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Anl. D10 Antikorruptionserklärung
ZVS-215/2026
Maßnahme: Unterhaltsreinigung für die Liegenschaft Bonn
- Die Vertragsparteien erklären ihren festen Willen, jeglicher Form von Korruption
entgegenzuwirken.
- Auftragnehmer oder ihre Beauftragten dürfen Personen, die beim Auftraggeber mit
Aufgaben auf dem Gebiet der Planung oder Beschaffung betraut sind, weder
unmittelbar noch mittelbar Vorteile im Sinne der §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuches anbieten, versprechen oder gewähren. Diese Verpflichtung gilt
auch für Nachunternehmer.
- Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, steht dem
Auftraggeber ein besonderes Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht hinsichtlich aller
zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verträgen zu.
- Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, hat er dem
Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 v. H. des (nach Zuwiderhandlung)
vereinbarten Vertragspreises zu zahlen. Kommt es nach einer Zuwiderhandlung zu
weiteren Aufträgen oder zu Unteraufträgen, sind bei der Berechnung der
Vertragsstrafe auch alle weiteren Aufträge und Unteraufträge innerhalb von fünf
Jahren einzurechnen.
- Bei der Berechnung der Vertragsstrafe bleiben Aufträge außer Betracht,
• bei denen der Auftragnehmer nachweist, dass die Zuwiderhandlung nach
allgemeiner Lebenserfahrung nicht geeignet war, den Auftrag oder die Aufträge
unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen. In diesem Zusammenhang hat der
Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen alle zur Beweisführung
erforderlichen Unterlagen und Informationen aus ihrem Verantwortungsbereich
zur Verfügung zu stellen.
• die nach bekannt werden der Zuwiderhandlung erteilt werden.
- Bei der Vergabe von Unteraufträgen verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit dem
Nachunternehmer die in den Absätzen 1 bis 5 enthaltenen Regelungen mit der
Maßgabe zu vereinbaren, dass der Auftraggeber Begünstigter des
Vertragsstrafenversprechens ist.
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Anl. D10 Antikorruptionserklärung
ZVS-215/2026
Hinweis:
Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung über die e-Vergabe Plattform des
Bundes https://www.evergabe-online.de/ zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem
Angebot gilt diese vom Bewerber bzw. Bieter als wirksam erklärt.
Dies gilt auch für Bewerber-/Bietergemeinschaften durch Angabe der jeweiligen Mitglieder der
Gemeinschaft in Form von Name, Vorname oder Unternehmensbezeichnung.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Einreichung von Angeboten unter Ziffer 6.5 der
Bewerbungsbedingungen (Anlage A1).
| Ort, Datum | Name des Unternehmens und Name | ||
|---|---|---|---|
| der/des Erklärenden |
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