ZVS-215-2026_C2_Fremdfirmen Richtlinie.pdf

Laufende Unterhaltsreinigung von Büro-, Verkehrs- und Sanitärflächen in Bonn

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 08:40 (Europe/Berlin)

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• Vermeiden Sie Energieverluste durch das Heizen oder Kühlen bei Ansprechperson im Bundesamt für Soziale geöffnetem Fenster.

Sicherung

Arbeitssicherheit

Während der Dauer der Tätigkeit gelten die staatlichen Gesetze, Verordnungen und technischen Regeln sowie die berufsgenossen- schaftlichen Arbeitsschutzvorschriften. Diese müssen Ihnen bekannt

sein.

sein. Es wird vorausgesetzt, dass für die auszuführenden Tätigkeiten den entsendeten Mitarbeitern eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt und eine entsprechende Unterweisung erfolgt ist.

Ein- und Ausfuhr von EDV-Hard- und Software, von

Sicherheits-, Gesundheits-

Geschäftsunterlagen, Geräten und Werkzeugen Werkzeuge, Geräte und Einrichtungen mit einem Wert von mehr als und 500,- Euro, die zeitlich befristet in den Standort eingebracht werden, sind an der Pforte anzumelden (Anmeldebogen). Der Pfortendienst

Technisches Liegenschaftsmanagement
IT-Bereich Wartung, Telefonie, etc.

sind an der Pforte anzumelden (Anmeldebogen). Der Pfortendienst führt Präventivkontrollen zur Eigentumssicherung durch. In Umweltschutzinformationen Zweifelsfällen ist die Fremdfirma verpflichtet, einen Das Wichtigste in Kürze für Eigentumsnachweis zu erbringen. Dies gilt auch für Hard- und Software. Bis zur Eigentumsklärung kann der Pfortendienst, nach Rücksprache mit der koordinierenden Person oder der Ansprechperson im BAS, Sicherstellungen vornehmen. Beschäftigte von Fremdfirmen

• Erste Hilfe Ist eine Person verletzt oder akut erkrankt, leisten Sie Erste Hilfe und fordern Sie über die Notrufnummer 112 Hilfe an. Rauchverbot im gesamten Gebäude Für die Versorgung leichter Verletzungen steht im Haus A, Erdgeschoss, Raum A 0.61 ein Erste-Hilferaum zur Verfügung.

Defibrillatoren für eine Herz-Kreislaufkontrolle und Wiederbelebung finden Sie an der Pforte sowie auf jeder Etage an den Aufzugsvorräumen.

Zutrittsverbote beachten! • Verhalten im Brandfall

Verständigen Sie die Feuerwehr: Tel. 112! (Wer ruft an, wo ist was passiert, sind Personen betroffen/gefährdet, wo ist die nächste Zufahrt?) Bekämpfen Sie den Brand mit den zur Verfügung stehenden Löschmitteln/Feuerlöschern!

Bei drohender Gefahr und/oder Evakuierungsalarm Tempolimit auf dem gesamten verlassen Sie das Gebäude über die gekennzeichneten Gelände Fluchtwege zum Sammelplatz und warten dort weitere Anweisungen ab!

Achtung: Keine Aufzüge benutzen!

