1_Aufforderung zur Angebotsabgabe_2026-015.pdf

Leichtmüllverdichter (Fahrgestell und Aufbau) für die Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 11:15 (Europe/Berlin)

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Stadt Ulm Zentrale Steuerung und Dienste

Stadt Ulm  ZSD/D-B  89073 Ulm Interne Dienste - Beschaffung Frauenstraße 138

Sachbearbeitung Ulrike Bronner Telefon (0731) 161- 1134 Telefax (0731) 161- 1623 E-Mail vergabe-zsdb@ulm.de Datum 11.08.2026

Vergabe-Nr. 2025-015

Aufforderung zur Angebotsabgabe

Offenes Verfahren für die Beschaffung eines Leichtmüllverdichter für die Entsorgungs- Betriebe der Stadt Ulm nach VgV

Anlagen:

Leitfaden mit Bewerbungsbedingungen

Angebotsschreiben

Allgemeine Angaben zum Unternehmen und Eignungsnachweise

Erklärung der Bietergemeinschaft

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen / zur Eignungsleihe

Vertragsunterlagen

Preisblatt

Anlage 1: Benennung der verantwortlichen Ansprechperson

Anlage 3: Datenabfrage nach § 8 SaubFahrzeugBeschG

Datenschutzhinweis

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  1. Zuschlagserteilende Stelle Es ist beabsichtigt, die in den beiliegenden Vertragsunterlagen bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (EBU) zu vergeben. Die Vergabestelle verfährt nach den Vorschriften der VgV, in der zum Zeitpunkt des Versands der Unterlagen gültigen Fassung.

  2. Der beigefügte Leitfaden mit Bewerbungsbedingungen ist zu beachten.

  3. Die VOL/B wird gemäß § 29 Abs. 2 VgV Vertragsbestandteil, wird aber nicht beigefügt. Weitere nicht beigefügte Unterlagen: ---

  4. Vergabe nach Losen Nein Ja, Angebote sind möglich für ein Los Lose ein/mehrere/alle Los/e. Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los, vgl. Ziff. 2.3. im Leitfaden

  5. Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nebenangebote sind zugelassen, (siehe Leitfaden mit Bewerbungsbedingungen) für die Gesamtleistung. für folgende Teilleistungen: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

  6. Zuschlagskriterien Die Auftraggeberin entscheidet über den Zuschlag ausschließlich nach dem Preis. nach § 58 VgV, und zwar nach den im Leitfaden unter Ziff. 5.3. genannten Zuschlagskriterien.

  7. Form der Angebote Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.

  8. Angebotsabgabe Bei der elektronischen Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein. Daher ist bei der Angebotsabgabe:

  • bei natürlichen Personen (z. B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. Geschäftsbezeichnung anzugeben
  • bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften ist die vollständige Bezeichnung des Firmennamens anzugeben. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

Bronner

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