ZVS-215-2026_D10_Antikorruptionserklärung.pdf

Laufende Unterhaltsreinigung von Büro-, Verkehrs- und Sanitärflächen in Bonn

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 08:40 (Europe/Berlin)

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Anl. D10 Antikorruptionserklärung

ZVS-215/2026

Maßnahme: Unterhaltsreinigung für die Liegenschaft Bonn

  1. Die Vertragsparteien erklären ihren festen Willen, jeglicher Form von Korruption

entgegenzuwirken.

  1. Auftragnehmer oder ihre Beauftragten dürfen Personen, die beim Auftraggeber mit

Aufgaben auf dem Gebiet der Planung oder Beschaffung betraut sind, weder

unmittelbar noch mittelbar Vorteile im Sinne der §§ 333 und 334 des

Strafgesetzbuches anbieten, versprechen oder gewähren. Diese Verpflichtung gilt

auch für Nachunternehmer.

  1. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, steht dem

Auftraggeber ein besonderes Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht hinsichtlich aller

zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verträgen zu.

  1. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, hat er dem

Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 v. H. des (nach Zuwiderhandlung)

vereinbarten Vertragspreises zu zahlen. Kommt es nach einer Zuwiderhandlung zu

weiteren Aufträgen oder zu Unteraufträgen, sind bei der Berechnung der

Vertragsstrafe auch alle weiteren Aufträge und Unteraufträge innerhalb von fünf

Jahren einzurechnen.

  1. Bei der Berechnung der Vertragsstrafe bleiben Aufträge außer Betracht,

• bei denen der Auftragnehmer nachweist, dass die Zuwiderhandlung nach

allgemeiner Lebenserfahrung nicht geeignet war, den Auftrag oder die Aufträge

unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen. In diesem Zusammenhang hat der

Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen alle zur Beweisführung

erforderlichen Unterlagen und Informationen aus ihrem Verantwortungsbereich

zur Verfügung zu stellen.

• die nach bekannt werden der Zuwiderhandlung erteilt werden.

  1. Bei der Vergabe von Unteraufträgen verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit dem

Nachunternehmer die in den Absätzen 1 bis 5 enthaltenen Regelungen mit der

Maßgabe zu vereinbaren, dass der Auftraggeber Begünstigter des

Vertragsstrafenversprechens ist.

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Anl. D10 Antikorruptionserklärung

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der/des Erklärenden

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