § 58 VgV auf das unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Kriterien und Wertungsmethodik wirtschaftlichste Angebot erteilt.
5.3.1. Bewertungsmatrix
Für die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots wird folgende Bewertungsmatrix zugrunde gelegt:
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus der Wertung stellt das wirtschaftlichste Ange- bot dar und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl aus der Wertung ergibt sich durch Addition der erreichten Punkte, der in der Tabelle genannten Zuschlagskriterien.
Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis den Zuschlag.
| Mögliche | ||
|---|---|---|
| Kriterium | Ermittlung der erreichten Punkte | |
| Punkte | ||
| Wertungspreis | 600 | siehe 5.3.2.1 |
| Allgemeine Anforderungen: | 200 | siehe 5.3.2.2 |
| Lieferzeit | 80 | |
| Ersatzteile | 40 | |
| Service | 40 | |
| Wartungsarbeiten | 40 | |
| Technische Bewertungskriterien | 200 | siehe 5.3.2.3 |
| 1.000 | Gesamtpunkte aus der Wertung |
5.3.2. Erläuterungen zu den einzelnen Punkten
5.3.2.1 Ermittlung der Wertungspreis
Der Wertungspreis setzt sich aus der Angebotssumme entsprechend des Preisblatts einschl. Um- satzsteuer abzgl. angebotenem, wertbarem Rabatt zusammen.
Ein wertbarer Rabatt wird berücksichtigt, wenn ein Rabatt ohne Bedingungen in % auf die Ge- samtsumme gewährt wird und dieser an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebots und werden im Falle der Auftragser- teilung Vertragsinhalt.
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Der Wertungspreis brutto wird in einer Punkteskala von 0 - 600 Punkten gewertet. 600 Punkte er- hält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Alle anderen in der Wertung verbliebenen Angebote erhalten prozentual zur Abweichung (auf volle Zahlen gerundet) entsprechend weniger Punkte.
5.3.2.2 Ermittlung der Summe für die Allgemeinen Anforderungen (Lieferzeit, Ersatz- teile sowie Service)
A) Lieferzeit Die Lieferung des Fahrzeugs hat nach Zuschlagserteilung schnellstmöglich zu erfolgen, bzw. spätestens bis Ende April 2027 (entspr. Ziff.1.5. der Vertragsunterlagen).
Für eine schnellere Lieferung können max. 80 Punkte erreicht werden: • Lieferung in weniger als </= 3 Monate (= 80 Punkte) • Lieferung in 4 Monaten (= 60 Punkte) • Lieferung in 5 Monaten (= 40 Punkte) • Lieferung in 6 Monaten (= 20 Punkte) • Lieferung in mehr als 6 Monaten (=0 Punkte)
B) Ersatzeile Der Lieferservice für Standard-Verschleiß- und -Ersatzteile soll so schnell wie möglich erfolgen. Es können max. 40 Punkte erreicht werden: • < 24 h = 40 P • = 24 h = 20 P • > 24 h = 0 P
C) Service Der nächstgelegene autorisierte Servicepartner des Lieferanten ist zu benennen. Die Entfernung von/zur Auftraggeberin (EBU, Bauhoferstr. 9 in 89077 Ulm) beträgt. Es können max. 40 Punkte erreicht werden:
• </= 20 km = 40 P • ab 20 bis 50 km = 20 P • > 50 km = 0 P
D) Wartungsarbeiten Die Wartungsarbeiten laut Herstellervorschrift können, ohne Beeinträchtigung der aufgeführten Garantie und Kulanz, durch die Entsorgungs-Betriebe Ulm-Fuhrpark selbst durchgeführt werden.
• ja 40 Punkte • nein 0 Punkte
E) Gewährleistung / Garantie
Mindestens 12 Monate Vollgarantie ab Lieferung auf sämtliche Bauteile ohne Einschrän- kung.
ja
nein (Achtung: Ausschlusskriterium)
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5.3.2.3 Ermittlung der Summe für die Technischen Anforderungen - Bewertungskriterien
Für die technischen Bewertungskriterien (siehe Vertragsunterlagen Leistungsbeschreibung, dort mit der Abkürzung BW gekennzeichnet) werden insgesamt 200 Punkte vergeben. Werden alle Be- wertungskriterien angeboten / eingehalten, erhält dieser Bieter die volle Punktzahl von 200 Punk- ten. Die Berechnung der erreichten Punktzahl erfolgt folgendermaßen: 200 Punkte / Gesamtanzahl technische BW Kriterien * tatsächlich angebotene / eingehal- tene technische BW Kriterien
- Dem Angebot beizulegende Unterlagen
Mit der Abgabe des Angebots sind zudem folgende Unterlagen über die Vergabeplatt- form mit hochzuladen (siehe dazu auch Ziff. 3.11.2. dieses Leitfadens):
-
Geeignetes Bildmaterial für den angebotenen Leichtmüllverdichter mit detaillierter technischer Beschreibung (Materialbeschreibung)
-
Eine Auflistung der beinhalteten Baugruppen, als Anlage 2 gekennzeichnet, vgl. Ziff. 2.1.2. der Vertragsunterlagen
Auf Anforderung durch die Vergabestelle sind folgende Muster / Unterlagen einzureichen: ▪ Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers / zur Eignungsleihe ▪ Nachweis über die Eignung der anderen Unternehmer (Formular "Allgemeine Angaben zum Unternehmen und Eignungsnachweise")
11.08.2026 Stadt Ulm ZSD/D-B
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