März 2023

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Um Sicherheit, Ordnung sowie Umweltschutzbelange so weit wie Allgemeine Sicherheitsregeln Geheimhaltung möglich sicherzustellen, beachten Sie bitte, dass unsere Behörde einige Besonderheiten hat, mit denen Sie sich vertraut machen • Informieren Sie sich über die Lage von Feuerlöschern, • Informationen, Schriftstücke oder Arbeitsunterlagen des BAS müssen. Feuermeldern, Fluchtwegen (dort keine Materiallagerung) und müssen vertraulich behandelt werden und dürfen weder Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie über das Verhalten im Notfall. eingesehen noch kopiert oder entfernt werden. Über interne Außerordentlich wichtig ist uns Ihre persönliche Sicherheit, die • Beachten Sie die Sicherheitskennzeichnung (Gebots-, Verbots- Vorgänge des BAS ist Stillschweigen zu bewahren. Bei Verstößen Sicherheit unserer Beschäftigten und der Schutz der Umwelt. und Warnschilder). sind Schadenersatzansprüche vorbehalten. Die nachstehenden Bestimmungen gelten für alle Lieferungen und • Benutzen Sie die für Ihre Tätigkeit vorgeschriebene persönliche Verbote Leistungen, die von Mitarbeitern einer Fremdfirma in Folge einer Schutzausrüstung. Beauftragung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) • Betreten des Gebäudes und Arbeiten unter Drogen- und erbracht werden. Fremdfirmen im vorgenannten Sinne sind dabei alle • Insbesondere beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die Alkoholeinfluss sowie unter Einnahme von Medikamenten, die Firmen, die aufgrund schriftlichen Auftrags vom BAS Arbeiten oder entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitsdaten- die Wahrnehmung beeinflussen, andere Leistungen ausführen oder erbringen. Werden von der blätter u. Betriebsanweisungen) einzuhalten. • Konsum von Rausch- u. Genussmitteln im BAS, Fremdfirma Drittfirmen mit der teilweisen oder vollständigen • Lassen Sie auch scheinbar unbedeutende Verletzungen Durchführung der vom BAS schriftlich beauftragten Arbeiten oder behandeln. Jede Verletzung und jeder Unfall sind unverzüglich • Anfertigen von Foto-, Film- und Tonaufnahmen, Leistungen eingesetzt, ist die jeweilige Fremdfirma dazu verpflichtet, der koordinierenden Person bzw. der Ansprechperson im BAS zu • Mitführen von Tieren, die Drittfirma über die nachfolgenden Bestimmungen in Kenntnis zu melden. setzen und die Einhaltung dieser Bestimmungen durch die Drittfirma • Die Benutzung standorteigener Geräte, Einrichtungen oder • Aufenthalt von Kindern unter 14 Jahren, sicherzustellen. Drittfirma im Sinne des vorstehenden Satzes sind alle Anlagen bedarf der Genehmigung durch die koordinierende • Unsachgemäße Lagerung von Gefahrstoffen. Firmen, die weder das BAS noch Fremdfirma im Sinne von Satz 2 sind. Person bzw. der Ansprechperson im BAS. • Nutzen von Fernsprechanlagen auf Kosten des BAS, An- und Abmeldung Maschinen und Geräte • Fehlende Sicherung beim Verlassen des Arbeitsbereiches (auch • Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Tätigkeitserfüllung • Die verwendeten Maschinen und Geräte müssen den kurzzeitig). müssen gegeben sein (z. B. Aufenthaltsgenehmigung und einschlägigen Bestimmungen genügen. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen behördliche Arbeitserlaubnis). • Vorhandene Schutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt werden. • Wassergefährdend sind Stoffe dann, wenn sie Gewässer und • Mitarbeiter von Auftragnehmern melden sich vor • Der Anschluss von Maschinen und Geräten darf nur an den vor Boden verunreinigen können (z. B. Öle, Benzine, Chemikalien Arbeitsaufnahme zur Arbeits- und Sicherheitsabsprache beim Arbeitsbeginn durch die koordinierende Person bzw. die usw.). Pfortendienst oder beim zuständigen Beschäftigten des BAS an Ansprechperson im BAS festgelegten Entnahmestellen erfolgen. und nach Beendigung der Arbeiten wieder ab. • Diese Stoffe dürfen unter keinen Umständen ins Erdreich oder Arbeitsstelle die Kanalisation gelangen. Unfälle sind sofort der Notrufnummer Aufenthalt • Arbeits- und Baustellen sind vorschriftsmäßig abzusichern (z. B. (siehe Rückseite) zu melden! • Halten Sie sich nur in den Gebäudeteilen auf, in denen Sie die Absperrbänder) und vor Verlassen aufzuräumen. • Für die Lagerung, den Transport und den Umgang mit vereinbarten Arbeiten verrichten müssen. Gerüste/hochgelegene Arbeitsplätze wassergefährdenden Stoffen sind die einschlägigen Gesetze und • Mit Abschluss der Arbeiten ist der Arbeitsbereich in einen Vorschriften zu beachten. Insbesondere sind erforderliche • Leitern, Tritte und Gerüste dürfen nur benutzt werden, wenn Sie ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Auffangwannen einzusetzen. den einschlägigen Vorschriften entsprechen. • Nach Auftragserledigung ist das Gelände des BAS auf dem Das Mitbringen von wassergefährdenden Stoffen ist nur in dem Maß kürzesten Weg und ohne Verzug zu verlassen. • Sorgen Sie für die Absperrung von Arbeits- und gestattet, wie es für die Durchführung der Arbeiten im BAS notwendig Verkehrsbereichen, wenn von hochgelegenen Arbeitsplätzen ist. Koordination Baustoffe, Werkzeuge u.ä. herabfallen können. Abfälle • Lassen Sie sich durch Ihren Vorgesetzten oder die ggf. eingesetzte • Benutzen Sie bei Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen koordinierende Person über Risiken und mögliche gegenseitige (>1m) Absturzsicherungen. • Abfallstoffe, die bei Tätigkeiten auf dem Gelände des BAS Gefährdungen und erforderliche Sicherheitsmaßnahmen entstehen, sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Arbeiten mit Zündgefahren unterrichten und handeln Sie entsprechend. • Die Entsorgung der Abfallstoffe ist mit der auftragsverantwort- Vor Beginn "Heißer Arbeiten" müssen diese mittels Erlaubnisscheins • Unterrichten Sie uns über Gefahren / Gefährdungen, die von und Abnahme der Arbeitsstätte vom Auftraggeber freigegeben lichen Person abzuklären. Ihren Tätigkeiten ausgehen. werden. • Transport- und Verkaufsverpackungen sind gemäß der • Die koordinierende Person sowie die Ansprechperson im BAS • Brennbare Gegenstände müssen entfernt bzw. abgedeckt, Verpackungsordnung zurückzunehmen. sind bzgl. Sicherheit in der Liegenschaft weisungsbefugt. Löschmittel und Brandwache bereitgestellt werden. • Nach Beendigung der Arbeiten ist der Arbeitsbereich in Verkehrsregelung • Falls eine Abschaltung der Brandmeldezentrale notwendig wird, ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. wenden Sie sich an das Sachgebiet III, Tel. 1981 oder mobil • Angehörige von Auftragnehmern dürfen nur für 0162/2401734. Energiebewusstes Verhalten Materialtransporte oder aus betriebsbedingten Gründen einfahren. Es sind die ausgewiesenen Parkflächen zu nutzen und • Sofort nach Beendigung sind die Arbeiten beim Auftraggeber • Verhalten Sie sich während ihrem Aufenthalt energiebewusst Feuerlöscheinrichtungen freizuhalten. abzumelden, ggf. ist eine Brandwache zu stellen. und versuchen den Energieverbrauch soweit wie möglich zu reduzieren.

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